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Dr. Marcel Schröder

FDP 26.08.2026 Sitzungen 21/36

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Meinungsfreiheit ist, so sagt es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung „schlechthin konstituierend“. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie. Wer also die Demokratie schützen will, der muss in erster Linie auch die Meinungsfreiheit schützen. Es kommt dabei gerade nicht darauf an, wie wertvoll ein Meinungsbeitrag ist. Meinungen dürfen emotional oder rational, gefährlich oder harmlos sein. Auch radikale Ideologien fallen nicht von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus. Die Grenze liegt aber dort, wo erweislich falsche Tatsachen behauptet werden oder Schmähkritik geübt wird, etwa in Form von Formalbeleidigungen. Wir haben bereits im letzten Jahr auf einen Antrag von uns hin über das Thema Meinungsfreiheit und den § 188 StGB diskutiert. Auslöser damals war die sogenannte Schwachkopfaffäre um Robert Habeck. Seitdem gab es Dutzende weitere Fälle, in denen Bürgerinnen und Bürger wegen Beleidigungen von Politikern zu sehr harten Strafen verurteilt wurden. Der neueste Fall ist der Fall „Lügenfritze“, wo jemand verurteilt wurde, weil er Friedrich Merz als „Lügenfritze“ bezeichnet hatte. Das Kernproblem ist Folgendes: Es gibt in diesem Land ein Strafgesetzbuch mit über 350 Paragrafen. In fast allen davon ist jeder Bürger gleich viel wert. Nur bei einem einzigen, dem § 188 StGB, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass manche Beleidigte mehr wert sind als andere, nämlich dann, wenn sie ein Mandat tragen. Ich sage Ihnen, wer als Mandatsträger dieses Haus betritt, der verliert natürlich nicht seine Menschenwürde, aber er erwirbt auch keinen Anspruch auf einen dickeren Schutzpanzer als die junge Polizistin bei der Polizei, der Busfahrer bei der BSAG oder die Krankenschwester im Klinikum Bremen-Mitte, die auch mit Beleidigungen konfrontiert sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, BIW) Aber genau das tut der § 188 StGB. Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegen Personen des politischen Lebens werden härter bestraft als dieselbe Tat gegen jeden anderen Bürger, bis zu drei statt bis zu einem Jahr. Meine Damen und Herren, das ist keine Gleichheit vor dem Gesetz. Das ist ein Sonderstrafrecht für Politiker, und ein Sonderstrafrecht für Politiker hat in einer liberalen Demokratie nichts zu suchen. (Beifall FDP) Ich weiß, was Sie gleich sagen werden: Ja, Kommunalpolitiker werden bedroht, angefeindet, manchmal sogar tätlich angegriffen. Das ist wahr, das ist widerlich, und das nimmt hier auch niemand auf die leichte Schulter. Auch ich selbst habe schon Morddrohungen bekommen, weil ich beispielsweise die widerliche antisemitische Gegendemo am Jahrestag des 7. Oktober mit sehr harten Worten kritisiert habe. Aber, meine Damen und Herren, gegen Bedrohungen gibt es § 241 StGB, gegen Nötigung gibt es § 240 StGB, für Volksverhetzung § 130 StGB und für Beleidigungen §§ 185 bis 187 StGB. Es gibt hier keine Schutzlücke. Das Strafgesetzbuch, es strotzt nur so vor Tatbeständen. Was wir nicht brauchen, ist ein Sonderparagraf, der in der Praxis vor allem eins hervorgebracht hat: eine blühende Anzeigeindustrie von Politikern gegen unbequeme Wahrheiten und eine Entfremdung der Bürger von der Politik. (Beifall FDP) Das schützt die Demokratie nicht, das schadet ihr! § 188 StGB ist deshalb kontraproduktiv, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen sollte er vollständig abgeschafft werden. (Beifall FDP, BIW) Wer in dieses Haus gewählt wird oder ein Amt übernimmt, der wusste vorher, dass Politik kein Streichelzoo ist. Harte, unsachliche und auch ungerechte Kritik auszuhalten, ist der Preis der Macht und nicht ihre Zumutung. Der Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur zeigt sich nicht zuletzt daran, wie viel Spott ihre Mächtigen ertragen müssen, und eine Diktatur will hier wohl hoffentlich niemand einführen. Man muss doch erkennen, dass dieser Straftatbestand völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Wir als FDP haben das Thema früh erkannt und fordern daher schon lange die Abschaffung des § 188 StGB. Mittlerweile haben sich auch andere dieser Überzeugung angeschlossen. Einige CDU-geführte Länder sind mittlerweile auch für die vollständige Abschaffung des § 188 StGB und auch andere renommierte Juristen, wie etwa der Journalist der „Süddeutschen Zeitung“ Ronen Steinke, der aus Anlass der Debatte sogar ein ganzes Buch über Meinungsfreiheit geschrieben hat und der nun nicht gerade dafür bekannt ist, rechte Narrative zu bedienen. Wir fordern daher den Senat auf, sich im Bundesrat den Ländern anzuschließen, die die vollständige Streichung des § 188 StGB befürworten. Der Antrag der BÜRGER IN WUT, der hier nur eine Prüfung fordert, geht uns an der Stelle nicht weit genug. Wir werden diesen daher ablehnen und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Schaffen wir den § 188 StGB ab – nicht, weil Politiker Beleidigungen verdienen, sondern weil die Bürgerinnen und Bürger Gleichheit vor dem Gesetz verdienen! – Vielen Dank! (Beifall FDP)

Alle Reden von Dr. Marcel Schröder Protokoll (PDF) ↗