14. Sitzung (WP7)
30.09.2020 · 238 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (77)Die Linke (36)CDU (29)GRÜNE (20)SPD (20)
Meine sehr geehrten 7. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die Sitzung entschuldigt: Frau Dombois und Herr Dr. Dringenberg. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat folgende Redezeiten für die Tagesordnungspunkte 5 bis 9 festgelegt: CDU 75 Minuten, AfD 60 Minuten, DIE LINKE 35 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, SPD 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Freistaat Sachsen – eine Ich übergebe das Wort an den Staatsminister Herrn Prof. Roland Wöller. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Bitte.
Prof. Dr. Roland Wöller
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sachsen ist Sportland. Internationale Wettkämpfe zeigen das immer wieder deutlich. Überwältigende 209 Goldmedaillen bei Olympischen und Paralympischen Sommer- und Winterspielen haben sächsische Athleten bislang nach Hause gebracht. Zum Beispiel die Olympiasiege von Christa Luding-Rothenburger und Jens Fiedler sind fest im kollektiven Gedächtnis verankert. Ihre Leistungen und die vieler anderer haben dazu beigetragen, dass Sachsen eines der erfolgreichsten Bundesländer im Sommer- wie im Wintersport ist. Auch in der jüngsten Vergangenheit hat sich diese Position bestätigt. Bei den diesjährigen Europa- und Weltmeisterschaften gewannen unsere Spitzensportler insgesamt 15 Medaillen. Vier Sachsen konnten sich 2020 sogar zu Weltcupsiegern küren: zweimal Francesco Friedrich im Zweier- bzw. Viererbob, Stephanie Schneider im Zweierbob, Julia Taubitz im Rennrodeln und Nico Walther bei der WM in Altenberg mit Bronze. Der Sport hat auch wegen dieser Leistungen für viele in Sachsen eine immense emotionale Bedeutung. Wir freuen uns über Erfolge, und wir sind traurig, wenn es nicht so läuft. Ich finde diese Emotionen, die wir durch den Leistungssport erfahren, sehr bereichernd. Sie bewegen unser Land und sind für viele Ansporn, selbst aktiv zu sein. Spätestens jetzt zeigt sich: Sport ist weit mehr als Spitzensport. Zum Sport gehört vor allem auch der Breitensport, denn ohne Breite keine Spitze. Ich freue mich deshalb sehr, dass der Breitensport seit Jahren kontinuierlich wächst. Der Landessportbund ist mit seinen über 676 000 Mitgliedern in den knapp 4 500 Vereinen die größte Bürgerbewe-Eröffnung Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können je nach Bedarf auf die Tagesordnungspunkte verteilt werden. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch geist damit bestätigt. Ich rufe auf zum Thema: Der Sport im tragende Säule der Gesellschaft gung unseres Landes. Sicher hat daran auch der Zuwendungsvertrag mit dem Landessportbund einen Anteil. Er ist Basis jahrelanger und guter Zusammenarbeit zwischen dem LSB und der Staatsregierung und hat so vieles möglich gemacht. Ich danke an dieser Stelle dem gesamten Team um Landessportbundpräsident Ulrich Franzen für den stets intensiven und vor allem konstruktiven Austausch. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren, wenn grob überschlagen jeder sechste Sachse in einem unserer fast 4 500 Vereine angemeldet ist, dann will das etwas heißen. Diese Zahlen zeigen mir vor allem: Sachsen kann Zusammenhalt. Schließlich ist Sport viel mehr, als möglichst lange möglichst schnell zu laufen oder möglichst viele Tore bei möglichst wenigen Gegentoren zu schießen. Sicher, gewinnen und besser werden sind elementare Dinge. Wer trainiert, hat Ziele, und wer spielt, freut sich über Turniersiege. Aber diese Dinge sind nicht alles. Zum einen wissen wir alle: Sport ist gut für die Gesundheit. Besonders für Heranwachsende ist Bewegung, und zwar viel Bewegung, elementar. Zum anderen – für mich ist dies der entscheidende Punkt – kämpft beim Sport nicht jeder für sich allein. Beim Sport ist man füreinander da, Sport schweißt zusammen, Sport verbindet. Sport fördert Werte, Teamgeist, Disziplin und Fairplay. Gerade in einer Zeit der gesellschaftlichen Polarisierung geht vom Sport die so notwendige Kraft des Zusammenhaltes aus. Vereine sind deshalb ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft und für viele ihrer Mitglieder eine zweite Familie geworden. Nicht selten ergeben sich aus Sportgruppen Freundschaften. Man unternimmt etwas gemeinsam, erreicht Ziele, geht durch Erfolg und Misserfolg. Aus gutem Grund unterstützen wir den sächsischen Sport finanziell nach Kräften, unter anderem direkt mit Mitteln für den Landessportbund und die Vereine. 29,6 Millionen Euro stehen dafür in diesem Jahr zur Verfügung. 28,7 Millionen Euro waren es 2019. Es sind Mittel, die in sehr unterschiedlichen Bereichen sehr dringend gebraucht werden; denn die konjunktive Förderung bildet ein breites Spektrum ab. Das geht bei der Vereins- und Talententwicklung los, umfasst Aufwandsentschädigungen sowie Ausund Fortbildungsmaßnahmen und reicht letztlich bis zur Durchführung von Sportveranstaltungen. Wir dürfen an dieser Stelle nicht nachlassen; das müssen uns die vielen Tausend, die den Sport in den Vereinen vor Ort am Leben erhalten, wert sein. Ich freue mich sehr, dass diese Wertschätzung in den letzten Jahren zugenommen hat. Mittlerweile hat der Sport auch haushalterisch den Stellenwert, den er verdient und den er braucht. Dafür möchte ich diesem Hohen Haus und Ihnen, meine Damen und Herren, herzlich danken. Waren es im Haushaltsjahr 2017/2018 etwa 47 Millionen Euro, so fördern wir 2019/ 2020 den Sport mit je 60 Millionen Euro pro Jahr. Das ist ein Rekordetat. Doch bei allen Erfolgen bleibt noch viel zu tun. Durch Corona ist die Situation in den Vereinen nicht einfacher geworden. Denn wer aktiv Sport treibt, ist in den meisten Sportarten auf eine moderne Sportstätte angewiesen. Allein in diesem Jahr stehen uns 24 Millionen Euro für den Bau und die Sanierung der Sportstätten zur Verfügung. 2019 waren es 23,1 Millionen Euro. Davon haben Vereine, Landkreise und Kommunen profitiert, die wiederum mit teils enormem Aufwand ihren Teil beitragen. Dafür meinen Dank an dieser Stelle. (Beifall bei der CDU und der SPD) Ja, es geht nur gemeinsam. Ich weiß, dass viele Kommunen und Vereine dennoch die Last nicht immer tragen können, um bestimmte Maßnahmen mitzufinanzieren. Hier ist erstens Kreativität gefragt. Ein gutes Beispiel dafür ist die Schwimmhalle Freiberger Platz in Dresden. Während wir den Neubau über die klassische Sportförderung finanzieren konnten, lief die Sanierung über die Städtebauförderung. Zweitens ist die Anpassung der Sportförderrichtlinie eine unserer zentralen Aufgaben. Zwar haben wir bereits, wie Sie wissen, Regelungen vereinfacht und einheitliche Fördersätze von 50 % unabhängig vom Zuwendungsempfänger festgelegt; dennoch wollen wir künftig nicht nur die zuwendungsrechtlichen Regelungen noch stärker verschlanken, sondern auch den Fördersatz weiter erhöhen. Meine Damen und Herren, ich selbst habe mich in den letzten beiden Jahren an vielen Orten davon überzeugen können, was wir alles erreicht haben und was alles noch zu tun ist. Sowohl im kommunalen Rahmen als auch bei den Vereinsmaßnahmen möchte ich keinen Neubau, keine Sanierung hervorheben. Es waren etliche, und es sollen noch mehr werden. Natürlich waren wir auch im Hochleistungssport nicht untätig. Beispielsweise konnten wir in Altenberg das lang herbeigesehnte Leistungssportzentrum für Biathlon, Rodeln und Mountainbiking voranbringen; denn Top-Athleten brauchen Top-Bedingungen – aber nicht nur das. Sie brauchen auch eine Bühne. Sie brauchen sportliche Großereignisse. Nicht immer können Verbände und Organisationen diese in Eigenregie stemmen. In meinen Augen waren deshalb unsere Investitionen – wie etwa in die „Junioren-WM Ski nordisch“ in Oberwiesenthal – richtig und sinnvoll. Mir ist natürlich klar: Diese Förderung ist nicht immer ohne Widerspruch. Ich sage aber auch: Vor allem strukturschwache Regionen, in denen der Tourismus eine große Rolle spielt, leben auch und gerade von diesen Veranstaltungen. Meine Damen und Herren, wir tun deshalb in Sachsen gut daran, den Leistungssport auch weiterhin zu hegen und zu pflegen, erstens – darüber sprach ich –, indem wir unsere Vereine weiter zielgenau fördern und für eine starke Sportstätteninfrastruktur sorgen; zweitens, indem wir Spitzensportlern die Vereinbarkeit von beruflicher Ausbildung mit ihren sportlichen Zielen ermöglichen, hier ganz konkret über die Sportfördergruppe der sächsischen Polizei; drittens, indem wir weiterhin das bei uns beheimatete Institut für Angewandte Trainingswissenschaft IAT in Leipzig nach Kräften unterstützen. Vor Kurzem war ich selbst vor Ort, um mich mit den Verantwortlichen auszutauschen, und Fakt ist: Die Arbeit, die am IAT geleistet wird, hat eine bundesweite Bedeutung und kommt allen unseren Sportlern zugute. Ich freue mich deshalb, dass das Institut in den vergangenen Jahren mit 1,7 Millionen Euro, beispielsweise für Baumaßnahmen durch den Freistaat Sachsen, gefördert wurde. Richtig toll aber ist: Seit diesem Jahr beteiligen sich alle Bundesländer mit insgesamt 1,5 Millionen Euro jährlich für den Bereich des Nachwuchsleistungssports am IAT, und das in Leipzig und in Sachsen für ganz Deutschland. Diese Entscheidung konnte auf Initiative des Freistaates Sachsen auf der Sportministerkonferenz erreicht werden. Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über Leistungssport sprechen, dann gehört natürlich auch die Leistungssportreform dazu. Die Sportpolitiker unter Ihnen wissen: Ziel der Reform war und ist, vor dem Hintergrund des Rückgangs deutscher Olympiamedaillen die Förderbereiche des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports neu zu ordnen. Im Kern sind es zwei elementare Dinge: Erstens. Man sollte weggehen von einer Förderung, die auf vergangenen Erfolgen beruht, hin zu einer Förderung, die Potenziale analysiert. Zweitens sollte die Anzahl der Bundesstützpunkte verringert und damit die Struktur der Förderung konzentriert werden. Gerade dieser Punkt hat vielerorts Ängste ausgelöst, auch bei uns in Sachsen. Trotzdem oder gerade deshalb hat die Sächsische Staatsregierung den Reformprozess immer sehr aktiv unterstützt, nicht zuletzt in unserer Rolle als Vorsitzland im Ausschuss für Leistungssport. Zusammen mit dem LSB wollen wir die Sportartenvielfalt in unserer Heimat sichern, und zwar nicht durch Blockade, sondern durch aktive Mitgestaltung. Das hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass manche vom „sächsischen Weg der Reform“ sprechen. Ich selbst war in diesem Zusammenhang vor einiger Zeit in Berlin. Was wir dort erreicht haben, ist der Fortbestand unserer Bundesstützpunkte im Wintersport, insbesondere der traditionsreichen Stützpunkte Biathlon in Altenberg sowie Eislaufen und Eisschnelllaufen in Chemnitz. Heute verfügt unser Freistaat über die vierthöchste Anzahl an Bundesstützpunkten in Deutschland. Außerdem konnten wir an strategisch ausgewählten Bundesstützpunkten – in Altenberg und Oberwiesenthal für Bob, Rodel und Skeleton, in Leipzig für Kanu-Slalom, in Oberwiesenthal und Klingenthal für Skisprung, Langlauf, Nordische Kombination und in Chemnitz für Turnen – hauptamtliche Bundesstützpunktleiter einsetzen. Auch bei den Olympiastützpunkten haben wir mit der Fusion der beiden bisherigen Stützpunkte Leipzig und Chemnitz-Dresden zum Olympiastützpunkt Sachsen ein, wie ich finde, gutes Ergebnis erzielt. Nicht vergessen wollen wir an dieser Stelle, dass im Zuge der Reform die Trainingssportstättenförderung, das heißt, die Mittel für die Bewirtschaftung der Sportstätten, deutlich erhöht wurden. Das kommt vor allem den Kommunen als Träger der Sportstätten zugute. Sachsen stehen in diesem Bereich nun rund doppelt so viele Fördermittel zur Verfügung wie vor der Reform. Meine Damen und Herren! Corona hält nicht nur Deutschland und die Welt in Atem, sondern auch den Sport in Sachsen. Vor allem in den ersten Wochen der Pandemie ist uns bewusst geworden, wie sehr uns der Sport fehlt. Nicht nur an erster Stelle waren das volle Fußballstadien oder Großereignisse im Fernsehen. Viel bedeutsamer war die erzwungene Pause für das Vereinsleben. Fakt ist: Für den Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen galten ab dem 19. März 2020 gravierende Einschränkungen. Ausnahmen konnten nur in besonders begründeten Einzelfällen für Kaderathleten durch mein Haus genehmigt werden. An dieser Stelle danke ich den Verantwortlichen vom Olympiastützpunkt Sachsen, die dafür eine zentrale Koordinierungsfunktion eingenommen haben. Heute ist die Situation wieder eine andere. Wir haben die Beschränkungen schrittweise lockern können. Mittlerweile dürfen sogar wieder Fans in die Stadien, weil es das Infektionsgeschehen hergibt. Bis jetzt kann man sagen, dass die Konzepte aufgehen. Natürlich wissen wir alle: Sollte sich die Situation wieder verschärfen, müssen diese Lockerungen auf den Prüfstand, so wie am vergangenen Wochenende beim Spiel von Erzgebirge Aue. Wir werden weiterhin sehr genau abwägen, was geht und was nicht. So oder so wird es sehr auf die Disziplin der Menschen ankommen, ob die Pandemie nicht nur unsere Gesellschaft, sondern auch den Sport lahmlegen kann. Niemand von uns kann das wollen; denn für sehr viele Menschen waren die Beschränkungen im Sport ein tiefer Einschnitt. Ich erinnere mich vor diesem Hintergrund an einen Beitrag des Deutschlandfunks vor einiger Zeit. Darin ging es darum, was der Ausfall von Sportangeboten im Behindertensport für Folgen hatte. Gerade Menschen mit Beeinträchtigungen leiden, wenn ihre Tagesabläufe durcheinanderkommen, wenn Betätigungsmöglichkeiten und Gemeinschaftserlebnisse, die sie oft im Sport finden, wegbrechen. Mir hat das noch einmal vor Augen geführt, wie wertvoll der organisierte Sport für uns ist und wie wichtig es bleibt, ihn gut zu pflegen und zu fördern. Auch während der Corona-Zeit haben wir diese Pflege ernst genommen. Sachsen war das erste Bundesland mit einer eigenen Richtlinie zur Unterstützung des Sports in schwerer Zeit. Unser Hilfspaket in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro – 10 Millionen Euro für Darlehen und 10 Millionen Euro als Zuschüsse für Existenzsicherung für die kleineren und auch die größeren Vereine – hat die schlimmsten Folgen abgefedert. Wir wussten: Doppelt hilft, wer schnell hilft. Dass andere Bundesländer sich an unserer Richtlinie orientiert haben, zeigt ihre Zielgenauigkeit. Darüber hinaus haben wir noch während der Krise zwölf besondere Vorhaben aus dem Landesprogramm „Start 2020“ auf den Weg gebracht. Sie konnten alle bis zum 9. April dieses Jahres bewilligt werden und befinden sich aktuell in der Umsetzung. Ich danke allen, die daran mitgearbeitet haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Wir wollen den Sport in dieser für uns alle schwierigen Zeit weiter bestmöglich unterstützen. Besonders in der Krise gilt es, zusammenzustehen, auch und gerade, weil der Sport einen Schatz in sich birgt, auf den ich noch nicht zu sprechen gekommen bin. Sachsen ist ein reiches Bundesland, wenn wir uns nur anschauen, wie viele Ehrenamtliche es bei uns gibt. In Sachsen sind es allein im Sport mehr als 82 500 Engagierte, die in den Vereinen alles am Laufen halten. Darunter finden wir 38 000 Übungsleiter und Trainer, 28 000 Amtsträger in Wahlfunktionen sowie 16 500 Kampf- und Schiedsrichter und die unzähligen freiwilligen Helfer – die Vereinsfeste nicht mitgezählt. Mit vielen von ihnen habe ich während der Corona-Pandemie gesprochen. Ihr Einsatz zeichnet ein Bild der Solidarität, der bürgerlichen Verantwortung und des Zusammenhalts. Dieses Bild ist gerade in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung und Verunsicherung von immensem Wert; denn Ehrenamt und freiwilliges Engagement machen den Kern einer aktiven Bürger- und Zivilgesellschaft aus, einer Gesellschaft, die zusammensteht. Wir alle wissen, dass wir nicht mehr als 676 000 Menschen in unseren fast 4 500 Vereinen hätten, wenn es niemanden gäbe, der dort alles zusammenhält. Sie sind es, die, egal ob in Dresden, Chemnitz oder Leipzig, im Vogtland, in der Oberlausitz oder im Erzgebirge, handeln, anstatt zu reden, die nicht immer gleich fragen, was für sie dabei herauskommt, die zeigen, Gemeinwohl schlägt Eigennutz. Sie setzen sich dafür ein, dass in den Sportvereinen Werte wie Fairness, Disziplin, Leistung und Toleranz gelebt werden. Sie wollen, dass ihre Kinder und Jugendlichen lernen, auf andere achtzugeben, sich auch mal durchzusetzen, für eine Sache zu kämpfen und im Team zusammenzuarbeiten. Meine Damen und Herren! Für ihren Einsatz sage ich allen Ehrenamtlichen – nicht nur im Namen der Sächsischen Staatsregierung, sondern auch persönlich – meinen ausdrücklichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Schon lange setzen wir uns dafür ein, dass das Ehrenamt im Sport eine höhere Aufmerksamkeit und höhere Anerkennung findet. Seit 25 Jahren vergeben wir die Auszeichnung „Joker im Ehrenamt“ und wir organisieren jährlich eine Veranstaltung zur Übergabe der Sportplakette des Bundespräsidenten an über 100-jährige Sportvereine. Dass es bei der Würdigung nicht bleibt, zeigt die Entwicklung der Übungsleiterpauschale. Wir wissen, die Qualität des Vereinssports steht und fällt oftmals mit der Qualifizierung seiner Trainer. Aus gutem Grund haben wir uns darauf verständigt, die Übungsleiterpauschale an die Ehrenamtsförderung des Programms „Wir für Sachsen“ anzugleichen. Wurden in den zurückliegenden Jahren noch 250 Euro für jeden Übungsleiter pro Jahr gezahlt, so liegen wir 2019/2020 bereits bei 350 Euro. Die weitere Anhebung bleibt das Ziel der Staatsregierung und auch mein persönliches Ziel. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Wenn wir darüber sprechen, den Sport zu fördern, Sportstätten zu bauen oder die Arbeit von Übungsleitern besser zu würdigen, dann wollen wir immer auch bedenken, dass es eine ganze Menge ist, was der Sport für alle tut, zum Beispiel die Inklusion Beeinträchtigter. Der Para- oder Behindertensport gehört genauso dazu wie die Integrationskraft des Sports. Zunächst zur Inklusion. Generell bin ich sehr froh, dass sich das Bild vom Parasport in den letzten Jahrzehnten so stark gewandelt hat. Immer mehr Menschen sind Worte wie Goalball oder Rollstuhlrugby ein Begriff. Mit mittlerweile 43 000 Mitgliedern in fast 280 Vereinen ist der Sächsische Behindertensportverband einer der mitgliederstärksten Landesfachverbände im LSB – und einer mit großer Strahlkraft. Wer sich beim Para-Snowboarding auf die Piste traut, wer sehbehindert in der Loipe um Sekunden kämpft, der ist mehr als nur ein toller Sportler. Diesen Einsatz zu würdigen und für die besonderen Ansprüche geeignete Sportstätten zur Verfügung zu stellen, ist in meinen Augen eine Selbstverständlichkeit. Wir sehen mittlerweile an vielen Orten, wie viel Fahrstühle, ein spezielles Wegesystem und andere Dinge ausmachen können. Aber es gibt weiterhin viel zu tun. Ganz konkret geht es um barrierefreie Zugänge, um behindertengerechte Toiletten und Umkleiden, um ausreichend breite Türen oder um gute Beleuchtung. Die Praxis zeigt eindeutig: Wo all das vorhanden ist, können Behinderte Teil der Sportbewegung sein. Doch nicht nur in der Inklusion, sondern auch bei der Integration zeigt der Sport seine Kraft. Nicht umsonst heißt es doch: Es gibt zwei Sprachen, die alle Menschen weltweit sprechen und auch weltweit verstehen: Sport und Musik. Gerade im Mannschaftssport gelingt es oft leicht, Kontakte zu knüpfen und Beziehungen aufzubauen. Aus gutem Grund wurde bereits im Oktober 2015 gemeinsam mit dem LSB ein Konzept erarbeitet, das Teilnahmemöglichkeiten für Flüchtlinge am organisierten Sport unterstützen soll. 500 000 Euro pro Jahr stellen wir für den LSB zur Verfügung. Viele Projekte sind seitdem angelaufen, und eines unterstütze ich ganz persönlich. Als zentral erwiesen haben sich vor allem die Konzepte der Stützpunktvereine und Starthelfer, denen an dieser Stelle mein Dank gilt. Meine Damen und Herren! Ob im Leistungssport, bei der Unterstützung des Ehrenamtes oder durch den Bau moderner Sportstätten – unser Engagement für den Sport hat auch das Ziel, das Zusammenwachsen in unserer Gesellschaft zu fördern. Wir haben in den letzten Jahren viel erreicht. Wir konnten viele Dinge umsetzen, die den Menschen im Land sehr wichtig sind. Gleichzeitig haben wir aber auch noch viel vor. Ich denke zum Beispiel an die Schwimmhallensituation in Leipzig, wo der Neubau am Otto-Runki-Platz vorangebracht werden muss, oder an den Um- und Ausbau des Dresdner Heinz-Steyer-Stadions gleich nebenan. Ich denke auch an unzählige weitere Vorhaben, die für den Sport elementar sind. Sie alle stehen vor dem Hintergrund der Covid-19- Pandemie, die den organisierten Sport und vor allem die Vereine stark mitgenommen hat. Umso wichtiger ist jetzt ein klares Signal, dass wir unsere starke Sportförderung auch in den nächsten Jahren fortführen werden. (Beifall bei der CDU) Sport ist so viel mehr als nur Bewegung, Sport ist Miteinander. Ich denke, jeder kann das unterschreiben. Dieses Miteinander wird zurzeit auf eine harte Probe gestellt. An den Rändern der Gesellschaft wächst die Ablehnung, während auch in der Mitte Risse offensichtlich werden. Uns muss klar sein, dass der Sport allein die Risse nicht kitten und die Fliehkräfte nicht neutralisieren kann. Sehr wohl aber kann der Sport Gräben überwinden und Menschen zusammenbringen. Das geht aber nur, wenn wir dem Sport in Zukunft Raum und Möglichkeiten geben, sich zu entfalten. Das fängt bei der Würdigung der Menschen an, die sich für ihn engagieren – ob als Leistungssportler oder als Helfer im Verein –, und es hört beim Ausbau unserer Sportförderung nicht auf. Wer vor diesem Hintergrund mit uns gemeinsam das Sportland Sachsen weiter voranbringen will, der ist dazu herzlich eingeladen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Ich danke dem Herrn Staatsminister. Wir kommen nun zur Aussprache über die Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden vom Präsidium festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 27 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Es beginnt die Fraktion der AfD. Das Wort hat Herr Kollege Hentschel.
Holger Hentschel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden über Sport als tragende Säule der Gesellschaft. Eine tragende Säule steht in der Regel auf einem stabilen Fundament. Prüfen wir das Fundament als tragende Säule des Sports auf seine Festigkeit. Woraus besteht dieses Fundament? Es besteht aus Ehrenämtern, wie zum Beispiel dem Jugendwart, dem Kassierer, dem Übungsleiter und dem Trainer, dem Schriftführer, dem Gruppenleiter, dem Gerätewart, dem Platzwart, dem Betreuer und den Kampfrichtern, den Schiedsrichtern, dem Hallenwart, dem Mannschaftsfahrer, dem Vereinsmanager und vielen anderen Ehrenamtlern. Das Fundament sind die rund 100 000 Ehrenamtlichen mit über 15 Millionen unbezahlten Arbeitsstunden in circa 4 500 Sportvereinen in ganz Sachsen. 100 000 zuverlässige, verantwortungsbewusste und pünktliche Leute mit Organisationstalent, Durchsetzungskraft und Durchhaltevermögen. Diese fleißigen Leute schulen so wichtige Dinge wie Fairness, Hilfsbereitschaft, Kommunikation, Kooperation und Eigenverantwortung bei ihren jungen Schützlingen. Das sind positive Seiten, die oftmals prägend für das ganze Leben sind. Sie formen Persönlichkeiten. Der Verein ist oftmals die zweite Familie. Dann ist ja alles bestens, oder? Hört man sich in den Vereinen um, so erfährt man leider, dass es immer schwieriger wird, Freiwillige, also Ehrenamtler, für diese wichtigen Aufgaben zu finden. Warum? Was ist denn daran so schlimm, mal eine oder zwei Stunden als Trainer einer Jugendfußballmannschaft mit den Kindern über den Rasen zu laufen und gleichzeitig die eigene Fitness zu trainieren? Nehmen wir Andreas. Er ist Trainer einer Fußballkindermannschaft in seinem Heimatort. Zweimal pro Woche trainiert er sein Team für 1,5 Stunden. Er tut dies mit Herzblut. Für viele dieser Kinder ist er die zweite Familie. Bevor das Training aber beginnen kann, hat er bereits die Bälle geholt und aufgepumpt, einigen Schriftkram und die Vorbereitung des nächsten Spiels erledigt. Nach dem Training räumt er auf, pflegt die Homepage, organisiert den Wettkampf am Wochenende und muss sich nebenbei mit Dingen wie Förderanträgen, Datenschutz, Versicherungen und Abrechnungen auseinandersetzen. All das macht er für seine Schützlinge – natürlich ehrenamtlich. Ist er als Schiedsrichter eingesetzt, kann es passieren, dass sein selbstloser Einsatz mit übelsten Beschimpfungen belohnt wird. Das muss er wegstecken können – ehrenamtlich. Seine Familie braucht viel Geduld. Termine für Familienfeiern und Urlaubsreisen richten sich nach dem Plan für die anstehenden Spiele. Doch Andreas hat Glück. Der Opa von Erik, einem seiner eifrigsten Spieler, übernimmt Wochenende für Wochenende den Transport der kleinen Mannschaft quer durch ganz Sachsen zu den anstehenden Spielen mit seinem privaten Kleinbus – ehrenamtlich. Wer zählt die Stunden und Kilometer, welche dieser Opa nicht nur für seinen eigenen Enkel opfert? Wer fragt nach den Kosten des Transports? Das muss man sich erst einmal leisten können oder wollen. Für viele Leute gebe es sicherlich eine Vielzahl von anderen Möglichkeiten, ihre Freizeit zu verbringen. Umso mehr sollte dieser oft selbstlose Einsatz gewürdigt werden. 40 Euro bei durchschnittlich 20 Stunden im Monat, wie es das Programm „Wir für Sachsen“ vorsieht, und die Ehrenamtskarte sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie decken nicht im Mindesten den Aufwand, den viele aus der eigenen Tasche bezahlen. Am 5. Dezember ist weltweiter Tag des Ehrenamtes. Große Internetauftritte, Dankeschön-Veranstaltungen mit ausgewählten Leuten, Blumen und Medaillen sind zwar schön, nutzen aber der Allgemeinheit nur wenig. Die damit verbundenen Aufrufe zur ehrenamtlichen Betätigung locken wohl auch die wenigsten hinter dem Ofen hervor. Laut der Onlinezeitung „idowa“ vom 5. Dezember 2019 warb die CDU-Vorsitzende, Frau Kramp-Karrenbauer, dafür, das Ehrenamt als einen Bewerbervorteil anzusehen, und forderte, dass Deutschland mehr tun müsse, um sich bei den Millionen Helden unseres Landes zu bedanken. Es ist schwer, Leute für ein Ehrenamt zu gewinnen. Noch schwerer ist es aber, sie dauerhaft zu halten. Wer möchte dem Unternehmer vorschreiben, das Engagement als Bewerbervorteil anzusehen, wenn der Jugendtrainer zum Beispiel wegen eines Auswärtsspiels seine Arbeit ein oder zwei Stunden eher verlassen muss? Es ist an der Zeit, sofern das Ehrenamt gerettet werden soll, für die Möglichkeit zu sorgen, wenigstens einen Teil des persönlichen finanziellen Aufwands ersetzt zu bekommen. (Beifall bei der AfD) Am Geld kann es nicht liegen. 2,5 Millionen Euro werden von der Staatsregierung bis zum Jahr 2024 zur Einrichtung eines sogenannten Demokratieinstitutes Sachsen eingeplant. Für sogenannte Integrationsprojekte liegen laut sächsischem Sozialministerium Förderanträge in Höhe von 57 Millionen Euro vor. Das sind 30 % mehr als im Vorjahr. Über das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ wurden im Jahr 2019 über 4,5 Millionen Euro für Integrationsvereine à la couleur ausgereicht. Das sind circa 700 000 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Deshalb frage ich Sie Folgendes: Hat ein Sportverein an der Basis einfach die falschen Mittlerziele? Ist die Vermittlung von Fairness, Eigenverantwortung, Hilfsbereitschaft, Kommunikation und Kooperationsfähigkeit gegenüber der viel beschworenen Weltoffenheit und Toleranz nichts wert? (Beifall bei der AfD) Ist die vermeintlich richtige politische Einstellung dem körperlichen und seelischen Wohlbefinden und der Gesundheit vorzuziehen? Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Selbst hoch bezahlte Profisportler – ich rede nicht nur vom Fußball – haben ihre Karriere einst als Kinder in einem Dorfverein begonnen, einem Verein, der von ehrenamtlichen Trainern und Betreuern gemanagt wurde. Diese Vereine sind das Fundament und die Basis der großen nationalen und internationalen Erfolge. Kommen wir aber zu dem Bild der tragenden Säule zurück. Der unterste Teil, die Basis, bröckelt. Meine Damen und Herren, tragen wir also etwas für diesen Teil bei, der nicht so stabil ist, wie er sein sollte. Es ist allerhöchste Zeit, ein Landesprogramm Ehrenamt aufzusetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Die Aussprache wurde durch die AfD-Fraktion eröffnet. Es sprach Kollege Hentschel. Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Rost.
Wolf-Dietrich Rost CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die größte Bürgerbewegung im Freistaat Sachsen ist der Sport. Mehr als 676 000 Mitglieder sind in 4 447 Sportvereinen in Sachsen aktiv. Allein diese Zahlen zeigen schon, dass der Sport keine Kleinigkeit ist. Sport ist etwas Großartiges. Sporttreiben ist in den allermeisten Fällen etwas Gesundes. Es hält den Körper und den Geist fit. Wir wissen aus diversen Untersuchungen, dass regelmäßiges Sporttreiben das Herzkreislaufsystem stärkt und die Immunabwehr kräftigt. Doch damit nicht genug: Sport ist allgegenwärtig und findet in vielen Formen in unserer Gesellschaft jeden Tag statt: ob vom Schul- bis hin zum Seniorensport, vom Freizeit- bis hin zum Leistungs- bzw. Profisport. Er ist Bestandteil des öffentlichen und des privaten Lebens. Damit leistet der Sport einen unschätzbaren Beitrag zur Gesundheit und zur Persönlichkeitsentwicklung in unserer Gesellschaft. Wer selbst einmal in einer Fußball-, Handball- oder Basketballmannschaft gespielt hat, weiß, wovon ich rede. Der Sport ist einer unserer größten Motoren für gesellschaftlichen Zusammenhalt und auch ein wichtiger Partner von erfolgreicher Integration sowie Inklusion in unserer demokratischen Gesellschaft. Dies gilt für alle seine Bereiche, ganz gleich, ob es um den Breiten- und Leistungssport oder aber um den Behinderten- und Rehabilitationssport geht. Der Sport baut auf zahlreichen unterschiedlichen Säulen auf. Eine der wohl wichtigsten ist die Leistung vieler engagierter Menschen im Ehrenamt im Breitensport. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der Staatsregierung) Meine Damen und Herren! Deshalb haben wir uns in dieser Legislaturperiode die Angleichung der Übungsleiterpauschale an die Ehrenamtsförderung „Wir für Sachsen“ zum Ziel gesetzt. Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. Das ehrenamtliche Engagement im Sport ist die Garantie dafür, dass beispielweise an jedem Wochenende Tausende Sportler Wettkämpfen oder dem regulären Spielbetrieb nachgehen können. Meine Damen und Herren, dafür gilt allen Ehrenamtlichen im organisierten Sport unser herzlicher Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung.) Aus diesen Veranstaltungen, bei denen unterschiedlichste Menschen entweder als Mannschaft Sport treiben oder auch miteinander wetteifern, schöpft er seine positive gesellschaftliche und integrative Kraft, die es zu stärken gilt. Der Sport vermittelt in der Breite der Gesellschaft elementare Werte, die dort erlernt und erprobt werden können. Das Miteinander, das Füreinander einstehen, das Befolgen von Regeln, faire Umgangsformen, die Verlässlichkeit oder auch der Mut, einmal voranzugehen, seien hierbei genannt. Außerdem setzt er ein Zeichen zur Gewaltprävention sowie gegen Diskriminierung und Rassismus. (Beifall bei der CDU) Der Breitensport hat aber nicht nur diese überaus positiven Eigenschaften, die ich gerade genannt habe. Er ist die Basis für jede Form des Spitzensports. Niemand wird als Spitzensportlerin oder Spitzensportler geboren. Vielmehr beginnt auch der größte Erfolg zumeist in einem örtlichen Sportverein. Der Breitensport und der Spitzensport ergänzen sich. Deshalb liegt uns beides am Herzen. Unsere Spitzensportler sind nicht nur für viele Menschen Vorbilder, sondern auch Botschafter für die sächsische Sportlandschaft. Daher möchten wir den Olympiastützpunkt Sachsen und die Bundesstützpunkte noch stärker unterstützen. Mit dem Sonderprogramm „Standorte des Spitzensports“ können wir gemeinsam mit dem Landessportbund den sächsischen Weg fortsetzen und gestalten. Ein besonderer Schatz sind in diesem Zusammenhang auch unsere Sportschulen im Freistaat Sachsen. Sie bilden das Fundament für den sportlichen Nachwuchs und den Erfolg. Es ist Teil der Verantwortung des Freistaates, unsere Spitzensportler nicht nur nach dem Motto „Höher, schneller, weiter“ zu betrachten, sondern auch dafür zu sorgen, dass sie eine Perspektive neben bzw. nach der sportlichen Karriere haben. Damit Training, Wettbewerbe und später auch das Berufsleben unter einen Hut passen, schaffen wir duale Karrieremöglichkeiten. Die Profilquote war in diesem Zusammenhang immer ein wichtiges Thema für uns, um unseren Sportlerinnen und Sportlern neben dem Sport auch einen soliden Hochschuleinstieg für die eigene Weiterbildung zu ermöglichen. Ein gutes Beispiel neben anderen ist die vor wenigen Tagen getroffene Kooperationsvereinbarung zwischen der Westsächsischen Hochschule Zwickau und dem Olympiastützpunkt Sachsen, um den Sportlerinnen und Sportlern den Weg zum Hochschulabschluss zu erleichtern. Spitzensport ist eine sehr komplexe Herausforderung für den Körper. Die Zusammenhänge – etwa zwischen Training, Belastung und körperlicher Entwicklung – zu erkennen, ist wesentlich für ein gutes Ergebnis. Dazu ist Spitzensport auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Auch diese können wir im Freistaat Sachsen auf hohem Niveau vorweisen. Sachsen verfügt über eine hervorragende sportwissenschaftliche Kompetenz, die national und international eine hohe Anerkennung genießt. Mit der Sportwissenschaftlichen Fakultät und dem Institut für Angewandte Trainingswissenschaft in Leipzig sowie dem Institut für Angewandte Bewegungswissenschaften in Chemnitz sind wir hier sehr gut aufgestellt. Gerade an der Sportwissenschaftlichen Fakultät in Leipzig sollten wir die Tradition der akademischen Trainerausbildung weiterentwickeln und fördern. Im Zuge der gegenwärtigen Leistungssportreform in Deutschland stehen das Berufsbild Trainerin/Trainer und damit auch die Qualifikation des Nachwuchses für diesen Beruf in einem besonderen Fokus. Insofern besteht eine große Chance, die Möglichkeiten am Sportwissenschaftsstandort Leipzig positiv in die aktuellen Entwicklungen einzubringen. Sport und insbesondere Leistungssport sollten stets präventivmedizinisch begleitet werden, damit es nicht zu vermeidbaren Erkrankungen kommt. Aus diesem Grund ist ein präventivmedizinisches Netzwerk von großer Bedeutung. Wir unterstützen dieses Netzwerk ebenso wie die weitere Erforschung der Präventionsmedizin in Sachsen. Dies gilt besonders an den Sportschulstandorten in den Ballungsräumen Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie den Wintersportorten Altenberg, Klingenthal und Oberwiesenthal. Meine Damen und Herren! All diese Beispiele zeigen, dass im Bereich des Sports viele Räder ineinandergreifen müssen, damit es funktioniert. Ich habe bereits in meiner Rede zur Sportpolitik im Jahr 2017 im Sächsischen Landtag gesagt, dass die Sportförderung in Sachsen vorbildlich ist. Und ich bleibe dabei: Das gilt auch heute noch. Sie ist sogar im Vergleich zu anderen Bundesländern beispielgebend. Das Modell des Zuwendungsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Landessportbund zur langfristigen und planbaren Förderung hat sich bewährt. In Sachsen werden im aktuellen Doppelhaushalt rund 48 Millionen Euro für die investive Sportförderung zur Erneuerung und Erhaltung von Sportstätten, zur Anschaffung von Großsportgeräten und für Einzelmaßnahmen bereitgestellt. Konsumtiv kommen noch einmal rund 58 Millionen Euro hinzu. Das ist eine solide Grundlage, mit der wir den organisierten Sport in Sachsen tatkräftig in seiner Weiterentwicklung begleiten. Zudem ist es gelungen, im Rahmen des Sofortprogrammes „Start 2020“ acht sächsische Kommunen und zwei Vereine mit rund 2 Millionen Euro zu fördern. Um beste Trainingsbedingungen für sportbegeisterte Sachsen zu bieten, unterstützen wir mit unserem Sofortprogramm die Instandhaltung und den Ausbau von Sportstätten. Dazu zählen unter anderem die Errichtung einer Trainingseishalle für den ETC Crimmitschau, die Sanierung der Laufbahn und der Weitsprunganlage in der Stadt Markranstädt sowie der Umbau von zwei Tennenplätzen zu Kunstrasenspielplätzen in Dresden. Mit der Evaluierung der Sportförderrichtlinie in der 6. Legislaturperiode des Sächsischen Landtags wurden die Bedingungen zur Förderung der Sanierung, der Modernisierung bzw. des Neubaus von Sportstätten im Bereich des Breitensports außerdem verbessert. Hierfür sind die Anhebung der Förderquote oder die Anerkennung von zweckgebundenen Spenden aus Eigenmittelersatz nur einige Beispiele. Bei aller Planung und Voraussicht und bei allem Willen, die Dinge zu gestalten, sind jedoch manche Ereignisse nicht vorhersehbar. In diesem Jahr musste sich der Sport – wie unsere gesamte Gesellschaft – einem neuen, unbekannten Gegner stellen. Mit der Ausbreitung der Corona-Pandemie kam es zu großen Einschränkungen und Belastungen, die nicht nur den Staat sowie das öffentliche Leben, sondern auch den Sport besonders trafen. Quarantänen, Ausgangsbeschränkungen, gesperrte Sportanlagen, eingestellte Spielbetriebe, geschlossene Vereinsheime und leere Stadien haben die Bürgerbewegung Sport zu Jahresbeginn für einige Wochen fast vollständig zum Erliegen gebracht. Auch wenn sich die Situation in einigen Bereichen entspannt hat, gibt es immer noch große Herausforderungen. Das Innenministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund und der Vereinsinitiative „Teamsport Sachsen“ sehr schnell reagiert. Dafür gebührt dem Innenministerium und seinem Staatsminister ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Mit der Soforthilfe Sport in Höhe von 10 Millionen Euro Zuschüssen für die Vereine des Breitensports und 10 Millionen Euro Darlehen für den Bereich des Spitzensports wurde ein deutliches Zeichen der Unterstützung gesetzt. Dabei galt es, immer dann zu helfen, wenn die Existenzsicherung von Vereinen des Breitensports gefährdet war oder aber eine Liquiditätssicherung über Darlehen für Trägervereine, Sport- und Sportleiterschulen sowie Sportvereine und ausgegliederte Spielbetriebsabteilungen notwendig wurde. Ich wünsche mir, dass wir uns die Wirkung der Richtlinie über die Soforthilfe ganz genau anschauen. Möglicherweise ist angesichts der sich gerade wieder verstärkenden Unsicherheit aufgrund steigender Corona-Erkrankungen über eine Verlängerung nachzudenken. Dazu braucht es eine Evaluierung, bei der die Anmerkungen der Stadt- und Kreissportbünde des Freistaates Sachsen, mit denen wir uns seit April 2020 intensiv im Austausch befinden, berücksichtigt werden. Meine Damen und Herren! In den kommenden Wochen stehen nun – wie in jedem Ressort – auch im Bereich des Sports die Haushaltsverhandlungen für den nächsten Doppelhaushalt 2021/2022 an. In diesen Verhandlungen sollte es nach meiner Ansicht das Ziel sein, das hohe Niveau der Sportförderung im Freistaat Sachsen fortzuführen. Der Sport ist – wie am Anfang meiner Rede bereits erwähnt – als größte Bürgerbewegung Sachsens von herausragender Bedeutung für unsere Gesellschaft und in der aktuellen Situation auf unsere Unterstützung angewiesen. Sachsen ist Sportland und sollte es auch bleiben. Es liegt an uns, auch in Zukunft die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Es sprach Herr Kollege Rost von der CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Kollegin Tändler-Walenta. Bitte, Sie haben das Wort.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wie bereits durch den Staatsminister erläutert, gibt es annähernd 4 500 Vereine mit knapp über 675 000 Mitgliedern. Das sind die Zahlen der sächsischen Sportlandschaft, die sich seit 1991 verdoppelt haben. Allerdings beziehen sich diese Zahlen auf den organisierten Sportbereich. Zusätzlich gibt es natürlich noch eine große Anzahl von Menschen, die im informellen Sportbereich, zum Beispiel beim Joggen oder Wandern, sportlich aktiv werden. Im organisierten Sportbereich reden wir genauer sogar von 676 216 Mitgliedern im Landessportbund – bei circa vier Millionen Einwohnern in Sachsen immerhin ein Anteil von 17 %. Dennoch haben wir bei Weitem nicht den Organisationsgrad im Vereinssport, wie es in den westdeutschen Bundesländern der Fall ist. Obwohl sich die DDR als Sportland verstanden hat, ist es verwunderlich, dass es noch eine große Lücke im Vergleich zum Beispiel zu dem Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt, in dem der Organisationsgrad bei circa 30 % liegt. 57 der über 4 500 Vereine in Sachsen haben mehr als tausend Mitglieder. Spitzenreiter in diesen Belangen ist Dynamo Dresden, darauf komme ich später noch einmal zurück. Diese Zahlen sollten nur als Einstieg dienen, um zu verdeutlichen, dass wir über einen essenziellen, sensiblen und an Relevanz oft unterschätzten Bereich unserer sächsischen Gesellschaft sprechen: die hiesige Sportlandschaft. Nur kurz als Reaktion auf die Rede von Herrn Wöller: Sie haben von der Vereinbarkeit von Sport und Karriere gesprochen. Das ist wichtig. Wie sieht es aber mit der Vereinbarkeit von Ehrenamt, von dem der Sport lebt, und Beruf aus? Hier reicht die Übungsleiterpauschale noch lange nicht. Es kann darüber hinaus nicht sein, dass man zum Bund oder zur Polizei gehen muss, um in eine Sportfördergruppe zu kommen. Das ist absurd. Hier muss auch im zivilen Bereich nachjustiert werden. (Beifall bei den LINKEN) Es gibt im Freistaat über hundert verschiedene Sportarten, von A wie Aerobic bis Z wie Zehnkampf. In meinem Landkreis, dem Landkreis Mittelsachsen, gibt es 399 Vereine. Das sind nach dem Erzgebirgskreis die meisten im Landessportbund. Fußball, Tennis, Handball und viele weitere, auch nicht so bekannte Sportarten werden in Sachsen betrieben. An Vereinen und motivierten Sportlerinnen und Sportlern mangelt es nicht. Vielmehr sind es an dieser Stelle wieder veraltete und marode Sporthallen und Außensportanlagen, auf denen nur noch eingeschränkt oder gar nicht trainiert werden kann. Ein kleines, aber positives Beispiel aus meinem Landkreis sei mir an dieser Stelle gestattet: die Peter-Apian-Turnhalle in Leisnig. Diese Halle hat über hundert Jahre auf dem Buckel. In den letzten hundert Jahren haben sich bauliche Anforderungen verändert und verbessert; es wurde sinnvoll modernisiert. Das Aufbewahren von Matten, Schwebebalken und anderen Sportgeräten innerhalb des Betätigungsbereichs in der Halle war nicht mehr zeitgemäß. Das war es auch vor fünf bzw. bereits vor zehn Jahren schon nicht mehr. Die Sanitäranlagen und Umkleiden mussten ebenfalls erneuert werden und haben einen strategisch schlüssigeren Standort zugewiesen bekommen. Natürlich ist es absolut erfreulich, dass diese Umbaumaßnahmen in Leisnig nun erfolgreich abgeschlossen sind und die Halle wieder nach modernen Standards nutzbar hergerichtet wurde. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass es Aufgabe der Kommunen und der Sportvereine ist, die Sportstätten auf dem neuesten oder zumindest einem nutzbaren Stand zu halten. Jedoch ist dies für die oftmals überlasteten Kommunen und die personell klammen Vereine eine schwierige Hürde. Daher muss die Sportstättenförderung bedarfsgerecht ausgebaut werden, und zwar so, dass wir pro Jahr mehr sanieren können, als im gleichen Zeitraum kaputtgeht. Nur so kann man den Sanierungsstau in Sachsen, der sich in den letzten Jahren kaum verändert hat und immerhin noch mit reichlich 500 Millionen Euro beziffert wird, angehen. An dieser Stelle sei auf Artikel 11 unserer Verfassung verwiesen, nach dem der Staat verpflichtet wird, seiner Bevölkerung die Teilnahme am Sport zu ermöglichen. Hier existiert vor allem in Sachen Barrierefreiheit noch eine große Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die Novellierung der Sportförderrichtlinie – das haben wir heute gehört – ist bereits im Prozess und befindet sich im Anhörungsverfahren. Aus Sicht der LINKEN müssen folgende Punkte bei der Novellierung der Sportförderrichtlinie Berücksichtigung finden: Erstens. Die Fördersätze müssen einheitlich gestaltet und erhöht werden. Dazu haben wir bereits als positives Signal vernommen, dass zum Beispiel die Sportförderrichtlinie und die Förderrichtlinie zur Verbesserung der Schulinfrastruktur endlich harmonisiert werden. Zweitens. Der Verwaltungsaufwand muss reduziert werden. Es werden hohe Anforderungen an die Kommunen und die Sportvereine hinsichtlich raumplanerischer Vorgaben, gemeindewirtschaftlicher Stellungnahmen und der Sportstättenleitplanung gestellt. Das muss vereinfacht werden. Drittens. Auch die Frage nach der Förderung von Sportstätten, die sich nicht im Eigentum der Vereine befinden, stellt die Antragstellerinnen und Antragsteller regelmäßig vor große Herausforderungen. Hier wird eine Neuregelung in Bezug auf die Zweckbindungsfristen im Sinne der Entlastung der Vereinsstrukturen benötigt. Viertens. Der letzte Punkt an dieser Stelle, auf den ich eingehen möchte und den wir schon seit Jahren ansprechen, ist die Frage der Förderfähigkeit von Stellplätzen. So werden beispielsweise Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen gefordert, aber nicht gefördert. Wie ich bereits erwähnte, mangelt es nicht an Vereinen und motivierten Sportlerinnen und Sportlern. Anknüpfend an meinen letzten Punkt, halte ich auch den Bereich der Inklusion für weiter ausbaufähig. Der Begriff der Inklusion taucht in der jüngsten Vergangenheit immer häufiger auf: an Arbeitsplätzen, in kulturellen Zusammenhängen, in sportlichen Kontexten, mit anderen Worten: in der Gesellschaft im Allgemeinen. Inklusion – das bedeutet, dass jeder Mensch, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung oder auch von körperlichen und geistigen Mitteln und Fähigkeiten partizipieren kann. Wir haben gemeinsam die Verantwortung, dass die Ausgrenzung, die Menschen auch im Sport erfahren, überwunden wird. Homosexuelle und Transpersonen fühlen sich laut einer Studie im Sport vielfach ausgegrenzt und diskriminiert. Ein Drittel der sportlich Aktiven versteckt bei der Ausübung daher seine sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität, so eine Studie der Deutschen Sporthochschule Köln vom Dezember 2019. Auch das Thema Sport und Gleichberechtigung muss weitaus mehr Berücksichtigung finden. 40 % der Mitglieder in deutschen Sportvereinen sind weiblich. Oft sind Sportangebote der Vereine aber sehr auf Männer und Jungen ausgerichtet. Auch die mangelnde Vertretung von Frauen in Gremien der Vereine muss thematisiert werden. An dieser Stelle bemühe ich ein Beispiel aus dem Fußball: Die DFL hat kein weibliches Vorstandsmitglied. Der DFB hat unter 17 Präsidiumsmitgliedern eine Frau. Auch das Thema Schulsportunterricht möchte ich in diesem Zusammenhang nennen. Auch dort finden wir noch eine Differenzierung, was typische Mädchen- und Jungensportarten sind. Beim geschlechtssensiblen Sportunterricht und beim Abbauen von Barrieren sehe ich durchaus noch Handlungsbedarf. Stichwort Sportunterricht: Nicht nur, dass es im Unterrichtsfach Sport zu erheblichen Ausfallstunden kommt, es bringt mich auch zur Problematik des Schulschwimmunterrichts in Sachsen. Durch die Corona-Pandemie ist auch der Schwimmunterricht in dieser Zeit ausgefallen. Dennoch hat die Staatsregierung nach Artikel 11 unserer Verfassung die Teilnahme der Bevölkerung am Sport zu ermöglichen. Stichwort Schwimmhallenneubau am Beispiel OttoRunki-Platz in Leipzig: Die notwendigen Mittel wurden von der Landesregierung versagt – in einer schnell gewachsenen und auch immer noch schnell wachsenden Stadt wie Leipzig ein Signal, dessen Wirkung negativer nicht sein kann. Am 10. Juli, also vor genau zweieinhalb Monaten, antwortete mir die Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage: „Für die Förderauswahl im Jahr 2020 ist ferner festzustellen, dass andere Vorhaben eine höhere Priorisierung erhalten haben.“ Okay, dann gibt es eben eine andere Prioritätensetzung, mag man im ersten Moment denken. Betrachtet man aber, dass 60 % der Kinder nach Beendigung der Grundschule nicht richtig schwimmen können, gar als Nichtschwimmer gewertet werden, erscheint die Priorisierung der Staatsregierung schnell in einem anderen Licht. Dies kann nicht nur Leben kosten, sondern endet auch Sommer für Sommer an sächsischen Badeseen für Menschen jeder Altersklasse tödlich. Dieser Fakt muss umgehend von Regierungsseite Berücksichtigung finden. Daher fordere ich Sie auf: Bewilligen Sie zum schnellstmöglichen Zeitpunkt die Mittel für den Schwimmhallenneubau in ganz Sachsen. (Beifall bei den LINKEN) In einer weiteren Antwort auf eine Kleine Anfrage äußert sich die Staatsregierung wie folgt: „Ferner kommt eine Förderung von Schwimmhallenneubauten oder -sanierungen nach der Sportförderrichtlinie nur dann infrage, wenn die Einrichtung überwiegend durch den Sport genutzt wird.“ Auch das unorganisierte Ausüben von Sportarten wie Freizeitschwimmen ist eine körperliche Betätigung im Sinne des Sports. Die Staatsregierung sollte an dieser Stelle auch Schwimmflächen einbeziehen, in denen Schwimmunterricht möglicherweise mit organisiert werden kann, die aber als Freizeiteinrichtungen aufgeführt sind, wie zum Beispiel im Sommer in den Freibädern der Kommunen. Auch hier bietet sich eine Novellierung der Sportförderrichtlinie an, unabhängig davon, dass gerade einmal 121 Schwimmhallen für mehr als vier Millionen Einwohnerinnen und Einwohner in ganz Sachsen zur Verfügung stehen. – Dies als letzte Bemerkung dazu, ganz nebenbei. Neben der Sportförderrichtlinie gibt es zudem die Förderrichtlinie Fanprojekte. Das führt mich direkt zum nächsten Punkt, von dem ich mit Sorge kürzlich erfahren habe. Der DFB, seinerseits bekannt als der mitgliederstärkste und gleichzeitig wohlhabendste Fußballverband weltweit, möchte ab dem Jahr 2024 den Fanprojekten unterhalb der 3. Liga die finanziellen Mittel streichen. Ein absolutes Fiasko – betrachtet man die Ligen und Zukunftsperspektiven vieler sächsischer und ostdeutscher Fußballvereine. Die Kürzungen würden 33 Fanprojekte bundesweit betreffen, in den neuen Bundesländern sogar 12 von 16. In absoluten Zahlen gesprochen also 75 % der Fanarbeit. Zunächst einmal zu den Aufgaben eines Fanprojektes: Ein Fanprojekt hat eine Art Scharnierfunktion zwischen den professionellen Vereinsstrukturen und der Fanszene. Zudem übernehmen diese insbesondere bei Heim- und Auswärtsspielen die Kommunikation mit den Einsatzkräften vor Ort. In einem Fanprojekt arbeiten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Diese haben zu den Fans der jeweiligen Vereine ein enges und vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut. Sie organisieren außerdem pädagogisch wertvolle und wichtige Veranstaltungen. Dies können Filmvorführungen, Lesungen, Podiumsdiskussionen bis hin zu Bildungsreisen sein. An dieser Stelle möchte ich noch einige Zahlen nennen, um zu verdeutlichen, über welche Größenverhältnisse wir sprechen. Der DFB hat im Jahr 2019 rund 450 Millionen Euro eingenommen. Die Ausgaben für Fanprojekte und sozialarbeiterische Tätigkeiten rund um den Fußball lagen bei 3,4 Millionen Euro. Diese 3,4 Millionen Euro machen, gesamtheitlich betrachtet, 50 % der notwendigen Mittel zur Finanzierung der Fanprojekte aus. Die weiteren 50 % kommen aus öffentlicher Hand. Nun sehen wir hierbei deutlich die Gefahr, dass ein Zurückziehen des DFB aus der Finanzierung auch die Länder und Kommunen zu selbigem Handeln animieren kann. Ich bitte die Landesregierung, sich an dieser Stelle vehement starkzumachen, dass die Gelder beim DFB weiterhin erhalten bleiben. Betrachtet man die Summe der Einnahmen des DFB, so liegen die Kosten für die Fanprojekte bei lächerlichen 0,75 %. Ich hatte eingangs erwähnt, mich noch kurz zur SG Dynamo Dresden, die in der letzten Saison aus der 2. Bundesliga in die 3. Bundesliga abgestiegen ist, äußern zu wollen. Jeder hier im Raum weiß sicherlich, wovon ich rede: (Zurufe von den LINKEN: Nein!) vom Fußballverein in Dresden. – Manche haben kein Fußballinteresse. – Doch wie mit Dynamo im Zuge der Corona-Pandemie vonseiten des DFB und DFL umgegangen wurde, das sollte auch hier im Sächsischen Landtag Erwähnung finden. Weil die „Dynamos“ wegen positiver Tests auf Covid-19 verspätet in den Restart gingen, mussten sie ein Härteprogramm sondergleichen bewältigen. Nach 84 Tagen Corona-Zwangspause musste Dynamo innerhalb von 29 Tagen neun Spiele absolvieren. – Noch einmal zur Verdeutlichung: neun Liga-Spiele in 29 Tagen! Sie spielten Montag in Bielefeld, Donnerstag in Kiel und Sonntag in Sandhausen. Das sind ungefähr 2 000 Kilometer Strecke. Training erfolgte dann im Mannschaftsbus. Selbstverständlich hat der Abstieg sehr deutlich auch etwas mit mangelndem sportlichem Erfolg zu tun – Dynamo war schon vor Corona Tabellenletzter. Doch genau aus dieser Situation heraus hatte man noch weniger Argumente gegen diesen Wahnsinn. Ein fader Beigeschmack bleibt bestehen. Dynamo ist ein exemplarisches Beispiel, kann aber grundsätzlich auf alle Vereine übertragen werden. Nun frage ich mich, warum die Staatsregierung an dieser Stelle nicht unterstützend tätig wurde. Als es um eine mögliche Weiterführung bzw. einen Saisonabbruch in der 3. Liga ging, hat Ihr Parteikollege und Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, gegenüber der Presse deutlich den Druck vonseiten des DFB kritisiert, dass – ich zitiere –: „mit dem Lizenzentzug gedroht wird für den Fall, dass man nicht mitspielt – das können nicht die Spielregeln unserer Gesellschaft sein“. Thüringens Sportminister, Helmut Holter, seinerseits Linker, wurde an der Stelle noch deutlicher. – Ich zitiere: „Hier verfolgt der DFB seine harte Linie, indem er sagt: ,Mich interessiert eigentlich wenig, was die Politik sagt, sondern ich gehe meinen Weg‘, auch jenseits der Entscheidung der Politik – und das kann ich nur bedauern“. Holter hatte mit dem DFB-Präsidenten Keller gesprochen und die Situation erläutert, die er – ich zitiere – „nicht erfreut zur Kenntnis genommen hat … Er war einfach sauer. Jetzt bin ich aber sauer, weil sich der DFB über die Meinung der Politik hinweggesetzt hat.“ An dieser Stelle frage ich mich immer noch, wo und wann sich unsere Staatsregierung für den mitgliederstärksten Verein in Sachsen – immerhin 23 500 Mitglieder mit einem großen Nachwuchsbereich – eingesetzt hat. Aus unserer Sicht fehlt den sächsischen Vereinen eine starke Lobby, insbesondere vonseiten der Staatsregierung, welche sich nicht in ausreichendem Maße hinter ihre heimischen Vereine stellt. Herr Staatsminister Wöller hat sich sportpolitisch bisher vor allem mit der Zweiradgemeinschaft der Polizei Leipzig beschäftigt. Das reicht aber nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Tändler-Walenta. Sie sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht Frau Kollegin Kummer – oh Entschuldigung! Die Staatsregierung schon an dieser Stelle? – Sie hat jederzeit das Wort. Ich gebe das Wort an Herrn Staatsminister Prof. Dr. Wöller.
