Tim Sültenfuß
Ich würde gern weitermachen. Ich habe nicht mehr so viel Zeit. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Pfui! – Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Gerade bei so einer Debatte! – Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Pfui!) Nun geht es mir bei Frau Strack-Zimmermann nicht darum, sie dafür zu kritisieren, dass sie sich gegen Gewaltandrohungen und sexistische Beleidigungen juristisch zur Wehr setzt, das finde ich nämlich nachvollziehbar, sondern ich möchte vielmehr aufzeigen, dass das mit dem Anzeigeverhalten eine komplexe Sache ist. Ein weiterer Punkt, der mich am FDP-Antrag irritiert hat, ist, dass Sie behaupten, die Meinungsfreiheit in Deutschland wäre durch die, Zitat, „überbordende Regulierung sozialer Netzwerke“ gefährdet. Das ist wirklich komplett absurd. Die Wahrheit ist doch, dass die Digitalkonzerne völlig dabei versagen, gegen Hass und Hetze vorzugehen und der aktuellen Verrohung des Diskurses irgendetwas entgegenzusetzen. (Beifall Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das ist das Geschäftsmodell!) Welche Meldestellen Sie für, Zitat, „rechtsstaatlich bedenklich“ halten und ob die RIAS-Meldestelle gegen Antisemitismus auch dazugehört, das können Sie ja vielleicht noch einmal erklären. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Haben Sie überhaupt unseren Antrag gelesen?) Trotzdem, und das sehen wir auch als Koalition so, gibt es Anpassungsbedarf, was den § 188 StGB betrifft, denn dieser Paragraf sanktioniert Ehrangriffe auf Politiker:innen strenger als Kritik an anderen Personen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen aktuellen Beschlüssen immer die Bedeutung von Machtkritik betont. Es gibt hier also tatsächlich einen Widerspruch. Es ist nun mal Fakt, dass sich die Zahl der Ermittlungsverfahren aufgrund von § 188 StGB seit der Verschärfung jedes Jahr nahezu verdoppelt hat. Das Problem mit dem Straftatbestand ist, dass er den Menschen in unserem Land das Gefühl gibt, dass Politiker:innen durch den Staat besser geschützt werden als alle anderen Bürger:innen und dass man sich gegenüber einer politischen Amtsträgerin weniger erlauben darf als gegenüber seiner Nachbarin. Dabei war das Ziel bei der Verschärfung des Paragrafen im Zuge des Gesetzespakets gegen Hass und Hetze eigentlich, den offenen politischen Diskurs zu fördern. Dieses Ziel wird aktuell aber nur unzureichend erfüllt. Das hat auch die Justizminister:innenkonferenz erkannt und sich schon vor dem Antrag von Bündnis Wutbürger-Allianz dafür ausgesprochen, dass der Schutz des § 188 zukünftig auf Kommunalpolitiker:innen beschränkt wird. Außerdem soll geprüft werden, ob das Delikt nicht wieder ausschließlich auf Antrag verfolgt werden sollte. Dieser Prozess zur Entschärfung des § 188 StGB läuft also bereits. Wir als Koalition halten das zum gegenwärtigen Zeitpunkt für ausreichend, denn für uns ist klar, dass wir vor allem die Menschen schützen müssen, die sich ehrenamtlich als Gemeinde- und Landrätinnen, als Bürgermeister:innen oder in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung oder den Bremer Beiräten politisch engagieren. Wenn wir diese Personen nicht richtig schützen, dann haben wir irgendwann niemanden mehr, der diese Ämter übernehmen will, und das wäre ein echtes Problem für die Demokratie. Dass Sie das alle nicht verstehen, warum es da einen Anknüpfungspunkt gibt, zu differenzieren, das zeigt, dass Sie das Problem einfach nicht ernst nehmen, dass es da gerade eine krasse Verrohung des Diskurses gibt. (Beifall Die Linke – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Oh, jetzt erklärt uns ein Linker die Welt!) Aus diesen Gründen lehnen wir Ihre Anträge ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Vorwärts immer, rückwärts nimmer!)
