Dr. Emanuel Herold
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Bundeskanzler Friedrich Merz sagte bei der Nationalen Maritimen Konferenz in Emden Ende April folgendes, Zitat: „Die Bundesregierung leistet über den sogenannten Hafenlastenausgleich bereits jedes Jahr einen festen Beitrag zur Finanzierung der deutschen Seehäfen.“ Das sind diese 38 Millionen, die wir alle kennen. Kanzler Merz sagte weiter: „Erhöhen, meine Damen und Herren, können wir ihn verfassungsrechtlich nicht so einfach.“ Ich würde behaupten, mit dieser Argumentation können sich der Kanzler und seine Regierung demnächst nicht mehr so einfach aus der Affäre ziehen, denn das juristische Gutachten der IHK Nord hat dargelegt, dass eine Änderung des Seehafenfinanzierungsgesetzes ohne Verfassungsänderung möglich ist. In der Tat, es gibt mittlerweile ein zweites Gutachten, was diesen Kernbefund auch noch mal bestätigt. Das heißt, der verfassungsrechtliche Vorbehalt, den wir über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte von verschiedenen Bundesregierungen gehört haben, ist nicht so stichhaltig, wie immer vorgetragen. Der Bund kann per Bundesgesetz handeln. Dieser Befund ist bedeutsam, denn wir alle wissen, dass der Handlungsdruck mit jedem Jahr wächst, in dem die Gespräche zwischen Bund und Ländern immer wieder ergebnislos bei diesem Thema versanden, denn wie in anderen Bereichen der Infrastruktur auch haben die Seehäfen über die letzten Jahrzehnte ganz erhebliche Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe aufgebaut. Das sind einfach einerseits altersbedingte Substanzverluste, und andererseits haben wir neue Aufgaben: Automatisierung, Digitalisierung, Klimaanpassung sowie Energieund Zeitenwende. Dass diese Last von den Küstenländern allein nicht getragen werden kann, bestreitet schon länger niemand mehr, der sich auch nur halbwegs mit dieser Materie auskennt. Schätzungen des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe zufolge beläuft sich der Modernisierungs- und Sanierungsbedarf auf 15 Milliarden Euro für alle Seehäfen. Etwa ein Drittel dieser notwendigen Investitionen beziehen sich auf Energieinfrastrukturen. Der Bund hatte mit der 2025 beschlossenen Nationalen Hafenstrategie den Anspruch erhoben, Zukunft für die Häfen gestalten zu wollen. Er hat es aber dann verpasst, oder schlicht und ergreifend sich nicht darum gekümmert, eine langfristige, wirklich strategische Investitionsplanung aufzulegen. Es wurde zwar angekündigt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufzulegen, die hat aber kein Finanzierungskonzept erarbeitet, wie es ihr Auftrag war. Der Grund dafür liegt schlicht und ergreifend darin, dass es im Bund an vielen Stellen, und auch in manchem Bundesland, gerade im Süden der Republik, schlicht und ergreifend am politischen Willen fehlt, sich dieser Aufgabe anzunehmen. Da muss man sagen: Ich freue mich über diese Gutachten und diese rechtliche Expertise, die uns an dieser Stelle einen neuen Impuls geben, aber kein Jurist kann es den politischen Vertretern in Berlin und in Bayern abnehmen, den politischen Willen zur Veränderung der Situation irgendwann auch einmal aufzubringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Von daher sollten diese Expertisen nun Anlass sein, endlich ins Arbeiten zu kommen. An dieser Stelle sei auch noch mal an den Auftrag erinnert, den sich Schwarz-Rot in Berlin selbst gegeben hat, ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung: „Wir werden die Nationale Hafenstrategie als gesamtstaatliche Aufgabe umsetzen und uns über die Finanzierung der Maßnahmen mit den Ländern in der ersten Hälfte der Legislaturperiode verständigen.“ Die erste Hälfte der Legislaturperiode des Bundes endet kommenden März. Das ist noch ein reichliches halbes Jahr. Von daher kann man aus norddeutscher Perspektive einfach nur noch sagen: Denn man tau! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD)