Prof. Dr. Roland Wöller
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte die Gelegenheit ergreifen, zwei Dinge richtigzustellen, damit kein falscher Zungenschlag in diese Debatte kommt. Erstens ist es – entgegen Ihrer Behauptung, Frau Kollegin Tändler-Walenta – schon seit Langem nach der Sportförderrichtlinie möglich, auch behindertengerechte Parkplätze zu fördern, und zwar ganz bewusst durch eine Entscheidung der Sächsischen Staatsregierung. Zweitens haben Sie hier ausgeführt, dass der DFB seine Mittel für die Fanprojekte kürzen wird. Das hat er mittlerweile wieder zurückgenommen und zwar deshalb, weil die Innenminister und Sportminister Druck gemacht haben – auch meine Person. Das heißt, die Kürzungen sind vom Tisch. – Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Staatsregierung, Herr Staatsminister Prof. Wöller. Wir fahren jetzt in der Rederunde fort und kommen zur nächsten Rednerin; das ist Frau Kollegin Kummer für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Ines Kummer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sport tut unserer Gesundheit und unserer Gesellschaft gut. Sport schafft Gemeinschaft. Sport baut Vorurteile und Barrieren ab, sogar bei den Personen, die ihn von der Zuschauertribüne oder als Couch-Potato passiv konsumieren. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen Sport und das oft damit verbundene Vereinsleben als wichtigen Baustein für eine gesunde, vielfältige, tolerante sächsische Gesellschaft. In Sachsen sind in 4 447 Sportvereinen insgesamt 676 126 Mitglieder organisiert. Jetzt haben wir die Statistik bestimmt alle verinnerlicht. Das bedeutet einen Organisationsgrad der Sporttreibenden in der sächsischen Bevölkerung von über 16 %. Das ist viel und das ist großartig. Unser BÜNDNISGRÜNE-Anspruch: Jede und jeder soll sich sportlich aktiv betätigen können, unabhängig von Alter, Gesundheits- oder Fitnesszustand, Hautfarbe, Religion, Sprache, Geschlecht oder sexueller Orientierung – auch unabhängig davon, wo die Menschen leben: in der Stadt oder im ländlichen Raum. In Sportvereinen lernen sich die unterschiedlichsten Menschen kennen. Bei gemeinsamer sportlicher Aktivität wird das Gemeinschaftsgefühl gestärkt. Es werden Werte wie Fairness, Teamgeist, Respekt und Verantwortung gelernt und gelebt. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist uns BÜNDNISGRÜNEN ein bewusster Umgang mit unserer Umwelt. Egal, wo Sport stattfindet – auf klassischen Sportflächen oder im öffentlichen urbanen Raum, auf Gewässern oder im Wald –, er soll im Einklang mit unserer Natur erfolgen. Meine Damen und Herren! Der Lockdown aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Frühjahr war für viele Menschen in vielerlei Hinsicht eine schwere Zeit. Das Trainieren in Vereinen war nicht möglich – für den Einzelnen bedeutete dies Bewegungsmangel und manchmal sogar Isolation. Für die Vereine bedeutete es darüber hinaus Angst um Einbrüche in den Mitgliederzahlen und finanzielle Nöte bis hin zu Existenzängsten. Zum Glück hat sich ein Einbruch bei den Mitgliederzahlen in Sportvereinen nicht bestätigt. Hierbei gilt es einmal, Danke an all die vielen Vereinsmitglieder, die ihrem Verein in dieser dramatischen Zeit solidarisch zur Seite stehen, zu sagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich konnte mich in den letzten Wochen vor Ort überzeugen, wie engagiert Vereine mit Unterstützung der Kreissportbünde und des Landessportbunds den Fast-Normalbetrieb unter Corona-Bedingungen wieder zum sportlichen Laufen brachten. Sicherlich gibt es noch Verunsicherungen, die manchmal auch nachvollziehbar sind, oder Unverständnis in Sachen Allgemeinverfügung: in der Garderobe 1,50 Meter Abstand halten, aber auf dem Spielfeld sehr nah beieinander. Das ist mitunter schwer zu vermitteln. Meine Damen und Herren! Ich blicke trotzdem mit etwas Sorge auf die kommenden Herbst- und Wintermonate und auf die Infektionszahlen, die in Sachsen wieder steigen. Sportliche Aktivitäten werden sich mehr und mehr nach drinnen verlagern. Es ist nun besonders wichtig, den Vereinen weiterhin den Rücken zu stärken, damit sie ihre für die Gesellschaft und für den Einzelnen enorm wichtigen Aufgaben erfüllen können. Das bedeutet neben der verlässlichen Finanzierung Hilfe bei der Erstellung von Hygienekonzepten, gerade auch für die Unterstützung kreativer Ideen für gemeinsames Sporttreiben. Für den kommenden Doppelhaushalt erwarte ich daher keinen Rückschritt in der Sportförderung; vor allem die Unterstützung des Breitensports bleibt auf sicheren Füßen. Meine Damen und Herren! Das Sportgericht des Sächsischen Fußballverbands hat im April 2019 festgestellt, dass die Äußerung „Schwuchtel“ und noch weitaus schlimmere Ausdrücke nicht beleidigend, sondern fußballtypisch seien. Mein Pflegesohn spielte einige Zeit in der Stammmannschaft eines örtlichen Fußballvereins in meiner Heimatstadt. In seiner Mannschaft war er anerkannt und beliebt, Torjäger und schwarz. Im Stadion wurde ihm zugejubelt, außerhalb des Stadions gab es aber von den Menschen, die ihm eben noch zujubelten, Beleidigungen und Beschimpfungen wegen seiner Hautfarbe. Das waren gerade einmal zwei Beispiele von etlichen. Diskriminierungen wegen sexueller Orientierung, Hautfarbe, Geschlechts oder wegen der Herkunft sind auch 2020 im sächsischen Sport noch an der Tagesordnung. Das macht mich wütend. Antidiskriminierungsprojekte im Sport müssen deshalb weiterhin fester Bestandteil der sächsischen Sportlandschaft bleiben. Da dürfen und werden wir keine Luft ranlassen. Meine Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich die Fanprojekte in Aue, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau nennen, die für und vor allem mit Fußballfans in diesen Bereichen großartige Arbeit leisten, und ich möchte den Akteurinnen und Akteuren für dieses Engagement hier Danke sagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Für viele Fußballfans ist das Fansein viel mehr als reiner Sportkonsum. Das Fansein ist ein wichtiger Teil ihrer Identität. Das Fußballstadion ist für Fans fast schon ein zweites Zuhause. Es ist ein Ort, an dem sich aktive Fans auch sozial und politisch engagieren. Hier setzen Fanprojekte an und leisten sozialpädagogische Arbeit – unabhängig von den Fußballvereinen. Fanprojekte stehen für zwei Dinge: ein sicheres Stadionerlebnis und jede und jeder hat seinen Platz. Hierfür werden Themen wie Sexismus, Homophobie, Rassismus oder Gewalt offen angesprochen und diskutiert. Ich möchte dies an der Arbeit des Fanprojektes Dresden, das ich im Juli dieses Jahres besucht habe, kurz verdeutlichen. Dort lernen zum Beispiel in Workshops Schülerinnen und Schüler bei einer themenspezifischen Stadiontour: Was bedeutet Fairplay im Alltag, welche Formen von Gewalt oder Diskriminierung gibt es, und was kann man im Alltag selbst dagegen tun? Ein weiteres tolles Projekt ist die Spieltagsbegleitung des Fanprojekts. Diese Arbeit hilft sehr, Konflikte zwischen Fußballfans und der Polizei zu vermeiden oder zu deeskalieren, und ist deshalb ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Gewalt. Ansprechpartner des Fanprojekts sind am Spieltag immer vor Ort. Für Auswärtsspiele hat das Fanprojekt in einem Pilotprojekt einen Auswärtsfragebogen entwickelt. Dieser hilft, Vorfälle im Zusammenhang mit Spielen aus Sicht der Fans zu bewerten. Er hilft auch, um Rückschlüsse ziehen zu können, was verbessert werden kann. Für Fanprojekte braucht man weiterhin eine verlässliche finanzielle Rahmenbedingung. Die Deutsche Fußballliga und der Deutsche Fußballbund finanzieren neben dem Freistaat Sachsen und den Kommunen das Fanprojekt. Deshalb danke ich an dieser Stelle herzlich für die Nachricht, dass die Kürzungsbestrebungen zurückgenommen wurden und damit den Fanprojekten doch ein Stück weit finanzieller Rückhalt gegeben wurde. Diskriminierung, Rassismus und Gewalt sind auch in den Fußballregionalligen und in anderen Sportarten ein Thema. Sport ist in Sachsen manchmal nicht so inklusiv und verbindend, wie wir es uns wünschen. Es gibt geschlechterspezifische Diskriminierungen, und zwar nach beiden Seiten. Da reichen schon blöde Sprüche, wenn Jungs Yoga machen oder Mädchen Fußball spielen wollen. Rechtes Gedankengut ist in manchen Sportvereinen etwas, das man doch einmal äußern kann. In Sportvereinen können sich rechtsextreme Strukturen etablieren. Zum Beispiel sehen wir mit Sorge solche Verbindungen bei den sogenannten Fight Clubs. Der Dokumentarfilm am letzten Montag auf ProSieben hat tiefe Einblicke in diese Szene gegeben. Sexuelle Orientierung ist aus meiner Sicht in vielen Vereinen noch ein Tabuthema. Ich gebe nur das Stichwort Homophobie im Fußball. Queere Personen sind im Sport kaum sichtbar, ob als Trainerinnen und Trainer, Sportlerinnen und Sportler oder Funktionärinnen und Funktionäre. In der Realität outen sich queere Personen überwiegend am Ende ihrer sportlichen Karriere und nicht innerhalb ihrer sportlichen Zeit, und zwar aus Angst vor Diskriminierung oder Stigmatisierung oder auf Druck von Sponsoren. Ich möchte noch die Einbindung von Menschen mit Migrationsgeschichte in der Gesellschaft ansprechen. Zunächst einmal sind Sportvereine eine wunderbare Basis für gemeinsames Kennenlernen und für kulturellen Austausch. Über gemeinsame Aktivitäten im Sport bietet sich ein leichter Einstieg ins Gespräch, an dessen Ende die Erkenntnis steht: Wir können gemeinsam lachen und Spaß haben. Gleichzeitig bedarf es gezielter Maßnahmen, um Menschen mit Migrationsgeschichte weiterhin Teilnahmemöglichkeiten zu geben. Sportvereine müssen für all diese Themenfelder gerüstet werden. Dabei brauchen sie dringend fachliche Unterstützung. Der Landessportbund leistet dafür schon eine ganze Menge. Ich weiß aber auch, dass die vielfältigen Aufgaben viel mehr Zeit erfordern, als bisher dafür vorhanden ist. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen eine Antidiskriminierungsstelle im Umfeld des Landessportbundes errichten. Diese sollte bis 2021 aufgebaut werden. Neben Weiterbildungsprojekten zu Themen wie Diskriminierung von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Rechtsextremismus und sexualisierte Gewalt – auch im Kinder- und Jugendbereich – soll es eine Beschwerdestelle und Ansprechpartner geben, die Aufklärungsprojekte in die Vereine hineintragen. Ein weiteres wichtiges bündnisgrünes Anliegen ist die Förderung von Spitzensportlerinnen, Trainerinnen und Frauen in Führungspositionen im sportlichen Bereich. Über Sportlerinnen wird weniger berichtet. Sie verdienen oftmals weniger als ihre männlichen Kollegen und werden in vielen Sportarten belächelt. Selbst durch Sprache werden sportliche Leistungen marginalisiert, und zwar mit Formulierungen wie: „die Mädels sind ja hübsch“ oder „süß“. Bei den Kollegen von der AfD-Fraktion sind Frauen überhaupt nicht vorgekommen. Es freut mich ganz besonders, dass wir nun im Eisschnelllauf gleich zwei Frauen als Trainerinnen haben. Jenny Wolf wird Bundestrainerin im Eisschnelllauf, Co-Trainerin wird Gunda Niemann-Stirnemann. Für Sachsen müssen wir an solchen Erfolgsmeldungen noch arbeiten. Wir BÜNDNISGRÜNE möchten Frauen im Sport gezielt fördern. Wir wollen duale Karrieremöglichkeiten schaffen, damit Training, Wettbewerb und Berufsleben unter einen Hut passen. Circa 6 000 Frauen und Mädchen sind Mitglied im Sächsischen Fußballverband, Tendenz steigend. Frauenfußball ist ein starker Leistungsträger. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Wir brauchen weiterhin die Debatte um gleichwertige Anerkennung der Leistungen von Frauen – nicht nur im Profifußballbereich –, und zwar ohne diskriminierende und sexistische Störgeräusche. Als letzten Punkt möchte ich das Thema Nachhaltigkeit ansprechen. Die Sportförderrichtlinie wird überarbeitet, das Thema Nachhaltigkeit muss darin aufgenommen werden. Berücksichtigung muss finden, ob Sportstätten mehrfach genutzt werden können. Werden Kunstrasenplätze gebaut, sollen umweltfreundliche, nachwachsende und recycelbare Füllmaterialien wie Kork und Kokosfasern priorisiert werden. Außerdem muss ein Nachhaltigkeitskonzept Bedingung für die Förderfähigkeit durch den Freistaat Sachsen sein. Meine Damen und Herren! Wir BÜNDNISGRÜNE sehen grundsätzlich die Vorteile von Sportgroßveranstaltungen. Sie stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und haben Vorbildcharakter über den Sport hinaus. Nun steht fest, dass die Bob- und Skeleton-WM 2021 erneut in Altenberg stattfinden wird. Es freut mich, dass den sächsischen Organisatoren so viel Vertrauen entgegengebracht wird. Eine weniger euphorische Bemerkung sei mir jedoch erlaubt. Ich sehe Wintersportveranstaltungen im Freistaat vor dem Hintergrund des Klimawandels und des steigenden Bedarfs an Kunstschnee eher kritisch. Von daher wäre es begrüßenswert, wenn bei der Erstellung eines neuen Wassermanagements für den Freistaat auch die Wintersportregionen und ihr Bedarf an der Ressource Wasser in Betracht gezogen werden und dass mit den betroffenen Regionen und Akteurinnen und Akteuren Konzepte für die Zeit mit weniger, viel weniger oder gar keinem Schnee auf den Weg gebracht werden. Auch in den Wintersportregionen wird es einen Strukturwandel geben. Ökologische und soziale Kriterien müssen fester Bestandteil von Konzeptionen für Großsportveranstaltungen werden. Vorbild geben kann hier der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des Bundesumweltamtes oder der Leitfaden für umweltfreundliche Sportveranstaltungen des Deutschen Olympischen Sportbundes sowie des Bundesministeriums des Innern. Meine Damen und Herren! Ich komme zum Ende und möchte dies mit einem Zitat von Martin Kessel tun: „Der Sport ist eine Tätigkeitsform des Glücks. Beim Glück bin ich mir sehr sicher, dass es sich einstellt. Zu Recht sagt man ja: ‚Ich wünsche Ihnen viel Glück und viel Erfolg mit dem neuen Sportplatz.‘ Und nicht zuletzt haben Mediziner und Psychologen festgestellt: Sport setzt Stoffe in unserem Körper frei, die wir als Glückshormone bezeichnen können. Wer Sport treibt, ist fröhlicher, optimistischer als andere!“ Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Kummer sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun setzt Kollege Pallas unsere Rederunde fort und beendet sie als letzter Redner in der ersten Runde. Bitte, Sie haben das Wort, Herr Kollege.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sport verbindet uns Menschen auf eine einzigartige Weise. Dabei ist es gleich, ob und in welcher Intensität man ihn selbst betreibt. Er stiftet Identität mit dem Team, in dem wir spielen, oder dem Team, auf das wir halten, mit dem Verein, in dem der Sohn kickt, mit den Mitspielern der Tochter oder mit der Natur, in der wir uns sportlich bewegen. Sport vermittelt uns Respekt, Respekt vor Herausforderungen und vor Leistungen, auch denen der sportlichen Gegner. In Sachsen gibt es rund 4 500 Sportvereine, in denen über 600 000 Menschen gemeinsam Sport treiben. An der Stelle möchte ich mit einem sprachlichen Bild aufräumen, das wir heute schon mehrfach gehört haben und das ich und meine Fraktion durchaus schon oft benutzt haben. Es geht um das Bild der größten Bürgerbewegung Sachsens, und das vor allem deshalb, weil ich heute darauf gestoßen wurde, dass allein die evangelische Kirche in Sachsen 660 000 Mitglieder hat. Insofern ist der Superlativ einfach nicht passend; dennoch soll es keinesfalls die Bedeutung des Sports für Bewegung und für den Zusammenhalt im Freistaat Sachsen schmälern. (Beifall bei der SPD) Der organisierte Sport leistet nicht nur einen enormen Beitrag zur Förderung der Gesundheit; Sportvereine sind ein wichtiger Bestandteil einer lebendigen Demokratie und wichtig für eine gelingende Integration verschiedener sozialer Gruppen in die und in der Gesellschaft. Bereits jetzt hat die Inklusion besonders für Menschen mit Behinderung durch den Sport eine große Bedeutung. Beim Sport übernehmen Menschen Verantwortung füreinander und für gemeinsame Ziele und Projekte. Sie stellen sich demokratischen Wahlen, schaffen geregelte Zusammenarbeit und sorgen für die Teilhabe aller Mitglieder am Vereinsleben. All das geschieht nahezu vollständig ehrenamtlich und auf der freiwilligen Basis gemeinsamer Begeisterung. Aus SPD-Sicht sind dafür auch die Projekte für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch die Demokratie-Trainerinnen und -Trainer im organisierten Sport wichtig. Diese gilt es deshalb auch zu verstetigen und zu stärken. Sportvereine sind alles in allem für uns wichtige Partner für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt in Sachsen. Deshalb steht die Unterstützung der 100 000 Sportfreundinnen und Sportfreunde und ihrer Vereine schon länger im Mittelpunkt unserer Politik. So haben wir im letzten Doppelhaushalt insgesamt 119 Millionen Euro in den Sport investiert. Wir haben damit das hohe Investitionsniveau bei der Unterstützung der Vereine und Kommunen gehalten, das es auch weiterhin zu halten gilt. Eines muss auch einmal ausgesprochen werden: Auch bei einem hohen Investitionsniveau ist nicht alles, was gebraucht wird, auf einmal möglich. Der Freistaat Sachsen mit seiner Sportförderung und die Kommunen mit ihrer Sportförderung müssen natürlich bei der Abarbeitung der Bauprojekte Prioritäten setzen. Insofern kann ich die häufige Prioritätensetzung bei der Unterstützung kommunaler Sportstätten oder auch Vereinssportstätten durchaus verstehen. Wir haben Förderverfahren bereits jetzt vereinfacht und die Förderquote auf 50 % angehoben. Ich möchte aber auch deutlich machen, dass es eine Daueraufgabe ist, hier besser zu werden. Wer sich schon einmal für einen Verein eingesetzt und einen Förderantrag für eine Baumaßnahme gestellt hat, der weiß, wovon ich spreche, und der weiß auch, wie viel Frustpotenzial dahintersteht, wenn es aufgrund nicht transparenter Problemlagen und Argumente auf Behördenseite nicht vorangeht oder sich eine Maßnahme nochmals verändert bzw. verzögert. Da müssen wir alle miteinander besser werden, damit dieser Frust möglichst kleingehalten wird. Im Koalitionsvertrag haben wir eine weitere gute Grundlage für die Unterstützung des Sports und der Aktiven im Land verankert. Für die SPD-Fraktion war und ist es wichtig, die sächsischen Strukturen im Sport langfristig und verlässlich zu finanzieren. Aktuell bleibt es zwar erst einmal bei der Finanzierung auf der Basis von Zuwendungsverträgen; es bleibt aber auch bei unserem langfristigen Ziel, ein sächsisches Sportfördergesetz zu schaffen, selbst wenn es in dieser Koalition mit der CDU und den GRÜNEN derzeit nicht mehrheitsfähig ist. Wir haben aber einige andere wichtige Schritte vereinbaren können. So werden wir zur Förderung des Ehrenamts im Sport die Übungsleiterpauschale an die Ehrenamtsförderung des Programms „Wir für Sachsen“ angleichen. Warum das ein sehr entscheidender Schritt ist, möchte ich kurz darlegen; denn dahinter steht ein großes Problem. Während die Anzahl der organisierten Sportlerinnen und Sportler im Freistaat Sachsen durchaus kontinuierlich steigt, sinkt die Zahl derer, die bereit sind, sich ehrenamtlich mit solchen Verpflichtungen zu engagieren. Deshalb brauchen wir verschiedene Elemente, mit denen es gelingt, Motivation zu schaffen und Anreize zu setzen, damit wir auch bei den Trainerinnen und Trainern, bei den Übungsleiterinnen und Übungsleitern ausreichend Nachwuchs bei der steigenden Anzahl von Sportlerinnen und Sportlern bekommen. Die Basis für den Zusammenhalt, das Gemeinschaftserlebnis, aber auch die sportlichen Erfolge in Sachsen sind die vielen Sportlerinnen und Sportler vor allem im Breitensport. Ihnen gilt zu Recht unsere volle Aufmerksamkeit. Der Breitensport muss deshalb weiterhin ausreichend gefördert werden. Gemeinsam mit den sächsischen Kommunen wollen wir deshalb die Förderung des Breitensports, zum Beispiel durch Investitionszuschüsse für kommunale und Vereinsstätten, auf hohem Niveau halten. Uns ist aber auch die Förderung des Spitzensports wichtig, denn er hat nun einmal die große Strahlkraft auf die dahinterliegenden Breitensportstrukturen und die Nachwuchsförderung. Damit Training, Wettbewerbe und Berufsleben unter einen Hut passen, schaffen wir die Möglichkeit einer dualen Karriere für Spitzensportlerinnen und -sportler. Ein weiterer wichtiger Punkt für uns als SPD ist die Errichtung eines Hauses des Sports in Leipzig; gern auch in Kooperation mit dem Sportamt der Stadt sowie weiteren Sportakteuren in der Region; denn wir wollen für die Unterstützung der Sportstrukturen eine gute räumliche Ausstattung für den Landessportbund und die Landesfachverbände gewährleisten. Zusammen mit den Möglichkeiten für unbefristete Arbeitsverträge, die wir bereits in der letzten Legislaturperiode geschaffen haben, sorgen wir insgesamt für gute Arbeitsbedingungen für die hauptamtlichen Beschäftigten im organisierten Sport. Davon haben letztlich auch die Sportfreundinnen und Sportfreunde in allen Sportarten, vor allem im Breitensport, etwas. Denn mit besseren Arbeitsbedingungen steigt die Zufriedenheit, steigt die Motivation, aber auch die Leistungsbereitschaft der Hauptamtlichen, um das Ehrenamt besser zu organisieren. An der Stelle möchte ich ein zweites Mal auf das Grundproblem hinweisen, dass wir im Nachwuchsbereich unbedingt etwas machen müssen. Es sind nicht nur die Anreize für Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die wir im Blick haben müssen, sondern wir müssen auch im Jugendbereich schauen, dass das, was nachkommt, neben der sportlichen Betätigung auch den Weg in die ehrenamtliche Arbeit im Verein findet. Deshalb ist es eine sehr schöne Entwicklung, dass es in nahezu allen Landkreisen, bis auf zwei, in den Kreissportbünden Jugendbildungsreferenten gibt. Ich bin sicher, dass wir in Bälde sagen können, dass es in allen Landkreisen der Fall sein wird. Meine Damen und Herren! Dieses Jahr ist für unsere Gesellschaft, auch für den Sport, ein besonderes gewesen. Corona hat besonders den Breitensport vor große Herausforderungen gestellt. Viele Ehrenamtliche in den Vereinen konnten zunächst kaum noch aktiv Sport treiben. Sie mussten von heute auf morgen komplett umdenken: Trainingsmöglichkeiten fielen weg, ebenso die Einnahmen für die Vereine. Darum hat die Sachsen-Koalition mit dem Schutzschirm für den sächsischen Sport gegengesteuert. Das war eine Hilfe sowohl für gemeinnützige Vereine als auch für solche mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, für den Breitensport, aber auch für den Profisport. Wir konnten sie vor wirtschaftlichen Schäden bewahren und letztlich ihre Existenz retten. Ich bin froh, dass wir uns mit der zielgenauen Unterstützung für besonders betroffene Vereine gegen ein Gießkannenprinzip durchsetzen konnten. Aber die jetzt vor uns liegende kalte Jahreszeit birgt wohl noch größere Herausforderungen für die Sportfreundinnen und Sportfreunde. In den nächsten Wochen wird es jahreszeitenbedingt wieder mehr Sport in der Halle anstatt draußen geben. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf das zumindest theoretische Infektionsrisiko. Ich bin aber zuversichtlich, dass alle vernünftig sind, sich an die Regeln halten und es deshalb auch in den nächsten Monaten möglich sein wird. Bei sportlichen Großveranstaltungen ist es besonders wichtig, diese Regeln einzuhalten. Damit ist der Blick vor allem bei den Profivereinen und den Fans von Klubs – Beispiel Dynamo Dresden und RB Leipzig –, die hier eine größere Vorbildfunktion haben, der sie auch grundsätzlich nachkommen. Ich möchte noch kurz auf die Rede der Kollegin TändlerWalenta mit ihrem Exkurs zu Dynamo eingehen. An dieser Stelle herzliche Grüße an die Kollegin Maiwald, die möglicherweise daran eine kleine Aktie hat. Ich möchte die Kritik, der Freistaat habe sich nicht ausreichend dafür starkgemacht, dass Dynamo wieder spielen kann usw., und sei deshalb implizit schuld am Abstieg, nicht ganz so stehen lassen. Ich möchte noch einmal vor Augen führen, dass in dieser Zeit eine krasse Abwägung zu treffen war, in diesem Fall zwischen den Interessen von 23 000 Vereinsmitgliedern und vier Millionen Sächsinnen und Sachsen, die vor einer Infektion zu schützen waren. (Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: Es ging um den Abbruch!) – Ich weiß, ich habe das verstanden. Trotz allem ist das Bedauern bei mir als Dresdner natürlich riesengroß, dass der Verein jetzt in der 3. Liga kickt. Ich denke, wir werden eine gute Entwicklung erleben, aber das Bedauern ist natürlich groß. Ich wollte diesen implizierten Vorwurf an dieser Stelle nur so nicht stehen lassen. Meine Damen und Herren! Wir haben die erste CoronaWelle gemeinsam gemeistert und den sächsischen Sport geschützt. Gemeinsam werden wir unser Land und den sächsischen Sport weiterhin gut durch die Pandemie steuern. Die SPD ist sowohl in der Koalition als auch als Partei an der Seite des Breitensports und der Aktiven in der Sportlandschaft. Ich bin sicher, dass es in Zukunft für über 700 000 Menschen weiter heißen kann: Sport frei! Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die SPD-Fraktion sprach Herr Kollege Pallas. Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde angelangt und eröffnen die zweite. Das Wort ergreift für die AfD-Fraktion Herr Kollege Hahn.
Christopher Hahn AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Um an meinen Kollegen anzuknüpfen, möchte ich auf die tragenden Säulen zurückkommen. Eine Säule besteht bekanntlich aus drei Teilen: der Basis, dem Schaft und dem Kapitell. Ich möchte noch einmal auf die Basis eingehen. Die Basis ist der Breitensport, ob mit oder ohne Verein. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Gerade für Kinder ist der Sport im Verein von Vorteil, bietet er doch feste zeitliche und personelle Strukturen. Herr Staatsminister, Sie haben es vorhin bereits ausgeführt: Laut Statistik des Landessportbundes nimmt die Anzahl der Mitglieder in Sportvereinen stetig zu. Circa 16,58 % der sächsischen Bevölkerung sind derzeit in Sportvereinen in Sachsen organisiert. So erfreulich diese Zahl ist, steht demgegenüber aber die kontinuierliche Abnahme der Anzahl der Sportvereine. Das Angebot dünnt weiter aus. Insbesondere Kinder im ländlichen Raum, die oft nur mithilfe des familiären Fahrdienstes mobil sind, also auf ein Auto angewiesen sind, finden somit nur schwer ein Angebot für Bewegung in der Freizeit. Über manchen ÖPNV braucht man an dieser Stelle gar nicht zu sprechen. Deren Taktzeiten beschränken sich auf morgens, mittags und abends. Fehlende Räumlichkeiten oder baufällige Sportstätten machen Vereinssport teilweise schwierig bis gar unmöglich. Veraltete Geräte oder auch die Qualität der Trainerausbildung kommen hinzu. Die Vereine sind stellenweise froh, überhaupt jemanden zu finden, der diese umfangreiche und verantwortungsvolle Aufgabe freiwillig übernimmt. Doch stimmt die Chemie zwischen Trainer und Kind nicht, kann auch dies ein Motiv sein, dem Sportverein vor Ort nicht beizutreten. Positiv – das sei hier zu erwähnen – sind die Mitgliedsbeiträge. Diese sind durchaus erschwinglich, und das sollte für die Zukunft bitte so bleiben. Dadurch sind die Vereine allerdings nicht selten auf Sponsoren oder Spendengelder angewiesen. Die finanziellen Ausfälle im Zuge des Lockdowns bringen leider nur wenige Sponsoren. Es handelt sich oftmals um kleine, regionale Unternehmen, die selbstlos und ohne medienwirksame Öffentlichkeit die Vereine an der Basis unterstützen, natürlich immer im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Muss jemand um die eigene Existenz fürchten, bleibt für Sonderausgaben leider kein Spielraum. Da hilft selbst der gute Wille nicht. Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Das heißt, Zeit und Hochkonjunktur für die Sportstudios, wo neben Training auch die sozialen Kontakte gepflegt werden. Auch diese hatten mit den Folgen der wochenlangen Schließungen zu kämpfen. Betrachten wir einmal den Schulsport. Für manche Kinder ist er das einzige Muss, sich körperlich aktiv zu betätigen. Mit der Einführung der neuen Lehrpläne ab dem Schuljahr 2019/2020 erfolgt in den Klassenstufen 7 bis 10 unter anderem die Kürzung des Schulsportunterrichts zugunsten der sogenannten politischen Bildung. In Klassenstufe 4 der Grundschule wurde Sport um jeweils eine Wochenstunde gekürzt, um die Schüler zu entlasten. Ausgerechnet Sport! Oder dient das eher der Reduzierung des Lehrermangels? (Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Christopher Hahn AfD
Nein, hinterher. (Dirk Panter, SPD: Eine Zwischenfrage?!) – Nein. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die Geschäftsordnung mal lesen und nicht nur ins Regal stellen!) – Danke, Herr Lippmann, für die Aufmerksamkeit. (Zurufe von der AfD) Ich fahre fort: Bei einer durchschnittlichen Anzahl von Schulwochen sind das 40 Unterrichtsstunden pro Schuljahr und Klassenstufe. 40 Stunden, in denen die Kinder auf ihren Stühlen sitzen bleiben. Kinder, von denen bereits jedes siebte Kind übergewichtig oder sogar fettleibig ist. Kinder, deren körperliche Fitness seit dem Jahr 1995 bei Jungen um 20 % und bei Mädchen um 26 % zurückgegangen ist. Kinder, welche durch stärkere Mediennutzung von Haus aus unter Bewegungsmangel leiden. Kinder, welche motorische Defizite aufweisen, sich nicht konzentrieren können und so zwangsläufig schlechtere schulische Leistungen erbringen. Schulische Leistung hat Einfluss auf die beruflichen Möglichkeiten und wirkt sich auf das gesamte spätere Leben aus. Hier brauchen die Kinder wiederum Leuchttürme, das heißt: Vorbilder im Sport, Vorbilder im Leben. Jemanden, dem man folgen möchte oder sogar so sein will wie er. Jemanden, der mit Anstrengung und Leistungsbereitschaft zum Ziel gekommen ist. Doch hierbei bekämpft man wieder nicht die Ursache, sondern leider nur die Wirkung, indem man Anforderungen und Maßstäbe zunehmend an das sinkende Niveau anpasst. Ein Beispiel aus dem Freistaat: Polizeianwärter bekamen beim Sporttest eine zweite Chance, nachdem die Theorie erfolgreich bestanden wurde. Wenn wir fünf bis zehn Jahre zurückdenken, wäre das ein Ding der absoluten Unmöglichkeit gewesen. Ich spreche auch hier aus eigener Erfahrung, denn ich kann auf zehn Jahre Ausbildertätigkeit bei der Bundeswehr zurückgreifen. Das sportliche Niveau unserer Jugendlichen ist gesunken. Die Bereitschaft, manchmal über die eigenen Grenzen hinauszugehen, war bei den wenigsten zu erkennen. Man merkt es immer wieder: Es geht auch ohne die nötige Bereitschaft. Einen Ausgleich der Kürzungen im Fach Sport sollen die Ganztagsangebote in den Schulen erbringen. Der Bedarf ist da. Auch hier ein Beispiel: Ein Bekannter hält GTA-Sport in verschiedenen Schulen im Erzgebirge. Er kann die Kinder begeistern, Sport zu treiben. Aber er fordert ihnen durchaus einiges ab. Es hat sich herumgesprochen; die Qualität stimmt eben. Und wissen Sie was? Die Kinder haben Spaß daran und wollen es freiwillig tun. Er kann sich kaum vor Teilnehmern retten, und die Eltern möchten, dass ihre Kinder dort mitmachen. Schöne Sache – leider zu selten. Nun könnte man annehmen, es sei alles in Ordnung. Oft werden solche sportlichen Möglichkeiten nur von den Kindern in Anspruch genommen, die sich ohnehin gern bewegen. Für Schüler, die körperlich behäbig bzw. dick und bequem sind, haben auch die tollsten Sportangebote gegen das Sofa, einschließlich der Spielkonsole, leider keine Chance. Nicht wenige von ihnen leiden bereits jetzt an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder sogar an Gelenkbeschwerden. Gerade diese Gruppe hätte mehr regelmäßige Sportstunden am nötigsten. Hier werden sie wenigstens zeitweise zu ihrem Glück gezwungen, wie man so schön sagt. Herr Staatsminister, laut Ihrem Koalitionsvertrag wollen Sie das Konzept „Bewegte Schule“ im Sinne der Bewegungsförderung ausbauen. Ob Lehrermangel und hohe Stundenausfälle aber nebenher Zeit lassen für Einführungskurse, Lehrerfortbildungen, Befragungen und Berichte zum Thema, um das in Aussicht gestellte Zertifikat zu erhalten, darf bezweifelt werden. Doch hat sich ein Schüler mit viel Kraft und Ausdauer, trotz aller Widrigkeiten, sportlich verdient gemacht, steht ihm der Weg über eine sportbetonte Schule, ein Studium oder bei der Bundeswehr, der Bundespolizei, dem Zoll oder der Landespolizei nebst Training in Richtung Leistungssport, dem Schaft der tragenden Säule, offen. Eine eventuelle Olympiateilnahme, vielleicht sogar gekrönt mit einer Medaille, ist schließlich das sogenannte Kapitell der tragenden Säule. Hierfür finanzkräftige Sponsoren zu finden dürfte kaum ein Problem sein, schließlich hängt – bildlich gesprochen – die Werbung immer ganz oben. Aber auch Sportler werden älter. Zum Karriereende, ob mit oder ohne Olympia, sollte jeder Sportler zuversichtlich in eine berufliche Zukunft schauen können. Im Spitzensport darf nicht vergessen werden: Auch der Beste seiner Disziplin hat einmal klein angefangen. Der Spitzensport ist und bleibt einfach der i-Punkt. Frau Kummer, bei uns spielt das Geschlecht keine Rolle, sondern es zählt der Athlet. Das ist wichtig. (Beifall bei der AfD) Daher muss der Sport in Sachsen von unten nach oben auf gesunden Beinen stehen. Herr Staatsminister, keine Augenwischerei, hier sollten Taten folgen. Stärken Sie das bröckelnde Fundament Ihrer sogenannten tragenden Säule und – wichtig – stärken Sie den Breitensport und das Ehrenamt! Das muss unser gemeinsames Ziel werden: mehr Menschen zum Sport zu bewegen. Zum Schluss noch eines, Frau Tändler-Walenta, danke für Ihre Einführung vorhin. Ich hätte es mir sehr gern bildhaft vorgestellt, wenn die Staatsregierung letztes Jahr Dynamo Dresden unterstützt und es vielleicht geschafft hätte, dass Martin Dulig der Tormann bei Dynamo Dresden wäre, dann hätte ich mir vielleicht sogar gern noch mal die Fußballschuhe angezogen, um ein Tor ins Netz zu schießen. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und möchte mich an dieser Stelle noch einmal im Namen der AfD-Fraktion herzlich bei allen im Ehrenamt für ihr Engagement bedanken. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten die AfD-Fraktion. Aber der Hinweis war angekommen, Frau Kollegin Friedel. Sie wollen jetzt am Ende der Rede mit einer Kurzintervention in die Debatte eingreifen; bitte.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Es geht ja momentan nicht anders. Ich hätte den Herrn Kollegen gern Folgendes gefragt: Er hat am Eingang seiner Rede behauptet, dass bei Stundentafelveränderungen in der Grundschule Klasse 4 der Sport zugunsten der politischen Bildung gekürzt worden sei, und Sie haben das kritisiert. Ich hätte Sie gern gefragt, zugunsten welchen Faches in der politischen Bildung diese Kürzung erfolgt ist. Als Schulausschussvorsitzender hätten Sie mir dann sicher fachkundig geantwortet, dass überhaupt keine Ausweitung der politischen Bildung in der Grundschule, Klasse 4, erfolgt ist, sondern es bei der Kürzung der einen Stunde Sport tatsächlich um eine Reduzierung des Unterrichtsvolumens ging. Im Übrigen glaube ich, dass die These, man müsse Kinder zu ihrem Glück zwingen und durch verpflichtenden Sportunterricht würde man es dann schon schaffen, die Motivation für Bewegung zu erhöhen, nicht nur vom Menschenbild her etwas schräg ist, sondern tatsächlich auch empirisch falsch. Das zeigen die vielen sehr erfolgreich durchgeführten Projekte bewegter Schule. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und des Abg. Sören Voigt, CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention von Frau Kollegin Friedel, und jetzt reagiert Herr Kollege Hahn darauf, bitte.
Christopher Hahn AfD
Jawohl, vielen Dank. Frau Friedel, die politische Bildung ist ja ab der 7. Klasse im Gemeinschaftsunterricht verankert, nicht ab der 4. Klasse, und bei der 4. Klasse muss die Stundentafel wahrscheinlich aufgrund des Lehrermangels nach unten gesetzt werden. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Wir fahren in der zweiten Rednerreihe fort. Herr Kollege Rost, CDU-Fraktion, Redebedarf? – Kein Redebedarf. Fraktion DIE LINKE, Frau Kollegin Tändler-Walenta? – Nicht. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN? – SPD? – Gibt es überhaupt noch Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen; auch die Staatsregierung hat das Wort schon ergriffen. Wir kommen also, nachdem wir unsere Aussprache beendet haben, zum vorliegenden Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, der jetzt eingebracht wird. Bitte, Frau Kollegin Tändler-Walenta, wir hören die Einbringung des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Vielen Dank. Wir als Fraktion haben Ihnen heute einen Entschließungsantrag vorgelegt, der sich überwiegend auf Punkte, die ich in der Rede angesprochen hatte, bezieht; aber natürlich möge zunächst der Landtag beschließen. Erst einmal ein großes Dankeschön an die ehrenamtlich tätigen Menschen in Sachsen, denen Dank, Respekt und Anerkennung auszusprechen ist. Es werden Punkte aufgegriffen, wie die Sportförderrichtlinie zu modernisieren bzw. sogar auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Beim Schulschwimmunterricht wird angesprochen, diesen flächendeckend und personell sicherzustellen, aber auch Fanprojekte. Auch wenn das Thema DFB, das ich sehr wohl zur Kenntnis nehme, vom Tisch ist, so muss man trotzdem Fanprojekte langfristig finanziell sicherstellen. Eigentlich ist der Entschließungsantrag vor allem ein klares Zeichen für die Sportlandschaft in Sachsen, dass im Zuge der Haushaltsverhandlungen in diesem Bereich eben nicht gekürzt wird; das sind explizit die Punkte 9 und 10. Deshalb werben wir an dieser Stelle um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. Damit hat Frau Kollegin Tändler-Walenta den Entschließungsantrag ihrer Fraktion DIE LINKE eingebracht. Jetzt sehe ich am Mikrofon 4 Herrn Kollegen Rost; er spricht für die CDUFraktion.
Wolf-Dietrich Rost CDU
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als Koalition lehnen diesen Entschließungsantrag ab, weil er eine ganze Reihe von Dingen enthält, die Sie darin formuliert haben, die Tagesgeschäft in der erfolgreichen Sportpolitik des Freistaates Sachsen sind. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Herr Gebhardt, das ist so, ich habe es umfänglich ausgeführt. Wir haben beispielsweise – von Ihrer Seite benannt – die Sportförderrichtlinie, dass sie praktisch weiterentwickelt wird und stärker auf die Bedürfnisse eingeht. Die Sportförderrichtlinie hat sich erst einmal über die vielen Jahre, die sie aktiv ist, die sie angewandt wird, grundsätzlich bewährt – grundsätzlich bewährt; das sind die Signale aus dem organisierten Sport. Punkt eins. Punkt zwei. Es ist eine sehr lebendige Sportförderrichtlinie, weil wir sie in bestimmten Zeiträumen immer wieder evaluieren. Das ist passiert, ich hatte es in der letzten Legislaturperiode angesprochen; dort haben wir einige Akzente neu gesetzt. Das hat sich bewährt, die Förderhöhe wurde beispielsweise angeglichen. Das werden wir auch in Zukunft so tun. Wenn wir das in dieser allgemeinen Form, wie Sie es formuliert haben, tun, ist es etwas sachfremd. Ich möchte auf einen weiteren Schwerpunkt eingehen, den Sie angesprochen haben: den Sportunterricht. Der Sportunterricht ist ein wichtiges Gut in der erfolgreichen Bildung im Freistaat Sachsen, und ich bin sehr dankbar, dass wir über die Jahre mit dem sächsischen Sportlehrerverband in sehr enger Kommunikation sind und uns sehr intensiv austauschen. Es gibt immer wieder Baustellen, es gibt neue Ideen, die wir auch einzubauen versuchen. Ich bin dem Kultusministerium sehr dankbar, dass man dort sehr flexibel reagiert und sehr gut unterwegs ist. Das Schwimmen haben Sie angesprochen. Wir haben das Schwimmen als ein wichtiges Thema in der gesellschaftlichen Entwicklung identifiziert und demzufolge auch im Koalitionsvertrag mit eingebracht und dort klar benannt. Wir stellen uns dieser Herausforderung ganz aktuell. In den letzten Wochen hat es intensive Gespräche des Kultusministeriums mit dem sächsischen Schwimmsportverband und mit weiteren Akteuren im Schwimmsport gegeben. Auch hier sind Dinge in der Entwicklung. Der Herr Staatsminister des Innern hatte darauf hingewiesen, dass einige Ihrer inhaltlichen Punkte nicht ganz korrekt waren, beispielsweise mit dem Fanprojekt; deshalb will ich jetzt nicht weiter darauf eingehen. Es ist ein ganzes Konglomerat an Fragezeichen, die sich hier zusammenfügen. Deshalb empfehle ich dringend, den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Rost. Gibt es noch weiteren Redebedarf? – Ja, das stelle ich fest. Herr Kollege Henschel für die AfD-Fraktion.
Holger Hentschel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich darf für die AfD-Fraktion sprechen. Diesen Entschließungsantrag – tut mir leid – muss man Populismus nennen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Wir hatten monatelang Zeit, diese Themen im Ausschuss zu besprechen, zu diskutieren, und Sie haben es nicht für nötig erachtet, diese Themen aufzubringen, und bringen nun diesen Entschließungsantrag kurz vor der Angst ein. (Zurufe von den LINKEN) – Lassen Sie mich bitte aussprechen! Dann vermengen Sie verschiedene Themen, die zum Teil auch diskussionswürdig sind, denen man unter anderem auch etwas abgewinnen kann, aber Sie vermengen das, und dann soll das zwei Minuten durchdiskutiert und danach beschlossen werden. Sie Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern des Sächsischen der Kulturstiftung des Freistaates Gesetzes über die Errichtung der Drucksache 7/3824, Drucksache 7/3827, Das Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen schreibt – – (Sarah Buddeberg, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) – Entschuldigung, ich sehe eine Wortmeldung an Mikrofon 1, bitte. hätten wirklich Zeit gehabt, dies im Ausschuss zu diskutieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Im Ausschuss wurde das nicht diskutiert?!) Ich kann Beispiele bringen. – Ich weiß nicht, ob Sie dann allein diskutieren, aber der Entschließungsantrag, so wie Sie ihn vortragen, wurde definitiv nicht so diskutiert, das tut mir leid, die Zeit hätten Sie gehabt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben noch nicht verstanden, wie das Parlament funktioniert!) Was wollen Sie denn auch alles? Sie wollen jetzt E-Sport. Was verstehen Sie unter E-Sport? Wollen Sie jetzt „Daddel-Sport“ machen? Wollen Sie jetzt E-Bike-Fahren als E-Sport ansehen? Das hätten wir alles im Ausschuss diskutieren können, haben wir nicht getan. Sie bringen uns diesen Entschließungsantrag kurz vor der Angst und werben darum. Also Werbung sieht anders aus. Es ist im Endeffekt ein typisch linker Antrag. Das ist eine Vollfinanzierung ohne Kontrolle der Mittelverwendung, und Sie werfen mit undefinierten Begrifflichkeiten um sich. Deshalb lehnen wir diesen Entschließungsantrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Hentschel, AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den kann ich nicht erkennen. Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE vorliegend in Drucksache 7/4010 zur Abstimmung auf. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Die Aussprache zur Fachregierungserklärung ist beendet. Der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen. Ich rufe auf Landtags für das Kuratorium Sachsen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD
Sarah Buddeberg Die Linke
Vielen Dank Herr Präsident. Sie waren jetzt zu schnell. Sie hätten gern noch ausreden können. Ich wollte nur ankündigen bzw. für meine Fraktion darum bitten, dass wir über die beiden Vorschläge getrennt abstimmen wollen. Nicht geheim, aber getrennt.
Dr. Matthias Rößler
Das hätte ich noch gefragt. Vielen Dank. Damit haben wir schon eine Vorentscheidung getroffen. Noch einmal: Das Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen schreibt im § 5 Abs. 1 Nr. 7 vor, dass zwei Abgeordnete des Sächsischen Landtags als Mitglieder für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gewählt werden. Auch für diese Wahl gilt, dass nach § 15 Abs. 2 Geschäftsordnung für die Feststellung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugrunde zu legen ist. Gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung haben die CDUFraktion und die AfD-Fraktion das Vorschlagsrecht für je ein Kuratoriumsmitglied. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in diesen Drucksachen vor. Ich nenne sie beide: Drucksache 7/3824, Frau Iris Firmenich für die CDU-Fraktion, und Drucksache 7/3827, Frau Martina Jost für die AfDFraktion. Meine Damen und Herren, die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht – die getrennte Abstimmung ist schon angezeigt worden –, dass bei der Wahl der zwei Mitglieder des Sächsischen Landtags für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich kann keinen Widerspruch feststellen. Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Wie ist Sachsen Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Helden auszeichnen und Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 43 Minuten, AfD 35 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle Afrikanische Schweinepest – Antrag der Zunächst hat die Fraktion der CDU das Wort. Das Wort ergreift Frau Kollegin Dr. Schenderlein.
Dr. Christiane Schenderlein CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Wir stimmen offen ab; es ist aber eine getrennte Abstimmung. Ich stimme zunächst über den in der Drucksache 7/3824 vorliegenden Vorschlag der CDU-Fraktion, Frau Iris Firmenich, ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Ich stelle Einstimmigkeit fest. Als Nächstes bringe ich den in der Drucksache 7/3827 vorliegenden Vorschlag für die AfD-Fraktion, Frau Martina Jost, zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Eine ganze Anzahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch Stimmenthaltungen. Damit ist auch Frau Martina Jost mit Mehrheit gewählt: Ich frage: Gibt es eine der Gewählten, die die Wahl nicht annimmt? – Das kann ich nicht feststellen. Ich beglückwünsche die gewählten beiden Kolleginnen zur Wahl. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der AfD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit können wir den Tagesordnungspunkt 2 abschließen. Ich rufe auf Stunde Afrikanische Schweinepest – vorbereitet? Fraktion CDU Gewalt in Connewitz – Verantwortliche benennen Fraktion AfD 14 Minuten, SPD 12 Minuten; Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Debatte Wie ist Sachsen vorbereitet? Fraktion CDU Afrikanische Schweinepest, kurz ASP, ist eine Virusinfektion, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Darüber hinaus kann das Virus über Lederzecken übertragen werden, die insbesondere auf dem Afrikanischen Kontinent und im Mittelmeerraum eine Rolle spielen. Die ASP ist keine Zoonose und daher für den Menschen ungefährlich. Das ist wichtig. Selbst wenn wir Kontakt zu kranken oder toten Tieren haben oder gar infiziertes Fleisch essen, besteht für uns keine Gefahr. Bereits 2007 wurde das Virus nach Georgien eingeschleppt und breitet sich seither mit hohen Fallzahlen nach Russland, Weißrussland und der Ukraine aus. Seit 2014 sind auch das Baltikum und Polen betroffen. Im September hat die Übertragung nach Brandenburg erstmalig stattgefunden. 40 Fälle sind bekannt, Einträge in den Hausschweinbestand liegen noch nicht vor. Die Übertragung von ASP kann sowohl direkt über Tierkontakte, durch die Aufnahme von Speiseabfällen, als auch indirekt durch kontaminierte Gegenstände erfolgen. Der Verlauf ist für die Tiere in der Regel binnen zehn Tagen tödlich. Das Risiko der Einschleppung in die deutsche Wildschweinpopulation durch kontaminiertes Schweinefleisch oder daraus hergestellte Erzeugnisse ist sehr hoch. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Besonders effizient ist die Übertragung über Schweiß. Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion, daher ist die Hygiene besonders wichtig. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Raubtiere und Aasfresser bei der Übertragung der ASP eine besondere Rolle spielen. In Deutschland ist die Wildschweindichte sehr hoch, absolutes Gebot ist es, entdeckte tote Wildschweine dem Tierfund-Kataster sofort zu melden. Da weder Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten bestehen, können ausschließlich Biosicherheit, hygienische Maßnahmen sowie Populationsregulation zur Bekämpfung eingesetzt werden. Prävention und Vorbeugung sind wichtig, schnelles Erkennen des Virus und Beseitigen des Kadavers sowie die Umsetzung der Vorgaben der Schweinepestverordnung sind elementar. Wir sind in Sachsen gut aufgestellt und haben zahlreiche Vorsorgemaßnahmen bereits ergriffen. Fünf Maßnahmen möchte ich hervorheben: Erstens, im Dezember vergangenen Jahres fand eine viertägige Tierseuchenübung in den verschiedenen Landkreisen statt, um Abläufe zu kennen und im Notfall schnell handeln zu können. Zweitens wurde ein Landestierseuchenbekämpfungszentrum aufgebaut, welches im Notfall zusammenkommt. Es besteht aus Sozialministerium, Landesdirektion, der Tierseuchenkasse und der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen, der LUA. Hier werden Bekämpfungsmaßnahmen im Freistaat koordiniert, und die Kommunikation mit Bund und Kreisen erfolgt dort. Drittens, es findet eine Informationskampagne statt, das heißt zahlreiche Informationen werden auf unterschiedlichen Wegen den Bürgerinnen und Bürgern zuteil. So wird beispielsweise auf den Autobahnraststätten darauf hingewiesen, Essen nicht wegzuwerfen. Viertens, eine enge Zusammenarbeit mit den Landkreisen Bautzen und Görlitz und auch mit den Jägern findet statt. Fünftens, der Freistaat Sachsen hat im Februar und März dieses Jahres im gesamten Grenzverlauf zu Polen eine Wildschweinbarriere bzw. Flatterzäune zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest errichtet. Damit dies gelingen konnte, hat vor allem das Technische Hilfswerk in hohem Maße unterstützt. Das THW hat sich um Transport und Aufbau des elektrisierten und mit einer Duftkomponente versehenen Zaunmaterials gekümmert. Im Ergebnis wurden 128 Kilometer Wildschweinbarriere von den THWEinsatzkräften aufgebaut. Für dieses ehrenamtliche, große Engagement möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. (Beifall bei der CDU, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Im Kabinett wurde eine ASP-Präventionsstrategie verabschiedet. Danach wird die Pürzelprämie mit 50 Euro eingeführt, sodass man pro Entnahme eines weiblichen Wildschweins nun 100 Euro erhält. Hinzu kommen die kostenfreien Trichinenuntersuchungen sowie die kostenfreie Entsorgung des Aufbruchs und der Schwarte. Zusammenfassend heißt das, Sachsen ist gut aufgestellt. Ziel muss es sein, den Ausbruch in Brandenburg regional einzudämmen, um einen Übergang nach Sachsen und zu den anderen Regionen zu verhindern. Flankierend regen wir in Richtung Bund an, die Forschung auf dem Gebiet der ASP zu intensivieren, das Interesse von Landwirtschaft, Jägern und Wirtschaft ist enorm hoch, einen Impfstoff zu entwickeln, der unseren Schweinebestand schützen kann. Auch setzen wir auf eine gute Zusammenarbeit mit unseren europäischen Nachbarn, um sich aktuell und regelmäßig über Stand und Maßnahmen gegenseitig zu informieren. Auf die Folgen der ASP, insbesondere in Bezug auf die Landwirtschaft, wird mein Kollege Georg-Ludwig von Breitenbuch in der zweiten Runde eingehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, das war Frau Kollegin Dr. Schenderlein von der CDU-Fraktion. – Nun die AfD-Fraktion, Herr Hein, bitte schön.
René Hein AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich vorab für das Lagebild der Kollegin Schenderlein bedanken. Ich habe wenig gefunden, was aus unserer Sicht noch zu machen ist. Was ich aber in der Hinsicht noch präzisieren möchte: Sie haben von einer Pürzelprämie gesprochen. Die wird in der Tat ausgegeben, aber – und das ist für uns der Grund, wo wir einen Ansatzpunkt finden, wo das nicht in Ordnung ist – nur für die Landkreise Görlitz und Bautzen. Festzuhalten ist auch, dass die eingeleiteten Maßnahmen der Erweiterung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen selbstverständlich begrüßenswert sind. Ob es schlussendlich reicht – ich sagte das schon, die regionale Begrenzung –, das wagen wir zu bezweifeln. Schwarzwild findet in unseren Breitengraden geradezu paradiesische Lebensbedingungen und Nahrungsressourcen vor. Durch den ausufernden Mais- und Rapsanbau für Biogasanlagen wird man die Bestände des Schwarzwildes, das hauptsächlich für die weitere Verbreitung verantwortlich ist, nicht reduzieren. Man reduziert wirksam, indem man flächendeckend intensiv bejagt. In Polen und Tschechien grassiert die Seuche schon seit Jahren. Die Gefahr stand lange vor unserer Tür und wurde in manchen Fällen ausreichend und erfolgreich ignoriert. Es ist verständlich und sinnvoll, dass in den an Polen und Tschechien angrenzenden Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern landesweite Pürzelprämien eingeführt wurden. Sachsen, speziell unser Ministerium, hat dies nur für die Landkreise Bautzen und Görlitz gemacht, und das finden wir in dem Falle sehr kontraproduktiv. Die Antwort aus dem Günther-Ministerium auf unsere Nachfrage war: Dafür haben wir kein Geld. – Jeder weiß, Prävention bei der Reduzierung des Hauptseuchenträgers Schwarzwild ist definitiv kostengünstiger, als wenn man im Nachhinein alle Kosten, die auflaufen, zusammenzählen muss. In dem Falle, denke ich, muss auf jeden Fall etwas gemacht werden. Wie mehrfach gesagt wurde, sind die Mitarbeit und Kooperation der Jägerschaft vorbildlich, und sie bilden den Schlüssel zur erfolgreichen Seuchenbekämpfung. Versetzen wir uns einmal in die Situation der Jäger: Diese trifft es doppelt. Ihre Abnehmer für Wildbret, die gesamte Gastronomie, ist coronabedingt sehr eingebrochen. Der Preis für Wildbret ist auf dem Tiefststand, die Jagdpachten und die Schadenersatzansprüche sind immens gestiegen, gleichzeitig werden tierseuchenbedingt erhöhte Abschusszahlen notwendig. Wer soll das machen? Bundeswehr? Polizei? Ich wage zu bezweifeln, ob die die fachlichen und ausrüstungstechnischen Möglichkeiten dafür haben. Das hat am Ende nur die Jägerschaft. (Beifall bei der AfD) Ich möchte vielleicht noch darauf eingehen, welche Kosten und Arbeit auf die Jägerschaft zukommen. Für ein Stück Schwarzwild sitzt man in der Regel fünf bis zehn Stunden an, bis man das Glück eines Jagderfolges hat. Die Frischlingsbekämpfung wäre jetzt angesagt. Das ist das Wichtigste bei der Sache. Ein Frischling wiegt 5 bis 10 Kilogramm. Rechnen Sie es sich aus, was im Endeffekt – es ist nur eine Kostenminimierung – für den Jäger übrigbleibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Solidarität ist keine Einbahnstraße. Das Engagement der sächsischen Jägerschaft verdient definitiv Anerkennung, und sie sind die Einzigen, die diese Leistung erbringen können. (Beifall bei der AfD) Wir wissen, dass die Jägerschaft nicht unbedingt zur grünen Kernklientel gehört – schade, Herr Günther ist gerade nicht da –, aber hier sollte man wirklich die ideologischen Differenzen beiseitelegen; denn – ich sage es noch mal – in dem Fall haben wir keine Alternative. Die Seuche wird uns lange begleiten. Wir brauchen Ausdauer und Fachkenntnis der Jägerschaft mehr denn je, und die Jäger brauchen eine landesweite – wohlbemerkt – Pürzelprämie für ihr gesellschaftliches Argument. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Argument?) Wir müssen gemeinsam einen wirksamen Anreiz für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest schaffen. In dem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Hein von der AfD-Fraktion. Nun die Fraktion DIE LINKE; Kollegin Mertsching, bitte schön.
Antonia Mertsching Die Linke
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen, die sich freuen, wenn es Deutschland gut geht! Die armen Schweine! Auf der einen Seite die Hausschweine, intelligente und soziale Tiere, werden normalerweise zehn Jahre alt, als Mastschweine allerdings nur sechs bis sieben Monate, Ferkelsauen gerade einmal drei Jahre alt. Durchschnittlich stehen sie zu 3 800 Schweinen pro Betrieb in Sachsen, und in ihrem kurzen Leben werden sie nun von der Afrikanischen Schweinepest bedroht. Auf der anderen Seite die Wildschweine. Sie verbreiten die Seuche, insbesondere durch die überhöhten Bestände. Aber woher kommen die überhöhten Bestände? Auf der einen Seite durch eine verfehlte Klimapolitik, zu milde Winter, die einen ganzjährigen Fortpflanzungszyklus fördern, und durch eine verfehlte Agrarpolitik, die mit Monokulturanbau von Mais und Raps dafür sorgt, dass gut angelegte Futterbestände immer vorrätig sind, und durch eine teilweise verfehlte Jagdpolitik; denn Wildschweine sind eher standorttreue Tiere. Die Sozialstruktur der Rotten wird zerstört, wenn die Leitbachen abgeschossen werden. Dadurch verbreitet sich der Rest der Familie ziellos und weiträumig, und durch unnatürlich zeitige Trächtigkeit der Frischlinge erhöht sich die Reproduktionsrate. (René Hein, AfD, steht am Mikrofon.) Die Afrikanische Schweinepest führt dazu, dass Tiere schnell oder qualvoll verenden, und sie bedroht auch unser Schweinesystem. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Mertsching, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
Antonia Mertsching Die Linke
Ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Dann eine Zwischenfrage am Mikrofon 7, Kollege Hein, bitte schön.
René Hein AfD
Vielen Dank, Frau Kollegin Mertsching, für Ihr Zugeständnis. – Sie unterstellen der Jägerschaft, dass sie die Ordnungswidrigkeit bzw. es ist fast schon eine Straftat begehen, dass führende Bachen seitens der Jägerschaft abgeschossen werden.
Antonia Mertsching Die Linke
Es passiert, dass die Sozialstruktur zerstört wird und dass sich deshalb die Schweine mehr vermehren als sonst.
René Hein AfD
Darf ich noch mal nachfragen? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Fragen Sie noch einmal schnell nach, aber kurz und bündig, bitte.
René Hein AfD
Noch einmal: Sozialstrukturen werden sicherlich in der Hinsicht zerstört, keine Frage. Aber führende Bachen werden von der Jägerschaft definitiv nicht abgeschossen. Das ist eine Frage des – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Hein, eine Frage, bitte! Sie müssen eine Frage formulieren.
René Hein AfD
Also, Sie haben das unterstellt. Vielen Dank. (Zurufe)
Antonia Mertsching Die Linke
Also komme ich zum Schweinesystem: Die Zahl der Schweinehalter in Sachsen ist immer weiter gesunken, die Produktion der Schweine steigt aber. Die Abnahme der Schweinefleischprodukte sinkt, weil sich immer mehr Menschen dafür entscheiden, vegetarisch zu essen oder weil sie keine entzündungsfördernden Nahrungsmittel zu sich nehmen wollen. Aber die Exporte steigen weiter, und jetzt haben wir das Problem, dass China sagt, nö, lassen wir nicht mehr rein. Wegen der Exporteinbußen wird nun diskutiert, die Schweinefleischströme umzulenken, mehr Abnahme innerhalb der EU. Ich frage mich, ob wir hier schon von Planwirtschaft sprechen. Das Schweinesystem betrifft auch die Schlachthöfe: In Sachen gibt es keine Schlachthöfe mehr. Wir haben jetzt das Problem, wenn es so weitergeht, dass eventuell die Tiere von den Schlachthöfen nicht mehr abgenommen werden. Das heißt, sie bleiben in Sachsen stehen. Weitere Tiere werden wegen des erhöhten Ausbreitungsrisikos der Seuche nicht abgenommen und das wird wiederum zum Problem der Schweinehalter. Auch die flächenbezogene Nutztierhaltung, die nicht vorhanden ist, führt dazu, dass Futtermittel importiert werden müssen. Dadurch steigt das Risiko des Imports der Seuche ebenso wie durch die europaweiten Tiertransporte. Wer trägt dafür die Verantwortung? Die Schweinehalter baden so den Mist aus, den CDU-Politiker auf allen Ebenen verursacht haben. Großstrukturen, die unflexibel sind, wurden gefördert. Planungshorizonte bewegen sich bei Großinvestitionen von über 20 Jahren. Das ist ein ziemlich träges System. Die Verantwortung kann auch nicht auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. Der Preisdruck entsteht im Handel. Derzeit liegen die Produktionskosten für ein Mastschwein bei 140 Euro pro Tier, sie werden aber nur für 120 Euro abgenommen. Der reichste Deutsche wiederum ist der Besitzer von Lidl. Da frage ich mich: Wo landet eigentlich das Geld? Aber wir bzw. Sie setzen ja weiter auf den Markt, als wenn das keine Ideologie wäre. Wir sehen, das Problem ist nicht das Schwein. Schweine treffen sich bekanntlich nicht zu ASP-Partys, wie auch, denn sie leben in einem Hochsicherheitstrakt, und die anderen in der Stadt, im Wald oder auf dem Feld. Das Problem macht der Mensch, der die Seuche überall hinschleppt. Deswegen braucht es, wie schon erwähnt, sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen, also nochmal höhere Hygienemaßnahmen für die Mastanlagen und keine Verfütterung von Speiseresten, was übrigens auch pervers ist, Schweine an Schweine zu verfüttern. Und es braucht Aufklärungsarbeit bei der Bevölkerung, dass keine Nahrungsreste verteilt werden. Vielen Dank für diese tollen Karten dafür! Das Problem macht der Mensch, insbesondere Politikerinnen und Politiker und hier insbesondere CDU-Landwirtschaftsministerinnen und -Landwirtschaftsminister aller Ebenen der vergangenen Jahre mit der vorhin erwähnten Klima- und Agrarpolitik, mit ausgedünnten Großstrukturen in hoher Abhängigkeit. Deshalb konzentrieren sich die Maßnahmen auch nur einseitig auf die Virenträger. Zaunbau, Prämien für die Erlegung und Fanganlagen, die aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht legal sind. Dass noch keine anderen strukturellen Lösungen gefunden wurden als das Abknallen der Wildschweine, bedauere ich sehr. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Mertsching von der Fraktion DIE LINKE. Nun von den BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Hammecke, bitte schön.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, dass die Afrikanische Schweinepest in Deutschland angekommen ist. Die ersten Fälle gab es in Brandenburg nahe der polnischen Grenze, bisher glücklicherweise nur in Wildschweinbeständen und noch nicht bei Hausschweinen. Natürlich sind die Auswirkungen für die Schweinehalter und Schweinehalterinnen bereits spürbar. Länder wie Südkorea oder China haben den Schweinefleischimport aus Deutschland ausgeschlossen. Dankenswerterweise gibt es innerhalb der EU jedoch eine regionale Regelung, die Verbote für Importe aus betroffenen Regionen, aber nicht für ganze Länder bedeutet. Das ist auch sehr entscheidend, denn nach dem ersten, wichtigsten Absatzmarkt für Schweinefleisch, Deutschland selbst, sind der zweitwichtigste Absatzmarkt die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer. Auch deshalb muss verhindert werden, dass die Afrikanische Schweinepest nach Sachsen kommt, damit es kein Exportverbot in andere EU-Länder gibt. Auch ich möchte mich dafür bedanken, wie gut Sachsen vorbereitet ist. Am nächsten ist die Afrikanische Schweinepest uns bisher im Westen Polens gekommen. Zum Schutz davor gibt es jetzt bereits Wildabwehrbarrieren im Grenzgebiet. Für feste Zäune ist der Freistaat Sachsen momentan in der Abstimmung mit Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und dem Bund, denn einfach so feste Zäune bauen ohne den Bund funktioniert nicht. Außerdem braucht es ein engmaschiges Monitoring, um Ankommen und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen zu verhindern. Zusätzlich gibt es die InfoKampagne des Sozialministeriums und des Ministeriums für Energie, Klima, Umwelt und Landwirtschaft mit drei wichtigen Botschaften, die ich noch einmal wiederholen möchte. Wenn ein Wildschweinkadaver gefunden wird, soll dies bei den lokalen Behörden gemeldet werden. Inhaber und Inhaberinnen von Schweinehaltungsbetrieben werden um größtmögliche Biosicherheit in ihren Betrieben und Ställen gebeten. Und es sollen bitte keine Lebensmittelreste beim Wandern oder an Autobahnraststätten liegengelassen werden. Warum ist dieser letzte Punkt so wichtig? Weshalb ist es so entscheidend, nichts liegenzulassen? Der Mensch ist der größte indirekte Überträger. Wir können uns glücklicherweise nicht anstecken, aber wir können indirekt übertragen. Verdreckte Kleidung, Speiseabfälle, verdreckte Transportmittel – die Viren können mit dem Auto Hunderte Kilometer transportiert und von Wildschweinen aufgenommen werden und dort zu einem Ausbruch der Seuche führen. Das ist kein abstraktes Szenario. Noch 2017 hat das Friedrich-Löffler-Institut – das ist das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – das Risiko eines Eintrags durch wandernde Wildschweine als mäßig eingeschätzt, hingegen durch Fahrzeuge und Menschen als hoch. Als die Afrikanische Schweinepest 2007 in Georgien ankam, hat sie sich immer wieder sprunghaft ausgebreitet. Ein leider passendes Beispiel dafür ist der Ausbruch in Belgien, der eben nicht durch migrierende Wildschweine verursacht worden ist. Der Faktor Mensch ist von Bedeutung und er hat Verantwortung. Deutschland als einer der größten Schweinefleischexporteure weltweit trägt eine Mitverantwortung. Tiertransporte quer durch Europa, die wir aus Tierschutzsicht kritisch sehen, sind leider auch für eine Weiterverbreitung des Virus mögliche Überträger. Nun möchte ich noch einmal zum Faktor Tier kommen. Die ASP ist ein wirtschaftliches Problem, aber vor allen Dingen eine hochansteckende Tierseuche. 95 % aller infizierten Tiere sterben. Das gilt für qualvoll verendete Wildschweine ebenso wie für Hausschweine. Sobald es zu einem Fall von ASP in einem Betrieb kommt, müssen alle Tiere in diesem Betrieb getötet werden. Eine Nottötung ist aus Seuchenpräventionssicht sinnvoll, aber es bleibt trotzdem eine Tötung ohne Weiterverarbeitung zu Nahrung. Das ist eine leider unumgängliche Maßnahme, wobei man sagen muss, dass viele Tiere in einem Betrieb das Risiko erhöhen, dass es bei einer Keulung zur Tötung von sehr, sehr vielen Tieren kommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal an uns alle appellieren. Wir können individuell etwas tun. Der bewusste Fleischkonsum aus regionaler und kleinteiliger Landwirtschaft trägt dazu bei, dass die Wahrscheinlichkeit sinkt, Tausende Tiere in einer Anlage keulen zu müssen. Wir können und müssen die Faktoren weiter kritisch begleiten, die der Ausbreitung zuträglich sind, zum Beispiel lange Tiertransporte über den europäischen Kontinent. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Hammecke von den BÜNDNISGRÜNEN. Nun die SPDFraktion mit Frau Kollegin Lang.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Leider treibt uns die Afrikanische Schweinepest bereits seit mehreren Jahren um. Nach dem Ausbruch in Tschechien im Oktober 2017 nahm die Gefahr der Einschleppung nach Deutschland aufgrund des Ausbruchs in Polen seit November 2019 zu. Am 10. September 2020 wurde erstmals in Deutschland bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Somit ist die Gefahr der Einschleppung nach Sachsen nach wie vor hoch. Glücklicherweise ist die Seuche für Menschen und andere Haustiere nicht gefährlich, wie wir bereits gehört haben. Bei Wildund Hausschweinen verläuft sie allerdings immer tödlich. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der schweinehaltenden Betriebe in Sachsen, aber auch in Deutschland insgesamt hingewiesen. Ich möchte jedoch noch einmal den Blick darauf lenken, wie Sachsen vorbereitet ist und was jeder Einzelne tun kann. Zunächst macht die aktuelle Situation deutlich, wie wichtig es ist, dass unsere Institutionen finanziell und personell so ausgestattet sind, ihren Aufgaben auch in Krisensituationen gut nachkommen zu können. Die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen spielt bei der Diagnose, Abklärung und Bekämpfung der Tierseuche eine entscheidende Rolle. Dies sollten wir im Zuge der Haushaltsverhandlungen nicht aus dem Blick verlieren. Des Weiteren setzt sich der Freistaat Sachsen bereits seit Monaten für vollumfängliche Präventionsmaßnahmen ein, die den Ernstfall verhindern sollen. Bereits Ende 2019 hat der Freistaat gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten eine landesweite Tierseuchenübung durchgeführt und sich vier Tage lang auf einen möglichen Ausbruch vorbereitet. Anfang März 2020 wurde eine 128 Kilometer lange Schwarzwildbarriere an der Grenze zu Polen errichtet, um den Grenzübertritt von Wildschweinen zu verhindern. Auch das haben wir schon gehört. Jäger erhalten eine Prämie, wenn sie vermehrt Wildschweine erlegen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen treffen. Darüber hinaus hat das Sozialministerium Vorkehrungen getroffen, um in der Initialphase eines Ausbruchs feste Zäunungen zu errichten und Fanganlagen für Schwarzwild aufstellen zu können. Eine Aufklärungskampagne, die vorhin schon angesprochen wurde, soll zudem Jäger, Fernfahrer, Wanderer und Tierhalter sensibilisieren, eine Ausbreitung zu verhindern. Genau das ist der Punkt: Alle Bürgerinnen und Bürger können etwas tun. Der Virus ist widerstandsfähig und lange ansteckend. Vor allem bei kalten Temperaturen sollten Reisende und Fernfahrer Speisereste mit Schweinefleischprodukten nur in verschlossene Mülleimer abwerfen, um zu verhindern, dass ein Wildschwein an die Reste kommt und sich infizieren kann oder infiziert wird. Sollten Sie bei Ihren Waldwanderungen auf einen Wildschweinkadaver treffen, dann melden Sie diesen bitte zum Beispiel unter der kostenlosen App „Tierfund-Kataster“. Verzichten Sie darauf, Schweineprodukte aus Ländern mitzubringen, in denen die Seuche bereits aufgetreten ist. Jeder und jede kann einen Beitrag leisten. Dafür braucht es immer Aufklärung. Es ist zu vermuten, dass uns diese Tierseuche noch sehr lange Zeit begleiten wird. Daher bin ich froh, dass unser Sozialministerium frühzeitig reagiert hat, darüber öffentlich aufklärt und Vorsorgemaßnahmen getroffen hat. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Lang von der SPD-Fraktion. Wir haben die erste Rederunde beendet und kommen jetzt zur zweiten Rederunde. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege von Breitenbuch. Bitte schön.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir freuen uns über das Thema dieser Aktuellen Debatte. Das Thema ist durch die Ereignisse – insbesondere in Brandenburg – wirklich aktuell; es gibt dort bereits den nächsten Fall. Deshalb ist es gut, dass wir hierüber sachlich sprechen können. Wir sind bereits im Jahr 2018 in der damaligen Koalition aktiv geworden. Wir haben damals das Jagdgesetz geändert, als mit den Fällen in Polen und Tschechien, aber auch in Belgien die Afrikanische Schweinepest näher an uns heranrückte. Es wurden damals Schalldämpfer für die Jäger erlaubt. Es wurden Saufänge gestattet. Es wurden weiterhin Nachtsichtgeräte für die Jäger erlaubt, um die Jagd zu erleichtern. Ziel war es, die Abschusszahlen zu erhöhen und die Bestände auszudünnen. Es gab viele Informationsveranstaltungen im Land – wir als Fraktion haben uns daran beteiligt –, um mit den Jägern diese Punkte zu diskutieren. Wir haben als Land die Trichinen-Kosten übernommen, um den Abschuss zu befördern. Nun gibt es eine Pürzelprämie, die ich sehr begrüße. Diese ist zwar auf Ostsachsen beschränkt; aber wir sollten auf jeden Fall darüber diskutieren, ob eine solche im ganzen Land möglich ist, um die Ausdünnung zu befördern. (Beifall bei der AfD) Das nächste Thema dreht sich um den Aufkauf von Wildbret. Das wird immer wieder diskutiert. Wildsammelstellen einzurichten, darüber sollten wir ebenfalls sprechen. Das ist eine finanzielle Abwägung; das muss ich auch erwähnen. Das sind Themen, die weiterhin aktuell sind. Es gibt einen Elektrozaun an der Grenze zu Polen, der bereits eingerichtet wurde. Dieser soll durch einen festen Zaun ersetzt werden. Damit haben wir bereits begonnen. Es fanden ebenso Übungen statt. Ich war selbst bei einer Übung dabei. Diese fand im Thümmlitzwald statt. Dort wurde getestet, ob der Hund besser als die Drohne ist, um tote Schweine aufzufinden. Die Hunde haben gewonnen, das möchte ich betonen. Das sind Punkte, mit denen man sich rechtzeitig beschäftigen muss, wenn man erfolgreich sein möchte. Als Nächstes möchte ich die Übungen in Schweineställen erwähnen. Die Absperrung des Hotspots wurde auch geübt. Es sollte geklärt werden, wie man das in Sachsen vernünftig bewerkstelligen kann. Eine Unsicherheit besteht bis heute: die Entschädigung. Hierbei geht es um Informationen auch in die Richtung der Landwirtschaft. Die Landwirte haben sich gegen dieses Problem teilweise selbst versichert. Wenn es sich aber ausbreitet, dann wird es keine Versicherung mehr geben, die dies versichert. Das Thema muss in der nächsten Zeit bearbeitet werden. Derzeit gibt es Fälle in Brandenburg. Ich freue mich, dass das Kabinett – die beiden Häuser von Frau Köpping und Herrn Günther – schnell reagiert hat, um schnell voranzukommen. Das war bereits Thema im Kabinett. Das ist begrüßenswert. Es geht darum, die Absperrungen zu organisieren, das heißt, an einer Stelle einen Zaun um das Gebiet zu errichten und ein Betretungsverbot auszusprechen. Dabei sind folgende Fragen zu beantworten: Was passiert mit den Feldarbeiten der Bauern? Kann noch geerntet werden? Können die Rübenhaufen, die dort liegen, abgefahren werden? Wie sieht es mit der Neubestellung der Felder aus? Kann man dort überhaupt etwas machen? Wie sieht es im November, Dezember oder später aus? Das sind viele Fragen, die sich auch um die Entschädigung drehen, die im Raum stehen. Der gesamte Betrieb, der in einem solchen Hotspot steht, ist komplett lahmgelegt. Dies ist nicht nur für ein, sondern vielleicht auch für ein weiteres Wirtschaftsjahr der Fall. Es geht auch um die Handhabung von Betretungsverboten. Wie geht man mit den Betrieben um – nicht nur in der Kernzone, sondern auch außerhalb davon? Das sollten wir sachlich und praxisnah diskutieren, um keine zu großen Entschädigungszahlungen auf der Staatsseite auflaufen zu lassen. Es ist besonders wichtig, dass die Zusammenarbeit der Behörden funktioniert. Die Übungen haben gezeigt, dass es gut funktioniert. Es ist aber natürlich – wie immer – noch Luft nach oben. Wenn so etwas am Wochenende passiert, ist dann auch für die Reaktionsbereitschaft und -möglichkeit gesorgt oder gibt es dabei Schwierigkeiten? Ich gehe davon aus, dass man mit den Landkreisen im Gespräch ist. Wir müssen das im Auge behalten. Ich komme noch zu folgendem Punkt: Wie oft wird bei Drückjagden gejagt? Ich möchte anregen, dass alle Wälder zweimal bejagt werden dürfen. Das ist ein Wunsch, den ich schon vor längerer Zeit geäußert habe. Es reicht nicht, wenn der Colditzer Wald nur einmal bejagt wird. Es muss zweimal möglich sein. Wenn beispielsweise beim ersten Mal das Wetter schlecht ist, dann braucht man eine zweite Chance, damit überall in der Fläche die Schwarzwildstrecken so reduziert werden können, dass das verantwortbar ist. Gerade bei den großen Staatswäldern ist das eine Herausforderung, aber auch eine wichtige Aufgabe. Die großen Staatswälder haben aus meiner Sicht eine große Verantwortung. Das müssen wir auf jeden Fall diskutieren. Ich möchte aber auch noch einmal auf die Verantwortung hinweisen, die alle Menschen in diesem Land haben. Es geht zum Beispiel darum, keine Speisereste irgendwo fallen zu lassen. Die Komposthaufen sind abzusperren und nicht für die Wildschweine einladend geöffnet zu lassen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr von Breitenbuch, bitte kommen Sie zum Ende.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Es geht gleichfalls darum, auf den Rastplätzen die Speisereste bewusst in die Mülltonnen zu legen und nicht frei herumliegen zu lassen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die CDUFraktion. Nun folgt die AfD-Fraktion. Herr Kollege Dornau, bitte schön.
