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Selin Arpaz

SPD 26.08.2026 Sitzungen 21/36

Wir fragen den Senat: 1. Wie viele queerfeindliche Straftaten wurden seit ihrem Bestehen in den queersensiblen Anzeigenaufnahmen in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven von Opfern oder Zeug:innen (bitte differenzieren) angezeigt, und wie viele wurden im gleichen Zeitraum in den weiteren Polizeistandorten beziehungsweise telefonisch oder online angezeigt? (Bitte nach Standorten und Formen differenzieren.) 2. Wie viele Personen haben sich unabhängig von einer Strafanzeige an die queersensiblen Anlaufstellen gewandt, um Rat einzuholen oder sich an Hilfsstellen vermitteln zu lassen? 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, queerfeindliche Vorfälle über die queersensiblen Anlaufstellen systematisch zu dokumentieren und sich ein realistisches Lagebild zu verschaffen, und welche Schlüsse zieht der Senat daraus?

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