Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, das ging flott! Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Deswegen ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Unruhe) Ich lese gern noch einmal den Titel vor, damit es klar ist: Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir wiederholen die Wahl jetzt noch einmal, damit das klar ist. (Unruhe BIW – Glocke) Meine Damen und Herren, jetzt bitte ich um Ruhe, jetzt wirklich! Das ist der letzte Akt für diesen Tag. Entschuldigung, auch Sie, Herr Labetzke, bitte! So, und jetzt Ruhe. Jetzt kommen wir noch mal zur Abstimmung. Wer diesem eben vorgetragenen Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, BA-Gruppe, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU) Enthaltungen? Herr Lichtenfeld, wie haben Sie abgestimmt? Sie waren dafür, okay. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Damit sind wir am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich schließe die Sitzung in Begleitung der Präsidentin (Präsidentin Antje Grotheer tritt an den Präsidiumstisch. – Heiterkeit) und wünsche einen schönen Feierabend! (Beifall – Schluss der Sitzung um 17:51 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 26. August 2026 und 27. August 2026 Anfrage 9: Wie ist der Stand der Digitalisierung der Gesundheitsämter? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 25. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den Digitalisierungsgrad der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven, auch mit Blick auf andere Bundesländer? 2. Welche Digitalisierungsprojekte wurden in den vergangenen fünf Jahren umgesetzt, welche konnten bislang noch nicht umgesetzt werden und aus welchen Gründen? 3. Welche konkreten Ziele verfolgt der Senat bis zum Jahr 2030 hinsichtlich der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Land Bremen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Digitalisierungsgrad der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven wird als fortgeschritten bewertet, welches sich unter anderem durch die landesweite Digitalisierungsstrategie sowie den Aufbau einer gemeinsamen Dateninfrastruktur bekräftigen lässt. In den vergangenen Jahren konnten mit Unterstützung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wichtige Grundlagen für eine nachhaltige Digitalisierung geschaffen werden. Die Reifegraderhebungen bestätigen, dass sich die beteiligten Einrichtungen deutlich weiterentwickelt haben. Die bisherigen Fortschritte verdeutlichen zugleich: Digitalisierung ist kein einmaliges Vorhaben, sondern ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess. Sie erfordert eine stetige Weiterentwicklung der organisatorischen, technischen und personellen Strukturen. Ein direkter Vergleich mit anderen Bundesländern ist nur eingeschränkt möglich. In Bremen wird eine Landesstrategie umgesetzt. Sie ermöglicht vergleichbare Standards und Prozesse. In vielen anderen Bundesländern erfolgte die Digitalisierung hingegen oft über Modellprojekte in einzelnen Gesundheitsämtern. Diese unterschiedlichen Strukturen und Herangehensweisen machen einen direkten Vergleich schwierig. Zu Frage 2: Im Rahmen des Pakts für den ÖGD wurden in den vergangenen fünf Jahren wesentliche Grundlagen für die digitale Transformation geschaffen. Hierzu zählen insbesondere: die Entwicklung einer landesweiten Digitalisierungsstrategie, der Aufbau eines strukturierten Prozessmanagements, die Einführung digitaler Fachverfahren sowie der Aufbau einer gemeinsamen Dateninfrastruktur einschließlich eines Data Warehouse. Zudem wurden eine gemeinsame Kommunikationsplattform, die IuKPlattform aufgebaut, Maßnahmen zur IT-Sicherheit umgesetzt und Kooperationsstrukturen auf Landes- und Bundesebene etabliert, wie AGORA sowie die sich in der Entwicklung befindende Meldesoftware des RKI, EMIGA. Einzelne Vorhaben befinden sich weiterhin in der Umsetzung – insbesondere der Ausbau interoperabler Fachverfahren, die Digitalisierung weiterer Prozesse und die Verstetigung der Strukturen. Gründe hierfür sind unter anderem historisch gewachsene IT-Landschaften, bundesweite Abhängigkeiten bei den Standards sowie die hohen Anforderungen an Datenschutz, Informationssicherheit und Vergabeverfahren. Erfolgreiche Digitalisierung braucht deshalb neben technischen Lösungen auch eine kontinuierliche Weiterentwicklung der organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen. Zu Frage 3: Der Senat verfolgt das Ziel, die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes konsequent weiterzuentwickeln und die geschaffenen Strukturen nachhaltig zu verstetigen. Im Mittelpunkt stehen die weitere Digitalisierung von Fach- und Verwaltungsprozessen, die Verbesserung der Interoperabilität und des Datenaustauschs, die Stärkung der Informationsund IT-Sicherheit sowie der Ausbau digitaler Bürgerdienste. Zudem soll die länderübergreifende Zusammenarbeit fortgeführt und so der Wissenstransfer zwischen den Einrichtungen gestärkt werden, um Digitalisierungsmaßnahmen besser zu koordinieren. Die im Rahmen der Fördermaßnahmen entstandenen bundesweiten Netzwerke leisten einen wichtigen Beitrag, um fachliche Entwicklungen frühzeitig aufeinander abzustimmen und gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der nachhaltigen Weiterentwicklung der organisatorischen, technischen und personellen Strukturen, um den öffentlichen Gesundheitsdienst dauerhaft an neue Anforderungen anpassen zu können. Anfrage 10: Nationales Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft: Neue Impulse für Bremen und Bremerhaven? Anfrage des Abgeordneten Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28. Juni 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie? 2. Welche Potenziale sieht der Senat darin zur Stärkung kreislauforientierter Ansätze im Land Bremen, insbesondere in den Bereichen der öffentlichen Beschaffung und der Innovationsförderung mit Schwerpunkt Circular Economy? 3. Wie setzt sich der Senat konkret dafür ein, bürokratische Hürden zu reduzieren, um zirkuläre Geschäftsmodelle zu stärken? