Tim Sültenfuß
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste, liebe Frau Grönert! Ich war ein bisschen irritiert von Ihrem Redebeitrag gerade, und ich frage mich, welche Möglichkeiten Sie sehen in Bremen, wo man seinen Hund akkreditieren lassen kann. Auf der Seite vom AVIB gibt es im Prinzip drei Anspruchsgrundlagen: § 22 der Assistenzhundeverordnung, wenn man seinen Hund im Ausland akkreditieren lassen hat oder er von der Krankenkasse bezahlt wurde. Das mit der Krankenkasse ist ja fast nie der Fall. § 23, wenn man einen Blindenführhund hat, habe ich ja auch – –, darum geht es gerade nicht in diesem Fall, denn die haben bereits diese Privilegierungen. § 21 zitiere ich ganz gern mal kurz, erste Alternative: „Ihr Hund hat bereits eine dem BGG entsprechende Ausbildung zum Assistenzhund mit erfolgreicher Prüfung beendet.“ Das ist der Weg, der gerade nicht möglich ist, weil es keine fachliche Stelle gibt, die sich bereiterklärt, nach dieser Grundlage zu zertifizieren. Oder „Ihr Hund hat eine entsprechende Ausbildung zum Assistenzhund begonnen und diese mit erfolgreicher Prüfung bis einschließlich 30. Juni 2024 beendet.“ Ich frage mich, nach welcher Grundlage soll ich meinen Assistenzhund zertifizieren, den ich letztes Jahr ausgewählt habe? Keine Ahnung. Dann noch zu dem Punkt, dass das nicht verschleppt wird. Ich habe mit unseren Leuten im Sozialausschuss gesprochen: Sören Pellmann hat mir heute Morgen noch mal geschrieben, dass es da auch aus der CDUFraktion erheblichen Kritikbedarf an dem jetzigen Entwurf gibt. Die gehen davon aus, dass sich das noch lange verzögern wird, die zweite Lesung. Ich glaube, dass das in diesem Paket mit dem BGG nicht bald zur Übergangsregelung kommt, wenn wir hier nicht mal aktiv (Glocke) werden. – Deswegen: danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD)
