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Christine Schnittker

26.08.2026 Sitzungen 21/36

Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Tiedemann. Abgeordnete Julia Tiedemann (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! Heute beraten wir über einen Antrag, dessen Umsetzung bereits selbstverständlich laufen sollte – eine Lücke, die gar nicht erst hätte entstehen dürfen. Es geht um Assistenzhunde oder genauer gesagt Menschen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind und derzeit an vermeidbare Grenzen stoßen, da das Anerkennungs- und Zertifizierungssystem für diese besonderen Hunde aktuell nicht gewährleistet ist. Assistenzhunde sind keine Haustiere mit besonderem Etikett. Sie sind keine Haustiere, die besondere Tricks können. Sie sind für viele Menschen Warnsysteme, Mobilitätshilfe, Schutz, Teilhabe und manchmal im wahrsten Sinne des Wortes Lebensretter. Sie haben extrem unterschiedliche Jobs, in denen sie in ihren 18 bis 24 Monaten ausgebildet werden. Die bekanntesten sind zum Beispiel Blindenhunde, Diabetikerwarnhunde, Epilepsiewarnhunde. Allerdings gibt es auch Signalassistenzen, es ist vielen gar nicht bekannt, dass auch gehörlose Menschen auf Assistenzhunde zurückgreifen. Mobilitätsassistenzhunde, die Rollstuhlfahrern helfen. Demenzassistenzhunde, die, dem Namen auch zu entnehmen, demenzkranken Menschen helfen, oder Menschen, die unter PTBS leiden, die entsprechend eine psychologische Unterstützung brauchen. Die Aufgaben von Assistenzhunden sind sehr, sehr vielfältig, und jede Aufgabe erfordert eine gesonderte Ausbildung. Assistenzhunde sind hochqualifizierte Wesen. (Abgeordneter Piet Leideiter [BIW]: So wie Bürgerschaftsabgeordnete!) Schauen wir uns mal ein, zwei der Assistenzhunde genauer an: Diabetikerwarnhunde können gefährliche Unter- oder Überzuckerung anzeigen, während Epilepsiewarnhunde vor Anfällen warnen oder Hilfe holen können. Ich kann jedem empfehlen, mal im Internet zu schauen. Es gibt wunderbare Videos dazu, wie diese Hunde in aktuellen Notlagen eingreifen, unterstützen und ihren betroffenen Herrchen und Frauchen helfen. Wenn man dann feststellt, dass es aktuell keine Akkreditierungsmöglichkeit für diese so wichtigen Lebewesen und Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen gibt, ist das in einem Land, das sich so sehr rühmt, an der Seite von behinderten Menschen zu stehen, für sie alles Mögliche zu tun, einfach ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. (Beifall BIW) Wer das ernst nimmt, darf diese Mensch-Assistenzhunde-Gemeinschaften nicht jahrelang in ein bürokratisches Niemandsland schicken. Der heutige Antrag der Koalition beschreibt das Versagen bei diesem Thema sehr treffend. Zum 30. Juni 2024 ist die Übergangsregelung ausgelaufen. Die vorgesehene Struktur der Assistenzhundeverordnung ist bislang aber nicht vollständig umgesetzt. Eine fachliche Stelle zur Akkreditierung von Ausbildungsstätten fehlt weiterhin. In dieser Folge können Mensch-Assistenzhunde-Teams teilweise nicht geprüft und rechtssicher anerkannt werden. Das bedeutet, ein Hund kann absolut gut ausgebildet sein. Er könnte diese Prüfungen so aus dem Stehgreif bestehen, aber er kriegt sein Papier nicht. Damit hat dieser Hund kein Zutrittsrecht zu manchen Gebäuden und Einrichtungen, zum Beispiel zu Geschäften, Arztpraxen oder anderen Einrichtungen – einfach nur, weil wir es hier nicht schaffen, den Mensch-Hunde-Teams ihre Akkreditierung zu geben. Menschen mit Behinderungen aber müssen auch in Geschäfte, müssen auch in Arztpraxen, Behörden und andere Gebäude. Das können sie teilweise ohne ihren Kameraden an der Seite nicht. Die Menschen warten teils seit Sommer 2024 auf ihre Akkreditierung. Sie brauchen keine Prüfung bis Ende 2026, ob etwas getan werden könnte oder dergleichen. Sie brauchen jetzt eine erkennbare politische Initiative Bremens im Bund und eine klare Frist, wann der Senat darüber berichtet, welche Gespräche geführt wurden, (Beifall BIW) welche Bundesratsinitiative vorgesehen ist und wie die betroffenen Teams bis zu einer Lösung geschützt werden. Vor allem aber muss aus diesem Vorgang gelernt werden. Wenn wir Menschen mit Behinderungen Teilhabe zusagen – und das tun wir gerade hier in diesem Parlament sehr, sehr deutlich und sehr laut –, dann müssen wir uns auch entsprechend laut zu Wort melden, wenn es darum geht, rechtliche Hindernisse aus dem Weg zu räumen oder auch bürokratische. Wer Menschen mit Behinderungen Teilhabe zusagt, darf diese Teilhabe nicht an einem fehlenden Stempel oder an einer überforderten Akkreditierungsstruktur oder an der Untätigkeit zwischen Bund, Ländern und Zertifizierungsstellen scheitern lassen. (Beifall BIW) Qualitätssicherung ist richtig; strenge Anforderungen an Ausbildung und Prüfung sind ebenfalls richtig; aber ein System, das keine ausreichenden Kapazitäten für Ausbildung, Akkreditierung, Prüfung und Anerkennung schafft, nützt niemandem. Es produziert Warteschlangen, Rechtsunsicherheit, Abhängigkeit und vor allem Einschränkung. Genau diese Einschränkung sollte es nicht geben. Vielen Dank, Bürokratiemonster Deutschland – hier haben wir versagt. – Vielen Dank! (Beifall BIW)

Alle Reden von Christine Schnittker Protokoll (PDF) ↗