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Afrikanische Schweinepest ist da und wird erst einmal bleiben – das ist leider mehr als wahrscheinlich. In Brandenburg wurde heute Morgen ein neuer Fundort gemeldet. Dieser ist circa 70 Kilometer von der ersten Zone entfernt. Glücklicherweise sind die Hausschweinbestände in Deutschland noch nicht betroffen. In Polen mussten allein in diesem Jahr bereits 53 000 Hausschweine gekeult werden. Der seuchenfreie Status Deutschlands ist weg. Absatzmärkte in Drittländern sind weggebrochen – allen voran China, Südkorea, Vietnam aber auch Nordamerika. Diese Länder nehmen nun kein Schweinefleisch aus Deutschland mehr ab. Am 11. September 2020 ist der deutsche Börsenpreis für Schweinefleisch nach dem ersten ASP-Fund um ganze 20 Cent pro Kilogramm auf jetzt circa 1,27 Euro pro Kilogramm Schlachtgewicht eingebrochen. Bei den Ferkelpreisen sind die Auswirkungen noch gravierender. Vom Allzeithoch im März dieses Jahres mit 83 Euro je Tier stehen wir nun bei ganzen 27 Euro – teilweise schon bei 15 Euro – je Ferkel. Das ist ein Drittel des Ursprungspreises, und das innerhalb eines halben Jahres. Nach eineinhalb Jahren guter Erträge ist die wirtschaftliche Erholungsphase für die deutschen Schweinehalter nun vorbei. Der Status „seuchenfrei“ ist auf lange Zeit ebenfalls vorbei, nämlich solange, ein Jahr lang, kein positiver Fall der Afrikanischen Schweinepest deutschlandweit mehr nachgewiesen wird. Wann wir dies erreichen, steht in den Sternen. Wie lange und wie viele Betriebe diese Durststrecke überwinden können, ist ungewiss. Eines ist aber gewiss: Bei diesen Marktpreisen lebt man nicht von den Erträgen, sondern von der Substanz. Während die Fleischpreise für den Verbraucher niedrig bleiben, fängt das Sterben bei den Schweinehaltern an. Erfahrungsgemäß sind es in den Niedrigpreisphasen zuerst die kleinen Betriebe, die aufgeben müssen. Damit wir starke regionale Erzeuger entwickeln können, müssen wir jetzt handeln; sonst haben wir am Ende dieser Krise eine andere Tierhaltung in Sachsen zuungunsten der kleinen Betriebe. Dann können wir uns alle Reden über mehr Regionalität und Dezentralisierung in diesem Hause ersparen. Nur 43 % des Bedarfs an Schweinefleisch in Sachsen kommt aus landeseigener Haltung. Der Schweinebestand hat sich in den letzten 30 Jahren mehr als halbiert – von anfangs fast 1,5 Millionen Tieren auf jetzt etwas über 600 000. Dieser Trend setzt sich aufgrund der coronabedingten Maßnahmen, aber auch des Feldzugs gegen die Fleischindustrie und aufgrund der ASP weiter und immer stärker fort. Wenn wir diesen Produktionszweig in Sachsen erhalten wollen, müssen wir unsere Schweinehalter unterstützen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich jetzt auf Bundesebene für wirksame Maßnahmen zum Erhalt der schweinehaltenden Betriebe einzusetzen. Dem Bund stehen jährlich zweistellige Millionenbeträge aus der Krisenreserve über die GAP zur Verfügung. Außerdem appelliere ich an unseren Landwirtschaftsminister: Wenn der Ernstfall eintritt, müssen praktikable Maßnahmen für die Sperrbezirke bereitstehen. Wir haben noch den Vorteil, aus den Fehlern der brandenburgischen Maßnahmen zu lernen. Für die Beschränkungen innerhalb der Sperrbezirke – wie Verbote für Feldbestellung und Ernte, Verbringung von Schlachtschweinen und Ferkeln – müssen jetzt praktikable Lösungen erarbeitet werden. Einen hundertprozentigen Schutz für den Wechsel von Schwarzwild durch einen Zaun gibt es nicht. Ein fester Wildzaun würde dem aber besser entsprechen als der im Januar hektisch aufgestellte Streichelzoo-Zaun. Jetzt gilt es, die Überlebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und regionalen Erzeuger zu gewährleisten. Das kann perspektivisch durch eine stärkere Aufstellung der Tierseuchenkasse beziehungsweise der direkten Förderung unserer Landwirte bei der Tierhaltung erfolgen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dornau von der AfD-Fraktion. Nun könnte sich die Linksfraktion anschließen. Besteht bei Ihnen Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Besteht Redebedarf bei der Fraktion BÜNDNISGRÜNE? – Ebenfalls kein Redebedarf. Dann folgt jetzt Herr Kollege Winkler für die SPD-Fraktion.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere schweinehaltendende Landwirtschaft musste schon unter der Coronakrise heftig leiden. Jetzt drohen noch fatalere Folgen: Die Länder, die einen Importstopp für deutsches Schweinefleisch ausgesprochen haben, sind schon genannt worden. Ich möchte nochmals auf die Dimension dieses Importstopps für deutsches Schweinefleisch hinweisen: 14 % der chinesischen Schweineimporte liefert Deutschland. Obwohl der Binnenhandel in der EU – das ist schon deutlich gemacht worden – weitergehen soll, stoppt Polen alle Schweinelieferungen aus Ostdeutschland. Das alles geht einher mit einem drastischen Preisrückgang. Jetzt droht die Gefahr, dass dieser Absturz der Schweinepreise von den Verarbeitern und vom Handel zulasten unserer Bauern ausgenutzt wird. Deshalb ist eine optimale Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP notwendig, um für die Schweinehalter existenzgefährdende Ausbrüche schnell und konsequent einzudämmen oder erst gar nicht zuzulassen. Ich denke, da sind wir recht gut aufgestellt; das haben wir in den bisherigen Redebeiträgen schon gehört. Wir brauchen, falls es möglich ist, die Regionalisierung bei den Exportpapieren, wir brauchen die Forcierung der Schwarzbildbejagung – auch das ist schon oft genannt worden –; neue Absatz- und Verwertungsmöglichkeiten für Schweine sind ebenso zu prüfen wie Unterstützungsmaßnahmen für die betroffenen Landwirte. Die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz, die Ende letzter Woche im saarländischen Weiskirchen stattfand und auf die noch gar nicht hingewiesen wurde, machen mir diesbezüglich Hoffnung. Die ASP ist dort zur nationalen Aufgabe gemacht worden. Alle Länder zeigten sich solidarisch in dem Willen, alles zu unternehmen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Dazu gehören die Eingrenzung des aktuellen Seuchengebietes, der Aufbau fester Wildschutzzäune und die konsequente Umsetzung der Bio-Sicherungsmaßnahmen; aber auch die staatliche Untersuchung in den Betrieben soll forciert werden. Alle Länder werden sich – und das bedeutet solidarisch – an der Finanzierung der Errichtung fester Zäune beteiligen. Besonders wichtig erscheint mir die Absicht, dass landwirtschaftliche Betriebe in den betroffenen Gebieten finanziell unterstützt werden sollen. Das war auch Tenor einer Aktuellen Stunde im Bundestag zur ASP. Dabei kündigte Landwirtschaftsministerin Klöckner schnelle Hilfe an – einerseits für zusätzliche Lagerhaltung, obwohl es einige Probleme gibt, da die Lager derzeit aufgrund der Coronakrise voll sind, aber andererseits auch in Form eines Liquiditätsprogramms. Die unmittelbaren Hilfen für die Bauern in den Restriktionszonen sind unbedingt notwendig, denn hier trifft es nicht nur die Schweinehalter, sondern auch die Getreide- und Futterproduzenten aufgrund von Ernteverboten, die ausgesprochen wurden. Hoffen wir, dass wir von der ASP verschont bleiben, und bauen wir auf unsere Maßnahmen, die wir beherzt ergriffen haben! (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Winkler von der SPD-Fraktion. Besteht seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann erhält jetzt die Staatsregierung das Wort. Frau Staatsministerin Köpping, bitte.
Petra Köpping
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich für die Aktuelle Debatte danken, weil ich glaube, dass es in Zeiten, in denen man sehr viel über Corona redet, ebenso wichtig ist, dass man auch über die Afrikanische Schweinepest spricht, die auch vor den Toren von Sachsen steht, wenn ich das einmal so sagen darf. Insofern herzlichen Dank dafür! Es ist jetzt schon ganz viel davon gesprochen worden, welche Mechanismen greifen, welche Gremien einberufen werden müssen und wie der ganz normale, formale verwaltungstechnische Weg ist, damit wir in Sachsen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest solange wie möglich verhindern können. Eines möchte ich gleich zu Beginn sagen: Ob es uns gänzlich gelingt, ihn zu verhindern, müssen wir abwarten. Denn es ist wirklich sehr schwierig, eine absolute Verhinderung zu erreichen. Momentan – Brandenburg ist angesprochen worden – ist noch nicht genau analysiert worden, wie es zum Ausbruch beim ersten Schwein kam, das in Brandenburg gefunden worden ist, das heißt, aus welcher Region dieses Schwein tatsächlich gekommen ist. Das wissen wir einfach noch nicht genau; die Untersuchungen laufen noch. Dennoch wissen wir, dass die Schweinepest mittlerweile auch in Deutschland angekommen ist. Deswegen würde ich gern noch einmal ein paar Dinge sagen, die wir bei uns in Sachsen ganz aktuell durchführen. Es ist schon viel über die Gremien gesprochen worden. Wir sind derzeit immer noch in der Phase, wo wir keinen akuten Krisenstab einberufen haben. Das bedeutet, dass wir auf der einen Seite in enger Abstimmung mit den beiden betroffenen Landkreisen sind, die sich in der Grenzregion befinden – das sind Görlitz und Bautzen; mit diesen sind wir in fast täglicher Abstimmung –, und auf der anderen Seite, dass wir diejenigen Maßnahmen, die wir jetzt durchgeführt haben, alle auf freiwilliger Basis durchführen. Das betrifft auch den verschmähten bzw. verunglimpften Zaun, den wir jetzt gebaut haben, also diese Wildbarriere, die übrigens sehr wohl eine hohe Funktionalität hat. Diesbezüglich möchte ich gern widersprechen: Es ist nicht so, dass er gar nichts nützt, und er hat auch nichts mit Streichelzoo zu tun, sondern er ist sowohl elektrisch als auch farblich und geruchlich genau auf die Dinge ausgelegt, die Schweine abschrecken können. Außerdem bietet er die Möglichkeit, dass andere Wildtiere durchaus diese Barriere überwinden können. Das möchte ich einmal zu bedenken geben. Ganz so schwarz und weiß, wie das manchmal dargestellt wird, ist eine solche Entscheidung nicht. Wir stehen auch im regelmäßigen Austausch mit unserem Nachbarbundesland Brandenburg und erhalten täglich die aktuellen Informationen, in welcher Entfernung welche aktuellen Funde gemacht werden. Der heutige Fund beispielsweise ist 60 Kilometer von der sächsischen Grenze entfernt. Das heißt, hier gibt es einen durchaus noch respektablen Abstand, wobei die Entfernung zu Polen nur 10,5 Kilometer beträgt. Das heißt, dort besteht die größere Gefahr. Für uns besteht eine andere Gefahr, die ich noch einmal benennen möchte: Diese Gefahr ist, dass wir die Neiße dazwischen haben und eine genaue Abgrenzung auf dem Grenzgebiet nicht möglich ist. Selbst wenn solch ein Wildschwein die Neiße überschreitet und noch nicht auf sächsischem Gebiet ist, gilt es trotzdem schon als Ausbruch in Sachsen. Unser Flatterbandzaun steht zum Teil auf den Dämmen, die sich zum Teil an der Neiße befinden. Deshalb ist es nicht ganz so einfach, das Ganze so zu verhindern, dass es Sachsen nicht betrifft. Ich würde gern noch einmal auf die Jägerschaft eingehen: Hier stehen wir in sehr enger Abstimmung sowohl mit dem Landesjagdverband als auch mit dem Landesbauernverband. Ich möchte ganz klar sagen, dass wir die Forderungen und die Wünsche der Jäger, die wir für die präventive Arbeit wirklich brauchen, mit aufgenommen haben. Ich nehme daraus auch mit, dass wir die sogenannte Bürzelprämie auf ganz Sachsen erweitern. Das würde ich gern noch einmal aufgreifen: Das ist eine präventive Maßnahme. Wir haben alles, was die Jägerschaft braucht, um momentan Erleichterungen erhalten zu können, bei den Landkreisen eingerichtet. Ich höre von dort große Zufriedenheit. Die Jägerschaft und auch der Landesbauernverband haben mit uns gemeinsam die Kampagne vorbereitet, die heute auch schon erwähnt worden ist. Das heißt, wir stehen in einer sehr engen Abstimmung und werden, sobald es weiterer Maßnahmen bedarf, diese miteinander abstimmen. Trotzdem glaube ich, dass es wichtig ist, dass der Bund – es ist angedeutet worden, dass die Bundeskonferenz stattgefunden hat – das, was angekündigt wurde, nun auch umsetzt. Das ist uns noch einmal wichtig. Es kam gerade zur Sprache, dass wir einen etwas festeren Zaun als die jetzige Wildbarriere aufbauen wollen. Dazu bedarf es Bedingungen, die nur der Bund schaffen kann. Die gesetzlichen Voraussetzungen haben wir zurzeit nicht. Dennoch haben wir 25 Kilometer festen Zaun besorgt. Ein großes Dankeschön an die Bayerische Landesregierung! Sie hat uns geholfen, dass der Zaun schnell bereitsteht. Er liegt bereits im Landkreis Görlitz. Zurzeit laufen die Absprachen. Da bin ich wieder bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich der Eigentümer der Flächen, die jetzt freiwillig sagen sollen: Ja, ihr dürft den Zaun bei uns aufstellen. – Für die Absprachen brauchen wir die Bundesgesetzgebung, damit wir das bereits jetzt im präventiven Bereich durchführen können, ohne dass wir von jedem Eigentümer die freiwillige Zusage brauchen. Durchführen können wir es in dem Moment, wenn wir das „Krisengebiet“ ausrufen. Im Moment sind wir noch auf die Bereitschaft der Eigentümer angewiesen, was ich auch nicht schlecht finde. Wir werden den Eigentümern anbieten, dass sie für die Maßnahmen, die wir auf ihren Grundstücken durchführen, eine Art Entschädigung bekommen. Das heißt, sie bekommen pro Quadratmeter eine Summe, wenn sie es dulden, dass wir jetzt bei ihnen einen festeren Zaun aufbauen. Diese Gespräche laufen auch. Es ist es nicht nur so – auch das möchte ich noch einmal erwähnen –, dass das THW die jetzige Wildbarriere aufgebaut hat, sondern sie wird auch regelmäßig von uns gewartet. Es sind immerhin 128 Kilometer. Die Wartung übernehmen wir gemeinsam mit der Landestalsperrenverwaltung. Dafür auch ein ganz herzliches Dankeschön. Es wurde uns bestätigt – wir waren erst am Freitag wieder in Görlitz vor Ort, auch ich persönlich –, dass die Landestalsperrenverwaltung dies sehr konsequent und sehr gut durchführt, sodass dann, wenn an diesem Zaun, an dem Elektroanlagen sind, Zerstörungen oder Diebstähle festgestellt werden, diese sehr schnell erneuert werden. Um eine Größenordnung zu nennen: Auf den 128 Kilometern, auf denen wir jetzt den Zaun gebaut haben, sind Kosten für Wartung, Aufbau, Materialbesorgung usw. von immerhin circa 900 000 Euro entstanden. Es sind also keine kleinen Summen, über die wir reden. In der Tat müssen wir uns um die Ausgleichs- bzw. Entschädigungszahlungen für die Bauern kümmern, sowohl für die Schweinebauern als auch für die Bauern der Getreidewirtschaft, weil das Betretungsverbot, wie es Herr von Breitenbuch angesprochen hat, durchaus Konsequenzen bedeutet; denn man kann den Mais nicht ernten oder die Saat nicht ausbringen. Das muss geregelt werden. Deswegen brauchen wir dazu von der Bundesregierung eine klare Haltung und eine klare Vorgabe, wie wir mit den Bauern jetzt schon, in der Zeit, in der wir noch nicht genau wissen, ob die Schweinepest bei uns ausbricht, tatsächlich reden können. Letztendlich möchte ich mich noch einmal – das tue ich an dieser Stelle sehr gern und ausführlich – bei unserem Ministerium und auch beim SMEKUL selbst bedanken, weil die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt alle Maßnahmen bezüglich der Schweinepest vorbereitet und getroffen haben, die gleichen sind, die auch mit Corona zu tun haben. Das muss man sich einfach einmal vor Augen halten. Das betrifft auch die Landesuntersuchungsanstalt, die ihre Kapazitäten von 300 auf 3 000 Proben, was die Corona-Fälle betrifft, erweitert hat, die aber jetzt auch die Beprobung der Wild- und Hausschweine, wenn es notwendig wird, durchführt bzw. jetzt schon Erprobungen für andere Dinge durchführt. Deshalb an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön; denn es sind eine Pandemie und eine Pest, die es nicht nur über wenige Wochen, sondern über Monate und vielleicht über Jahre gibt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Hoffen wir, dass wir alle Vorbereitungen, die wir noch brauchen, um so viel wie möglich abzusichern, gut abschließen können. Dazu gehören übrigens auch die Hausschweinmastanlagen, wo die Landkreise – das können Sie im Internet einsehen – regelmäßige Kontrollen durchführen, dass dort die Einzäunung erfolgt bzw. die Seuchenmatten ausgelegt werden, sodass wir so lange wie möglich von der Schweinepest verschont bleiben. Aber ich möchte es noch einmal ausdrücklich sagen: Bei allen präventiven Maßnahmen – ausschließen können wir das für Sachsen nicht. Deswegen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit auch mit dem Parlament bei der Unterstützung unserer Maßnahmen. Wünschen wir uns, dass wir so lange wie möglich schweinepestfrei bleiben! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Köpping. Zweite Aktuelle Gewalt in Connewitz – Helden auszeichnen Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion der AfD das Wort. Die weitere Reihenfolge in der ersten Runde: nach der AfD die CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und am Ende, wie gewohnt, die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile dem Kollegen Wippel von der AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir müssen heute wieder einmal hier über Gewalt in Leipzig-Connewitz reden. Aber lassen Sie mich am Anfang kurz einen Exkurs nach Berlin machen. Denn dort sind drei Polizisten sogar vom Bundespräsidenten ausgezeichnet worden, die den sogenannten Reichstagssturm tapfer abgewehrt haben, wo zum Glück niemand verletzt worden ist und auch keine Sachschäden entstanden sind. Ganz anders war es allerdings in Leipzig Anfang des Monats: Drei Nächte bürgerkriegsähnliche Zustände! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt noch eine Kurzintervention, die ich fast übersehen hätte. Herr Dornau, bitte schön.
Jörg Dornau AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Staatsministerin, die Gefahr der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest besteht nicht erst seit dem letzten Winter. Sie besteht seit mindestens zwei bis drei Jahren; Sie wissen das besser. Das Aufstellen des Elektrozauns, einen Meter hoch, im Januar war sicherlich richtig, notwendig, unbestritten, hat sicherlich eine Wirkung gebracht und bringt diese Wirkung auch heute noch, aber scheinbar nicht ausreichend, weil von gestohlenen Batterien, Stromunterbrechungen, umgerissenen Zäunen etc. berichtet wird. Dass Sie jetzt andeuten, einen vernünftigen Zaun zu bauen – ich nehme an, es ist ein richtiger Metallzaun, mindestens 1,50 bis 1,70 Meter hoch, eingegraben in der Erde; die ersten 20 Kilometer sind angeschafft –, ist das auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Danke. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war eine Kurzintervention von Kollegen Dornau. Frau Staatsministerin, möchten Sie darauf reagieren? – Es wird keine Reaktion gewünscht. Damit beenden wir die erste Aktuelle Debatte und kommen zu: Debatte und Verantwortliche benennen Fraktion AfD (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Schockierende Bilder haben uns erreicht. Es sind Bengalos gezündet worden, Steine und Flaschen wurden geworfen. (Zurufe von den LINKEN) Es sind sogar brennende Molotow-Cocktails auf Polizisten geworfen worden. Linksextremisten wollten in Leipzig Polizisten – das sind auch Menschen – anzünden. Jetzt hätte ich eigentlich Frau Meier gern gefragt, wie sie zu der Sache steht, wie sie sich eigentlich fühlt, wenn sie so etwas mitbekommt. Aber vielsagend ist sie ja nicht da. Es sind ja die Früchte ihrer Arbeit in der Vergangenheit, die nun auf fruchtbaren Boden fallen. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) – Das war allerdings bei der Linksjugend, Frau Nagel, und da können Sie mal ganz ruhig sein. Die Linksjugend hat bei der Mobilisierung für ihre Demonstration Aufkleber „Advent, Advent, ein Bulle brennt“ verteilt. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Ich war nicht bei dieser Demonstration!) Aber die Zustände in Leipzig kennen wir nicht erst seit gestern, sondern schon etwas länger. Mehrere Dutzend verletzte Polizisten haben wir in Leipzig schon beklagen müssen. Von Linksextremisten wurden Schäden verursacht, die mittlerweile in die Millionen gehen. An Silvester haben wir sogar einen versuchten Mord erlebt. Jetzt kommt die Polizei und fährt eine Einsatzleitlinie der Deeskalation mit einer hohen Einschreitschwelle. (Zuruf von den LINKEN: Das war gut!) Unser Landespolizeipräsident hat gesagt, es sei ganz wichtig, dass wir eine hohe Einschreitschwelle haben; denn bei einer niedrigen Einschreitschwelle sei die Eskalation der Demonstration schon so gut wie gebucht. Jetzt noch einmal ein Exkurs nach Berlin: Der rot-rot-grüne Senat hat für die Corona-Demonstration eine niedrige Einschreitschwelle vorgegeben. Die Polizei sollte bereits bei den kleinsten Verstößen einschreiten. Das müssen natürlich die Berliner klären. Ich erwähne das nur, damit wir hier einmal die Unterschiede geklärt haben. Deeskalation ist im Prinzip richtig. Aber in Leipzig ist sie mittlerweile völlig falsch; denn hier hat sich inzwischen ein linksextremes Disneyland etabliert. (Beifall bei der AfD) Die Gewaltaufrufe waren doch vorneweg im Netz: „Nehmt ihr uns die Häuser ab, machen wir die City platt!“ Das wusste man doch vorher. Man hat auch die Erfahrung, was passiert, wenn die Polizei das Recht der Eigentümer durchsetzt und Häuser räumt. Das kennt man schon aus länger zurückliegenden Jahren: Hamburg Hafenstraße. Man kennt es auch aus Berlin, wenn es regelmäßig um die Liebigstraße geht. Wir wissen, dass solche Maßnahmen der Polizei bei Linksextremisten am Ende zu schweren Straftaten führen und sie Racheakte am Staat, aber auch an der Zivilbevölkerung verüben. Anders kann man das Ganze nicht benennen. Dazu müssen wir jetzt auch die Frage stellen, wie sich eigentlich der Kräfteeinsatz der Polizei gezeigt hat. Natürlich hat man schnell reagiert. Thüringen hat freundlicherweise, wie auch die Bundespolizei, Kräfte geschickt. Ich sage aber auch ganz klar: Man hat die Lage in Leipzig unterschätzt. Das wird besonders dann deutlich, wenn man auf die Vergangenheit schaut. Die Polizeidirektion Leipzig hätte für die Nachaufsicht entsprechende Eingreifkräfte vorhalten müssen, damit man nicht plötzlich ad hoc irgendwie die Kräfte heranbekommen muss. Man weiß ganz genau, dass man bei bestimmten polizeilichen Maßnahmen mit entsprechenden Gegenreaktionen rechnen muss. Hierbei muss man einfach der Polizeidirektion Leipzig den Vorwurf machen, dass sie die Sache wirklich zu niedrig bewertet hat. An dieser Stelle ist es mir wichtig, all den verletzten Kolleginnen und Kollegen und Polizistinnen und Polizisten, die es in Leipzig einmal wieder erwischt hat, gute Besserung zu wünschen. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen für sie keine Theateraufführung wie im Deutschen Bundestag, wo sie vorgeführt werden und alle total betroffen klatschen – auch die LINKEN, die immer maßgeblich bei diesen Protesten im Hintergrund stehen. Wir müssen diese Polizistinnen und Polizisten aber trotzdem würdigen. Wir müssen sie wertschätzen, und man sollte sie auch auszeichnen. Es sind diejenigen, die täglich ihren Kopf und ihren Arsch für die verkorkste Politik von Sozialisten in Leipzig und für die verkorkste Politik einer schwarz-grün-roten Regierung im Freistaat Sachsen hinhalten. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Wippel, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Letzter Satz! (Beifall bei der AfD)
Sebastian Wippel AfD
Ehre, wem Ehre gebührt. Zeichnen Sie die wirklichen Helden aus! (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Wippel von der AfD-Fraktion. Nun hat die CDU die Möglichkeit, hier vorn zu sprechen. Kollege Anton macht sich schon auf den Weg. – Bitte schön, Herr Kollege.
Rico Anton CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Connewitz, immer wieder Connewitz. Das ist nun schon – es ist angeklungen – die zweite Debatte in diesem Jahr, die wir aus gegebenem Anlass zu diesem Thema führen. Zuletzt hatte die Koalition im Januar die gewalttätigen Ausschreitungen in der Silvesternacht auf die Tagesordnung des Hohen Hauses gebracht. Die drei Krawallnächte Anfang September offenbarten einmal mehr, mit welcher Brutalität linke Extremisten in Sachsen vorgehen. Wieder gab es Angriffe mit Pflastersteinen, Pyrotechnik und Flaschen. Wieder wurden Polizisten in Ausübung ihres Dienstes verletzt und zahlreiche Fahrzeuge beschädigt. Was war der Vorwand für diese Ausschreitungen und diese hemmungslose Gewalt? – Die Räumung eines besetzten Hauses in Connewitz. (Zuruf von den LINKEN) Nach Auffassung jedes billig und gerecht Denkenden handelt es sich bei Hausbesetzern um Kriminelle und Schmarotzer, die sich rechtswidrig etwas aneignen, was ihnen nicht gehört. (André Barth, AfD: Genau! – Starker Beifall bei der AfD) Wenn man aber wissen will, was die Abg. Nagel dazu denkt, dann empfehle ich den bei „FOCUS ONLINE“ am 7. September erschienenen Artikel von Ulrich Reitz zur Lektüre. Dort wird Kollegin Nagel mit den Worten zitiert: „Ich freue mich über die soziale Praxis der Hausbesetzungen in Leipzig.“ – Aha. (André Barth, AfD: Unglaublich!) Straftaten sind also eine erfreuliche soziale Praxis, Frau Nagel. Das lässt ja hinsichtlich Ihres Verhältnisses zu Recht und Gesetz tief blicken. Aber es geht ja noch weiter: Ich zitiere aus demselben Artikel: „Darum bin ich auch in der Partei DIE LINKE aktiv, dass wir den Kapitalismus und das nationalstaatliche Prinzip in Gänze überwinden müssen.“ (André Barth, AfD: Unglaublich verfassungsfeindlich! – Zurufe von der AfD) Im Klartext heißt das nichts anderes, als dass Sie die soziale Marktwirtschaft und den deutschen Staat abschaffen wollen. Genau dieses Gedankengut, das Sie verbreiten, ist der Nährboden, auf dem die linke Szene in Leipzig gedeiht. Es wird der Eindruck erweckt, es gäbe eine Art moralisch gerechtfertigtes Widerstandsrecht gegen einen aus Ihrer Sicht unsozialen Staat. Aber das ist grober Unsinn. Die Wahrheit ist: Es gibt kaum einen Staat auf der Welt, der sich hinsichtlich der sozialen Absicherung seiner Bürger mit Deutschland messen kann. Das gilt auch für das Thema Wohnen. Im Grunde ist doch alles nur vorgeschoben. Es geht diesen linksextremistischen Gruppen um die gewaltsame Beseitigung unseres demokratischen Rechtsstaates. (André Barth, AfD: Jawohl! – Beifall bei der AfD) Deshalb ist die brutale Gewalt gegen Polizisten nicht etwa das Ergebnis der Eskalation einer ja im Grunde friedlichen Versammlung; vielmehr werden Polizisten gezielt und geplant von militanten Linksextremisten angegriffen. In dieses Bild fügt sich auch die neuerliche Zerstörung eines Baggers der Firma Hentschke Bau. Meine Damen und Herren, Sie können aber gewiss sein, der Rechtsstaat wird keinen Millimeter zurückweichen und mit Härte und Konsequenz auf diese Gewalttaten antworten. (Beifall bei der CDU und der AfD) Es geht um nicht weniger als um die Zerschlagung eines linksextremistischen Netzwerkes, das eine ganze Stadt und ihre Bewohner terrorisiert und unseren Rechtsstaat angreift. Deshalb bin ich unserem Innenminister Prof. Wöller sehr dankbar, dass er angekündigt hat, die 2019 gegründete Soko LinX weiter zu verstärken. (Zurufe von den LINKEN) Herr Wippel, Ihre neunmalkluge Kritik an der PD Leipzig und dem Einsatz ist allerdings völlig verfehlt; denn die Polizei hat dort einen hervorragenden Job gemacht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Polizeibeamten verdienen unser aller Dank und Anerkennung. Ja, unsere Polizisten sind Helden, und zwar Tag für Tag; denn sie setzen ihr Leben und ihre Gesundheit dafür ein, dass wir alle sicher leben können. (Beifall bei der CDU, der AfD und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller) Ich glaube, wonach unsere Polizei zuallerletzt verlangt, ist ein Orden an der Brust. Sie erwarten vielmehr zu Recht, dass wir an ihrer Seite stehen und sie so ausstatten, dass sie ihren Dienst optimal verrichten kann. Deshalb hat meine Fraktion bei der Haushaltsklausur in der letzten Woche noch einmal das deutliche Bekenntnis abgegeben, dass die Stärkung der Polizei für uns höchste Priorität hat. (Beifall bei der CDU) Das heißt weiterer Stellenaufwuchs und weitere Investitionen in die Ausrüstung. Das sind wir unseren Polizistinnen und Polizisten schlichtweg schuldig. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Anton, die Zeit ist um.
Rico Anton CDU
Die CDU steht unverrückbar an der Seite der sächsischen Polizei. Darauf können Sie sich verlassen, meine Damen und Herren! Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Prof. Dr. Roland Wöller) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Anton von der CDU-Fraktion. Nun die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Nagel, bitte schön. (Oh-Rufe von der AfD)
Juliane Nagel Die Linke
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Oh-Rufe von der AfD – Zuruf von der AfD: Immer wieder gern!) Nun wird die medial mal wieder massiv aufgeblasene Debatte um das vermeintlich gewalttätige Connewitz in den Landtag gehievt. Vielen Dank dafür an die AfD-Fraktion. Ich nehme Ihren Ball sehr gern auf. Lassen Sie uns über Verantwortliche und Heldinnen und Helden sprechen. Dort gehen unsere Meinungen erwartungsgemäß auseinander. Schauen wir uns doch einmal an, wer die Verantwortung für die Wohnraumprobleme in Leipzig trägt. Das ist nicht die Polizei. Das sind nicht die Mieterinnen und Mieter. Das sind nicht die solidarischen Stadtteilinitiativen oder Hausbesetzerinnen und Hausbesetzer. (Sebastian Wippel, AfD: Ihre Einwanderungspolitik!) Es ist eine Politik, die sich viel zu lange auf den Ausverkauf der Stadt, den Ausverkauf von kommunalen Grundstücken und Wohnhäusern orientiert hat. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Es ist eine Politik – da können Sie, Herr Pallas, auch zuhören –, die Privatinvestorinnen und Privatinvestoren viel zu lange den roten Teppich ausgerollt hat. Es ist mit Verlaub kein Zufall, dass sich OBM-Kandidatinnen – „Kandidaten“ muss man sagen – verschiedener Couleur in ihren Wahlkämpfen immer wieder von Immobilienunternehmen haben sponsern lassen – zuletzt der CDU-Kandidat, der demonstrativ den Schulterschluss mit einem Investor suchte, der für seine Verachtung von armen Menschen, von ökonomisch benachteiligten Menschen sehr wohl bekannt ist. (Zuruf von der CDU) Nicht erst seit gestern hat dieser Investor und haben profitorientierte – und das ist, sorry, wirklich pervers –, zum Teil börsennotierte Wohnungsunternehmen die Stadt Leipzig für sich entdeckt, treiben die Preise für das Zuhause, für die Grundstücke in die Höhe. Mit Gewalt werden Mieterinnen und Mieter verdrängt. Sie werden mit überbordenden Modernisierungsbegehren bedrängt, damit sie ausziehen. (André Barth, AfD: Was, mit Gewalt? – Zuruf von den LINKEN: Ein Beispiel für Gewalt, bitte!) – Dazu komme ich noch. – Ja, damit sie ausziehen und die neuen Angebotsmieten noch höher gesetzt werden können. Neubauten in Leipzig-Connewitz – wenn wir darüber reden, wenn Sie wieder darüber reden wollen – kann sich ein normalverdienender Mensch in dem Stadtteil, in der Stadt nicht mehr leisten. Beim Verkaufsgeschehen – dazu können Sie ja einmal Berichte studieren – im Bestandswohnraum (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) stehen knallharte Kapitalanlagestrategien im Vordergrund und nicht das bürgerliche Glücksversprechen des Eigenheims. (Beifall bei den LINKEN) Sie wollen über Gewalt in Connewitz reden. Dann reden Sie doch einmal mit Mieterinnen und Mietern, reden Sie mit den Mietern der Thierbacher Straße 6, ein Wohnhaus im Herzen des Stadtteils. Diese Hausgemeinschaft lebt dort seit 18 Jahren – dort wurden Kinder geboren –, ohne ihr Haus zu besitzen. Seit vier Jahren nun wehren sie sich gegen rabiate Entmietungsstrategien durch Modernisierung. Schornsteine wurden abgebaut, das Dach wurde abgedeckt, es hat geregnet – die ganze Palette von Maßnahmen. Und doch haben sie durchgehalten und haben kürzlich einen Teilerfolg errungen: Die Verdoppelung der Miete wurde zunächst gerichtlich gestoppt. Genau das, liebe Damen und Herren, sind die Heldinnen und Helden; sie und ihre vielen Unterstützerinnen und Unterstützer, die mieten- und stadtteilpolitischen Initiativen, die Menschen beistehen, die aus ihren Wohnungen herausmodernisiert oder zwangsgeräumt werden, die Betroffene ehrenamtlich beraten, die Missstände sichtbar machen und die Druck auf die Politik, auf uns ausüben. (Beifall bei den LINKEN) Oder auch die, die zivilen Ungehorsam gegen spekulativen Leerstand leisten und Räume für die Gesellschaft nutzbar machen wollen. Die Besetzung von leerstehenden Häusern, das „Putzi“ in Dresden oder die sogenannte Luwi in Leipzig – das ist eine legitime Reaktion auf den Druck, den Mieterinnen und Mieter in Leipzig, aber auch in Dresden verstärkt zu spüren bekommen. (André Barth, AfD: Das ist illegal! – Zuruf von der AfD: Das ist Anarchie! –
Carsten Hütter AfD
Sie verteidigen Straftaten!) Das mag der Kollege der CDU-Fraktion, Holger Gasse, grundsätzlich anders sehen, aber ich rechne Ihnen das sehr hoch an, dass Sie vor Ort waren, dass Sie das Gespräch gesucht und nicht wie Ihre Parteikollegen im Internet herumgepoltert haben. Das möchte ich an der Stelle auch einmal sagen. (Zuruf von der AfD: Kommen Sie mal zum Thema!) Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit. Hier muss reguliert werden. Wir müssen die Verantwortlichen für die soziale Spaltung im Wohnungsbereich zur Verantwortung ziehen. (Zurufe von der AfD: Mit Brandsätzen oder was? Mit dem Recht auf Gewalt?) Die Wohnungsfrage – dazu komme ich jetzt – als soziale Frage kann weder durch sabotierte Kräne oder Böller noch durch Polizeieinheiten oder die Soko LinX gelöst werden. Sie, meine lieben Damen und Herren, sind hier in der Verantwortung, politische Lösungen zu finden. Ich wende mich hier explizit an die Koalitionsfraktionen. Es ist bisher zu wenig passiert. Der Koalitionsvertrag klingt schön und wohlfeil. Aber auf dem Tisch liegt relativ wenig. Sie wissen uns an Ihrer Seite, wenn es darum geht, Wohnen als Gemeingut zu organisieren und zu fördern und somit den sozialen Frieden auch in den Großstädten dieses Landes herzustellen oder zu erhalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Nagel von der Fraktion DIE LINKE. Ich sehe ein Handzeichen. Herr Ulbrich, Sie wollen vermutlich eine Kurzintervention tätigen. Aufgrund dessen gehen Sie auch ans Telefon – Entschuldigung, ans Mikrofon. Telefon wäre auch nicht schlecht, aber das ist hier nicht erlaubt, wenn es lautgestellt ist. Deshalb jetzt an Mikrofon 7 Kollege Ulbrich von der AfD-Fraktion mit einer Kurzintervention.
Roland Ulbrich AfD
Ich darf Folgendes zu dieser Rede feststellen: Ein krimineller Akt, Hausfriedensbruch, strafbar nach § 123 StGB, wird hier in diesem Hohen Haus als Form des zivilen Widerstands dargestellt. Bei § 123 spielt es überhaupt keine Rolle, ob das Haus bewohnt oder ob es ein freistehendes Grundstück ist. Es muss nur befriedet sein. Ich muss sagen, dass es empörend ist, dass wir hier kriminelle Akte als legitim darstellen. Das darf in einem Rechtsstaat nicht sein. Wir haben uns entschieden, solche Dinge als kriminell zu erklären. Der, der mit Hausfriedensbruch anfängt, wird irgendwann einmal mit Mord enden. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Proteste bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Ulbrich von der AfD-Fraktion mit einer Kurzintervention. Frau Kollegin Nagel, möchten Sie erwidern? – Bitte schön.
Juliane Nagel Die Linke
ja, dass Gesetze veränderbar sind. Ich stehe hier und sage ganz klar, dass meine Partei, wahrscheinlich eher auf Bundesebene, nach dem Modell der Niederlande gern Recht und Gesetz in Bezug auf Hausbesetzungen verändern würde. In den Niederlanden war es lange legal, leerstehende Häuser, die mindestens ein halbes Jahr leer standen, zu besetzen, wenn damit ein sozialer Zweck verfolgt wurde. So eine Regelung könnten wir uns in Deutschland sehr gut vorstellen. Die Hausbesetzung ist eine soziale Praxis, die viel Positives hervorgebracht hat. Hier in Dresden sind die jungen Leute, die das „Putzi“ besetzt haben, gerade vor Gericht gestellt worden. Es war ein Richter, der die jungen Leute für ihr Engagement gelobt hat. Er hat zwar in der Fußnote gesagt, dass die Methode vielleicht nicht ganz richtig war, aber der Zweck dieser Besetzung und wie diese passiert ist – nämlich friedlich, kreativ und bunt –, war ganz richtig. (Lachen bei der AfD – Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Nagel an Mikrofon 1 mit der Erwiderung auf die Kurzintervention von Kollegen Ulbrich aus der AfD-Fraktion. Wir fahren nun in der Rednerreihung fort. Nun kommt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Lippmann, bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Würde man bei Buchmachern auf AfD-Debattentitel wetten können, wären die Quoten wohl schlecht. Zu erwartbar war, dass auch in dieser Debatte in plumper Polemik alles ausgeschlachtet wird, was man gerade irgendwo gefunden hat. So weit, so erwartbar. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist ja eine Bagatelle!) Gestatten Sie mir zu Beginn dieser schon etwas schräg anmutenden Debatte eine Bitte in Richtung aller Kolleginnen und Kollegen: Tun wir doch nicht der AfD noch den Gefallen, die billige Polemik durch weitere Angriffe auf Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus zu verlängern. Damit ist keinem geholfen, außer der AfD. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD –
Sebastian Wippel AfD
Besser qualifiziert hochwertig wie Ihr geschätzter Kollege …!) Zur Aktuellen Debatte: Sie wollen über Connewitz reden. Das Unterfangen scheitert an banalen Kenntnissen der Leipziger Geografie. Wenn man die Verlautbarungen der letzten Wochen gehört hat, dann scheint Connewitz, nicht nur bei Ihnen, entweder mittlerweile ein Synonym für Leipzig oder ein sehr großer Stadtteil zu sein, in dem auch die Eisenbahnstraße liegt. Das mag man für einen Lapsus halten. Aber die Debatte darum ist Sinnbild dafür, dass wir in einer Pars-pro-toto-Rhetorik angekommen sind, die nicht einmal mehr im Ansatz zwischen berechtigten politischen Forderungen, realen Problemen, Anlässen und schweren Straftaten differenziert, wie es für eine angemessene Debatte in dieser Frage aber notwendig wäre. Man nimmt lieber ganze politische Stadtteile in Geiselhaft und lässt alles in gegenseitigen Anschuldigungen verschwimmen. Werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, kaufen Sie sich erst einmal einen Stadtplan von Leipzig, bevor Sie dieses Theater fortsetzen. (Zuruf von der AfD: Quatsch!) Dann wollen Sie Verantwortliche benennen. Nein, das wollen Sie nicht, Sie wollen Dreck auskippen über einen Stadtteil in Leipzig, über Menschen, die sich um Wohnraum in Leipzig sorgen, indem Sie alles – berechtigte Anliegen, friedlichen Protest und Gewalttaten – in einen Topf werfen und von Linksterrorismus und Bürgerkrieg schwadronieren. Das ist billig und verantwortungslos. Es zeigt Ihre pathologische Inkonsequenz. Während Sie verbal zwischen jedem, der in Leipzig zu Recht friedlich protestiert, und Gewalttaten eine Verbindung schlagen, haben Sie sonst Verständnis für jeden noch so realitätsfernen Verschwörungsideologen, der unsere freiheitliche Demokratie stürzen will. Das sagt alles über die AfD und diese Debatte. Es wird aber noch deutlicher bei dem, was Herr Wippel schon angesprochen hat. Sie wollen Helden auszeichnen. Das ist ein spannender Punkt. Sie haben es gerade angesprochen. Als der Bundestag vor drei Wochen jenen drei Polizisten dankte, die den Sitz unseres Parlaments gegen den Sturm Ihrer geistigen Gesinnungsgenossen verteidigt haben, sind Sie sitzen geblieben, (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD) weil es Ihnen nicht gepasst hat, dass sich die Polizei jeder – ich betone es: jeder! –, Bedrohung für unsere Demokratie entgegenstellt und damit auch Ihren Helfershelfern. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist eine Instrumentalisierung der Polizei!) Um Ihnen Ihre eigene Bigotterie vor Augen zu führen, bemühe ich in dieser Causa Ihren MdB-Kollegen Hess, der meinte, das sei eine reine Showveranstaltung gewesen, die dazu diente, Gegner der überzogenen Corona-Maßnahmen mit Extremisten in einen Topf zu werfen. (Sebastian Wippel, AfD: Damit hat er recht! – Zurufe von der AfD: Genauso war es!) – Wenn Sie das ernst nehmen, frage ich mich, was Sie hier gerade aufführen, nämlich eine reine Showveranstaltung, in der Sie jene, die für bezahlbaren Wohnraum eintreten, mit Gewalttätern in einen Topf werfen. Lassen Sie es lieber bleiben. Es ist schäbig und unwürdig für die Debatten in diesem Hohen Haus. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU –
Carsten Hütter AfD
Das sind Straftaten, die Sie verherrlichen!) Werte Kolleginnen und Kollegen! Aufgabe der Sicherheitsbehörden in einem demokratischen Rechtsstaat ist es, konsequent gegen Gewalt vorzugehen, Straftäter zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Gewalt kann, Gewalt darf in einem freiheitlichen Rechtsstaat nie legitimes Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele sein. Ebenso ist es nicht hinnehmbar, wenn Personen legitime Ziele dazu instrumentalisieren, ihren bloßen Gewaltfetisch auszuüben. Das ist klar zu verurteilen. Dagegen ist vorzugehen. Ich weiß, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, dass Justizministerin Katja Meier mittlerweile das personifizierte Feindbild Ihrer Politik ist. Sie ist Justizministerin, kämpft also für den Rechtsstaat. Sie ist eine Frau, mit denen Sie in Führungspositionen sowieso ein Problem haben. Dann ist sie auch noch eine GRÜNE. Mit diesem Frust auf die gesellschaftlichen Entwicklungen müssen Sie selbst klarkommen. Da kann ich Ihnen nicht helfen. Aber unterlassen Sie doch bitte die niederträchtigen Unterstellungen, dass die Justizministerin an Gewaltausbrüchen in Leipzig-Connewitz schuld oder dafür verantwortlich sei. Das ist niederträchtig, dafür sollten Sie sich entschuldigen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Zu guter Letzt: Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Lippmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Valentin Lippmann GRÜNE
Ja, ich gestatte eine Zwischenfrage. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel, bitte.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Lippmann, gestatten Sie eine Frage: Hat die gerade von Ihnen verteidigte Justizministerin Katja Meier das Lied „Advent, Advent, ein Bulle brennt“ gemacht oder nicht? (Widerspruch der Abg. Antonia Mertsching und Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Sind Aufkleber mit dieser Textzeile in Leipzig vor den gewalttätigen Demonstrationen verteilt worden – ja oder nein? (Beifall bei der AfD)
Valentin Lippmann GRÜNE
Herr Kollege Wippel, die Debatte um die Justizministerin und ihre Punkvergangenheit haben Sie bereits im Januar versucht, in diesem Hohen Hause auf das Billigste auszuschlachten. Am Ende war das für Sie ein Schuss ins Knie, (Sebastian Wippel, AfD: Genau, ein Schuss ins Knie!) weil Sie erkennen mussten, dass Sie nicht bereit sind, gegenüber der Justizministerin die gleichen Maßstäbe anzulegen, die Sie für sich selbst reklamieren: nämlich, sich für Dinge in der Vergangenheit zu entschuldigen und auch um Entschuldigung zu bitten. Die Justizministerin hat klar gesagt, dass sie das damals in jungen Jahren in einem Punksong so mitgetragen hat. Sie hat sich dafür entschuldigt und klargemacht, dass sie keinesfalls in irgendeiner Weise Verständnis für Gewalt gegenüber jedermann hat. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –
Sebastian Wippel AfD
Sehr lange gebraucht!) Das ist einer Justizministerin auch angemessen, und das erwarte ich von jedem Politiker in diesem Hohen Hause. Interessant war, zu welchen Punkten Sie mitunter geschwiegen haben, als es um Gewalttaten ging. Von daher sollten Sie nicht mit dem Finger auf andere zeigen, wenn Sie eigentlich sich selbst meinen. (Sebastian Wippel, AfD: Das machen aber Sie!) Was nun die Justizministerin mit Aufklebern in Leipzig zu tun hat, das können Sie gern einmal dem Hohen Hause erklären. Ich glaube nicht, dass die Staatsministerin der Justiz Aufkleber mit diesem Titel drucken lässt. Wenn Sie anderes behaupten, dann sollten Sie das einmal auf den Wahrheitsgehalt hin überprüfen; nicht, dass Sie auch noch verleumderisch tätig werden, Herr Kollege Wippel. (Sebastian Wippel, AfD: Sie ist ein schönes Vorbild!) So, nun zurück zur Aktuellen Debatte. Lassen Sie mich abschließen. Im Kampf gegen Gewalt braucht es die notwendige Klarheit, aber auch eine hinreichende Besonnenheit des Rechtsstaates. Ich warne erneut davor, dass wir uns permanent in Superlativen ergehen. Wenn am Ende alles „Bürgerkrieg“, alles „Terrorismus“ ist, dann verlieren wir den Maßstab dafür, was tatsächlich schwerste Bedrohungen in einem Rechtsstaat sind und schwere Gewalttaten, gegen die berechtigterweise vorzugehen ist, die aber dieses Niveau bei Weitem nicht erreicht haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die Fraktion SPD; Kollege Pallas, bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Gewalt in Connewitz – Helden auszeichnen, Verantwortliche benennen“ – wir haben uns alle gefragt, wohin die AfD damit will. Ich denke, die Debatte zeigt deutlich, wie unterschiedlich die medialen Strategien einiger Akteure in der Landespolitik sind. Nun gut, Sie wollen Verantwortliche benennen. Dann sagen wir erst einmal, was war: Infolge einer rechtswidrigen Hausbesetzung in Leipzig gab es Anfang September im Rahmen von Demonstrationen gewalttätige Ausschreitungen. So weit, so gut. In der Folge hatten wir eine mediale Auseinandersetzung über die Deutung dieser Ereignisse. Das reichte von Verständnis für Ausschreitungen aufgrund der angespannten Wohnraumsituation durch die Kollegin Nagel – wie heute schon wieder gehört – und den ehemaligen Landessprecher der GRÜNEN, Jürgen Kasek, bis zu Formulierungen wie: „Krawallnächte“ durch CDU-Vertreter, „linke Gewalttage“ oder – heute von der AfD gehört – „Bürgerkrieg“. Kolleginnen und Kollegen, das ist beides Bullshit, Entschuldigung! Wir müssen die Auseinandersetzungen in Connewitz und die Diskussionen um dringend benötigten, bezahlbaren Wohnraum in Leipzig strikt voneinander trennen. Gewalt baut keine Wohnungen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPD) Die Ausschreitungen waren ein Gewaltexzess. Das war kriminell und hatte überhaupt nichts mit politischer Auseinandersetzung zu tun. Diese Aktionen waren auf Gewalt gegen die Polizei und den Staat ausgerichtet und nichts anderes. Ich bin froh, dass es durch ein kluges Einsatzkonzept der Leipziger Polizei am 12. September gelungen ist, diese Gewaltspirale zu unterbrechen. Wir hatten auch im Innenausschuss am 17. September eine kurze Runde dazu, bei der der Innenminister und der Landespolizeipräsident zu den Erkenntnissen berichteten. Was ich bemerkenswert fand, war, dass an allen drei Tagen insgesamt 52 Strafanzeigen gegen 35 Tatverdächtige aufgenommen wurden. Drei Tage Bürgerkrieg? Krawallnächte? Rechtfertigungen? – Alles schwierig. Sie wissen, was ich meine. Eine Verbindung zu linksextremen militanten Kreisen, mit denen es unbestritten ein Problem in der Stadt Leipzig und im Umfeld gibt, konnte bislang nicht hergestellt werden. Insofern sind einige Verbindungen, die einige von Ihnen in den letzten Wochen aufgemacht haben, einfach übertrieben. Vielleicht können wir uns dabei endlich einmal den eigentlichen Aufgaben zuwenden. Zunächst einmal müssen wir Gewalt zurückdrängen. Dazu müssen alle friedlichen und demokratischen Akteure der Stadt und des Landes zusammenhalten, zusammenarbeiten und klar sagen, dass eine Eskalation nicht in Ordnung ist. Natürlich muss es auch weiterhin Gespräche geben, vor allem mit der Bevölkerung in den am stärksten belasteten Stadtteilen. Deshalb bin ich Burkhard Jung und der Stadt Leipzig sehr dankbar, dass in es Anlehnung an Initiativen aus der letzten Amtsperiode auch jetzt wieder erste Angebote in Form von Stadtteilgesprächen gibt, wenngleich es dazu auch Diskussionen gibt. Aber das Zeichen ist wichtig, miteinander im Gespräch zu bleiben: Stadt, Bevölkerung und Polizei. Wegen der Vorwürfe mangelnder Zusammenarbeit zwischen Stadt und Polizei ist auch hier festzustellen, dass das Gegenteil der Fall ist. Ich möchte gern den Polizeipräsidenten Schultze zitieren, der im „kreuzer“, einem Magazin in Leipzig, ein Interview gegeben hat und dort schreibt, dass es bereits seit 2018 eine Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Polizei gibt, die mit Leben erfüllt wird, und man auch auf der Ebene des Kriminalpräventiven Rates sehr intensiv und gut zusammenarbeitet. Das ist der Fakt, das ist die Wahrheit und nicht das, was gegenteilig behauptet wird. Er wurde auch zur medialen Spirale nach den Demonstrationen und der Überschrift „Leipzig – Hauptstadt des linken Terrors“ befragt. Dabei ordnet er ganz klar ein – ich zitiere –: „99 % aller Demos hier laufen friedlich. Bei der Masse der Demonstrationen laufen wir mit zwei Beamten nebenher.“ – Er widerspricht also auch ganz klar dem Bild von Linksterror und Bürgerkrieg. Er unterstreicht aber auch fachlich, dass es in der Stadt Leipzig ein Problem mit Gewalt und politisch motivierter Kriminalität gibt – von rechts und von links. Meine Damen und Herren, das haben wir auch heute nicht zum ersten Mal diskutiert. Es wird immer wieder dargestellt, dass politisch motivierte Kriminalität und vor allem Gewalt bekämpft werden muss und wir dafür vor allem Fakten zur Kenntnis nehmen und sachlich bleiben müssen. Lassen Sie uns noch weitere Fakten zur Kenntnis nehmen, wenn es darum geht, Verantwortliche für eine mediale Spirale, für Hetzkampagnen zu benennen, sehr geehrter Herr Wippel. (Sebastian Wippel, AfD: Bin ich jetzt dran? Oh ja!) Das, was mutmaßlich Ihr Parteigenosse – hätte ich fast gesagt – Alexander Gauland und der ehemalige AfD-Sprecher Christian Lüth ausgeheckt haben, scheint bei Ihnen in Sachsen längst Parteiräson zu sein: Wenn es Deutschland schlecht geht, geht es der AfD gut, wenn es Sachsen schlecht geht, geht es der AfD gut. – Schämen Sie sich! (Carsten Hütter, AfD, steht am Mikrofon.) Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD –
Carsten Hütter AfD
Erzählen Sie nicht so einen Unsinn! Das ist völliger Quatsch!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Pallas von der SPD-Fraktion. – Herr Hütter, die AfD hatte bereits zwei Kurzinterventionen. Eine weitere ist leider nicht mehr möglich. Wir könnten nunmehr zu einer zweiten Rederunde kommen. Als Erstes wäre wieder die CDU an der Reihe, Herr Pohle. – Entschuldigung, Herr Pohle, jetzt war ich zu schnell; Herr Hütter von der AfD-Fraktion möchte auch noch etwas sagen. Zuerst kommen Sie, danach der Kollege Pohle von der CDU-Fraktion und dann die Rednerreihung, wie gewohnt. Kollege Hütter, bitte schön.
Carsten Hütter AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nur ganz kurz: Herr Pallas, zu Ihrem Aufschrei gerade wegen dieses Ausdrucks des ehemaligen Pressesprechers und AfD-Mitglieds Lüth: Ich habe gar nicht mitbekommen, wie Sie sich aufgeregt haben, als Sandra Luft von den LINKEN gefordert hat, dass man 1 % der Reichen erschießen sollte. Dazu habe ich nichts von Ihnen gehört. – Einfach mal so viel zu dem Thema. Frau Nagel, was Sie uns hier gerade verkaufen wollen, das ist DDR-Wohnungsbau, bei dem die Mieten niedriger sind als die Investitionen, die benötigt werden, um Wohnhäuser instand zu setzen. Was dabei herauskommt, das kennen wir alle miteinander; und wer Ihre Partei begreifen will, der schaue sich einfach einmal teilweise besetzte Häuser an, auf denen oben große Banner sind, auf denen es um Wohnungsnot geht, und unten bettelt man um Migranten. Wenn man das Ganze einmal in einen Kontext setzt, dann weiß man genau, wie Ihre Partei tickt. Vielen Dank auch. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt und Juliane Nagel, DIE LINKE) Wir sind es leid, immer die gleichen Verharmlosungen zum Thema Linksextremismus in Sachsen zu hören, und die CDU muss sich dazu auch endlich einmal ehrlich machen. (Beifall des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Die Fakten sprechen doch eine ganz andere Sprache. Wir haben 66 Gewalttaten von Rechtsextremen und 117 von Linksextremen. Das sind doppelt so viele linksextreme Gewalttaten in Sachsen wie rechtsextreme, und gewaltbereite Autonome haben wir mittlerweile 415 bekannte Personen, deren Zahl seit 2014 deutlich angewachsen ist, davon allein 215 im Raum Leipzig. Im ersten Halbjahr 2020 gab es 841 Übergriffe auf Polizisten in Sachsen, davon 195 im Großraum Leipzig. Die Zahl linksmotivierter Straftaten ist dabei viermal höher als die rechtsmotivierter. Brennpunkt und Hotspot ist immer wieder Leipzig, mittlerweile einer der größten linksextremistischen Hotspots neben Hamburg und Berlin. 2019 gab es dort 350 linksmotivierte Straftaten, brennende Kräne, zerstörte Baufahrzeuge, Polizeiautos und auch vereinzelt Angriffe auf Menschen. In Bekennerschreiben auf Indymedia war immer wieder die Rede von „Bullenschweinen“ und staatlichem Terror. – Okay, es gab die Gründung der Soko LinX im Herbst 2019 – das hatte unter anderem auch meine Fraktion gefordert –, aber mit nur 20 Ermittlern, bei aller Liebe, viel zu klein und viel, viel zu spät, Herr Staatsminister. Bisher ist die Soko LinX ein Reinfall, nicht mehr als eine Beruhigungspille für die Bürger, und die einzige Pressemitteilung von Festnahmen spricht von zwei Personen. Was daraus wird und ob diese zur Anklage kommen, kann man momentan noch nicht beurteilen. Wir werden sehen. Wo bleiben denn Ihre Erfolge? Wo ist denn der Kampf gegen die Autonomen, den Ministerpräsident Kretschmer so lautstark ankündigte? Wo bleibt denn der Schulterschluss gegen links? Alles nur leere Worte! (Beifall bei der AfD) Auch 2020 wird für Leipzig ein Jahr des Linksextremismus. Der letzte CDU-Polizeichef hatte längst aufgegeben und versuchte, in die bezahlte Politik zu flüchten – was ihm leider nicht gelungen ist. Was heißt „leider“! Wir müssen weiterhin Debatten wie diese führen und versuchen, gemeinsam auf der politischen Schiene Abhilfe zu schaffen; denn viel zu lange wurde an Polizei und Justiz gespart. Hass und Gewalt gegen Einsatzkräfte wurden viel zu lasch bestraft, mit den politisch Linken teilweise gemeinsam gegen die Polizei gekeilt. Die AfD-Fraktion will das so nicht stehen lassen. Insbesondere die Versäumnisse der Regierung werden immer wieder durch uns angeprangert. Da werden linksradikale Vereine staatlich „gepampert“, und dies seit Jahren. Da wird öffentliches Eigentum Linksradikalen überlassen, siehe das AJZ in Chemnitz. Da gibt es Antifa-Kunstprojekte in staatlichen Räumen in Chemnitz. Da wird jemand Justizministerin, der früher selbst in einer linksradikalen Band gespielt hat. Da trifft vor einigen Tagen der grüne Umweltminister Wolfram Günther im Klimacamp Dresden auf die linksextreme Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU). Wahrscheinlich hatte Herr Minister Günther auch die Antifa-Flagge übersehen, als er das Klimacamp so lobte. Es ist ein Unding, dass die CDU solche Personen in ihrem Kabinett duldet. (Beifall bei der AfD) Das ist nichts anderes als die Verharmlosung linksextremistischer Ideologie. Ja, die Verantwortlichen für den Linksextremismus in Sachsen heißen LINKE, GRÜNE, SPD und CDU. (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Ronald Pohle, CDU: Oh!) Wann wird endlich dagegen gehandelt? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD –
Albrecht Pallas SPD
Mit Antifaschismus haben Sie nichts zu tun, Herr Hütter, ja?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Hütter von der AfD-Fraktion mit der Eröffnung der zweiten Rederunde. Nun die CDU-Fraktion, Kollege Pohle, bitte schön.
Ronald Pohle CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich die Debattenüberschrift gelesen habe, war meine Reaktion: Was wird die AfD daraus machen? Ich bin ein wenig enttäuscht, Herr Wippel, dass Sie als Polizist als Erstes den Einsatz kritisieren. Ich habe im Innenausschuss darüber berichtet. Wissen Sie, was uns unterscheidet, insbesondere die CDU- von der AfD-Fraktion? Wenn wir von etwas sprechen, haben wir die Kompetenz dafür, weil wir nämlich vor Ort gewesen sind. (Zurufe von der AfD: Oh!) Ich war an diesen Tagen dort. Ich war in Aue zum Festakt und war danach bis halb zwei vor Ort, um unsere Einsatzkräfte entsprechend zu würdigen. Da brauche ich keinen Orden dranzuhängen, sondern ich schaue mir die Situation vor Ort an. Ich habe auch im Innenausschuss darüber berichtet, wie schwierig die Situation auch für die Einsatzkräfte war, einen solchen Einsatz zu führen. (Sebastian Wippel, AfD: Natürlich, wenn der Einsatz schlecht geführt wird, wird es für die Leute unten schwer!) Mit Zahlen, Daten und Fakten tun Sie sich auch schwer. Wenn Sie sich ein wenig Mühe gegeben hätten, dann hätten Sie diese zur Kenntnis genommen. „Krawalle in Leipzig seit Jahresbeginn“ – das war eine Überschrift von 2015. Seit 2014/2015, das sind fünf, sechs Jahre, begleiten wir die Problematik in Connewitz bzw. in Leipzig insgesamt; denn es ist nicht immer nur ein Problem in Connewitz, wie Kollege Lippmann in seinem Redebeitrag richtig erwähnte. Sie haben schon ein Problem damit, Leipzig zu verorten, also, welche Ortsteile davon betroffen sind. Wenn Sie Kritik an dem Polizeieinsatz, im Grunde genommen an der Deeskalation, üben, dann zitiere ich Ihnen etwas aus dem Protokoll des Innenausschusses: Bei den Einsätzen im September sind 20 Polizeibedienstete verletzt und zahlreiche Einsatzfahrzeuge beschädigt worden. 39 Ermittlungsverfahren wurden gegen 52 bekannte Tatverdächtige und weitere – unbekannte – Täter eingeleitet. Im Dezember 2015 hatte Leipzig bereits eine Orgie der Gewalt erlebt. Damals gab es 69 verletzte Beamte, 23 Tatverdächtige und circa 50 beschädigte Dienstfahrzeuge. (Tobias Keller, AfD: Das sind doch dieselben Leute! –
Sebastian Wippel AfD
Weit gekommen mit der Deeskalation!) Ich will nicht sagen, dass es dadurch besser wird; denn jeder einzelne Polizist, der verletzt worden ist, jedes einzelne Fahrzeug, das beschädigt wird, ist ein Problem. Aber insofern zeigen doch die Zahlen, dass die Strategie der Polizei genau richtig gewesen ist. Wir sehen diese Problematik in Leipzig. Wir können dort nicht mit schwerer Technik gegen Unbeteiligte anrücken. Wenn Sie sich das einmal auf der Wolfgang-Heinze-Straße ansehen: Dort sind Gaststätten mit völlig unbeteiligten Menschen, und das große Problem ist, dass sich gewaltbereite Menschen unter die Demonstranten mischen. Wenn ich mir das anschaue: Ich habe am 12. September – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pohle, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Ronald Pohle CDU
Ja, gern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel, bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Kollege Pohle, Sie haben gerade noch einmal schön beschrieben, wie sich die Spirale der Gewalt schon seit Jahren entwickelt. Können Sie mir noch einmal kurz erklären, wo die Deeskalationsstrategie in Leipzig tatsächlich über die ganzen Jahre erfolgreich gewesen ist? Über die ganzen Jahre hat nämlich nichts dergleichen geklappt, und irgendwann muss man ja auch einmal umschalten, da muss der Rechtsstaat auch einmal wehrhaft sein. Dafür sind Sie ja auch.
Ronald Pohle CDU
Herr Wippel, bevor Sie ans Mikrofon gegangen sind, hätten Sie sich meinen Wortlaut vielleicht noch zu Ende anhören sollen. Ich habe Ihnen doch anhand von Zahlen dargelegt, dass diese rückläufig sind, dass wir also deutlich erfolgreicher sind. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Carsten Hütter, AfD) Aber unabhängig davon will ich Ihnen sagen: Am 5. September eskalierte es zwar sehr stark. Dann aber ziehe ich den Vergleich zu den Demonstrationen am 12. September zum Thema China und am 20. September zum Fußball. Ich habe nicht einen Vertreter der AfD dort gesehen, nicht eine bekannte Persönlichkeit Ihrer Partei. Das sehe ich mir nämlich ganz genau an. Ich sehe mir nicht nur das Demonstrationsgeschehen an, sondern auch, wie viele kompetente Leute überhaupt beteiligt sind. Ich weiß nicht, woher Sie Ihr Wissen nehmen: aus der großen Zeitung mit den großen Überschriften und den vielen Bildern? Ich weiß es nicht. (Beifall bei der CDU und den LINKEN –
Sebastian Wippel AfD
Applaus von den LINKEN!) Ich möchte trotzdem noch auf einen Wortbeitrag der Kollegin Nagel eingehen. Frau Nagel, Sie sind ja gleichzeitig Stadträtin. Sie haben versucht, die ganze Sache mit dem Thema Gentrifizierung zu bemänteln. Sie müssten eigentlich wissen, dass der Ausverkauf der Stadt vielleicht einen anderen Blickwinkel hat; denn ein Großteil der Investoren, die Sie angesprochen haben, hat Leipzig zu dem gemacht, was es ist: eine liebenswerte Stadt, eine schöne Stadt, in der Investoren viel Geld in die Hand genommen haben. (Beifall bei der CDU) Ich gebe Ihnen insofern – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Pohle, gestatten Sie eine zweite Zwischenfrage?
Ronald Pohle CDU
Ich möchte gern erst einmal diesen Sachverhalt abarbeiten, danach würde ich die Frage gern zulassen. (Carsten Hütter, AfD: Ich warte auch gern 2 Minuten!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gern.
Ronald Pohle CDU
Frau Nagel ist gleichzeitig Stadträtin. Sie müsste eigentlich wissen, dass wir trotz alledem in Leipzig noch Leerstand haben. Es gibt durchaus Gebiete wie Paunsdorf oder Grünau. Wir können nicht alle in exponierten Lagen leben. Ich gebe Ihnen recht: Wenn Gentrifizierung dazu führt, dass Mieter vertrieben werden – wir haben bereits zig Debatten in Leipzig dazu geführt; damit haben Sie recht –, dann gestattet dies noch lange nicht, dass man Gewalt einsetzen kann. Das sollte man auch nicht verharmlosen. Insofern wollte ich Ihnen das nur einmal ins Stammbuch geschrieben haben. Das müssten Sie eigentlich wissen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Möchten Sie jetzt die Zwischenfrage zulassen?
Ronald Pohle CDU
Jetzt wäre es angemessen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Wunderbar! Kollege Hütter von der AfD-Fraktion, bitte schön.
Carsten Hütter AfD
Vielen Dank. Herr Kollege, mir drängt sich jetzt eine Frage auf: Sie zeichnen gerade ein relativ positives Bild, dass also alle möglichen negativen Faktoren, auch Straftaten, ein Stück weit rückläufig seien. Ich kann das nicht erkennen, auch nicht aus den Antworten auf die Kleinen Anfragen, die ich gestellt habe. Wir haben personell mittlerweile bekannte 450 Menschen, die der autonomen Szene angehören. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wie viele Mitglieder haben Sie denn in der AfD?) Wir haben 185 Angriffe auf Polizisten. Äußern Sie sich doch einmal dazu. Das ist doch ein Anstieg und kein Rückgang. Das passt doch mit Ihrem Redebeitrag überhaupt nicht zusammen. Ich bitte um eine Antwort. (Beifall bei der AfD) Ronald Pohle CDU: Herr Hütter, auch hierzu muss ich wiederum sagen: Hören Sie doch bitte meinem Redebeitrag zu. Es ging um die Kritik von Herrn Wippel an der Polizei und wie diese an das Demonstrationsgeschehen herangegangen ist. Auf die Deeskalation habe ich mich bezogen. Diese Zahlen sind rückläufig, die anderen Zahlen sind natürlich ansteigend. Insofern hat die Debatte, die Sie vorhin angestoßen haben, die CDU würde verharmlosen, keinen Sinn. Sehen Sie sich einmal meine Debattenbeiträge von 2015 als CDU-Mitglied an. Ich habe zum Beispiel für eine deutliche Verbesserung der Einrichtungen der Polizei gestimmt. Ich bin damals als „GummigeschossPohle“ bezeichnet worden, weil ich gesagt habe: Gummigeschosse, also eine vergrößerte Ausrüstung der Polizei, sollten eingeführt werden. Insofern, Herr Hütter, immer eins zu eins! Ich wollte nur sagen, dass die Kritik des Kollegen Wippel an dem Polizeieinsatz im September völlig falsch war. (Sebastian Wippel, AfD: Aber als wir es beantragt haben, haben Sie nicht zugestimmt, Herr Pohle!) Insofern stimmen wir Ihnen zu, dass an dieser Problematik etwas dran ist: Die Fallzahlen der Straftaten haben sich erhöht, und wir müssen natürlich etwas tun. Aber es ging jetzt reinweg um das Demonstrationsgeschehen. Dazu muss ich sagen, dass unsere Polizeidirektion und die Landespolizeidirektion sehr stark hinter den Maßnahmen stehen. Am 12. September zur Demo zur China-Problematik waren der Innenminister und der Landespolizeipräsident vor Ort. Noch einmal: Als die Demo begann, war sogar der Landespolizeipräsident anwesend. Insofern: Mehr kann man eigentlich nicht tun, als den Polizisten, den Beamtinnen und Beamten – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Der Ministerpräsident war auch noch da!) – Nein, aber nicht bei der Demo bzw. nicht in diesem Zusammenhang; aber er war in der Stadt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pohle, die Redezeit ist mittlerweile abgelaufen. Einen letzten Satz, bitte.
Ronald Pohle CDU
Insofern muss ich ganz ehrlich sagen: Wenn Sie eine solche Debatte anstoßen, dann sollten Sie diese fachlich besser untersetzen. Insofern war das nicht wirklich ein großer Beitrag. Recht vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Das war Kollege Pohle von der CDU-Fraktion. Bevor nun die Fraktion DIE LINKE noch einmal das Wort ergreifen könnte, weise ich darauf hin, dass Zwischenfragen kurz zu formulieren und kurz zu beantworten sind. Ansonsten haben wir hier Schwierigkeiten, eine Trennung vorzunehmen, und es wird am Ende etwas zu laut. Besteht noch Redebedarf bei der Fraktion DIE LINKE? – Kein Redebedarf mehr. BÜNDNISGRÜNE? – Auch kein Redebedarf mehr. Die SPD hat noch 40 Sekunden. (Albrecht Pallas, SPD: Die könnte ich bestimmt klug füllen; aber ich lasse es, Herr Präsident!) – Auch kein Redebedarf mehr. Hat die AfD-Fraktion noch Redebedarf? – Kollege Keller, bitte schön.
