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Antje Grotheer

26.08.2026 Sitzungen 21/36

Als nächster Redner der Abgeordnete Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BIW): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Nergiz, werte Beauftragte! Braucht Bremen neben den bereits vorhandenen Beratungs-, Beschwerde- und Beauftragtenstrukturen tatsächlich eine Landesantidiskriminierungsstelle mit eigenem Apparat? (Abgeordneter Elombo Bolayela [SPD]: Ja!) Wir sagen: Nein. (Beifall BIW) Das ist keine Absage an den Schutz vor konkreter Diskriminierung. Es ist eine Absage an Doppelstrukturen, an unklare Zuständigkeiten, eine politische Logik, nach der auf jedes gesellschaftliche Problem zuerst mit einer neuen Stelle, einem neuen Bericht und einer neuen Verwaltungsebene geantwortet wird. Diese Vorgeschichte dieses Amtes sollte uns zu denken geben. Der politische Grundsatzbeschluss liegt Jahre zurück. Das Gesetz wurde 2022 beschlossen, die gesetzliche Konstruktion anschließend geändert. Die Besetzung des Amtes hat sich wiederholt verzögert. Heute, Jahre nach dem Ausgangsbeschluss, unternehmen wir den nächsten Anlauf. Das ist kein Vorwurf an die vorgeschlagene Kandidatin, aber es zeigt: Dieses Amt war von Beginn an weder rechtlich noch organisatorisch überzeugend aufgesetzt. (Beifall BIW) Entscheidend ist: Bremen beginnt beim Schutz vor Diskriminierung nicht bei null. Im Finanzressort gibt es eine Fachstelle für Diversity and Inclusion. Sie ist für die strategische Antidiskriminierungsarbeit im bremischen öffentlichen Dienst zuständig, berät Dienststellen und unterstützt die Arbeit der Beschwerdestellen. In den Dienststellen bestehen Beschwerdewege nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Hinzu kommen Beratungsangebote gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt, die Arbeitsstellen gegen Diskriminierung und Gewalt an der Universität, die Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau sowie weitere spezifische Anlaufstellen. Frau Leonidakis hat gerade selber aufgezählt, was wir alles schon haben und bezahlen. Diese Einrichtungen haben unterschiedliche Aufgaben. Gerade deshalb wäre der richtige Weg, Zuständigkeiten sichtbarer zu machen, Wege einfacher zu machen, Betroffene zuverlässig weiterzuleiten. Was wir nicht brauchen, ist eine zusätzliche Institution, die über diese Landschaft gelegt wird, ohne eine bestehende Struktur zu ersetzen. Die Befürworter sprechen von einem notwendigen Lotsen. Ein gut erreichbarer Lotse kann natürlich sinnvoll sein, aber dafür braucht man keine weisungsunabhängige Stelle bei der Bürgerschaft mit eigenem Personal, eigenem Etat und immer weiter ausgreifendem Aufgabenverständnis. (Beifall BIW) Dafür genügt ein gemeinsames Eingangsportal, verbindliche Weiterleitungsfristen, klare Ansprechpartner und eine öffentlich zugängliche Übersicht über die vorhandenen Beratungsangebote. Das wäre für Betroffene einfacher, und es wäre für den Steuerzahler günstiger. (Beifall BIW) Öffentliche Stellen sollen bei einschlägigen Maßnahmen möglichst bereits im Planungsstadium beteiligt werden. Das klingt nach Schutz, nach Unterstützung. In der Praxis bedeutet es vor allem zusätzliche Abstimmung, weitere Beteiligungsschleifen und mehr Bürokratie. Das Handlungsfeld ist bewusst weit gefasst. Es kann Personalpolitik, Förderprogramme, Verwaltungshandlung, Gesetzgebung in nahezu allen Ressorts