Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BIW): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vorab zur Einordnung: Ich bin militanter Nichtraucher, Asthmatiker, und das schon immer. Aber ja, Rauchen ist gesundheitsschädlich. Passivrauch kann Menschen gefährden. Der Staat muss Nichtraucher schützen, wo für sie eine Belastung, der sie kaum ausweichen können, gegeben ist. Unser politisch gesehenes Problem beginnt dort, wo die politisch Linke Schutz mit Erziehung verwechselt. Aus jeder Belästigung wird ein Verbotsproblem, aus öffentlichem Raum eine pädagogische Bewährungszone. Genau deshalb muss der Gesetzgeber unterscheiden zwischen Innenraum und Außenbereich, zwischen Kindern und mündigen Erwachsenen, zwischen unvermeidbarer Belastung und bloßer Belästigung, zwischen wirksamem Schutz und politischer Symbolhandlung. Diese Unterscheidung leistet der Gesetzentwurf hier nicht. Inhaltlich ist da nicht alles falsch. Cannabisprodukte, E-Zigaretten, Tabakerhitzer, Verdampfer in bestehende Innenraumverbote einzubeziehen, das schafft Rechtssicherheit, das ist zu begrüßen. Auch ein Verbot innerhalb überdachter Haltestellen kann vertretbar sein, weil Wartende kaum ausweichen können. Hätte die Koalition diese Punkte getrennt vorgelegt, wäre eine differenzierte Zustimmung möglich gewesen. Stattdessen benutzt sie sinnvolle Klarstellung als Zugpferd für einen neuen Verbotskatalog. Besonders deutlich wird das bei den Spielhallen. Das geltende Gesetz erlaubt Raucherräume nur, wenn sie vollständig umschlossen und so abgetrennt sind, dass andere nicht durch Passivrauch gefährdet werden. Minderjährige dürfen diese gar nicht erst betreten. Die Begründung nennt weder Bremer Messwerte noch Kontrollzahlen oder dokumentierte Vollzugsdefizite, die ein Scheitern dieser Regelung belegen. Die Ausnahmen sind nicht widerlegt, sondern werden einfach gestrichen. Das ist keine evidenzbasierte Gesundheitspolitik, das ist Gesetzgebung nach Bauchgefühl. Dasselbe Schema gilt für Außengastronomie, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Zoos, Tierparks, Kletterparks, Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Passivrauchen verschwindet unter freiem Himmel nicht, das ist richtig. Seine Konstatierung hängt dort ab von Abstand, Wind, Überdachung und Personendichte. Eine enge Krankenhausgastronomie und eine weitläufige Terrasse im Tierpark erzeugen nicht dieselbe Belastung. Wer im Außenbereich jede theoretische Belastung zum gesetzlichen Verbot erhebt, macht aus Rücksichtnahme keine Tugend, sondern eine Verordnung. Das ist nicht Freiheit mit Verantwortung, das ist Verwaltung bis an den Terrassentisch. Die europäische Empfehlung ist nicht bindend, lässt ausdrücklich nationalen Spielraum zu. Die Koalition kann ihre eigene Verbotslust nicht hinter Brüssel verstecken. Hinzu kommt, die Begründung enthält weder eine bezifferte Kostenabschätzung noch eine Vollzugsfolgeanalyse. Wer soll an den Haltestellen, in diesen Außenbereichen denn kontrollieren, wie häufig, mit welchem Personal? Darauf habe ich keine Antwort gelesen. Das ist bequeme Ersatzpolitik der Verbotskoalition: ein Verbot beschließen, ein Schild aufstellen, Vollzug offenlassen und sich anschließend gesundheitspolitisch auf die Schulter klopfen. Diese Frage ist nicht neu. Bereits 2012 fragte die SPD-Abgeordnete Karin Garling laut „Weser-Kurier“: Wer soll das kontrollieren? SPDFraktionssprecher Matthias Koch erklärte gegenüber der „NordseeZeitung“: Wir wollen die Menschen nicht gängeln. Selbst die GrünenAbgeordnete Kirsten Kappert-Gonther bezeichnete ein Rauchverbot im Biergarten damals als zu regulationswütig. 14 Jahre später hat die Koalition ihre eigenen Einwände entsorgt. Aus der damaligen Warnung wurde eine Regulationswut, und heute ist daraus ein Regierungsprogramm geworden. Dabei gäbe es genug zu tun. Der Senat bezeichnet die Lage bei illegalen EZigaretten 2025 selbst als besorgniserregend. Seit Anfang 2024 wurden 255 Jugendschutzkontrollen durchgeführt und 54 Verstöße festgestellt. In zwei Jahren wurden nur sechs gezielte tabakrechtliche Kontrollen in Tabakfachgeschäften ausgewiesen. Bundesweit rauchten 2025 wieder 9,6 Prozent der 12- bis 17-Jährigen. 2021 waren es noch 6,1 Prozent. Auch der Konsum der Mehrzweck-E-Zigaretten nahm deutlich zu. Wer Jugendliche schützen will, muss illegale Produkte aus dem Verkehr ziehen, Alterskontrollen und Testkäufe ausweiten und bestehende Verkaufsverbote durchsetzen. Das Verbot auf Tierparkterrassen zieht keine einzige illegale E-Zigarette aus dem Verkehr. Wir stehen für einen konsequenten Nichtraucherschutz in Innenräumen an Schulen, in Kliniken und überall dort, wo Dritte einer konkreten Belastung nicht ausweichen können. Kleiner Exkurs zu Herrn Saxe: Ich sehe das genauso. Rauchen in Autos mit Kindern und Schwangeren, das geht gar nicht, da hätten Sie meine Stimme. (Beifall BIW) Wir stehen ebenso für Eigenverantwortung, Hausrecht und verhältnismäßige Gesetze. Der Staat ist nicht der Erziehungsberechtigte jedes erwachsenen Bürgers und nicht der Aufseher an jedem Tisch unter freiem Himmel. Gesundheitsschutz ist kein Freibrief für linke Verbotsfantasien, erst recht nicht ohne Vollzugskonzept, Kostenbetrachtung und gültigem Datum des Inkrafttretens. Darauf bin ich gar nicht erst eingegangen. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank! (Beifall BIW)