Tobias Keller AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte heute zum Thema „Linke Krawalle in Leipzig vom 03. bis 05.09.“ sprechen. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Nein, nein, wir haben ein anderes Thema!) – Ja, hören Sie genau zu. Jetzt geht es um Ross und Reiter. Frau Nagel, Sie sind ursächlich daran beteiligt. Sie stacheln zu Straftaten an. (Widerspruch bei den LINKEN –
Juliane Nagel Die Linke
Wirklich?) – Ja. Ich kann das mit einem Zitat belegen: Sie zitierten am 4. September auf Ihrem Twitter-Account Folgendes: „Wir haben gerade ein Haus in der Bornaischen Straße besetzt und brauchen Support. Die Bullen kommen.“ Was meinen Sie denn, was daraufhin passieren sollte? (André Barth, AfD: Ei, ei, ei! – Juliane Nagel, DIE LINKE: Das habe ich nicht geschrieben!) – Sie haben es geteilt. – Und wir haben es erlebt: Brandsätze flogen, Steine flogen, Polizisten wurden verletzt. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Aber nicht vor Ort!) Aber nicht genug damit. Um 19 Uhr schienen Ihnen nicht genügend Leute da zu sein. Was schrieben Sie auf Ihrem Twitter-Account – diesmal schrieben Sie es –: „Ich freue mich über die soziale Praxis“ – dieses Zitat haben wir vorhin schon einmal gehört – „der Hausbesetzungen in Leipzig.“ (Juliane Nagel, DIE LINKE: Um welche Uhrzeit war das?) – Gegen 19 Uhr. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Und wann war diese gewalttätige Eskalation? –
Kerstin Köditz Die Linke
21 Uhr!) – Ich habe gerade gesagt: Sie hatten wahrscheinlich nicht genügend Leute dazu bekommen. Fakt ist eins: Sie schrieben auch: „Leerstandbesetzungen gehören entkriminalisiert.“ (Zurufe von den LINKEN) Sie sind sich also bewusst, dass Leerstandbesetzungen eine kriminelle Handlung sind. (Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE) Sie rufen also mit Ihrem Twitter-Account zu strafbaren Taten auf, und das können wir nicht hinnehmen. Aber Sie meinen ja immer, Sie seien so besonders menschlich. Jetzt will ich Ihnen einmal eines sagen: Versuchen Sie sich einmal in meine Person hineinzuversetzen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, nein, nein! – Lachen bei den LINKEN) Ich war an diesem Tag, am 4. September, um 18:30 Uhr in der Karl-Liebknecht-Straße. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Oh!) Ich habe dort in einem Restaurant Fisch gegessen. Wer sie nicht kennt: Die Karl-Liebknecht-Straße ist eine Straße, die als Kneipenmeile bezeichnet wird, wo man gut Kultur genießen, nette Leute treffen und gut essen kann. (Marko Böhme, DIE LINKE: Was wollten Sie dann dort? Was haben Sie denn gegessen? – Heiterkeit bei den LINKEN) Dann bin ich zu Bekannten gegangen, die in der Brandstraße wohnen. Die Brandstraße müsste Ihnen besonders bekannt seien, weil sich dort das linXXnet, Ihr Büro, befindet. Wir haben dort Doppelkopf gespielt. (Allgemeine Heiterkeit und vereinzelt Beifall) Man kann beim Doppelkopf verlieren, ja. Aber was man nicht kann: verlieren, wenn man nachts nach Hause gehen möchte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben mit Frau Nagel Doppelkopf gespielt?) – Nein, mit Frau Nagel bestimmt nicht. (Starke Unruhe bei den LINKEN) Meine Bekannten haben mir geraten: Gehen Sie nicht nach Hause. Dort fliegen Brandsätze, Steine, Polizisten werden verletzt. Sie haben mir das aus purer Angst um mein Leben gesagt. (Zurufe von den LINKEN und der SPD) Aber, Frau Nagel, es ist nicht das erste Mal, dass Sie zu Gewalt bzw. zu Straftaten aufrufen. Schon am 1. Januar 2020 nach den Silvesterkrawallen fanden Sie das gut und schrieben auf Ihrem Twitterkanal: „‘Cops raus aus Connewitz!‘ gewinnt nach diesem Jahreswechsel eine neue Bedeutung. Ekelhafte Polizeigewalt, Überrennen Unbeteiligter, wirre Einsatzmanöver, kalkulierte Provokation.“ Das geht gegen die Polizei. Am 22. Juni schrieben Sie – gegen die Presse und gegen den Verfassungsschutz –: „Klar, dass das lokale Leitmedium die wilden Behauptungen des Geheimdienstes, die keinerlei erwiesene Grundlage haben, einfach übernimmt.“ (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Was hat das mit Doppelkopf zu tun? Das habe ich jetzt nicht verstanden!) Weiter geht’s – gegen das Ordnungsamt am 3. Juli –: „Es ist wirklich peinlich, die alternative Ordnungsmacht will in Connewitz zuschlagen.“ Am 19. Juli – gegen Fahrkartenkontrolleure –: „Diskriminierendes und aggressives Verhalten von Fahrausweiskontrolleur(innen) (Juliane Nagel, DIE LINKE: Genau!) ist keineswegs neu, nur selten so klar dokumentiert und geahndet.“ Sie twittern gegen die Polizei, gegen die Presse, gegen den Verfassungsschutz, gegen das Ordnungsamt und sogar gegen Fahrkartenkontrolleure. Das nennt man Staatszersetzung, und Sie spalten die Gesellschaft! (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN: Ja, ja! –
Rico Gebhardt Die Linke
Sie lesen ganz schön häufig bei Frau Nagel auf Twitter nach!) Machen Sie den Platz frei für Menschen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: …, die Doppelkopf können!) die als Mitglied des Landtags ihrer Verantwortung gerecht werden! (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Keller von der AfD-Fraktion. Er hat die dritte Rederunde eröffnet. Möchte die CDU nochmals sprechen? Die anderen Fraktionen habe ich bereits gefragt, und es wurde verneint. – Die anderen Fraktionen möchten auch nicht noch einmal sprechen. Hat die AfD noch Redebedarf? (Unruhe) Kollege Wiesner von der AfD-Fraktion, bitte schön.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war bis jetzt interessant, dieser Debatte zu lauschen, zumal es die Fraktionen der GRÜNEN und der LINKEN nicht hinbekommen haben, über Connewitz und linksextremistische Gewalt zu sprechen, sondern über völlig andere Geschichten gesprochen haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Haben Sie nicht zugehört? –
Stephan Hösl CDU
Ihr Kollege redete über Doppelkopf!) Dann beginne ich einmal damit, wie das so war. Wir hatten in Leipzig Anfang September schwere, gewalttätige Auseinandersetzungen, die die ganze Stadt wieder einmal in Verruf brachten. Bereits am Donnerstag eskalierte im Leipziger Osten der Aufmarsch eines gewaltbereiten Mobs – ein Mob, der versuchte, seinen kruden Vorstellungen mit Gewalt Nachdruck zu verleihen. Mehrfach wurden Polizisten und Einsatzfahrzeuge mit Flaschen, Steinen, Pyrotechnik, anderen Wurfkörpern und was man sonst noch so fand, angegriffen, Barrikaden errichtet, Müllcontainer in Brand gesetzt. Es gab zahlreiche Festnahmen, unter anderem wegen Landfriedensbruchs, versuchter Körperverletzung, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Die Versammlungsbehörde war also bereits gewarnt und wusste um das enorme Gewalt- und Eskalationspotenzial; trotzdem ließ sie weitere Demonstrationen am Samstag zu. Wir merken: Aus den leidvollen Erfahrungen der letzten Jahrzehnte hat die Leipziger Versammlungsbehörde nichts gelernt, und so kam wieder genau das, was zu erwarten war: Hunderte Vermummte attackierten in der Freitagnacht Polizisten massiv mit Steinen, Flaschen, Böllern und setzten wieder Barrikaden in Brand. Es flogen Ziegelsteine und Farbbeutel auf das Connewitzer Polizeirevier in der Wiedebach-Passage, die schon vorher mehrfach Ziel extremistischer Anschläge war. Bilanz: acht verletzte Polizisten. Und jetzt, während dieses Ausnahmezustandes, halfen Anwohner der Feuerwehr, die Barrikaden aus Verkehrsschildern und brennenden Mülltonnen von den Straßen zu räumen, und einige mutige Bürger riefen den Randalierern zu, dass sie Connewitz verlassen sollen. Das nennen wir Zivilcourage und ein klares Zeichen gegen Gewalt. (Beifall bei der AfD) Spätestens nach dieser Gewaltnacht hätte auch die Stadt dem Treiben Einhalt gebieten und die Demonstration am Samstag verbieten müssen. Dazu kam es aber nicht, sondern es kam zu einer dritten Krawallnacht – und es ging weiter. Polizeibeamte mussten sich wieder hinstellen, wurden wieder angegriffen. Doch diesmal, nachdem Fenster und Fassaden durch Steinwürfe und Farbbeutelanschläge beschädigt worden waren, löste die Polizei den Aufzug schon nach wenigen Hundert Metern auf. Gleichwohl hat das den marodierenden Mob nicht gestört. Er hat weiter die Anwohner in Angst und Schrecken versetzt und wieder Barrikaden in Brand gesetzt, Straßenbahnen beschmiert und ein Polizeiauto angezündet. Dieses Schadensausmaß ist erschreckend und verheerend zugleich. Und, meine Damen und Herren, diese massiven Übergriffe auf Einsatzkräfte und auf öffentliches und privates Eigentum sprechen eine ganz deutliche Sprache: Sie zeigen eine fundamentale Ablehnung bürgerlicher Werte und Normen, auf denen unsere Gesellschaft und unser Rechtssystem beruhen. Die Leipziger Bürger blicken mit Abscheu und Verachtung auf diese Geschehnisse in ihrer Stadt, und die nächtlichen Gewaltexzesse haben sie einfach satt. Es ist ein unvergleichlicher Euphemismus, dass diese gewaltbereiten Marodeure an einigen Stellen verharmlosend als „Aktivisten“ bezeichnet werden. (Beifall bei der AfD) Man soll sie doch nennen, was sie sind: linksextreme Kriminelle. Und als solche gehören sie behandelt und bestraft. Die Bürger in Leipzig und in Sachsen fordern in diesem Punkt zu Recht konsequentes Handeln der politisch Verantwortlichen von Stadt und Land und ein striktes Durchgreifen der Justiz, damit sich diese – und ja, ich sage das - bürgerkriegsähnlichen Zustände nicht wiederholen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Wiesner von der AfD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Die AfD-Fraktion noch einmal? (Zurufe) Kollege Ulbrich, bitte schön.
Roland Ulbrich AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der sächsische Verfassungsschutz bescheinigt der linksextremistischen Szene in meiner Heimatstadt Leipzig eine steigende Gewaltbereitschaft. Erfreulich, dass man nach drei Krawallnächten dort nun endlich einmal aufgewacht ist. Bei einer Behördensprecherin hört sich das so an: Es sei besorgniserregend, dass Linksextremisten nicht nur Sachbeschädigungen fest in ihre Strategie einkalkulierten, sondern mittlerweile auch Personenschäden billigend in Kauf nähmen. Nun, das mag für die Politiker der Systemparteien, der Propagandapresse und wer sonst noch alles im links-grün-bunten Wolkenkuckucksheim vor sich hin geschlafen hat, alles neu und wahnsinnig überraschend sein. Für jeden anderen, der Augen und Ohren hat, ist das alles seit Jahren bekannt: das unglaubliche Versagen des Staates, (Widerspruch bei den LINKEN) das ungeklärte Verhältnis zum Linksextremismus und vor allem die staatliche Finanzierung dieses Linksterrors, die seit Jahren, ohne hinterfragt zu werden, praktiziert wird. (Beifall bei der AfD) Autonome – oder besser gesagt: autonome Terroristen – schaffen es drei Tage lang, aus dem Stand heraus allabendlich bis zu 500 Personen zu mobilisieren. Die Konsequenzen: Leipzigs Oberbürgermeister Jung verurteilt mal wieder die Gewaltexzesse, wie er es in schöner Regelmäßigkeit tut. Das ist ganz reizend, vor allem, weil wir ihn beim OB-Wahlkampf noch mit einer Antifa-Fahne im Hintergrund bewundern durften und weil er offenbar seit Jahren kein Problem damit hat, dass Connewitz nicht nur ein Brennpunkt der linken Gewalt ist, sondern auch noch ein Drogenumschlagplatz. Trotzdem werden dort unverdrossen soziale Wohnprojekte für Linke gefördert. (Widerspruch bei den LINKEN und der SPD) Hierzu ist klar festzustellen: Autonome verfolgen keine politischen Ziele wie bezahlbaren Wohnraum. Es geht ihnen darum, gegen unsere Rechtsordnung vorzugehen, denn der Rechtsbruch beginnt nicht erst bei Randalen und Angriffen auf die Polizei oder bei Anschlägen und Zerstörungen auf Baustellen. Er beginnt bereits – das mussten wir heute auch kurz diskutieren – bei der Besetzung von Häusern. Das ist ein krimineller Akt! (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE –
Rico Gebhardt Die Linke
Es werden mehr Drogen umgeschlagen!) Die Heuchelei, die sich im Zusammenhang mit den Leipziger Terrornächten durch die vereinigte Gutmenschenfront zieht, ist unerträglich. Die AfD wird als geistiger Brandstifter verunglimpft, egal, was in dieser Republik passiert. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wer sind denn hier die geistigen Brandstifter für Krawall und Randale in Leipzig, für massenhaften Rechtsbruch und Angriffe auf Polizisten, für Steinwürfe und brennende Barrikaden? Wann immer in Deutschland ein Mord oder ein Anschlag passiert, bei dem man dem Täter eine rechte Gesinnung unterstellen könnte – ob er sie tatsächlich hat, ist oft fraglich –, geht das Geschrei los, die AfD habe mitgemordet. (Zuruf von der AfD: Genau!) Nun fragen wir doch einmal: Wer vom breiten Bündnis gegen vermeintlichen Faschismus hat denn in den Leipziger Krawallnächten mitrandaliert? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Weil Mord nicht so schlimm ist oder wie?) Hat die SPD etwa die Polizei attackiert? Hat DIE LINKE die Barrikaden mitangezündet? Haben die GRÜNEN beim Steinewerfen mitgemacht? Und hat die CDU ihren Teil dazu beigetragen, indem sie dem kriminellen Treiben jahrelang unwidersprochen zugesehen hat? Sie alle haben die Antifa hoffähig gemacht, sie finanziert, linken Terror verharmlost, gemeinsame Anti-Legida-Demonstrationen organisiert, obwohl von der Legida-Bewegung niemals Gewalt ausgegangen ist. (Widerspruch und Buh-Rufe von den LINKEN –
Ronald Pohle CDU
Unglaublich!) – Ich habe da schon einmal geredet; also, da hat keiner etwas gemacht. Linke Militante sind keine Anti-RechtsKämpfer und schon gar keine Demokraten, sondern Verbrecher, die abzuurteilen sind, um es einmal in aller Deutlichkeit zu sagen. Wer Hausbesetzungen legitimiert oder bagatellisiert, macht sich mitschuldig. (Beifall bei der AfD) Der Schulterschluss mit der Antifa und den sogenannten breiten Bündnissen gegen irgendein halluziniertes Rechts muss endlich aufhören! Das gilt auch und vor allem für die Finanzierung von linkem Terror durch Steuergeld. Stattdessen brauchen wir mehr Rückendeckung für die Polizei und die Ordnungskräfte. (Sören Voigt, CDU: Ihre Zeit läuft ab!) Wir brauchen wieder Recht und Ordnung in Leipzig, in Sachsen und in 7Deutschland. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Ulbrich von der AfD-Fraktion. Ich denke, dass die AfDFraktion nicht mehr sprechen möchte, weil die Redezeit vorbei ist; aber ich sehe eine Kurzintervention. Kollege Lippmann, bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Redezeit des Kollegen Ulbrich jetzt nicht unnötig verlängern, aber doch zwei Feststellungen treffen. In Ihrem insgesamt recht schwer verständlichen Redebeitrag stellt sich mir die Frage, wo Sie eigentlich hinwollen. Mir sind mir drei Dinge aufgefallen: Erstens. Sie sollten einmal mit dem Kollegen Hütter in Ihrer Fraktion klären, ob Sie jetzt der Überzeugung sind, dass Autonome politische Ziele verfolgen oder nicht; denn Sie haben gerade das Gegenteil von dem behauptet, was Herr Hütter erzählt hat. Nun ist die AfD in ihren Einstellungen offensichtlich sehr plural, aber wenn Sie die ganze Zeit mit der großen Keule des Weges kommen, sollten Sie sich vielleicht vorher darüber im Klaren sein, wo Sie hinwollen. Das nur am Rande. Zweitens. Sie haben am Anfang von „Systemparteien“ und „Lügenpresse“ gesprochen; einer Ihrer Kollegen hat vorhin den anderen Parteien vorgeworfen, systemzersetzend zu agieren. Wer mit solchen Worten im Parlament, dem Hohen Haus der Demokratie, um sich wirft, ist selbst systemzersetzend und sollte sich an die eigene Nase fassen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Drittens, Herr Ulbrich, zu Ihrer Feststellung, dass Legida eine ganz friedliche Veranstaltung sei, möchte ich nur – das passt sogar, zumindest zum Teil, zum Titel der Aktuellen Debatte – auf den Januar des Jahres 2016 verweisen, wo nach einer Legida-Versammlung ein nicht unerheblicher Teil von Personen, die dort teilgenommen haben – teilweise bekannte Neonazis –, anschließend in Connewitz randaliert haben und sich bis heute die Justiz in Prozessen damit beschäftigt, diese Leute abzuurteilen. Mitnichten ist Legida eine gewaltfreie Veranstaltung gewesen, sondern die Saat schwerster Gewalttaten; und wenn Sie daran teilgenommen haben, sagt das alles über Sie, Ihr Weltbild, Ihre Handlungen und Ihre Verantwortung dafür. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention an Mikrofon 4 von Kollegen Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun hat Kollege Ulbrich an Mikrofon 7 die Möglichkeit zu reagieren; bitte schön.
Roland Ulbrich AfD
Herr Lippmann, zu den Begrifflichkeiten: Was ist politisch? Das können wir gerne machen. Aber hier geht es natürlich nicht um die Lösung politischer konkreter Probleme, wie etwa der Wohnungsnot. (Zuruf von der CDU) Das ist ja der Ausgangspunkt. Über Begrifflichkeiten können wir nun lange streiten. Was ist das System? Was zersetzt das System? Was fördert es? Ich glaube, es ist rübergekommen, was ich gemeint habe, und das freut mich ja. Drittens, was nun Legida anbelangt: Ich bin mit dieser Sache nun auch ein bisschen beruflich befasst. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das stimmt!) Tatsächlich war die autonome Antifa-Szene mit einer Legida-Demonstration, um sie zu stören, beschäftigt, und das haben dann andere Leute im Januar 2016 genutzt, gleichzeitig anzugreifen. So weit dort zur Analyse. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Von Legida selbst sind niemals Gewalttaten ausgegangen. Meine Beteiligung bestand darin, dass ich zu einem ganz anderen Zeitpunkt dort mal die Ehre hatte, eine Rede zu halten. – Danke schön. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Ehre?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Ulbrich von der AfD-Fraktion mit der Erwiderung an Mikrofon 7. Gibt es weiteren Redebedarf? Ich frage vorsichtshalber noch einmal. – Das sehe ich nicht. Dann hat jetzt die Staatsregierung die Möglichkeit, ebenfalls zur Debatte zu reden. Herr Staatsminister Wöller, bitte schön.
Prof. Dr. Roland Wöller
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zu Beginn dieses Monats hat es wieder linksextreme Ausschreitungen in Leipzig gegeben. Der jüngste Anlass war eine Hausbesetzung im Leipziger Osten. Randalierer haben Steine, haben Flaschen, teilweise mit brennbarem Inhalt, auf Polizistinnen und Polizisten geworfen. (Sebastian Wippel, AfD: Es hat auch gebrannt!) Es gab Barrikaden. Es wurden Dinge aufgeschichtet und teilweise angezündet. Das Ergebnis waren etwa 20 verletzte Polizeibeamte. Meine Damen und Herren, es gab auch Festnahmen. Die Justiz führt Ermittlungen gegen bekannte Tatverdächtige und gegen Unbekannt. Wir haben in Leipzig zum wiederholten Male einen Ausbruch von Gewalt, nicht nur gegen Polizisten, erlebt, der alle bisherigen Dimensionen sprengt. Lassen Sie es mich deutlich sagen: Leipzig hat sich in den vergangenen Jahren zum sächsischen Brennpunkt des Linksextremismus entwickelt. Wir werden dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen – das machen wir schon seit geraumer Zeit nicht –, sondern der Rechtsstaat wird sich hier ganz klar entgegenstellen. Wir werden durchgreifen, und zwar mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. So etwas wie in Leipzig darf es weder dort noch im gesamten Freistaat Sachsen geben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zu den Versammlungen und zum Einsatzkonzept der Polizei lassen Sie mich Folgendes sagen: Ich halte das für richtig und war auch mehrmals vor Ort. Ich habe im Übrigen auch mit denjenigen Beamten gesprochen, die in der Silvesternacht in Connewitz bewusstlos geschlagen worden sind. Sie waren wieder im Einsatz und haben, wie viele ihrer Kolleginnen und Kollegen, dafür gesorgt, dass Recht und Gesetz auch in Leipzig durchgesetzt werden. Die Polizei geht nicht nach dem Motto vor, Herr Wippel, „draufzuhauen“. Das ist nicht ihre Aufgabe und nicht ihre Art. Wir bezeichnen das als „3 d“: Es wird diskutiert, es wird deeskaliert; aber im entscheidenden Moment, wenn es aus einer Versammlung heraus zu Gewalttaten kommt, wird auch durchgegriffen. Das wird auch bei den nächsten Versammlungen entsprechend der Fall sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Lassen Sie mich etwas zum Kräfteansatz sagen. Die Polizei wird die Kräfte bereitstellen, die notwendig sind, um diesen Linksextremismus und diese Gewalt auch in Leipzig in den Griff zu bekommen. Ich darf daran erinnern, dass es bei der großen Versammlung am Samstag friedlich geblieben ist. Es ist unter anderem deswegen friedlich geblieben, weil nicht nur die Polizei die richtige Strategie gefahren hat, sondern weil insgesamt 1 650 Einsatzkräfte vor Ort gewesen sind, die mit dazu beigetragen haben, dass das friedlich geblieben ist. Woher Sie den Eindruck nehmen, dass es zu wenig Kräfte gewesen seien, Herr Wippel, erschließt sich mir nicht. Vielleicht sind Sie nicht vor Ort gewesen oder haben keine Ahnung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Beides! – Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Prof. Dr. Roland Wöller
Bitte. Zweiter Vizepräsident André Wendt: An Mikrofon 7 Kollege Wippel, bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, gestatten Sie mir die Frage, ob Sie im Innenausschuss Ihrem Landespolizeipräsidenten zugehört haben, der sagte, dass man am ersten Tag nicht genug Kräfte hatte und dass Kräfte von der Bundespolizei und aus Thüringen nachträglich angefordert werden mussten. Das ist im Übrigen genau das, was ich kritisiert habe, nämlich dass man irgendwann mal genug Kräfte da hat; weil man arbeitet und na ja, seine Konsequenzen zieht; das ist gut. (Beifall bei der AfD –
Albrecht Pallas SPD
Das ist der Normalfall, Herr Wippel!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Staatsminister, bitte schön.
Prof. Dr. Roland Wöller
Wenn Sie das polizeiliche Einsatzgeschehen kennen, dann wissen Sie, dass die Polizei immer lagebezogen agiert und diejenigen Kräfte in Einsatz bringt, die notwendig sind. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Da es hier zu einer kurzfristigen Demonstrationslage gekommen ist, ist es völlig klar, dass die Polizei auch Kräfte nachgeführt. (Sebastian Wippel, AfD: Es war völlig überraschend für sie! Sie haben sich damit nicht beschäftigt!) Aber es waren genügend Kräfte da, um die Lage in den Griff zu bekommen, und entsprechende Kräfte werden nachgeführt. Das werden Sie auch in den nächsten Demonstrationslagen sehen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Aber lassen Sie mich drei Dinge noch einmal sagen. Erstens, zur Gewalt gegen Polizisten: Das ist nicht nur ein Leipziger Problem, aber insbesondere ein Leipziger Problem. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass zunehmend Gewalt gegen Polizeibeamte ausgeübt wird. Polizisten schützen das Recht, sie schützen die Bürgerinnen und Bürger. Angriffe auf Polizisten sind nicht nur Angriffe auf Menschen, sondern sie sind Angriffe auf uns selbst und damit auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, auf die Freiheit. Deshalb werden wir sie mit aller Konsequenz entsprechend ahnden und dagegen vorgehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Ich setze mich dafür ein, dass wir das Mindeststrafmaß bei Angriffen gegen Polizeibeamte von drei Monaten auf sechs Monate hochsetzen. Entsprechende Initiativen laufen im Deutschen Bundesrat. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Ich denke, dass der Bundesgesetzgeber handeln wird und auch handeln muss. (Sebastian Wippel, AfD: Wenn sie keinen Täter stellen, wird auch keiner verurteilt!) Das Zweite betrifft die Hausbesetzungen, meine Damen und Herren. Hausbesetzungen sind Rechtsbrüche und bleiben Rechtsbrüche. Das, was wir in Leipzig erlebt haben, hat nichts mehr, aber auch gar nichts mit legitimem politischem Protest zu tun, sondern es war rohe Gewalt, die wir gesehen haben, Angriffe gegen Personen, Angriffe und Gewalt gegen Sachen (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das stimmt nicht, was Sie sagen! Das ist unwahr!) sowie diese Brandanschläge. Alles dient nur einem Zweck: die Stadt in Angst und die Bürger in Schrecken zu versetzen. Das, meine Damen und Herren, werden wir nicht hinnehmen. (Beifall bei der CDU –
Sebastian Wippel AfD
Also doch Terror!) Wenn die gerichtlichen Beschlüsse vorliegen, wird jedes Haus in Sachsen geräumt, egal, ob in Leipzig oder in Dresden. An Recht und Gesetz haben sich alle zu halten. Das wird die Staatsregierung entsprechend durchsetzen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Drittens. Das, was wir in Leipzig erleben, sind ja nicht nur die jüngsten Ausschreitungen, sondern das hat eine Vorgeschichte. Wir haben – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Minister Wöller, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Prof. Dr. Roland Wöller
Nein, zurzeit nicht. Wir haben in Leipzig einen Anstieg linksextremer Gewalt, und wir haben ein Anwachsen der Zahl der Linksextremisten, insbesondere in Leipzig, aber auch im gesamten Freistaat Sachsen. Meine Damen und Herren, dieses Problem – da helfen auch Aktuelle Debatten nichts – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) wird nicht die Polizei lösen, und wir werden das auch nicht mit polizeilichen Mitteln lösen. Ohne die Stadt, ohne die Zivilgesellschaft wird es nicht gehen. Natürlich werden der Freistaat – das tut er bereits – und die Polizei ihren Beitrag leisten, in den entsprechenden Arbeitsgruppen Extremismus, Prävention – beispielsweise bei gemeinsamen Streifengängen mit dem Stadtordnungsdienst, die in Leipzig, auch in Connewitz, erfolgreich laufen – und dabei brauchen wir die entsprechende Mithilfe. Gleichermaßen gilt: Es gibt keinen guten Extremismus. Wir können nicht den Rechtsextremismus durch den Linksextremismus bekämpfen und anders herum. Wir bekämpfen jede Spielart des Extremismus in Sachsen, ob Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Ausländerextremismus. Das hat in Sachsen keinen Platz. Diesen Kampf können nicht nur der Staat und die Polizei allein führen, sondern dieser Kampf muss aus der Mitte der Gesellschaft geführt werden. (Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön ausbringen. Wir haben es der Polizei und den vielen Tausend Polizisten zu verdanken, dass wir ruhig und sicher in unserem Land leben können. Diese Einsätze haben einmal mehr gezeigt, dass wir uns auf die sächsische Polizei verlassen können. Deshalb ergeht mein ganz herzlicher Dank an die sächsische Polizei. (Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Deshalb gilt das, was ich gesagt habe: Unser Grundgesetz, die Sächsische Verfassung, räumt uns Grundrechte ein. Wir Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Sächsischen Architektengesetzes Drucksache 7/2214, Gesetzentwurf Drucksache 7/3936, Beschlussempfehlung Normalerweise ist hierzu keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter oder ein anderer Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit können wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. haben Versammlungsfreiheiten und wir haben Freiräume. Wir haben aber keine rechtsfreien Räume. Deswegen werden wir garantieren und dafür kämpfen, dass es nirgendwo in Sachsen – weder in Leipzig-Connewitz noch in Leipzig, noch im Freistaat Sachsen – rechtsfreie Räume gibt. Wir werden mit aller Entschiedenheit und rechtsstaatlichen Mitteln dagegen vorgehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Herr Staatsminister Wöller. Ich sehe an Mikrofon 1 Rico Gebhardt, der eine Kurzintervention wünscht; bitte schön.
Rico Gebhardt Die Linke
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Da mir der Innenminister keine Frage erlaubt hat, will ich klarstellen: Bei der Räumung des Hauses im Osten Leipzigs hat es weder seitens der Besetzer noch seitens der Unterstützer(innen) Gewalt gegen Polizeibeamte oder gegen beteiligte Akteurinnen und Akteure des Ordnungsdienstes gegeben. Ich will es noch einmal klargestellt haben, (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) dass es an dem Tag bei der Räumung in Leipzig keine Gewalt gegeben hat. (Ivo Teichmann, AfD: Ausnahmsweise! – Weitere Zurufe von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister Wöller, möchten Sie darauf reagieren? – Gut. Meine Damen und Herren! Damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen jetzt zum des Entwurfs Ingenieurgesetzes und des an die Richtlinie 2005/36/EG der Staatsregierung des Ausschusses für Regionalentwicklung Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Ingenieurgesetzes und des Sächsischen Architektengesetzes an die Richtlinie 2005/36/EG, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung ab. Uns liegen bis dato keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Ist das in Ordnung? – Gut. Dann werden wir so verfahren. Als Erstes lasse ich über die Überschrift abstimmen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie der Überschrift zustimmen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmen dafür und einigen Stimmenthaltungen ist dieser Überschrift zugestimmt. Wir kommen jetzt zu Artikel 1, Änderung des Sächsischen Ingenieurgesetzes. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 1 zugestimmt. Wir kommen zu Artikel 2, Änderung des Sächsischen Architektengesetzes. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmenthaltungen ist somit auch Artikel 2 zugestimmt. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Umsetzung über die Anerkennung Drucksache 7/3829, Gesetzentwurf BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/3937, Beschlussempfehlung Ich weise darauf hin, dass als Allererstes der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Hentschel, das Wort erhält, wenn er es denn möchte. Ist das der Fall? – Nein. Dann erteile ich jetzt den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge ist wie gewohnt: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, Die LINKE und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der CDU, Herrn Gasse; bitte schön.
Holger Gasse CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen stellen wir die Rechtmäßigkeit der sächsischen Regelungen her. Nachdem die Europäische Kommission in den Mitgliedsstaaten die Umsetzung dieser Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geprüft hat, stellte sie fest, dass die in Deutschland getroffenen Regelungen des Bundes sowie die entsprechenden Ländergesetze für landesrechtlich geregelte Berufe, zu denen auch das Sächsische Wir kommen jetzt zu Artikel 3, Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmenthaltungen ist auch Artikel 3 zugestimmt. Ich stelle nun den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Sächsischen Ingenieurgesetzes und des Sächsischen Architektengesetzes an die Richtlinie 2005/36/EG in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Enthaltungen ist damit der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird selbstverständlich entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, würden wir dem entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 beendet. Wir kommen zu des Entwurfs der Richtlinie 2005/36/EG von Berufsqualifikationen der Fraktionen CDU, GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Schule und Bildung Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz gehört, in einem Punkt nicht richtlinienkonform seien, und mahnte die konkretere Umsetzung weiterer Vorschriften der Richtlinie an. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang bereits ein Vertragsverletzungsverfahren in dieser Sache eingeleitet. Um Konsequenzen aus diesem Verfahren für die Bundesrepublik und den Freistaat Sachsen zu vermeiden, hat sich die Koalition auf den nun vorliegenden Gesetzentwurf verständigt. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Mitgliedern des Ausschusses Schule und Bildung bedanken, welche ein unkompliziertes Verfahren ausdrücklich mitgetragen und somit die heutige zweite Beratung ermöglicht haben. Neben dem heute vorliegenden Gesetzentwurf hat die Koalition darüber hinaus einen Entschließungsantrag vorgelegt, den ich hiermit einbringen und kurz vorstellen möchte. Berufsanerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Abschlüssen gestalten sich aufgrund der Vielzahl von gesetzlichen Regelungen nicht immer sehr einfach. Gleichwohl ist und bleibt es aber unser Ziel, die hohe Qualität der Berufsausbildung und die Professionalität deutscher Berufsabschlüsse auch weiterhin sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Nicht umsonst genießen deutsche Berufsabschlüsse auch im Ausland eine hohe Anerkennung. Andererseits müssen wir feststellen, dass der Bedarf unserer Wirtschaft nach gut ausgebildeten Fachkräften stetig steigt. Insofern muss es natürlich unser Ziel sein, neben der Weiterentwicklung und gezielten Förderung der Berufsausbildung und Qualifikation auch in verstärktem Maße ausländischen Arbeitern mit entsprechenden beruflichen Kompetenzen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Wir bitten mit dem Entschließungsantrag die Staatsregierung, die Verfahren zur Berufsanerkennung zu beschleunigen und weiter zu professionalisieren und im Rahmen des vom Bund beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern zu erreichen und somit unsere Wirtschaft bei der Sicherung ihres Fachkräftebedarfes zu unterstützen. Neben der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse muss es uns auch darum gehen, individuelle Defizite der Antragsteller zu analysieren und durch gezielte und geeignete Qualifikationsmaßnahmen auszugleichen. Nur so werden wir die hohe Qualität unserer Fachkräfte auch im Rahmen gezielter Zuwanderung beibehalten können. Hierzu – das will ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen – benötigen wir aber auch entsprechendes fachlich ausgebildetes Personal in der sächsischen Kultusverwaltung, welches in der Lage ist, die Verfahren zu beschleunigen und weiter zu professionalisieren, um die bereits bestehende Aufgabe im Interesse schnellerer Beratungsleistung und Verfahrensentscheidung nachhaltig zu bewältigen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf sowie zum vorgelegten Entschließungsantrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Kollege Gasse für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Čagalj Sejdi ans Mikrofon.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetz – das hat der Kollege Gasse ja schon sehr eindeutig erklärt – kommen wir den Richtlinien über die Anerkennung von Berufsqualifikationen bzw. den Aufforderungen der EU nach. Ich will an dieser Stelle einfach nur mal zwei Punkte hervorheben, die mir aus diesem Gesetz ganz besonders wichtig sind. Bei der Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen wird oft darauf geschaut, wie gleichwertig bzw. ob sie gleichwertig sind mit den hiesigen Abschlüssen. Liegen wesentliche Unterschiede vor, kann der Abschluss nicht anerkannt werden. Bisher sah das im sächsischen Gesetz so aus: Wenn sich die Berufsausbildung in ihrer Dauer von der Berufsausbildung hier bei uns unterschied und ein solcher Unterschied vorlag, konnte der Abschluss nicht anerkannt werden. Die EU-Richtlinie sieht aber vor, dass wir hier Dauer und Inhalte in Betracht ziehen müssen, und genau das hat die Kommission noch einmal betont. Ein weiterer Punkt, den ich für sehr wichtig halte, ist das Anerkennungsverfahren innerhalb der EU, also Abschlüsse, die innerhalb der EU gemacht wurden, dort haben wir mittlerweile das sehr nützliche Binnenmarktinformationssystem, ein elektronisches Tool, das es uns nun auch ermöglichen sollte, dass Menschen, die in einem EU-Land einen Abschluss gemacht haben, Diplome auch als Kopie einreichen könnten, weil diese dann ganz einfach zu verifizieren sind. Diese zwei Dinge würden die Fachkräftezuwanderung bei uns sicherlich enorm unterstützen und vorantreiben. Aber dennoch haben wir auch andere Punkte und wichtige Dinge gesehen, die es zu verbessern und weiterzuentwickeln gilt. Die Regelung zur Fachkräfteeinwanderung und Berufsanerkennung ist mittlerweile ziemlich unübersichtlich geworden, und da ist es wichtig, gute Beratung zu haben – Beratung, die unterstützt und den Prozess zu einem erfolgreichen Ende bringt für die Person, die in Arbeit kommen möchte. Wir haben dafür gute Beratungseinrichtungen in Sachsen, die mittlerweile auch sehr viel Expertise haben. Aber diese gilt es hier zu verstetigen und nachhaltig weiter zu fördern. Genau aus diesem Grund möchten wir, dass der Anspruch auf Beratung im Jahr 2021 gesetzlich verankert wird. Es ist aber nicht nur die Beratung, die bei der Anerkennung von Abschlüssen wichtig ist. Nein, es ist natürlich auch die Einbindung von inhaltlichen Faktoren. Klar gibt es inhaltliche Unterschiede, aber es muss möglich sein, diese Defizite nachzuholen, und genau dafür brauchen wir passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen, die es der Person ermöglichen, diese Stelle, diesen Punkt, dieses Modul nachzuholen, um zu dem gewünschten Abschluss zu kommen. Ich habe in meinem Berufsleben viele Fälle kennengelernt, in denen Menschen versucht haben, ihren Abschluss anerkennen zu lassen. Oft scheitert es daran, dass es lange, viel zu lange dauert. Und was passiert in dem Fall? Die Menschen wandern ab in andere Bundesländer oder landen in anderen fachfremden Berufen. Das muss nicht sein. Wir brauchen ein Konzept zur Beschleunigung der Berufsanerkennung, und da denke ich zum Beispiel auch an Digitalisierungsprozesse in Behörden, denn dort ist noch ganz schön viel Luft nach oben. Viel Luft nach oben gibt es aber auch bei der Bewertung und Anerkennung von mitgebrachten Kompetenzen. Menschen, die zuwandern, bringen Kompetenzen und Kenntnisse mit, genauso Menschen, die bereits ein Berufsleben hinter sich haben – auch sie bringen Kompetenzen und Kenntnisse mit, wenn sie einen anderen Beruf erlernen. Diese Potenziale müssen wir nutzen. Wir müssen einen Weg finden, diese Kompetenzen, diese Kenntnisse zu erfassen, zu bewerten und zu nutzen bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ist allen bewusst, dass wir Fachkräfte brauchen in Sachsen. Wir haben einen Fachkräftemangel, und um diesen Mangel zu überwinden, müssen wir etwas tun. Dafür brauchen wir Zuwanderung. Wir wollen, dass Menschen, die zu uns nach Sachsen zuwandern, dass Menschen, die hier leben, mit ihren Potenzialen teilhaben können, dass wir ihre Potenziale nutzen und uns so gemeinsam weiterentwickeln. Wir wollen, dass Jung und Alt, mit oder ohne Migrationshintergrund, Akademiker(innen) oder Handwerker(innen), dass alle diese Menschen hier bei uns gut und gerne leben, und dafür brauchen wir eine offene Gesellschaft, eine vielfältige Lebenskultur und die Möglichkeit, eigene Potenziale mitzubringen. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion bitte ich jetzt Sabine Friedel ans Mikrofon.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da der Entschließungsantrag jetzt quasi schon mit eingebracht worden ist, will ich dazu ganz kurz etwas sagen und auf ein Stichwort hinweisen, das bisher noch nicht so richtig ausgesprochen worden ist: das Validierungsverfahren. Wir reden viel darüber, die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen zu beschleunigen und zu erleichtern, und wir haben das Stichwort „Validierungsverfahren“ mit untergebracht, weil wir auch die Fälle vor Augen haben – dabei geht es nicht nur um Menschen aus anderen Ländern, sondern auch um viele Menschen in Deutschland –, in denen Personen zwar Fähigkeiten und Kompetenzen besitzen, aus irgendwelchen Gründen aber nie einen Berufsabschluss erlangt haben. Jeder von uns hat vielleicht die eine oder andere Person im Bekanntenkreis, der es genauso geht, die seit 15 oder 17 Jahren als Tontechniker unterwegs ist, alles weiß, aber diesen formalen Schein nicht hat. Wir sind in Deutschland ein sehr zertifikatorientiertes Land – das ist auch gut so, da hat Herr Gasse recht –, und aus genau diesem Grund haben deutsche Berufe einen weltweit hervorragenden Ruf. Das Ziel dieser Validierungsverfahren ist es hinzubekommen, dass Menschen mit den Fachkenntnissen auch ohne Berufsausbildung nach erfolgreich nachgewiesener Eignung einen Abschluss bekommen und ein Zertifikat in den Händen halten, um auf dem Arbeitsmarkt vollständig einsatzfähig zu sein. Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung schon 2015 ein entsprechendes Projekt auf den Weg gebracht hat. Daran haben die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Landwirtschaftskammern teilgenommen. Das Projekt endete 2018 mit dem Ergebnis, dass ein Validierungsverfahren ausgearbeitet wurde. Es liegt jetzt tatsächlich daran, diese Validierungsverfahren in die Praxis zu überführen und Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass auch Menschen ohne Ausbildung, wenn sie ein Zertifikat haben, mit dem sie nachgewiesen haben, dass sie das, was normalerweise in der Ausbildung vermittelt wird, können, dann wirklich eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommen. Das ist ein Teil des Entschließungsantrages, der uns wichtig ist, denn er ist für Menschen sowohl aus dem Ausland als auch aus Deutschland eine enorme Bereicherung auf ihrem Lebensweg, der nicht immer bei allen so ganz geradlinig verläuft. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und ganz vereinzelt bei der CDU und den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Sabine Friedel für die SPD-Fraktion. Für die AfD-Fraktion bitte Kollege Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gasse, Sie haben es angesprochen, wir haben uns im Ausschuss der Sache nicht in den Weg gestellt. Sie hatten das Gesetz vier Tage vor der Ausschusssitzung auf die Tagesordnung gebracht. Wir haben uns im Nachgang zur Ausschusssitzung noch einmal intensiv mit dem mehrseitigen Gesetz und der EU-Richtlinie auseinandergesetzt. Hier muss man die Zeitschiene betrachten, welche die EU-Richtlinie aufweist. Sie wurde 2005 erlassen; 2016 wurde gesagt, es soll in nationales Recht umgesetzt werden. Dann ist drei Jahre nichts passiert. Letztes Jahr drohte die Verfassungsklage und so ging es ganz schnell. Innerhalb von drei Monaten wurde es von der CDU-Regierung durch den Bundestag gebracht. Dann haben Sie hier wiederum ein Jahr gebraucht, um „Kopieren“ und „Einfügen“ zu klicken und dieses Gesetz abzuschreiben. Jetzt wollen Sie es hier im 3-WochenSchnellverfahren – weil es erst am 10. September 2020 offiziell im Landtag ins EDAS eingebracht wurde – durchpeitschen. So etwas lehnen wir grundsätzlich ab. (Beifall bei der AfD) Denn – da muss ich Kritik üben – das ist wieder ein Paradebeispiel der CDU-Politik: erst 14 Jahre aussetzen – 2005 bis 2019 –, dann das schnell in drei Wochen umsetzen. Sie betrachten eine Sache nicht, die ich als Problem bei diesem Gesetz sehe: Das ist das Problem der gefälschten Zeugnisse. Dazu zwei Beispiele: Erstes Beispiel aus Mai 2018 vom „Ärzteblatt“: Dort bemängelte der Vorstand des Marburger Bundes, Gehle, dass es besonders Probleme mit gefälschten Zeugnissen aus den EU-Staaten Bulgarien und Rumänien gibt. Ein Jahr später war im Deutschlandfunk – das ist das zweite Beispiel – zu hören: Bildungsabschlüsse in Bosnien sind häufig gefälscht. Mit diesen falschen Abschlüssen, gerade im Bereich der Krankenpflege, wandern viele Bosnier nach Deutschland aus. Was ist Ihre Antwort auf das Problem der gefälschten Zeugnisse? – Schauen wir in das Gesetz hinein: § 12 Abs. 2 – Einfache Kopien der Berufsqualifikation für reglementierte Berufe wie Hebammen, Arzt, Kranken- und Altenpfleger, Juristen oder Lehrer – – Bei diesen Berufen reicht eine einfache Kopie aus. Ist es wirklich Ihr Ernst, dass Sie auf das Problem der Zeugnisfälschung mit einfachen Zeugniskopien antworten? Damit öffnen wir wieder die Tore zur Einwanderung mit falschen Zeugnissen in dieses Land. Das lehnen wir als AfD ab. (Beifall bei der AfD) Denn wer hier in diesen Berufen arbeiten will, wo wir den Bedarf haben, von dem erwarten wir als AfD aktive Mitwirkung und Transparenz. Es ist nicht schwer, eine beglaubigte Zeugniskopie auf den Weg zu bringen und sie mit einzureichen. Es gibt das Informationssystem, mit dem sie nachreichen können. Aber wir sehen, wie in vielen anderen Bereichen, dass der Informationsaustausch mit den anderen EU-Ländern nicht funktioniert. Wir hatten letzte Woche in meinem Kreis in Mittelsachsen das Problem der Abschiebung, weil kein Austausch stattfindet. Meine Damen und Herren, das kann nicht die Lösung sein. Sie haben auf Ihren Entschließungsantrag verwiesen, auf den möchte ich gleich eingehen. Sie sprechen dort von Transformationsprozessen. Welche Transformationsprozesse meinen Sie? – Meinen Sie den Strukturwandel in der Lausitz? Meinen Sie 100 % Elektromobilität oder meinen Sie umfangreiche Digitalisierung im Bildungsbereich? Oder meinen Sie vielleicht eine Transformation der Herkunft unserer Fachkräfte, meine Damen und Herren? Das sehe ich deutlich anders, als die Kollegen von den GRÜNEN. Ziel muss es sein, dass wir hier die ausgebildeten Fachkräfte in unserem Land selbst halten. Ziel muss es sein, dass wir junge Familien hier halten, dass wir einen Klebeeffekt bekommen. Ziel muss es sein, dass wir Lenkungsmittel finden, damit wir Ärzte wieder in den ländlichen Raum bekommen, dass wir Lehrer in den ländlichen Raum bekommen. Daran arbeiten wir als AfD beispielsweise bereits mit unserem Landarztgesetz. Das muss das Ziel sein. Erst als Zweites kommt die Einwanderung. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Gehen wir auf das Beispiel Altenpfleger ein: Bei den Altenpflegern in Sachsen gab es im Juni 2020 1 411 offene Stellen, (Zuruf von den LINKEN) arbeitslose Altenpfleger in Sachsen – deutscher Staatsbürgerschaft – 1 611. Das heißt, wir können, wenn wir eine bessere Vermittlung schaffen, genau die Lücken schließen. Wir brauchen dazu keine Einwanderung in manchen Bereichen. Schauen Sie sich für Sachsen die Arbeitslosigkeit im Bereich der Altenpflege an. Sie ist in den letzten sieben Jahren für Deutsche um 20 % zurückgegangen, bei ausländischen Altenpflegern aber um 376 % gestiegen und bei Altenpflegern aus Drittstaaten sogar um 466 %. Das heißt, wir schaffen hier noch Personalressourcen von Menschen, die arbeitslos werden. Das ist der falsche Weg mit Ihrem Gesetz und Ihrem Entschließungsantrag. (Susann Schaper, DIE LINKE, steht am Mikrofon) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Weigand, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Rolf Weigand AfD
Nein, weil ich fertig bin, brauchen „wir“ keine Zwischenfrage mehr zu stellen. Sie können jetzt eine Kurzintervention – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Wir wollen sie auch nicht stellen.
Dr. Rolf Weigand AfD
Die liebe Frau Schaper kann sie stellen. Wir lehnen jedenfalls Ihren Gesetzentwurf und auch den Entschließungsantrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Weigand für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt für die Fraktion DIE LINKE Nico Brünler..
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heute hier zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf hat seinen Ursprung weniger im Gestaltungswillen der Koalitionsfraktionen, sondern mehr im Druck von außen und der Frage, wie EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden oder nicht. Wir haben es bereits mehrfach gehört. Fast auf den Tag genau vor 15 Jahren wurde die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die wechselseitige Anerkennung von Berufsqualifikation verabschiedet. Dies war bis Oktober 2007 in nationales Recht bzw. Länderrecht umzusetzen, also bis vor 13 Jahren. Grundsätzlich ist zu sagen, dass wir als LINKE dieses Vorhaben der EU positiv sehen. Wir haben das damals bereits im Europäischen Parlament deutlich gemacht. Die Richtlinie war die logische Konsequenz zur Harmonisierungspolitik der EU, die zwischenstaatlichen Grenzen abzubauen und den Kontinent zu einem macht; denn eine echte Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Freiheiten des europäischen Binnenmarktes. Sie verhindert, dass EU-Bürger in anderen Mitgliedstaaten unter ihrer Qualifikation arbeiten müssen und setzt voraus, dass sich jeder mit einem in seinem Land anerkannten Berufsabschluss in jedem anderen EU-Staat verdingen kann. Die Anerkennung von Abschlüssen schützt letztlich auch vor Lohn-Dumping. Ob durch die Richtlinien auch formelle und bürokratische Hindernisse abgebaut wurden und der Zugang und die Ausübung eines reglementierten Berufes in einem anderen EU-Staat verbessert wurde, lag und liegt nicht zuletzt in ihrer Umsetzung vor Ort, auch hier in Sachsen, und da war eben nicht alles gut. Nicht nur, dass der Freistaat die vorgesehenen Fristen nicht eingehalten hat und erst die CDU/FDP-Regierung 2013 überhaupt ein Landesgesetz – das Sächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – dazu auf den Weg brachte, nein, sie machte es nicht im Sinne der EU-Richtlinie. Bereits in einer Überprüfung der EU-weiten Umsetzung der Richtlinie durch das Europäische Parlament aus dem Jahr 2017 wurden Fehler in der Umsetzung festgestellt, nicht nur in Deutschland, aber eben auch hier. Das Sächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist, auch nachdem inzwischen seit 2013 mehrere Änderungen daran vorgenommen wurden, nicht EU-rechtskonform. Nun mögen einige vorbringen – wir haben das bereits gehört –, dass die gleichen Probleme, sowohl die Verzögerung als auch die nichtrichtlinienkonforme Ausgestaltung, auch auf Bundesebene bestanden. Aber das ist nur ein schwacher Trost; denn zwischenzeitlich hat die Europäische Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren in dieser Sache eingeleitet und mit der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs mit einer Vertragsstrafe gedroht. Ergebnis dieses Drucks ist der heute vorliegende Entwurf. Es hat zwar vom Aufforderungsschreiben der Kommission im Januar 2019 bis heute 20 Monate gedauert – eine stolze Zeitspanne, wenn man betrachtet, wie wenig komplex die vorzunehmenden Änderungen am Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz eigentlich sind. Dennoch stimmen wir dem Gesetz heute in der Hoffnung zu, dass nach nunmehr 15 Jahren auch in Sachsen möglich ist, was ursprünglich mit der Richtlinie bezweckt wurde: die Verwirklichung einer materiellen Grundlage der Personenfreizügigkeit für alle Unionsbürger durch die EU-weite Anerkennung im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Lassen Sie mich gleich noch zum Entschließungsantrag sprechen. Zum vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog aus dem Punkt II des Antrags gibt es wenig zu ergänzen. Dem stimmen wir im Interesse des von mir eingangs Gesagten ebenfalls gern zu. Anders verhält es sich jedoch mit dem Punkt I, insbesondere dem Unterpunkt 2. Wir haben grundsätzliche Kritik am Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes, da es darauf basiert, Zuwanderer nach Nützlichkeitskriterien zu unterscheiden und in Gut und Böse zu teilen. Darum können wir der hier geforderten Feststellung grundsätzlich nicht zustimmen. Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz fehlen sowohl Regelungen zum geplanten Spurwechsel als auch zur Integration von Geflüchteten. Es fehlen flankierende Maßnahmen zur Unterbindung von Konkurrenz und prekärer Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften, aber auch generell von schlechter Entlohnung. Die Skandale der letzten Wochen in der Fleischindustrie sind nur die traurige Spitze des Eisbergs, illustrieren aber recht gut, was ich meine. Darum, Frau Präsidentin, bitten wir für den Entschließungsantrag um punktweise Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Brünler. – Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Ich würde jetzt die Staatsregierung bitten. (Staatsminister Christian Piwarz: Kein Redebedarf!) – Die Staatsregierung hat keinen Redebedarf. Dann können wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung. Es liegen bis dato keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen daher vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Die punktweise Abstimmung galt nur für den Entschließungsantrag? – Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. Ich stelle als Erstes die Überschrift zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung zur Überschrift um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und keinen Stimmenthaltungen ist der Überschrift zugestimmt. Ich rufe jetzt auf Artikel 1, Änderung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, und stelle ihn zur Abstimmung. Wer stimmt Artikel 1 zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist Artikel 1 zugestimmt. Wer gibt Artikel 2, Änderung des Sächsischen Sozialanerkennungsgesetzes, seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist Artikel 2 auch zugestimmt. Wer stimmt Artikel 3, Inkrafttreten, zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 3 bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen auch zugestimmt. Nun stelle ich den Entwurf „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt dem Ganzen die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen der Entwurf als Gesetz beschlossen. Wie wir das gewöhnt sind, meine Damen und Herren: Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird selbstverständlich entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir haben gehört, dass es einen Entschließungsantrag gibt. Sabine Friedel hat meiner Meinung nach vorhin gesagt, dass er schon als eingebracht gilt. Ist dem so? – Er gilt also als eingebracht. Nun ist die Frage, ob es trotzdem zu dem Entschließungsantrag noch Redebedarf gibt. – Das sehe ich nicht. Damit können wir den Entschließungsantrag, Drucksache 7/4007, zur Abstimmung stellen. Die Fraktion DIE LINKE hat darum gebeten, dass wir punktweise abstimmen. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Nur nach römischen Punkten!) Tagesordnungspunkt Betroffene häuslicher und Kapazitäten im Gewaltschutz Drucksache 7/3908, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: in der ersten Runde die CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD und DIE LINKE und selbstverständlich die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt für die CDU-Fraktion Kollegen Kuge ans Mikrofon.
Daniela Kuge CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Können Sie sich noch an das Jahr 2018 erinnern? Damals veröffentlichte das Bundeskriminalamt die kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt im Jahr 2017. Da gab es fast 140 000 Fälle von Gewalt in Partnerschaften. Damals sagte ich der Presse, dass Gewalt in der Familie ein Tabuthema sei, das die Opfer psychisch belaste. Der Schritt in ein Frauenhaus kann für die Betroffenen ein Schritt zur Lösung sein. Wir in der damaligen Koalition haben für die beiden Jahre 3,5 Millionen Euro im Haushalt für Frauenhäuser vorgesehen. Das waren 750 000 Euro mehr als von der Staatsregierung geplant. Das war ein wichtiger Schritt, den wir gemeinsam beharrlich weitergehen müssen. Noch ein Rückblick: Anfang Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland in Kraft. Damit wurde für den europäischen Raum ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen geschaffen. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens – Dann schauen wir auf die römischen Punkte. – Wir stimmen als Erstes über Punkt I ab. Ich bitte um das Handzeichen, wenn Punkt I des Entschließungsantrags zu Drucksache 7/3937 zugestimmt wird. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen ist Punkt I trotzdem so zugestimmt. Wir kommen zu Punkt II. Wer gibt Punkt II des Entschließungsantrags die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist Punkt II zugestimmt. Damit stelle ich jetzt den kompletten Entschließungsantrag zur Abstimmung und bitte um Handzeichen, wer dem Entschließungsantrag zu Drucksache 7/3937, die Zustimmung gibt. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dafür und wenigen Stimmenthaltungen ist dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt gilt somit als beendet. Wir kommen zu sexualisierter Gewalt besser schützen – bedarfsgerecht ausbauen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD einmal in ihrem Leben von psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Betroffen sind Frauen in allen sozialen Schichten. Um häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen, ist die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen erforderlich. Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu über 81 % Frauen. Fast die Hälfte von ihnen hat in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen gelebt. Häusliche Gewalt hat viele Erscheinungsformen. Sie reichen von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Betroffenen ignorieren, über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, Bedrohungen bis hin zu psychischer, physischer und sexueller Misshandlung und Freiheitsberaubung. Umso wichtiger ist es, ein gut ausgebautes Netz an Gewaltschutzeinrichtungen vorhalten zu können. In den letzten Jahren wurden die richtigen Schritte zum Ausbau dieses Netzes unternommen. Diesen Weg wollen wir nun weitergehen und die vorhandenen Kapazitäten der Gewaltschutzeinrichtungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten bedarfsgerecht ausbauen, auch unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Zudem soll eine Landeskoordinierungsstelle für Gewaltschutzaufgaben geschaffen werden, die durch ein flächendeckendes landesweites Netz an Intervention- und Koordinierungsstellen ergänzt wird. Nicht nur Frauen sind von häuslicher Gewalt betroffen. Daher soll das Projekt „Männerschutzwohnungen“ evaluiert werden, und es sollen entsprechende Ergebnisse in die Regelstrukturen einbezogen werden. Die Weiterbildung der Polizei soll die Sensibilität für das Thema erhöhen. Die Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt ist sehr hoch. Um hier etwas Klarheit zu bekommen, soll eine Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung vorrangig durch häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt Licht ins Dunkel bringen. Um Opfern Ansprechpartner zur Seite zu stellen, soll ein Konzept für ein landesweites Netz an Beratungsangeboten für Opfer sexualisierter Gewalt durch die Koordinierungsstelle entwickelt werden. Mit dem vorliegenden Antrag werden Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag unmittelbar umgesetzt. Es geht um den besseren Schutz von Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt. Neben einer Reihe von Einzelmaßnahmen soll die Verbesserung des Schutzes durch ein ausreichendes Vorhalten von Plätzen in Gewaltschutzeinrichtungen erreicht werden. Wir als CDU-Fraktion haben uns dafür stark gemacht, dass dies bedarfsgerecht auf Basis eines zweijährigen Monitorings erfolgen soll. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Errichtung einer Landeskoordinierungsstelle für Gewaltschutz. Durch eine zentrale Betreuung von Gewaltschutzthemen erhoffen wir uns eine schnellere und zielgerichtete Verbesserung. Ich bitte alle hier anwesenden Fraktionen, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegin Kuge von der CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Kollegin Hammecke.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zahlen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigen, etwa jede vierte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder ehemaligen Lebenspartner. Eine Studie der European Union Agency for Fundamental Rights fand heraus, dass etwa jede dritte Frau in Deutschland einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt durch ihren (ehemaligen) Partner oder eine dritte Person erlebt. Diese Zahlen zeigen eindrücklich, Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Diese Zahlen sind auch nichts Neues. Jedes Jahr, spätestens am 25.11., dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, hören wir die nahezu gleichen erschreckenden Zahlen zu Gewalttaten gegenüber Frauen, meist von Tätern aus ihrem direkten Umfeld verübt. Jedes Jahr zeigen wir darüber die gleiche berechtigte Empörung, aber Empörung reicht nicht, wenn jede dritte Frau in Deutschland schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt geworden ist. Ein Leben ohne Gewalt ist ein Menschenrecht, der Schutz von Frauen eine staatliche Verpflichtung. Gewalt gegen Frauen umschreibt, dass Frauen eben aufgrund ihres Geschlechts von bestimmten Gewaltformen überproportional häufig betroffen und dass die Täter überproportional häufig männlich sind. Gewalt gegen Frauen tritt in verschiedenen Formen auf. Sie zeigt sich zum Beispiel in häuslicher Gewalt zwischen Menschen, die einem Haushalt oder in einer Partnerschaft leben oder auch in sexualisierter Gewalt, einer der häufigsten Erscheinungsformen von Gewalt gegenüber Frauen. Eines steht fest: Gewaltschutz ist ein Thema, das uns alle angeht, und es ist wichtig, es auch hier im Hohen Haus zu thematisieren. Die Istanbul-Konvention, zu deren Umsetzung wir uns im Antrag bekennen, war und ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Die Istanbul-Konvention ist ein umfangreiches Menschenrechtsabkommen zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Die Umsetzungspflicht gilt auch für Sachsen in vollem Umfang. Ein Beispiel, das sich aus der Istanbul-Konvention ergeben hat, von wenigen aber damit assoziiert wird, war das lange überfällige Prinzip „Nein heißt Nein!“ im Strafrecht, das vor wenigen Jahren angepasst wurde. Das war ein sehr entscheidender Schritt für ein Mehr an sexueller Selbstbestimmung von Frauen und für die Stärkung von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Das Strafrecht allein aber kann das Problem nicht lösen. Wir brauchen zusätzlich bestmögliche Präventionen und mehr Opferschutz. Das zeigt auch der von der Bundesregierung am 1. September 2020 vorgelegte erste Staatenbericht. Darin wird das erste Mal berichtet, wie die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Bund und in den Ländern bisher vorangeschritten ist. Und, um es einmal zusammenzufassen: Es ist wirklich noch viel zu tun, um Schutz für Frauen, Kinder und Männer vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen. Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, forderte anlässlich des Anfang September veröffentlichten Berichts, dass in den Bundesministerien und den Bundesländern Gewaltschutz zur Chef(innen)sache gemacht werden muss, damit sich für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen etwas ändert. Der Auftrag ist klar und ich freue mich, dass wir mit unserem Antrag heute ein großes Paket mit weiteren Maßnahmen auf den Weg bringen können, um Frauen, Kinder und Männer ein bisschen besser vor häuslicher und sexualisierter Gewalt zu schützen. Vieles von dem, wozu wir die Staatsregierung auffordern, hat Frau Kuge in ihrem Redebeitrag bereits gesagt. Die Landeskoordinierungsstelle ist dabei, sich mit dem bedarfsgerechten Ausbau der Schutzplätze, den Empfehlungen der Istanbul-Konvention anzunähern. Wir wollen aber auch den Personalschlüssel in den Gewaltschutzeinrichtungen senken, damit Frauen und Kinder mehr individuelle Unterstützung erhalten können. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Verbesserung hinsichtlich der Barrierefreiheit, denn wir dürfen nicht vergessen, dass Frauen mit Behinderung überdurchschnittlich oft von häuslicher Gewalt betroffen sind. Wichtig ist auch, dass wir Weiterbildungen zu sexualisierter und häuslicher Gewalt in der Justiz und der Polizei weiterentwickeln. Personen, die in Kontakt mit Betroffenen kommen, müssen bestmöglich sensibilisiert sein. Menschen in einer Bedrohungslage wie häuslicher Gewalt müssen ernst genommen und sofort geschützt werden. Wir fangen in Sachsen aber auf keinen Fall bei null an. Wir bauen auf Maßnahmen und Netzwerken auf. Sachsen hat in den letzten Jahren bereits ein Stück des Weges zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention beschritten. Jetzt geht es darum nicht stehenzubleiben, sondern ein Stück weiterzugehen. So gibt es bereits die modellhafte Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser und Interventions- und Koordinierungsstellen, die mit den Polizeidirektionen kooperieren. Auch wurden zu Beginn des Jahres neue Schutzeinrichtungen in Nordsachsen geschaffen. Doch es fehlt weiterhin an flächendeckenden und vor allem wohnortnahen Hilfestrukturen. Ich danke hier auch der Gleichstellungsministerin, welche gerade während der Corona-Pandemie entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt hat, um mit Soforthilfen Vereine und freie Träger mit dem Ziel der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt zu unterstützen und um deren Beratungsangebote auch in dieser Zeit aufrechtzuerhalten. Eine weitere wichtige Maßnahme ist das gemeinsame Förderprogramm des Bundesministeriums und des Gleichstellungsministeriums in Sachsen „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Gefördert werden mit knapp 6 Millionen Euro der Aus-, Um- und Neubau, der Immobilienkauf sowie die Sanierung von Schutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen oder anderen Einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen. Während Corona war gerade durch die pandemiebedingte häusliche Isolation das Risiko gestiegen, von häuslicher Gewalt betroffen zu sein. Gleichzeitig war es sehr viel schwieriger, an Hilfe zu kommen. Öffentlichkeitskampagnen, wie die des SMJusDEG in Kooperation mit dem Landesfrauenrat, die auf die bestehenden Hilfetelefone hinweisen, waren ein notwendiger und wichtiger Schritt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Bekämpfung gegen Gewalt an Frauen gehört aber auch, uns allen und den Betroffenen klarzumachen, dass es nichts ist, wofür man sich schämen muss. Es kann uns allen passieren. Es ist okay, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Es ist okay, den Täter anzuzeigen. Damit mehr Betroffene sich das trauen, dürfen Fälle von häuslicher Gewalt nicht bagatellisiert oder verharmlost werden. Zu oft lesen wir in Medienberichten vom Familiendrama, wenn eine Frau die Trennung von ihrem Mann mit ihrem Leben bezahlt. Es ist ein Tötungsdelikt, und diese Realität können und müssen wir als Gesellschaft anerkennen, wenn wir wirklich wirksam dagegen vorgehen wollen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegin Hammecke. Jetzt bitte ich für die SPD-Fraktion Frau Kliese. (Unruhe im Saal) Ich würde gerade bei diesem Thema um etwas mehr Ruhe im Saal bitten. Es war jetzt extrem viel Gemurmel. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wenn wir uns hier gegenseitig erzählen, dass wir mit dem Thema besonders sensibel umgehen müssen, dann wäre es schön, wenn wir uns gegenseitig zuhören.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon zu normalen Zeiten sind die eigenen vier Wände nicht immer das traute Heim, das man vermuten könnte. Häusliche und auch sexualisierte Gewalt sind in Deutschland ein großes Problem. Die Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie haben den Druck in vielen Familien und Partnerschaften – insbesondere für Frauen und ihre Kinder – erhöht. Doch Kontaktsperren dürfen nicht dazu führen, dass Frauen oder auch Männer keine Auswege mehr aus häuslicher Gewalt finden. Es braucht die Möglichkeit, zu jeder Zeit dem häuslichen Terror zu entfliehen, Rat und Hilfe zu suchen und zu finden. Die Corona-Krise hat die Aufmerksamkeit für die Herausforderungen, vor denen wir gerade bei dem Thema Gewaltschutz stehen, deutlich erhöht. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei Ministerin Katja Meier bedanken, die uns Fachsprecherinnen und -sprecher regelmäßig darüber unterrichtet hat, ob die Zahlen ansteigen, wie die Kapazitäten in den Frauenhäusern und auch in den Männerschutzhäusern aussehen, ob diese erweitert werden müssten und ob es erweiterte Fallzahlen gibt. Hierbei gab es eine sehr transparente, sehr durchlässige Informationspolitik. Danke schön. (Beifall bei SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU) Die Coronakrise machte deutlich, dass die Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen auf ein solides Fundament gestellt und diese finanziell langfristig abgesichert werden müssen. Deswegen fordert die Koalition in ihrem Antrag, das bereits bestehende Netz an Schutzeinrichtungen mit weiteren Maßnahmen zu erweitern. Zwar hat es in der Corona-Krise keine offensichtlich erhöhte Nachfrage zu Plätzen gegeben, Expertinnen und Experten gehen aber davon aus, dass es eine hohe Anzahl von Fällen im Dunkelfeld gibt. Das zeigen auch immer wieder Studien zu diesem Thema. Maßgeblich ist es deswegen, eine Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung von vorrangig häuslicher Gewalt, Stalking und sexualisierter Gewalt durchzuführen. Wir müssen Schätzungen, die es im Dunkelfeld gibt, klar verifizieren. Wenn sich Schätzungen erhärten, dass nicht jede vierte Frau mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder ihren früheren Partner wird, sondern vielleicht jede zweite, dann wäre natürlich die Zahl maßgeblich höher als in der Polizeistatistik aufgeführt. Genau auf diese Differenz müssen wir genau blicken: einerseits auf den Bedarf an Beratungsangeboten und anderseits auf die bereits vorhandenen Beratungsangebote. In Leipzig zum Beispiel gibt es ein sehr gut ausgebautes Netz. Mit dem Ausbau der Angebote stiegen auch die Bedarfszahlen. Wir sind froh, dass Petra Köpping als Ministerin in der letzten Legislaturperiode schon erhebliche Anstrengungen zur Erfüllung der Istanbul-Konvention und ihrer Anforderungen unternommen hat. Das SMGI hat im letzten Haushalt die Fördermittel für die Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen, für die Interventions- und Koordinierungsstellen, für die Täterberatungsstellen und für die Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel von 1,4 auf 3,5 Millionen Euro erhöht. Die Rahmenbedingungen der Förderung durch die Novellierung der Richtlinie Chancengleichheit wurden deutlich verbessert. Das SMGI konnte in Sachsen eine sehr gute regionale Vernetzungsstruktur aufbauen, insbesondere eine beispielhafte Kooperation der Interventions- und Koordinierungsstellen mit der Polizei. Damit wurde das Hilfesystem wirklich gestärkt. Trotzdem klafft nach wie vor eine große Lücke zwischen den Anforderungen der Istanbul-Konvention, den dort festgeschriebenen Bedarfen und der Wirklichkeit. Als Beispiel dafür möchte ich Folgendes benennen: Wir haben keine flächendeckende Struktur an Frauenschutzhäusern in Sachsen. Wir haben nur in acht Landkreisen Beratungsstellen, 13 müssten es laut Konvention aber sein. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kliese, einen kleinen Moment bitte. Mein Appell geht besonders an die Herren im Saal: Es ist spannend, dass die Männer die ganze Zeit im Saal schwatzen und die Frauen sehr gespannt zuhören. Deswegen wäre es schön, wenn ab sofort alle zuhören würden.
Hanka Kliese SPD
Mithilfe der Evaluierung möchten wir schauen, in welchen Bereichen wir unsere Angebote erweitern, ausweiten und verbessern können, wie wir bestehende Strukturen vernetzen können oder wie die Quote der Frauenhausschutzplätze aussieht. Sachsen liegt zum Beispiel nach wie vor unter dem Bundesdurchschnitt. Die Anzahl von Männerschutzwohnungen ist nach wie vor ausbaufähig. Wir sollten über einen Rechtsanspruch auf einen Platz in Frauenschutzhäusern laut nachdenken – dies unabhängig von Wahlen und Doppelhaushaltsentscheidungen. Im Referentenentwurf für ein Gleichstellungsgesetz in der letzten Legislaturperiode, der leider nicht zustande gekommen ist, war dieser Rechtsanspruch auch enthalten. Diesen wieder hineinzunehmen, wäre wichtig und richtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Frauen und auch Männern vor Gewalt ist ein universelles Recht, das wir nicht von der Kassenlage abhängig machen dürfen. In einer Gesellschaft, in der noch bis zum Jahr 1997 die Vergewaltigung in der Ehe nicht unter Strafe stand – übrigens wurde die Strafbarkeit mit 138 Gegenstimmen im Bundestag 1997 verabschiedet –, wäre das ein starkes und wichtiges Zeichen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion spricht bitte Frau Schwietzer.
Doreen Schwietzer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Staat kommt die Aufgabe zu, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Dies gilt nicht nur für die Gewalt im öffentlichen Raum. Gerade im häuslichen Umfeld muss es Schutz vor Gewalttaten geben. Daher ist ein starkes Hilfesystem von grundlegender Bedeutung, um den Betroffenen Halt und Schutz zu bieten. Mit Unterzeichnung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, Frauen sowie ihren Kindern, die von Gewalt betroffen sind, einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe zu gewähren. Trotzdem fehlen uns Hunderte Plätze in Frauenhäusern mit der Folge, dass Frauen in der gewaltvollen Beziehung bleiben oder keinen gesicherten Zufluchtsort haben. Der Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention müssen wir unbedingt und umfassend nachkommen. Daher setzen wir als AfD-Fraktion uns dafür ein, dass der Schutz vor Gewalt dauerhaft, flächendeckend und besser finanziert werden muss. Ich möchte Ihnen einige Fakten zum Thema Gewalt gegen Frauen nennen. Aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Dr. Rolf Weigand konnte ich allein für das Jahr 2018 entnehmen, dass in Chemnitz 283 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert und diesbezüglich Ermittlungen aufgenommen wurden. Darunter waren vier Gruppenvergewaltigungen und 37 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern. Diese nehmen weiter zu. In Dresden waren es 488 Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten. Durchschnittlich gab es damit durchschnittlich circa 1,56 Straftaten pro Tag allein in Dresden. Trauriger Spitzenreiter ist wieder einmal Leipzig. Dort wurden 613 Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten aufgenommen. Von den 389 Tatverdächtigen – sie werden es nicht gern hören wollen – waren 278 Deutsche und 111 Ausländer – Tendenz steigend. (Daniela Kuge, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Schwietzer, gestatten Sie eine Nachfrage?