berühren. Die Stelle entscheidet keinen Rechtsstreit. Sie ersetzt keine Gerichte, sie ersetzt auch keine zuständigen Behörden. Sie schafft vor allem ein neues Verfahren neben dem bereits bestehenden Verfahren. Genau darin liegt das grundsätzliche Problem des heutigen Antidiskriminierungskonzeptes, wie es insbesondere von links vertreten wird. Ein freiheitlicher Rechtsstaat darf nicht jede soziale Differenz, nicht jeden Konflikt vorschnell in eine Diskriminierungsdiagnose verwandeln. Maßstab muss die konkrete, rechtswidrige Benachteiligung des einzelnen Menschen sein. Wer diskriminiert wird, braucht schnell Hilfe, (Beifall BIW) vertraulich und fachkundig. Er braucht erreichbare Beschwerdewege, er braucht Beratung, und er braucht wirksamen Rechtsschutz. Was er braucht, ist nicht zwingend eine Deutungsinstanz, die gleichzeitig Beratungsstelle, Koordinierungsstelle, Dokumentationsstelle, Öffentlichkeitsstelle und Beteiligungsinstanz sein soll. Der Haushaltsplan zeigt die Schieflage deutlich. Für die Landesantidiskriminierungsstelle sind für fünf Stellen jährlich fast eine halbe Million Euro vorgesehen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Wahnsinn!) Das ist kein Beitrag, der den Bremer Haushalt allein saniert. Das hat nie jemand behauptet. Darum geht es auch nicht. Es geht um die Regel guter Haushaltsführung. Wer eine neue Dauereinrichtung schafft, muss drei Fragen beantworten: Welche Aufgabe kann ausschließlich diese Stelle erledigen? Welcher überprüfbare Nutzen entsteht? Welche bestehende Struktur entfällt dafür? Auf keine dieser Fragen liefert der Senat eine überzeugende Antwort. Im Gegenteil, es entstehen neue Strukturen mit weitreichenden Aufgaben aber ohne klaren Nachweis, welchen zusätzlichen Nutzen sie gegenüber vorhandenen Beratungs-, Beschwerde- und Fachstellungen einbringt. Unabhängige Stellen können sinnvoll sein, wenn sie einen klar abgegrenzten Kontrollauftrag haben und über besondere und notwendige Befugnisse verfügen. Unabhängigkeit allein ersetzt jedoch weder eine trennscharfe Aufgabe noch nachweisbaren Mehrwert. Wir wollen deshalb für die vorhandenen Aufgaben die Angebote besser auffindbar machen. Wir wollen Zuständigkeiten bündeln, wir wollen Mittel in die konkrete Beratung und Fallarbeit lenken, statt in die Koordination der Koordinatorin. Unser Maßstab ist der freiheitliche Rechtsstaat, klare Rechte statt vager Leitbegriffe, wirksame Hilfe statt Behördenauswuchs, konkrete Fallarbeit statt immer neuer Verwaltungsprogramme. Wir lehnen die politische Überhöhung des Antidiskriminierungsbegriffs zu einem immer weiter wachsenden staatlichen Steuerungsprojekt ab. Frau Dr. Nergiz gebührt eine faire Behandlung. Unsere Kritik richtet sich nicht gegen ihre Person. Sie richtet sich gegen das Amt, die mit ihm verbundene Struktur, unabhängig davon, wer dafür vorgeschlagen würde. (Beifall BIW) Zu dem Prozedere noch: Wir haben den Lebenslauf gesehen, sie wurde uns quasi indirekt vorgestellt. Aber nach typisch rot-grün-roter Manier gibt es hier ein Durchregieren. Deshalb stimmen wir als BÜRGER IN WUT gegen den Wahlvorschlag, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [Die Linke]: Das nennt sich Demokratie! – Abgeordneter Jan Timke [BIW]: Hinterzimmerabsprachen sind das!) nicht gegen Frau Nergiz. – Vielen Dank! (Beifall BIW) Als nächste Rednerin die Abgeordnete

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