Yvonne Averwerser
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Dass wir heute über den DigitalPakt 2.0 sprechen, ist richtig. Dass ausgerechnet die SPD diese Debatte ansetzt, war bemerkenswert aus unserer Sicht. Denn das Ergebnis, über das wir heute reden, ist zuallererst das Ergebnis des Bundes, und zwar einer unionsgeführten Bundesregierung. (Abgeordneter Mustafa Güngör [CDU]: Ach so, und deshalb dürfen wir das nicht?) Es wurde schon gesagt: Der erste DigitalPakt lief bis Mai 2024, es wurde eine direkte Anschlussfinanzierung angekündigt. Im Dezember 2024 gab es dann lediglich eine politische Verständigung ohne Rechtsgrundlage, ohne gesicherte Finanzierung. Erst im Dezember 2025 wurde daraus unter Bundesministerin Karin Prien eine belastbare, einstimmig beschlossene und finanzierte Vereinbarung. Das ist der Unterschied zwischen Ankündigung und Umsetzung, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz) Inhaltlich ist der DigitalPakt 2.0 kein Gerätebeschaffungsprogramm mehr. Das haben wir auch schon festgestellt. Er verbindet vielmehr drei Stränge: Infrastruktur, Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Lehrkräftebildung. Förderfähig sind jetzt auch Bildungssoftware, digitale Inhalte und professionelle IT-Administration. Das genau haben wir seit Jahren gefordert. Wichtig ist jedoch auch die Größenordnung. Aus dem ersten DigitalPakt erhielt Bremen rund 48 Millionen Euro in fünf Jahren. Jetzt sind es gut 20 Millionen, verteilt auf sieben Jahre. Der erste DigitalPakt war ein Aufbauprogramm für Netze und Erstausstattung. Die Infrastruktur sollte nun auch stehen. Der zweite Pakt ist ein Programm für Qualität und Betrieb. Mit gut 20 Millionen über sieben Jahre kann man entweder Geräte ersetzen oder Qualität finanzieren. Beides zugleich wird nicht gehen. Rund 100 000 iPads aus dem ersten DigitalPakt laufen jetzt aus der Nutzungsdauer. Steckt Bremen die Mittel überwiegend in die Ersatzbeschaffung, bleibt für Support, Inhalte und Fortbildung, die wir alle so nötig einfordern, praktisch nichts übrig. Das wäre eine weitere Runde derselben Politik: Viel Technik, wenig Wirkung. Zur Wirkung möchte ich gerne noch was sagen. Dass es an der Wirkung hakt, ist gemessen und nicht nur von mir behauptet. Denn die jüngst vorgelegte ICILS-Studie, eine internationale Studie, die alle fünf Jahre die digitalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler der achten Klasse untersuchen, zeigt für Deutschland einen Rückgang der computerbezogenen Kompetenzen von 523 auf 502 Punkte. Damit wir das einordnen können: Taiwan hat 540 Punkte, Tschechien 525 Punkte und Dänemark 518 Punkte. Vier von zehn Achtklässlern erreichen nur noch die untersten Kompetenzstufen. Das heißt, sie können klicken und scrollen, verstehen aber die Informationen nicht mehr. Was besonders auffällig ist: Der Abstand zwischen Jugendlichen mit und ohne Zuwanderungshintergrund beträgt in Deutschland 81 Punkte – doppelt so viel wie im europäischen Schnitt. Meine Damen und Herren, mit unseren sozialen Herausforderungen dürfen wir uns mit dem Verteilen von Geräten nicht mehr zufriedengeben. Deshalb haben wir vier konkrete Erwartungen an den Senat. Erstens, Lehrkräfte sind Pädagogen und keine Systemadministratoren. Eine Vereinbarung erlaubt ausdrücklich professionelle IT-Administration, nutzen Sie das! Zweitens, Software und Inhalte: In Bremen laufen rund 400 verschiedene Apps, ohne dass die Behörde weiß, wer sie nutzt, wie sie wirken. Das ist kein Konzept, das ist noch nicht mal eine Strategie, das ist ein unhaltbarer Zustand. Räumen Sie hier auf! (Beifall CDU) Drittens, zu den Betriebskosten: Laufende Betriebskosten, das wurde schon gesagt, sind nicht förderfähig. Der Bund finanziert die Investitionen, nicht aber den Dauerbetrieb. Das heißt, wer 2027 etwas beschafft, muss den Betrieb im Landeshaushalt über die Jahre hinaus sicherstellen. Viertens, und darum geht es mir besonders, das Tempo: Der Förderzeitraum läuft seit 1. Januar 2026 im dritten Strang. Wir haben jetzt August. Liegt denn schon ein Landesprogramm vor, und wie sieht es aus mit der Förderrichtlinie? Zudem verteilt der Bund 250 Millionen Euro für die für uns so wichtige Lehrerkräftebildung ausschließlich über Wettbewerbe. Die gehen nicht über den Königsteiner Schlüssel automatisch an Bremen. Antragsberechtigt sind nur die Hochschulen. Die Gespräche zu diesen Modulen laufen bereits. Kommt die Universität Bremen nicht in die Verbünde oder wird bei uns das LIS nicht als Praxispartner anerkannt, bekommt Bremen davon keinen einzigen Euro. Meine Damen und Herren, die Botschaft der Vereinbarung lautet nicht: Bremen ist fertig. Sie lautet: Die zweite Phase der schulischen Digitalisierung beginnt. Ging es in der ersten Phase um die Technik, geht es jetzt darum, was Technik im Unterricht bewirkt. Der Bund hat seinen Teil geliefert. Jetzt ist der Senat an der Reihe. Wir werden ihn daran messen. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
