Thore Schäck
Wir fragen den Senat: 1. Welche Gründe und Umstände gibt es dafür, dass nach einer bereits erfolgten Feststellung der Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks für ein Bau- oder Abbruchvorhaben in bestimmten Fällen eine erneute Prüfung für das Grundstück erfolgen muss, zum Beispiel, wenn sich ein Bauvorhaben sehr lange verzögert hat? 2. Welche weiteren Quellen bezüglich der Erweiterung des Luftbildarchivs oder der Erschließung der weiteren historischen Quellen oder weitere Erkenntnisse sind in Bremen aktuell und in den kommenden Jahren zu erwarten, die eine Lageänderung bezüglich Erkenntnissen über einen Kampfmittelverdacht an entsprechenden Standorten im Land Bremen wahrscheinlich machen könnten? 3. Welche Reformüberlegungen hat es bislang in Bremen gegeben, um die für Bauherren mit zusätzlicher Bürokratie, Wartezeit und damit Kosten verbundene Befristung entsprechender Bescheinigungen künftig zu vermeiden, und was war das jeweilige Ergebnis dieser Prüfung?
