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Falk-Constantin Wagner

SPD 26.08.2026 Sitzungen 21/36

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein kleines Déjà-vu: Vereinfachung der Landesbauordnung, gab es das nicht schon mal in dieser Wahlperiode? Ja, schon einmal in dieser Legislatur haben wir die Landesbauordnung vereinfacht, und jetzt legen wir noch eine Schippe drauf. Das machen wir mit einem klaren Ziel: Das Bauen soll einfacher und schneller werden, damit es mehr wird, denn der Bedarf ist groß. Wir brauchen Wohnungen, wir brauchen Investitionen in die Innenstädte und wir brauchen die Aufwertung der Quartiere. Deshalb haben wir schon eine ganze Reihe von Erleichterungen gemacht. Ich nenne nur ein paar zur Auswahl: Wer ein Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausbaut, kann das genehmigungsfrei tun. Wer in Bestandsgebäuden zusätzliche Wohnungen schafft, muss keinen Stellplatz mehr nachweisen. Die Typengenehmigung für serielles Bauen ist schon angesprochen worden, und Bauanträge gelten nach Ablauf einer bestimmten Frist automatisch als genehmigt – die sogenannte Genehmigungsfiktion. Jetzt kommen mit diesem Gesetzentwurf des Senats heute noch einmal eine Reihe von Erleichterungen dazu. Vor allen Dingen der Umbau von beispielsweise Bürogebäuden zu Wohnungen wird erleichtert, ein ganz wesentlicher Beitrag zur Belebung unserer Innenstädte in Bremen und Bremerhaven zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung und natürlich zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Alle Bauformen mit Ausnahmen von Sonderbauten, also beispielsweise Hochhäusern oder Laboren, werden in Zukunft vom vollen Baugenehmigungsverfahren freigestellt, und wir haben uns auch auf Eckpunkte für eine deutliche Vereinbarung des Mobilitätsbauortsgesetzes geeinigt. Schönes Wort, in einfacherem Deutsch: einfachere Anforderungen an Bauvorhaben, wenn es darum geht, Parkplätze und andere Mobilitätslösungen herstellen zu müssen. (Beifall SPD) Vor diesem Hintergrund wollen wir uns nicht auf dem ausruhen, was wir schon geschafft haben, sondern weitermachen. Deshalb stimmen wir heute dem Gesetzentwurf des Senats sehr gern zu. Zweitens liegt uns der Antrag der FDP vor. Der Antrag der FDP ist aus meiner Sicht ein munterer Mix aus Dingen, die richtig sind, die der Senat aber entschlossen angeht, und Dingen, die wir in diesem Haus schon mehrfach rauf- und runterdiskutiert und verworfen haben. Ich möchte auf eine Sache eingehen, weil Herr Schäck darauf auch besonders eingegangen ist: Die FDP schlägt vor, die Grunderwerbsteuer im Lande Bremen um sage und schreibe 45 Prozent ihres Aufkommens zu senken. Das ist sicherlich erst mal immens populär. Das würde ich auch gern verkünden. Wobei man fairerweise sagen muss, die Masse der Grunderwerbsteuer wird nicht von Familien gezahlt, die ein Haus suchen; die Masse der Grunderwerbsteuer fällt bei gewerblichen Immobilienkäufen an. Der Steuerausfall allerdings trifft uns dann alle. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Sie können die Familien ja freistellen!) Herr Schäck hat das garniert mit der Bemerkung, er wisse auch gar nicht, was er für diese Steuerzahlung eigentlich kriege. Das möchte ich Ihnen gern beantworten. Das Geld aus der Grunderwerbsteuer landet im Landeshaushalt Bremens. Aus diesem Landeshaushalt bezahlen wir unsere Lehrkräfte, unsere Polizei, unsere Gerichte (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU] und Abgeordneter Piet Leidreiter [BIW]: Und die FreiKarte!) und übrigens auch dieses Parlament, Herr Abgeordneter. (Beifall SPD, Die Linke) Ich finde, auch in Zeiten knapper Kassen ist es legitim, gern eine populäre Steuersenkung verkünden zu wollen, aber dann gehört es sich doch seriöserweise, dass man dafür einen Finanzierungsvorschlag vorlegt, oder? (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Machen wir jedes Mal! 93 Änderungsanträge, und Sie haben alle abgelehnt!) Ihr Antrag macht keinen Finanzierungsvorschlag. Das geht sogar noch weiter, Ihr Antrag sagt: Jemand anders soll doch bitte mal einen Finanzierungsvorschlag machen, der Senat soll sich das doch bitte ausdenken. Und damit es noch schöner wird, zählen Sie auch noch fünf oder sechs Dinge auf, die schon mal alle gar nicht gehen als Gegenfinanzierung. Das, Herr Kollege, ist Abgeordnetenarbeitsverweigerung. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Sie müssen sich an der Stelle, finde ich, mal fragen lassen: Was bekommt der Steuerzahler eigentlich von der Fraktion der FDP in der Bremischen Bürgerschaft für sein Geld? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich möchte es gerne sagen, denn wir haben es ja gehört: Der bekommt vor allen Dingen, (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Kennen Sie das mit dem Glashaus?) dass Sie den Menschen in Bremen und Bremerhaven den Mieterschutz wegnehmen möchten. Das haben wir verstanden. Im Gegenzug setzen Sie einen Schwerpunkt darauf – das ist das Einzige, was ich bei Ihren Ausführungen goldrichtig finde – billiger zu bauen. Als alleinige Lösung reicht das aber nicht, denn dann hieße es ja, wenn die Leute sich keine Miete mehr leisten können, sollen sie sich doch eine Immobilie kaufen. Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen – die FDP wird ihrem Ruf als Marie-Antoinette-Partei der Bremischen Bürgerschaft heute mal wieder vollumfänglich gerecht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, Die Linke) Deshalb ist die Antwort aus unserer Sicht: Das eine tun und das andere nicht lassen. Wir werden die Mieterinnen und Mieter in diesem Land schützen, und gleichzeitig werden wir das Bauen weiter erleichtern. Es soll einfacher und schneller werden, damit es mehr wird – mehr Wohnungen, mehr Aufwertung der Quartiere und mehr Investitionen in unsere Innenstädte. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf des Senats sehr gern zu. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall SPD, Die Linke)

Alle Reden von Falk-Constantin Wagner Protokoll (PDF) ↗