Ute Reimers-Bruns
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen, sehr geehrte Gäste! (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Wir wollen heute in zweiter Lesung die Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes verabschieden. Das hoffe ich doch. Man weiß ja nie. Die geänderte Fassung, die bereits im März diesen Jahres in erster Lesung verabschiedet wurde, stärkt die Rechte aller Nichtraucher:innen, und das ist gut so. In der aktuellen Fassung haben wir die Spielbanken als neue Orte identifiziert, an denen nicht geraucht werden darf, und das ist nur konsequent, dass das Rauchen in Spielhallen ebenfalls verboten wird. Bereits seit 2008 werden Nichtraucher:innen im Land Bremen durch das Bremische Nichtraucherschutzgesetz vor den Gesundheitsgefahren, die vom Passivrauchen ausgehen, geschützt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass nicht nur das Rauchen gesundheitsschädlich ist, sondern ebenso das Passivrauchen, da es keine sichere Grenze für das Einatmen von Tabakrauch gibt, und Tabakrauch ist gesundheitsschädlich, denn er enthält über 5 300 Substanzen, von denen viele giftig und krebserregend sind. Der sogenannte Nebenstromrauch, das ist der Rauch, der direkt von der glimmenden Zigarette ausgeht, enthält Schadstoffe in einer bis zu hundertfach höheren Konzentration als der Rauch, den die Raucher selbst inhalieren. Es gibt keinen Schutz im Freien, wenngleich die Konzentration der Giftstoffe in einem geschlossenen Raum extrem viel höher ist. Wie sieht es mit den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens aus? Passivrauchen reizt die Schleimhäute, führt zu Kurzatmigkeit und begünstigt chronische Lungenerkrankungen wie COPD und Asthma. Passivrauchen schädigt die Blutgefäße und erhöht das Risiko für Herzinfarkte und Schlaganfälle erheblich. Passivrauchen fördert das Risiko für Lungenkrebs und andere Krebsarten. Passivrauchen gefährdet besonders Kinder, da Kinder besonders empfindlich auf Passivrauch reagieren, weil ihre Lungen noch wachsen. Sie leiden häufiger unter Bronchitis und Lungenentzündung, und hinzu kommen noch vermehrt Mittelohrentzündungen. Das sind die Beweggründe, weshalb wir insbesondere Kinder, Jugendliche, Patient:innen sowie Beschäftigte besser vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens schützen wollen. (Beifall SPD) Das sind die Beweggründe, weshalb wir das Rauchverbot unter anderem auf überdachte Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, auf Spielbanken und Spielhallen sowie bestimmte Außengastronomien ausweiten. Hiermit sind die Außengastronomien bestimmter Freizeit- und Vergnügungsstätten gemeint, die in besonderem Maße von Kindern und Jugendlichen besucht werden, wie Spaßbäder, Freizeitparks, Zoos und Tierparks. Zusätzlich ist die Außengastronomie von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffen. In dieser Gesetzesnovelle werden aber nicht nur neue Orte identifiziert, an denen nicht geraucht werden darf, sondern es werden auch neue Konsumformen berücksichtigt – Konsumformen wie das Rauchen von Cannabisprodukten und die Benutzung von elektronischen Zigaretten sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten unabhängig von Modell oder Typ sowie vom Nikotin- beziehungsweise Tabakgehalt. Die bundesgesetzliche Legalisierung von Cannabis macht die Ausweitung der gesetzlichen Nichtrauchschutzregelung auf den Konsum von Cannabisprodukten erforderlich. Die derzeit am weitesten verbreitete Form des Cannabiskonsums in Deutschland ist das Rauchen, allein oder in Kombination mit Tabak. Deutlich seltener wird Cannabis mittels spezieller Geräte, zum Beispiel Vapes, Wasserpfeifen oder elektronischer Zigaretten als Dampf inhaliert. Bei beiden Konsumformen werden entweder Rauch oder aber Aerosole in die Raumluft abgegeben und können dort zu einem nicht beabsichtigten Einatmen durch Dritte führen. Die Risiken des Passivrauchens von Tabak sind wissenschaftlich umfassend belegt. Die Folgen habe ich gerade genannt. Bekannt ist, dass viele der in Tabakrauch enthaltenen toxischen und krebserregenden Substanzen auch im Cannabisrauch vorhanden sind. Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes für Kinder und Jugendliche ist es deshalb notwendig, das Rauchen und Verdampfen von Cannabis den bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz zu unterwerfen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Rauch- und Dampfverbot für Cannabis erstreckt sich auf den Konsum von Cannabis sowohl zu nichtmedizinischen als auch zu medizinischen Zwecken sowie auf sämtliche hierfür infrage kommenden Geräte. Aus Sicht der SPD-Fraktion handelt es sich um eine maßvolle Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzes, die den Gesundheitsschutz vorne anstellt, aber auch praktikable Lösungen bietet. Unser Anspruch ist ein ausgewogener Ausgleich zwischen den Interessen der Raucher:innen und dem Schutz der Nichtraucher:innen mit einem klaren Schwerpunkt auf dem Schutz der Gesundheit. Mit dieser Novelle verschärfen wir den Nichtraucher:innenschutz dort, wo dies aus gesundheitspolitischer Sicht besonders sinnvoll ist. Dabei ist für uns entscheidend, dass die Regelungen nachvollziehbar, verhältnismäßig und wirksam sind. Ich stimme meinem Kollegen Ralf Saxe zu: Es ist immer so mit den Gesetzen, dass man sich, wenn man gerade eine Gesetzesnovelle verabschiedet hat, schon wieder auf den Weg macht, sich um andere Dinge zu kümmern, die das noch mal verschärfen können. Auf jeden Fall haben wir jetzt endlich diese Änderung vorliegen, und ich bitte um Ihre Zustimmung, dass wir hier etwas für die Nichtraucher:innen tun und gerade im Besonderen für Kinder und Jugendliche. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