Doreen Schwietzer AfD
Nein. Jede Gewalttat ist schlimm. Ganz besonders schlimm allerdings ist die Gewaltausübung im häuslichen Umfeld. Gerade die familiäre Umgebung ist der Ort, an dem die Gewalt unter Partnern am häufigsten stattfindet. Hierzu gibt es erschreckende Zahlen des Bundeskriminalamtes. Im Jahr 2018 fielen 421 Menschen einem Mord oder Totschlag durch ihren Partner oder Ex-Partner zum Opfer. Überwiegend richten sich diese Gewalttaten gegen Frauen. 81,3 % sind weibliche Opfer. Sehr wahrscheinlich könnten viele Frauen noch leben, hätten wir ihnen den lebensnotwendigen Schutz, zum Beispiel in Form eines Platzes in einem Frauenhaus oder einer Frauenschutzwohnung, zur Verfügung gestellt. Dies ist leider auch traurige Wahrheit in Hoyerswerda im Jahr 2016 geworden. Dort, wo ich wohnhaft bin, wurde eine Mutter von vier Kindern von ihrem Mann erstickt. Diese könnte noch leben. Im Landkreis Bautzen, einer der größten Landkreise in Sachsen, gibt es nur ein Frauenschutzhaus. Kamenz wurde nach der Wende geschlossen, danach Hoyerswerda. Hoyerswerda wurde im Jahr 1992 erst gegründet. Dort ist eine Absicherung für die Frauen gar nicht möglich. Dafür wurde ein Asylheim von Bautzen nach Hoyerswerda und Kamenz aufgeteilt. Was läuft da schief? Die junge Frau war aus dieser Einrichtung. Deswegen sprechen wir uns als AfD für eine flächendeckende Absicherung von Einrichtungen aus. Es kann nicht sein, dass das nächste Frauenhaus 45 Autominuten vom Wohnort entfernt ist! Des Weiteren muss eine starke und verlässliche Finanzierung von Gewaltschutzeinrichtungen gewährleistet werden. Der Schutz vor Gewalt in einem Frauenhaus darf nicht an finanziellen Fragen des Angebots oder an nicht vorhandener Wohnortnähe scheitern. In all diesen Punkten gibt es in Sachsen dringenden Nachholbedarf. In den Großstädten fehlen Plätze, und im ländlichen Raum fehlen die Vor-OrtEinrichtungen. Es müssen immer wieder Frauen abgewiesen werden oder diese nehmen den weiten Weg erst gar nicht auf sich, weil zu große Hürden überwunden werden müssen. Hier ist schnelle Hilfe erforderlich. Das grundsätzliche Ziel des Antrages, die Anzahl der vorhandenen Plätze in Gewaltschutzeinrichtungen auszubauen, können wir natürlich vollumfänglich unterstützen. Allerdings treffen Sie keine Aussage darüber, ob eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage für die Gewaltschutzeinrichtungen geschaffen wird und wie diese ausgestaltet werden soll. Ein großes Problem besteht darin, dass es keinen Rechtsanspruch auf Förderung von Gewaltschutzeinrichtungen gibt. Gefördert wird nur auf Grundlage von freiwilligen Zuwendungen, wenn im Haushalt Mittel verfügbar sind. Viele Frauenhäuser erhalten von den Kommunen Leistungen, die sie jedes Jahr aufs Neue beantragen müssen. Das darf und kann nicht sein! Wir sagen: Frauenhäuser brauchen Planungssicherheit und einen Anspruch auf finanzielle Mittel. Ich komme zu einem weiteren Punkt des Antrages, und zwar zur geplanten Einrichtung einer Landeskoordinierungsstelle für Gewaltschutzaufgaben: Leider findet sich in der äußerst kurz gehaltenen Antragsbegründung keine Aussage dazu, was mit dieser Stelle beabsichtigt wird. Wir haben in Sachsen bereits ein gut funktionierendes Netzwerk. (Zuruf von der CDU: Ach ja? Sie sagen doch immer, wir hätten dort etwas falsch gemacht!) Die Jugendämter und die Frauenhäuser leisten sehr gute Arbeit. Deren Arbeit hat sich in der Vergangenheit stets bewährt. Daher plädieren wir dafür, die Jugend- und Familienhilfe weiter auszubauen und dort Beratungsangebote für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt bereitzuhalten; denn Beratungsstellen spielen eine zentrale Rolle bei der Gewaltprävention. Wir wollen für diese wichtige Aufgabe die bereits bestehenden Strukturen nutzen und weiterentwickeln und keine kostenintensiven Doppelstrukturen schaffen. (Beifall bei der AfD) Werte Regierung, Ihr Antrag ist unvollständig. Wir würden gerne zustimmen, aber er bietet keine nachhaltigen Lösungen und schafft außerdem weitere unnötige Strukturen und Pöstchen. Daher werden wir uns enthalten. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU: Das war fein vorgelesen!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Schwietzer für die AfD-Fraktion. Jetzt bitte ich für die Fraktion DIE LINKE Sarah Buddeberg ans Mikrofon.
Sarah Buddeberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit dem Zitat einer Betroffenen aus einer Reportage über häusliche Gewalt beginnen: „Es ging mit Kleinigkeiten los. Er fragte zum Beispiel: ‚Was hast du an? Was machst du? Mit wem sprichst du?‘, und sagte mir dann: ‚Zieh das nicht an, mach das nicht, rede nicht mit diesen Leuten!‘ Dann wurde die Gewalt körperlich. Aber er hat sich hinterher immer entschuldigt, ist weinend zusammengebrochen. […] Manchmal bin ich gegangen, einmal auch in ein Frauenhaus. Aber ich bin immer wieder zurückgekommen […] Wir haben uns dann wieder vertragen […] Aber er war immer noch derselbe. Einmal sagte ich ihm: ‚Fass mich nicht an, hör auf damit‘, und er antwortete: ‚Nein, du bist meine Frau, ich kann machen, was ich will.‘“ Ich habe dieses Beispiel gewählt, um noch einmal deutlich zu machen, worüber wir hier sprechen. Häusliche Gewalt, Stalking-Gewalt gegen Mädchen und Frauen sind bitterer Alltag auch in unserer Gesellschaft. Das reicht von verbaler sexualisierter Belästigung über Beleidigungen, psychische Gewalt, körperliche Gewalt, Zwangsheirat und Stalking bis hin zu schwerer sexualisierter Gewalt sowie im schlimmsten Fall sogar bis zum Mord. Viel zu oft wird das in den Medien sehr einseitig dargestellt – Lucie Hammecke ist schon darauf eingegangen –, dort ist dann die Rede von Einzeltaten oder von Beziehungsdramen, als wäre es das persönliche Schicksal der Betroffenen. Aber das ist nicht so: Diese Gewalt ist der Ausdruck von Geschlechterverhältnissen und somit ein globales Problem, das auch in Deutschland – auch in Sachsen – tief verankert ist. Wenn die AfD eine rassistische Debatte aufmacht, muss ich Ihnen sagen: Das ist leider kein importiertes Problem, das Sie durch Ihre Politik so lösen können. Ansonsten war es sehr wirr, was Ihre Kollegin Schwietzer vorgetragen hat; ich habe gar keine Zeit, auf alles einzugehen. (Einzelbeifall bei den LINKEN) Erschütternd war ein Fall Anfang April im Auwald in Leipzig, als eine 37-Jährige am helllichten Tag von ihrem ehemaligen Lebensgefährten angegriffen wurde. Sie war schwanger und erlag später ihren Verletzungen. Auch ihr Tod ist Teil eines strukturellen Problems, und dieses Problem hat einen Namen: Femizid. Dieser Begriff bezeichnet den Mord an Frauen, der geschieht, weil sie Frauen sind bzw. als solche gesehen oder identifiziert werden. Unsere Aufgabe als Politik muss es doch sein, alles zu tun, um häusliche Gewalt und Femizide zu stoppen. Unser Ziel muss sein: keine mehr! (Beifall bei den LINKEN) Das Instrument dazu haben wir in der Hand: Es ist nämlich die Umsetzung geltenden Rechts, die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Deswegen begrüßen wir, dass die regierungstragenden Fraktionen einen Antrag dazu vorgelegt haben. Nur leider bleibt dieser in der Vorgehensweise und auch im Inhalt hinter den Erwartungen sowie auch hinter den Notwendigkeiten zurück. Wir haben – das wissen Sie wahrscheinlich – als Fraktion DIE LINKE am 9. September dieses Jahres einen sehr umfangreichen Antrag zum Thema Umsetzung der Istanbul-Konvention eingebracht, und am 18. September, also neun Tage später, kam der hier vorliegende schlanke Antrag, der keine Stellungnahme der Staatsregierung erwartet und gleich auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt wurde. Lucie Hammecke hat gegenüber der Zeitung gesagt, das sei ein Arbeitsauftrag an die Staatsregierung. Nun ja – ich habe eher das Gefühl, dieser Antrag kommt im Auftrag der Staatsregierung, um wieder einmal das beschließen zu lassen, was sie ohnehin tun. Und dass sie das tun, das finde ich absolut richtig. Ich möchte auch klarmachen, dass es hier nicht um einen politischen Konkurrenzkampf geht. Wir stimmen dem Antrag zu – schon allein deshalb, weil sich einzelne Punkte wie der Ausbau der Gewaltschutzstrukturen, aber auch die Dunkelfeldstudie ebenso in unserem Antrag wiederfinden und wir diese Forderungen natürlich unterstützen. Das Problem ist nur, dass die inhaltliche Auseinandersetzung und die fachliche Diskussion darüber im Ausschuss nicht möglich waren. Auch die Möglichkeit einer Anhörung fehlt. Dabei stellen sich sehr viele fachliche Fragen: Warum fehlt zum Beispiel der Fokus auf Migrantinnen und Migranten, obwohl es aus der Struktur heraus immer wieder thematisiert wird? Warum fehlt der Punkt Beratung von Kindern und Jugendlichen, obwohl das eine der wesentlichen Weiterentwicklungen in den letzten Jahren war? Das Wort „Stalking“ taucht in Ihrem Antrag überhaupt nicht auf! In Punkt 2 geht es um Berufsgruppen wie Polizei und Justiz. Das ist natürlich total richtig. Aber warum werden hier nicht weitere Berufsgruppen genannt? Ich nenne beispielsweise nur einmal Ärztinnen und Ärzte. Zur Frage, wie die neue Koordinierungsstelle gedacht ist und wo sie angegliedert sein soll: Ergänzt oder ersetzt sie die neue Modellfachstelle der LAG Häusliche Gewalt? Und wie ist sie mit dem Lenkungsausschuss gekoppelt? Wie ist sie konzeptionell und personell ausgestattet? Es fehlt im gesamten Antrag an konkreten und belastbaren Zusagen. Die Zeitschiene ist unklar – einmal abgesehen vom zweijährigen Monitoring, wo ich aber sage: Dafür sehe ich jetzt wirklich keine Notwendigkeit, noch einmal zwei Jahre abzuwarten, um einen Bericht über die Kapazitäten und den Stand der Barrierefreiheit vorzulegen. Diese Zahlen liegen doch vor. Der Personalschlüssel soll reduziert werden; aber es ist nicht konkretisiert, welches Ziel wir eigentlich anstreben. „Ein flächendeckendes Netz landesweiter Interventionsund Koordinierungsstellen“ – was heißt das konkret? Eine pro Landkreis oder Stadt oder eine pro 100 000 Einwohner(innen)? Was wird aus dem Projekt Clearingstelle, über das diskutiert wurde? Ist das vom Tisch oder warum wird es nicht mehr erwähnt? Was ist mit „Plätzen“ gemeint? Ist das die Anzahl der verfügbaren Betten oder der Familienplätze? Letzteres ist ausgerichtet an der Istanbul-Konvention und wäre eine sinnvolle Weiterentwicklung, weil die Anzahl der Familienplätze die Kapazitäten viel besser widerspiegelt. Im Vergleich zu unserem Antrag fehlen zudem etliche wichtige Punkte, die ich nur kurz aufzählen will: Sorgerechts- und Umgangsverfahren, kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung, Verbot der Operation von IntersexKindern sowie die Novellierung des Gewaltschutzgesetzes. Man kann jetzt darüber streiten, ob so etwas mit einem Antrag geschehen muss. Wir haben es so gemacht. Aber der wichtigste Punkt im Antrag fehlt natürlich, und zwar die Frage der Finanzierung. Darauf will ich jetzt noch einmal eingehen. Denn unter Punkt III steht: „… unter Vorbehalt des durch den Sächsischen Landtag verabschiedeten Doppelhaushalts 2021/2022“. Das ist klar! Das zeigt aber auch, wie vage das ist, was wir hier heute beschließen können. Viel problematischer ist: Es fehlt ein Konzept für die verbindliche Kofinanzierung durch die Kommunen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder darüber diskutiert und es auch vorgeschlagen, den Gewaltschutz und die Finanzierung der Strukturen zur Pflichtaufgabe zu machen – oder dort, wo es notwendig ist, als Land in die 100-ProzentFinanzierung zu gehen. Es sind bestimmt auch noch andere Modelle oder Ansätze möglich; das müsste man diskutieren. Was aber unmöglich ist und wodurch die im Antrag formulierten Ziele auch verunmöglicht werden, ist, die kommunale Kofinanzierung völlig auszublenden. Ohne eine Lösung dieser Frage wird es weder ein flächendeckendes Netz noch eine Ausweitung der Kapazität geben; insbesondere angesichts der klammen Kassen in den Kommunen muss man sagen: Die Kommunen können das nicht in Angriff nehmen, selbst wenn sie wollen. Das müssen wir dringend ändern! Ich habe eingangs ausgeführt, dass häusliche Gewalt, Stalken und Femizide keine Einzelschicksale sind, sondern ein strukturelles Problem. Das findet sich auch im Antrag wieder, nämlich in der Begründung, in der steht: „Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.“ Kollegin Hammecke hat das eben auch noch einmal klargemacht. Das heißt aber dann doch auch, dass es im Umkehrschluss nicht nur um Akuthilfe und Symptombekämpfung gehen kann. Das Ziel muss das Aufbrechen dieser patriarchalen Gesellschaftsstrukturen sein. Das müssen wir nicht machen, denn daran arbeiten viele Vereine und Projekte tagtäglich in Sachsen, zum Beispiel der Landesfrauenrat, der gerade heute einen Fachtag zu Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt durchführt – einer von vielen. Sie haben schon viele Fachtage dazu durchgeführt. Beim Landesfrauenrat wiederum ist an die Fachstelle der LAG der Frauenschutzhäuser und Interventionsstellen Sachsen angegliedert, das Modellprojekt. Um auch noch die LAG „Mädchen und junge Frauen“ zu nennen, die morgen übrigens ihren Geburtstag feiern, sage ich ihnen von dieser Stelle herzlichen Glückwunsch und ganz herzlichen Dank für die großartige Arbeit. Sie machen nämlich gemeinsam mit ihren Mitgliedsvereinen eine Mädchenarbeit mit dem Ziel, Mädchen und junge Frauen zu empowern und sie zu unterstützen, sich zu selbstbewussten, reflektierten Menschen zu entfalten und damit auch gewalttätige Beziehungsmuster zu durchbrechen. Sie machen ganz konkrete Präventionsarbeit, Schulaufklärungsprojekte. Ich nenne nur einmal die sehr guten interaktiven Ausstellungen „Echt fair“ und „Echt krass“. Das Pendant dazu ist dann die LAG „Jungen und Männer, die ebenfalls eine hervorragende geschlechtersensible Arbeit machen, auch in Kooperation mit der LAG „Mädchen und junge Frauen“. Ganz klar ist doch: Wer Gewaltschutz ernst nimmt und ernst meint, setzt nicht den Rotstift bei Gleichstellungsprojekten an. Wie ernst es die Koalition mit dem Kampf gegen häusliche Gewalt und mit der Umsetzung der IstanbulKonvention meint, wird sich in den Haushaltsverhandlungen zeigen. Wir werden Sie an Ihren Taten messen und wünschen Ministerin Meier jetzt schon starke Nerven. Sie werden sie leider brauchen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf von den Fraktionen? – Für die AfD-Fraktion Frau Jost, bitte.
Martina Jost AfD
Verehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die meisten Fakten sind genannt worden. Ich werde mich deshalb auch recht kurz halten, möchte aber trotzdem einen Perspektivwechsel wagen. Frau Buddeberg hat uns gerade unterstellt, dass wir eine rassistische Diskussion aufmachen wollten. Dabei haben Sie selbst gesagt, dass die Beratung von Migrantinnen ein wichtiger Aspekt sei. Besonders diese Frauen, die aus einem kulturellen Kreis kommen, in dem sie oft nicht die Freiheit und die Gleichberechtigung genießen konnten, wie sie in unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbstverständlich ist, haben es verdient. Ihnen sollten wir doch Hilfestellung geben. (Beifall bei der AfD) An dieser Stelle wäre wirklich einmal so ein Integrationsprogramm sinnvoll. Die Daten des Bundeskriminalamtes belegen insbesondere die Zunahme von Gewaltdelikten im Bereich der sexualisierten Gewalt durch Migranten. Sie müssen endlich einmal zur Kenntnis nehmen, dass es kulturelle und religiöse Hintergründe für diese Taten gibt. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Hanka Kliese, SPD) – Ich möchte das gern noch ausführen, dann können Sie gern eine Zwischenfrage stellen. Die kulturelle Debatte ist aber aus dem gesellschaftlichen Diskurs verbannt worden, und jeder, der sich kritisch zur Willkommensvielfalt und Offenheitskultur äußert, weiß, was passiert. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Jost, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage?
Martina Jost AfD
Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das ist sehr freundlich. Frau Kliese für die SPD-Fraktion, bitte.
Hanka Kliese SPD
Danke, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. Ich würde gern konkret wissen, welche religiösen und kulturellen Schriften oder Belege Sie dafür haben, aus denen Sie herleiten, dass es religiöse und kulturelle Gründe gibt, die sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen in bestimmten Kulturen rechtfertigen. Vielleicht können Sie daraus konkret zitieren, vielleicht auch noch in Abgrenzung zu anderen Kulturen und Religionen, zum Beispiel zu unserer. Worin konkret der Unterschied bestünde, das interessiert mich.
Martina Jost AfD
Ich gehe davon aus, dass Sie die Frage ernst meinen. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Sie erfinden hier ja auch Begriffe wie Femizid. Wahrscheinlich haben Sie nicht mitbekommen, was in den letzten Jahren bei uns in der Gesellschaft passiert ist mit Gleichberechtigung, dann haben Sie nicht mitbekommen, wie Frauen hier leben (Zuruf von der AfD: Sie haben es nicht verstanden!) im Vergleich zu den Migranten, die hauptsächlich zu uns kommen. Natürlich können wir die Islamdebatte wieder aufmachen, das können wir gerne tun. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Dann reden wir mal über die Bibel, was darin steht! – Zurufe von der AfD) Bei uns hat die Frau im Grundgesetz ein verbrieftes Recht. Was hat das jetzt mit dem Christentum zu tun? (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Was ist das Problem? Die Gewalt, die in den eigenen vier Wänden stattfindet!) – Richtig. Die Zahlen belegen, wo dies stärker stattfindet. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: In unseren Familien!) Wenn wir uns dieser Debatte stellen und Gewalt bekämpfen wollen, dann müssen wir auch eine Analyse machen und nicht nur irgendwelche neuen feministischen Begriffe erfinden – bei aller Liebe. (Beifall bei der AfD – Weitere Zurufe von den LINKEN) Ich gebe gerne zu, dass ich nicht im feministischen Thema bin, und da will ich auch gar nicht sein. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das merkt man, also von vorgestern!) – Das ist nicht von vorgestern, das ist von heute, das, was in der Realität passiert. Noch eines: Sie sprechen hier immer von „Abgeordnetinnen“, bei Ihnen ist ja alles „innen“. (Widerspruch bei den LINKEN) – Aber immer bei Ihren Kollegen von den GRÜNEN. Ich möchte einmal wissen, wie man mit einem solchen Wort – man denkt immer, Sie sprechen nur die Frauen an – einer Frau, die häuslicher Gewalt ausgesetzt ist, helfen kann. Wie helfen Sie dann mit diesem Feminismusscheiß? (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Bei dem Maß, wie diese Frauen von häuslicher Gewalt betroffen sind, vermissen wir die Analyse dazu. Wenn wir solche Einrichtungen für Gewaltschutz brauchen, sollten wir in den nächsten Jahren versuchen, weniger Menschen in diesen Einrichtungen aufzunehmen. Meine Kollegin hat es schon gesagt: Wir finden es nicht gut, dass noch einmal Strukturen aufgebaut werden. Es muss flächendeckend sein. Die Strukturen, die wir aktuell haben, müssen finanziell besser ausgestattet sein, da sind wir ganz dabei. Wir befürworten erst einmal, dass man vor allem nicht nur die Gewalt bekämpft – das auf jeden Fall – aber die Analyse, die zur Gewaltbekämpfung nötig ist, fehlt uns in dem Antrag ganz und gar. Wir werden uns, wie meine Kollegin schon gesagt hat, dazu der Stimme enthalten. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Jost für die AfD-Fraktion. Es folgt eine Kurzintervention von Hanka Kliese. Bitte schön.
Hanka Kliese SPD
Vielen Dank für die Möglichkeit, hier kurz zu intervenieren. Ich möchte mich ganz kurz auf das Verhalten der gesamten AfD-Fraktion beziehen, während wir hier diese Debatte führen. Zunächst ist es so, dass große Teile Ihrer Fraktion nicht in der Lage waren, der Debatte akustisch zu folgen, weil sie mit anderen Gesprächen beschäftigt waren. Das ist auch ein Zeichen dafür, welche Wertigkeit Sie diesem Thema beimessen. Der zweite Punkt ist, dass der erste Redebeitrag, mit dem Sie hier angekommen sind, ein völlig verquerer Salat von Punkten war, die überhaupt nicht gestimmt haben. Es war die Rede davon, dass es sich um einen Antrag der Regierung handle. Dafür schon einmal Note sechs. Das Nächste war, dass die Rede von einem Rechtsanspruch auf Förderung gewesen sei, den wir stellen würden. Natürlich gibt es keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Es geht um den Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus. Das ist ein Unterschied. Sie haben also den Antrag überhaupt nicht verstanden. Zur Krönung des Ganzen kommt noch der Beitrag von Frau Jost, in dem Sie die feministische Bewegung gezielt abzuwerten versuchen, die genau all das, was wir Frauen in diesem Parlament tun dürfen, im positiven Sinne verantwortet. Auch Sie, Frau Jost, wären nicht hier, wenn es vor Ihnen nicht tapfere Frauen gegeben hätte, die in schwierigen Zeiten stark als Feministinnen standen. Sich für das, was Sie hier vorn abgeliefert haben, von ein paar personifizierten Altherrenwitzen beklatschen zu lassen, wie sie in Ihrer Fraktion sitzen, dafür würde ich mich schämen. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN sowie der Staatsregierung)
Martina Jost AfD
Sie haben das jetzt alles noch einmal zusammengefasst, was wir im Grunde genommen an diesem – – Die Analysen und die Bücher haben Sie auch gelesen, die „Vierte Welle“ des Feminismus. Das hat nichts mehr mit Gleichberechtigung zu tun, sondern es ist ein ideologisches Projekt. Es verändert Sprache, es verändert Denken und das passt natürlich. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Von wo bis wo passt das? Wo zieht man hier die Grenze? Da passt das rein. Sie brauchen uns nicht zu examinieren. Wir nehmen uns genauso das Recht, hier unsere Meinung zu vertreten. Wenn Sie das nicht gut finden, dann gilt das doch umgedreht genauso. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) – Wie bitte? (Beifall bei den LINKEN) – Frau Schaper, wollen wir einmal heraussuchen, was Sie im Parlament schon gerufen haben? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Der Dialog zwischen zwei Abgeordneten ist nicht der Sinn einer Kurzintervention. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Das hat nichts mit Intelligenz zu tun!)
Martina Jost AfD
Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gibt es bei den Fraktionen weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Frau Ministerin Meier, bitte.
Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hat sehr deutlich gemacht, dass die demokratischen Fraktionen in diesem Raum, die Probleme erkannt und sie auch sehr klar benannt haben und welche Herausforderungen noch bestehen. Es gibt aber noch andere Fraktionen in diesem Haus, die die Debatte dazu benutzen, einerseits das Thema lächerlich zu machen und andererseits asylsuchende Migrantinnen und Migranten gegen Frauen auszuspielen. Dem sollten wir uns hier ganz klar entgegenstellen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Um es noch einmal sehr deutlich zu machen, und es ist ja in der Debatte sehr klar geworden: Häusliche Gewalt tötet etwa jeden dritten Tag in Deutschland eine Frau. Frau Kuge hat es gesagt: Frauen aus allen Bevölkerungsgruppen sind betroffen, sind Opfer. Häufig ist die Motivation, die Kontrolle über die Partnerin bzw. die ehemalige Partnerin zu gewinnen oder diese zu bestrafen. Frau Buddeberg hat die Tötung der jungen Mutter im Frühjahr dieses Jahres in Leipzig angesprochen. Es ist Realität, selbstverständlich auch in Sachsen. Ich möchte es noch einmal an Zahlen in Sachsen festmachen: 2019 sind 9 000 erfasste Fälle von häuslicher Gewalt zu verzeichnen gewesen. Demgegenüber stehen in Sachsen bisher 15 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen sowie drei Männerschutzwohnungen mit insgesamt 270 Plätzen. Des Weiteren haben wir acht Interventions- und Beratungsstellen sowie drei Täterberatungsstellen. Der Schutz der Beratungseinrichtungen wird gemeinsam – wir haben es gehört – mit den Kommunen finanziert und ist bisher – auch das muss man sehr deutlich benennen – auf ehrenamtliches Engagement genauso wie auf Spenden angewiesen. Frau Hammecke hat es angesprochen: Mit dem ersten Staatenbericht Deutschlands haben wir zur Umsetzung der Istanbul-Konvention nunmehr einen sehr guten Überblick über die Einrichtungen und Maßnahmen in allen Bundesländern, der öffentlich zugänglich ist. Die Empfehlungen des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – kurz Istanbul-Konvention, die jetzt schon in allen Reden angesprochen wurde – sehen einen Familienplatz in Schutzeinrichtungen je 10 000 Einwohner vor. Das einmal auf die sächsische Perspektive, auf Sachsen herunterzubrechen bedeutet, dass wir 400 Schutzplätze in Sachsen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder brauchen. Das bedeutet die Aufstockung um die Hälfte der Plätze, die wir aktuell zur Verfügung haben. Folgendes gehört auch zur Wahrheit dazu: Seit 2016 erleben wir einen Anstieg häuslicher Gewalt, auch hier in Sachsen. Ich hatte die Zahlen genannt: 2019 waren es 9 000 Opfer. 2016 waren es 8 400. Das heißt, 600 Schicksale, 600 Opfer häuslicher Gewalt mehr als in den letzten Jahren. Das spiegelt sich auch in den steigenden Zahlen der Beratungsstellen wider. Das sind die Zahlen, die wir kennen. Das sind die Zahlen oder die Frauen, die Hilfe in den Beratungsstellen suchen, die zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Wir müssen aber auch von einem großen Dunkelfeld ausgehen. (Ivo Teichmann, AfD steht am Mikrofon) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Staatsministerin Meier, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Katja Meier
Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte, Herr Abg. Teichmann.
Ivo Teichmann AfD
Frau Staatsministerin Meier, ich habe Ihren Ausführungen aufmerksam zugehört. Sie unterstellen uns dort diskriminierende Dinge. Sind Sie tatsächlich der Auffassung, dass in der muslimischen Kultur die Frauen gleichberechtigt sind? Das würde mich wirklich brennend interessieren. – Danke.
Katja Meier
Sie haben in Ihren Wortbeiträgen versucht, die Finanzierung von Schutzeinrichtungen für Frauen gegen die Flüchtlingsunterkünfte auszuspielen, und das ist unlauter. Das sollte nicht zu dieser Debatte gehören. (Jörg Urban, AfD: Die Frage ist nicht beantwortet!) Ich setze meine Rede jetzt fort. Der Antrag der Koalitionsfraktionen, den die Staatsregierung begrüßt, setzt sehr deutlich auf eine quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Schutz- und Beratungssystems. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag – der Antrag gibt es ja vor – einiges vorgenommen. Ab Oktober dieses Jahres wird die Landeskoordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention in meinem Haus eingerichtet, die die Maßnahmen gegen Gewalt entsprechend planen soll. Man muss erst einmal konkret schauen. Wir haben – und das ist genau die Situation – noch nicht in allen Landkreisen eine Frauenschutzeinrichtung. Aber wo ist genau der richtige Platz? Wo ist der richtige Ort in einem Landkreis? Genau diese Koordinierungsstelle soll dieses leisten. Genauso – ich habe es gerade ausgeführt – vermuten wir eine hohe Dunkelziffer. Hier soll eine Studie Aufklärung schaffen, um die entsprechenden Maßnahmen daraus zu entwickeln. Zudem befindet sich eine bundesweite Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte aktuell im Aufbau. Im Juli 2020 – darüber bin ich sehr froh – ist es endlich nach langen Verhandlungen geglückt, die Verwaltungsvereinbarung von Sachsen mit dem Bund zum Investitionsprogramm des Bundes „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu unterzeichnen. Bis zum Jahr 2030 stehen uns jährlich 1,4 Millionen Euro zur Verfügung, denn – wir haben es gehört – die Barrierefreiheit der Einrichtungen ist aktuell nicht umfänglich gewährleistet. Wenn wir schauen, wie viele Frauen mit Behinderungen von sexualisierter Gewalt betroffen sind, brauchen genau diese Frauen auch einen barrierefreien Zugang zu den Einrichtungen, was mit diesen Mitteln sichergestellt werden soll. Im Koalitionsvertrag sowie im Sofortprogramm „Start 2020“ haben wir bereits die entsprechenden Vereinbarungen in Bezug auf den Aufbau der Interventions- und Koordinierungsplätze sowie die Ausweitung der Schutzplätze vereinbart. Notwendig ist eine kontinuierliche, bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Systems, selbstverständlich in Abstimmung mit den Kommunen, aber auch mit den Projektträgern. In diesem Jahr haben wir mit den Vorarbeiten der Vorgängerregierung bereits erreicht, dass im Januar die Interventions- und Koordinierungsstelle in Nordsachsen eingerichtet wurde, ebenso zwei Schutzwohnungen in Torgau und in Delitzsch mit jeweils vier Plätzen. Es gibt – ich hatte es vorhin ausgeführt – zwei Landkreise im Freistaat, in denen es immer noch keine Frauenschutzeinrichtungen gibt: im Erzgebirge und in Nordsachsen. Zumindest haben wir dort sichergestellt, dass es dort Schutzwohnungen gibt, aber das kann nur ein Anfang sein. In konkreter Planung befindet sich derzeit die Erhöhung der Anzahl der Plätze in Dresden und in Leipzig. Wir haben gehört, dass die Ausstattung dort recht gut ist, aber dennoch zeigen die Zahlen, was die Gewalt an Frauen betrifft, dass gerade in den Großstädten Hilfe gesucht wird. In Abstimmung befindet sich aktuell, dass wir eine Interventions- und Koordinierungsstelle im Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge einrichten wollen. Auf die quantitative Weiterentwicklung, die im Antrag ebenfalls angesprochen wird, müssen wir hier ein klares Augenmerk legen. Die Erprobung einer Akut-Aufnahme für Gewaltbetroffene bzw. betroffene Frauen mit einer Clearing-Aufgabe in Leipzig ist derzeit in Vorbereitung. Ebenso in Vorbereitung ist die Evaluierung der Männerschutzwohnungen. Diese sind aktuell als Modellprojekte verankert. Wir wollen gern diese Männerschutzwohnungen evaluieren, um dann aus dieser Evaluation heraus auch eine Regelförderung sicherzustellen. Gesondert zu behandeln – das ist bei einigen Rednerinnen hier angesprochen worden – ist das Thema sexualisierte Gewalt, zum Beispiel in Form von sexueller Belästigung, Nötigung, Vergewaltigung. Sexuelle Belästigung ist die häufigste Form der Gewalt gegen Frauen. Sie tritt eben nicht nur im Kontext häuslicher Gewalt auf. Bisher gibt es aber hier zu wenig spezialisierte Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt in Sachsen. Mit dem Sofortprogramm 2020 haben wir hier eine Anschubfinanzierung bereitgestellt, um in einem Modellprojekt Angebote und Bedarf zu analysieren, sowie erste Maßnahmen ergriffen, um die entsprechenden Lücken zu schließen. Ich glaube, es ist deutlich geworden – das ist auch bei den meisten Rednerinnen deutlich geworden –: Gewaltbetroffene Menschen können bereits auf Angebote von Schutz und Unterstützung zurückgreifen. Aber das reicht nicht. Wir müssen hier weiter dranbleiben und die Schutzeinrichtungen weiter ausbauen. Wir haben hier – auch das haben wir gehört – die Verpflichtungen der Istanbul-Konvention. Das ist für uns maßgeblich. Das ist geltendes Recht. Das ist kein Nice-to-Have, sondern wir haben hier eine rechtliche Verpflichtung. Auch unter erschwerten Rahmenbedingungen – das sage ich hier ganz deutlich –, was die Finanzen angeht, müssen wir hier weitere Schritte gehen, um Prävention und Schutz in Bezug auf häusliche Gewalt in Sachsen sicherzustellen. Dazu ist dieser Antrag ein wichtiger Schritt. Ich darf Sie alle bitten – das ist meine Empfehlung –, diesem Antrag zuzustimmen. Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Frau Staatsministerin Meier. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Wer möchte? – Lucie Hammecke, bitte.
Lucie Hammecke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich beginne, will ich sagen, dass ich den Wortäußerungen meiner Vorgängerinnen Frau Kliese und Frau Meier sehr dankbar bin, weil sie in aller Deutlichkeit benannt haben, wofür die AfD gerade diese Debatte genutzt hat, und zwar für rassistische Hetze und ihre rückwärtsgewandte Gesellschaftspolitik. (Zuruf von der AfD: So ein Quatsch! –
Jörg Urban AfD
Sie sind doch selber die übelste Hetzerin!) Frau Buddeberg hat es auch gesagt. Ich möchte das an dieser Stelle noch einmal hervorheben. Danke schön dafür. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Gewalt an Frauen ist kein frauenpolitisches Thema. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. (Jörg Urban, AfD: Grüne Hetzer in Reinform!) Wir müssen uns als Gesellschaft fragen: Wer ist betroffen, und wer ist Täter? Darauf müssen wir als Gesellschaft eine Antwort finden. Dagegen müssen wir als Gesellschaft vorgehen. Ich möchte das Schlusswort nutzen, um einen Blick über die binneneuropäischen Grenzen zu werfen. Es ist erschreckend, wenn wir hören, dass unser europäisches Nachbarland Polen die Istanbul-Konvention wieder aufkündigen will. Es ist ein massiver Rückschritt für den Schutz von Frauen, wenn Menschenrechtsabkommen wie diese als ideologisch bezeichnet werden. Ich bin dankbar, dass wir dieses gesellschaftliche Problem und Lösungsansätze dafür hier und heute im Hohen Haus diskutiert haben. Ich bin auch dankbar für die Anmerkungen der Linksfraktion. Tagesordnungspunkt EU-Ratspräsidentschaft Beziehungen mit Drucksache 7/3848, In gewohnter Weise können die Fraktionen Stellung nehmen: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und selbstverständlich die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt der AfD als Einreicherin das Wort. Es spricht als Erster Herr Abg. Kühne.
Jörg Kühne AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verengt man den Blick auf das 20. Jahrhundert, so steht die Geschichte der Beziehungen zwischen Deutschland und Russland unter keinem besonders guten Stern. Zwei Weltkriege mit Millionen Toten und ein Eiserner Vorhang lassen zweifelhaft erscheinen, ob es so etwas wie Gemeinsamkeiten zwischen beiden Völkern geben kann. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Dieser Eindruck trügt. Die Geschichte der russisch-deutschen Beziehungen umfasst zehn lange Jahrhunderte, in denen sich beide Seiten oft näher waren, als es den Anschein hat. Man denke etwa an die Hochzeit zwischen Fürst Natürlich setzen wir mit diesem Antrag nicht die kompletten Anforderungen der Istanbul-Konvention um. Wie in meiner Rede gesagt, gehen wir ein weiteres Stück Weg. Ich möchte noch einen Hinweis an Frau Buddeberg geben. Das Problem des Stalkings sehen wir sehr wohl. Deshalb wollen wir es auch in unserer Dunkelfeldstudie thematisieren. Das können Sie im Antrag lesen. Ich denke, uns allen ist klar, dass das Thema Gewaltschutz kein Nice-to-have ist. Frau Meier sagte es gerade. Es ist staatliche Verpflichtung. Die entsprechenden Gewaltschutzstrukturen müssen ausreichend finanziert werden. Darum wird es auch in den nächsten Monaten gehen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank für das Schlusswort. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/3908 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmenthaltungen ist somit die Drucksache 7/3908 beschlossen und der Tagesordnungspunkt auch schon abgearbeitet. Wir kommen ganz zügig zu zur Verbesserung der Russland nutzen Antrag der Fraktion AfD Jaropolk und Kunigunde von Weimar vor fast tausend Jahren, an die gegenseitige kulturelle Neugier in der Epoche von Zar Peter dem Großen oder die familiäre Beziehung zwischen dem deutschen Kaiserhaus und dem russischen Zaren. Unser Antrag will das Bewusstsein für diese gemeinsame Geschichte schärfen. Es geht uns um die Wiederaufnahme von partnerschaftlichen Beziehungen. Die Aufhebung der Russlandsanktionen ist nur ein Teil dieser Forderungen. Was wir wollen, ist viel mehr. Wir fordern die Staatsregierung auf, Verbindungsbüros in Moskau und in den russischen Partnerregionen des Freistaates einzurichten. Diese Büros sollen nicht nur den Freistaat vor Ort präsentieren, sondern auch Netzwerke schaffen, und zwar zum Wohle von Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Eine weitere Forderung besteht in der Einrichtung einer gemeinsamen Wirtschaftsplattform. Im Mittelpunkt soll der Versuch stehen, endlich wieder eine wirtschaftsfreundliche Vertrauensbasis zwischen beiden Nationen zu schaffen. (Beifall bei der AfD) Hierzu gehören ein aktiver Fachkräfteaustausch, die gemeinsame Technologieentwicklung, Visaerleichterungen und die Stärkung des gegenseitigen Tourismus. Besonders der Tourismus hat in den letzten Monaten sehr gelitten. Dabei ist die Zahl der Gästeübernachtungen aus der Russischen Föderation in den letzten zehn Jahren von 26 000 auf über 45 000 gestiegen. Das ist eine Erhöhung um fast 70 %. In Russland besteht also großes Interesse an Sachsen. Das ist ein Potenzial, das der Freistaat weiterhin nutzen muss. Auch die Kultur darf nicht zu kurz kommen. Bereits 2012 hat es in Berlin eine viel beachtete Ausstellung über die lange Geschichte russisch-deutscher Beziehungen gegeben. Wir fordern, dass der Freistaat ein vergleichbares Projekt ins Leben ruft. Uns schwebt eine Wanderausstellung vor, die mal in Dresden, mal in den russischen Partnerregionen gezeigt werden soll. Es gilt, besonders junge Menschen davon zu überzeugen, dass die Geschichte zwischen beiden Nationen nicht nur aus Krieg und Misstrauen besteht. Unsere Partnerregionen sind Tatarstan, Baschkortostan und Sankt Petersburg. Ich bin mir sicher, dass unser Angebot dort auf offene Ohren stoßen würde. Denn was im Großen scheitert, kann im Kleinen durchaus gelingen. Der Freistaat hat in den letzten Jahren gute Fortschritte beim Ausbau der Beziehungen zu seinen Partnerregionen gemacht. 2018 zum Beispiel reiste eine Delegation der Republik Baschkortostan nach Sachsen und lobte die Arbeit der Gedenkstätten in Zeithain. Anfang 2019 empfing Sachsen den Präsidenten der russischen Republik Tatarstan in Dresden. Man sprach über wirtschaftliche Beziehungen, knüpfte Kontakte zur heimischen Wirtschaft und vereinbarte unter anderem, ein tatarisches Büro in Leipzig zu eröffnen. An diese Erfolge gilt es anzuknüpfen. Wir dürfen die entstandenen Freundschaften nicht einschlafen lassen. Meine Damen und Herren, unser Antrag ist nicht weniger als der Versuch, einem alten Freund die Hände zu reichen. (Beifall bei der AfD) Ich bitte Sie alle in diesem Hohen Haus, diesem Ansinnen folgen. Danke schön für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Abg. Kühne für die AfD-Fraktion. Ich bitte jetzt den Kollegen Kiesewetter für die CDU-Fraktion ans Mikrofon.
Jörg Kiesewetter CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! В начале по-русски: Уважаемый господин Kühne, этa федеральная семля называется Башкортостан. А сейчас дальше по-немецки.* (Beifall des Abg. Stephan Hösl, CDU) Ganz kurz zur Sache – ich versuche, zu Ihrem Antrag zu sprechen –: Besonders Sachsen kann auf eine jahrhundertealte Beziehung mit Russland verweisen. Bereits im Jahr 1698 besuchte Zar Peter I. Sachsen, das damals schon für seinen Silberbergbau bekannt war. Zwei Jahre später holte er sächsische Bergleute nach Russland, um im Ural planmäßig Bergbau einzurichten. Das war der Grundstein für die bis heute bestehende enge Kooperation und intensive Partnerschaft zwischen der TU Bergakademie Freiberg und dem St. Petersburger Staatlichen Bergbauinstitut. Beide bezeichnen sich als „Schwestern der Wissenschaft“. Der wissenschaftliche Austausch zieht wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Austausch nach sich. Das gilt auch umgekehrt – so ist es auch in diesem Fall passiert –, und ganz besonders in Sachsen. Das schaffte und schafft gegenseitiges Verständnis und Vertrauen. Aus diesen lange gewachsenen Erfahrungen und Beziehungen heraus hatte und hat die aktive Gestaltung der Beziehung Sachsens zu Russland schon immer eine ganz besonders hohe Priorität. Das gilt auch in schwierigen Zeiten. Wir haben gerade besonders schwierige Zeiten, die wir durchleben, vor allen Dingen im wirtschaftlichen Bereich. Ich will es mir an dieser Stelle sparen, zu dem ganzen Komplex der Sanktionen etwas zu sagen. Wir haben bereits Mitte des letzten Jahres in diesem Hohen Haus ausreichend darüber diskutiert. Die Sach- und Rechtslage ist in diesem Bereich unverändert. Von daher bedarf es auch keiner neuen Bewertung. Ganz kurz zu den Dingen, die Sie fordern. Ich werde auf die Aspekte eingehen, die in Ihrem Antrag mit unmittelbarem sächsischen Bezug stehen. Sie wollen Verbindungsbüros in der Hauptstadt Moskau und den Partnerregionen Baschkortostan und Tatarstan einrichten. Hierzu empfehle ich Ihnen einen Blick in unseren Koalitionsvertrag, und zwar auf Seite 33 – ich zitiere –: „Wir intensivieren die Anstrengungen zur Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten. Dabei arbeiten wir eng mit der Bundesagentur für Arbeit, den Kammern und den Verbänden zusammen. Wir werden die vorhandenen Formate der Anwerbung verstetigen und weiterentwickeln. Darüber hinaus richten wir zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenarbeit mit Russland und der Ukraine Regionalbüros unter Zuständigkeit der Staatskanzlei ein.“ Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode auf Initiative der CDU-Fraktion im Haushaltsverfahren die Weichen gestellt. Es gibt dazu auch entsprechende Beschlusslagen, sodass wir dafür einen Haushaltstitel haben. Die Frage, die sich in diesem Kontext stellt, ist die, dass auch Vertreter der AfD im Wirtschaftsausschuss * Anmerkung der Redaktion: Zu Beginn auf Russisch: Sehr geehrter Herr Kühne, dieses föderale Land heißt Baschkortostan. Und jetzt weiter auf Deutsch. gesessen und sich bei diesem Beschluss in Enthaltung geübt haben. Aber jetzt fordern Sie hier das Gegenteil? Das müssen Sie noch einmal erklären, wie das letztendlich zusammenpasst. Da kann ich nur sagen: Доброе утро! Wie sieht es mit den Aktivitäten in unserer Partnerregion Tatarstan aus? Das ist das Bayern Russlands – im übertragenen Sinne, was die Leistungsdaten anbetrifft. Hier gibt es bereits eine recht enge Kooperation. Erst im Februar 2019 besuchte der Präsident der russischen Republik Tatarstan, Herr Minnichanow, Dresden. Es wurde eine gemeinsame Erklärung mit unserem Ministerpräsidenten unterzeichnet, die letztendlich beide Regionen enger aneinanderbindet. Das kann ja nur gut sein für die Zukunft und den weiteren gemeinsamen Austausch. Tatarstan hat zwischenzeitlich in Leipzig auf der Messe eine Wirtschafts- und Handelsvertretung eröffnet. Der tatarische Umweltminister war im März 2019 in Smilkov. Er hat sich dort über die thermische Abfallverwertung informiert und auch in Sachsen entsprechende Anlagen besucht. Wenn es gelingt, dann wird voraussichtlich, wenn uns Corona nicht noch einen Strich durch die Rechnung macht, noch eine Unternehmerreise zu dem Thema Recyclingwirtschaft stattfinden. In der Nachbarrepublik Baschkortostan ist das Bild ähnlich. Wir haben dort Universitätspartnerschaften der TU Dresden mit der örtlichen Luftfahrtuniversität in Ufa sowie der Staatlichen Baschkirischen Universität, der Hochschule in Ufa. Es gibt einen Vertrag zwischen den Hochschulen, der erst kürzlich unterzeichnet worden ist. Es gibt gemeinsame Konferenzen, einen Wissenschaftsaustausch und seit über 20 Jahren ein Studentenaustausch zwischen der Luftfahrtuniversität Ufa und der Wirtschaftshochschule Ufa mit der TU. Wir haben eine Woche der deutschen Sprache und Kultur in Ufa, die dort jährlich stattfindet. Ich könnte hier noch weitere Aktivitäten aufzählen. Wie sieht es mit den Wirtschaftsplattformen aus, die Sie haben wollen? Wir haben zum einen die AHK, die in Moskau schon sitzt und die mit ihren Angeboten, die sie Unternehmern unterbreitet, die auf dem Markt schon tätig sind bzw. es noch werden wollen, in ganz besonderer Weise aktiv ist. Dazu sind bereits zahlreiche Wirtschaftsverbände in Russland vorhanden, die die über 4 000 Unternehmen mit deutscher Beteiligung entsprechend betreuen. Wir haben weiterhin flankierende Leistungen, die durch die Wirtschaftsförderung Sachsen erbracht werden. Da gibt es eine ganze Menge. Ich will nur einige aus dem letzten Jahr aufzählen: Wir hatten Reisen von Unternehmern, die sich mit Industrietechnologie der Zukunft beschäftigen, nach Wladimir und Nischni Nowgorod. Wir haben in jedem Jahr einen Sachsen-Live-Gemeinschaftsstand auf der Leitmesse für Metallverarbeitung, der Metalloobrabotka, in Moskau, die in diesem Jahr leider abgesagt und auf das nächste Jahr verschoben wurde. Es gab Unternehmerreisen in zahlreiche andere Regionen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten. Wir haben im Februar 2019 die Zulieferer- und Maschinenbaumesse Z und Intec, also das Messedoppel, in Leipzig gehabt. Diese war hochkarätig besucht von russischer und von deutscher Seite. Wir hatten dort eine Besucherdelegation des gesamtrussischen Verbandes des Werkzeugmaschinenbaus „Stankoinstrument“ sowie vom Verband der Automobilzuliefererindustrie in Russland. Die Wirtschaftsförderung hat hier einen ausgezeichneten Job gemacht und ein wunderbares Kooperationsforum in Zusammenarbeit mit der Leipziger Messer organisiert. Ich sage das deshalb, weil ich selbst daran teilgenommen habe. Im Jahr 2020 sind die Aktivitäten ein wenig eingeschränkt. Das liegt an den coronabedingten Maßnahmen. Gleichwohl passiert noch viel im Bereich Online. Wir haben zudem noch einen Länderbeauftragten der Wirtschaftsförderung Sachsen in Russland und vieles andere mehr. Es gibt weitere Formate und Plattformen, auf denen sich Politik, Wirtschaft und Wissenschaft austauschen können. Vielleicht noch ein paar Fakten aus dem Bereich Wissenschaft und Kultur als Stichpunkte: Wir haben zahlreiche Schulpartnerschaften. Es gibt über 30 Austauschprojekte, die mit Landesmitteln gefördert worden sind. Das ist eine ganz beachtliche Zahl: 26 000 Schüler lernen in Sachsen die russische Sprache. Das ist eine unglaubliche große Anzahl. Das sind mehr als 20 % aller Russischschüler in Deutschland. Das sind unsere zukünftigen Botschafter, wenn es letztendlich auch um den Austausch in diesem Bereich geht. Wir haben im April 2021 nach 2015 erneut die Chance, bei der deutschen Woche in St. Petersburg Partnerland zu sein. Auch dort gibt es zahlreiche Veranstaltungen zum kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Austausch. Es gibt seit dem Jahr 2013 Partnerschaften des Landesamtes für Archäologie mit der Dostojewski-Universität im Omsk. Das ist erst kürzlich um weitere zehn Jahre verlängert wurden. Und es gibt noch vieles mehr. Wenn es also um die Beziehungen mit Russland geht, dann ist Sachsen aus meiner Sicht ganz vorn dabei. Das Engagement des Freistaates ist in diesem Bereich schon überdurchschnittlich. Ich schätze deshalb ganz besonders die Bemühungen von Ministerpräsident Kretschmer, hierbei weitere Verbesserungen zu erreichen und den Dialog mit unseren wichtigen Partnern zu pflegen. Bei aller Kritik, die man daran üben kann: Wir müssen das Gespräch weiter pflegen, und ein Schwarz-Weiß-Denken wird uns in diesen angespannten Zeiten nicht weiterbringen. Vielmehr gilt es, Russland mit seiner Mentalität und Sprache zu verstehen und angemessene Antworten auf und Lösungen für bestehende politische Differenzen zu finden. Dazu brauchen wir auch die Bereitschaft für unkonventionelle und pragmatische Lösungsansätze, die auf bewährten Kontakten aufbauen. Diesen Weg gehen wir bereits, und wir wollen ihn auch weiterhin gehen. Es ist sehr deutlich geworden, dass unser Handeln eigentlich schon vor der Lage ist. Es geht weit über das, was Sie im Antrag stehen haben, hinaus, und deshalb ist er entbehrlich. An dieser Stelle gilt der Spruch: жизнь наказывает тех, кто приходит слишком поздно. Die geeignete deutsche Übersetzung heißt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kiesewetter, einen kleinen Moment, bitte. Nicht nur, weil die Sprache in unserem Parlament grundsätzlich auf Deutsch festgelegt ist, sondern auch, um unseren Protokollantinnen eine Hilfestellung zu geben, bitte ich Sie, Ihr Eingangsstatement auf Russisch noch einmal zu übersetzen. Ich habe auch bei einigen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten große Fragezeichen in den Gesichtern gesehen. Deswegen wäre es schön, wenn Sie das auf Deutsch wiederholen. (Christian Hartmann, CDU: Aber nur bei der Linksfraktion! – Zuruf: Er macht es nicht!) – Gut. Das an anderer Stelle. Für die Fraktion DIE LINKE bitte ich Kollegen Gebhardt ans Mikrofon. (Christian Hartmann, CDU: Jetzt kommt Russisch!)
Rico Gebhardt Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die AfD in der Juli-Sitzung des Landtags ihre Sorgen um die Denkmale in der ganzen Welt zum Ausdruck gebracht und die Staatsregierung zum Schutz aufgefordert hat, befasst sich der Landtag heute schon wieder mit einem Thema von weltpolitischer Dimension, sogar noch bedeutender als der weltweite Denkmalschutz. (André Barth, AfD: Das macht Ihr auch immer! Wer im Glashaus sitzt, der sollte nicht mit Steinen werfen!) – Herr Barth, Sie sind noch gar nicht dran. – Diesmal fordert die AfD-Fraktion eine Verbesserung der Beziehungen mit Russland. Die EU-Ratspräsidentschaft, die Deutschland derzeitig ausübt, ist Anlass und Zweck zugleich für das politische Begehren der AfD. Der Antrag war der Partei so dringlich, dass sie eine Antwort der Regierung gar nicht erst abwartete, um darüber diskutieren zu können. Möglicherweise liegt die Eile ja darin begründet, dass die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in drei Monaten endet. Viel Zeit ist nicht, um noch etwas Weltbewegendes zu bewirken. Wer versucht, das gegenwärtige Verhältnis zu Russland auf einen Nenner zu bringen, der muss zu folgender Ansicht kommen: „Im Westen nichts Neues“. Der Titel eines der berühmtesten Antikriegsromane meint in diesem Zusammenhang, dass Russland einmal mehr als eine Bedrohung für den liberalen Westen wahrgenommen wird. Das, was wir seit einigen Jahren erleben, ist die Wiederkehr des Kalten Krieges im Umgang mit Russland. In der Russlandpolitik hat sich die Bundesrepublik von dem nach dem Ende des Kalten Krieges geltenden Grundsatz einer historischen Aussöhnung mit Russland immer weiter entfernt. Stattdessen hat sich die deutsche Außenpolitik der Sichtweise der USA sowie der mittelosteuropäischen EU- und NATO-Mitglieder angepasst. Der Gedanke, dass ein gesamteuropäischer Friede nur mit und nicht gegen Moskau erreicht und der Krieg aus den wechselseitigen Beziehungen verbannt werden kann, erscheint überholt. Anstelle eines schwierigen Dialoges mit Russland über den Weg zu einer gemeinsamen europäischen Friedensordnung tritt ein aggressives Säbelrasseln. Aktuell finden Manöver auf beiden Seiten statt. In der Ukraine, nahe der Krim, sind US-Truppen daran beteiligt und in Russland chinesische und iranische Einheiten. Klar ist für mich, dass wir derzeit in Russland nicht von einer Demokratie, sondern eher von einer Autokratie sprechen müssen. Die russische Präsidialverwaltung selbst spricht von einer gelenkten Demokratie in Russland. Ja, Putin ist nicht gerade feinfühlig, wenn es um die Durchsetzung eigener geostrategischer Interessen geht. Dabei ist er aber nicht der einzige Staatenlenker, der aktuell im Amt ist. Trotzdem bleibt immer wieder der Eindruck, dass insbesondere die Androhung oder Anwendung von finanziellen oder wirtschaftlichen Sanktionen gegenüber Russland ein gern genommenes Mittel ist. Vor einer Eskalation, die zu einem heißen Krieg führt, hatten schon im Dezember 2014 über 60 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur gewarnt. In einem Aufruf wiesen sie auf „die bedrohlich wirkende Ausdehnung des Westens nach Osten ohne gleichzeitige Vertiefung der Zusammenarbeit mit Moskau“ hin. Weiter heißt es in dem damals verfassten Aufruf, das Sicherheitsbedürfnis der Russen sei so legitim und ausgeprägt wie das der Deutschen, der Polen, der Balten und der Ukrainer. „Für die Bewahrung des Friedens“, schrieben die Unterzeichner des Aufrufes, „hat die Bundesrepublik eine besondere Verantwortung.“ Dem kann und muss man auch im Jahr 2020 uneingeschränkt zustimmen. Für mich ist die AfD aber nun der unglaubwürdigste Akteur gegenüber Russland. Woraus resultiert denn die besondere Verantwortung Deutschlands für die Bewahrung des Weltfriedens? Sie lässt sich nur aus der Vergangenheit erklären. Im AfD-Antrag heißt es dazu: „Um das gegenseitige Verständnis zu schärfen und wieder Gemeinsamkeiten im vermeintlichen Gegeneinander zu finden, bedarf es der Rückschau auf das, was beide Nationen über die Jahrhunderte verband.“ Nun, dann tun wir das mal. Halten wir Rückschau und schärfen unser Verständnis für einen friedvollen Umgang mit Russland. Eingangs meiner Rede hatte ich ja von dem außenpolitischen Grundsatz einer historischen Aussöhnung mit Russland gesprochen. Worin besteht nun diese historische Dimension? Doch wohl darin, keinen Geschichtsrevisionismus zu betreiben, wie es die AfD regelmäßig tut. Als ein ernsthafter Partner für die russische Seite macht sie das unglaubwürdig. Wer davon spricht, „Hitler und die Nazis“ seien nur ein „Vogelschiss in über tausend Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte,“ (Zurufe von der AfD) der stiehlt sich aus der Verantwortung, die die Deutschen für den Frieden in Europa und der Welt haben. (Beifall bei den LINKEN) Sie verharmlosen mit solchen und ähnlichen Aussagen nicht nur den Holocaust, sondern auch den Vernichtungskrieg der Nazis gegen die Sowjetunion. Sie wollen mit derartigen Äußerungen vergessen machen, dass Deutschland selbst der Ursprung totalitärer Bestrebungen war. Die Sowjetunion trug im Kampf gegen die Naziherrschaft die Hauptlast. Nur mit ihrer Hilfe vermochten die liberalen Demokratien des Westens zu überleben bzw. wieder neu zu entstehen. Das sind Tatsachen, die die AfD nicht wahrhaben will. Warum nicht? Nun, weil sie einen eigenen Nationalstolz verletzen. Genau deshalb lehnt die AfD-Fraktion es regelmäßig ab, die Erinnerung an den 8. Mai 1945, den Tag der Befreiung, in Form eines gesetzlichen Gedenktages zu begehen. Genau das – die Sicht auf die nationalsozialistische Vergangenheit und die Konsequenzen, die daraus gezogen werden – unterscheidet DIE LINKE von den Rechtspopulisten. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Die AfD ist mit ihrer Stilisierung als ein ehrlicher Partner Russlands unglaubwürdig. (Beifall bei den LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Interessenkonflikte gibt es, und es wird sie immer geben. Die entscheidende Frage ist aber, wie man damit umgeht. Sind Lösungen möglich oder reagiert man konfrontativ? Um mit Konflikten lösungsorientiert umzugehen, ist es nicht notwendig, einen Putin-Versteher zu geben. Zu einer Partnerschaft gehört auch, wenn notwendig, berechtigte Kritik. Mir erscheint es aber notwendig, überhaupt etwas zu verstehen. Verstehen ist zu wollen. Dazu gehört – ich erwähnte es bereits –, dass Russland nicht der einzige Staat auf der Welt ist, der eigene geostrategische Interessen verfolgt. Das tun die USA, das tut die EU, das tut China und das tut auch Deutschland. Darf nur derjenige seine Interessen ungestört verfolgen, der westliche Werte vertritt oder westlichen Werten dient? Ich hoffe mal nicht. Ohne Empathie, gerade auch gegenüber der oft beschriebenen russische Seele, werden wir uns immer wieder unversöhnlich gegenüberstehen. DIE LINKE hat bereits vor reichlich einem Jahr einen eigenen Antrag eingebracht. Darin forderten wir die Landesregierung auf: sich „gegenüber der Bundesregierung und im Bund für eine vom politischen Konzept ‚Wandel durch Annäherung‘ getragene schnellstmögliche Normalisierung der außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zur Russischen Föderation sowie für eine nachhaltige, den Frieden sichernde Politik einzusetzen.“ Statt fortgesetzter Konfrontation setzt DIE LINKE auf eine Wiederauflage der Entspannungspolitik mittels Wandel durch Annäherung und einer dementsprechenden Normalisierung der Beziehungen zu Russland. Wir brauchen eine neue Ostpolitik. Richtig! Das heißt: mehr Willy Brandt und mehr Egon Bahr. Da aber beide Politiker mit der AfD nun gar nichts gemeinsam haben, ist der Antrag der AfD schon aus diesem Grunde abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Zurufe von der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Für die Fraktion DIE LINKE sprach Herr Kollege Gebhardt. Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Gerber. Bitte, Sie haben das Wort.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sicher wissen, werden die EU-Ratspräsidentschaftsprogramme als Kompromiss für die relativ kurze Vorsitzzeit von sechs Monaten immer im Trio beschlossen. Falls Sie dies nicht wissen: Es gibt einen hervorragenden Kurs hier im Landtag, der in das politische System der EU einführt. Dort lernt man zum Beispiel auch, dass der Fokus der Ratspräsidentschaft naturgemäß in der Gestaltung der Angelegenheiten der EU selbst liegt und nicht die Beziehungen zu den Drittstaaten im Fokus hat. Jedenfalls passiert so eine Trioverhandlung ja auch nicht von heute auf morgen, und mit dem Abschluss der Verhandlungen und der Annahme des Trioprogramms ging ein über ein Jahr dauernder Prozess zwischen Deutschland, Portugal und Slowenien zu Ende. Wir sprechen hier also mindestens vom Frühling 2019, und jetzt fordern Sie hier nach der Halbzeit des Vorsitzes ohne Abstimmung mit den Triopartern innerhalb der schlimmsten Krise der Union seit ihrer Gründung eine Änderung am Programm. Ich halte das für eine schlechte Idee. Zu den Wirtschaftsteilen. Es gab vor Kurzem eine dpa-Meldung, in der es hieß, dass das Gesamthandelsvolumen zwischen 2013 und 2019 um 6,9 Milliarden Euro zurückgegangen wäre. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass das vielleicht daran liegt, wie in Russland Geschäfte gemacht werden? Hat es vielleicht etwas damit zu tun, dass Russland mit 28 von 100 möglichen Punkten auf Platz 137 von 180 Ländern im Korruptionsindex von Transparency International von 2019 steht? Nur so einmal zum Vergleich: China steht auf Platz 80. Vielleicht hat es auch etwas mit dem Präsidenten zu tun, der seine eigene Verfassung ändern ließ, um wiedergewählt zu werden. Ich weiß es nicht. Auf jeden Fall kann man an dieser Stelle gut erkennen, dass Russland diesen Pivot to Asia nachvollzieht. Es gibt übrigens dazu einen sehr interessanten Artikel über Putin als der Architekt der Autoritäten in der Februarausgabe des „Petersburger Dialogs“. (Zuruf von der AfD: Hören Sie auf mit der „Aktuellen Kamera“!) Jedenfalls hat das dem Wirtschaftswachstum in Ostdeutschland keinen Abbruch getan. Wenn man sich die Zahlen aus den ostdeutschen Ländern von 2015 bis 2018 anschaut, dann haben sie alle ausnahmslos ordentlich beim Bruttoinlandsprodukt zugelegt. Ich habe mir mal die Zahlen aus dem Sächsischen Statistikamt angeschaut. In der Außenhandelsstatistik kommt man da bei der Ausfuhr der russischen Föderation in 2019 sogar auf ein Plus von 4 % bei einem Gesamtminus von minus 1. Dass Sie dann in Ihrem Antrag die Pleite eines einzelnen Unternehmens – so tragisch das natürlich für die Unternehmenden, die Angestellten und die Angehörigen auch sein mag – hier für „stellvertretend für die folgende Sanktionspolitik“ halten, ist doch wohl hanebüchen. Es kann doch wohl auch nicht Sinn und Zweck sein, dass man, wenn Sanktionen nicht wirken – an der Stelle stimme ich Ihnen sogar zu –, sich aber an den Umständen, die diese Situation nötig gemacht haben – also Stichwort Nawalny, Stichwort „Skripal“, Stichwort Krim –, rein gar nichts geändert hat, dann ankommt und die Sanktion abschaffen möchte. Dann frage ich mich: Müssen Ihre Kinder im Kinderzimmer auch nicht mehr aufräumen, wenn sie das einmal nicht mehr gemacht haben? An dieser Stelle möchte ich, genauso wie das unser deutscher Außenminister gestern auf der UN-Vollversammlung gemacht hat, Russland auffordern, mehr zur Aufklärung des Falls Nawalny zu tun. Sollte so ein Fall folgenlos bleiben, dann gibt es überhaupt keinen Anlass für Putin, sich hier irgendwie zu ändern; denn dann ist es so – und darin stimme ich Roderich Kiesewetter zu – Zitat –: „dass jegliche Beschwichtigung von unserer Seite als Schwäche ausgelegt wird“. Sie schreiben in Ihrem Antrag von einer „abgestimmten Strategie für die Sicherheits- und Außenpolitik“. Wie würde man das auf europäischer Ebene machen – also mit Ländern politisch zusammenarbeiten und diese gemeinsame Strategien entwickeln? Ich verrate es Ihnen: Es gibt die politischen Werkzeuge, zum Beispiel die gemeinsame europäische Außen- und Sicherheitspolitik, und die typischen Vertreter wie die hohen Vertreter der EU-Außen- und Sicherheitspolitik und den Europäischen Auswärtigen Dienst. Zur Vorbereitung auf den Antrag musste ich mir zwangsweise Ihr Europawahlprogramm zu Gemüte führen. Im Großen und Ganzen haben Sie da ja sehr ausführlich festgelegt, was Sie alles nicht haben wollen, und das dann noch gepaart mit Schuldzuweisungen. Aber einen Punkt fand ich hier ganz passend, und zwar: „Die AfD lehnt die Vergemeinschaftung der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik und den Europäischen Auswärtigen Dienst ab.“ Das ist der Punkt, an dem ich nicht mehr richtig mitkomme. Sie wollen die abgestimmte Strategie für Sicherheits- und Außenpolitik; gleichzeitig aber wollen Sie keine europäische Sicherheits- und Außenpolitik und lehnen den Europäischen Auswärtigen Dienst ab. Vielleicht lesen Sie vorher mal das eigene Wahlprogramm! Um noch einmal kurz sachlich zu werden: Das Trio-Programm setzt insbesondere mit Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie genau die richtigen Schwerpunkte, um die EU gestärkt aus der Krise und mittels kluger Investitionen auf einen zukünftigen CO - neutralen Weg zu führen. Die Krise ist noch lange nicht überstanden, und ganz besonders freue ich mich, dass das Trio-Programm das besondere Augenmerk auf die soziale Dimension der Krise und die Umsetzung der europäischen Säule der sozialen Rechte legt. Auf den Impuls des Sozialgipfels im Mai 2021 bin ich sehr gespannt. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Dr. Gerber, BÜNDNISGRÜNE. Jetzt spricht für die SPDFraktion Frau Kollegin Kliese.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag richtet sich zunächst einmal in seinen Forderungen nicht an unser Landesparlament – was schon mal eine große Schwierigkeit für uns in sich birgt, diesen Antrag hier sinnvoll zu diskutieren –, denn viele Forderungen, die Sie stellen, sind Forderungen an die auswärtige Kulturpolitik. Das kann man machen. Wenn man das macht, sollte man sich allerdings dann auch hinreichend über die auswärtige Kulturpolitik und über deren Bestandteile informieren. So ist ein ganz großer Teil dessen, was Sie von der auswärtigen Kulturpolitik im Bund in Ihrem Antrag für den Landtag fordern, bereits Bestandteil unserer Außenpolitik, bereits Realität. Ich nenne dazu ein Beispiel: Die Deutschland-Jahre, die Sie fordern, werden in Russland schon seit sehr vielen Jahren vom Goethe-Institut durchgeführt. Auch Wanderausstellungen im Ausland sind ein erprobtes Mittel der auswärtigen Kulturpolitik. Das hat alles keinen Neuigkeitswert. Ziele der auswärtigen Kulturpolitik – und hier kommen wir zu einer Differenz zu Ihrem Antrag – sind übrigens Meinungsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und der Kampf gegen Desinformation. Wahrscheinlich liegt hier der Hase im Pfeffer, wahrscheinlich unterscheiden sich hier unsere Haltungen; denn wir als demokratische Fraktionen wollen die Zivilgesellschaft schützen und stützen, und Sie wollen eine Wirtschaftspolitik mithilfe von Putin-Freunden betreiben. Was aus Ihrem Antrag bis jetzt hervorgegangen ist, war eigentlich reine Folklore. Ihr Vortrag war ein sehr gefühliger; er entbehrte vieler Fakten, vieler wichtiger Diskussionen, die wir im Zusammenhang mit Russland führen müssen, und natürlich jedes Mal – alle Jahre wieder – die Diskussion um die Sanktionen. Eine ehrliche Begründung für Ihren Antragstext wäre nicht das Wiederkäuen von Sanktionsdiskussionen gewesen und auch nicht das Aufstellen von Forderungen, die längst erfüllt sind; ehrlich wäre es gewesen zu sagen: Wir wollten einfach noch mal mit Ihnen über Russland reden. – Viel mehr haben Sie bisher nicht gemacht. Lassen Sie uns also die Debatte nutzen, um über Russland zu reden – oder vielmehr, lassen Sie uns doch im Rahmen dieser Debatte in die Ostukraine sehen, denn dafür möchte ich meine Redezeit gern nutzen. Auch wenn kaum mehr jemand hinsieht – deswegen erwähne ich das hier –, ist der Krieg dort noch nicht zu Ende; und wer diesen Krieg verursacht hat, das wissen Sie. Jede Woche bekommen wir noch Nachrichten über Todesopfer, auch Zivilisten. Allein im Jahr 2019 starben 264 Menschen in der Ostukraine – ein Konflikt, den kaum mehr jemand öffentlich bemerken möchte. Russland unterstützt den Konflikt und den Krieg in der Ostukraine durch Milizen auf direktem Wege, durch das Einsickernlassen von Freischärlern, und das bestreitet mittlerweile nicht einmal mehr das russische Staatsfernsehen. Selbst das russische Staatsfernsehen hat in einem Statement kundgetan, dass die Freischärler tatsächlich Russen wären, die das allerdings in ihrer Freizeit täten – aber es wird eben auch nicht mehr bestritten. Das alles einfach so hinzunehmen hieße, die Sanktionen zu beenden, und damit tun wir uns schwer. Doch ich möchte noch auf einen weiteren Punkt eingehen. Während Sie in diesen Zeiten nichts unversucht lassen, auf diversen Demonstrationen Ihre Empörung über ein Stück Stoff im Gesicht zu inszenieren, werden in der Ostukraine aufgrund der russischen Politik Menschen mit Behinderungen und Rentner am Zugang zu medizinischer Versorgung gehindert. Das ist ein Skandal, und ich würde sehr gern von Ihnen wissen, was Ihre Haltung dazu ist, dass Menschen aufgrund russischer Politik an medizinischer Versorgung gehindert werden und die Covid-Pandemie dazu benutzt wurde, internationalen Hilfsorganisationen die Wege in die Ostukraine zu versperren. Man kann das alles nachlesen in Berichten von Nichtregierungsorganisationen – (Lachen bei der AfD) – dass Sie das lächerlich finden, kann ich mir vorstellen, das passt zu Ihnen –, dass zum Beispiel Human Rights Watch dokumentiert hat, dass selbst Organisationen wie das Internationale Komitee des Roten Kreuzes an ihrer Arbeit gehindert werden. Wenn das für Sie zum Lachen ist, dann sagt das einiges über Ihr außenpolitisches Verständnis aus. (Zuruf von der AfD) Wir setzen uns für gezielte Sanktionen ein, die Putin angreifen. Der Antrag der AfD greift für uns deutlich zu kurz, da er viele Probleme über die EU-Russland-Beziehungen komplett außen vor lässt. Er ist zu unterkomplex und zu gefühlig. Unsere Richtschnur sind die Menschenrechte. Wir glauben, dass wir den Menschen in Russland die meiste Wertschätzung und den meisten Respekt entgegenbringen, indem wir auf der Einhaltung der Menschenrechte beharren. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Mit Frau Kollegin Kliese, sie sprach für die SPD-Fraktion, sind wir am Ende der ersten Rederunde angelangt. Wir eröffnen jetzt eine weitere Runde. Das Wort ergreift für die einbringende Fraktion AfD Herr Kollege Urban.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Sie unseren Antrag gründlich gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass erstmals – und zwar erstmals seit acht Jahren, Frau Kliese – wieder ein Deutschland-Jahr in Russland stattfindet. (Beifall bei der AfD) Dabei sollen Dialog, Austausch und Kooperation zwischen Menschen und Kulturen im Mittelpunkt stehen. Es sollen Netzwerke auf- und ausgebaut werden. Die DeutschlandJahre sollen aufzeigen, in welchen Bereichen sich Deutschland und das jeweilige Gastland als Partner ergänzen und an der Lösung wichtiger Zukunftsaufgaben arbeiten können – so das Goethe-Institut auf seiner Internetseite. Dieser Idee folgt auch unser Antrag. Meine Damen und Herren, es wäre doch ein schöner Ansatz und ein tolles Projekt, wenn wir Deutschen uns zusammen mit unseren russischen Partnern einmal offen und unvoreingenommen über die völkerrechtlichen Fragen zur Krim austauschen würden – immerhin einer der Hauptausgangspunkte der Russlandsanktionen. Dies könnte zur Lösung einer wichtigen Zukunftsaufgabe im oben genannten Sinne beitragen. Es ist bemerkenswert, wenn der Bundeswirtschaftsminister Altmeier am 8. September 2020 offen den Nutzen von Sanktionen gegen Russland nach 6 Jahren infrage stellt, sich aber sogleich wieder hinter der EU versteckt, wenn es um den Ausschluss neuer Sanktionen geht. Es ist auch bemerkenswert, wenn der sächsische Ministerpräsident Ende letzten Jahres erklärt, die Russland-Sanktionen seien ein Fehler, seine regierungstragenden Fraktionen bis dahin aber jeden Antrag der AfD-Fraktion für eine Initiative zur Aufhebung der Russland-Sanktionen hier im Sächsischen Landtag abgelehnt haben. Es ist auch bemerkenswert, dass DIE LINKE hier im Landtag jeden unserer Anträge zur Beendigung der Russland-Sanktionen abgelehnt hat, dann aber im Bundestag feststellen lassen will: „dass die Sanktionen gegenüber Russland lediglich die Eskalationsspirale weitergedreht haben und ungeeignet sind, den Konflikt mit der Ukraine und das völkerrechtliche Problem der Krim zu lösen.“ (Beifall bei der AfD) Ich frage Sie im Umkehrschluss: Wollen die LINKEN hier im Landtag die Eskalationsspirale weiterdrehen oder noch mehr Probleme verursachen, indem sie unsere Anträge ablehnen? Aber dieses wiederkehrende Theater im Sächsischen Landtag wird wahrscheinlich auch heute kein Ende finden. Deshalb ist es mir umso wichtiger, dass die Debatte außerhalb des Landtags wahrgenommen und aufgenommen wird. Immerhin sind alle, die einen Beitrag zum deutsch-russischen Dialog leisten wollen, eingeladen, sich bis zum 4. Oktober 2020 mit eigenen Projekten am Deutschland-Jahr zu beteiligen. Aber auch wir als Abgeordnete sollten das DeutschlandJahr nutzen, um uns mit unseren russischen Partnern über Begriffe wie Annexion, Sezession und über die Sanktionen unvoreingenommen und wissenschaftlich auszutauschen. Ich würde mir auf allen gesellschaftlichen Ebenen wünschen, dass Sachverhalte analysiert werden und nicht mit moralischen Attitüden bestehende Vorurteile verstärkt werden, Frau Kliese. Dass die Mehrheit im Landtag, insbesondere die Vertreter der CDU-Fraktion, einer solchen Diskussion intellektuell bisher nicht zur Verfügung stand, haben wir seit 2016, seit unserem ersten von nunmehr fünf Anträgen zum Thema Russland-Sanktionen, hinreichend erfahren dürfen. Ich erinnere nur an Herrn Nowak, der nicht in der Lage oder nicht willens war, mehr als die Überschriften unserer Anträge zu lesen, nur um dann in einen selbstherrlichen Redeschwall zu verfallen, der zur Sache kein Stück beigetragen hat. Dabei ist die völkerrechtliche Analyse zur Bewertung der Rechtsgrundlage für die Verhängung von Sanktionen von herausragender Bedeutung. Umso erstaunlicher ist, dass sich fast niemand in der Politik für diese Frage näher interessiert. Überall wird bei den Alt-Parteien und in den Medien unreflektiert etwas von Annexion dahergeplappert. Ich weise darauf hin, dass die übergroße Mehrheit der Krim-Bewohner 2014 die Rückkehr zur Russischen Föderation begrüßte. 1954 wurde die Krim an die Ukraine, damals eine Teilrepublik der Sowjetunion, nach Gutsherrenart verschenkt. 1992 erklärte der Oberste Sowjet die Übergabe der Krim rückwirkend, das heißt ab dem Jahr 1954, für nichtig. Bereits 1993 erklärte sich Sewastopol zu einer russischen Stadt. Dem folgen komplizierte Fragen, unter anderem nach dem territorialen Status der Krim. Rechtstheoretische Fragen, wie nach der sogenannten Intervention auf Einladung oder nach dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, würden sich anschließen. Meine Damen und Herren! Die Rechtsfragen, die wir heute und hier wohl kaum einstimmig lösen können, möchte ich aber behandelt haben. Unser Antrag möchte dafür werden, verbal abzurüsten. Wir wollen den Annexionsvorwurf wissenschaftlich geklärt haben. Ich möchte daran appellieren, das Sanktionsschwert erst dann zu ziehen, wenn wir klare Sachlagen haben und mit Sanktionen überhaupt etwas erzielen können. Beides trifft bei den Russland-Sanktionen nicht zu. Aktuell im Fall von Weißrussland sollten wir gegenwärtig äußerste Zurückhaltung üben, weil viele politische und völkerrechtliche Fragen nicht geklärt sind. (Beifall bei der AfD) Zum Schluss noch eine Erwiderung an Herrn Kiesewetter: Sie hatten im Grunde genommen keinen Widerspruch zu unserem Antrag und seinen Teilen geäußert; es hieß eher, alles was darin steht, ist mehr oder weniger schon Regierungsprogramm oder steht im Koalitionsvertrag. Ich glaube nicht, dass wir in der heutigen Situation mit einem „Weiter so“ von Beziehungen, die ohnehin schon bestehen, die auch länger als die Sanktionen bestehen, auskommen. Wir brauchen mehr. Wir sollten das Deutschland-Jahr genauso wie die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um zusätzliche und neue Kooperationsvereinbarungen, um zusätzlichen und neuen Austausch zu generieren – gerade aus Sachsen heraus. Das Zweite ist tatsächlich der wissenschaftlich-politische Austausch zu den völkerrechtlichen Fragen, die klären sollen, wie berechtigt Sanktionen sind; auch der sollte aus Sachsen heraus angestoßen werden. Darüber würde ich mich freuen. Das ist auch Teil unseres Antrages. Ich würde mich freuen, wenn er heute wider Erwarten die Zustimmung finden würde. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Die Aussprache in einer zweiten Rederunde ist durch Herrn Kollegen Urban, AfDFraktion, eröffnet. Jetzt könnte die CDU-Fraktion sprechen. – DIE LINKE? – Gibt es aus den anderen Fraktionen heraus Redebedarf? – Das kann ich nicht feststellen. Wollen wir eine dritte Rederunde eröffnen? – Das läge bei der einbringenden Fraktion. Damit ergreift jetzt für die einbringende AfD-Fraktion Herr Kollege Thumm das Wort. Sie haben noch 31 Minuten Redezeit, Herr Kollege.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Vorab eine Bemerkung, bevor ich mich auf den wirtschaftspolitischen Teil unseres Antrages fokussiere. Mein Kollege Jörg Urban hat es bereits zum Ende seines letzten Redebeitrages angesprochen: Das Drohen mit Sanktionen und die Verhängung von Sanktionen sind keine Mittel, mit denen man gute Politik macht. Am Ende bleibt vor allem einer auf der Strecke, und das ist der Bürger auf beiden Seiten der Sanktionspolitik. Die heute leider nur noch rudimentär vorhandenen Wirtschaftsbeziehungen zwischen sächsischen und russischen Unternehmen sind das Ergebnis der durch die EU sinnlos verhängten Handelssanktionen. Sie sind ein Zeichen der Überheblichkeit, verantwortlicher Politik und ein klares Zeichen spätrömischer Dekadenz, die den Zustand der heutigen EU am besten beschreibt. Seit Inkrafttreten der EU-Sanktionen ist das sächsischrussische Handelsvolumen um rund 72 % eingebrochen. Somit steht fest, dass die mittelständischen Unternehmen, das oft zitierte Rückgrat Sachsens, die größten Verlierer dieser sinnlosen europäischen Sanktionspolitik sind. In der Folge ist es mehr als überfällig, dass sich der Landtag dieser Tatsache endlich stellt, folgerichtig auf die Seite unserer sächsischen Unternehmen, und sich auf ein Ende der durch die EU verhängten Handelssanktionen gegen Russland verständigt. Meine Damen und Herren! Um hier im Landtag aber niemanden mit dem wirtschaftlichen Teil unseres Antrags, insbesondere bei den grünen und roten Teilen der Regierung, zu überfordern, haben wir für mehrere Bereiche leicht verständliche Angebote formuliert. Jedoch sind auch vertrauensbildende Maßnahmen im Bereich der Wirtschaft essenziell wichtig, zum Beispiel der Aufbau von Verbindungsbüros in Russland oder einer gemeinsamen sächsisch-russischen Wirtschaftsplattform; denn Unternehmen, auch sächsische Unternehmen, haben teils großen Fachkräftemehrbedarf im Handwerk, im Dienstleistungssektor und vielen anderen Bereichen. Da holt die deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheit und Pflegeberufe beispielsweise Menschen von den Philippinen, aus Mexiko und Brasilien nach Deutschland, angeblich, weil sie eine kulturelle Nähe zu Deutschland hätten. Vielleicht könnten wir auch die kulturelle Nähe zu Russland nutzen, die mein Kollege Kühne anfangs beschrieben hat. Gerade deshalb fordern wir im Antrag die Schaffung eines gemeinsamen Informationsportals für Angebote und Dienstleistungen auf beiden Seiten und einen aktiven Fachkräfteaustausch sowie Visaerleichterungen. Meine Damen und Herren! Der Freistaat kann viel leisten, wenn er will, und nichts schafft mehr Vertrauen als gemeinsame Aktivität. Wäre es nicht etwas Gutes, wenn wir Sachsen die Vorreiter für einen Ausgleich mit Russland wären? Sollten wir nicht auch dieses Thema mehr auf die große Bühne der europäischen Politik tragen? Zwar wird durch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft keine neue Entscheidungsbefugnis begründet; in ihrer Funktion als Vermittler und Moderator kann sie aber genutzt werden, um Themen und Standpunkte zu setzen. Der persönliche Einsatz von Herrn Kretschmer – er ist leider nicht da – und seine Position zur Sanktionspolitik in Russland sind sicherlich lobend erwähnenswert, aber es bedürfte mehr als durch die Medien wirksam inszenierte Kaffeekränzchen ohne konkrete Ideen. Auch Ihre Agilität, Herr Kretschmer, sich gegen die durch die EU verhängten Russland-Sanktionen einzusetzen, nehmen die Sachsen und wir, die AfD, leider immer nur kurz vor Landtagswahlen oder entsprechenden AfD-Anträgen wie diesen hier wahr. Somit benötigte dieser Antrag im Dokumentensystem des Landtags fünf Tage, bevor sich Herr Kretschmer durch seine regierungstreuen Medien mit einer für Dezember geplanten Russland-Reise in Szene setzen ließ. Aber, Herr Ministerpräsident, wenn Sie sich das nächste Mal hoffentlich – und vielleicht auch schon im Dezember – mit Präsident Putin treffen und die Aufhebung der EURussland-Sanktionen thematisieren, wenn Sie dann wie so oft die besondere Verbundenheit Ostdeutschlands mit Russland betonen, könnten Sie zumindest einen politischen Auftrag von der Mehrheit des Sächsischen Landtags mitnehmen, sofern Sie und Ihre CDU diesem Antrag zustimmen; und anders als GRÜNE und SPD wird Sie die AfD sicherlich dafür nicht kritisieren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Thumm für die AfD-Fraktion. – Gibt es in dieser dritten Runde noch Redebedarf aus den anderen Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Möchte die AfD in einer vierten Rederunde nochmals das Wort ergreifen? – Nein. Dann sind wir bei der Staatsregierung, und das Wort ergreift Herr Staatsminister Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Sicht der Staatsregierung sind an diesem Antrag der AfD zwei Dinge bemerkenswert. Erstens. Das, wozu der Landtag mit diesem Antrag die Staatsregierung auffordern soll, ist längst Regierungshandeln. Sachsen pflegt seit über 300 Jahren Beziehungen zu Russland, und auch heute sind wir bestrebt, die großen Linien der Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur fortzusetzen. Deshalb muss niemand die Staatsregierung ermuntern, das fortzusetzen. Das machen wir so. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) Wie ernst wir das meinen, zeigt die aktuelle Corona-Pandemie. Wir haben Hilfe bei der Versorgung von Patienten angeboten. Die Uniklinik in Dresden untersucht russische Blutproben von Covid-19-Patienten. Ministerpräsident Kretschmer wird im Dezember mit einer Delegation nach Moskau reisen. Der Anlass ist eine Doppelausstellung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und der Staatlichen Tretjakow-Galerie. Diese Doppelausstellung ist einer der Höhepunkte des Deutschland-Jahres und übrigens nur eine von vielen Kooperationen zwischen sächsischen und russischen Kulturinstitutionen. Man denke auch an die Partnerschaft zwischen den Staatlichen Kunstsammlungen und der Eremitage in Sankt Petersburg oder daran, dass die Martin-Roth-Lecture im Januar dieses Jahres von der Generaldirektorin der Staatlichen Tretjakow-Galerie in Moskau gehalten worden ist. Im kommenden Frühjahr werden sächsische Kultureinrichtungen wieder die Deutsche Woche in Sankt Petersburg mitgestalten, und auch das Dostojewski-Jahr aus Anlass des 200. Geburtstages des großen russischen Schriftstellers wird in Sachsen angemessen begangen werden. Ebenfalls im April nächsten Jahres kommen russische Partner aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach Leipzig zum Deutsch-Russischen Rohstoffforum. Insgesamt gibt es heute rund 100 Partnerschaften zwischen sächsischen und russischen Hochschulen, dazu viele Kontakte der sächsischen Forschungsinstitute nach Russland. Eine Basis dafür ist, dass in Sachsen derzeit rund 26 000 Schülerinnen und Schüler Russisch lernen – das ist jeder vierte Russisch-Schüler in Deutschland. Hinzu kommt: Die Staatsregierung ist ständig im Gespräch mit der russischen Seite, etwa mit der Botschaft der Russischen Föderation in Berlin, dem Russischen Generalkonsulat in Leipzig und den Regierungen der sächsischen Partnerregionen Sankt Petersburg und Tatarstan. Erst heute war der Leiter des Handelsbüros der Republik Tatarstan zu Gesprächen in der Staatskanzlei. Man muss keine Anträge schreiben, meine Damen und Herren, damit wir das machen. Das Gleiche gilt für die Bundesregierung, die derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Bundeskanzlerin Merkel hat unter den Regierungschefs der westlichen Welt sicherlich die meiste Erfahrung mit Russland, einen klaren Blick auf das Land und breite Kontakte zum Kreml, genauso wie in die russische Gesellschaft. Wenn sich ein demokratisches Land um gute Beziehungen zu Russland kümmert, dann ist es Deutschland, nicht zuletzt aus der Verantwortung für die deutsche Geschichte und den Zweiten Weltkrieg heraus, der Millionen von Russen das Leben gekostet hat. Es ist daher überflüssig, die Bundesregierung zu etwas aufzufordern, was sie ohnehin schon tut. Zweitens ist am Antrag der AfD bemerkenswert, was nicht drinsteht: Es steht nicht drin, was der Grund für das bei grundsätzlicher Sympathie derzeit schwierige Verhältnis zwischen Russland und dem Westen ist. Das sind die Annexion der Krim, der Krieg in der Ostukraine, die Unterstützung des weißrussischen Diktators Lukaschenko und der Umgang mit der politischen Opposition, ganz aktuell mit Alexander Nawalny. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es steht nicht darin, dass Sachsen das Tor zu Mittel- und Osteuropa ist. Wir stehen deshalb an der Seite der Freiheitsbewegung in Weißrussland. Wir stehen an der Seite unserer polnischen Nachbarn, unserer Partner und Verbündeten in Estland, Litauen und Lettland, die sich angesichts der Ereignisse der letzten Jahre Sorgen um ihre nationale Sicherheit machen. Es steht nicht darin, dass wir für das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Mittel- und Osteuropa eintreten. Gewiss, auch das sind aus Sicht der Staatsregierung Selbstverständlichkeiten, aber wenn man in einen Antrag schon Selbstverständlichkeiten hineinschreibt, dann bitte alle. Sonst ist es unausgewogen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Der Antrag greift noch einmal das Thema der Sanktionen auf. Auch das ist überflüssig; denn dazu ist an dieser Stelle im Juli 2019 bereits alles gesagt worden, und an der Sachlage hat sich seither nichts geändert. Was aus Sicht der Staatsregierung wichtig ist: Es geht nicht um Freund-Feind-Debatten. Niemandem ist damit geholfen, Russland einseitig als großen Freund oder großen Feind darzustellen. Beides ist ein Zerrbild. Es geht vielmehr darum, unser realistisches, pragmatisches Verhältnis zu Russland fortzuführen und weiterzuentwickeln. Es geht darum, bei aller berechtigten Kritik im Gespräch zu bleiben und alles zu tun, damit sich Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in Russland stabil entwickeln können. Es geht darum, die Schärfe und Aggressivität aus dem Verhältnis Russlands und des Westens herauszunehmen und wieder zu mehr Kooperation und Austausch zu kommen. All dem dienen die aktuellen Aktivitäten der Staatsregierung. Es ist sicherlich ein besserer Dienst am deutsch-russischen Verhältnis als die Antragschreiberei der AfD-Fraktion. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Für die Staatsregierung sprach gerade Herr Staatsminister Schenk. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Dieses hält für die AfD-Fraktion Herr Kollege Thumm. Ein dreiminütiges Schlusswort.
