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Simon Zeimke

CDU 26.08.2026 Sitzungen 21/36

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Wer Macht ausübt, muss Kritik aushalten – scharfe Kritik, polemische Kritik, auch unfaire Kritik, auch dumme Kritik. Das gehört zu diesem Job dazu. Aber das politische Leben besteht nicht nur aus Berufspolitikern, sondern wie wir schon gehört haben, erstreckt es sich bis auf die kommunale Ebene. Es erstreckt sich bis in den Beirat Blumenthal, die Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven, bis in den Stadtrat Achim oder Brake und bis in die Sitzung im Ortsamt am Dienstagabend. Die Menschen, die sich ehrenamtlich in der Kommunalpolitik engagieren, haben keine Pressesprecher, keine Rechtsabteilung, keinen Personenschutz. Sie haben einen Feierabend, den sie hergeben, um mit ihrem Namen für ihren Stadtteil, für ihre Gemeinde zu arbeiten. Ihren Namen kennt jeder im Stadtteil und in der Gemeinde, und genau hier setzt der Schutz von § 188 StGB an. Die Vorschrift ist auch nicht neu: 2021, unter den Eindrücken des Mordes an unserem Parteifreund Walter Lübcke, wurde der alte § 187a StGB verschärft und um den Tatbestand der Beleidigung ergänzt, ausdrücklich auf die kommunale Ebene erstreckt, und auch mit einem höheren Strafmaß versehen, in einer Zeit, in der Beleidigungen gegen Politiker und Kommunalpolitiker immer mehr wurden und immer weiter eskalierten bis hin zu Angriffen und Mord. Meine Damen und Herren, Artikel 5 GG schützt die Meinungsfreiheit. Er schützt nicht die unwahre Tatsachenbehauptung, er schützt nicht die Schmähkritik, er schützt nicht die Formalkritik. Das sagt sogar der Antragsteller, oder beide Antragsteller. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Richtig!) Gleichzeitig wollen sie diese Grenze ein wenig schleifen. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Nein!) Aber worüber reden wir eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2022 mit Kommentaren gegen Renate Künast befasst. Ich zitiere, und ich bitte um Nachsicht, denn das ist nicht meine Wortwahl: „Stück Scheiße“, „Drecks Fotze“, „Pädophilen-Trulla“. Nennen Sie mir ein politisches Argument, das in diesen Worten steckt! (Beifall CDU, BA-Gruppe) Das ist keine Machtkritik, das ist keine Meinung – das ist eine Straftat. (Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP]: Ja, eine normale Straftat!) Karlsruhe hat ausdrücklich festgestellt: Gerichte dürfen nicht einfach unterstellen, dass Politiker so etwas hinnehmen müssen. Im Gegenteil, wer sich politisch für die Gesellschaft engagiert, dem ist das in der Abwägung zugutezuhalten. Ich will es ganz deutlich sagen: Der § 188 StGB ist kein Ministerprivileg, er ist Ehrenamtsschutz! Ich möchte nicht, dass Kommunalpolitiker sich solchen Beleidigungen ausgesetzt sehen. Stellen wir uns einmal eine junge Mutter vor, die sich in ihrer Gemeinde, in ihrem Stadtteil für eine bessere Kinderbetreuung einsetzen will, und dann sieht sie, wie im Internet mit Politikern umgegangen wird. Glauben Sie, diese Frau hat noch große Lust auf Kommunalpolitik, große Lust, sich mit ihrem Gesicht und ihrem Namen für ihre Überzeugungen öffentlich auf den Marktplatz zu stellen? Da braucht man ein breites Kreuz. Kommunalpolitiker verdienen einen besonderen Schutz vor Hass und Hetze! (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Das Problem des § 188 ist: (Abgeordnete Julia Tiedemann [BIW] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke) Es ist nicht der § 188 das Problem, sondern die Anwendung. Benjamin Krause, leitender Oberstaatsanwalt aus Frankfurt am Main hat das im Juli auch ganz richtig festgestellt: „Schwachkopf“, „Pinocchio“, „Lackaffe“ – das sind nach den Grundsätzen der Machtkritik in aller Regel keine Beleidigungen. Wer das verfolgt, der wendet geltendes Recht falsch an. Dagegen hilft keine Gesetzesänderung, dagegen hilft nur saubere juristische Arbeit. Aber wir tun auch nicht so, als sei bei § 188 alles in Ordnung, und wir wollen reparieren, aber nicht abreißen. Die Justizministerkonferenz, das haben wir heute schon gehört, hat das im Juni in Hamburg auch schon festgestellt. Der Paragraf soll künftig klarer gefasst werden und auf die kommunale Ebene konzentriert werden. Das ist richtig, und das unterstützen wir ausdrücklich. (Beifall CDU) Denn wenn ein Bundesminister von einem Account mit rund 900 Followern als Schwachkopf beleidigt wird, dann erschwert das sein politisches Wirken nicht erheblich. Eine ehrenamtliche Beirätin, deren Ruf im Stadtteil alles ist, die steckt das nicht so einfach weg. Genau da müssen wir den Rückhalt stärken. Richtig angewendet, ist der § 188 nach oben stumpf und nach unten wirksam. Der politische Diskurs, meine Damen und Herren, in unserem Land ist schärfer geworden. Die Extremen von Links und Rechts befeuern diese Entwicklung. Dem politischen Gegner wird nicht mehr mit Argumenten und Respekt entgegengetreten, sondern mit Beleidigung. Die extremen Ränder wollen Menschen degradieren. Wir in der demokratischen Mitte dürfen das nicht zulassen, und wir müssen als Gesetzgeber unseren kommunalen Ehrenamtlichen die notwendigen Mittel an die Hand geben, sich dagegen wehren zu können. Deshalb ist für uns als CDU klar, erstens, ja zur Reform im Sinne der Justizministerkonferenz. Schutz dort konzentrieren, wo er wirklich gebraucht wird: beim Ehrenamt vor Ort. Zweitens, ja zur Verhältnismäßigkeit. Wir brauchen in bestimmten Dingen eine Klarstellung. Das sollten wir machen – mehr Rechtssicherheit, nicht weniger Schutz. Drittens, nein zur Abschaffung. Wer diesen Paragrafen streicht, nimmt keinem Minister ein Privileg, er nimmt Ehrenamtlichen den Rückhalt. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, wir verteidigen die scharfe Rede, wir verteidigen die unbequeme Frage, die Karikatur, den Spott und auch den schlechten Witz auf unsere Kosten, aber wir verteidigen nicht die Beleidigung, schon gar nicht auf Kosten derer, die am Dienstagabend ihre Freizeit opfern, um ehrenamtlich im Beirat zu sitzen, und am Mittwoch lesen, was über sie im Internet geschrieben wird. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Kommunalpolitiker ihrem Amt nachgehen können, ihrem Ehrenamt nachgehen können. Dafür geben wir ihnen den Rückhalt und lehnen diese beiden Anträge ab. – Vielen Dank! (Beifall CDU, SPD)

Alle Reden von Simon Zeimke Protokoll (PDF) ↗