Maike Frese
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Laut den amtlichen Daten, die dem Senat aktuell vorliegen, wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 116 Unternehmensinsolvenzverfahren an den Amtsgerichten im Land Bremen angemeldet. Das entspricht einem Plus von 34 Fällen beziehungsweise 41,5 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025. Warum die Fallzahlen von Creditreform höher ausfallen, kann nicht beurteilt werden, da Creditreform keine Angaben zu verwendeten Daten und angewandter Methodik veröffentlicht. Auffällig ist zudem, dass die Schätzungen von Creditreform zum Insolvenzgeschehen im Land Bremen seit Jahren erheblich vom tatsächlichen in der amtlichen Statistik festgehaltenen Insolvenzgeschehen in Bremen abweichen. Das betrifft sowohl die Anzahl der Insolvenzen, die regelmäßig als zu hoch eingeschätzt wird, als auch die Dynamik, die ebenfalls oftmals entgegen der tatsächlichen Entwicklung geschätzt wird. Unbestritten ist gleichwohl, dass aktuell deutschlandweit ein Anstieg bei Firmeninsolvenzen zu verzeichnen ist. Angesichts der vielfältigen aktuellen Herausforderungen für Unternehmen in ganz Deutschland, wie Fachkräftemangel, Digitalisierung und KI, veränderte globale Wirtschaftsverflechtungen oder gestiegene Energiepreise, ist dieser Trend keinesfalls auf Bremen beschränkt. Vielmehr kommt es derzeit deutschlandweit vermehrt zu Unternehmensinsolvenzen. Das LeibnizInstitut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) vermeldete jüngst etwa, dass es in Deutschland im zweiten Quartal 2026 so viele Firmenpleiten wie seit 21 Jahren nicht mehr gab. Insofern spiegelt sich in den gestiegenen Fallzahlen in Bremen die bundesweit angespannte wirtschaftliche Lage. Inwieweit im Land Bremen darüber hinaus eine besondere Insolvenzentwicklung vorliegt, kann derzeit mangels ausreichender Daten nicht abschließend beurteilt werden. Aufgrund der traditionell geringen Fallzahlen bei den Unternehmensinsolvenzen in Bremen sind die Schwankungen oftmals so groß, dass sich kein klarer Trend ausmachen lässt. Der langfristige Mittelwert für Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr liegt laut amtlichen Daten für das Land Bremen jedoch bei 107 registrierten Insolvenzverfahren. Insofern ist die Anzahl für das erste Halbjahr 2026 mit 116 Verfahren kein Ausdruck einer besonders auffälligen Entwicklung, sondern bewegt sich im üblichen Schwankungsbereich. Schließlich kommt es noch darauf an, nach welcher Methodik die Insolvenzzahlen vergleichbar gemacht werden. Im Gegensatz zu Creditreform setzt das IWH Halle das Insolvenzgeschehen bei Unternehmen ins Verhältnis zur Einwohnerzahl und nicht zur Unternehmensanzahl. Auf diese Weise weist das Land Bremen aktuell ein vergleichsweise unterdurchschnittliches Insolvenzgeschehen auf. Insofern geht der Senat aktuell davon aus, dass es derzeit keine ungewöhnliche Entwicklung bei den Unternehmensinsolvenzen im Land Bremen gibt. Zu Frage 2: Über die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer:innen oder die Höhe der voraussichtlichen Gläubigerforderungen, die sich aus den im Land Bremen im ersten Halbjahr 2026 beantragten Unternehmensinsolvenzen ergeben, liegen dem Senat aktuell keine Informationen vor. Auch über mögliche Auswirkungen von Unternehmensinsolvenzen auf Privatinsolvenzen liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich ist es aber so, dass im Vergleich zu einer ungeregelten Unternehmensaufgabe ein Insolvenzverfahren die Chance bietet, dass über eine faire Gläubigerbefriedigung sowie gegebenenfalls sogar eine Unternehmensfortführung der wirtschaftliche Schaden durch das unternehmerische Scheitern signifikant gemindert werden kann. Zu Frage 3: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die aktuellen Firmenpleiten im Land Bremen durch besondere, im Land liegende Ursachen getriebenen werden. Hauptverantwortlich für die steigenden Unternehmensinsolvenzen sind vielmehr ganz Deutschland betreffende Entwicklungen. Neben den schon länger bestehenden strukturellen Herausforderungen wie Fachkräftemangel oder Digitalisierung sind dies vor allem die derzeit anhaltend schwache Auslandsnachfrage, reduzierte Konsumneigung im Inland sowie gestiegene Preise, insbesondere für Energie, die Unternehmen bundesweit unter Anpassungsdruck setzen. Um diese Herausforderungen zu meistern, sind vielfältige und gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern – und nicht von Bremen allein – nötig. Der Senat setzt sich fortlaufend dafür ein, den bremischen Unternehmen ein stabiles und verlässliches Umfeld zu schaffen und so diejenigen Risikofaktoren für eine Insolvenz, die außerhalb der Beeinflussbarkeit des einzelnen Unternehmens liegen, zu reduzieren. Aktuelles Beispiel hierfür ist etwa das im April 2026 gestartete Förderprogramm „Digitaler Mittelstand KI“, welches kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige dabei unterstützt, ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren oder Künstliche Intelligenz, automatisierte Abläufe und Cybersicherheit gezielt auszubauen. Ein weiteres Beispiel ist die ab September 2026 vereinfachte und mit zusätzlichen Mitteln ausgestattete betriebliche Investitionsförderung, mit der Investitionen bremischer Unternehmen in Erweiterungen, neue Produktionsanlagen sowie klimafreundliche Technologien unterstützt werden. Im Hinblick auf die gestiegenen Energiepreise, was sich an den Tankstellen besonders bemerkbar macht, hat sich der Senat zudem im Bundesrat dafür eingesetzt, die steigenden Energiepreise wirksam zu begrenzen und Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten. Unabhängig von diesen aktuellen Maßnahmen haben kleine und mittlere Unternehmen in Schwierigkeiten mit Sitz im Land Bremen jederzeit die Möglichkeit, bei der Bremer Aufbaubank Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zur konkreten Abwendung einer Insolvenz zu beantragen. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Ganz so einfach ist das nicht!) – So weit die Antwort des Senats!