Thomas Thumm AfD
Meine Damen und Herren! Mit dem Antrag der AfD-Fraktion, die EU-Ratspräsidentschaft zur Verbesserung der Beziehungen mit Russland zu nutzen, hat der Landtag heute erneut die Möglichkeit, sich gegen die von der EU verhängten Handelssanktionen gegen Russland und für einen kulturellen Austausch beider Länder auszusprechen. Es wäre ein klares Signal aus Sachsen nach Brüssel, dass Russland für den Freistaat ein Partner und nicht Feind ist. Es wäre ein klares Signal an führende Bundes- und EUPolitiker und ihre Medien, dass wir Sachsen deutsch-russische Handelsbeziehungen und einen kulturellen Austausch wollen und fordern, aber auch ein klares Signal aus Sachsen an Unternehmen auf beiden Seiten, das durch die von der EU sinnlos verhängten Sanktionen verlorene Vertrauen wiederaufzubauen. Im Übrigen repräsentiert unser Antrag auch die Meinung der sächsischen Bürger, deren Mehrheit die Handelsbeziehungen und den kulturellen Austausch mit Russland befürwortet. (Beifall bei der AfD) Frau Kliese, zu Ihrem Statement: Nicht wir fordern die Deutschland-Jahre, sondern es ist das Goethe-Institut. Herr Kiesewetter, auch wir kennen Ihren Koalitionsvertrag. Aber es gibt Defizite bei der Umsetzung, und wir wollen Sie mit unserem Antrag daran erinnern. Dieser Antrag ist nämlich auch wichtig, weil wir Sachsen damit zeigen, dass wir mehr können und mehr wollen, als eine verlängerte Werkbank für Autozubehör und Batterien zu sein. Dafür brauchen wir hier im Osten aber auch starke Partner – im Osten! Ich denke, mit Russland treffen wir eine vorzügliche Wahl. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und beantrage gleichzeitig die punktweise Abstimmung zu Punkt I.1 bis 5. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/3848 zur Abstimmung, wie von der einbringenden Fraktion gefordert in Punkt I.1 bis 5 punktweise, wenn ich das richtig verstanden habe. Über Punkt II könnten wir dann insgesamt abstimmen. Meine Damen und Herren! Ich stelle Punkt I.1 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit abgelehnt. Ich stelle zur Abstimmung Punkt I.2 und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit abgelehnt. Ich stelle zur Abstimmung Punkt I.3 und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit abgelehnt. Tagesordnungspunkt Eintreten für Demokratie, Toleranz Fremden- und Menschenfeindlichkeit, Hass und Gewalt in unserer Drucksache 7/2246, Antrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde – wie bekannt –: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die einbringende Fraktion DIE LINKE spricht Frau Kollegin Gorskih. Bitte, Sie haben das Wort.
Anna Gorskih Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Oh-Rufe bei der AfD) Wir befassen uns heute mit dem Ihnen vorliegenden Antrag meiner Fraktion, dessen Botschaft klar ist. Es geht um das Eintreten für Demokratie, Toleranz, Weltoffenheit und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, gegen Hass und Gewalt. Dieser Antrag und die darin enthaltenen Forderungen – beispielsweise nach langfristiger und verlässlicher Förderung der Demokratiearbeit – sind bitter notwendig. Wenn man sich die gesellschaftliche Situation anschaut, stellt man nicht nur fest, dass sich im Umgang miteinander Enthemmung, Respektlosigkeit und Verrohung breitmachen, sondern dass wir es mit einer über Jahre gewachsenen Zunahme und Verbreitung von menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Einstellungen, der Verächtlichmachung demokratischer Errungenschaften sowie rechter Hetze zu tun haben. Folgen davon sind unter anderem eine gesunkene Hemmschwelle für Gewaltverbrechen und tragischerweise auch rechtsradikale und rassistische Terroranschläge wie in Halle und in Hanau. Ich stelle zur Abstimmung Punkt I.4 und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit abgelehnt. Ich stelle zur Abstimmung Punkt I.5 und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit abgelehnt. Ich stelle den Punkt II zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag der AfD-Fraktion in der vorliegenden Drucksache 7/3848 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Weltoffenheit fördern: Rassismus, Antisemitismus, Gesellschaft keinen Raum geben! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Wer der Meinung ist, das alles seien neue Phänomene, die erst in den letzten Jahren verstärkt aufgetreten sind, der oder die irrt. In wenigen Tagen jährt sich der Tag der Deutschen Einheit, und vielerorts wird an die Zeit von 1989 und 1990 erinnert. Nicht selten wird beim Gedenken an die friedliche Revolution und bei den Feierlichkeiten anlässlich der deutschen Einheit eine einzige Erfolgsstory formuliert, die der Vielzahl von gegenläufigen Geschichten und Erinnerungen nicht gerecht wird, zum Beispiel die extrem rechten Ausschreitungen in Hoyerswerda oder die als „Baseballschläger-Jahre“ bezeichnete Zeit der rechten Dominanz, bei welcher die als vermeintlich fremd und nicht dazugehörig wahrgenommenen Personen, Migrantinnen und Migranten, aber auch nicht rechte Jugendliche von Neonazis angegriffen wurden. Diese Baseballschläger-Jahre sind keineswegs vorbei. Sie sind nicht vorbei für all diejenigen, die nach wie vor in das Feindbildraster der Rechten passen, wie zum Beispiel Obdachlose, die als Opfergruppe rechter Gewalt kaum Beachtung finden, oder Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchtete oder Personen, die als solche wahrgenommen werden, die nahezu täglich rassistischen Beleidigungen, strukturellem Rassismus und Übergriffen ausgesetzt sind, oder nicht rechte Jugendliche, die bedroht und attackiert werden. Um ein aktuelles Beispiel zu nennen: Erst vor wenigen Tagen, am 18.09.2020, wurden Menschen in einem Jugendklub im sächsischen Thum von Neonazis angegriffen. Bis heute sind viele Landstriche Sachsens Angstzonen für Menschen, deren Lebensentwürfe, deren politische oder religiöse Vorstellungen, deren sexuelle Orientierung oder deren Aussehen Rassisten und rechten Tätern als Legitimation für Angriffe und Ermordung dienen. Erst vor wenigen Jahren wurde ein junger schwuler Mann im erzgebirgischen Aue auf brutalste Art von drei Neonazis zu Tode geprügelt. Solche Taten sind keine Einzelfälle. Es gibt in Sachsen nicht nur einen weitverbreiteten Alltagsrassismus, Demokratieverdrossenheit und Misstrauen in die demokratischen Institutionen. Es gibt auch extrem rechte und neonazistische Kontinuitäten, die ein Eintreten für die Demokratie und gegen Menschenverachtung auch so dringlich machen. Um das zu erreichen, braucht es eine Demokratiestärkung durch Demokratiearbeit. (Beifall bei den LINKEN) Das Vorhandensein von Rassismus, extrem rechten und neonazistischen Strukturen wurde in Sachsen jedoch über Jahre entweder kleingeredet und verharmlost oder komplett negiert, statt dem aktiv entgegenzuwirken. Beispielhaft wird das im berühmt gewordenen Ausspruch des ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf verdeutlicht: „Die Sachsen sind immun gegen Rechtsradikalismus“. Diese vermeintliche Immunität zeigt für mich auch 30 Jahre später noch sehr seltsame Symptome, nämlich sehr viele braune Punkte, sogenannte Einzelfälle, gegen die bis heute viel zu wenig unternommen wird. Die Erkenntnis, dass dieser Satz und die damit einhergehende politische Praxis ein fataler Fehler waren, kam, wenn sie denn überhaupt bei allen kam, deutlich zu spät. Währenddessen wurden und werden zuweilen ausgerechnet diejenigen kriminalisiert, die sich rechten und neonazistischen Strukturen entgegenstellen. Sie mussten und müssen mit Sanktionen und sogar mit staatlicher Repression rechnen. Währenddessen müssen sich diejenigen, die mit ihren menschenfeindlichen, demokratiefeindlichen Positionen schon längst das demokratische Spielfeld verlassen haben, immer seltener rechtfertigen. Aus diesem Grund muss die Notwendigkeit des Eintretens für Demokratie und die Notwendigkeit, Rassismus, Antisemitismus, Hass und Gewalt keinen Raum zu geben – kein bisschen, keinen Fußbreit –, nicht nur erkannt, sondern tatsächlich ernstgenommen und in die Praxis umgesetzt werden. (Beifall bei den LINKEN) Das Parlament steht dabei aus unserer Sicht in einer besonderen Verantwortung, jederzeit und an allen Orten für eine offene Gesellschaft einzutreten, die von Toleranz und Solidarität getragen wird. Bekenntnisse allein reichen bei Weitem nicht aus. Den Worten müssen Taten folgen. Dazu gehört ganz klar die Unterstützung von Strukturen und Initiativen, die sich gegen alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, gegen die Ablehnung von Diversität, gegen antidemokratische und autoritäre Tendenzen richten und sich für die Demokratie einsetzen. Genau das fordern wir in unserem Antrag. Wir fordern, dass man diesen Strukturen und Projekten den Rücken stärkt und deren Arbeit verlässlich absichert, weil sie jeden Tag durch ihre Tätigkeit die Demokratie und die Menschenrechte verteidigen. Dazu komme ich ausführlich in der zweiten Rednerrunde. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde eingebracht von Frau Kollegin Gorskih. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Kollege Dierks.
Alexander Dierks CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Gorskih, vieles, was Sie beschrieben haben, kann man natürlich ohne Probleme unterschreiben. Natürlich sind wir uns hier im Hohen Hause einig, dass wir uns gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit einsetzen müssen. Das ist völlig unstreitig. Einerseits kann ich ein paar Punkte, die Sie gesagt haben, nicht unwidersprochen stehen lassen. Andererseits hätte ich mir natürlich auch gewünscht, dass Sie schon in der ersten Rednerrunde zur Substanz Ihres Antrages kommen. Die erste Rednerrunde hat mir das Gefühl vermittelt – vielleicht geht es einigen Kolleginnen und Kollegen im Hause ähnlich –, dass es eher um das Setzen der Botschaft als um konkrete Maßnahmen geht. Sie haben davon gesprochen, dass Menschen, die sich in Sachsen für die Demokratie einsetzen, Repressionen ausgesetzt sind. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich damit etwas realistischer und konkreter auseinandersetzen. Ansonsten ist dies nichts anderes als eine Behauptung. Wir fördern seit Jahren auf sehr hohem Niveau die Demokratie. Wir fördern auf sehr hohem Niveau Projekte, die sich für die Demokratievermittlung und die Erlebbarkeit von Demokratie einsetzen. Das „Weltoffene Sachsen“ ist ein Programm, das bundessweit große Anerkennung genießt. Es gehört sowohl qualitativ als auch quantitativ zu den besten in ganz Deutschland. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir haben nicht zuletzt auch in den letzten Jahren die Förderbedingungen in diesem Bereich deutlich verbessert. Wir haben uns mit unserem Koalitionsvertrag vorgenommen, dass Programm „Weltoffenes Sachsen“ und auch die kommunale Vernetzung weiter zu stärken. Fakt ist, dass es in den einzelnen Regionen wichtig ist, die Akteure zusammenzubringen, die sich für eine aktive Bürgergesellschaft, für die Demokratie einsetzen und die vor allen Dingen rechtsextremen Tendenzen entgegentreten. Unstreitig ist, neben allen Diskussionen, die wir hier im Hause über religiösen Extremismus und Linksextremismus führen, dass der Rechtsextremismus die größte Bedrohung und die größte demokratie- und gesellschaftszersetzende Kraft in diesem Land ist. (Beifall bei der CDU, den LINKEN den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich möchte dem Eindruck entgegentreten, dass es immer nur um Bekenntnisse geht. Wir haben nicht zuletzt in den letzten Jahren – auch aus den Lehren der letzten Jahre – sehr viel unternommen und mit dem Programm „Weltoffenes Sachsen“ ein wirklich praktikables Instrument auf den Weg gebracht und mit dem Demokratiezentrum eine wichtige Institution gestärkt und ausgebaut. Diese machen genau das, was ich gerade beschrieben habe. Das negieren Sie ein Stück weit. Sie haben in Ihrem Antrag nicht gesagt, was Sie eigentlich möchten. Das besorgt mich dann doch. Ich bin nämlich der Auffassung, dass wir neben all den Bekenntnissen und Maßnahmen, die das Land und der Bund auf den Weg gebracht haben, viel getan haben. Nicht zuletzt der Bund hat sich vor dem Hintergrund der Ereignisse in Hanau und Halle zum Ziel gesetzt, bis zum Herbst konkrete Maßnahmen vorzulegen, wie man demokratiefeindlichen Tendenzen in diesem Land besser begegnen kann. Es ist von einem Demokratiefördergesetz die Rede. Es stellt sich jedoch folgende Frage: Müssen wir als Land vorangehen oder schauen wir, wie wir uns im bundesweiten Kontext bewegen? Ich bin jedenfalls der felsenfesten Überzeugung – neben all dem, was der Bund und das Land tun –, dass es wichtig ist, dass wir einen gesellschaftlichen Konsens formulieren. Danach muss völlig klar sein, dass es kein Ziel und noch kein so hehres Ideal rechtfertigt, zur Umsetzung und Durchsetzung politischer Ziele Gewalt anzuwenden. Neben allem, was wir in den letzten Jahren an rechtsextremistischen Umtrieben in diesem Land und an furchtbaren Verbrechen in diesem Bereich erlebt haben, ist es gerade in manchen Bereichen dieser gesellschaftliche Konsens, der fehlt. Wenn wir erlebt haben, was in Connewitz passiert ist, dann fehlt es eben an diesem Konsens. Es wird nach breiten Bündnissen gerufen. Ich würde mir ein solch breites Bündnis auch in diesem Zusammenhang wünschen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Es muss deutlich gemacht werden, dass wir neben allen Projekten, die wir auch über längerfristige Finanzierungen auf den Weg gebracht haben, diesen Konsens brauchen und uns neben allem politischen Widerstreit einig sind, dass Gewalt niemals ein Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele sein kann. Dafür haben wir in Sachsen gute Instrumente in der Hand. Dazu haben wir uns mit dem Koalitionsvertrag auf einen guten Weg gemacht, den wir auch weiter konsequent beschreiten möchten. Deswegen müssen wir weiterhin diesen Konsens gemeinsam vorantreiben. Nur so können wir glaubwürdig all den Rechtsextremisten in diesem Land begegnen, die seit Jahren das gesellschaftliche Klima – nicht zuletzt hier im Freistaat Sachsen – vergiften. Sie haben sehr offen gesagt, dass es ihnen dann besonders gut gehe, wenn es Deutschland schlecht geht. Dem müssen wir entgegentreten. Dafür haben wir Instrumente an der Hand. Dafür sind wir alle aber auch gemeinsam in der Pflicht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Für die CDU-Fraktion sprach Kollege Dierks. Für die AfD-Fraktion wird Frau Jost sprechen.
Martina Jost AfD
Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Der Antrag der Linksfraktion kann von meiner Fraktion natürlich nur abgelehnt werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Natürlich!) In der Antwort der Staatsregierung durch Staatsministerin Köpping wird eindrücklich dargestellt, was in Bezug auf die Strukturen beim Eintreten für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit bereits seit vielen Jahren getan worden ist. Das muss man nicht noch einmal wiederholen. Das hatte Herr Dierks bereits getan. Ich möchte einmal eine Zahl nennen: Allein beim Programm „Weltoffenes Sachsen“ werden mehr als 70 Vereine mit vielen Millionen Euro gefördert. Für Integrationsprojekte, das haben wir heute ebenfalls gehört, liegen viele Anträge in Höhe von mehreren Millionen Euro vor. Für unsere zwei neuen Demokratieinstitute werden auch Millionenbeträge aufgewandt. (Zuruf von der CDU: Das ist gut so!) Es stellt sich eigentlich folgende Frage: Was möchten Sie noch? Natürlich gibt es eine Resolution vom Städtetag, noch ein Gesetz einzuführen und noch mehr Geld bereitzustellen. Unter Punkt 2.2 Ihres Antrages fordern Sie Vorkehrungen, um jedwede Form der Kriminalisierung oder Förderung und/oder Kriminalisierung von Sanktionen dieser Bündnisse und Initiativen auszuschließen. Vorkehrungen gegen jedwede Form der Kriminalisierung oder Förderung und/oder Kriminalisierung von Sanktionen dieser Bündnisse und Initiativen auszuschließen, wie Sie es unter diesem Punkt anmahnen – was ist darunter zu verstehen? Wir wissen ja, dass sich die Demokratieerklärung für Sie schon erledigt hat mithilfe der SPD. Zum Linksextremismus ist ja heute auch schon einiges gesagt worden. Dieser kommt in Ihrem Antrag gar nicht vor! Haben Sie vielleicht Angst, dass irgendwann einmal jemand nachfragt, was politisch in manchen Vereinen passiert und dass dann die Gemeinnützigkeit und die Finanzierung vielleicht infrage gestellt wird? Eventuell geschieht das noch vor einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts, aber auch da blockiert ja Herr Scholz von der SPD. Linksextremismus kommt jedenfalls gar nicht vor – wir haben es heute schon gehört: Connewitz, Sprengstoffanschläge usw., das brauche ich alles gar nicht zu wiederholen. Auch der religiöse Extremismus kommt bei Ihnen nicht vor. Aber Ihnen mache ich gar keinen Vorwurf, denn von Ihrer Seite erwarte ich gar nichts anderes und meine Fraktion auch nicht. (Zurufe des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Unser Blick richtet sich vielmehr auf die Regierungskoalition, bei der die SPD und CDU sowie jetzt auch die BÜNDNISGRÜNEN diesem linken Mainstream Vorschub leisten. Demokratie, Toleranz, Weltoffenheit – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist auch nur linker Mainstream!) Bestes Beispiel für Ihr Demokratieverständnis ist die Rückabwicklung einer demokratischen Wahl, wie sie dieses Jahr in Thüringen stattfand. (Beifall bei der AfD – Widerspruch und Gelächter bei den LINKEN) – Ja, mithilfe der LINKEN! Jetzt sind wir einmal gespannt, was Sie mit Ihrem Demokratieverständnis in Gera machen werden mit dem Stadtratsvorsitzenden von der AfD, der auch mit Stimmen anderer Parteien gewählt worden ist. Wahrscheinlich müssen wir diese Wahl auch wieder rückgängig machen. Aber zurück zu den Vereinen: Ich will hier auf gar keinen Fall die vielen Vereine und Initiativen unter Generalverdacht stellen. Viele leisten eine hervorragende Arbeit für unsere Gesellschaft. Aber gerade was Ihnen unter dem Label „Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ – Sie beschreiben das viel besser in Ihrem Antrag, was Sie darunter alles verstehen – seit Jahrzehnten alles gelungen ist, ist ein kunterbuntes Netzwerk von Vereinen auf allen Ebenen sowie eine finanzielle Ausstattung mit horrenden Summen zu etablieren und für sie die politische Vorfeldarbeit zu leisten und die Gesellschaft nach Ihren Vorstellungen zu beeinflussen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie haben da irgendetwas nicht verstanden!) Nur ein Beispiel: Die Antonio-Amadeu-Stiftung – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Anders herum!) – Ja, natürlich meine ich die Amadeu-Antonio-Stiftung, die Sie sehr gut kennen und die von einem ehemaligen IM der Stasi geleitet wird. Diese wird durch das Programm „Weltoffenes Sachsen“ und rund 40 000 Euro gefördert. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: So viel? Oje!) – Ja. Da sehen wir auch, was Sie meinen: In dieser Broschüre ist Ihr schräges Demokratieverständnis schon ganz deutlich zu sehen. Das geht bis hin zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wenn Eltern ihren Kindern Zöpfe machen und Mädchen mit Kleidern in die Kita schicken, dann gelten sie schon als rechtsextrem. Frau Giffey hat dazu ein schönes Vorwort geschrieben. Nun schließt sich auch der Kreis, worum es der Linksfraktion eigentlich überhaupt geht: Diese Vereinsmaschinerie muss am Laufen gehalten werden, damit der gesellschaftliche Wandel – Ihre sogenannte Transformation – nach Ihrem Weltbild voranschreitet. Die Rassismusdebatte in der Polizei und in der Bundeswehr, die Aktionen zur Umbenennung von „Zigeunersoße“ oder „Mohrenapotheke“ wegen angeblichem Rassismus sowie der von der Asylindustrie aufgebaute Druck zur Aufnahme von Flüchtlingen – all das ist das Ergebnis Ihrer jahrelangen Förderpolitik für entsprechende Vereine und Initiativen. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Selbst die einst konservative CDU hat längst vor der Vielzahl und dem politischen Druck der aus Staatsmitteln finanzierten Vereine resigniert und offensichtlich jeden Widerstand gegen die Umwandlung der Gesellschaft aufgegeben. Sie rennen auch nur dem Mainstream hinterher! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt reden Sie aber die CDU schlecht!) Jahr für Jahr haben Sie mit Ihrer Zustimmung immer mehr Fördermittel lockergemacht – nicht nur hier im Landtag, auch im Bundestag und in den Kommunalparlamenten. Wachen Sie endlich auf und stellen Sie sich gegen diesen linkslastigen gesellschaftlichen Wandel! Wir lehnen Ihren Antrag und Ihr Demokratieverständnis natürlich ab. Wir brauchen nicht mehr Fördermittel und keine neuen Institutionen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sondern?) Die Menschen in Sachsen sollen selbst darüber bestimmen, wie ihre Gesellschaft aussieht und nicht, wie Sie sie definieren, was hier nun alles falsch läuft und dass in Sachsen ganz viele braune Punkte herumschwirren; das ist schon ein schönes Bild. (Sören Voigt, CDU: Das gilt doch aber für Sie mit den braunen Punkten!) Wir finden, dass die Bevölkerung selbst für ihr Weltbild zuständig ist, und dass die Gesellschaft entscheiden sollte. Wir stehen für die Förderung demokratischer Strukturen. Sie sollten erst einmal das Verhältnis zum Linksextremismus klären, bevor Sie mit dem Finger auf andere zeigen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Jost für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht Frau Kollegin Kuhfuß für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie uns das Geschichtenbuch einmal schließen und das Geschichtsbuch aufmachen. Es ist uns BÜNDNISGRÜNEN ein Herzensanliegen, für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit einzutreten und gegen rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Tendenzen in unserer Gesellschaft anzukämpfen. Ich möchte mich deshalb bei den LINKEN für die Bekräftigung dieses Themas heute bedanken. Vor der Sommerpause stand mein Kollege Valentin Lippmann an dieser Stelle und hat den Antrag „Gesamtkonzept Rechtsextremismus“ eingebracht und das Problem klar benannt: Sachsen hat keinen Platz für Nazis! Mit dem Antrag haben wir als Koalition einen klaren Handlungsauftrag an die Landesregierung zur Bekämpfung rechtsextremer und menschenfeindlicher Strukturen erteilt. Erst Anfang dieser Woche erklärte der sächsische Innenminister, Sachsens Polizei habe ein Rassismusproblem, und dabei handele es sich nicht um Einzelfälle. Wir müssen diese Strukturen in unseren Sicherheitsbehörden bekämpfen. Auch das predigen wir BÜNDNISGRÜNEN seit Langem. Ein zentraler Bestandteil des Gesamtkonzeptes Rechtsextremismus ist auch die Dokumentations- und Forschungsstelle zur Analyse und Bewertung demokratiefeindlicher Bestrebungen, welche inzwischen von unserer sächsischen Demokratieministerin unter dem Namen Else-FrenkelBrunswik-Institut auf den Weg gebracht wurde. Aufgabe dieses Institutes wird die Forschung zu demokratiefeindlichen Einstellungen und Strukturen sein, die insbesondere auch regional ausgerichtet sein sollen. Damit unterstützen wir die Kommunen, um demokratiefeindlichen Bestrebungen besser entgegenzuwirken. Dort sind nämlich genau unsere Probleme, und dort müssen wir genau hinschauen. Unsere Demokratiestruktur versucht in Sachsen seit 30 Jahren zu wachsen und erfreut sich jetzt einer größeren Rahmung. Das bedeutet aber nicht, dass eine langfristige Projektförderung überflüssig ist. In Bezug auf das Förderprogramm „Weltoffenes tolerantes Sachsen“ heißt das für uns: erhalten, sichern und bei Bedarf ausbauen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, dass wir uns zu einer dauerhaften, verlässlichen und nachhaltigen Demokratieförderung bekennen und die bestehenden Strukturen der mobilen Beratung, der Opferberatung sowie der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung auf hohem Niveau absichern. Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen – Für Demokratie und Toleranz“ soll fortgeführt, ausgebaut und durch eine kommunale Komponente ergänzt werden. Die Sozialministerin hat hier unsere vollste Unterstützung bei der weiteren Förderung und Finanzierung der Projekte. Neben der existenziellen Unterstützung von Demokratiearbeit braucht es aber auch Raum für Innovation. Ich möchte hier beispielsweise die Vertretung der Sinti und Roma in Sachsen nennen. Denn es ist uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig, dass Antiziganismus auch in Sachsen keinen Platz hat. Hierzu müssen wir die entsprechenden Vertretungen institutionell stärken. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, die anerkannte Minderheit der Sinti und Roma in ihrer Kulturund Erinnerungsarbeit zu fördern. Minderheitenschutz ist politische Bildungsarbeit. Wie hoch der Bedarf an Demokratiebildung ist, zeigt sich täglich. Nicht nur Antidemokraten hadern mit ihrem klaren Bekenntnis zum Antifaschismus. Sprache und Auseinandersetzungen werden hier, in Kommunalparlamenten und auch auf der Straße rauer. Daher ist es notwendig, diese und andere Bildungsangebote in der Breite auszubauen. Hierbei spielt auch die Landeszentrale für politische Bildung eine wichtige Rolle. Sie muss politische Bildungsarbeit wieder in ihr Zentrum rücken – nämlich die Information und Aufklärung über Grund- und Menschenrechte, über die Verfassung und über unsere freiheitliche und vielfältige Demokratie. Ergänzend dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein „Sächsisches Forum für Demokratie“ einzurichten, welches sogenannte Erlebnisorte-Demokratie auch landesweit in den Kommunen schafft und damit politische Bildungsarbeit in sächsischen Klein- und Mittelstädten und im ländlichen Raum stärken wird. Außerdem sollen Methoden für eine moderne politische Bildung entwickelt und vermittelt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Beschluss von Meerane zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022 steht: „Das kluge Setzen von Prioritäten wird auch die Haushaltsverhandlung in diesem Jahr prägen.“ Weiter unten wird der gesellschaftliche Zusammenhalt als Schwerpunkt gesetzt. Daraus speist sich die klare Erwartung, dass die Mittel für Programme wie „Weltoffenes Sachsen“ erhalten bleiben und dass wir im Sinne von Entwicklung auch Spielräume für Neues ermöglichen. Es ist mir ein Herzensanliegen, dass die Projekte ihre wichtige Arbeit fortführen können und auch die mehrjährige Förderung erhalten bleibt. Es wird ein schwieriges Haushaltsverfahren werden. Dessen sind wir uns alle bewusst, das steht völlig außer Frage. Die Förderung der Projekte darf dabei bis April nächsten Jahres aber keinen Abbruch erleiden. Mit Blick auf die Zukunftsfestigkeit der Demokratie in Sachsen sollte man tatsächlich darüber nachdenken, wie wir die Demokratiearbeit in Sachsen weiter verstetigen können. Dabei halte ich ein Demokratiefördergesetz für einen zielführenden Gedanken und tausche mich gern über Gesetzentwürfe aus. Auf Bundesebene wurde ein solches Gesetz ja von der Bundesfamilienministerin angekündigt, und ich bin gespannt, was da kommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Koalition und auch die Staatsregierung stehen für das ein, was unter Punkt 1 im Antrag steht. Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten in den Haushaltsverfahren hier im Haus noch ausführlich über die Finanzierung der Projekte sprechen müssen. Doch das sollte Teil des gesamten Haushaltsverfahrens und nicht eines einzelnen Antrages sein. Die aktuelle Debatte zeigt, wie wichtig es ist, weiterhin in diesen Bereich zu investieren. Vielleicht schließt sich dann das eine oder andere Geschichtenbuch, und das Geschichtsbuch kann geöffnet werden. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Kuhfuß für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die SPD nun Kollege Homann, bitte schön.
Henning Homann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Debatte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den Kampf für Weltoffenheit, Toleranz und Solidarität bekräftigt, ist eine gute Debatte. Bevor ich mich inhaltlich mit den Vorschlägen der Linksfraktion auseinandersetze, möchte ich gern sagen, dass es genau das ist, was es wirklich wert ist. Ich finde es klug, nicht auf den Leim gehen. Ich glaube auch, dass Ihre Strategie inzwischen nicht mehr aufgeht. In Ihrem Redebeitrag haben Sie alle Menschen, die sich in diesem Land für Weltoffenheit und Solidarität, gegen Rassismus engagieren, in eine linke, linksradikale, gewalttätige Ecke gestellt. Ich glaube, hier machen Sie einen sehr, sehr großen Fehler; denn das Gegenteil eines Rechtsextremisten ist nicht der Linksextremist, sondern das sind die Demokratinnen und Demokraten in diesem Land. Ich glaube, es sind in diesem Land Tausende Menschen in Vereinen, in Verbänden, in den Kirchen, im Sport, in den Feuerwehren, in der ganzen Breite der Zivilgesellschaft, die sich für unser Gemeinwesen einsetzen – die sich für die Solidarität in dieser Gesellschaft einsetzen, nicht weil sie dafür gefördert werden, sondern weil eine freiheitliche Demokratie etwas ist, für das es sich einzusetzen lohnt. Ich glaube, diese Kraft von Ideen, von klaren freiheitlichen Werten unterschätzen Sie, und deshalb werden Sie mit Ihren Attacken auf die Demokratie nicht erfolgreich sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Es war uns immer wichtig, dass wir in diesem Land ein Vertrauensverhältnis zwischen der Politik und den Bürgerinnen und Bürgern etablieren. Wir haben deshalb viele Formen der Zusammenarbeit mit all den engagierten Menschen in diesem Land entwickelt. Wir haben einen „Beirat für das weltoffene Sachsen“ eingeführt, wir haben ein Demokratiezentrum geschaffen, in dem Akteure aus ganz vielen unterschiedlichen Perspektiven zusammenarbeiten. Im Übrigen: Wir haben in der letzten Legislaturperiode auch die Extremismusklausel abgeschafft, weil wir einfach an dieser Stelle sagen: Lasst uns zusammenkommen! Lasst uns nicht gegenseitig verdächtigen! Es ist richtig, dass die große Mehrheit in diesem Land, also die Leute, die die Werte Freiheit und Solidarität miteinander leben, auf Augenhöhe miteinander zusammenarbeiten. Dazu gehört natürlich auch, dass wir an den Stellen, an denen es notwendig ist, als Freistaat Sachsen fördern. Wir haben in den letzten Jahren das „Weltoffene Sachsen“ nahezu verdoppelt. Wir haben das Demokratiezentrum etabliert. Im Übrigen ist das einmal gestartet als Projekt, das in den Ländern mit Bundesgeldern eingerichtet werden sollte. Wir haben als Freistaat Sachsen gesagt: Das ist uns so wichtig, dass wir inzwischen mehr Landesgeld in dieses Demokratiezentrum geben, als wir vom Bund bekommen. Damit zeigt sich noch einmal, welchen Stellenwert dieses Demokratiezentrum hat. Es ist nämlich genau die Strategie, aus unterschiedlichen Perspektiven mit vielen Partnern aus der Zivilgesellschaft, auch aus der Wissenschaft, gemeinsam zu überlegen, wie wir die Demokratie in Sachsen stärken können. Das ist die Strategie, die in dieser Koalition allerhöchste Priorität hat. Wir haben mit dem „Weltoffenen Sachsen“, einem der ganz wenigen Förderprogramme, in den letzten Jahren etwas geschafft. Wir haben eine dreijährige Projektförderung etabliert. Das hatte man uns an manchen Stellen gar nicht zugetraut. Auch der Finanzminister scheint nicht immer davon begeistert gewesen zu sein. Wir haben es trotzdem gemacht, weil wir an dieser Stelle wissen, dass die Förderung unserer Demokratie vor allem eines braucht, nämlich Kontinuität. Diese Strategie ist in dieser Koalition Konsens. Denn – das ist auch klar – die Förderung von Demokratie ist kein Projekt eines einzelnen Ministeriums oder einer einzelnen Fraktion, sondern es ist das gemeinsame Ziel einer ganzen Staatsregierung. Das haben wir mit dem Antrag der Koalition für ein gemeinsames Handlungsprogramm festgestellt. Wir haben nicht nur das „Weltoffene Sachsen“ bei Ministerin Köpping, sondern wir haben auch im Ministerium von Katja Meier neue Strategien und Ansätze entwickelt – und das ist auch gut so. Wir arbeiten zusammen mit der Kultur, der Landeszentrale für politische Bildung und dem Landespräventionsrat. Auch an dieser Stelle zeigen wir, wie wichtig uns als Koalition die Förderung der Demokratie ist. Deshalb glaube ich, dass das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, ein bisschen an den aus meiner Sicht wirklich aktuellen Fragen vorbeigeht. Ich kann Ihnen einmal sagen, worüber wir gerade diskutieren. Das Erste ist: Wie schaffen wir es zum Beispiel, auch mehr Träger im ländlichen Raum dafür zu begeistern, sich beim „Weltoffenen Sachsen“ zu bewerben? Es gibt Landkreise, aus denen es keine Bewerbung gibt. Wir würden gerne fördern, aber es gibt keinen Antrag. Die zweite Frage ist: Wie schaffen wir es, die vielen engagierten Vereine gegen Diffamierungskampagnen alter und neuer Nazis zu schützen? Das ist eine Frage, mit der wir uns beschäftigen müssen. Weiter: Wie können wir vor allem eines, nämlich Demokratie in diesem Land noch stärker erfahrbar zu machen in dem Sinne, demokratische Entscheidungsprozesse in diesem Land stärker für Bürgerinnen und Bürger zu öffnen? Dafür tun wir im Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung eine Menge; hier geht sicherlich noch mehr. Dabei geht es aber auch darum, demokratische Beteiligung in Kommunen zu verbessern. Aber dabei geht es zum Beispiel auch darum, wie wir in Form von Sozialpartnerschaft Beteiligungsprozesse in Unternehmen verbessern können. Das nennt sich Demokratie. Ich glaube, dass das die Fragen sind, denen wir uns stellen müssen, aber nicht das Klein-Klein des Antrags, der uns hier von der Linksfraktion zur Verfügung gestellt wird. Haben Sie deshalb bitte dafür Verständnis, dass wir als Koalition bei aller Unterstützung für unser gemeinsames Anliegen an dieser Stelle eine klare Strategie haben und diese auch weiterverfolgen, was an dieser Stelle eine Ablehnung Ihres Antrags zur Folge hat. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Homann für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde einsteigen. Wird hierzu Bedarf angemeldet? – Frau Kollegin Gorskih, bitte schön.
Anna Gorskih Die Linke
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Antrag liegt schon eine ganze Weile vor, seit April, glaube ich. Deshalb ging ich davon aus, dass ihn alle gelesen haben. Es stehen auch alle detaillierten Forderungen darin. Da unser Antrag schon länger vorliegt, gibt es, wie bereits erwähnt wurde, auch eine Stellungnahme der Regierung, in der dargelegt wird, was der Freistaat Sachsen alles unternimmt, und das ist auch unbedingt gut so. Einige unserer Forderungen gehen aber ein Stück weit darüber hinaus. Das ist zum Beispiel die Forderung nach einer langfristigen, kontinuierlichen und verlässlichen Förderung der Demokratiearbeit mithilfe eines Demokratiefördergesetzes. Auch das Demokratieverständnis muss immer wieder neu vermittelt werden. Dazu gehört eine pluralistische Gesellschaft mit Minderheitenrechten und Minderheitenschutz, also alles, was Ihre Partei AfD ablehnt. (Beifall bei den LINKEN) Das Demokratieverständnis muss immer wieder neu vermittelt werden, aber auch das Bewusstsein dafür, dass die Demokratie keineswegs selbstverständlich ist. Oft zerbrechen sich die Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Kopf darüber, warum Menschen eigentlich zu Rassisten und Demokratiefeinden werden. (Zurufe von der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Sie verstehen immer nicht, worum es geht!) Dafür gibt es sicherlich sehr viele Erklärungen. Eine davon ist neben einer gewachsenen Kultur der Demokratieverdrossenheit auch eine fortschreitende Normalisierung von diskriminierenden, demokratiefeindlichen Positionen, die unwidersprochen bleiben. Hier setzen ja viele Demokratieprojekte genau an, indem sie widersprechen, aufklären, beraten und indem sie auch die Möglichkeiten aufzeigen, wie man sich engagiert, indem sie Beteiligung und Mitgestaltung aufzeigen. Das führt bekanntermaßen zum Erleben von Demokratie und gegen Demokratieverdrossenheit. Was wir in diesem Antrag wollen, das ist nämlich genau das: Wir wollen, dass dieses Engagement unterstützt und gefördert wird. Wir fordern daher, dass dem Landtag ein Entwurf für ein sächsisches Demokratiefördergesetz zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird, das auch die gesetzliche Grundlage für eine dauerhafte und aktive Förderung von Demokratiearbeit bereitstellen soll. Es wurden bereits viele gute Aspekte genannt – zum Beispiel über das „Weltoffene Sachsen“. Es wurde auch die mehrjährige Förderung erwähnt. Doch aktuell ist es so, dass eine bis zu dreijährige Förderung eher die Ausnahme ist. Mit einem Demokratiefördergesetz würde man dahin kommen, dass man grundsätzlich mehrjährig fördert und Projekte oder Angebote wie mobile Beratung und Opferberatung institutionalisiert. Auch die Forderung nach einem Demokratiefördergesetz ist grundsätzlich keine neue – es wurde bereits erwähnt –, da setzen sich die SPD, die BÜNDNISGRÜNEN und die Fraktion DIE LINKE auf Bundesebene dafür ein. Das fordern auch viele Initiativen selbst schon seit sehr vielen Jahren. Wenn diese Förderung, eine dauerhafte verlässliche Förderung, ausbleibt, führt das zu sehr vielen Problemen im Bereich der Demokratiearbeit; denn Demokratiearbeit ist nicht mit ein paar Workshops und Diskussionsveranstaltungen erledigt, sondern sie kann ihre Früchte erst tragen, wenn sie über Jahre kontinuierlich weiter betrieben wird. Auch die Corona-Pandemie lässt keinen gesellschaftlichen Bereich unberührt und wirkt sich dementsprechend auf die Demokratiearbeit aus. Viele Vereine sind finanziell stark belastet, unter anderem, weil die Eigeneinnahmen wegbrechen oder weil die zunächst angekündigte Aufstockung des Landesprogrammes „Weltoffenes Sachsen“ letztendlich ausblieb und sie keine Fördermittel erhalten haben. Die Koalitionsfraktionen haben in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie das Programm „Weltoffenes Sachsen“ weiterführen und aufstocken wollen. Dieses Versprechen darf auf jeden Fall kein Luftschloss bleiben. Sie haben schon mehrfach erwähnt, dass es keinen Abbruch des Förderprogrammes geben soll, und wir werden Sie bei den Haushaltsverhandlungen an Ihren Taten messen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Gorskih, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Anna Gorskih Die Linke
Nein. – Will die sächsische Staatsregierung ihre Fehler der Neunzigerjahre nicht wiederholen, dann muss sie erkennen, dass man bei diesen Haushaltsposten, die die Demokratiearbeit beinhalten, unter keinen Umständen den Rotstift sehen darf – im Gegenteil: Sie müssen abgesichert und ausgebaut werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Nun hätte die CDU die Möglichkeit, noch einmal in der zweiten Runde zu sprechen. – Das wird verneint. Die AfD-Fraktion, Kollege Wiesner, bitte schön.
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht ist es an der Zeit, dass wir zunächst einmal die Bedeutung der Begriffe Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit klären. (Beifall bei der AfD) Die AfD-Fraktion kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Linkspartei zwar von Demokratie und Toleranz spricht, aber etwas fundamental anderes meint. Meine Kollegin Martina Jost hat das gerade in ihrem Redebeitrag anklingen lassen. Erstens. Eine Demokratie zeichnet sich durch Gewaltenteilung, Achtung der Menschenrechte, Unabhängigkeit der Gerichte, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, ein Mehrparteiensystem sowie freie, gleiche und geheime Wahlen aus. Kurzum: Die Demokratie ist die Herrschaft des Volkes. (Beifall bei der AfD) Zu einigen dieser Punkten hat DIE LINKE offenbar ganz ambivalente Einstellungen. Ich erinnere in Vorbereitung auf Ihren Strategiekongress in Kassel Ende Februar 2020. Dort veröffentlichte DIE LINKE 565 Seiten Thesenpapiere, die 250 Parteimitglieder eingesandt hatten. Darin fanden sich Forderungen nach gezieltem Bruch parlamentarischer Regelungen, zivilem Ungehorsam, Zerschlagung des kapitalistischen Staatsapparates, Revolution, Stellung der Systemfrage usw. Wir müssen uns überlegen: Im Gegensatz dazu erscheint die Forderung einer noch amtierenden CDU-Bundeskanzlerin, eine demokratische Wahl rückgängig zu machen, geradezu als Petitesse. (Beifall bei der AfD) Oder wenn die SPD-Bundesvorsitzende Esken ihre Solidarität mit der gewaltbereiten Antifa bekundet, für die die Stellung der Systemfrage zur politischen DNA gehört. Wir merken also: Wenn DIE LINKE und so manch andere selbsternannten Demokraten von Demokratie reden, ist noch längst keine Demokratie drin. (Beifall bei der AfD) Hierbei kommen wir zur Toleranz. Das ist auch eine so viel genutzte und ausgelutschte Vokabel. Wie DIE LINKE es mit Toleranz hält, wenn der politische Gegner den Mund aufmacht, kann man allenthalben erleben. Kaum eine Demonstration von Pegida, Lebensschützern oder Gegnern der Corona-Maßnahmen, ohne dass mit ohrenbetäubendem Lärm, Sitzblockaden oder Ähnlichem versucht wird, demokratische Willensbildung zu unterbinden. Wie heißt es dann? „Keine Toleranz den Intoleranten“. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Anders: Wenn Ihre Gesinnungsgenossen von Extinction Rebellion wieder einmal einen Tagebau stürmen, die Antifa randaliert oder die Partyszene den urbanen Raum aufmischt, da herrscht Verständnis für alles. Ich finde Ihr Toleranzverhältnis reichlich deformiert. Jetzt kommen wir zur Weltoffenheit: ein Mantra, das immer wieder heruntergebetet wird. Für Sie jedenfalls scheint der Begriff im Wesentlichen darin zu bestehen, dass jeder nach Deutschland hereinkann, der will, und unsere Bürger das beklatschen oder schweigen sollen. Das ist sehr nah an der linksextremen Parole „No Border – No Nation“. Aber vielleicht schafft es ja diese Parole irgendwann wie „Refugees Welcome“ aus linksradikalen Kreisen in die Schlagzeilen der „Bild“-Zeitung. Denn Sie als LINKE arbeiten ja ganz fleißig an einer weiteren Verschiebung des politischen Koordinatensystems. Auch bei der alten Tante SPD scheint der politische Kompass abhandengekommen zu sein. Die Resolution für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit stammt vom Deutschen Städtetag. Der Präsident des Deutschen Städtetags ist Burkhard Jung, der SPD-Oberbürgermeister von Leipzig. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das haben Sie aber gut gelernt!) – Danke schön! – Die Ergebnisse von dessen Verständnis zu Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit sehen wir in Leipzig. Wir haben es heute früh debattiert. Er war maßgeblich daran beteiligt, die Leipziger Bürgerproteste abzuwürgen und die Stadtgesellschaft zu spalten. (Zurufe von den LINKEN) Weltoffen gegenüber Kriminellen aus aller Herren Länder entwickelt sich die Eisenbahnstraße zu einem der schlimmsten Kriminalitätsschwerpunkte in Sachsen. In Sachsens Toleranz gegenüber linken Chaoten macht Leipzig mittlerweile Hamburg und Berlin den Rang als Hauptstadt des Linksextremismus streitig. (Beifall bei der AfD) Es ist nur noch eine Randbemerkung wert, wenn in Überschriften der Resolution des Städtetages neben den Begriffen Demokratie und Toleranz einmal Weltoffenheit und ein anderes Mal stattdessen Menschlichkeit verwendet wird – als ob nur der menschlich sei, der auch weltoffen ist. Die politische Schlagseite dieser Resolution lässt sich kaum verbergen, soweit darin immer noch versucht wird, den Eindruck zu erwecken, es könne jeglicher Extremismus gemeint sein – ich zitiere –: „Wir unterstützen Bündnisse und Initiativen, die Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus bekämpfen und Radikalisierung verhindern.“ Macht DIE LINKE aus ihrem Herzen jedoch keine Mördergrube und formuliert den Antrag deutlicher, dass es wieder einmal nur um den Kampf gegen Rechtsextremismus geht: „Demnach sollen unterstützt und gefördert werden: Bündnisse und Initiativen, die gegen Fremden- und Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, extreme Rechte, Hass und Gewalt auftreten.“ Das, meine lieben Herren, nennt die AfD-Fraktion Doppelmoral. Es wird nach gutem und nach schlechtem Extremismus unterschieden, und diese Bigotterie wird von uns keine Unterstützung erfahren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Wiesner von der AfD-Fraktion. Jetzt könnte die Fraktion BÜNDNISGRÜNE noch einmal ans Pult gehen. – Nicht mehr. Die SPD hat auch keinen Redebedarf mehr angemeldet. Wir tauchen mehr oder weniger in die dritte Rederunde ein. Ich frage noch einmal: Möchte von den Fraktionen noch jemand zum vorliegenden Antrag sprechen? – Das sehe ich nicht. Dann hätte die Staatsregierung die Möglichkeit. – Herr Staatsminister Dulig, bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gern möchte ich im Namen der Sächsischen Staatsregierung zum vorliegenden Antrag eine kurze Stellungnahme vortragen. Das mache ich gern in Vertretung der zuständigen Staatsministerin Petra Köpping. Aber ich tue das natürlich auch aus Überzeugung; denn ich engagiere mich seit Jahren selbst gegen Rassismus und für Demokratie. Ich bin der Vater des schon oft genannten Programms „Weltoffenes Sachsen“. Damals als Juso-Vorsitzender, als wir das Courage-Projekt gegründet haben und wirklich gewusst haben, was es bedeutet, sich durchsetzen zu müssen, wenn man sich für Demokratie engagiert, damals habe ich das in den Koalitionsverhandlungen eingebracht und gemeinsam mit Lars Rohwer in der ersten gemeinsamen Koalition verhandelt. Seitdem gibt es dieses Programm „Weltoffenes Sachsen“, und ich bin megastolz darauf. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Mit Blick auf Ihren Antrag fällt auf, dass Sie die Staatsregierung in einem Bereich zum Handeln drängen wollen, in dem sowohl die vorherige Koalition als auch dieses Regierungsteam wahrlich umfassende Aktivitäten an den Tag gelegt haben. Im Grundsatz fordern Sie die Staatsregierung auf, Bündnisse und Initiativen gegen Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Gewalt – ich zitiere – „auskömmlich finanziell zu fördern“. Ebenso möchten Sie das Demokratiezentrum als zentrale Anlaufstelle für die Zivilgesellschaft und die Kommunen „auskömmlich ausstatten“. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen Politik immer auf der Höhe der jeweiligen Zeit. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass wir „auskömmlich“ in den Zeiten einer bestehenden Pandemie richtig bewerten müssen. Um aber keine Zweifel an unserer Haltung aufkommen zu lassen, will ich es noch einmal deutlich machen: Wir haben in den letzten fünf Jahren die Förderung für Programme wie das „Weltoffene Sachsen“ finanziell nahezu verdoppelt und zudem gemeinschaftlich als Staatsregierung das Demokratiezentrum aufgebaut, genau wie es Henning Homann schon gesagt hat. In diesem Zentrum stecken übrigens mittlerweile mehr Landes- als Bundesmittel. Ich möchte Ihnen auch an anderer Stelle widersprechen: Das Thema mehrjährige Förderung ist bei uns in Sachsen inzwischen die Regel. Die Mehrheit der Antragsteller beantragt eine mehrjährige Förderung. Die dreijährige Förderung ist inzwischen die Regel. Wir leisten als Freistaat Sachsen also mehr als nur unseren Beitrag. Wir gestalten Demokratieförderung aktiv. Das leisten die Kolleginnen und Kollegen in der Landeskoordinierungsstelle des Demokratiezentrums nicht nur in enger Absprache mit dem Landespräventionsrat, dem Beauftragten für das jüdische Leben und der Landeszentrale für politische Bildung, sondern vor allem auf Augenhöhe mit einer fachlich und methodisch bestens ausgebildeten Trägerlandschaft, um die uns manches Bundesland beneidet. Nein, das werden wir nicht gefährden. Ob wir mehr als das finanzielle Niveau halten können, kann gerade niemand sagen. Unter Corona-Bedingungen einen Haushalt aufzustellen fällt wahrlich schwer. Für uns hat das gesamte Themenfeld Weltoffenheit, demokratische Kultur und Menschlichkeit eine enorm wichtige Bedeutung. Daher sage ich Ihnen, dass sich Petra Köpping und ich stark dafür einsetzen werden, gerade in unserem WOS und im Demokratiezentrum, also den beiden Standbeinen der sächsischen Demokratieförderung, keine coronabedingten Kürzungen umsetzen zu müssen. Genauso weiß ich, dass dieses Feld dem Ministerpräsidenten und selbstverständlich auch Kollegin Meier wichtig ist. Ich möchte in zwei Punkten noch einmal direkt auf Ihren Antrag zurückkommen. Sie möchten einerseits die Staatsregierung auffordern – ich zitiere wieder –, „jedwede Form der Fördermittelsanktionierung auszuschließen“. Um es klar zu sagen: Uns wäre schon daran gelegen, dass Sie deutlich machen, wo es denn bisher eine solche Sanktionierung gegeben hat. Haben Sie für diese Forderung einen Anlass? Sonst wäre das schon eine Unterstellung. Nicht erst in Krisenzeiten haben wir deutlich gemacht, dass wir die Projekte und Projektträger unterstützen, sie arbeiten lassen und auch retten. Andererseits will ich auf den Ursprung Ihres Antrages eingehen. Der offensichtliche Anlass scheint die Resolution zu sein, die der Deutsche Städtetag verabschiedet hat und mit der er seinen Städten und Mitgliedsverbänden eine Vorlage für eigene Beschlussvorlagen in den Stadträten mitgibt. Dazu kann ich nur sagen: Selbstverständlich finden wir als Staatsregierung diese Initiative gut. Es war ja der Leipziger Oberbürgermeister, der Sozialdemokrat Burkhard Jung, unter dessen Präsidentschaft der Deutsche Städtetag diese Resolution verabschiedet hat. Ich kann Ihnen antworten: Ich bin stolz darauf, dass Burkhard Jung als Sozialdemokrat mit dieser klaren Haltung dasteht. Er hat in schweren Zeiten Haltung gezeigt. Er stand als Oberbürgermeister bei den Demonstrationen gegen Legida an erster Stelle. (Demonstrativer Beifall des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Er war Anfeindungen ausgesetzt, von denen ich sage, dass wir die noch einmal in den Blick nehmen müssten. Ich sage das stellvertretend für alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in diesem Land, die tagtäglich Hass und Hetze ausgesetzt sind und die nicht so geschützt sind wie wir, die wir öffentlich agieren. Denen gehört unsere Solidarität, denen gehört unsere Unterstützung. Deshalb bin ich stolz darauf, dass wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit so einer Haltung haben. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Es ist notwendig und richtig, auf allen Ebenen den Kampf gegen Rechtsextremismus mit klarer Kante zu führen. Man muss es an dieser Stelle laut und deutlich sagen: Ja, wir haben in Sachsen ein Problem mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und menschenverachtenden Einstellungen! Ja, das ist eine der größten gesellschaftspolitischen Herausforderungen, weil sie das Land spaltet, weil sie einteilen will, wer leben darf und wer nicht, wer unterstützt werden darf und wer nicht. Das ist die größte Zukunftsbarriere und die große Herausforderung, die Alexander Dierks zu Recht angesprochen hat. Ja, Sachsen stellt sich dem, und das seit Jahren! Man sollte an dieser Stelle anerkennen, dass es Programme wie das „Weltoffene Sachsen“ oder das Demokratiezentrum gibt, dass wir inzwischen eine Trägerlandschaft haben, die aus der Bittstellerrolle herausgekommen ist, weil das für uns anerkannte Partner sind. Ja, mit dem Sachsenmonitor haben wir einen Maßstab dafür bekommen, was es tatsächlich in diesem Land an Einstellungen gibt. Das zeigt doch, dass wir uns diesem Problem stellen. Das ist an dieser Stelle die wichtigste Voraussetzung dafür, etwas dagegen zu tun. Die Zeiten der Relativierungen müssen eindeutig vorbei sein. Wir müssen das Problem benennen, klar analysieren und klar dagegen vorgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zum Abschluss stelle ich gern noch einmal fest: Der Freistaat Sachsen tritt seit Jahren entschieden durch vielfältige Förderprogramme und konkrete Maßnahmen für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit ein und positioniert sich immer wieder gegen jedwede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Wir haben eines der dienstältesten Landesprogramme, unser WOS. Wir nutzen zudem umfangreiche Möglichkeiten des Bundesprogramms „Demokratie leben“ und ergänzen unsere bestehenden Arbeitsstrukturen durch das Engagement des SMJusDEG, und zwar nunmehr durch zwei praxisnahe wissenschaftliche Demokratieinstitute. Wir ruhen uns eben nicht auf dem Iststand aus. Wir erweitern die Strukturen, vor allem die Beratungsangebote. Wir evaluieren unsere Fördermaßnahmen und stimmen das alles miteinander ab. Deshalb kann ich für die Staatsregierung nur feststellen: Lassen Sie uns lieber auf der Grundlage des im letzten Plenum beschlossenen Antrages Rechtsextremismus mit einem Gesamtkonzept bekämpfen und ein Handlungskonzept vorlegen, welches wir als Staatsregierung gerade eng und vertrauensvoll bis Ende des Jahres und unter Federführung des Innenministeriums und – wie vom Parlament gewünscht – in enger Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten. Dieses Konzept bringt meiner Ansicht nach viel konkreter, umfassender und zielgerichteter die Arbeit für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit im Freistaat Sachsen voran. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung – Vereinzelt Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die Staatsregierung Staatsminister Dulig. Ich übergebe nun an die Fraktion DIE LINKE für das Schlusswort. Frau Kollegin Gorskih, bitte schön.