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Senat begrüßt, dass das Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie die Schlüsselrolle der Kreislaufwirtschaft für mehr Resilienz, kostengünstigen Klimaschutz und nachhaltiges Wachstum betont. Es ist positiv, dass es die Kreislaufwirtschaft mit der Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Versorgungssicherheit verbindet, eine technologieoffene, marktbasierte und bürokratiearme Umsetzung vorsieht und den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Beschaffung aufrechterhält. Im Rahmen des Aktionsprogramms wird stark auf den Nutzen der Kreislaufwirtschaft für Wirtschaft und Wachstum abgestellt. Der Schutz von Umwelt und Klima als Beweggrund und Ziel der Circular Economy sollten aus Sicht des Senats dabei nicht in den Hintergrund gerückt werden. Zu Frage 2: Das Aktionsprogramm stellt Investitions- und Innovationsförderungen sowie Beteiligungsmöglichkeiten des Bundes in Aussicht, welche zur Stärkung kreislauforientierter Ansätze im Land Bremen beitragen können, insbesondere in den Bereichen Wiedergewinnung von kritischen und strategischen Rohstoffen, Batterierecycling, Recycling von Windkraftanlagen inklusive Rotorblätter sowie Schiffsrecycling. Für die öffentliche Beschaffung auf Landesebene sieht das Aktionsprogramm Beratungen zu zirkulären Beschaffungsvorgängen und umfangreiche Informationsangebote des Bundes vor. Während weiterhin nicht erkennbar ist, dass sich der Bund als Beschaffer selbst konkret verpflichten will, hat der Bremer Senat am 23. Juni 2026 neue ökologische Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen beschlossen. Ziel ist es, mit dem Einkauf von Produkten und Dienstleistungen einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz zu leisten. Zu Frage 3: Der Senat verfolgt im Rahmen seiner Beteiligung an der im Dezember 2025 von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen föderalen Modernisierungsagenda einen gesamthaften zwischen Bund und Ländern abgestimmten Prozess zum Abbau von Bürokratie im Land Bremen. Der Bürokratieabbau soll sämtliche Lebens- und Wirtschaftsbereiche im Land Bremen entlasten; zirkuläre Geschäftsmodelle profitieren gleichermaßen. Anfrage 11: Wohngeldkürzung: Auswirkungen auf Bremen und Bremerhaven Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 7. Juli 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Menschen in Bremen und Bremerhaven werden voraussichtlich in 2027 ihren Anspruch auf Wohngeld in Zusammenhang mit den vorgestellten Kürzungen auf Bundesebene verlieren? 2. Wie viele Bremer:innen werden in 2027 voraussichtlich aufgrund des Verlusts von Wohngeldansprüchen oder wegen Wohngeldkürzungen Grundsicherung oder Sozialhilfe beantragen müssen? 3. Wie bewertet der Senat die angekündigten Kürzungen beim Wohngeld? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In Anlehnung der Berechnungsprognose des zuständigen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist von rund 3 800 Haushalten im Land Bremen auszugehen, die bis 2029 aus dem Wohngeld herausfallen werden. Zu Frage 2: Aufgrund der laufenden Wohngeldbewilligungszeiträume, die bis 2027 und teilweise sogar bis 2028 hineinreichen, gibt es keinen Stichtag, an dem die Haushalte aus dem Wohngeld herausfallen. Stattdessen wechseln die betroffenen Haushalte sukzessive aus dem Wohngeld in die Grundsicherung. Bis 2029 ist von rund 1 400 Haushalten auszugehen, die in die Grundsicherung wechseln. Grundlage für diese Annahme ist auch hier die Prognose des zuständigen Bundesministeriums. Zu berücksichtigen sind in der weiteren Entwicklung aber auch die Umsetzung der Kommission zur Sozialstaatsreform. Zu Frage 3: Der Senat sieht die geplanten kurzfristigen Kürzungen kritisch. Sie betreffen Haushalte, die schon jetzt Schwierigkeiten haben, ihre Miete trotz Einkommens selbstständig zu zahlen. Bremen wird sich in der laufenden Länderbefassung und im Bundesrat klar dafür einsetzen, dass die Leistungskürzungen zurückgenommen werden. Zudem wird mit der geplanten Umsetzung der Kommission zur Sozialstaatsreform derzeit bundesseitig eine Vereinheitlichung der Sozialleistungen inklusive des Wohngeldes vorbereitet. Die mit der geplanten Wohngeldreform angestrebten inhaltlichen Vereinfachungen werden dagegen begrüßt und unterstützt, da diese die Verwaltung entlasten können. Anfrage 12: Wohnungsnot statt Wohnpartnerschaften – Welche Bilanz zieht der Senat nach dem Aus von „Wohnen für Hilfe“? Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Dr. Oğuzhan Yazıcı, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 8. Juli 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Anfragen von wohnraumanbietenden Personen und wohnungssuchenden Personen gingen seit Projektbeginn jährlich bei „Wohnen für Hilfe“ ein, wie viele Wohnpartnerschaften wurden daraus jeweils neu vermittelt, wie viele bestanden zum Jahresende sowie zum Zeitpunkt der Einstellung des Projekts fort, und wie hoch war die durchschnittliche Dauer der beendeten Wohnpartnerschaften? (Bitte jahresweise tabellarisch darstellen.) 2. Welche öffentlichen Mittel wurden für das Projekt seit Projektbeginn jährlich bereitgestellt (bitte nach Finanzierungsquellen aufschlüsseln), welche Gesamtkosten sind entstanden, und wie bewertet der Senat das Verhältnis von Mitteleinsatz zu den erreichten Vermittlungen? 3. Aus welchen Gründen wurde das Projekt eingestellt, und mit welchen Maßnahmen will der Senat künftig die Ziele des Projekts, die bessere Nutzung bestehenden Wohnraums, die Entlastung des studentischen Wohnungsmarktes und die Verringerung von Einsamkeit im Alter, erreichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die jährlich vermittelten Wohnpartnerschaften lagen im Schnitt bei 5. Die Anfragen von Wohnraumanbietenden bewegten sich zwischen 5 und 34, von Wohnungssuchenden zwischen 11 und 82. Die genauen Zahlen werden schriftlich zur Verfügung gestellt: Anfragen Anfragen von Neu Bestand Fördermittel von Wohnungs vermittelte zum Jahr Wohnraum- - Wohnpartner Jahresend (€) anbietende suchende -schaften e n 2014 5 27 3 3 k. A. 2015 k. A. k. A. 3 6 k. A. Anfragen Anfragen von Neu Bestand Fördermittel von Wohnungs vermittelte zum Jahr Wohnraum- - Wohnpartner Jahresend (€) anbietende suchende -schaften e n 2016 k. A. k. A. 8 8 k. A. 2017 18 19 2 6 11 905,00 2018 14 20 6 8 13 976,00 2019 10 11 3 6 13 814,00 2020 11 20 1 6 8 584,00 2021 19 49 6 5 11 601,36 2022 12 64 6 6 12 742,16 2023 29 82 10 10 13 900,00 2024 34 78 7 6 12 748,16 2025* 11 23 4 14 6 494,08 * Halbjahreswert für 2025, Halbjahresbescheid Für den Zeitraum des Projekts „Wohnen für Hilfe“ von 2014 bis 2025 liegen nur begrenzt Daten zur durchschnittlichen Dauer der beendeten Wohnpartnerschaften vor. Aus den verfügbaren Unterlagen geht hervor, dass im Jahr 2017 die Hälfte der vermittelten Wohnpartnerschaften eine Dauer von mehr als einem Jahr aufwies und die durchschnittliche Dauer bei 16 Monaten lag. Für die Jahre 2018 und 2019 betrug die durchschnittliche Dauer der beendeten Partnerschaften jeweils 14 Monate. Für die übrigen Projektjahre liegen keine belastbaren Angaben zur durchschnittlichen Dauer vor. Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ wurde ausschließlich in der Stadtgemeinde Bremen durchgeführt. Für das Land Bremen (inklusive Bremerhaven) liegen keine weiteren Angaben vor. Zu Frage 2: Die Finanzierung des Projekts erfolgte im Wesentlichen aus städtischen Haushaltsmitteln des Sozialressorts. In den vorliegenden Unterlagen sind keine Drittmittel ausgewiesen. Die Trägerschaft lag zunächst bei den Paritätischen Diensten, ab 2020 bei dem Netzwerk Selbsthilfe. Die inhaltliche Begleitung erfolgte über die offene Altenhilfe der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. Die Ergebnisse des Projekts sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Obwohl der Mitteleinsatz pro Wohnpartnerschaft mit durchschnittlich rund 2 300 Euro über die gesamte Projektlaufzeit betrachtet vergleichsweise hoch war, konnte das Projekt nicht über ein sehr kleines Nischensegment hinaus etabliert werden. Neben der Förderhöhe ist zudem zu berücksichtigen, dass mit einem solchen Projekt ein erheblicher administrativer Aufwand einhergeht. Darüber hinaus erwies sich die Projektstruktur als störungsanfällig. Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ wurde ausschließlich in der Stadtgemeinde Bremen durchgeführt. Für das Land Bremen liegen keine weiteren Angaben vor. Zu Frage 3: Die Zahlen zeigen, dass die genannten Ziele des Projekts, nämlich die bessere Nutzung bestehenden Wohnraums, die Entlastung des studentischen Wohnungsmarktes und die Verringerung von Einsamkeit im Alter in keinem relevanten Ausmaß erreicht wurden. Für eine bessere Auslastung des bestehenden Wohnraums plant die Senatorin für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung nach der Sommerpause ein Pilotprojekt im WiNGebiet Kattenturm. Für eine Verringerung von Einsamkeit stehen alle bekannten Angebote der offenen Altenhilfe, wie Begegnungszentren, Dienstleistungszentren, Mittagstische et cetera, zur Verfügung. Anfrage 13: Wie oft klingelt das Jobcenter heute? – Hausbesuche in Bremen und Bremerhaven 2 Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Thorsten Raschen, Bettina Hornhues, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 8. Juli 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich Anzahl der Hausbesuche des Jobcenters Bremen, die für die Zeit zwischen Januar 2023 und Juli 2024 mit 2 535 und für das „Team Außendienst“ in Bremerhaven für den gleichen Zeitraum mit 2 539 angegeben wurde, seitdem entwickelt? (Bitte für bessere Vergleichsmöglichkeiten für beide Kommunen für die letzten fünf Jahre getrennt und tabellarisch angeben.) 2. Inwiefern wurden die Mitarbeitenden des Fachteams Außendienst im Jobcenter Bremen mit 4,89 Vollzeitäquivalenten durch die im Jahr 2025 durch die Hausbesuche erzielten Einsparungen in Höhe von 872 022,57 Euro faktisch refinanziert, und aus welchen Gründen ist trotzdem keine Ausweitung der Hausbesuche vorgesehen? 3. Ist dem Senat das seit November 2025 im thüringischen Landkreis Nordhausen unter Leitung eines SPD-Landrats durchgeführte Modellprojekt für Bürgergeldempfänger unter 25 Jahren bekannt, bei dem unter anderem gemeinnützige Arbeitsmaßnahmen mit unangekündigten Hausbesuchen verbunden werden, und wie bewertet der Senat dieses Vorgehen insbesondere im Hinblick auf Arbeitsmarktintegration, Missbrauchsbekämpfung und Wirtschaftlichkeit sowie die Möglichkeit einer Übertragung vergleichbarer Elemente auf die Jobcenter in Bremen und Bremerhaven? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Anzahl der durchgeführten Hausbesuche durch den Außendienst des Jobcenters erfolgen anlassbezogen. Für Bremen in den Jahren 2021 bis 2026 stellt sich wie folgt dar: 2021 907 2022 1 555 2023 1 745 2024 1 703 2025 1 764 01.01.2026 – 30.06.2026 913 Die Anzahl der durchgeführten Hausbesuche durch den Außendienst des Jobcenters erfolgt anlassbezogen für Bremerhaven. In den Jahren 2021 bis 2026 stellt sich wie folgt dar: 2021 335 2022 1 401 2023 1 736 2024 1 597 2025 1 349 01.01.2026 – 30.06.2026 686 Die geringere Anzahl von Hausbesuchen im Jahr 2021 ist darauf zurückzuführen, dass diese aufgrund der Coronapandemie erst ab dem 3. Quartal aufgenommen werden konnten. Zu Frage 2: Hausbesuche erfolgen bedarfsorientiert und werden durch die Fachteams – das heißt die Leistungsgewährung oder Arbeitsvermittlung – beauftragt, wenn eine Entscheidung allein nach Aktenlage nicht möglich ist. Eine Ausweitung des Personals im Jobcenter Bremen ist aktuell nicht geplant, weil die zur Verfügung stehenden Personalressourcen im Außendienst die aktuelle Bedarfslage, die durch die Fachteams ausgelöst wird, ohne Verzögerungen bedienen können. Im Rahmen kontinuierlicher Verbesserung überprüft das Jobcenter laufend die eigenen Prozesse ergebnisoffen. Zu Frage 3: Der Erwerb eines Berufsabschlusses ist stets das vorrangige Ziel, um junge Menschen unter 25 Jahren nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Alle jungen Menschen im SGB II-Bezug werden in der Jugendberufsagentur Bremen-Bremerhaven eng begleitet. Dabei gilt es, verschiedenste Hemmnisse durch herausfordernde Lebenslagen mit den jungen Menschen gemeinsam zu überwinden. Zur Unterstützung junger Menschen steht in der Jugendberufsagentur ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, das bedarfsgerecht eingesetzt wird. Dazu zählen auch Angebote zur Steigerung der Motivation oder zur Förderung eines regelmäßigen Tagesrhythmus. Arbeitsgelegenheiten – wie sie beispielsweise im Modellprojekt Nordhausen eingesetzt werden – sind grundsätzlich nachrangig gegenüber der Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung sowie dem Einsatz anderer Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und stellen somit ein Ultima Ratio dar. Darüber hinaus müssen Arbeitsgelegenheiten zwingend die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse erfüllen. Nicht förderfähig sind daher Tätigkeiten, für deren Erledigung eine rechtliche Verpflichtung besteht (zum Beispiel Schneeräumen auf Verkehrswegen). Wie das Modellprojekt Nordhausen diesen Anforderungen Rechnung getragen hat, ist dem Senat nicht bekannt. Aufgrund der genannten Kriterien ist ein vergleichbares Projekt in Bremen nicht geplant. Anfrage 14: Stillstand auf der Schiene – wie möchte der Senat die Bahnanbindung für Bremen und Bremerhaven zukunftsfest sichern? Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15. Juli 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die aktuellen Entwicklungen zur Finanzierung des Ausbaus und der Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur seitens des Bundes? 2. Wie setzt sich der Senat auf Bundesebene und in den Länderkammern für eine leistungsfähigere Schieneninfrastruktur für Personen- und Güterverkehre ein? 3. Welche Konsequenzen ergeben sich für den Hafenstandort Bremerhaven hinsichtlich seiner Klimabilanz und internationalen Wettbewerbsfähigkeit, wenn der Güterverkehr ins Hinterland nicht verlässlich und zunehmend auf die Schiene verlagert werden kann? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Finanzierung der Schieneninfrastruktur in Deutschland stützt sich vor allem auf drei Säulen: Bundesmittel aus dem Bundeshaushalt, die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB InfraGO sowie dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Der Bund trägt nach dem Grundgesetz die rechtliche Verantwortung für den Erhalt und Ausbau des Netzes der bundeseigenen Eisenbahnen. Der Senat begrüßt die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegenen Investitionen in die Schieneninfrastruktur in Deutschland. Allerdings fließt dieser Zuwachs im Wesentlichen der Ertüchtigung des maroden Netzes zu. In Form der Korridorsanierungen ist eine Grundsanierung des deutschen Schienennetzes begonnen worden. Eine Steigerung der Mittel auch für den Neu- und Ausbau des Netzes muss zeitnah in einem zweiten Schritt erfolgen. Zu Frage 2: Für Bremen wurden nach Anmeldung des Senats im aktuellen Bundesverkehrswegeplan wesentliche Ausbauten im Hafenhinterlandverkehr für den Seehafen Bremerhaven platziert. Vorgelagert erfolgt die Korridorsanierung der Strecke Bremen – Bremerhaven bereits im Jahr 2027. Die Forderung nach einer Erhöhung der Ausgaben auch aus dem Kernhaushalt für Erneuerung, aber auch für den Neu- und Ausbau der Schienenwege richten sämtliche Landesverkehrsminister kontinuierlich an den Bund, zuletzt auf der Verkehrsministerkonferenz im März 2026 in Lindau. Das Land Bremen unterstützt dabei die Forderung nach einem langfristigen Infrastrukturfonds für die Schiene nach dem Vorbild der Schweiz. Zu Frage 3: Die bremischen Häfen sind traditionelle Eisenbahnhäfen. Eine leistungsfähige und resiliente Schienenanbindung stellt daher einen zentralen Faktor für deren Wettbewerbsfähigkeit dar. Ohne die Realisierung der vordringlichen Schieneninfrastrukturprojekte des Bundesverkehrswegeplans stößt die Kapazität der Schienenhinterlandanbindung perspektivisch an Grenzen. Durch fehlende Kapazitäten im Personen- wie auch im Güterverkehr wäre eine weitere Verlagerung auf die Schiene eingeschränkt und die Klimabilanz des Hafenstandorts negativ beeinflusst. Anfrage 15: Halbjahresbilanz der FreiKarte Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 29. Juli 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viel des vorhandenen Budgets für die FreiKarte wurde im 1. Halbjahr 2026 abgerufen, wie viel davon in Bremen und wie viel in Bremerhaven? 2. Lassen sich Aussagen dazu ableiten, in welchen Stadtteilen besonders hohe und in welchen eine vergleichsweise niedrige Inanspruchnahmequote vorliegt? 3. Wie ist das Ranking der Annahmestellen; wo wird die FreiKarte besonders häufig eingesetzt, wo weniger (wenn möglich regional und nach Einrichtungsart clustern)? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2026 wurde die FreiKarte von jungen Menschen in Bremen und Bremerhaven für Angebote in Höhe von insgesamt 1 926 161,34 € eingesetzt. Auf die Stadtgemeinde Bremen entfallen davon 1 459 347,30 € und auf Annahmestellen in der Stadtgemeinde Bremerhaven 466 814,04 €. Zu Frage 2: Es werden keine Rückschlüsse von den eingesetzten Karten auf den Wohnort der Nutzenden gezogen. Daher kann diese Frage nicht auf Grundlage von Datenauswertungen beantwortet werden. Aus Erfahrung und Gesprächen kann auf der Grundlage von subjektiver Evidenz angenommen werden, dass Unterschiede bestehen. Naheliegende Ursachen sind hier nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, eingeschränkte Mobilität und soziale Zugangshürden. Zu Frage 3: In den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gibt es aktuell über 80 Akzeptanzstellen. Eine Liste findet sich auf der Website der FreiKarte. Die Akzeptanzstellen der FreiKarte finden sich naturgemäß in beiden Städten vor allem dort, wo auch die entsprechenden Angebote sind. Dementsprechend sind die Akzeptanzstellen in beiden Städten zwar breit gestreut, die Angebotsdichte ist allerdings heterogen. Beispielsweise gibt es in Bremen-Nord, wo es weniger Freizeit- und Unterhaltungsangebote gibt auch weniger Akzeptanzstellen für die FreiKarte. Die Annahmestellen werden in die folgenden Kategorien geclustert und nach der Höhe der Umsätze eingeordnet: 1. Spiel & Spaß: Dies sind hauptsächlich Indoorspielplätze und Spielgelegenheiten, 2. Kino, 3. Sport: Hier sind die meisten Einrichtungen Schwimmbäder, 4. Wissen erleben: Dies sind Museen und andere, größtenteils interaktive Bildungsangebote wie beispielweise das Klimahaus und 5. Kultur. Eine Standardauswertung der Kategorien der Akzeptanzstellen differenziert nach Bremen und Bremerhaven existiert nicht, weshalb keine Erkenntnisse der regionalen Differenzierung vorliegen. Da die FreiKarte seit diesem Jahr nicht mehr auf den Volksfesten eingesetzt werden kann, war eine Verschiebung des Ausgabeverhaltens im Vergleich zu den Vorjahren zu erwarten. Ein genauer Vergleich ist aktuell noch in Arbeit, aber schon jetzt kann ein Trend beobachtet werden. Der Vergleich der Umsätze der anderen umsatzstarken Bereiche (Kino, Spiel & Spaß sowie Sport) zeigt, dass der Umsatz hier zugenommen hat. Im Verlauf des Jahres muss die weitere Entwicklung genau verfolgt werden. Anfrage 16: Wann kommt das Lagebild zum Sozialleistungsmissbrauch im Land Bremen? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 3. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Daten werden im Land Bremen derzeit über Verdachtsfälle von Sozialleistungsmissbrauch, deren Überprüfung sowie bestätigte/nicht bestätigte Fälle erhoben, und welche Veränderungen ergeben sich durch das „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“ gegenüber den zuvor bestehenden Instrumenten zum Datenaustausch und der behördenübergreifenden Zusammenarbeit? 2. Welche Möglichkeiten zum Datenaustausch und Aufbau einer übergeordneten Statistik zum Sozialleistungsmissbrauch im Land Bremen bestehen, und wie kann nach Ansicht des Senats ein behördenübergreifendes Lagebild geschaffen werden? 3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, wie andere Bundesländer behördenübergreifende Lagebilder oder gemeinsame Auswertungen zum Sozialleistungsmissbrauch organisieren, und inwiefern ist geplant, künftig eine systematische Statistik als Grundlage eines regelmäßigen Lagebildes im Land Bremen einzuführen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Wer den Sozialstaat missbraucht, schadet denjenigen, die auf seine Leistungen angewiesen sind. Die Bekämpfung von organisiertem Sozialleistungsmissbrauch schützt daher zugleich die Integrität und Akzeptanz unseres Sozialstaats. Das Land Bremen nimmt den Schutz des Sozialstaats vor organisiertem Sozialleistungsmissbrauch daher sehr ernst. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine pauschale Kontrolle von Leistungsberechtigten oder die Generalisierung einzelner Verdachtsfälle oder eine Berichterstattung mit begrenzter Aussagekraft. Im Fokus steht vielmehr die Bekämpfung organisierter und systematischer Formen des Missbrauchs, die das Vertrauen in den Sozialstaat untergraben und öffentliche Mittel zweckwidrig binden. Welche Daten für den Bereich des SGB II statistisch ausgewertet werden, ist in der „Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (Datenerhebungsverordnung) festgelegt. Diese legt verbindlich auf Bundesebene alle Themen der amtlichen StatistikErhebungen im SGB II fest. Sozialleistungsmissbrauch ist nicht Gegenstand dieser Berichterstattung. Sozialleistungsmissbrauch ist nicht auf das SGB II beschränkt, sondern betrifft unterschiedliche Leistungen und damit verschiedene Leistungsbehörden, die unter anderem auch in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Werden Auffälligkeiten festgestellt, wird diesen im Rahmen der jeweils eigenen Zuständigkeit nachgegangen und die Fälle werden an die Ermittlungsbehörden übergeben. Durch die Ermittlungsbehörden und Gerichte wird festgestellt, ob tatsächlich ein Betrug oder Betrugsversuch im Sinne des § 263 StGB vorliegt. Im Rahmen der Kleinen Anfrage „Wieder blind ins Risiko“ hat die Staatsanwaltschaft Bremen eine umfangreiche Auswertung über die zur Anzeige gebrachten Fälle von Sozialleistungsmissbrauch und deren Verfahrensausgänge über die Polizei und den Zoll für das Land Bremen vorgenommen. Diese Auswertung ist in der Drucksache 21/1584 dokumentiert. Die Auswertung zeigt, dass die Zahl der angezeigten Fälle in den letzten Jahren auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau lag und die meisten Verfahren eingestellt wurden, da sich der Verdacht jeweils nicht bestätigte. Statistische Daten zum Sozialleistungsmissbrauch werden über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und den Zoll erfasst. Allerdings ist eine spezifische Auswertung der Daten des Zolls für das Land Bremen aufgrund der regionalen Zuständigkeiten des Hauptzollamtes nicht möglich. Mit Einführung des § 64a SGB II im Rahmen der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Agentur für Arbeit die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft bei der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch unterstützen. Ab Juli 2026 wird ein spezielles Kompetenzcenter zur Prävention und Bekämpfung von organisiertem und systematischem Leistungsmissbrauch im SGB II zentral in Nürnberg aufgebaut. Im späteren Verlauf werden weitere fünf Kompetenzcenter voraussichtlich in Kiel, Berlin, Chemnitz, Düsseldorf und Stuttgart errichtet, die bundesweit tätig sein werden. Das Erkennen von Einzelfällen verbleibt weiterhin bei den Jobcentern. Ausgangspunkt für die Arbeit des Kompetenzcenters ist die Analyse großer Datenmengen, um verdächtige Muster zu erkennen, beispielsweise wiederkehrende Adressen, unplausible Beschäftigungsverhältnisse oder auffällige Kontoverbindungen. Zentraler Bestandteil ist auch die verbesserte Vernetzung zwischen Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, insbesondere zwischen Jobcentern, Ausländerämtern, Sicherheitsbehörden und Zoll. Langfristig sollen die Voraussetzungen für einen strukturierten Datentransfer der beteiligten Stellen geschaffen werden, um Leistungsmissbrauch effektiver zu bekämpfen. Die gegenwärtige Rechtslage und IT-technischen Methoden müssen auf Bundesebene entsprechend angepasst beziehungsweise entwickelt werden. Eine weitere Aufgabe des Kompetenzcenters wird es sein, Voraussetzungen zu schaffen, um die Akteure bei der Entwicklung und Erstellung von Lagebildern zu unterstützen. Eine entsprechende Zeitschiene hierfür ist noch nicht bekannt. Zu Frage 2: Ziel des Senats ist es, missbräuchliche Strukturen frühzeitig zu erkennen, rechtskonform aufzuklären und konsequent zu verfolgen. Voraussetzung hierfür sind belastbare Erkenntnisse, eine enge Zusammenarbeit der zuständigen Akteur:innen und ein datenschutzkonformer Informationsaustausch. Derzeit bestehen im Land Bremen bereits verschiedene Formate zum Datenaustausch, etwa im Rahmen von Arbeitsgruppen, ressortübergreifenden Fallbesprechungen oder im Austausch mit Ermittlungsbehörden. Aufgrund der föderalen Struktur des Sozialleistungssystems sind Bearbeitungszuständigkeiten je nach Leistungsart und gesetzlicher Grundlage unterschiedlich geregelt, sodass einzelne Leistungen entweder von Bundesbehörden, kommunalen Stellen, Versicherungsträgern wie beispielsweise den gesetzlichen Krankenkassen oder in gemeinsamer Verantwortung, etwa von den Jobcentern in gemeinsamer Trägerschaft bearbeitet und ausgezahlt werden. Eine umfassende, behördenübergreifende Statistik hält der Senat unter den derzeitigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen daher nicht für umsetzbar. Zu Frage 3: Das Land Bremen steht mit dem Bund und anderen Bundesländern – zum Beispiel im Rahmen des Bund-Länder-Austausches – in regelmäßigem Austausch zum Thema Sozialleistungsmissbrauch. In anderen Bundesländern – insbesondere in NRW – wird ebenfalls die Notwendigkeit von Lagebildern zur Verhinderung von Sozialleistungsmissbrauch gesehen. Hierzu existieren allenfalls erste rudimentäre Überlegungen. Wie bereits ausgeführt, müssen für die Erstellung von Lagebildern erst die gesetzlichen und IT-technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um einen rechtskreisübergreifenden und überörtlichen Datenaustausch zu ermöglichen. Hierbei soll der Gesetzgeber konkret durch das Kompetenzcenter in Nürnberg unterstützt werden. Die notwendigen Voraussetzungen für die Erstellung von Lagebildern werden daher erst mittelfristig geschaffen werden können. Federführend für die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch im Jobcenter (SGB II) ist der Träger Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration kooperiert hierbei eng mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen. Anfrage 17: Schulprogramm „Respekt Coaches“ gegen extremistische Ideologien vor dem Aus? Anfrage der Abgeordneten Kai-Lena Wargalla, Dr. Franziska Tell, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 6. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das von der Bundesregierung geplante Auslaufen des Bundesprogramms „Respekt Coaches“ zum Jahresende? 2. Wie viele Schüler:innen an wie vielen Schulen im Land Bremen wurden durch das Programm bisher erreicht? 3. Inwieweit setzt sich der Senat für eine Fortsetzung des Programms ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Perspektive des Bundesprogramms „Respekt Coaches“ ist derzeit schwer einzuschätzen. Bereits 2023 war ein Auslaufen angekündigt, das anschließend wieder aufgehoben wurde. Diese wechselnden Signale beeinträchtigen die Planbarkeit und die stabile Ansprechbarkeit für Schulen sowie für die Zielgruppe der Schüler:innen erheblich. Das Programm beruht wesentlich auf langfristiger Bindungsarbeit zwischen Pädagog:innen und der Schüler:innenschaft; unsichere Rahmenbedingungen untergraben diese Kontinuität. Die Signale des Bundes erschweren die Arbeit vor Ort, führen zu Missmut und tragen zum Verlust von geeignetem Personal bei. Nach aktuellem Stand ist das Programm als befristetes Modellvorhaben angelegt und soll nach acht Jahren zum 31. Dezember 2026 enden. Ziele, Wirkung und Mehrwert an Schulen liegen im primärpräventiven Ansatz: Schüler:innen werden in Demokratieverständnis, eigener Meinungsbildung und Toleranz gegenüber anderen Meinungen gestärkt. Hinzu kommen Medienkompetenz, interkulturelle und interreligiöse Bildung sowie Diversitätsbewusstsein, Selbstwirksamkeit, Resilienz und die Auseinandersetzung mit menschenfeindlichen Ideologien. Damit leistet das Programm einen