Antje Grotheer
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Hier ist eine geheime Wahl gemäß § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Landesantidiskriminierungsstelle vorgesehen. Für eine gültige Stimmabgabe ist der Stimmzettel mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu kennzeichnen. Ich bitte jetzt die Schriftführenden, an der Ausgabestelle beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen, damit wir dann zum Namensaufruf kommen können. Ich eröffne den Wahlgang, ich rufe nun die einzelnen Abgeordneten auf: (Es folgt der Namensaufruf.) Ich frage, ob alle Abgeordneten mittlerweile ihren Stimmzettel abgegeben haben. – Ja, das wird mir so signalisiert. Dann schließe ich hiermit den Wahlgang. Ich bitte die Schriftführenden, die Auszählung vorzunehmen und unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für circa 10 Minuten, bis das Auszählungsergebnis vorliegt. (Unterbrechung der Sitzung um 15:42 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 15:53 Uhr.