Anna Gorskih Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Demokratie ist ein hohes Gut. Die demokratischen Fraktionen haben jetzt alle festgestellt, dass wir uns darin einig sind, diese Initiativen, Projekte und Vereine, die Bündnisse für Demokratiearbeit und gegen Rechtsextremismus weiterhin zu fördern. Das ist gut so. Weil das hier auch immer wieder zur Sprache kommt: Kapitalismus ist kein notwendiger Bestandteil einer Demokratie, und ja, wir wollen Kapitalismus überwinden, das stimmt. Die Demokratie wollen wir aber vor ihren Feinden, wie aus Ihrer Partei, schützen; vor Demokratiefeinden, die sich selbst als Faschisten bezeichnen, (Beifall bei den LINKEN) die in Ihrer Partei sind. Sie können keine Demokraten sein, wenn Sie sich als Faschisten bezeichnen. (Sebastian Wippel, AfD: Machen wir ja nicht!) Was auch gesagt wurde und erst einmal erfreulich klingt, ist, dass im kommenden Haushalt keine Kürzungen beim Programm „Weltoffenes Sachsen“ vorgenommen werden sollen. Ich frage ich mich aber: Was ist mit dem Haushalt in zwei Jahren? Werden dann vielleicht am Ende Kürzungen vorgenommen? Deswegen braucht es aus meiner Sicht eine Verpflichtung der Politik und der Staatsregierung, diese Initiativen, Projekte und Strukturen langfristig zu fördern und zu unterstützen. Das ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass für das kommende Jahr für Sachsen noch kein Haushalt beschlossen worden ist und viele Projekte deshalb in arge Finanzierungsschwierigkeiten kommen könnten, was ich schon ausführte. Daher bedarf es hierzu einer dringenden Lösung, damit die Fördermittel ab Januar 2021 fließen. Die Corona-Pandemie führt auch für den Freistaat Sachsen – das ist keine Frage – natürlich zu hohen Mehrausgaben. Doch im Bereich der Demokratiearbeit darf man weder sparen noch kürzen. Auch in Sachsen hat es in den letzten Monaten immer wieder zahlreiche Aktionen gegeben, bei denen unterschiedliche, nicht selten extreme rechte Akteure die Gefährlichkeit der Pandemie geleugnet und die Verschwörungstheorien verbreitet haben. Das zeigt, dass Demokratiearbeit besonders in Zeiten der Krise abgesichert werden muss; (Sebastian Wippel, AfD: Darüber wird aber nicht demokratisch abgestimmt! Das ist Quatsch!) denn Demokratiearbeit ist wie Zähneputzen: Wenn man es vernachlässigt, wird es irgendwann braun. – Ich bitte um eure Zustimmung – Ihre Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Rot Front!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Gorskih von der Linksfraktion mit dem Schlusswort. Tagesordnungspunkt Zukunft der Stiftung Drucksache 7/3830, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE und am Schluss die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst das Wort an die CDU-Fraktion, Kollege Fritzsche, bitte schön.
Oliver Fritzsche CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und im Unrechtsstaat DDR. Sie erschließt und bewahrt historische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte historisch politischer Bildung. Die Stiftung und die sächsischen Gedenkstätten, die Aufarbeitungsinitiativen und Archive leisten einen wichtigen Beitrag zur Demokratiebildung bei der Vermittlung von Werten und Haltungen. Gedenkstätten sind Orte des Erinnerns, des Gedenkens an die Opfer zweier Diktaturen, gegen die Verleugnung des Geschehenen, gegen das Vergessen. Sie sind ständige Mahnung, wozu Menschen fähig sind, aber auch Orte, die zeigen, welchen Mut Menschen selbst in unerträglichen Situationen aufgebracht haben, weil sie allein ihrem Gewissen folgten. Hier wird authentisch vermittelt, was auch zu unserer Geschichte gehört: zwei Diktaturen, die Menschen unfassbares Leid zufügten, und wofür und warum die rechtsstaatliche Ordnung heute steht. Sie zeigen gleichsam, was passieren kann, wenn Demokratie und eine rechtsstaatliche Ordnung fehlen. Momentan befindet sich die Stiftung in einer Übergangsphase. Siegfried Reiprich ist seit dem 21. Juli 2020 von seinen Aufgaben freigestellt und wird zum 30. November dieses Jahres in den Ruhestand treten. Ihm gebührt Dank für seine Arbeit und sein Engagement. Dies blendet seinen missglückten und so nicht zu akzeptierenden Tweet zu den Ausschreitungen und Plünderungen in Stuttgart im Juni 2020 nicht aus; doch in der Gesamtschau seines Wirkens, nicht nur für gut zehn Jahre als Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, sondern angefangen von der Mitarbeit im systemkritischen Arbeitskreis Literatur in Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/2246 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. – Die Gegenstimmen! – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Somit ist der Antrag mit einigen Dafürstimmen, aber einer großen Mehrheit an Gegenstimmen abgelehnt worden. Die Drucksache 7/2246 ist nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf Sächsische Gedenkstätten CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Jena 1974, über den Protest gegen die Ausbürgerung Wolf Biermanns im Jahr 1976, bis hin zu seinem Engagement in der Friedensbewegung der Bundesrepublik in den 1980erJahren zu seinem stetigen Engagement für die Belange der Opfer der SED-Diktatur ist dieser Dank nicht nur ein Gebot des Anstandes, sondern auch Ausdruck der Anerkennung eines Lebensweges. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Der stellvertretende Geschäftsführer Sven Riesel und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für das Interim besondere Verantwortung übernommen, zeigen enormen Einsatz und leisten bisher eine sehr gute Arbeit. Der Stiftungsrat hat eine hochkarätig besetzte Findungskommission zur Suche eines neuen Geschäftsführers/einer neuen Geschäftsführerin eingesetzt. Ich bin guten Mutes, dass es gelingt, diese Position mit einer guten, weithin akzeptierten und respektierten und natürlich auch besonders engagierten Person zu besetzen. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Stiftung Sächsische Gedenkstätten weiterzuentwickeln. Das Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, kurz: unser Sächsisches Gedenkstättenstiftungsgesetz, bietet dafür einen geeigneten Rahmen. Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir deutlich machen, dass wir die Arbeit der Stiftung und der Sächsischen Gedenkstätten wertschätzen und auch zukünftig begleiten werden, denn natürlich gibt es Baustellen. Wir wollen die anstehende Erarbeitung einer Entwicklungskonzeption der Stiftung politisch begleiten und unterstützen. Hierbei sollten auch die Verbesserung interner Steuerungsprozesse sowie die Erhöhung der Transparenz der Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit bewertet und fortentwickelt werden. Aufgabe der Geschäftsführung und des Stiftungsrates wird es sein, diese Fortentwicklung mit der Entwicklungskonzeption transparent und nachvollziehbar zu gestalten und die mit dem letzten Evaluationsbericht als notwendig erachteten Veränderungen aufzunehmen und umzusetzen. Wichtige Fragestellungen ergeben sich auch aus der Digitalisierung und der Notwendigkeit anderer und neuer Ansprachen gegenüber der jungen Generation und der damit notwendigen Veränderungen im Bereich gedenkstätten-pädagogischer Ansätze. Erinnern fällt manchmal schwer, und Gedenkorte sind häufig unbequem. Auch die erinnerungskulturelle Debatte ist oft schwierig und kontrovers. Ich bin davon überzeugt, die Stiftung Sächsischer Gedenkstätten wird auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag leisten. Ich danke Ihnen für die Unterstützung einer lebendigen Erinnerungskultur. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Fritzsche von der CDU-Fraktion. Nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Dr. Maicher; bitte schön.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Tagen erleben wir zum 30. Mal den Tag der Deutschen Einheit. Dieser Tag gibt jedes Jahr Anlass zur Erinnerung an die Erfahrungen im DDR-System. Aber so wichtig Feierund Gedenktage für unser Geschichtsbewusstsein sind, so wenig genügen sie einer Erinnerungskultur, die in der Breite der Gesellschaft und in der Tiefe der Auseinandersetzung unsere Demokratie aus der Vergangenheit begründen kann. Einzelne Reden von Zeitzeugen haben als Rituale wenig Tragweite für die Verständigung über Geschichte und Gegenwart. Was wir darüber hinaus brauchen, das sind dauerhafte Orte der demokratischen Geschichtsarbeit, Orte an denen Geschichte nicht im staatstagenden Rahmen einseitig referiert wird, sondern aus Forschung und zivilgesellschaftlichem Engagement heraus immer wieder neu erarbeitet werden, bei denen vielfältige Perspektiven einen Lernprozess ermöglichen und vor allem junge Menschen überhaupt erst einen Zugang zur Geschichte des Nationalsozialismus oder der DDR-Diktatur bekommen. Gedenkstätten, authentische Orte der Gewalt und des Terrors sind Orte des Wissens und der kritischen Auseinandersetzung mit den Verbrechen aus Sicht der Opfer. Sie unterstützen das Engagement für Menschen und Bürgerrechte und für demokratische Grundwerte. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Erinnerungskultur wollen wir in Sachsen eine Zukunft geben. Die Zukunft ergibt sich aber nicht von selbst, nicht für junge Menschen, die keinerlei biografischen Bezug mehr zur Geschichte des Nationalsozialismus haben und denen auch immer weniger Lebensgeschichten aus der Zeit der DDR begegnen werden. Für sie schwingt mit dem Wort „Bautzen“ nicht mehr das symbolische Gewicht mit, das wir im Kontext von DDR und Stasi damit verbinden. Historisches Lernen funktioniert für diese Zielgruppen nur als politisches Lernen, wenn sie sich mit den eigenen gesellschaftlichen Einstellungen auseinandersetzen können, mit der Frage, was das historische Wissen mit Menschenfeindlichkeit heute zu tun hat, wo es heute die Gefahren für Bürgerrechte gibt. Denn sonst macht es eben nicht „klick!“ bei ihnen, und sonst verkommt das Gedenken zu einer sich selbst genügenden Erinnerung, die ihre Wirkung verfehlt. Deshalb geht es nicht nur um den Erhalt von Gedenkorten oder mehr Bekanntheit einzelner Ausstellungen. Es geht wesentlich um erweiterte Aufgaben, um zeitgemäße Methoden für die gesamte Gedenkstättenlandschaft in Sachsen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in Sachsen eine Vielfalt erinnerungskultureller Orte und Akteure: 15 Gedenkstätten in verschiedener Trägerschaft, weitere sind im Entstehen, Vereine, Verbände, Initiativen, Geschichtswerkstätten, die in jahrelanger Arbeit Angebote aufgebaut haben. Dafür sind wir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr, sehr dankbar. Viele Engagierte haben ein hohes Interesse an einer Weiterentwicklung und wollen Ausstellungen modernisieren und didaktische Konzepte aufstellen. An einigen Orten gibt es bereits innovative Angebote, zum Beispiel die Stadtrundgänge zur NS-Zwangsarbeit in Leipzig oder Rollenspiele und Comic-Workshops in der Gedenkstätte Bautzner Straße in Dresden. Die sächsische Gedenkstättenlandschaft insgesamt braucht jedoch mehr Unterstützung, dem Erinnern auch eine Zukunft zu geben. Der Dreh- und Angelpunkt dafür ist die Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz ist seit seiner Novellierung im Jahr 2012 die Grundlage dafür, dass die Stiftung die Weiterentwicklung unter Beteiligung verschiedener Interessengruppen voranbringen kann. Als Gesetzgeber wartet der Landtag jedoch seitdem auf die konkrete Ausgestaltung. Die Entwicklungskonzeption ist bis heute liegen geblieben. Es ist kein Geheimnis, dass wir GRÜNEN die Stiftung in den vergangenen Jahren sehr kritisch begleitet haben, weil die Gesamtentwicklung nicht angegangen wurde. Zwar wurden einzelne neue Gedenkstätten unterstützt und Ausstellungen, zum Beispiel in Bautzen und Torgau, erneuert oder ergänzt, aber eine grundsätzliche Profilschärfung der Stiftung steht noch aus. Die Entwicklungskonzeption wird deshalb eine zentrale Aufgabe einer neuen Geschäftsführung sein, und ich bin sehr zuversichtlich, dass das auch gelingt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Koalition führt auf, wie sich die Stiftung weiterentwickeln muss, um ihren gesetzlichen Auftrag zeitgemäß umzusetzen. Die Punkte beziehen sich dabei auf wesentliche Ergebnisse aus den Diskussionen der letzten Jahre. Darauf wurde bereits eingegangen. Das Hauptaugenmerk liegt aus unserer Sicht auf der modernen Bildungsarbeit. Dafür braucht es ganz klar mehr pädagogische Fachkräfte, Weiterbildung und fachlichen Austausch. Ebenso wichtig ist die Vernetzung von Gedenkorten untereinander sowie die bessere Kooperation mit anderen Bildungsorten, aber auch der Wissenschaft, wie es zum Beispiel für das Museum in der „Runden Ecke“ in Leipzig diskutiert wird. Wir brauchen bessere Beratung für Aufarbeitungsinitiativen. Das ist sehr wichtig für eine zivilgesellschaftlich getragene Erinnerungskultur, wie sie in der Präambel des Stiftungsgesetzes verankert ist. Nehmen Sie das Beispiel des ehemaligen KZ Sachsenburg: Dort hat eine solche Initiative den Gedenkort überhaupt erst einmal erschlossen. Als Teil der Koalition sind wir uns bewusst, dass die Errichtung dieser Gedenkstätte eine sehr hohe Priorität hat. Angesicht der gewachsenen Aufgaben sollten auch die Voraussetzungen für die Gremienarbeit innerhalb der Stiftung verbessert werden; denn diese müssen letztendlich die Entscheidung zur Ausrichtung der Gedenkstättenarbeit treffen. Das ist ein sehr arbeitsintensiver Prozess, in den geförderte Träger und Beschäftigte der Stiftung einbezogen werden müssen, und zwar entgegen der bisherigen Arbeit. Die Staatsregierung soll diesen Prozess im Stiftungsrat aktiv begleiten. Offensichtliche Schritte zur Fortentwicklung der Stiftungsarbeit müssen jetzt gegangen werden, und dafür bietet die vorliegende Evaluation sehr wertvolle Hinweise. Wir unterstützen Frau Kulturministerin Barbara Klepsch bei ihrer wichtigen Aufgabe, diesen Prozess als Stiftungsratsvorsitzende zu moderieren. Ich bin ihr sehr dankbar, dass ihr Haus dabei – wie bisher auch – die Anregungen unserer Fraktion aufgreift. Als Koalition von CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD richten wir mit diesem Antrag den Blick nach vorn zur Stärkung der Gedenkstättenarbeit, wie wir es im Koalitionsvertrag sehr detailliert vereinbart haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Dr. Maicher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die Fraktion SPD; Frau Kollegin Kliese, bitte schön.
Hanka Kliese SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Wochenende besuchte ich die Gedenkstätte „Der Laden“, welche die Erinnerungen an Erwin Strittmatter in Brandenburg wachhält. Dort arbeitete eine Rentnerin im Ehrenamt, die einst über eine ABM rein zufällig auf das Thema Erwin Strittmatter und Erinnerungskultur gekommen war. Es sind genau diese kleinen Erinnerungsorte, die mit sehr viel Liebe errichtet sind und eine stabile Förderung und professionelle Unterstützung verdient haben, so zum Beispiel das Käthe-Kollwitz-Haus in Moritzburg. In Sachsen haben wir, was das anbelangt, schon viel erreicht. Auf den parteiübergreifenden Konsens bei der Novellierung des Gedenkstättengesetzes im Jahr 2012 wurde bereits verwiesen. Wir haben vor acht Jahren eine neue Grundlage sowohl bezüglich des Umfangs der Aufgaben als auch in der inhaltlichen Ausgestaltung geschaffen. Das Thema Bildungsarbeit wurde ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen und hat die Dimension des Gesetzes verändert. Doch die Novellierung war nicht allein notwendig, um den sogenannten Gedenkstättenfrieden herzustellen. Sie war auch wichtig, um den neuen Anforderungen von Erinnerungskultur gerecht zu werden. Denn Erinnerungskultur ist immer dynamisch. Sie muss sich entwickeln. Sie muss auf neue Herausforderungen eingehen und auf den gesellschaftlichen Wandel reagieren. Es ist unbenommen: Aufgabe der Stiftung und ihrer Gremien, allen voran des Stiftungsrates und der Geschäftsführung, ist, diesem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Mit den anstehenden personellen Veränderungen bei der Geschäftsführung öffnet sich uns eine Tür, durch die wir miteinander gehen sollten. Drei Punkte sollten in der Entwicklungskonzeption beherzigt werden: Erstens, das Thema Zeitzeugen. Viele von Ihnen wissen, wie eindrucksvoll es ist, wenn man von einem Zeitzeugen durch eine Gedenkstätte geführt wird, und was das mit einem macht. Ich merke es immer wieder in der Gedenkstätte, die ich ehrenamtlich an einem Gedenkort mit leiten darf, was es mit Menschen macht, mit Schülerinnen und Schülern, wenn sie von einem Zeitzeugen persönlich geführt werden. Die Aufmerksamkeit ist ganz anders, und die Bewunderung für das, was Menschen geleistet haben, ist enorm. Auf diese Art und Weise kann man viele junge Menschen erreichen, aber leider werden uns diese Zeitzeugen in absehbarer Zeit fehlen. Deswegen brauchen wir neue Methoden. Eine Methode kann beispielsweise Augmented Reality, eine computergestützte Erweiterung der Realität, sein. Es mag uns heute noch fremd erscheinen, aber in absehbarer Zeit werden unsere Kinder mit ihren Smartphones durch die Gedenkstätten laufen, und das nicht, um ihre Nachrichten zu checken, sondern um sich mittels Augmented Reality in eine andere Welt, in die Vergangenheit, hineinversetzen zu können. Auch Graphic Novels, also Comics, können Kindern heute schon helfen, komplexe historische Themen konkret und spannend aufzubereiten. Die Gedenkstätte „Andreasstraße“ in Erfurt, aber auch die „Bautzner Straße“ machen das vor. Zukünftig muss sich der Fokus der Gedenkstättenarbeit aber auch – und das ist mein zweiter Punkt – mehr als bisher auf den wissenschaftlichen Austausch richten. Intern benötigen wir mehr Partizipation und Vernetzung. Aber auch extern sollte die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wieder verstärkt am bundesweiten und am internationalen Diskurs partizipieren. Gerade weil wir in Sachsen besondere Gedenkstätten, zum Teil mit dreifachen Repressionsperioden, haben, ist die deutsche Erinnerungskultur eine besondere und kann sich auf diese Weise in die europäische Erinnerungskultur in ganz besonderem Maße einbringen. Schließlich sollte eine Entwicklungskonzeption auch Fragen von Steuerungsprozessen, einer erhöhten Transparenz von Gremienentscheidungen sowie eines Miteinanders beantworten. Erinnerungskulturelle Initiativen, Aufarbeitungsinitiativen, kleine Archive, Ehrenamtler sind wichtige Pfeiler und Partner für die historische politische Bildung. Abschließend möchte ich noch ein Anliegen vorbringen, das ich persönlich für die künftige Erinnerungsarbeit habe. Ich glaube, wir machen heute zu oft den Fehler, historische Zäsuren isoliert von unserem jetzigen Tun zu betrachten. Die Verbrechen des Nationalsozialismus wurden in den vergangenen Jahrzehnten so stark in ihrer dämonenhaften Gestalt abgebildet, dass uns diese Verbrechen kaum noch menschlich erschienen. Dabei müssen wir uns immer wieder ins Gedächtnis rufen, dass es eben gerade Menschen waren, die das getan haben, die es geduldet haben, die entsprechende Gesetze erließen und die die Grundlagen für diese dämonenhaften Taten schufen. Wir sind gut beraten, die Vergangenheit in eine Relation zu unserem heutigen Tun zu bringen, Tag für Tag. Aus gegebenen Anlass habe ich von Ruth Bader Ginsburg ein Zitat dazu herausgesucht. Sie verweist im Jahr 1992 auf eine Notwendigkeit, sie sagt: „Wir hatten“ – mit „wir“ meint sie die USA – „im Zweiten Weltkrieg gegen eine abscheuliche Ausgeburt des Rassismus gekämpft, und doch waren unsere Truppen, wie wir sie in den USA erlebten, für den Großteil des Krieges nach Rassen getrennt. Der Rassismus, wie wir ihn in den USA erlebten, stand in einem krassen Gegensatz zu dem, wofür wir in Übersee gekämpft haben.“ Genau aus einem solchen Grund müssen wir immer und immer wieder uns selbst kritisch hinterfragen, damit Erinnerungskultur eben kein Selbstzweck ist, und es ist die Aufgabe der Stiftung Sächsische Gedenkstätten und ihre Arbeit, die Menschen in Sachsen zu dieser selbstkritischen und sich immer wieder selbst nach dem richtigen Tun hinterfragenden Haltung zu ermutigen und zu befähigen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Kliese von der SPD-Fraktion. Nun hat die AfD das Wort; Herr Kollege Kühne, bitte schön.
Jörg Kühne AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten leistet einen wertvollen Beitrag, die Erinnerung an den Terror vergangener Regimes zu bewahren. Gerade im Freistaat Sachsen darf diese Erinnerung nicht einseitig sein. Sie umfasst ebenso die Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wie auch die über 40 Jahre der DDR-Diktatur. Vor wenigen Monaten hat unsere Fraktion an dieser Stelle gefordert, dass sich der Landtag für die Erhaltung unserer Denkmale einsetzt und die Gedenkkultur des Freistaates in ihrer Gesamtheit vor Angriffen bewahrt. Wenn wir von Gesamtheit sprechen, meinen wir genau das: die ganze deutsche Geschichte mit all ihren Höhen und Tiefen. Nicht umsonst haben wir unseren Antrag mit den Worten übertitelt: „Geschichtsvergessenheit entgegentreten“. Wir wollen kein Rosinenpicken betreiben, wenn es um unsere Vergangenheit geht. Wir erinnern uns an das, was unsere Herzen mit Stolz erfüllt, aber auch an das, was uns im Nachhinein sehr beschämt. Entsprechend hätten wir erwartet, dass die Koalition mit der gebotenen Ernsthaftigkeit an das Thema herangeht. Doch leider bieten Sie uns einen Antrag, der vor allem eines ist: inhaltsleer. (Widerspruch bei der CDU) Unter Punkt I beantragen Sie, dass der Landtag so manches feststellen soll, das überhaupt keiner gesonderten Feststellung bedarf, zum Beispiel, was im letzten Evaluationsbericht steht oder dass der Auftrag der Stiftung Sächsische Gedenkstätten in den letzten Jahren inhaltlich, methodisch und örtlich erweitert wurde. Dass die Stiftung ihre Tätigkeit weiterentwickeln muss, um mit dem Lauf der Zeit Schritt zu halten, ist ebenso eine Binsenweisheit. Im eigentlichen Beschlussteil, also unter II, wird die Staatsregierung ersucht, die Stiftung aktiv zu begleiten – also etwas, was die Regierung sowieso schon tut. Solche Allgemeinplätze bringen uns nicht weiter. Die eigentliche politische Frage besteht doch darin, wie die inhaltliche Ausrichtung der Stiftung künftig konkret aussehen soll. Hierzu gibt es zwei unterschiedliche Auffassungen: Die einen erwarten, dass sich die Stiftung mehr auf das Thema Nationalsozialismus verlagert; die anderen wollen, dass die Verbrechen des SED-Regimes im Vordergrund stehen. Dabei müssten eigentlich beide Seiten mit der Arbeit der Stiftung zufrieden sein. In Sachsen gibt es sowohl Gedenkstätten, die an die Verbrechen der NS-Zeit erinnern, als auch solche, die sich intensiv mit dem Thema SED-Diktatur befassen. Um ein paar Beispiele zu nennen: Die Gedenkstätte PirnaSonnenstein erinnert an die Ermordung von etwa 15 000 behinderten Menschen während der NS-Zeit. Die Gedenkstätte Zeithain stellt die Leiden der sowjetischen Kriegsgefangenen zwischen 1941 und 1945 in den Mittelpunkt. Die Gedenkstätte Bautzen erinnert an das ehemalige StasiGefängnis Bautzen II, aber auch an die politischen Gefangenen im Nationalsozialismus. Das DIZ Torgau schlägt mit den Haftanstalten „Fort Zinna“ und Brückenkopf in Torgau einen Bogen von der NS-Militärjustiz über die sowjetischen Speziallager, bis hin zur politischen Haft in der SEDDiktatur. Wie also soll die Ausrichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten künftig aussehen? Ausgerechnet zu dieser wegweisenden Frage finden Sie in Ihrem Antrag leider keine klaren Worte. Aus diesem Grund kann ich meiner Fraktion nur die Enthaltung empfehlen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Kühne von der AfD-Fraktion. Nun hat die Fraktion DIE LINKE das Wort; Kollege Sodann, bitte schön.
Franz Sodann Die Linke
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! AfD! Ihnen empfehle ich ganz schnell noch mal, in das Gesetz zu schauen, darin ist der Zweck der Stiftung ganz eindeutig definiert, und dann wüssten Sie auch, warum sie da ist. Vorliegend nun der Antrag seitens der Regierungskoalition zur Zukunft der Stiftung. Es ist unfassbar wichtig, sich mit der Stiftung und ihrem Werdegang zu beschäftigen; unfassbar ist dann doch dieser Antrag – mehr Schaufenster ging wohl am Ende nicht? Jetzt kommen Sie, da das Kind schon in den Brunnen gefallen und die Regierung eh zum Handeln gezwungen ist, mit so etwas um die Ecke und haben es mit Blick auf die letzte Legislatur CDU/SPD seit Jahren verabsäumt, strukturell und personell auf die Tätigkeiten und Aktivitäten der Stiftung einzuwirken. Im Gegenteil, Sie haben sich schützend vor die Arbeit des Geschäftsführers gestellt und somit auch vor die desaströsen Auswirkungen der Stiftung, den Entwicklungsstillstand, die Schieflage in der Wertigkeit und den Umgang mit Geschichtsepochen. Ich erinnere noch einmal: Projektgelder werden zu 80 % für die Zeit sowjetische Besatzungszone DDR und nur zu 20 % für die NS-Zeit ausgereicht – daran hat sich nichts geändert. Ich sage Ihnen, die Gedenkstätten als moderne zeithistorische Museen mit besonderen humanitären und bildungspolitischen Aufgaben stehen vor ganz neuen Herausforderungen. Das trifft insbesondere auch auf das Gedenken an den Nationalsozialismus zu. Wie Sie sagten, Frau Kliese, geht die Ära der Zeitzeugen zu Ende, und mit dem Ende endet das sogenannte kommunikative Gedächtnis, das über selbstverständliches Alltagswissen, über Ereignisse, Vorgänge und Gespräche verfügt, und wird abgelöst durch das kulturelle Gedächtnis, und dieses muss eben ohne Zeitzeugen auskommen, aber dafür umso mehr mit materiellen Hinterlassenschaften, die noch vorhanden sind. Um ihren Zweck künftig erreichen zu können, muss die Stiftung eine Antwort darauf finden, wie sie ihre humanitären Aufgaben – Aufklärung, Erinnerung, Bewahrung – auch ohne Zeitzeugen zu erfüllen gedenkt. Ein ganz konkretes Beispiel möchte ich anführen: Zu den authentischen Orten der Erinnerung an die NS-Verbrechen gehören die sogenannten frühen Konzentrationslager; und über Sachsen erstreckte sich ein derart dichtes Netz von diesen Lagern. In 79 Kommunen gab es insgesamt 110 Haftstätten. Bis 1937 waren in diesem frühen Konzentrationslager mehr als 30 000 Häftlinge inhaftiert und dieses dichte Netz, dieses System der frühen Konzentrationslager war für die Formierungsphase der NS-Herrschaft von großer Bedeutung. Dennoch ist es eben nicht wissenschaftlich erforscht, in der Öffentlichkeit kaum bekannt, und auch in der Gedenkpolitik des Freistaates spielen die frühen Konzentrationslager eine – freundlich gesagt – untergeordnete Rolle. Hier hat die Stiftung ein großes Aufgabenfeld vor sich, das bearbeitet werden muss. Denn die Zeit drängt, um die materielle Hinterlassenschaft, soweit sie noch vorhanden ist, überhaupt zu sichern. Für die Gedenkarbeit an sich gilt es neue Formen der Präsentation und der Wissensvermittlung zu finden; künstlerische Formen der Auseinandersetzung und Wissensvermittlung zum Beispiel. Auch der Einsatz elektronischer Medien wird eine größere Rolle spielen. Und davon, Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, ist in Ihrem vorliegenden Antrag weniger die Rede. Sie bleiben reichlich unkonkret und unverbindlich. Placebosätze reihen sich aneinander, und selbst die Begründung Ihres Antrages überholt den Inhalt des herbeizuführenden Beschlusses deutlich, denn da wird aus einem „sollte“ endlich „soll“. Angesichts der Herausforderungen für die künftige Gedenkstättenarbeit und in Anbetracht der an die Öffentlichkeit gelangten Querelen der Stiftung, namentlich die umstrittene Rolle des Geschäftsführers, sind Veränderungen in der Arbeit und Funktionsweise der Stiftung Sächsische Gedenkstätten unumgänglich. Die im Antrag geforderte regelmäßige Unterrichtung des Landtags über den Fortgang der Weiterentwicklung der Stiftung begrüßen wir ausdrücklich. Schließlich ist der Landtag der Haushaltsgesetzgeber der Stiftung. Auf dieser Basis können Öffentlichkeit und Parlament in sinnvoller Weise über die Entwicklung und die Anforderungen an die Gedenkstättenlandschaft diskutieren. Für die Zukunft der Arbeit der Stiftung sind jedoch auch folgende Kriterien zu klären und darauf hinzuwirken, dass diese im Entwicklungskonzept vorkommen: Die gedenkpolitische und förderpolitische Ausrichtung der Stiftung, die Überprüfung der Sachgerechtigkeit der Organisations-, Personal- und Finanzstrukturen, die Arbeit des Geschäftsführers der Stiftung und der Gremien, die Verfahren und Kriterien zur Verteilung der Stiftungsmittel. Das alles führt später zu mehr Transparenz. Nicht nur das Entwicklungskonzept, wie in Ihrem Antrag beschrieben, schafft Transparenz, sondern diese Punkte der Arbeit und die Art und Weise der Zusammenarbeit mit bürgerschaftlichen Initiativen und Fördervereinen. Geklärt werden muss auch die Frage, welche neuen Formen der Präsentation und der Wissensvermittlung nach dem Ende der Zeitzeugenschaft, für die NS-Geschichte entwickelt und praktiziert werden können und sollen. Doch zunächst und schnellstmöglich braucht es eine Regelung, die ein erneutes selbstherrliches und autoritäres Agieren – wie das von Herrn Reiprich – ausschließt. Mit einem personellen Wechsel ist es nicht getan, nicht umsonst stehen wir doch hier. Das ist eine Frage der Entwicklung der Dinge. Schauen Sie sich die letzten Jahre noch einmal an, Herr Modschiedler. Dennoch wünschen wir der heute endlich namentlich bekannten Findungskommission ein gutes Händchen, Weitblick und vor allem Ausgewogenheit als Basis für die Wahl des zukünftigen Nachfolgers in der Geschäftsführung. Wir werden uns einer Modernisierung oder Verbesserung der Gedenk- und Erinnerungskultur in diesem Lande nicht verweigern und Ihrem doch ungefährlichen Antrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Sodann für die Linksfraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ja, bitte; Herr Kirste, Sie haben das Wort.
Thomas Kirste AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Kollege Jörg Kühne hat bereits ausgeführt, dass der Antrag der Koalition völlig nichtssagend ist. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Man stellt sich die Frage, was Sie überhaupt damit bewirken wollen. Die Vermutung liegt nahe, dass er von etwas anderem ablenken soll; zum Beispiel von den Ungerechtigkeiten, die man dem ehemaligen Geschäftsführer der Stiftung (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ungerechtigkeiten?) Sächsische Gedenkstätten angetan hat. Siegfried Reiprich ist schon immer ein Querkopf gewesen, jemand, der sich nicht vom Zeitgeist und Obrigkeiten hat unterbuttern lassen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) jemand, der aus eigener Erfahrung weiß, wie es in einem Unrechtssystem zugeht. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) In der DDR wurde er wegen seiner kritischen Haltung zwangsexmatrikuliert – oder mit deutlichen Worten: Er wurde von der Universität geworfen. (Zurufe von den LINKEN) Später hat man ihn ausgebürgert, dazu genötigt, die DDR zu verlassen. So jemand, meine Damen und Herren, ist den geistigen Nachfahren der SED natürlich ein Dorn im Auge. (Beifall bei der AfD – Zurufe) Siegfried Reiprich wurde 2009 dennoch Geschäftsführer der Stiftung Gedenkstätten. Seitdem war er ständigen Angriffen von links ausgesetzt. Schon kurz nach der Berufung behauptete der damalige linke Landtagsabgeordnete Volker Külow, Reiprich sei eine gravierende personelle und erinnerungspolitische Fehlentscheidung. Solch ein Unfug. (Unruhe im Saal) Dass eine solche Attacke ausgerechnet von Volker Külow kam, war eine Dreistigkeit sondergleichen. Külow ist ein überführter Stasi-Spitzel, einer der Täter, unter denen Stasi-Opfer wie Reiprich damals leiden mussten. (Zurufe) In den nächsten Jahren setzten sich die Attacken natürlich fort. (Roland Ulbrich, AfD: Ihr wollt nur von euren Verbrechen ablenken! – Weitere Zurufe) Es wurde behauptet, die Geschäftsführer würden sich nur um die Aufarbeitung des DDR-Unrechts bemühen und sich nicht zur Genüge mit der NS-Zeit befassen – wie wir es gerade von Herrn Sodann gehört haben –, zu Unrecht, wie wir wissen. Es gibt eine Reihe von Gedenkstätten im Freistaat Sachsen, die besonderes Augenmerk auf die Zeit zwischen 1933 und 1945 legen, wie dies mein lieber Landtagskollege Kühne offen darlegte. Auch hier tut man dem ehemaligen Geschäftsführer wieder unrecht. Vor wenigen Monaten war der Höhepunkt der Angriffe von links. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Ende Juni setzte Reiprich einen Tweet ab, der durch die Medien ging. Er bezeichnete die Krawalle von Stuttgart indirekt als Bundeskristallnacht. Zugegeben, auch ich finde diesen Vergleich nicht ganz unproblematisch. Allerdings scheint es auch in diesem Hohen Hause einige Kritiker zu geben, die wenig mit Begriffen wie Ironie und Sarkasmus anfangen können, wie wir hier deutlich sehen. (Unruhe im Saal) Reiprich hat nach seinem Tweet eingesehen, dass er mit dieser Formulierung zu weit gegangen ist. In seiner offiziellen Entschuldigung schreibt er: „Der Tweet war ungeschickt und ein Fehler. Er war eine ironische Frage, die auch gefährlich provozierend war. Ich würde sie so heute nicht mehr schreiben.“ Damit hätte man es belassen können, doch zu solchem Großmut ist man aufseiten der LINKEN offensichtlich nicht fähig. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Um die Sache kurz zu machen: Der Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten wurde vorzeitig aus dem Amt gedrängt. (Zurufe) Im Namen meiner Fraktion kann ich Herrn Reiprich für seine intensive Arbeit der letzten zehn Jahre herzlich danken. (Beifall bei der AfD) Ich hoffe, dass sich ein würdiger Nachfolger finden wird, der sich ebenso wenig von politischen Maulkörben einschüchtern lässt, wie das Herr Reiprich tat. Denn wenn uns die Gedenkstätten im Freistaat eines lehren, dann das: Niemand hat das Recht, sich über die Menschenwürde und Meinungsfreiheit eines anderen hinwegzusetzen. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Herr Abg. Kirste von der AfD-Fraktion. (Hanka Kliese, SPD, steht am Mikrofon) An Mikrofon 1 gibt es eine Kurzintervention von Hanka Kliese. Bitte schön.
Hanka Kliese SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich möchte kurz auf den Beitrag von Herrn Kirste Bezug nehmen, weil er doch ein recht abenteuerliches ordnungspolitisches Verständnis offenbart. Glaubt man der Schilderung von Herrn Kirste, ist es so, dass mit einem Antrag der CDU, der GRÜNEN und der SPD die Linkspartei, die diesen Antrag übrigens gar nicht gut findet, versucht, von ihren Missetaten abzulenken. Allein das finde ich schon eine abenteuerliche Argumentation. Der zweite Punkt ist nicht etwa, dass Siegfried Reiprich, weil er ohnehin am Ende seiner Amtszeit war und weil er selber gesehen hat, dass er einen Fehler begangen hat, seine Amtszeit beendet, sondern eine Oppositionspartei aus dem Sächsischen Landtag Herrn Reiprich aus seiner Funktion gedrängt hat. Damit offenbaren Sie wirklich ein großes Verständnis unserer Gedenkstättenlandschaft und unserer politischen Landschaft in Sachsen. Herzlichen Glückwunsch. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kirste von der AfD-Fraktion möchte reagieren. Mikrofon 7, bitte.
Thomas Kirste AfD
Danke. Sie haben offensichtlich nicht richtig zugehört. Es ging um das Agieren, wie in Teilen der LINKEN immer wieder gegen Menschen, die eine andere Meinung haben, kundgetan wird. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber das darf man doch!) – Das darf man sicherlich. Aber man darf das sich letztendlich nicht auf das Arbeitsleben und das Berufsfeld auswirken lassen. Das ist genau das, was Sie schon zu DDR-Zeiten getan haben. Ihre Partei ist der Nachfolger der SED. Die haben den Leuten die Jobs weggenommen und die Lebensgrundlage der Leute genommen. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Sie können sich mal wieder beruhigen!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion auf die Kurzintervention. – Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Damit würde ich jetzt der Staatsregierung das Wort erteilen, wenn gewünscht. – Frau Staatsministerin Barbara Klepsch, bitte.
Barbara Klepsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag gibt mir zunächst die Gelegenheit, Sie über die derzeitige Situation der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft – so ist der vollständige Name der Stiftung – zu informieren. Ja, ich sage diesen Titel ganz bewusst, um die Bedeutung des Themas noch einmal zu unterstreichen. Der Stiftungsrat hat in seiner Sondersitzung – der Abg. Fritzsche ist bereits darauf eingegangen – am 21. Juli den Geschäftsführer Siegfried Reiprich mit sofortiger Wirkung freigestellt. Herr Kirste, ich habe ernsthaft überlegt, ob ich auf Ihre Äußerungen eingehe, weil ich, glaube ich, die Letzte wäre, die hier stehen und sich mit einem System identifizieren würde, das 40 Jahre gedauert hat. Ganz im Gegenteil. Aber der Stiftungsrat hat einen einstimmigen Beschluss gefasst – wohl wissend um die Verdienste von Herrn Reiprich. Dennoch sind die Äußerungen, die Herr Reiprich auf Twitter veröffentlicht hat, mit nichts zu rechtfertigen, und Konsequenzen sind daraus zu ziehen. Die Aufgaben eines Geschäftsführers waren und werden nie mit derartigen Äußerungen vereinbar sein. Ich glaube, das ist eine ganz klare Botschaft. Nun möchte ich gern kurz auf die derzeitige Arbeit der Stiftung zu sprechen kommen. Mit Blick auf die Arbeitsfähigkeit der Stiftung hat der Stiftungsrat beschlossen, dass der stellvertretende Geschäftsführer, Sven Riesel, mit sofortiger Wirkung vorläufig alle Aufgaben des Geschäftsführers bis zur Berufung einer neuen Geschäftsführung übernimmt. Ich möchte daher an dieser Stelle Herrn Riesel und dem gesamten Team der Stiftung Danke sagen, da sie in diesem Jahr vor einer großen Herausforderung standen und ihre Arbeit in der Tat engagiert und professionell fortgesetzt haben. Glauben Sie mir, das war in den letzten Wochen und Monaten nicht einfach. Der Stiftungsrat hat bereits die Weichen für die Nachfolge in der Geschäftsführung der Gedenkstättenstiftung gestellt. Auch dort möchte ich für die konstruktive und gemeinschaftliche Ausarbeitung der entsprechenden Eckpunkte, die die Mitglieder des Stiftungsrates erarbeitet haben, einen Dank aussprechen. Der Stiftungsrat hat eine zehnköpfige, paritätisch besetzte Findungskommission namentlich eingesetzt. In ihr arbeiten neben namhaften Expertinnen und Experten auch die Staatssekretärinnen Frau Dr. Gesine Märtens und Frau Dagmar Neukirch mit. Auch dafür ein Dankeschön. Ebenfalls in der Findungskommission vertreten sind die Zuwendungsgeberin der BKM sowie ein Vertreter des Wissenschaftlichen Beirats und ein Vertreter des Stiftungsrates. Ich möchte noch einmal betonen, dass alle vorgeschlagenen Persönlichkeiten ausnahmslos sofort ihre Mitwirkung signalisiert haben. Die erste Sitzung der Findungskommission hat per Telefonkonferenz stattgefunden. Man hat den konkreten Text der Stellenausschreibung formuliert bzw. sich darauf verständigt und die Maßgaben des Stiftungsrates beachtet. Die Stellenausschreibung ist ab morgen auf der Seite der Gedenkstättenstiftung einsehbar und wird auf weiteren einschlägigen Plattformen publiziert. Sie wird ebenfalls in überregionalen Zeitungen erscheinen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Nachbesetzung der Geschäftsführung der Gedenkstättenstiftung ist mit Sicherheit keine leichte Aufgabe. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Frühjahr kommenden Jahres auf der Basis eines Vorschlags der Findungskommission im Stiftungsrat eine gute Nachfolgeentscheidung treffen werden. Bis dahin wird der stellvertretende Geschäftsführer, Sven Riesel, die Geschäfte der Stiftung sowohl nach innen als auch nach außen vertreten, und mein Haus steht ganz eng an seiner Seite. Innerhalb der Stiftung selbst wurden die Gesprächsfäden wieder aufgenommen. Die Informationsketten sind gestärkt. Die Begleitung der Gedenkstätten – gerade jener in freier Trägerschaft – ist im Rahmen der beschränkten personellen Ressourcen der Stiftung intensiviert worden. Der stellvertretende Geschäftsführer setzt die Empfehlungen aus der Evaluation der Gedenkstättenstiftung um und kommt damit einem wichtigen Aspekt, den der hier zur Debatte stehende Antrag intendiert, nach. Er weiß ebenso wie die Staatsregierung um die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Stiftung in dem im Antrag beschriebenen Sinne. Ein zentraler Punkt ist dabei die Erarbeitung einer Entwicklungskonzeption. Mit dieser werden wir gemeinsam mit dem Stiftungsrat und der Geschäftsführung die langfristigen Weichen für eine zeitgemäße Arbeit der Gedenkstättenstiftung auf inhaltlicher und struktureller Ebene stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode – durch einen Beschluss vom 5. September 2018 – nicht nur das Ob, sondern auch den Inhalt einer solchen Konzeption vorgegeben. Auf dieser Grundlage ist in der Stiftung ein dezentraler Erarbeitungsprozess bereits in Gang gekommen, dessen Teilergebnisse der Stiftungsrat in der Sitzung im Dezember 2019 positiv gewürdigt hat. Coronabedingte Kontaktbeschränkungen zum einen und die längerfristige Krankheit des Geschäftsführers zum anderen führten dazu, dass Verzögerungen im weiteren Verlauf der Erarbeitung aufgetreten sind. Und ja, es wird ganz besonders deutlich, dass es eine der wichtigsten und dringendsten Aufgaben der zukünftigen Geschäftsführung sein wird, eine Entwicklungskonzeption vorzulegen. Sie soll in Sachsen gut wirken. Sie soll aber auch überregional verstärkt wahrgenommen werden, und zwar positiv und maßgebend. Aber neben den inhaltlichen Positionierungen braucht es dafür auch ausreichende Ressourcen. Auch darüber werden wir in den nächsten Wochen, wenn es um den Haushalt geht, sicherlich diskutieren müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte dem Landtag gern weiter über die Entwicklung der Stiftung berichten, sowohl über die im Juli 2020 in Gang gekommene personelle Veränderung an der Spitze der Stiftung als auch, wenn es um die weitere Entwicklung konzeptioneller Art geht. Vielen Dank auch für Ihre Unterstützung. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Klepsch. Jetzt das Schlusswort von Frau Dr. Maicher. Bitte.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst für die Debatte bedanken – für die kritischen Anmerkungen, aber auch für diejenigen Anmerkungen, in denen zum Ausdruck kam, dass die Rednerinnen wirklich verstanden haben, wozu es diesen Antrag braucht und warum es so wichtig ist, ihn hier im Landtag jetzt noch einmal zu thematisieren und das Anliegen zu bestärken. Es geht nicht darum, Geschichte in Denkmalen einzubetonieren oder eine Debatte über die problematischen Entwicklungen der letzten Jahre unter dem damaligen Geschäftsführer zu führen, sondern darum, den Blick nach vorn zu richten und besonders – das wird in dem Antrag deutlich – die Breite der Erinnerungslandschaft einzubeziehen. Es geht darum, zukünftig die Gedenkstättenstiftung so weiterzuentwickeln, dass erinnerungskulturelle Akteure, Initiativen, ehrenamtliches Engagement viel stärker einbezogen werden, dass die wissenschaftliche Vernetzung stattfinden kann, dass die Bildungsarbeit eine wesentliche Rolle spielt, dass die Gedenkstättenpädagoginnen und -pädagogen einbezogen werden. All das steht in diesem Antrag. Es reicht aus meiner und unserer Sicht nicht, dass wir dazu einen Koalitionsvertrag haben, der zwischen Parteien verhandelt worden ist, sondern das gilt es auch hier im Landtag zu thematisieren. Deshalb ist das kein Schaufensterantrag, sondern ein wichtiges politisches Signal – auch für den Stiftungsrat, auch für die Stiftungsratsvorsitzende, die die Weiterentwicklung jetzt voranbringen kann. Die wesentlichen Punkte, auch was den Bericht an den Landtag angeht, wollen wir bestärken. Das ist in den letzten Jahren bei der Fortentwicklungskonzeption so nicht der Fall gewesen. Ich danke an der Stelle noch einmal allen erinnerungskulturellen Akteuren. Auch das ist Ziel des Plenums: eine Öffentlichkeit zu schaffen für die wichtige Demokratieund Bildungsarbeit und eben auch für die innovativen Ansätze, die gerade Jugendliche überall in Sachsen einbezieht und diese Bildungsarbeit möglich macht. Deswegen möchte ich nochmal dafür werben, diesen Antrag auch als Signal zu verstehen, dass das ein politischer Auftrag ist, auch wenn die Stiftung unabhängig arbeitet. Ziel ist, diese Bestärkung mit in die entsprechenden Gremien zu nehmen, für Transparenz bei der Weiterentwicklung zu sorgen, den Engagierten damit auch eine Wertschätzung entgegenzubringen. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, auch innerhalb der Koalition, dass wir das mit diesem Antrag auch weiterhin auf den Weg bringen können und die Ministerin dabei unterstützen, es im Stiftungsrat mit voranzubringen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 7/3830. Wer dieser Drucksache die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei sehr vielen Tagesordnungspunkt Tätigkeitsbericht des Sächsischen Berichtszeitraum: 1. April Drucksache 7/800, Unterrichtung durch Drucksache 7/3631, Beschlussempfehlung und die Stellungnahme Wie es üblich ist, erhält als Erster der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Herr Andreas Schurig, gemäß § 36 a der Geschäftsordnung das Wort. Er hat ausdrücklich darum gebeten, seinen Tätigkeitsbericht im Plenum vorstellen zu können. Das Präsidium hat für Andreas Schurig, für die Fraktionen und die Staatsregierung jeweils eine Redezeit von 10 Minuten festgelegt. Herr Schurig, Sie haben das Wort. Andreas Schurig, Sächsischer Datenschutzbeauftragter: Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist eine Premiere für Sie und für mich. (Vereinzelt Beifall des ganzen Hauses) Ich bedanke mich für die Möglichkeit, Ihnen meinen Tätigkeitsbericht auch im Plenum vorstellen zu dürfen. Ich halte dies für eine sinnvolle Ergänzung der parlamentarischen Diskussion. Wie immer umfasst unser Tätigkeitsbericht eine Vielzahl von Fällen und Themen, allerdings, und das wird schon durch die Struktur deutlich, stand ein Thema im Mittelpunkt des Berichtszeitraumes 2018, die DSGVO. Ich verwende bewusst das Kürzel, denn mit diesem Label wurde sie innerhalb kurzer Zeit die bekannteste EU-Verordnung in der deutschen Gesellschaft. Obwohl seit der Veröffentlichung der Verordnung im Europäischen Amtsblatt zwei Jahre vergangen waren, rückte sie erst kurz vor dem 25. Mai 2018 in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Wenn Sie sich erinnern, war das eine Mischung aus Sorge, die teilweise an Panik grenzte, Empörung über zu viel Bürokratie, verbunden mit horrenden Beratungsangeboten als Folge. Dabei waren viele der angesprochenen Regelungen längst im deutschen Datenschutzrecht vorhanden. Es wurde nichts Neues von der EU übergestülpt, sondern die vorhandene Umsetzungslücke des bisherigen deutschen Datenschutzrechts wurde deutlich. Ich war und bin über die Aufregung verwundert. Ich erwarte eigentlich, dass ein Unternehmen, das seine Ge-Stimmen dafür und einigen Stimmenthaltungen gilt die Drucksache 7/3830 als beschlossen. Wir kommen nun zu Datenschutzbeauftragten 2017 bis 31. Dezember 2018 den Sächsischen Datenschutzbeauftragten des Ausschusses für Inneres und Sport, der Staatsregierung schäfte in einer digitalen Gesellschaft realisiert, sich darüber klar ist, was es für Daten verarbeitet und wie das geschieht. Datenschutz ist sowohl im Hinblick auf Kundenbeziehung und auf Geschäftsabläufe essenziell für eine heutige Unternehmenstätigkeit. Die Aufsichtsbehörden wurden durch diese Aufmerksamkeitswelle vor neue Herausforderungen gestellt. Ein Zahlenvergleich möge das belegen. Vom 25. Mai 2017 bis zum 30. November 2017 hatten wir 312 Petitionen, also Eingaben von Personen und 220 schriftliche Beratungen von Unternehmen. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2018 hatten wir 810 Petitionen und 719 schriftliche Beratungen. Das ist eine Steigerung auf ungefähr das Dreifache. Daneben standen die noch ohnehin anfallenden Aufgaben der Aufsichtsbehörden, die Mitwirkung bei der Novellierung der nationalen Rechtsvorschriften. Mein Dank geht an das SMI für die hervorragende Zusammenarbeit (Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller: Kann ich wieder zurückgeben!) und die Einrichtung von neuen Entscheidungssträngen zwischen den Aufsichtsbehörden. Bereits 2016 war absehbar, dass dies zu einer noch stärkeren Belastung der Aufsichtsbehörden führte, die ohnehin schon am Anschlag ihrer Kapazität arbeiteten. In Sachsen war das nicht anders. Meine Mitarbeiter wurden und werden im hohem Maße beansprucht. Ich danke ihnen für ihr Engagement, das sie trotz der Überbelastung zeigten. Auch wenn mir mehr als 30 Mitarbeiter zur Verfügung stehen, muss ich immer noch feststellen, dass eine vollumfängliche Aufgabenerfüllung, die sich am Katalog der Datenschutz-Grundverordnung orientiert, damit nicht möglich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten und Informationen in digitaler Form wächst immer mehr. Damit einher geht ein Beratungs- und Kontrollbedarf, der sich auf einem gleichbleibend hohen Niveau eingepegelt hat. Hat dies alles etwas gebracht?, wurde ich dann immer gefragt, als das zweijährige Jubiläum der DSGVO anstand. In Deutschland war kein großer Umsturz zu erwarten, denn viele rechtliche Anforderungen waren schon vorhanden. Nachdem etwas Zeit seit dem Inkrafttreten der DSGVO verstrichen ist, lassen sich jedoch zumindest zwei Ergebnisse feststellen. Betroffene sind durch die im Zuge der DSGVO erfolgten Benachrichtigungen vielfach auf Datenverarbeitungen hingewiesen worden, die ihnen nicht mehr präsent waren. Sie sind dadurch generell aufmerksamer geworden. Unternehmen haben ihre internen Abläufe überprüft und aufgearbeitet, deutlich mehr als zur Geltungszeit des alten BDSG. Auf der anderen Seite ist deutlich geworden, dass auch ein solch grundlegendes und umfassendes Gesetzeswerk evaluiert und angepasst werden muss. Einzelne Regelungen, wie zum Beispiel die Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen bei der Ersterhebung von Daten, müssen praktikabel ausgestaltet und gegebenenfalls rechtlich angepasst werden. Hier sind Aufsichtsbehörden wie wir und der Gesetzgeber in der Pflicht, Auslegungen bei der anstehenden Evaluation der DSGVO und auch notwendige Änderungen vorzunehmen, die sowohl das Grundrecht der Betroffenen als auch die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen gewährleisten. Eine weitere Erfahrung war, dass viele Unternehmen und öffentliche Stellen in einer durch Digitalisierung geprägten Gesellschaft notwendigerweise immer Dienstleistungen und Produkte verwenden, deren technische Hintergründe für sie nicht mehr durchschaubar sind. Zum Beispiel betreibt ein Sportverein einen Online-Shop für den Fanartikelbetrieb, Restaurants verwenden Reservierungsplattformen. Sie alle sind willig, datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, können aber die verwendeten Dienste und Produkte überhaupt nicht einschätzen. Hier müssen wir Hilfen zur Verfügung stellen: Privacy by Design, Privacy by Default oder Zertifizierungen von Produkten sind dabei Schlagworte. Das ist meines Erachtens eines der vorrangig notwendigen Entwicklungsfelder des Datenschutzes in einer digitalen Gesellschaft. Zum Schluss noch zu meiner Behörde. Auch für sie war die Datenschutzgrundverordnung ein einschneidender Entwicklungsschritt. Wir haben damit weitgehend die Verwaltung, die bisher durch den Sächsischen Landtag gewährleistet wurde, übernommen. Sämtliche Institutionen, die zu einer Dienststelle gehören, waren neu zu bilden, Regelungen für Verfahrensabläufe zu formulieren und die haushälterische Verantwortung zu übernehmen. Diese Übernahme haben wir gut gemeistert. Mein Dank gilt all meinen Mitarbeitern, die sich hierbei engagiert haben. Der Landtagsverwaltung – von der Spitze bis hin zu den einfachen Mitarbeitern – möchte ich ebenfalls für die 26-jährige und immer noch anhaltende Unterstützung danken. Man merkt in einer solchen Situation erst, welche Arbeit darin steckt. (Beifall des ganzen Hauses) Für uns selbst ist dieser Übergang noch nicht abgeschlossen, da noch die Frage der endgültigen Unterbringung offen ist. Hierbei zeichnet sich eine gute Lösung in der Nähe des Landtags ab, die der Beratungsaufgabe des Sächsischen Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Parlament entgegenkommt. Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an unseren Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Ich habe vorhin vergessen zu fragen, ob die Berichterstatterin des Ausschusses, Sabine Friedel, das Wort wünscht. – Nein, dann würden wir jetzt in folgender Reihenfolge in der Aussprache verfahren: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Als Erster spricht für die CDU-Fraktion Kollege Markert.
Jörg Markert CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schurig. Uns liegt der Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten für die Zeit vom 1. April 2017 bis zum 31. Dezember 2018 vor. Zunächst einmal möchte ich, Herr Schurig, einen herzlichen Dank für diesen Bericht, in dem Sie die Anforderungen und Schwierigkeiten, aber auch die Herangehensweisen Ihrer obersten Staatsbehörde beschreiben, aussprechen. Dieser Dank richtet sich auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – vielen Dank für die geleistete Arbeit in einer schwierigen Zeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) In diesem Bericht wird wiederum ein erheblicher Arbeitsaufwand sichtbar. Insbesondere ist der Bericht auch dadurch gekennzeichnet, dass er einerseits einen Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und andererseits einen Zeitraum nach deren Inkrafttreten abbildet. Hierbei zeigt sich ein starker beziehungsweise erheblicher Anstieg der Posteingänge und der zu bearbeitenden Vorgänge. Ihre Arbeitsschwerpunkte ab dem 25. Mai 2018 machen aber auch deutlich, dass Ihr Tätigkeitsfeld vielschichtig ist. Neben der Bearbeitung von Beschwerden und Beratungen enthält er auch kuriose Anfragen. Das Letztere zumindest, Herr Schurig, dürfte in der statistischen Erfassung einer obersten Staatsbehörde relativ einmalig sein. Ich komme aber nun zum Inhalt. Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten auf der neuen DatenschutzGrundverordnung beruht, was nicht zuletzt mit der öffentlichen Sensibilisierung für dieses Thema zusammenhängt. Besonders oft kam es zu Beschwerden aufgrund des offenen E-Mail-Verteilerversandes sowie des Fehlversendens von Unterlagen. Es bestand offensichtlich große Unsicherheit darüber, wie zum Beispiel mit der Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung umzugehen ist. Da ist es gut, dass es die Behörde des Datenschutzbeauftragten gibt, um auch bei Unsicherheiten Aufklärungsarbeit leisten zu können. Eine größere Aufmerksamkeit in Ihrem Bericht hat der Bereich der Videoüberwachung eingenommen. Nach wie vor ist es offenbar so, dass installierte Kameras viel Aufmerksamkeit von Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat auf sich ziehen. Das wiederum hat ein aufwendiges Prüfverfahren seitens des Datenschutzbeauftragten zur Folge. Es zeigt sich auch an diesem Beispiel, dass die Sensibilisierung in der Bevölkerung in Fragen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts sehr hoch ist. Aus innenpolitischer Sicht zeigt sich in dem Bericht aber auch, dass es zu widerstreitenden Interessen zwischen dem Datenschutz auf der einen und berechtigten Sicherheitsinteressen auf der anderen Seite kommen kann. Im Bericht wird auf die gezielte Schleierfahndung und die datenschutzrechtliche Gefahr der Verbindung von Videoüberwachung und dem Abgleich mit anderen Datenbeständen verwiesen. Hierin zeigt sich im Grunde zweierlei: Es ist immer jede Maßnahme genau zwischen einem Sicherheitsbedürfnis auf der einen und dem größten Maß an Freiheitsrechten auf der anderen Seite abzuwägen. Die Sichtweise der Staatsregierung dazu ist, dass durch den automatisierten Abgleich eine Begrenzung der Eingriffstiefe stattfindet, da es nur bei positiven Treffern im Videoabgleich zur Weiterverfolgung und polizeilicher Kenntnisnahme kommt. Hierzu ist anzumerken, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte zwar im Grunde unangetastet bleiben muss, gleichwohl eine gewisse Eingriffsnotwendigkeit zur konsequenten Verfolgung unabdingbar ist und seitens der CDU durchaus befürwortet wird. Grundsätzlich gehen wir davon aus – Sie sind in Ihren Antworten zu den Fragen der Ausschussmitglieder bereits darauf eingegangen –, dass durch die weitere Digitalisierung vieler Lebensbereiche – etwa im Bereich von Gesundheitsdienstleistungen, aber auch im Bereich von Sicherheit – Ihr Arbeitsaufkommen weiter zunehmen wird. Es muss daher auch unser Ziel sein, dass der Datenschutz in Sachsen, der eben auch dem Schutzbedürfnis der Bürger Rechnung trägt, stark bleibt. Er dient auch dazu, dass politische Entscheidungen auch auf dieser Ebene überprüfbar sind und nicht zuletzt durch den Bericht an den Landtag öffentlich thematisiert werden. Sie beraten neben den Bürgern des Freistaates auch den Sächsischen Landtag und seine Gremien und stehen uns Abgeordneten als Ansprechpartner zur Verfügung. Das ist ein gutes Zusammenwirken. Für die Debatte im Innenausschuss, der sich zweimal mit dem Bericht befasst hat, kann ich feststellen, dass Ihr Bericht dort mit einem einstimmigen Votum zur Kenntnis genommen wurde. Für Ihre Aufgaben, Herr Schurig, wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dem Hohen Hause empfehlen wir, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Markert für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt Herrn Teichmann für die AfD-Fraktion um sein Wort.
Ivo Teichmann AfD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Datenschutzbeauftragter! Im Namen der AfD-Landtagsfraktion möchte ich Ihnen unseren herzlichen Dank ausrichten, insbesondere auch für den Tätigkeitsbericht, der sehr umfangreich war. Vor allem möchten wir uns bei dieser Gelegenheit bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern für die Arbeit, die in Ihrer Behörde geleistet wird, bedanken. Der Datenschutz ist immer etwas Lästiges. Der Datenschutz ist bei unseren Mandanten, Wählern und auch bei uns selbst als Betroffene nicht unbedingt das Lieblingsthema. Es wird viel geschimpft, weil damit viel Bürokratie verbunden ist. Sie sagen aber völlig zu Recht, dass dies in der zunehmend digitalisierten Gesellschaft ein ganz wichtiges Anliegen ist. Ich verrate kein Geheimnis: Ich selbst bin einmal als Mitarbeiter einer Behörde von Datenschutzverstößen betroffen gewesen. Ich weiß als Betroffener, wie wichtig es ist, dass ein Datenschutzbeauftragter in Sachsen in diesem Bereich für Recht und Ordnung sorgt. Das hat mir damals auch geholfen – insofern ist der Dank an dieser Stelle auch ein ganz persönlicher Dank an die Behörde und die Mitarbeiter. Wir verbinden unseren Dank mit dem Wunsch, dass die Behörde – ich hatte dies aus Ihrem Redebeitrag eingangs auch herausgehört und mich darüber gefreut – und Sie nach Lösungen suchen. Die Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO, gilt seit dem Jahr 2018. Wir alle hatten ein wenig Sorge mit Blick auf die Praktikabilität, Umsetzbarkeit und die Bürokratiebelastung. Wir haben gemeinsam nach Lösungen gesucht, sodass das notwendige Übel für alle – sowohl für die Behörden und Unternehmen als auch für die Bürger – tragbar ist. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das Ende kam sehr abrupt, aber dennoch vielen Dank. Wollen wir uns jetzt noch einmal darüber unterhalten, wie sich das mit der Kritik der Sitzungsleitung verhält? Wir hatten das alles schon; ich will das jetzt nicht wiederholen, weil wir nicht in der Schule sind. – Vielen Dank. Für die Fraktion DIE LINKE bitte ich nun Frau Kollegin Feiks ans Mikrofon.
