Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da hier bereits mehrfach über die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im vergangenen Juni gesprochen wurde, erinnere ich gern noch mal an das Ziel des Antrags aus Sachsen und Baden-Württemberg. Das war – und das ist hier auch schon genannt worden –, den besonderen Schutz von Personen des politischen Lebens für Fälle der Beleidigung auf die Personen zu beschränken, die auf kommunaler Ebene tätig sind. Sie, meine Damen und Herren Landtagsabgeordnete, würden künftig also keinen besonderen Schutz mehr genießen und Bundestagsabgeordnete oder Abgeordnete des Europäischen Parlaments sowie Mitglieder von Landes- oder Bundesregierungen ebenfalls nicht. Das kann man für richtig oder für falsch halten. Wie Bremen sich positioniert hat, verrate ich Ihnen gern. Wir haben den Antrag abgelehnt. Warum haben wir das getan? § 188 StGB wurde erst 2021 geschaffen, und zwar in seiner jetzigen Form entstand er vor dem Hintergrund der Ermordung von Walter Lübcke. Walter Lübcke war ein Abgeordneter des Hessischen Landtags und bis zu seinem Tod Regierungspräsident in Kassel, also nach der Definition ein Spitzenpolitiker. Eine Streichung des Tatbestandes jetzt und nach kurzer Zeit wäre ein völlig falsches Signal. Es hat sich eine sachgerechte Rechtsprechung entwickelt, die Fragestellungen ausgewogen beantwortet und Leitplanken bietet. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Na ja!) § 188 StGB dient nicht nur dem Schutz und der Privilegierung von Politikerinnen und Politikern, sondern auch dem Schutz der Demokratie. Sie, meine Damen und Herren von BÜRGER IN WUT und der FDP, möchten den Paragrafen letztendlich streichen. Der Deutsche Bundestag hat gerade erst am 29. Januar den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des § 188 StGB abgelehnt. 440 Abgeordnete lehnten ihn ab. Das scheint mir ein überaus klares Votum zu sein. Wer Beleidigungen abtut, der sollte sich vergegenwärtigen: Erst kommt das Wort, dann kommt die Tat. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
