Silke Stroth
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Referentenentwurf will die Strafbarkeit bei Angriffen auf medizinisches Personal verschärfen. Geplant ist ein neuer Tatbestand in § 116 Strafgesetzbuch. Er soll Ärztinnen und Ärzte, Angehörige anderer Heilberufe und andere Mitarbeitende ähnlich schützen wie Vollstreckungsbeamte. Zudem soll es künftig strafverschärfend wirken, wenn eine Tat die Gemeinwohlversorgung beeinträchtigt. Bremen ist sich der zunehmenden Gewalterfahrungen von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen bewusst und verurteilt diese Entwicklung aufs Schärfste. Die angedachte Erweiterung des Strafrechts kann aus Sicht des Senats andere Maßnahmen jedoch allenfalls flankieren. Präventive Maßnahmen sowie deren nachhaltige Finanzierung und Implementierung im Gesundheitswesen haben für den Senat daher Priorität. Zu Frage 2: Der Senat sieht die vorgesehenen Änderungen im Strafgesetzbuch als geeignet an, um die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates zu sichern. Er hat den Gesetzentwurf grundsätzlich als Signal begrüßt. Gleichzeitig wird die reine Ausweitung des Strafrechts nicht die Lösung des Grundproblems sein und muss rechtspolitisch sorgsam abgewogen werden. Zu Frage 3: Für den Senat liegt hier kein Widerspruch vor. Schon heute sind Beleidigungen, Bedrohungen und Körperverletzungen konsequent strafbar. Gerichte können die besonderen Umstände einer Tat schon jetzt strafschärfend berücksichtigen. Eine Reihung immer neuer Sonderstrafrechtstatbestände ist deswegen rechtspolitisch nicht unkritisch. Entscheidend für den Schutz der Beschäftigten sind zwei Dinge: wirksame Prävention im Alltag und eine schnelle, spürbare Ahndung durch die Justiz. – So weit die Antwort des Senats!
