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Tim Sültenfuß

Die Linke 26.08.2026 Sitzungen 21/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! Wir debattieren heute über die Assistenzhundeverordnung, die am 1. März 2023 eingeführt wurde und die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden regeln soll. Bei Assistenzhunden handelt es sich etwa um Diabetes- oder Epilepsieanzeigehunde, die gefährliche Veränderungen des Blutzuckerspiegels oder den Beginn eines epileptischen Anfalls noch vor den Betroffenen bemerken und sie darauf aufmerksam machen können. Die Menschen haben so ausreichend Zeit, auf einen Anfall zu reagieren. Wenn das nicht gelingt, können die Hunde Medikamente oder Hilfe holen. Auch sogenannte PSB-Hunde sind Assistenzhunde. Das sind Hunde für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen wie Angst oder posttraumatischen Belastungsstörungen, Autismus oder Depressionen. Diese Hunde verbessern die Lebensqualität ihrer Halter:innen, indem sie ihnen Sicherheit bieten und sie gegebenenfalls aus belastenden Situationen führen. Für die sehr teure Ausbildung von Assistenzhunden gab es bis dato keine verbindlichen Qualitätsstandards und Überprüfungen. Dieser Missstand wurde nach langem Kampf der Betroffenen durch die Assistenzhundeverordnung behoben. Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung der Assistenzhunde und stellt die Hunde rechtlich auf eine Stufe mit Blindenführhunden. Geprüfte Assistenzhunde sind von der Hundesteuer befreit, steuerlich absetzbar, fahren kostenlos im ÖPNV mit und vor allem haben ihre Halter:innen das Recht, ihre Assistenzhunde überall hin mitzunehmen, also in Läden, Kulturorte, Arztpraxen und so weiter. Der Kauf und die Ausbildung eines Assistenzhundes werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen von den Betroffenen selbst gezahlt werden. Die Kosten dafür belaufen sich stellenweise auf bis zu 30 000 Euro. Wer es schafft, die Summe zu stemmen, hat dann aber vor dem Gesetz am Ende doch nur einen normalen Hund und ist davon abhängig, dass Ladenbesitzer:innen so nett sind, das Tier in ihr Geschäft zu lassen. Konkret liegt das daran, dass diese Verordnung faktisch seit dem Auslaufen der Übergangsregelung am 30. Juni 2024 nicht mehr umgesetzt wird. Seit über zwei Jahren sind nämlich keine Anerkennungen von Assistenzhunden mehr möglich, weil sowohl die Ausbildungsstätten der Hunde als auch die Prüfer:innen der Mensch-Hunde-Teams zertifiziert werden müssen. Beide, also die Ausbildungsstätten und die Prüfer:innen, bekommen ihre Zertifizierung von einer sogenannten fachlichen Stelle, die wiederum eine Akkreditierung braucht. In beiden Verfahren ist die Deutsche Akkreditierungsstelle, kurz DAkkS, übergeordnet zuständig. Das Problem: Die Deutsche Akkreditierungsstelle findet einfach niemanden, der fachliche Stelle werden will, weil das Verfahren viel zu kompliziert ist. Das Mindeste wäre jetzt, die 2024 ausgelaufene Übergangsregelung wieder in Kraft zu setzen. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und die Wiedereinsetzung der Übergangsregelung in den Gesetzesentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) geschrieben. Dieser Entwurf wurde am 7. Mai in erster Lesung im Bundestag beschlossen und an den Ausschuss für Soziales und Arbeit überwiesen. Das Problem ist dabei, dass die Reform des BGG sehr umstritten ist; wir haben das Thema hier in der Bürgerschaft auch schon mal gestreift. Kritik kam unter anderem von Behindertenverbänden, weil es wieder keine Pflicht zur Barrierefreiheit für private Unternehmen gibt, obwohl das in vielen anderen europäischen Ländern längst Alltag ist. In der Anhörung im Ausschuss gab es auch von SPD und CDU Kritik am aktuellen Entwurf und die Proteste dagegen dauern an. Wir müssen deshalb leider davon ausgehen, dass es keine schnelle Lösung gibt und sich die Verhandlungen zu dem Gesetzespaket noch in die Länge ziehen werden. So lange können die Menschen, die im Alltag auf ihre Assistenzhunde angewiesen sind, nicht mehr warten, denn Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen werden seit zweieinhalb Jahren massiv in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt. Wir wollen deswegen, dass die Übergangsregelung, zu der es auch im Bund fraktionsübergreifende Einigkeit gibt, schnellstmöglich wieder in Kraft tritt. Wir sprechen uns mit unserem Antrag außerdem dafür aus, dass Deutschland das sogenannte österreichische Modell übernimmt. In Österreich gibt es nur eine Organisation, die für die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden bundesweit zuständig ist und es wird keine fachliche Stelle mehr zwischengeschaltet. Diese Stelle bietet hundert Trainer:innen eine geregelte Weiterbildung zur/zum Assistenzhundeausbilder:in und außerdem nimmt diese Stelle selbst die Prüfung ab. Im Vergleich zu Deutschland entfallen die drei verschiedenen Akkreditierungs- und Zertifizierungsebenen. Ich komme zum Schluss: Die Übergangsregelungen müssen schnellstmöglich wieder in Kraft treten. Außerdem müssen der teure Akkreditierungswahn beendet und – Sie hören richtig – Bürokratie abgebaut werden. Langfristig sollten wir dafür kämpfen, dass auch die Anschaffung eines Assistenzhundes von der Krankenkasse übernommen wird, so, wie das auch bei anderen Hilfsmitteln der Fall ist, denn diese Tiere ermöglichen Teilhabe, und alle Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sollten sich unabhängig von ihrer finanziellen Situation einen Assistenzhund leisten können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Tim Sültenfuß Protokoll (PDF) ↗