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Mark Rackles

26.08.2026 Sitzungen 21/36

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Averwerser! Ich beantworte für den Senat die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Dem Senat ist bekannt, dass soziale Medien in den Schulen genutzt werden. Eine konkrete Analyse des Nutzungsverhaltens erfolgt jedoch nicht. Der Zugriff auf soziale Medien, Messengerdienste und Videoplattformen kann mit schulischen Endgeräten jedoch nur via Webbrowser erfolgen. Die Installation von entsprechenden Programmen und Apps wird durch die zentrale Administration unterbunden. Zu Frage 2: Gemäß der Nutzungsvereinbarung dürfen die iPads lediglich für schulische Zwecke benutzt werden. Schüler:innen können keine individuellen Apps installieren, die nicht im sogenannten Student Store von der zentralen Administration bereitgestellt werden. Ein zentraler Inhaltsfilter schützt die Schulnetze vor jugendgefährdenden unangemessenen Inhalten. Ergänzt wird diese Filterung durch den von Apple bereitgestellten Jugendschutzfilter, um auch in externen Netzen Schutz zu bieten. Des Weiteren werden auf den iPads manuelle Sperrlisten geführt, um die Nutzung einzelner Webangebote wie YouTube in den Grundschulen zu verhindern. Die Browserhistorie ist für Schüler:innen grundsätzlich nicht löschbar. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Zu Frage 3: Der Senat beurteilt die ergriffenen Maßnahmen grundsätzlich als wirksam. Umgehungsmöglichkeiten ergeben sich primär durch die Nutzung von Webangeboten zum alternativen Aufruf geblockter Seiten, wie zum Beispiel Archivdienste. Geräte, die nicht den Konfigurationsvorgaben des Senators für Kinder und Bildung entsprechen, können durch Konformitätsprüfungen leicht erkannt und eingezogen werden. Um den aktuellen Empfehlungen zur Social-Media-Nutzung Rechnung zu tragen, hat der Senator für Kinder und Bildung beschlossen, zum neuen Schuljahr die etablierten Sperrmechanismen auch auf alle gängigen SocialMedia-Angebote auszuweiten. Dies sind unter anderem: Instagram, WhatsApp, Snapchat, Twitch, BeReal, Facebook, Discord, X, Telegram und diverse große Angebote für Onlinespiele. Technisch funktioniert das über eine zentral gepflegte Blockierliste, die dafür sorgt, dass die Angebote auf den schulischen iPads sowohl zu Hause als auch in der Schule nicht aufgerufen werden können. Darüber hinaus läuft in Schule noch ein zentraler Filter, der innerhalb des Schulnetzes diese Angebote auch auf anderen schulischen Geräten oder etwaigen privaten Endgeräten im WLAN sperrt. – So weit die Antwort des Senats.

Alle Reden von Mark Rackles Protokoll (PDF) ↗