nachhaltigen Beitrag zu einem gesunden Klassenklima, mehr Zusammenhalt und einer konstruktiven Kommunikationskultur. Die Angebote umfassen vor allem Klassen- und Gruppenformate (auch jahrgangsübergreifend), Workshops, Vorträge, Arbeitsgemeinschaften über ein Halbjahr, Einzelberatung, Elternarbeit sowie Veranstaltungen und Exkursionen/Bildungsstättenaufenthalte. Zielgruppen sind insbesondere die Sekundarstufe I und berufliche Schulen. Die Arbeit erfolgt an ausgewählten Kooperationsschulen und wird passgenau an deren Bedarfe angepasst. Strukturell ist „Respekt Coaches“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt und wird vor Ort über die Jugendmigrationsdienste umgesetzt. In Bremen arbeiten unter anderem Caritas Bremen-Nord und der Jugendmigrationsdienst der AWO mit Schulen zusammen, häufig in Kooperation mit Trägern der politischen Bildung, dem Quartiersmanagement, Vereinen und Verbänden. Das Programm wird bundesweit für seine präventive Wirkung auf Demokratiebildung und Klassenklima positiv bewertet (Evaluation BMFSFJ; mehr als 600 000 erreichte Jugendliche, mehr als 900 Kooperationsschulen). Für Bremen zeigen Rückmeldungen von Schulen und Trägern eine klare Unterstützung für den Erhalt. Für Bremen würde das Auslaufen des Bundesprogramms „Respekt Coaches“ den Wegfall oder eine deutliche Reduktion primärpräventiver Angebote an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bedeuten. Die dadurch unterbrochene langfristige Bindungsarbeit und der Verlust erfahrener Fachkräfte bei Trägern wie Caritas und AWO würden Klassenklima, Konfliktprävention und die Stabilität bestehender schulischer Netzwerke schwächen. Schulen profitieren in Konfliktfällen oder Konflikt anbahnenden Situationen von der professionellen Ansprechbarkeit des pädagogischen Personals und dessen langfristige und niedrigschwellige Begleitung der Schüler:innenschaft. Schulen und Schulsozialarbeit müssten entstehende Lücken kurzfristig auffangen. Insgesamt drohten ein Qualitätsund Kontinuitätsverlust in der Präventionsarbeit sowie erhöhte Belastungen für Lehrkräfte. Zu Frage 2: Bereits im Jahr 2023 kam es bundesseitig zu massiven Kürzungen, die für Bremen einen Verlust von acht Vollzeitstellen zur Folge hatten. Pro Vollzeitstelle können im jeweiligen Stadtteil zwei Schulen über einen längeren Zeitraum begleitet werden, wobei jährlich mindestens zehn Projekte durchgeführt und begleitet werden können. Eine summarische Dokumentation der Teilnehmer:innenzahl sowie der Begleitung sozialpädagogischer Angebote erfolgt nicht. Das Angebot der „Respekt Coaches“ richtet sich an die gesamte Schüler:innenschaft. Ergänzend werden individuelle Beratungsangebote sowie Elterngespräche angeboten. Nach der Kürzung stehen dem Land nunmehr drei Vollzeitstellen zur Verfügung. Aktuell werden auf dieser Grundlage jeweils zwei Schulen im Bremer Westen, im Bremer Osten und in Bremen-Nord begleitet. Zu Frage 3: Der Senat hat sich hier immer deutlich positioniert und vor dem Hintergrund der empirisch dargelegten Wirksamkeit des Programms beim Bund für eine Weiterführung des Programms geworben. Anfrage 18: Vollziehung lebenslanger Freiheitsstrafen in Bremen Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 10. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen, die in der Justizvollzugsanstalt Bremen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßten und 2021 und 2022 nach § 57a Strafgesetzbuch aus der Haft entlassen wurden, verstarben innerhalb eines halben Jahres nach der Entlassung? (Bitte getrennt nach Jahren angeben.) 2. Wie viele Personen, die in der Justizvollzugsanstalt Bremen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßten und 2021 und 2022 nach § 456 Strafprozessordnung aus der Haft entlassen wurden, verstarben innerhalb eines halben Jahres nach der Entlassung? (Bitte getrennt nach Jahren angeben.) 3. Wie viele Personen, die in der Justizvollzugsanstalt Bremen eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßten und 2021 und 2022 durch Überstellung ins Ausland aus der Haft entlassen wurden, verstarben innerhalb eines halben Jahres nach der Entlassung? (Bitte getrennt nach Jahren angeben.) Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im genannten Zeitraum wurden zwei Personen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt waren, aus der Haft entlassen. Keiner dieser beiden aus der JVA Bremen entlassenen Gefangenen verstarb im fraglichen Zeitraum nach der Haftentlassung. Zu Frage 2: Der Staatsanwaltschaft Bremen ist kein entsprechender Fall erinnerlich. Regelmäßige statistische Datenerhebungen finden nicht statt. Zu Frage 3: Die Staatsanwaltschaft hält in ihrem Aktenbearbeitungssystem web.sta nur die Daten vor, die sie aktuell für die Bearbeitung und Erledigung ihrer Verfahren benötigt. Nach Abschluss der Verfahren besteht kein Bedarf, Erkenntnisse über den weiteren Lebensweg der Verurteilten fortlaufend zu erheben. Daten zum Ableben oder der Ausreise liegen bei der Staatsanwaltschaft daher nicht regelhaft vor. Anfrage 19: Hitzebedingte Sterbefälle im Land Bremen Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eckardt, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 18. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele hitzebedingte Sterbefälle wurden nach Kenntnis des Senats in den Jahren 2023, 2024, 2025 sowie bislang im Sommer 2026 im Land Bremen registriert? 2. Welche konkreten flankierenden Maßnahmen hat der Senat in diesem Sommer ergriffen, um insbesondere ältere Menschen, chronisch Erkrankte, Pflegebedürftige und andere besonders gefährdete Personengruppen vor den gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu schützen? 3. Welche konkreten messbaren Erfolge kann der Senat seit Einführung des Hitzeaktionsplans bezüglich Vermeidung beziehungsweise Reduzierung hitzebedingter Sterbefälle nachweisen, und an welchen Stellen sieht er selbst noch Versäumnisse und Verbesserungsbedarfe? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Hitze wird – mit Ausnahme von Hitzschlag – auf der Todesbescheinigung in der Regel nicht als zugrunde liegende Todesursache angegeben, da häufig eine Kombination aus Hitzeexposition und bestehenden Vorerkrankungen zum Tod führt. Im Land Bremen gab es in 2023 einen einzelnen Todesfall aufgrund von Hitzschlag. Die Daten für 2025 und 2026 liegen noch nicht vor. Aufgrund der notwendigen Berücksichtigung der indirekten Todesursachen ist das Führen einer Statistik zu hitzebedingten Sterbefällen schwierig und erfolgt derzeit über statistische Schätzungen. Das Robert Koch-Institut (RKI) führt hierzu in den Sommermonaten Modellrechnungen durch, bei denen die Gesamtsterblichkeit betrachtet und die Differenz zwischen modellierten Sterbefällen mit und ohne Hitzeeinfluss berechnet wird. Angaben zu konkreten Todesursachen sind in diesen Analysen nicht enthalten. Für das Land Bremen zeigen die bisherigen Analysen des RKI für die Jahre 2023, 2024 und 2025 keine hitzebedingte Übersterblichkeit. Für das Jahr 2026 liegen noch nicht alle Auswertungen vor. Zu Frage 2: In diesem Sommer hat der Senat im Rahmen des Hitzeaktionsplans Bremen/Bremerhaven vor allem auf Maßnahmen der Warn- und Informationskampagne gesetzt. Über verschiedene Kommunikationskanäle wurden gezielt Informationen für besonders gefährdete Gruppen verteilt, etwa zu Anzeichen hitzebedingter Notfälle, Handlungsempfehlungen und Schutzmaßnahmen. Multiplikatoren waren unter anderem Arztpraxen, Pflegedienste, Streetwork, Kitas, der Tourismus sowie Ansprechpersonen der „Kühlen Orte“ in Innenräumen. Seit Mai steht zudem das Hitzeportal zur Verfügung, das Informationen zu Hitzeentwicklung, gesundheitlichen Risiken, Schutzmaßnahmen sowie eine interaktive Karte mit schattigen Plätzen, Trinkwasserstellen und kühlen Gebäuden bietet. Die Nutzung des Portals stieg insbesondere an Hitzetagen deutlich an. Ergänzend wurde das Informationsheft „Hitzeknigge“ mit lokalen Hinweisen aktualisiert und in großer Stückzahl verteilt. Bei Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes informiert die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz die Bevölkerung über Social Media und die eigene Homepage. Das Thema Hitze und Gesundheit war zudem in den regionalen Medien sehr präsent; Hinweise zum Selbst- und Fremdschutz wurden wiederholt aufgegriffen. Zu Frage 3: Erfolgreiche Gesundheitsprävention zeigt sich gerade darin, dass unerwünschte Ereignisse – wie hitzebedingte Sterbefälle – gar nicht erst eintreten; ihr „Erfolg“ ist also ein Nichtereignis, das sich statistisch nicht eindeutig auf einzelne Maßnahmen zurückführen lässt. Zudem wirken hitzebedingte Gesundheitsrisiken im Zusammenspiel mit vielen anderen Faktoren wie Alter, Vorerkrankungen, Verhalten oder baulichen Bedingungen, sodass eine isolierte, kausale Zuordnung von Präventionsmaßnahmen zu Veränderungen der Sterbezahlen methodisch nicht belastbar möglich ist. Der Hitzeaktionsplan sieht jedoch auch in anderen Bereichen die Evaluation der Maßnahmen vor. Dazu gehören die Überprüfung des Umsetzungsstands, die Einschätzung der Effektivität und Effizienz der Maßnahmen sowie deren Akzeptanz in den jeweiligen Zielgruppen. Für die Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen sind entsprechende Indikatoren noch zu entwickeln. Anfrage 20: 65 Jahre Mauerbau: Wie vermittelt Bremen die Geschichte der deutschen Teilung? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 19. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Veranstaltungen, Projekte und Bildungsangebote hat die Landeszentrale für politische Bildung Bremen anlässlich des 65. Jahrestages des Mauerbaus am 13. August 2026 selbst durchgeführt oder unterstützt? 2. Warum wurde anders als zum 60. Jahrestag im Jahr 2021 kein eigenes Bildungsprojekt zum Jahrestag des Mauerbaus in 2026 durchgeführt? 3. Welche Maßnahmen hat die Landeszentrale für politische Bildung Bremen in den vergangenen fünf Jahren zur Vermittlung der Themen Berliner Mauer, SED-Diktatur und deutschen Teilung durchgeführt; welche Materialien, Veranstaltungen und Bildungsangebote hält sie aktuell vor und wie häufig werden die Angebote nachgefragt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Landeszentrale für politische Bildung hat anlässlich des 65. Jahrestages des Mauerbaus kein spezielles Angebot durchgeführt oder unterstützt. Zu Frage 2: Die Landeszentrale für politische Bildung konzentriert sich in der Angebotsentwicklung unter anderem auf aktuelle politische Entwicklungen, wichtige Jahrestage und besondere Ereignisse, die dazu geeignet sind, breitere Bevölkerungsschichten mit Themen der politischen Bildung anzusprechen. Im Jahr 2026 kommt die Landeszentrale, angesichts der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der personellen Ausstattung, zu der Einschätzung, dass die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am ehesten geeignet sind, die Themen „Deutsche Teilung“, „Diktaturerfahrung“ oder „Werte einer Demokratie“ öffentlich zu bespielen. Im Jahr 2021 nahm der Beteiligungsaufruf zum Bremer Kinder- und Jugendpreis „Dem Hass keine Chance“ Bezug auf das Gedenken anlässlich des Mauerbaus. Das Motto des Wettbewerbs ist jedoch jährlich wechselnd und sollte nicht wiederholt werden. Zu Frage 3: Die Landeszentrale für politische Bildung hat folgende Aktivitäten mit Bezug zur Geschichte der deutschen Teilung von 2021 bis 2025 angeboten: - Bremer Jugendpreis „Dem Hass keine Chance“ 2021. Das Motto lautete in Gedenken an 60 Jahre Mauerbau in Deutschland „Mauern einreißen – Grenzen überwinden!“ Insgesamt wurden 2021 Preisgelder an insgesamt 17 Einrichtungen/Beiträge vergeben. - 02.07.2022 Angebot einer Studienreise zur Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn und ehemalige Grenzanlage in Hötensleben. Absage aufgrund mangelnder Nachfrage. - 05.07.2022 Besuch der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn und Workshop im Rahmen einer mehrtägige Seminarfahrt zu „Bundesrat und Föderalismus im parlamentarischen System Deutschlands“ für Referendare und Lehrkräfte für Politik/Wirtschaft und andere Multiplikator:innen politischer Bildung. Darüber hinaus hält die Landeszentrale für politische Bildung weiterhin seit 2018 Ausstellungen der Bundesstiftung Aufarbeitung zum Ausleihen vor: - „Der Weg zur deutschen Einheit, Wir wollen freie Menschen sein! Der DDR-Volksaufstand vom 17. Juni 1953“; - „Die Mauer. Eine Grenze durch Deutschland, 20 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit.“ Die Bewerbung der Ausstellungen inklusive des Unterstützungsangebots bei der Durchführung von Begleitangeboten durch die Landeszentrale für politische Bildung erfolgt unter anderem über die Landeskoordination des Netzwerkes „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ auf der Lernplattform „It‘s learning“. In den Publikationsausgaben der Landeszentrale werden folgende Materialien bereitgestellt: - Claire Lenkova: Doppelte Heimat – Zwischen Ost und West (Graphic Novel), - Gerhard Sälter: 9. November 1989 – Der Fall der Mauer – Vom Ende einer unharmonischen Beziehung, - Udo Wengst und Hermann Wentker: Das doppelte Deutschland – 40 Jahre Konkurrenz, - Bundesarchiv: Die DDR im Blick der Stasi, - Jens Hüttmann: Geschichte der innerdeutschen Beziehungen 1945 – 1989, - Thomas Gaevert: Das Jugendradio aus dem Osten 1964 – 1993, - Andreas Rödder: Deutschland einig Vaterland, - Stefan Wolle: Der 17. Juni 1953, - Bundeszentrale für politische Bildung: Handbuch zur Deutschen Einheit, - Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“: DDR-Geschichte, - Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“: Das letzte Jahr der DDR, - Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“: Doppelte Staatsgründung, - Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“: Deutsche Einheit, - Zeitschrift „Fluter“: „Nach dem Mauerfall“, - Themenheft Falter (Schule): Geschichte der DDR, - Zeitschrift „Informationen zur politischen Bildung“: Geschichte der DDR, - Zeitschrift „Informationen zur politischen Bildung“: Gemeinsame deutsche Nachkriegsgeschichte 1945 – 1990, - Zeitschrift „Informationen zur politischen Bildung“: Der Weg zur Einheit, - Themenblätter im Unterricht: Herbst 89 in der DDR/17. Juni 1953 – Aufstand in der DDR, - Zeitschrift „Bürger & Staat“: Vereint nach drei Jahrzehnten? Folgende drei Angebote befinden sich aktuell in der Vorbereitung: - 23.09.2026 Vortragveranstaltung „Flucht, Ausreise, Ankommen. Auf den Spuren von DDR-Biografien in Hamburg und Bremerhaven“ in Kooperation mit dem Historischen Museum und dem Stadtarchiv Bremerhaven - 24.09.2026 Erzählcafé zu „Flucht, Ausreise und Ankommen in Bremerhaven“ in Kooperation mit dem Historischen Museum und dem Stadtarchiv Bremerhaven und - 03.10.2026 Dialogprojekt „OSTWESTRÄUME – Begegnen. Zuhören. Verstehen“ in Kooperation mit der Senatskanzlei Bremen. Darüber hinaus spielen Themen wie das Fehlen von demokratischen Rechten und persönlichen Freiheiten sowie biografische Diktaturerfahrungen als Querschnittsthemen immer in den Bildungsangeboten der Landeszentrale eine Rolle. Als Beispiel sei das Projekt „Mein Herz für Grundrechte“ (gemeinsam mit Initiative „Demokratie beginnt“) genannt, das seit 2018 kontinuierlich durchgeführt wird. Anfrage 21: SEK auf Abruf – aktueller Stand der Rufbereitschaft Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 19. August 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand der angekündigten Neuregelung zur Rufbereitschaft des Spezialeinsatzkommandos (SEK) Bremen einschließlich der sogenannten 3-zu-8-Vergütung, und wann wird die neue Arbeitszeitverordnung im Senat beschlossen? 2. Zu welchem Zeitpunkt soll die verbindliche Rufbereitschaft des SEK wieder vollständig angeordnet und praktisch umgesetzt sein? 3. Wie stellt der Senat bis zur endgültigen Umsetzung der Neuregelung sicher, dass das SEK jederzeit verlässlich einsatzbereit ist und die Einsatzbereitschaft nicht weiterhin maßgeblich von freiwilliger Bereitschaft der SEK-Beamten abhängt? Antwort des Senats: Zu den Anfragen 1 und 2: Die beabsichtigten Änderungen der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes wurden am 23. Juni 2026 im Senat in der ersten Senatsbefassung behandelt. Das Verfahren zur Beteiligung der Spitzenverbände ist bereits abgeschlossen. Ziel ist eine Beschlussfassung des Senats im September und der unmittelbar anschließende Erlass einer konkretisierenden Verwaltungsvorschrift durch die Senatorin für Inneres und Sport sowie einem darauf basierend neu gestalteten Dienstplan des SEK in enger zeitlicher Abfolge. Bei der Rufbereitschaft im Polizeivollzugsdienst ist grundsätzlich ein Zeitausgleich in Höhe von einem Achtel, also 12,5 Prozent der geleisteten Rufbereitschaftszeit, vorgesehen. Abweichend hiervon besteht zukünftig mit der neu normierten Rufbereitschaft mit besonderen Anforderungen die Möglichkeit, einen höheren Zeitausgleich zu gewähren, der sich an der Gesamtbelastung orientiert. Konkret ist für diese besondere Form der Rufbereitschaft ein Zeitausgleich von 30 Prozent vorgesehen, der ausnahmsweise bei besonders herausragender Belastung in Einzelfällen auf 45 Prozent erhöht werden kann. Zu Frage 3: Das Spezialeinsatzkommando der Polizei Bremen ist trotz der laufenden Umsetzung der Neuregelung weiterhin uneingeschränkt einsatzbereit. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Von der Bürgerschaft (Landtag) in der 36. Sitzung nach interfraktioneller Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Willkür statt Strategie. Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat über Fortsetzung oder Einstellung von Arbeitsförderprojekten 2026? Die Bürgerschaft (Landtag) überweist Große Anfrage der Fraktion der CDU einstimmig die Große Anfrage und die vom 4. November 2025 28. Antwort des Senats zur abschließenden (Drucksache 21/1440) Behandlung an die staatliche Deputation für Dazu Arbeit. Mitteilung des Senats vom 20. Januar (Drucksache 21/1572) Information gemäß Stabilitätsratsgesetz § 9 (StabiRatG) Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der 70. Mitteilung des Senats vom 19. Mai Mitteilung des Senats Kenntnis. (Drucksache 21/1799) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Ratifizierung des Zweiten Gesetz in zweiter Lesung. Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 89. Mitteilung des Senats vom 9. Juni GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, BA-Gruppe Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (Drucksache 21/1828) (fraktionslos) Evaluation und Gutachten zum Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann Die Bürgerschaft (Landtag) überweist im öffentlichen Dienst des Landes einstimmig die Mitteilung des Senats zur 90. Bremen (Landesgleichstellungsgesetz) abschließenden Behandlung an den Mitteilung des Senats vom 30. Juni Ausschuss für die Gleichstellung der Frau. (Drucksache 21/1879) Nr. Vorlage Behandlung Die Bürgerschaft (Landtag) wählt Hannes de Buhr anstellte der ausgeschiedenen Jessica Nachbesetzung eines Maasberg zum stimmberechtigten Mitglied stimmberechtigten Mitglieds des des Landesjugendhilfeausschusses. Landesjugendhilfeausschusses Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 92. Mitteilung des Senats vom 7. Juli GRÜNEN, Die Linke, FDP, BA-Gruppe Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (Drucksache 21/1887) (fraktionslos) Enthaltung: BIW Die Bürgerschaft (Landtag) überweist die Mitteilung des Senats zur abschließenden 7. Fortschrittsbericht zur Umsetzung Behandlung an den Ausschuss für die von Gender Mainstreaming in der Gleichstellung der Frau. Bremischen Verwaltung 94. Mitteilung des Senats vom 5. August Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 2026 GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, BA-Gruppe (Drucksache 21/1923) Dagegen: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt die Bericht Nr. 31 des Ausschusses für Behandlung der Petitionen wie vom Petitionen Ausschuss empfohlen. Bericht und Antrag des staatlichen 99. Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Ausschusses für Petitionen vom GRÜNEN, Die Linke, BIW, FDP, BA-Gruppe 14. August 2026 Enthaltung: Abgeordneter Sven Lichtenfeld (Drucksache 21/1938) (fraktionslos) Die Bürgerschaft (Landtag) wählt Martina Georgius als Vertrauensperson und Wahl von Vertrauensleuten für den Sebastian Stoll als stellvertretende Ausschuss zur Wahl der Vertrauensperson für den Ausschuss zur ehrenamtlichen Richterinnen und Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und 103. Richter am Finanzgericht Bremen Richter am Finanzgericht Bremen. Antrag der Fraktion der FDP vom Dafür: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE 20. August 2026 GRÜNEN, Die Linke, FDP, BA-Gruppe (Drucksache 21/1944) Dagegen: BIW, Abgeordneter Sven Lichtenfeld (fraktionslos) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
