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Ralph Saxe

GRÜNE 26.08.2026 Sitzungen 21/36

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nichtraucherschutz hat folgenden Zweck: Nämlich der Zweck ist, das Leben und die Gesundheit von Nichtraucher:innen und auch von den Raucher:innen zu schützen. Deswegen legen wir Ihnen heute diesen Gesetzentwurf vor, wo wir das tun, was eine Koalition dann machen soll, nämlich wir setzen den Koalitionsvertrag um. Was wir Ihnen heute vorgelegt haben, setzt das um, was wir in der Koalitionsvereinbarung miteinander vereinbart haben. Der erste Punkt ist, dass wir festgestellt haben, was jeder von Ihnen erlebt, wenn er unterwegs ist, nämlich es gibt nicht nur die normalen Raucher, die Marlboro oder HB oder was sonst noch rauchen, sondern es gibt auch immer mehr Leute, die E-Zigaretten rauchen. Es gibt natürlich auch mehr Leute, die Cannabis rauchen. Deswegen haben wir in dieses Gesetz Cannabis und E-Zigaretten mit aufgenommen. Was uns wichtig war, war der Schutz vulnerabler Gruppen und gerade auch von Kindern. Deswegen wurden aufgenommen die Außenbereiche von Gastronomien, unter anderem in Zoos, in Kletterparks und in Schwimmbädern, wo wir besonders Wert darauf gelegt haben, dass die Kinder besser geschützt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Was auch enthalten ist, was sicherlich ein Suchtbeschleuniger ist, wenn man denn schon in Spielhallen unterwegs ist, dass man da auch noch rauchen kann. Das soll es zukünftig nicht mehr geben. In Spielhallen, diese Ausnahme, dass es dort Raucherräume geben kann, entfällt. Ich will trotzdem einen Blick nach vorn werfen. Man muss sagen, wir sind in Deutschland europaweit nicht besonders weit, was den Nichtraucherschutz angeht. Wenn man sich so ein Ranking anguckt, dann wird man feststellen: Platz 34 von 37. Das hört sich nicht besonders ambitioniert an. Wenn man sich dann Bremen im Deutschlandschnitt anguckt, dann wird man feststellen, durch diese Änderungen, die wir gemacht haben, sind wir auch nicht in der Spitzenklasse in Deutschland, sondern wir sind jetzt angekommen im oberen Mittelfeld. Da, glaube ich, ist nach der Änderung des Gesetzes, was wir Ihnen heute vorschlagen, vor der Debatte, was man noch mehr machen kann, um Nichtrauchende zu schützen vor Gesundheitsschäden. Ich will da einen Punkt erwähnen, der mich total nervt, und das ist das Thema, (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) dass es erlaubt ist, dass im Auto geraucht werden kann, wenn Kinder dabei sind. Darüber gibt es viele Debatten, da sagen dann Leute: Ja, das kommt doch gar nicht vor, das macht doch niemand. Wer ist denn heute noch so, dass er oder sie im Auto raucht, wenn Kinder dabei sind? Da hat es eine Untersuchung oder ein Gutachten der AOK gegeben, und die haben ausgerechnet, dass es etwa 900 000 bis eine Million Kinder gibt, die regelmäßig beeinträchtigt werden, weil Erwachsene in den Autos rauchen. Das hätte ich tatsächlich sehr, sehr gern verboten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da waren wir eigentlich schon sehr weit – Bremen war ein Mitantragssteller einer Bundesratsinitiative –, dass nämlich genau dieses Rauchen im Auto, wenn Kinder anwesend sind oder auch, wenn Schwangere anwesend sind, verboten werden soll. Das ist dann auch an den Bundestag gerichtet worden. Der hatte nicht so richtig Lust, das Thema zu regeln oder fühlte sich nicht verantwortlich dafür. Tatsache ist, es ist nicht geregelt worden, und die Bundesebene hat signalisiert: Okay, ihr könnt das auf Länderebene regeln. Nun ist das nicht so ganz ideal, wenn 16 Bundesländer in irgendeiner Art diese Sache regeln. Das ist mir auch klar. Trotzdem hätte ich es mir schon gewünscht, dass wir es noch geschafft hätten, aus Bremen heraus mit Niedersachsen vielleicht zusammen, damit wir nicht eine Insellösung schaffen, tatsächlich diesen für mich unhaltbaren Zustand, dass in Autos nach wie vor geraucht werden kann, miteinander zu überwinden. Aber wie gesagt, nach dem Gesetzentwurf ist vor dem nächsten und ich bin mir sicher, dass wir das miteinander hinkriegen werden, weil das, glaube ich, niemandem einsichtig ist. Nur, um Ihnen einen Vergleich zu nennen: Wenn Sie in einer stark verrauchten Bar sind, dann ist das ein Fünftel so schädlich, als wenn im Auto geraucht wird. Das heißt, wir setzen diese Kinder, unsere Schutzbefohlenen, am Ende einer gesundheitlichen Belastung aus, die nicht zumutbar ist, und wir fördern damit auch Raucher- und Raucherinnenkarrieren. Das ist vollkommen klar. Mein Vater hat im VW Käfer damals auch die Scheiben immer runtergemacht und hat dann da geraucht. Da hat man damals nicht viel darüber nachgedacht. Jetzt kann ich sagen, das hat mir nicht doll geschadet, aber etwas mit Sicherheit. (Heiterkeit) Ich glaube, das ist nicht zumutbar, das können wir am Ende nicht hinnehmen. Ich würde mir auch noch andere Sachen wünschen. In anderen europäischen Ländern ist das auch üblich, dass an Badeseen nicht geraucht werden kann, wenn dort viele Kinder dabei sind. Würde ich mir auch wünschen. Halte ich nicht für sinnvoll, dass das hier erlaubt ist. So sind andere Länder, Griechenland, Frankreich, Großbritannien, Irland sehr viel weiter, als wir das sind. Ich finde es aber erst einmal gut, dass wir als Koalition das machen, was in der Koalitionsvereinbarung steht. Das ist unser Job. Diesen Job haben wir Ihnen heute hier vorgelegt. Ich möchte auch eines sagen: Weil ein bisschen zu viel Zeit hinweggegangen ist, mache ich hier jetzt einen mündlichen Änderungsantrag, nämlich die Gültigkeit dieses Gesetzes, das soll in Kraft treten zum 1. Januar 2027. Ich hoffe, dass Sie diese Änderungen, die wir Ihnen hier vorgeschlagen haben, mitmachen. Ich freue mich auch, wenn aus den Reihen der Opposition vielleicht noch kluge Vorschläge kommen, wie wir noch mehr Nichtraucherschutz in Bremen und Bremerhaven umsetzen können. Das ist aber erst mal ein guter Anfang. Ich danke der Koalition, dass wir da so gut miteinander kommuniziert und das jetzt auf den Weg gebracht haben und würde mich über eine breite Unterstützung hier freuen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke)

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