Antje Feiks Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schurig! Auch ich möchte sehr gern mit einem Dank an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten beginnen und ihm sowie seinem Team herzlich danken – sowohl für die tagtägliche Arbeit als auch für den wirklich guten Bericht mit seinem hilfreichen Sachregister. Es zeichnet den Bericht aus, dass man sehr schnell die Dinge findet, nach denen man sucht. Die Lage nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der Justizrichtlinie für Sachsen wird sehr detailliert und sachlich problembezogen dargestellt. Ich finde, dass der Bericht zudem eine gute Weiterbildung in Sachen Datenschutzrecht ermöglicht. Man mag es nicht glauben: Trotz des Themas Datenschutz kommt der Bericht nicht etwa trocken daher, sondern man findet auch viele unterhaltsame Beispiele, die die Problemstellungen im Bereich Datenschutz in fast allen Lebensbereichen anschaulich darstellen. Die heutige Debatte zum Datenschutzbericht gibt einen guten Anlass, wichtige und unausweichliche Zukunftsfragen des Umgangs mit Daten gerade im Zuge von immens ansteigender Datafizierung und Digitalisierung in Sachsen, Europa und der Welt zumindest einmal anzureißen. Sie muss uns Anlass sein, um nach Wegen zu suchen, die damit verbundenen Herausforderungen für den Freistaat Sachsen zeitig genug zu thematisieren und dann auch zügig anzugehen. Die Corona-Pandemie hat den ohnehin schon bestehenden Digitalisierungstrend in wenigen Monaten erheblich beschleunigt. Damit treten grundsätzliche Themen und vor allem auch offene Fragen des Datenschutzes immer deutlicher zutage. Zur Einordnung unserer Perspektive auf Fragen des Datenschutzes und den sich daraus ableitenden Erfordernissen an die Gestaltung gehe ich kurz auf die europäische Perspektive ein; denn ohne die europäischen Entwicklungen kann man bei diesem Thema eben auch nicht über Sachsen reden. Ursula von der Leyen meinte in ihrer Rede zur Lage der Union beim Plenum des Europäischen Parlamentes am 16. September 2020, dass das kommende Jahrzehnt Europas digitale Dekade sein muss und dabei klare Prinzipien zu verfolgen sind, nämlich das Recht auf Privatsphäre und Zugang, freie Meinungsäußerung, freier Datenfluss sowie Cybersicherheit. Daraus ergibt sich ein ständiger und vermutlich auch wachsender Bedarf, Datenschutz an diese Entwicklungen – egal auf welcher Ebene – anzupassen. Weiterhin hat Frau von der Leyen in dieser Rede auf die beschleunigten Entwicklungen im Bereich Digitalisierung, insbesondere mit Blick auf „Konnektivität, digitale Kompetenzen und öffentliche Verwaltung“ verwiesen und angekündigt, dass zur Herstellung eines europäischen digitalen Raumes im Rahmen von „Next Generation EU“ eine europäische Cloud aufgebaut werden soll. Die von ihr dargestellten Ansätze könnten auch tatsächlich zielführend sein, wenn sie konsequent umgesetzt würden. Allerdings hege ich Zweifel daran, dass die ausgerufenen Ziele erreicht werden, wenn doch gleichzeitig verkündet wird, dass mit der neuen Industriestrategie die „Industrie beim doppelten grünen und digitalen Wandel die Führungsrolle“ übernimmt. Mit der Ankündigung, dass es der Markt richten werde und all den bisher gemachten Erfahrungen rücken die richtig gesetzten Ziele in weite Ferne. Das primäre Setzen auf den Markt zur Erreichung eines grundrechtsfreundlichen Umgangs mit Daten unter der Sicherstellung, dass – um im Bild von Frau von der Leyen zu bleiben – der Mensch im Mittelpunkt steht, scheint zu unterstellen, dass die Interessen der Digitalwirtschaft per se eine Garantie für den Schutz einer menschenbezogenen Gestaltung seien. Wir meinen, dass bei diesem Umgang mit dem Thema Datenschutz die Gefahr besteht, dass dieser zu einem Feigenblatt wird. Es ist eher zu erwarten, dass durch die Überantwortung der Durchsetzung des Datenschutzes an die Digitalwirtschaft der tatsächliche Schutz menschlicher und gesellschaftlicher Interessen Zweckdenken und Eigeninteressen zum Opfer fällt. Dass diese Logik der Marktüberlassung nicht funktionieren kann, zeigt sich in der politisch kaum noch beherrschbaren Situation des geradezu selbstherrlichen Umgangs von Datenkraken wie Facebook, Amazon oder Google. Bei den jüngsten Auseinandersetzungen wird sehr deutlich, was passiert, wenn man den Bock zum Gärtner gemacht hat. Wir sind überzeugt, dass erfolgversprechende Wege des Datenschutzes bei der Institution des unabhängigen Datenschutzes und seiner Stärkung ansetzen. Wir dürfen auch hier in Sachsen nicht der Illusion folgen, es gebe irgendwelche anderen Kräfte, welche diese Funktion ersatzweise übernehmen könnten. Neben der Stärkung des unabhängigen Datenschutzes muss ein weiterer Schlüssel die Einbeziehung der Menschen sein, denn nur so wird aktiver Datenschutz sichergestellt. Der vorliegende Bericht bietet eine gute Grundlage, den dank der guten Arbeit des Datenschutzbeauftragten erreichten Stand in Sachsen zu festigen. Dabei ist es ganz wesentlich, die konkrete Umsetzung der DatenschutzGrundverordnung und der Justizrichtlinie durch den Datenschutzbeauftragten weiter zu befördern und Auslegungs- sowie Anwendungsprobleme zeitnah zu beheben. Die dazu notwendigen Ressourcen müssen im nächsten Haushalt eingeplant werden. Wenn der Datenschutzbeauftragte auf Nachfrage hin antwortet – er hat es ja vorhin in seinem Bericht noch einmal ausgeführt –, dass der Aufwand für seine Tätigkeit tatsächlich eher zunimmt als abnimmt und der Raum für das Thema Datenschutz auch immer größer wird, dann ist es, so glaube ich, an uns, hier im Parlament bei der Haushaltsdebatte sehr genau darauf zu achten, dass die notwendigen Mittel eingestellt werden. Denn genau das haben wir an dieser Stelle in der Hand! Um noch einmal auf Europa zurückzukommen: Die Entschließung der Datenschutzkonferenz vom 7. November 2018 mit ihrem Appell, die E-Evidence-Verordnung wegen massiver datenschutzrechtlicher Bedenken zu stoppen, ist auch weiter hochaktuell, wie die laufenden Debatten im Europaparlament zeigen. Es handelt sich auch hier mitnichten um ein Sachsen nicht weiter berührendes Problem. Die Folgen dieser Verordnung werden den grenzüberschreitenden Austausch persönlicher Daten von Menschen in Sachsen betreffen, und es ist an Sachsen, den Schutz dieser persönlichen Daten seiner Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Das bedeutet, dass wir uns schon heute auf allen Ebenen dafür einsetzen müssen, dass persönliche Daten auch im Zuge der Strafverfolgung den Grundsätzen des Datenschutzes entsprechend geschützt werden. Hier täte die Staatsregierung gut daran, auch in diesem Punkt die Anregungen der Datenschützer in aktive Politik umzusetzen. Nochmals: Bei der E-Evidence-Verordnung handelt es sich nicht um eine von Sachsen abgehobene, entkoppelte europäische Angelegenheit. Im Gegenteil: Nicht nur, dass der Datenaustausch polizeilicher Daten unmittelbar mit der Bundes- und europäischen Ebene verbunden wird – Stichwort Schengen II –, vielmehr sind auch sächsische Expertinnen und Experten an der Entwicklung neuer Standards der IT-Forensik beteiligt, wie beispielsweise am „EU Horizon 2020“-Projekt mit dem Namen FORMOBILE nachvollzogen werden kann. Federführend ist diesbezüglich die Hochschule Mittweida. Sachsen arbeitet also an der Entwicklung neuer Standards polizeilicher Datenerhebung mit und würde gut daran tun, mit der Umsetzung der Erkenntnisse zum Datenschutz nicht auf eine Anleitung aus Brüssel zu warten, sondern selbst schnell aktiv zu werden. So gut, wie der Bericht des Datenschutzbeauftragten ist, so groß und vielfältig sind unserer Meinung nach auch die Herausforderungen in diesem Bereich. Der Freistaat muss zu einer proaktiven Datenschutzpolitik kommen, und die Staatsregierung muss die Weichen dafür stellen. Konkret bedeutet das, die Arbeitsvoraussetzung des Datenschutzbeauftragten vorausschauend so zu gestalten, dass er den wachsenden Aufgaben gerecht werden kann. Ganz in diesem Sinne unterstützen wir das von ihm vorgeschlagene Kompetenzzentrum für Datenschutz. Wir hoffen, dass sich dann, wenn wir den Haushalt verabschieden, alle an den heutigen Tag und die Debatte erinnern sowie an das, was Herr Schurig uns hier zur Einleitung seines Berichts gesagt hat, sodass wir die notwendigen Entscheidungen treffen können und die nötigen Mittel eingestellt werden. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte jetzt Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN ans Mikrofon.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schurig, es war mir eine große Freude, Sie heute in diesem Hohen Hause am Rednerpult gesehen und der Vorstellung dieses Tätigkeitsberichts gelauscht zu haben. Wir GRÜNE haben uns schon länger bei den Geschäftsordnungsverhandlungen dafür eingesetzt, dass Sie genau das dürfen. Nun sind Sie ja, da Sie von der Mehrheit des Landtags gewählt wurden, eine Person, bei der man sich durchaus anhören sollte, was sie zu sagen hat. Sie haben eine Kontrollfunktion, Sie sind mit einem großen Vertrauen ausgestattet worden, und deshalb freut es mich, dass wir uns am Anfang dieser Legislaturperiode in der Koalition darauf einigen konnten, dass Sie zukünftig Ihre Berichte vorstellen und uns nicht nur schriftlich, sondern auch verbal mitteilen können, welche Herausforderungen Sie sehen; denn man weiß ja: So furchtbar viele Leute lesen dann den Bericht in diesem Parlament vielleicht doch nicht. Deshalb ist es gut, noch einmal die zentralen Herausforderungen durch den Datenschutzbeauftragten zusammengefasst zu bekommen. Auch jenseits der Fachpolitiker ist uns dies ein wichtiges Anliegen gewesen. Daher ist es nur konsequent, dass Sie heute in dieser Art und Weise die Vorstellung tätigen konnten und erstmals seit 20 Jahren wieder ein Sächsischer Datenschutzbeauftragter hier vor diesem Hohen Hause sprechen konnte. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Schon allein deshalb ist das ein besonderer Datenschutzbericht, aber eben nicht nur deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen. In den Zeitraum des Berichts von Andreas Schurig fällt vor allem das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Rund um den 25. Mai 2018 war der Datenschutz in aller Munde, nur leider nicht nur im positiven Sinne. Zu aufgeregt war – Herr Schurig, dem kann ich mich anschließen – die Debatte. Zu wenig Kenntnisse gab es vom Datenschutzrecht, und zu wenige Fürsprecher hatte es auch zu diesem Zeitpunkt. Viele Menschen kannten ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung teilweise gar nicht, und zu vielen Institutionen, Unternehmen und auch Ämtern war der Datenschutz bis dato eher eine lästige Pflichtaufgabe. Die Datenschutz-Grundverordnung war daher, werte Kolleginnen und Kollegen, auch eine Art Weckruf für viele, und der Informations- und Beratungsbedarf in der Folge war enorm. Das zeigen der signifikante Anstieg der Postein- und -ausgänge beim Datenschutzbeauftragten um 60 %, der Anstieg der Beschwerden um fast 250 % und der Zuwachs der Meldungen von Datenschutzpannen nach Artikel 33 der Datenschutz-Grundverordnung um das 16-Fache. Der Datenschutzbeauftragte musste in der Zeit jedoch nicht nur Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmern beratend zur Seite stehen. Er hat auch die Gesetzgebungsverfahren der Staatsregierung zur Durchführung der Datenschutzgrund-Verordnung und zur Umsetzung der JI-Richtlinie umfassend begleitet. Sehr geehrter Herr Schurig, Sie und Ihre Mitarbeiter haben diese große Herausforderung unaufgeregt gemeistert, obwohl Sie zeitgleich noch Ihre Behörde selbst auf unabhängige Beine stellen mussten. Dafür gebührt Ihnen und Ihrem Team auch von unserer Seite und von diesem Hohen Hause ein ganz großer Dank. Werte Kolleginnen und Kollegen! In den Berichtszeitraum fallen aber auch einige herausragende Ereignisse, die es zu beleuchten lohnt. So fällt in den Berichtszeitraum die Überwachung von Personen im Umfeld des Fußballvereins BSG Chemie Leipzig im Rahmen eines letztlich eingestellten Strukturermittlungsverfahrens. Im Rahmen dieser Ermittlung wurden 56 118 Verkehrs- und 838 Bestandsdatensätze erhoben. Von den Überwachungen möglicherweise auch des absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensführung waren nicht nur Beschuldigte, sondern im Umfeld auch Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Journalistinnen und Journalisten betroffen. Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Kontrolle wurde deutlich, dass es bei der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft und der Polizei keine standardisierten Abläufe zum Umgang mit besonders geschützter Kommunikation gab. Kommunikationsinhalte, die nach der StPO eigentlich unverzüglich zu löschen waren, wurden teilweise über zweieinhalb Jahre gespeichert. Dabei handelt es sich nicht um ein paar Akten oder ein paar Audiodateien. Im Fall einer Anschlussinhaberin wurden allein um 324 Kommunikationsereignisse aufgezeichnet und über 500 Seiten Protokolle gespeichert und anschließend aufbewahrt. Obwohl die Polizei die Identität der Betroffenen kannte, wurde sie nicht über die Abhörmaßnahmen unterrichtet, wie es die StPO eigentlich nach Abschluss der Ermittlungsverfahren vorsieht. Die fehlende Unterrichtung der Betroffenen und die rechtswidrige Speicherung von Daten im Kernbereich privater Lebensgestaltung führte letztlich zu einer, wirklich eher selten ausgesprochenen, Beanstandung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten gegenüber dem LKA und der Staatsanwaltschaft. Im Ergebnis wurden dann in beiden Behörden Maßnahmen zur Schulung und zur Sensibilisierung eingeleitet, die die Einhaltung grundrechtsschützender Verfahrensvorschriften zum Inhalt haben. Trotzdem ist es aus unserer Sicht erschreckend, wie wenig Beachtung gerade solche Regelungen bis dato fanden, die eigentlich dem elementaren Grundrechtsschutz der Betroffenen dienen. Schulungen zu diesem Thema sollten aus unserer Sicht regelmäßig stattfinden, und auch technischorganisatorische Maßnahmen zur Vermeidung solcher Datenschutzverstöße gilt es jetzt einzuleiten. Der im vergangenen Jahr bekannt gewordene Fall eines überwachten und ebenfalls nicht unterrichteten Strafverteidigers macht deutlich, dass datenschutzrechtliche Schulungen auch in den Sicherheitsbehörden eine zu kurze Halbwertzeit aufweisen. Auch vor dem Hintergrund dieses Falls haben wir GRÜNEN bei den Koalitionsverhandlungen sehr stark auf eine Ausweitung der Berichts- und Benachrichtigungspflichten gegenüber den Betroffenen oder auch dem Datenschutzbeauftragten gedrängt. Dies gilt es nun auch zeitnah in der Koalition zusammen mit dem Innenministerium umzusetzen. Ebenfalls in den Berichtszeitraum fielen zwei Urteile sächsischer Amtsgerichte im Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen sächsische Polizeibedienstete, die rechtswidrig, also ohne rechtliche Grundlage, personenbezogene Daten aus polizeilichen Datenbanken abgerufen haben und zu einem Bußgeld verurteilt wurden. Ich hoffe sehr, dass mit solchen Fällen, aber auch mit der klaren Haltung des Datenschutzbeauftragten und der Justiz die Hemmschwelle steigt, ohne dienstlichen Grund nach Personen im polizeilichen Datenpool zu suchen. Leider ist auch das Landesamt für Verfassungsschutz immer wieder Ort datenschutzrechtlicher Kontrollen und festgestellter Verstöße. Für die Klarstellung, dass in den Fällen der Förderung aus dem Programm „Weltoffenes Sachsen“ keine personenbezogenen Daten vom Verfassungsschutz an die Bewilligungsbehörden übermittelt werden dürfen, bin ich Ihnen, Herr Schurig, ausdrücklich dankbar. Ich hoffe, dass solche Ansinnen, die schlussendlich die Zivilgesellschaft, die sich jeden Tag aufs Neue für unsere Demokratie engagiert, unter den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit stellt, damit endgültig vom Tisch sind. Bereits im letzten Tätigkeitsbericht wurde überdies der schwerwiegende Verstoß des Landesamtes gegenüber einem damals in Sachsen lebenden promovierten Ingenieur bekanntgemacht. Drei seiner Arbeitgeber beendeten das Arbeitsverhältnis ohne Begründung, nachdem sie vom Landesamt für Verfassungsschutz über dessen angebliche extremistischen Bestrebungen informiert wurden. Er war zu diesem Zeitpunkt Vorbeter in einem arabischen Studentenklub. Das Ende vom Lied waren die Beanstandung gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz und ein Schaden für den Freistaat Sachsen in Höhe von insgesamt sehr hohen 145 000 Euro – die Summe, die wegen der rechtswidrigen Übermittlung der Daten und des damit entgangenen Verdienstes an den Betroffenen gezahlt werden musste. Der Vorfall zeigt eindrücklich: Rechtswidriges Handeln von Sicherheitsbehörden im Bereich des Datenschutzes kann also nicht nur Reputation, sondern auch viel Geld kosten, und das gilt es, werte Kolleginnen und Kollegen, in Zukunft dringend zu vermeiden. Dass sich das Landesamt allerdings bis heute weigert, dem Betroffenen Auskunft über die Daten zu geben, die es an seine Arbeitgeber übermittelt hat, ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Ich möchte an dieser Stelle die dringende Bitte an die Adresse des Innenministers richten, sich des Vorgangs noch einmal anzunehmen und zu schauen, ob die Auskünfte nicht doch mittlerweile erteilt werden können. Zum Schluss möchte ich noch einmal unsere grüne Forderung nach einer besseren personellen und finanziellen Ausstattung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten deutlich machen. Gerade vor dem Hintergrund des Aufgabenanfalls, weswegen teilweise kaum Schulungen für Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeiter im Datenschutz stattfinden, wegen der fehlenden Kapazitäten für Regelkontrollen, also dem originären Geschäft des Datenschutzbeauftragten, oder für die Beratung der Wirtschaft, von Vereinen oder freien Berufen und im Rahmen der bereits massiv gestiegenen und heute schon mehrfach erwähnten Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung benötigt der Sächsische Datenschutzbeauftragte dringend das benötigte Personal, und das heißt aus unserer Sicht mehr Personal. Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet uns, die Aufsichtsbehörden personell auskömmlich auszustatten. Wir haben uns im Koalitionsvertrag mit CDU und SPD auf eine Stärkung verständigt, die wir nun auch im Sächsischen Doppelhaushalt umsetzen müssen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mit einem sinngemäßen Zitat von Edward Snowden, mittlerweile auch breit selbst in CDU-Kreisen zitiert, dessen Leitgedanke uns als Gesetzgeber nicht nur mit Blick auf den Datenschutz bewusst sein sollte: „Zu argumentieren, dass man keine Privatsphäre brauche, weil man nichts zu verbergen habe, ist so, als würde man sagen, dass es keine Freiheit der Meinungsäußerung brauche, weil man nichts zu sagen habe.“ In diesem Sinne gilt es, konsequent weiter für einen starken Datenschutz im Freistaat Sachsen einzutreten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt spricht Kollege Pallas für seine Fraktion SPD.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Andreas Schurig! Ich freue mich, dass wir heute den Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten 2018 im Landtag diskutieren. Nach langer Zeit konnte mit Andreas Schurig ein Datenschutzbeauftragter seinen Bericht hier im Plenum selbst einbringen. Ich finde das angesichts der wichtigen Rolle, inzwischen noch wichtigeren Rolle des Datenschutzbeauftragten und der Wichtigkeit seiner Aufgaben mehr als angemessen. Ich möchte für die SPD gern einen Grundsatz voranstellen: Wirksamer Datenschutz ist gut für Sachsen. Ein guter Datenschutzstandard sichert nicht nur das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, sondern ist auch ein Standortvorteil für die sächsische Wirtschaft. Gerade die inzwischen nicht mehr ganz so neue Datenschutz-Grundverordnung hat weltweit für einen Schub bei diesem Thema gesorgt. Die DSGVO war ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung des Datenschutzes für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, was vor dem 25. Mai 2018 alles behauptet wurde. Angeblich stand wegen der Datenschutz-Grundverordnung der Weltuntergang kurz bevor. Nun, die Sonne ist an diesem Tag – es war ein Freitag – trotzdem aufgegangen, auch an jedem weiteren Tag bis heute. (Zuruf von den LINKEN) Die Unkenrufe haben sich nicht bestätigt, und es waren einfach viele Unsicherheiten und Panikmache dabei. Einige schwarze Schafe haben dabei sicherlich ordentlich Geld gescheffelt. Was sich aber mit der DSGVO bestätigt hat, ist, dass die Leute weltweit mehr über ihre Daten und den Umgang damit wissen wollen und dass sie auch einmal beim Datenschutzbeauftragten nachfragen, ob bestimmte Datenverarbeitungen korrekt sind. Der Bericht des Datenschutzbeauftragten legt dies in Zahlen eindrucksvoll dar. Er hat es selbst eingeführt, auch die Vorredner(innen) haben die Zahlen genannt. Ich möchte zusammenfassend auf den Punkt bringen, dass es zweieinhalb Mal mehr Beschwerden als im Vorjahreszeitraum gegeben hat, dreimal so viele Beratungen und 16-mal so viele Meldungen von Verletzungen des Schutzes persönlicher Daten gemäß Artikel 33 DSGVO. Die Zahlen zeigen: Die DSGVO wirkt. Sie zeigen aber auch: Ein wirksamer Datenschutz bedingt einen wirksamen und handlungsfähigen Datenschutzbeauftragten als unabhängige Aufsichtsbehörde. Als Regierung und Parlament sind wir daher gefordert, dem Datenschutzbeauftragten die notwendige Unterstützung dafür zu geben. Leistungsfähig und wirksam ist der Datenschutzbeauftragte, wenn er ausreichend gutes Personal hat, um die Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft erfüllen zu können. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, den Sächsischen Datenschutzbeauftragten personell und finanziell zu stärken. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, dass die Frage der ausreichenden Personalausstattung durchaus ein Dauerproblem und eine Daueraufgabe im Rahmen der letzten Koalition war. Wenn ich an die letzten Haushaltsverhandlungen denke, bei denen wir – ich sage es einmal flapsig – tröpfchenweise Verbesserungen hart erkämpfen mussten, dann stelle ich fest, dass diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag sehr wichtig ist. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass es für uns als SPD – ebenso für die GRÜNEN, wie wir gerade gehört haben – eine wichtige Thematik im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen ist, um mehr Beratungen und Kontrollen durch den Datenschutzbeauftragten zu ermöglichen und die sonstigen gestiegenen Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung zu bewältigen. Dafür gutes Personal zu bekommen ist alles andere als ein Selbstläufer. Der Fachkräftemarkt in dem Bereich ist nahezu leergefegt. Wir müssen auch mit attraktiven Arbeitsbedingungen hier am Standort Dresden diesen Nachteil auflösen helfen. Familienfreundlichkeit und attraktive Teilzeitregelungen sind die Vorteile, mit denen der öffentliche Dienst punkten kann. Der Bericht des Datenschutzbeauftragten und die Erfahrungen der letzten Monate zeigen insbesondere die Notwendigkeit von mehr Beratungskapazität. Der Datenschutzbeauftragte ist darauf bereits in seiner Rede eingegangen, und auch andere Redner(innen) haben das ausgeführt. Uns haben seit Inkrafttreten der DSGVO viele Bürgerinnen und Bürger, speziell Selbstständige oder Vereinsvorstände, angeschrieben, weil sie Fragen zum Datenschutz hatten oder haben. Vielen von ihnen und erst recht den Datenschutzbeauftragten wird es nicht anders gehen. Der Bedarf für Beratungen in Zivilgesellschaft und Wirtschaft ist gestiegen und wird weiter steigen. Daher ist es höchste Zeit, das Thema gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten strukturell und finanziell beherzt anzugehen. Wir als SPD-Fraktion plädieren – nicht erst jetzt, sondern schon länger – für ein neues Kompetenzzentrum für Beratungen beim Datenschutzbeauftragten. Dieses soll insbesondere Firmen und Vereine in Datenschutzfragen beraten. Wir würden damit eine Dienstleistung schaffen, die den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft hilft. Der Vorteil liegt aber auch in einer größeren Transparenz der Aufgabenentwicklung und des Stellenbedarfs in dieser Aufgabe der Beratung. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und global agierender Konzerne, die teilweise personengebundene Daten in Größenordnungen von mehreren Hundert Millionen Datensätzen halten und weltweit bewegen, kann die DSGVO zwar als Meilenstein, aber dennoch nur als Zwischenschritt angesehen werden. Die gesetzgeberischen Herausforderungen bzw. die vor uns liegenden Aufgaben wurden angerissen. Das betrifft auch uns in Sachsen unmittelbar. Im Spannungsfeld zwischen Digitalisierung und Datenschutz betrifft das nicht nur die großen Konzerne im Silicon Valley, die Facebooks und Googles dieser Welt, und die Frage, wie sie mit den Daten ihrer Kundinnen und Kunden umgehen. Auch der Staat muss immer und fortwährend prüfen, ob er mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger angemessen umgeht. Einige Beispiele für Verstöße hat Valentin Lippmann bereits in seiner Rede angesprochen; ich will das nicht wiederholen. Ich möchte aber einen Punkt hervorheben, den ich für sehr markant und wichtig halte. Hierbei geht es um den Stil des Datenschutzbeauftragten, wie er mit solchen Fragen und Problemen umgeht. Ich habe sehr häufig im Innenausschuss oder auch in Gesprächen erlebt, dass er bei Herausforderungen, vor denen auch Sicherheitsbehörden stehen, weil sie mit Daten auch umgehen müssen, nicht zuvorderst als Kontrollinstanz und mit der „harten Hand“ gegen diese Interessen vorgeht, sondern dass er immer versucht, eine Lösung zu finden, wie die Aufgaben der Sicherheitsbehörden und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in ein bestmögliches Verhältnis zu bringen sind. Sehr zielorientiert – dafür möchte ich ausdrücklich noch einmal persönlich danken, da ich das für eine sehr, sehr gute Arbeitsweise und für einen guten Stil halte. Danke schön. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Trotzdem: Im Bereich des Datenschutzes durch den Staat müssen auch wir immer besser werden. Es bleibt für uns hier im Parlament eine Daueraufgabe. Als SPD wollen wir gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten, dem ich auch als Mitglied des Innenausschusses für die konstante und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Parlament herzlich danke, diese Aufgabe konsequent lösen. Ich hoffe, dass Sie dabei im Interesser der Bürgerrechte und der sächsischen Wirtschaft an unserer Seite sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Wir hörten gerade den Kollegen Pallas. Er sprach für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt eine weitere Rederunde eröffnen, wenn es Redebedarf aus den Fraktionen gäbe. – Das kann ich nicht erkennen. Möchte die Staatsregierung das Wort ergreifen? – Bitte, Herr Staatsminister Prof. Wöller spricht jetzt für die Staatsregierung.
Prof. Dr. Roland Wöller
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch in diesem Jahr gibt mir der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten die Möglichkeit, mich bei Herrn Schurig und seinen Mitarbeitern herzlich zu bedanken. Sowohl im Berichtszeitraum 2017 bis 2018 als auch in jüngster Vergangenheit ist unsere Zusammenarbeit stets konstruktiv gewesen. Kritik wurde wertschätzend und im gegenseitigen Verständnis geäußert. Das war auch bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung so. Diese gilt – wie Sie wissen – seit dem 18. März 2018 und war so etwas wie eine Zäsur im Datenschutzrecht. Sämtliche sächsische Behörden waren gefordert, sich an die entsprechenden Regelungen anzupassen. Ich freue mich sehr, dass auch vor diesem Hintergrund überwiegend einvernehmliche Lösungen zwischen den Behörden und unserem Datenschutzbeauftragten gefunden werden konnten. Die Hinweise und Empfehlungen von Herrn Schurig haben die betreffenden öffentlichen Stellen meist unverzüglich umgesetzt. Das zeigt der vorliegende Bericht sehr deutlich, und zwar trotz einer für alle sehr herausfordernden Zeit. Wie schon in den Vorjahren fehlt es an schwerwiegenden Konfliktpunkten. Meine Damen und Herren! Die Stellungnahme der Staatsregierung enthält daher, abgesehen von Sachstandsmitteilungen und aktuellen Hinweisen, nur sehr vereinzelt Richtigstellungen. In meinen Augen liegt das auch an den Bediensteten im öffentlichen Dienst. Vielen ist Datenschutz selbst ein wichtiges und persönliches Anliegen. Wo es um die konkrete Implementierung der DatenschutzGrundverordnung ging, wurde dies in der Regel sehr engagiert vorangetrieben. Dafür gilt den betreffenden Angestellten und Beamten mein herzlicher Dank. Ihr positives Engagement zeigt: Unsere Verpflichtung zur informationellen Selbstbestimmung ist nicht nur ein Bekenntnis, sondern wird in der sächsischen Verwaltung gelebt. Ein Beleg für die Einstellung ist übrigens die Einrichtung des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung. Ich bin Herrn Schurig sehr dankbar, dass wir gerade bei diesem innenpolitisch wichtigen Thema gute Lösungen gefunden haben. Denn wenn wir auch nicht in einhundert Prozent der Fälle die gleiche Sichtweise haben, zeigt unsere gute Zusammenarbeit für mich sehr deutlich: Sicherheit und Datenschutz lassen sich bei konstruktivem Herangehen nicht gegeneinander ausspielen. Meine Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung wird auch künftig alles dafür tun, den wachsenden datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungsarbeit gerecht zu werden, und dies geht nur zusammen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Herzlichen Dank. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen Wahlprüfungsausschusses Drucksache 7/3863 Drucksache 7/3864 Drucksache 7/3865 (Aktenzeichen: Drucksache 7/3866 Drucksache 7/3867 Es lag ein Wunsch nach Aussprache vor. Das Präsidium hat für die Fraktionen und die Staatsregierung eine Redezeit von je 10 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Zunächst kommt die CDU zu Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Dr. Meyer.
Dr. Stephan Meyer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns heute in diesem Hohen Hause mit den Beschlussempfehlungen und Berichten des Wahlprüfungsausschusses zu den Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahlen zum 7. Sächsischen Landtag zu beschäftigen. Sie erinnern sich: Der wesentliche Vorwurf lag darin, dass der Landeswahlausschuss am 5. Juli 2019 die Landesliste der AfD lediglich mit den Listenplätzen 1 bis 18 zugelassen habe und dass dadurch die Wahl – so formulierte es der Einspruchführer – an einem Fehler gelitten habe und ungültig sei. Noch vor der Landtagswahl erhoben der AfDLandesverband sowie weitere Listenkandidaten gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses Verfassungsbeschwerde beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Dort gab man den Beschwerdeführern insoweit recht, dass ausgehend von einer zulassungsfreundlichen Auslegung ein Wahlvorbereitungsfehler in der fehlenden Einheitlichkeit der Listenaufstellungsversammlung nicht erkannt wurde. Bekanntlich ließ der Sächsische Verfassungsgerichtshof (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Prof. Wöller. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/3631 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Die Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport, Drucksache 7/3631, einstimmig zugestimmt und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf und Berichte des zu Wahleinsprüchen (Aktenzeichen: 1011.07.07) (Aktenzeichen: 1011.07.08) 1011.07.09, 1011.07.10, 1011.07.17) (Aktenzeichen: 1011.07.11) (Aktenzeichen: 1011.07.12) die AfD-Landesliste daraufhin zu, allerdings eben nur bis Listenplatz 30. Für die Listenplätze ab 31 blieb es bei der Streichung; denn nach Überzeugung des Verfassungsgerichtshofes stellte der Wechsel des Wahlverfahrens vom Einzelwahlverfahren zum Blockwahlverfahren während eines laufenden Wahlvorgangs einen die Listenkürzung selbstständig tragenden Grund dar. Ich zitiere aus dem Urteil: „Die Bewertung des Landeswahlausschusses, der AfD-Landesverband habe mit dem Wechsel des Wahlverfahrens während eines laufenden Wahlvorgangs einen schweren Fehler bei der Auswahl, Aufstellung und Nominierung von Wahlbewerbern begründet, ist“ – ich betone es – „rechtlich vertretbar.“ Zur Begründung führte der Sächsische Verfassungsgerichtshof weiter aus – ich zitiere –: „Der Wechsel des Wahlverfahrens während des Wahlvorganges begründet für sich genommen einen schweren Fehler bei der Auswahl, Aufstellung und Nominierung von Wahlbewerbern, und zwar unabhängig davon, ob konkret einzelne Bewerber in ihren Chancen tatsächlich erheblich beeinträchtigt und ob in der Aufstellungsversammlung gegen diesen Wechsel Einwendungen erhoben worden waren.“ Ich möchte das noch einmal in aller Deutlichkeit hervorheben: Dass die Listenaufstellungsversammlung der AfD während des Wahlvorgangs das Verfahren geändert hat, indiziert bereits abstrakt für sich genommen einen so schweren Fehler, dass die Kürzung der auf diesem Fehler basierenden Liste rechtlich vertretbar ist.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege Dr. Meyer?
André Barth AfD
Recht herzlichen Dank. Herr Dr. Meyer, ich habe eine Verständnisfrage. Ich habe Ihnen genau zugehört. Sie haben ausgeführt, das Verfassungsgericht habe festgestellt, dass es ein eigenständiger Wahlfehler sei, dass – wie Sie gesagt haben – während der Wahlhandlung – so haben Sie es ausgeführt – das Wahlverfahren geändert wurde.
André Barth AfD
Dann haben Sie anschließend – –
André Barth AfD
Ich habe eine Verständnisfrage, weil nicht zusammenpasst, was er gesagt hat. Deshalb will ich mir das noch einmal erklären lassen. Danach haben Sie ausgeführt, dass der Verfassungsgerichtshof – – (Zurufe von der CDU: Die Frage!)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt kommt die Frage, Kollege Barth!
André Barth AfD
Ist es zutreffend, Herr Dr. Meyer, dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom Monat Juli ausgeführt hat, dass der Wechsel des Wahlverfahrens ein eigenständiger Fehler sei, oder ist es nicht zutreffend, dass der Verfassungsgerichtshof lediglich ausgeführt hat, (Zurufe von der CDU) dass es eine rechtliche Ansicht ist, die vertretbar sei, dass dies ein durchgreifender Wahlfehler wäre?
Dr. Stephan Meyer CDU
Herr Barth, ich habe sowohl aus dem Urteil zitiert als auch aus der Begründung zu diesem Urteil. In der Begründung zu diesem Urteil – ich kann es gern noch einmal vortragen – heißt es – Zitat –: „Der Wechsel des Wahlverfahrens während des Wahlvorgangs begründet für sich genommen einen schweren Fehler.“ Folglich hat der Verfassungsgerichtshof sowohl in seinem Urteil als auch in der Begründung klar festgestellt, dass das Verfahren so, wie Sie es gewählt haben, nicht rechtens ist. Ich möchte deutlich machen, dass das, was ich hier sage, nicht die Worte des Berichterstatters Meyer sind, sondern es sind die Feststellungen des höchsten sächsischen Gerichtes. Das ist hier mit aller Deutlichkeit zu sagen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) entscheiden, was das Verfassungsgericht entschieden hat. Wir bewerten die Gültigkeit entsprechend unserem Wahlprüfungsgesetz. Wir können hier nur das betrachten, was uns objektiv vorliegt. Das hat dieser Wahlprüfungsausschuss in sehr umfangreicher Art, in vielen Sitzungen, auch in einer öffentlichen Sitzung, bei der die Gelegenheit teilzunehmen bestand, getan. (Albrecht Pallas, SPD: Auch für Sie, Herr Barth!) Die Entscheidung des Landeswahlausschusses, die Landesliste zu kürzen, war und ist – jedenfalls nach Ansicht der Mehrheit der Ausschussmitglieder – rechtlich vertretbar. Die Festlegung des Wahlverfahrens vor einer Wahl und deren Stabilität über den gesamten Wahlakt hinweg hat der Verfassungsgerichtshof zutreffend als demokratischen Grundsatz für die Durchführung eines jeden ordentlichen Wahlverfahrens qualifiziert. Ein Abweichen davon qualifiziert schon abstrakt einen so schweren Fehler, dass es auf die Feststellung möglicher konkreter Beeinträchtigungen einzelner Listenkandidaten überhaupt nicht mehr ankommt. (Jörg Urban, AfD: Doch!) Darauf hatte das Gericht bereits hingewiesen. Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund unserer sehr intensiven rechtlichen Diskussion im Ausschuss, auch in der mündlichen Verhandlung, ist der Wahlprüfungsausschuss mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, dass die Einsprüche keinen Anlass geben, die durchgeführte Wahl zum 7. Sächsischen Landtag für ungültig zu erklären. Insoweit möchte ich darum bitten, der Empfehlung, die Wahleinsprüche zurückzuweisen, nachzukommen. Ich bitte um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Meyer für die CDU-Fraktion. Für die AfD hat jetzt Herr Kollege Urban das Wort.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kurz vor dem 30. Jahrestag der deutschen Einheit möchte ich Folgendes vorausstellen: Nach Überwindung der SED-Diktatur hat Sachsen heute eine sehr demokratische Verfassung, eine Verfassung, für deren Verteidigung wir als Oppositionsfraktion stehen. Diese Verteidigung macht uns leider seit einiger Zeit viel Arbeit. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die berüchtigte Listenkürzung vom 5. Juli 2019 und ihre Aufarbeitung in der Wahlprüfung sind dabei ein zentraler Punkt. Es ist sehr schade, dass sich der Wahlprüfungsausschuss des Landtags dieser Aufarbeitung vollständig verschlossen hat, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber Herr Urban!) denn – ich zitiere –: „Im Rahmen der nachgelagerten Wahlprüfung obläge es gemäß § 5 Sächsisches Wahlprüfungsgesetz dem Wahlprüfungsausschuss, gegebenenfalls eine konkrete Beeinträchtigung der Wahlchancen einzelner Listenbewerber festzustellen. Im Rahmen der Prüfung wäre zudem auch der vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof betonte Grundsatz der zulassungsfreundlichen Betrachtung zu beachten. Darunter fällt auch die Frage, inwieweit eine gegebenenfalls nur abstrakte Möglichkeit der Beeinträchtigung der Wahlchancen von einzelnen Bewerbern mit der Nichtzulassung der gesamten Teilliste sanktioniert werden könnte; denn dann würden die potenziell Betroffenen gegebenenfalls erst recht beeinträchtigt. Damit würde eine Schutzvorschrift möglicherweise letztlich zum Nachteil der zu Schützenden angewendet werden.“ Das, meine Damen und Herren, war nicht etwa ein Zitat eines Juristen unserer Fraktion, nein, ich habe gerade den amtierenden Innenminister des Freistaates Sachsen zitiert. Ich habe zitiert aus der Stellungnahme von Prof. Wöller an denselben Wahlprüfungsausschuss, der Ihnen heute empfohlen hat, alle Einsprüche vonseiten der AfD-Fraktion zurückzuweisen. Dieser Wahlprüfungsausschuss hat sich vollständig geweigert, seine verfassungsgemäße Arbeit zu tun und diese Dinge aufzuklären. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE und Albrecht Pallas, SPD) Dabei haben die Vertreter des Innenministeriums in der mündlichen Verhandlung vor der Sommerpause nochmals betont: Das Innenministerium sieht keinen Anlass, von der gerade zitierten Stellungnahme des Innenministers in irgendeiner Hinsicht abzurücken. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Der Regierungsblock im Wahlprüfungsausschuss hat ohne jede Begründung, aber in schönster Eintracht mit den Vertretern der Linken die Anforderungen des Innenministers, der Hausspitze der Wahlbehörden, vom Tisch gewischt.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Jörg Urban AfD
Nein. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Der Regierungsblock in diesem Wahlprüfungsausschuss hat sich in trauter Einheit mit seinen linken Verbündeten von Anfang an geweigert, auch nur einen einzigen Zeugen zu vernehmen, anzuhören. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weil es um Rechtsfragen geht!) Der links erweiterte Regierungsblock hat der AfD-Landespartei sogar jedes Rechtsgespräch zum Grundsatz der zulassungsfreundlichen Auslegung explizit verweigert, (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) das Rechtsgespräch zu dem Grundsatz, den der Verfassungsgerichtshof und der Innenminister zu Recht so betonen. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Dabei lagen und liegen Gutachten des Juristischen Dienstes des Landtags und der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vor. Diese stellen übereinstimmend fest: Ein Wahlrechtsgrundsatz, nach dem ein Wechsel des Wahlmodus in der Aufstellungsversammlung unzulässig sei, ob mit oder ohne Vorwarnung, ist in der gesamten Rechtsprechung zum Stand 5. Juli 2019 nicht aufzufinden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aber dem Wahlbewerber AfD wird vorgeworfen, diesen Phantomgrundsatz nicht beachtet zu haben. Schließlich hat es der links erweiterte Regierungsblock in diesem Wahlprüfungsausschuss abgelehnt, auch nur einen Handstreich zu tun, um den Prozessbetrug der damaligen Landeswahlleiterin gegenüber dem Verfassungsgerichtshof über die Gründe der fatalen Entscheidung vom 5. Juli 2019 aufzuklären. Die Gründe waren nämlich nicht der Wechsel des Wahlverfahrens. Jeder Wähler, jeder Bürger muss sich jetzt fragen, was die Vertreter der Regierungsparteien im Wahlprüfungsausschuss mit diesem plumpen rechtswidrigen Vorgehen erreichen wollen. Wollen Sie damit zeigen, dass im Staate Sachsen alles in bester Ordnung sei? Spätestens dann, als die Listenkürzung vom Verfassungsgerichtshof als qualifiziert rechtswidrig erkannt wurde – ich zitiere –: „… auf einer Stufe stehend mit Willkür und Missbrauch …“, spätestens seitdem ist doch jedem klar, dass eben nicht alles in Ordnung ist in diesem Land. Eine seriöse Durchführung der Wahlprüfung hätte die Regierung vor diesem Hintergrund vom unausgesprochenen Verdacht der Verwicklung in die Listenstreichung zumindest etwas entlasten können. Diese Chance haben Sie nicht genutzt; im Gegenteil, Sie haben die bestehenden Zweifel verstärkt. (Beifall bei der AfD) Sie muten dem Freistaat Sachsen nun Teil 2 der Verfassungskrise zu. Sie wollen die demokratiefeindliche Listenkürzung so weit wie irgend möglich mit aller Gewalt aufrechterhalten. Die These von einem Betriebsunfall durch das einsame Handeln einer einzelnen Beamtin verliert dadurch nochmals an Glaubwürdigkeit. (Zuruf von der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren! Drei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR-Diktatur hätte ich mir für dieses Land und seine Bürger eine andere Einstellung zu demokratischen Wahlen aufseiten der Regierenden gewünscht. (Zuruf von der CDU: Das ist unverschämt! – Staatsminister Martin Dulig: Sie wollen doch nur von Ihrem eigenen Versagen ablenken! – Weitere Zurufe von der CDU) Auch wenn ich es jetzt bin, der Wasser in den Wein der Feierstimmung dieser Woche gießt: Die Abweisung unserer Wahlbeschwerde ohne eine ernsthafte Prüfung der Beschwerdegründe ist allein Ihre Entscheidung, nicht die unsere, und sie ist eines Parlamentes unwürdig. (Beifall bei der AfD) Wir werden der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses, der quasi seine Arbeit verweigert, selbstverständlich nicht folgen, (Zurufe des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) und jeder anständige Demokrat und Parlamentarier sollte es ebenfalls nicht tun. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Urban sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollege Gebhardt. (Martin Modschiedler, CDU: Herr Urban, Sie waren doch gar nicht da an dem Tag! Sie haben sich doch verweigert!)
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jemand, der als Mitglied des Wahlprüfungsausschusses die Hälfte der Sitzung nicht anwesend ist und dann hier eine solche Rede hält, sollte es sich wirklich überlegen. Herr Urban, Sie sollten sich schämen. (Beifall bei den LINKEN, der CDU und der SPD) Lassen Sie mich etwas zum Sachverhalt sagen. Am 9. Januar 2019 wurden die Mitglieder der AfD Sachsen zu einer Aufstellungsversammlung zum 12. Landesparteitag für den 8. Februar, ab 16 Uhr nach Markneukirchen eingeladen. In der Einladung wurde auf die Fortsetzung der Aufstellungsversammlung am 9. und am 10. Februar am gleichen Ort verwiesen. Am 8. Februar wurden ein Versammlungsleiter und zwei Vertrauenspersonen gewählt sowie über ein Wahlverfahren abschließend entschieden. Am 24. Juni 2019 – eine kleine Replik – schrieb der stellvertretende Landesvorsitzende, Herr Dr. Keiler, an die Landeswahlleiterin – ich zitiere –: „Am 10. Februar 2019 wurde im Wahlgang für Listenplatz 17, der um 17:05 Uhr beendet war, der GO-Antrag gestellt, die Aufstellungsversammlung nach dem nächsten Wahlgang zu Listenplatz 18 bis zu einem weiteren Parteitag in circa vier bis fünf Wochen zu unterbrechen.“ Das wurde mit Beschluss auch von den Anwesenden der Aufstellungsversammlung bestätigt: Die AfD-Spitze lud dann mit Schreiben vom 13. Februar 2019 für den 15. März 2019 zu einer erneuten Aufstellungsversammlung im Rahmen des nun 13. Landesparteitags nach Markneukirchen ein und nicht zu einer Fortsetzung des unterbrochenen 12. Landesparteitages. So wurde dann zu Beginn des 13. Landesparteitages am 15. März 2019 wieder ein Versammlungsleiter gewählt, eine Vertrauensperson bestimmt, eine Wahlkommission gewählt und eine Wahlordnung bestimmt. Die Dämlichkeit dabei ist: Es wurden nicht dieselben Versammlungsleiter und dieselben Vertrauenspersonen wie am 8. Februar gewählt, sondern es wurden neue Personen und eine neue Wahlordnung beschlossen. Wie anders soll man dies denn bewerten, als dass eine neue eigenständige Aufstellungsversammlung oder um Herrn Keiler vom 24. Juni zu zitieren – ein neuer Parteitag – stattfand? Dazu kommt, dass die AfD Sachsen ziemlich spät, nämlich erst am 18. Juni 2019, und damit nicht etwa eine Liste bei der Landeswahlleiterin eingereicht hat, sondern gleich mal zwei. Schon alleine das ist ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen im § 27 Abs. 1 des Sächsischen Wahlgesetzes. (Jan Löffler, CDU: Hört, hört!) Diese zwei von der AfD Sachsen eingereichten Landeslisten, einmal für die Listenplätze 1 bis 18 und einmal für die Listenplätze 19 bis 61, wiesen dann jeweils zwei unterschiedliche Vertrauenspersonen aus, also insgesamt vier Vertrauenspersonen. Zu den jeweiligen Niederschriften der beiden Aufstellungsversammlungen lagen dann ebenfalls wieder zwei getrennte Versicherungen an Eides statt vor, die jeweils wieder von zwei unterschiedlichen Personen abgegeben wurden. Also haben vier Menschen erklärt: Genau so und nicht anders haben die zwei getrennten Aufstellungsversammlungen stattgefunden. Von einer Versammlung bzw. einer Landesliste, die aufgestellt worden ist, war bisher keine Rede, und das wurde auch noch eidesstattlich versichert. Nun kommt Herr Dr. Keiler wieder in dem schon zitierten Schreiben an die Landeswahlleiterin vom 24. Juni zu der Auffassung: „Es ist nicht erforderlich, dass, wenn eine Aufstellungsversammlung über mehrere Wochen geht, die Zeugen der ersten Sitzung auch in der zweiten Sitzung erscheinen müssen.“ Keine Ahnung, woher er diese Rechtsauffassung nimmt. Einen Verweis auf einen nachlesbaren Paragrafen blieb er uns bis heute schuldig. Nachdem das Büro der Landeswahlleiterin auf diesen eklatanten Rechtsmangel mit den zwei Listen hingewiesen hat, reichte die AfD zunächst eine zweite Landesliste mit einer elektronisch ausgefüllten Niederschrift am 25. Juni 2019 ein und dann auch noch eine, diesmal handschriftlich ausgefüllte, dritte Niederschrift – wohlgemerkt von ein und derselben Aufstellungsversammlung, wie die AfD behauptet. Die dritte Landesliste – diesmal mit den Listenplätzen 1 bis 61 mit insgesamt sechs neuen Versicherungen an Eides statt – wurde kurz vor Toresschluss – man höre! – am 27. Juni 2019 um 16:50 Uhr persönlich durch die Vertrauenspersonen Teichmann und Keiler bei der Landeswahlleiterin eingereicht. Zur Erinnerung: Die Einreichungsfrist endete am selben Tag um 18 Uhr. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Zwei Tage vorher, am 25. Juni, legte Herr Dr. Keiler persönlich im Büro der Landeswahlleiterin mehrere Beschlüsse des AfD-Landesvorstandes vom 20. Juni vor, in denen die Vertrauenspersonen der eingereichten Listenplätze 1 bis 18 und 19 bis 61 abberufen und nun zwei neue Vertrauenspersonen bestimmt wurden: Ivo Teichmann und Dr. Joachim Keiler. Warum das erfolgte, dafür gibt es keine schriftliche Erklärung gegenüber der Landeswahlleiterin. Was ich in den Akten der Landeswahlleiterin auch nicht gefunden habe, ist, dass die AfD die Zurücknahme der Liste 1 bis 18 oder 19 bis 61 ausdrücklich oder schriftlich erklärt hatte. Deshalb hat und musste sich der Landeswahlausschuss am 5. Juli 2019 mit der Frage beschäftigen: Welche der insgesamt vier – ich betone es noch einmal: vier – eingereichten Landeslisten der AfD gilt denn nun? Und auch mit der Frage: Waren es nun ein oder zwei Aufstellungsversammlungen? Der Landeswahlausschuss befand mit 6 zu 1 Stimmen, dass die zwei Aufstellungsversammlungen durchgeführt worden sind. In einem zweiten Beschluss wurde dann die Frage erörtert: Gilt nun die Aufstellungsversammlung vom Februar oder jene vom März? Hier wurde mit 6 Dafür-Stimmen und einer Stimmenthaltung entschieden, dass die Listenaufstellung von Februar die einzig rechtlich zulässige sei und nur bei dieser Versammlung, zumindest nach den von der AfD eingereichten Unterlagen, die gesetzlichen Voraussetzungen für einen zulässigen Listenvorschlag vorlagen. Damit waren die Listenplätze 1 bis 18 zugelassen. Die Listenplätze 19 bis 61 wurden nicht bestätigt und somit nach § 28 Abs. 1 Satz 3 des Sächsischen Wahlgesetzes zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidung legte die AfD dann Verfassungsbeschwerde ein. Der Tenor des Urteils lautete: „Die Bewerber auf den Listenplätzen 19 bis 30 der bei der Landeswahlleiterin eingereichten Landesliste der Partei Alternative für Deutschland sind zur Wahl des 7. Sächsischen Landtags am 1. September 2019 zugelassen.“ Das Verfassungsgericht hat laut Urteilsbegründung höchst ausnahmsweise vorgelagerten Rechtsschutz gewährt. Außerdem ist das Verfassungsgericht von einer Aufstellungsversammlung ausgegangen. Jedoch hat es – und das ist für unsere heutige Bewertung entscheidend – die Landesliste der AfD nicht bis zum Listenplatz 61 zugelassen, sondern nur bis zum Listenplatz 30. Warum? Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass durch die Aufstellungsversammlung ab diesem Listenplatz ein anderes Wahlverfahren angewendet und dies erst im Laufe der zweiten Versammlung so festgelegt wurde. Die Anmerkung des Verfassungsgerichtes einer einheitlichen Versammlung hat nun zur Folge, dass die AfD jetzt darüber gestolpert ist, dass sie bei der zweiten Aufstellungsversammlung im März 2019 das Wahlverfahren änderte, was in der ersten Aufstellungsversammlung im Februar 2019 für die Aufstellung der AfD-Landesliste beschlossen wurde. Nun behauptet die AfD wiederum: Erstens. Zumindest eine im Landtag vertretene Partei mache das auch so. Zweitens. Gruppen- bzw. Blockwahlen seien zulässig. Drittens. Es habe ja kein gewählter Landesvertreter der AfD Widerspruch gegen die Änderung des Wahlverfahrens eingelegt und somit werde niemand benachteiligt. Viertens. Im Landeswahlausschuss habe der Wechsel des Wahlverfahrens gar keine Rolle gespielt. Zu erstens: Ja, auch die PDS und DIE LINKE hat bei Listenaufstellungen schon unterschiedliche Wahlverfahren angewendet. Und nun hören Sie von der AfD genau zu: Es wurde immer am Beginn der Versammlung beschlossen und nicht im Laufe der Versammlung geändert. Und ja, auch die PDS hat schon Nominierungsveranstaltungen mit einer mehrwöchigen Pause durchgeführt. Jedoch wurde auch da immer mit Unterbrechung eine Fortsetzungsversammlung durchgeführt, mit demselben Versammlungsleiter, mit derselben Vertrauensperson und mit demselben Wahlverfahren. Zu zweitens: Natürlich ist es möglich, Einzel- oder Gruppenwahlen durchzuführen. Ob das zulässig ist, regelt die Satzung der jeweiligen Partei. Das bestimmt weder der Landeswahlausschuss noch der Wahlprüfungsausschuss. Gegen diese Regeln hat die AfD in qualifizierter Weise rechtswidrig verstoßen, weil sie die Wahlrechtsgleichheit durchbrochen hat. Zu drittens, der Behauptung, es gebe gar keine konkrete Benachteiligung von potenziellen Listenbewerbern: Ich weiß, das beschäftigt Sie am meisten. Ich glaube, Sie hören da auf Ihren juristischen Rechtsbeistand, der Ihnen ständig falsche Rechtsauskünfte gibt. (Och! von der AfD) Herr Meyer beschreibt nämlich in seiner Stellungnahme für die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses sehr zutreffend: „Entgegen der Auffassung der Einspruchsführer kommt es vorliegend nicht darauf an zu klären, ob es durch den Wechsel des Wahlverfahrens zu einer konkreten Benachteiligung potenzieller Listenbewerber gekommen ist.“ Diesem Satz von Herrn Meyer kann ich mich vollumfänglich anschließen. Damit es vielleicht auch die AfD-Abgeordneten irgendwann mal verstehen, kann ich ja mit einem anderen Beispiel versuchen zu erläutern, was denn ein abstrakter Verstoß ist. In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass innerorts in der Regel die Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde gilt. Wenn Sie nach einer Geschwindigkeitskontrolle angehalten werden, weil Sie 70 Stundenkilometer gefahren sind – also einen klaren Regelverstoß begangen haben –, können Sie auch nicht anschließend erklären: Weil sich ja kein Anwohner bei mir beschwert hat oder niemand geschädigt wurde, liegt kein Regelverstoß vor. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Alles klar? Haben Sie es jetzt verstanden? Es reicht also, wenn ein abstrakter Verstoß vorliegt. Lassen Sie mich noch kurz zu dem Vorwurf kommen, dass im Landeswahlausschuss der Wechsel des Wahlverfahrens keine Rolle gespielt habe: Erstens wurde das bei der Beurteilung, ob es sich nun um ein oder zwei Versammlungen handelt, schon erörtert; ich habe das ausgeführt. Zweitens war bei der abschließenden Beurteilung der Zulässigkeit der Landesliste der AfD eine rechtliche Bewertung oder Erörterung des Wechsels des Wahlverfahrens schon deswegen hinfällig, weil dieser Wechsel des Wahlverfahrens ja erst in der zweiten Versammlung geschah. Der Landeswahlausschuss hat aber nur die erste Versammlung im Februar 2019 als zulässig angesehen. Die zweite Versammlung spielte also für die Entscheidung des Landeswahlausschusses keine Rolle. Meine abschließende Bewertung: Erstens. Die AfD ist nicht Opfer, sondern Herr Urban, Herr Zwerg, Herr Keiler und andere sind die Täter, weil sie nicht in der Lage waren, als Spitzenkräfte der Alternative für Deutschland eine rechtskonforme Aufstellungsversammlung durchzuführen – und Sie selbst haben dieses Chaos angerichtet. Zweitens. Hinter der Nichtzulassung durch den Landeswahlausschuss und das von ihm selbst erstrittene Urteil des Verfassungsgerichtes steckt kein großes Verschwörungskomplott – wie Sie ja gern behaupten –, sondern nur ihre eigene Unfähigkeit und ihr Unvermögen, ein gesetzkonformes Nominierungsverfahren vorzubereiten und durchzuführen. Drittens. Sie wurden sogar bessergestellt als bisher alle anderen Einspruchsführer(innen), da das Verfassungsgericht einen ausnahmsweise vorgelagerten Rechtschutz gewährte, der nach dem Gesetz – ich wiederhole – gar nicht vorgesehen ist. Damit wurden sie bessergestellt und nicht benachteiligt. Statt permanent auf die Landeswahlleiterin in ihrem Büro verbal einzuschlagen, sollten sie sich lieber bedanken, dass sie permanente Hinweise und Empfehlungen bekommen haben, um ihre mangelhafte Liste nachzubessern; denn sonst hätten sie überhaupt keine.
Rico Gebhardt Die Linke
Letzte Bemerkung: Wenn man den gesamten Vorgang genauer betrachtet, muss man den Eindruck gewinnen, –
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit, Kollege Gebhardt!
Rico Gebhardt Die Linke
– dass dies ein Fall für den Staatsanwalt ist. Protokolle von Niederschriften derselben Versammlung, die unterschiedliche Inhalte aufweisen und jeweils die entsprechenden Versicherungen an Eides statt, –
Dr. Matthias Rößler
Sie haben es nicht geschafft. (Heiterkeit bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Rico Gebhardt Die Linke
– in verschiedener Ausführung sowie Protokoll von Aufstellungsverfahren, die nicht von allen dafür vorgesehenen Funktionsträgern unterzeichnet sind, sollten eigentlich genügend Anlass für Ermittlungen geben.
Rico Gebhardt Die Linke
Deswegen empfehle ich meiner Fraktion, diesen Anträgen zuzustimmen. (Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine erstaunliche Leistung. (Heiterkeit im Saal) Trotzdem bitte ich Sie, die Redezeit einzuhalten. Es gibt eine Wortmeldung an Mikrofon 7. Eine Kurzintervention, wie ich vermute.
Roland Ulbrich AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben in Ihrem Stakkato zwei Begriffe verwendet: Das ist zum einen die Frage des abstrakten Fehlers und des konkreten Fehlers. Nicht ganz herausgekommen ist, warum diese Differenzierung vorhanden ist. Sie haben ja zu Recht ausgeführt, dass es eine ausnahmsweise Entscheidung war, dass man diese Verfassungsbeschwerde überhaupt als zulässig erachtet hat; denn man hat gesagt, diese Streichung bis Platz 30 ist grob rechtswidrig, qualifiziert rechtswidrig. Jetzt kommen Sie zum zweiten Punkt und sagen: Es war eben die Zulässigkeitsentscheidung zu sagen, hier ist ein abstrakter Fehler denkbar. Es ist ja die Aufgabe nach § 1 Abs. 2 des Wahlprüfungsgesetzes, die Mandatsrelevanz festzustellen. Es war ja die Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses, diese Mandatsrelevanz festzustellen. Und das ist unterblieben. Man hat sich auf die Zulässigkeitsstation des Verfassungsgerichtes gestützt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist falsch!) Ich sehe es als den entscheidenden Fehler an, dass diese Mandatsrelevanz nicht festgestellt wurde. Wie weit hat sich dieser – wenn wir einmal der Prämisse folgen – abstrakte Fehler ausgewirkt? Diese Arbeit ist verweigert worden. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Man hat gesagt: Wir brauchen gar nicht auf einen konkreten Fehler einzugehen. So weit meine Aussage – und da liegt die juristische Kritik. Das ist sicherlich keine Verschwörungstheorie. Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Ulbrich. Jetzt kommt die Reaktion von Kollegen Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Es tut mir leid, dass ich so schnell gesprochen habe und Herr Ulbrich das wieder nicht verstanden hat. Ich meine, ich habe Ihnen das doch erklärt mit der Straßenverkehrsordnung. Es kommt nicht darauf an, ob es einen konkreten Verstoß gegeben hat, sondern der abstrakte Verstoß ist dadurch eingetreten, dass Sie das Wahlverfahren geändert haben. Da können Sie noch fünfmal erklären – auch wie Herr Urban es vorhin gemacht hat –, es gibt dazu noch gar keine Gerichtsurteile, weil sich bisher alle Parteien an die Regel gehalten haben, außer der AfD in Sachsen. Ob Sie das nun endlich mal einsehen wollen?! Und deswegen können Sie sich noch so oft hier hinstellen und sagen, es lag doch gar kein konkreter Vorgang vor. Es geht um den abstrakten Vorgang, der dort nicht eingehalten worden ist, Herr Ulbrich. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Wir fahren jetzt in der Rednerreihe fort und für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht jetzt Kollege Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem fulminanten Parforceritt des Kollegen Gebhardt, glaube ich, werfe ich mal große Teile meiner vorbereiteten Rede weg und beginne noch einmal ganz langsam, der AfD ein paar Widersprüche in ihrer Argumentation aufzuzeigen. Vielleicht hilft es, um die Materie zu verstehen. Das Grundproblem ist nämlich schon die ganze Zeit auch in diesem Wahlprüfungsausschuss gewesen – es ist logisch, warum Sie sich geistig in einer Verschwörungstheorie befinden –, dass vier Parteien im Wahlprüfungsausschuss von Äpfeln reden und Sie uns die ganze Zeit Birnen zu verkaufen versuchen. Das ist das Problem, das Sie bis heute nicht begriffen haben. Deswegen lassen Sie mich mal ganz von vorne anfangen. Herr Urban, Sie haben zu Recht gesagt, die Verfassung ist ein hohes Gut, sie ist das höchste Gut unseres Freistaates Sachsen. Doch haben Sie aber offenbar nie in diese Verfassung hineingeschaut; denn die Verfassung ist genau Maßstab dessen, was wir im Wahlprüfungsausschuss getan haben, wonach sich das Wahlrecht richtet und wonach der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen seine zugegebenermaßen überraschende Entscheidung getroffen hat. Diese Verfassung sieht verbriefte Wahlrechtsgrundsätze vor. Einer der elementaren Wahlrechtsgrundsätze ist die Gleichheit der Wahl. Wir drehen uns – deswegen läuft Ihr Vorwurf, was wir da angeblich alles nicht aufgeklärt hätten, vollkommen ins Leere – um eine Rechtsfrage; wir drehen uns um die elementare Rechtsfrage: Wurde die Gleichheit der Wahl als elementarer Wahlrechtsgrundsatz verletzt? Warum ist das entscheidend? Weil das Bundesverfassungsgericht bereits 1958 – übrigens in der ersten Parteienspenden-Entscheidung, die sich Ihre Partei vielleicht auch mal zu Gemüte führen sollte mit Blick auf ihr Spendengebaren – entschieden hat, dass die kompletten Wahlrechtsgrundsätze auf das innerparteiliche Verfahren durchwirken, weil die Parteien eine große Macht durch das Aufstellungsverfahren haben und sich demnach auch das innerparteiliche Aufstellungsverfahren an den Wahlrechtsgrundsätzen zu messen hat. Diese Wahlrechtsgrundsätze, die sich unter anderem im Artikel 38 Grundgesetz finden, sind der Maßstab dessen, was wir zu prüfen haben. Deswegen geht es im Wahlprüfungsausschuss nicht um die Frage, wer da was mit wem diskutiert hat; da geht es auch nicht um die Frage, ob Sie eine Verschwörung aufdecken wollen. Wäre es darum gegangen, hätten Sie Ihren eigenen Untersuchungsausschuss nicht gebraucht. Das heißt, die Einsetzung Ihres Untersuchungsausschusses ist schon der Beweis, dass Sie gelinde gesagt keine Ahnung haben, was ein Wahlprüfungsausschuss macht und was ein Untersuchungsausschuss macht. Davon war auch alles getragen, was Sie in diesem Wahlprüfungsausschuss getan haben. Herr Urban, es ist schon frech, sich hier hinzustellen und auf den mangelnden Aufklärungswillen des Wahlprüfungsausschusses zu verweisen, dessen Mitglied – dessen gewähltes Mitglied durch das Plenum dieses Hohen Hauses – Sie sind. Sie haben gerade Ihre eigenen Versäumnisse dargestellt. Dann sollten Sie auch so ehrlich sein, dass Sie keinerlei Beitrag zur Aufklärung geleistet haben, und auch an der mündlichen Verhandlung, wo Sie gerade das Fehlen eines Rechtsgespräches moniert haben, gar nicht teilgenommen haben. Sie hätten ja Fragen stellen können, unter anderem an Ihren fulminanten Prozessbevollmächtigten, der ein Feuerwerk abfeuerte, das nichts mit der Materie zu tun hatte, anschließend wortgewaltig ein fulminantes Schlusswort ankündigte und nach der Sitzungsunterbrechung dasaß und nichts mehr beizutragen hatte. Dort hätten Sie alle Fragen erörtern können. Wir haben diese mündliche Verhandlung dazu genutzt, genau die Frage zu klären: Wo liegt denn die Verletzung einer Chancengleichheit? Wir haben das in einer umfassenden Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss auch getan. Am Ende geht es hier anders als bei Ihrem Beitrag nicht um Polemik, sondern um eine Rechtsfrage. Ich sage Ihnen: Wenn Sie mit der Verfassung wedeln, dann sollten Sie auch die Würde bewahren, hier nicht in eine der filigransten Rechtsmaterien mit der Keule hineinzugehen. Sie haben mit Ihrem Auftritt gerade bewiesen, warum die Misere, in der wir uns dann befunden haben, entstanden ist: weil Sie genau mit derselben Art und Weise Listen aufgestellt haben und genauso mit den Hinweisen der Landeswahlleitung umgegangen sind. Dann braucht man sich nicht zu wundern, dass wir heute hier darüber diskutieren müssen, wenn Sie so eine Auffassung von Wahlrecht vertreten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Damit zur Rechtsfrage. Die Gleichheit der Wahl gebietet es, sie in allen Verfahrensschritten der Aufstellung einzuhalten. So weit sind wir uns – hoffentlich – einig. Jetzt kommen Sie und machen einen großen Widerspruch auf und sagen: Moment, der Landeswahlausschuss hat doch ganz andere Gründe vorgetragen als später der Verfassungsgerichtshof. Nun ja, da sind Sie nun gerade Opfer Ihres eigenen Erfolgs vorm Verfassungsgerichtshof gewesen, denn der Landeswahlausschuss konnte ja nun nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes schlechterdings hingehen und sagen, wir überlegen uns jetzt einen neuen Grund, sondern die sind seitdem daran gebunden, was der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen uns als eigenständig tragenden Grund ins Stammbuch geschrieben hat: nämlich zum einen, dass tatsächlich die Bewertung des Landeswahlausschusses, dass es sich um zwei getrennte Versammlungen gehandelt hat, falsch war, aber dass darüber hinaus der Wechsel des Wahlverfahrens eine Verletzung der Chancengleichheit darstellt. Übrigens ist Ihr Widerspruch, den Sie aufmachen, gar nicht da; denn der Landeswahlausschuss hatte aus dem Wechsel des Wahlverfahrens die Neukonstituierung der Versammlung abgeleitet und damit die Verletzung der Chancengleichheit hergeleitet. Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt: Das ist zu viel; aber der konkrete Wechsel des Wahlverfahrens ist dann der Eingriff in die Chancengleichheit, der auch dazu führt, dass hier in rechtlich vertretbarer Art und Weise die Zurückweisung erfolgen kann. Deswegen ist dieser Widerspruch auch nicht gegeben, wenn man sich in der Folge darauf beruft, dass der Landeswahlausschuss Zweifel an der Einhaltung der Chancengleichheit hatte – der Verfassungsgerichtshof auch – und am Ende dann tatsächlich zu prüfen war: Lag eine abstrakte Benachteiligung bzw. eine abstrakte Verletzung der Chancengleichheit vor? Und ja, es reicht, dass die Chancengleichheit abstrakt verletzt wurde; denn wenn Sie sich einmal überlegen, Sie haben gerade von den Schutzvorschriften erzählt: Der Sinn der Schutzvorschrift ist in dem Fall eben nicht nur der individuelle Schutz der Bewerberinnen und Bewerber, sondern es geht um den Schutz der Integrität des Wahlverfahrens als solches als der entscheidende Mechanismus zur Generierung von Mehrheiten in einem parlamentarischen System. Damit ist es vollkommen unabhängig von der Frage, ob ein Bewerber, eine Bewerberin sich dort betroffen sieht. Der Schutzmechanismus entfaltet sich objektiv, und in dieser objektiven Entfaltung ist Ihre Logik, es hat sich keiner beschwert, quasi eine Art Hyper-Individualisierung der Einspruchsgründe im Wahlrecht, die quasi den Gedanken der Schutzfunktion unseres höchsten Mechanismus der Demokratie ad absurdum führen würde. Genau vor diesem Hintergrund gelten die Wahlrechtsgrundsätze objektiv übrigens im ganzen Verfahren. Das gilt bei der Geheimhaltung bei der Briefwahl genauso, wo Sie sich auch nicht hinstellen können – mir ist doch egal, ob jemand meine Briefwahlunterlagen zwischendurch lesen kann, das nehme ich zur Kenntnis –, sondern es gilt, dass diese objektiven Grundsätze über das komplette Verfahren einzuhalten sind. Deswegen ist es vollkommen unabhängig von der Frage, ob sich jemand beschwert hat. Ich glaube, das können Sie einfach mal zur Seite legen, damit werden Sie auch vor Gericht wenig Erfolg haben. Jetzt ist tatsächlich die Frage: Braucht es eine konkrete oder eine abstrakte Benachteiligung der Chancengleichheit? Das haben wir in der mündlichen Verhandlung erörtert, und der Wahlprüfungsausschusses ist zur Schlussfolgerung gekommen, es reicht die abstrakte, eben weil bereits das abstrakte Vorliegen ausreicht, also die bloße Annahme, dass es einen Eingriff in die Gleichheit der Wahl gegeben hat, weil es nicht darauf ankommen darf, ob es individuelle Gründe dafür gab, sich zu beschweren, sondern weil es aus dem Schutzgedanken allein erwächst, dass die bloße Besorgnis der Beeinträchtigung des Wahlverfahrens ausreicht. Diese abstrakten Gründe kann man sogar sehr schnell finden. Als Bewerberinnen und Bewerber – und ich glaube, das haben wir als Kandidaten, die hier in ein Parlament gewählt wurden, auch alle irgendwann mal mitgemacht – überlegt man sich im Vorherein sehr genau: Auf welchem Listenplatz trete ich an? Wenn dann die Spielregeln verändert werden, unter denen ich meine individuelle Entscheidung getroffen habe – und zwar während der laufenden Aufstellungsversammlung –, dann ist das natürlich ein abstrakter Eingriff in die Chancengleichheit, weil sich die Bewerberinnen und Bewerber, die vorher noch nach dem Wahlverfahren gewählt wurden, ganz andere Auswahlentscheidungen zu Gemüte führen konnten. Sie konnten sich überlegen, welche Kreisverbände möglicherweise in Kampfkandidatur gehen, und dergleichen mehr. Sie sehen, das ist gar nicht weit hergeholt. Das ist Praxis bei der Listenaufstellung. In der Praxis können Sie nicht von der Hand weisen, dass dieser abstrakte Grund gegeben ist. Er ist so umfassend gegeben, dass es aus Sicht des Wahlprüfungsausschusses am Ende ausreicht, dass es bis zur Zurückweisung der Liste zumindest ab dem Listenplatz 31 gekommen ist. Jetzt noch zum Kollegen Ulbrich: Sie haben die Mandatsrelevanz angesprochen. Dort liegt der Teufel im Detail. Die Wahlprüfung erfolgt in drei Schritten. Gibt es einen Wahlfehler? Zweite Ebene: Ist er mandatsrelevant? Dritte Ebene: Wahlfehlerfolgenprüfung: Wäre die Behebung verhältnismäßig? (Dr. Joachim Keiler, AfD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Valentin Lippmann GRÜNE
Ich würde gerne meine Ausführung beenden, Herr Präsident. Schauen wir einmal, ob es dann noch die Möglichkeit für Herrn Dr. Keiler gibt, seine Zwischenfrage zu stellen. Lassen Sie mich das bitte kurz zur Vollendung bringen. Wenn kein Wahlfehler vorliegt, brauche ich keine Mandatsrelevanz zu prüfen. Da im vorliegenden Fall der Wahlprüfungsausschuss zu der Schlussfolgerung kommt, dass bei der Zurückweisung ab 31 kein Wahlfehler vorliegt, braucht man sich anschließend um die Mandatsrelevanz keine Sorgen mehr zu machen, sondern kann nach dem Abschluss der ersten Stufe sagen, das ist zurückzuweisen. Es bedarf keiner weiteren Prüfung. Der Eingriff in die Chancengleichheit ist derart schwer, dass die Zurückweisung der Landesliste zwingend ist. Dort gibt es auch kein Ermessen. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie den Ansatz verstanden haben. Ich gehe davon aus, dass sich der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit den Fragen detailliert befassen wird. Ich bin zuversichtlich, dass die Argumentation des Wahlprüfungsausschusses dort standhalten wird. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Es gab zwar keine Möglichkeit der Zwischenfrage, aber Sie wollen sicher eine Kurzintervention, Herr Kollege?
Dr. Joachim Keiler AfD
Ich möchte eine Kurzintervention, bitte.
Dr. Joachim Keiler AfD
Herr Lippmann, Sie haben ausführlich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Artikel 38, auf den Durchschlag, auf Artikel 21 Bezug genommen – alles richtig. Wir haben im Moment einen Fall zu beurteilen, bei dem der Verfassungsgerichtshof vor der Wahl eingreifen musste. In dieser Phase hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass es zwei Arten und Eingriffe des Wahlprüfungsausschusses von möglichen potenziellen Fehlern dieses Beschlusses gibt. Für die Entscheidung, Listenplatz 18 bis 30 nicht zuzulassen, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden: Es ist ein qualifiziert rechtswidriger Fehler, der einem groben rechtswidrigen Fehler gleichkommt. Aus diesem Grunde ist ausnahmsweise ein Einschreiten vor der Wahlprüfung zulässig oder geboten. Darüber hinaus hat er sich mit den Positionen ab Listenplatz 31 befasst und gesagt, das ist deshalb nicht grob rechtswidrig, weil es abstrakt denkbar ist, dass vor dem Wechsel des Wahlverfahrens eine Benachteiligung eintritt. Das ist ganz etwas anderes. Es ist nur die Zulässigkeitsfrage vor der Wahlprüfung. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass der Verfassungsgerichtshof sehr wohl auch die weitere Zulassung als einfach rechtswidrig qualifiziert. Das wird Ihre Zuversicht, was beim Verfassungsgerichtshof passieren wird, möglicherweise relativieren. – Erstens. (Zuruf) Der zweite Punkt ist die Ausführung mit der Wahlrelevanz. Es ist in diesem Verfahren augenscheinlich auch mit den Begriffen nicht trennscharf umgegangen worden, Blockwahl- und Einzelwahlverfahren komplett in einem Block. Wenn man sich unser Wahlverfahren in § 6 anschaut, dann ist zwar umgestellt worden, aber auf ein Einzelwahlverfahren in einer Gruppe in einem Block. Das ist aber nichts anderes als ein Einzelwahlverfahren. Insofern hat faktisch kein Wahlwechsel stattgefunden.
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit der Kurzintervention ist abgelaufen.
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Dr. Keiler. Jetzt kommt die Reaktion darauf von Kollegen Lippmann.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Die zwei Minuten reichen nie im Leben aus, darauf zu reagieren, da Sie wieder einmal vollkommen falsch unterwegs sind. Jetzt schieben Sie den nächsten Grund nach. Das Blockwahlverfahren, das in Ihrer Wahlordnung steht, war kein Blockwahlverfahren im Sinne eines Blockwahlverfahrens, sondern im Sinne eines Einzelwahlverfahrens. Daher ist kein Wechsel des Wahlverfahrens entstanden. Interessante Argumentation; habe ich bisher von keinem Ihrer Vertreter und auch nicht in der mündlichen Verhandlung gehört. Es wäre interessant gewesen, das einmal zu diskutieren. Fakt ist aber: Sie haben das Wahlverfahren gewechselt. Jetzt versuchen Sie, sich seit einem Jahr irgendwie hinzubiegen, dass alles seine Richtigkeit hatte, obwohl – und da zitiere ich jetzt den Verfassungsgerichtshof – gilt: „Die Festlegung der Wahlregeln und deren Stabilität über den gesamten Wahlgang hinweg kann auch sonst als demokratischer Grundsatz für die Durchführung eines jeden ordentlichen Wahlverfahrens gelten. Seine Beachtung ist auch dann zu verlangen, wenn eine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner potenzieller Wahlbewerber konkret nicht nachgewiesen kann oder Einwendungen nicht erhoben werden.“ – Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Sie versuchen, sich im Nachgang irgendetwas schönzufeilen, was Sie einfach dadurch – das muss man hart sagen – versaut haben, dass Sie sich an einfachste Standards nicht gehalten haben, an die sich selbst jede Kleinstpartei in diesem Land gehalten hat. Das ist die Folge des Ganzen. Sie werden diesen Fehler, da bin ich relativ zuversichtlich, nicht mehr durch irgendwelche Wolken kitten können. Die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses, davon gehe ich aus, wird vor Gericht Bestand haben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Lippmann mit seiner Reaktion. Es geht weiter in der Rednerreihe mit Kollegen Pallas für die SPD-Fraktion.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Konstituierung des 7. Sächsischen Landtags können heute die letzten Wahlprüfverfahren zu Einsprüchen gegen die Landtagswahlen 2019 ihren Abschluss finden. Nachdem wir in den letzten Monaten bereits einige Einsprüche zurückgewiesen haben, legt der Wahlprüfungsausschuss heute die Beschlussvorlage zu den Wahlprüfbeschwerden im Zusammenhang mit der Landesliste der AfD vor. Die Besonderheit in diesem Verfahren: Der Verfassungsgerichtshof – das haben wir jetzt schon gehört – hat sich bereits mit der Materie befasst und eine Entscheidung getroffen. Deshalb konnten wir auf eine umfangreiche Aufklärung des Sachverhalts im Rahmen der Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof zurückgreifen. Andererseits gilt: Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs binden alle Verfassungsorgane, somit auch den Wahlprüfungsausschuss als Teil des Sächsischen Landtags. Daher war klar, dass wir uns bei der Bewertung der durchaus komplexen Rechtsfragen eng an der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu orientieren hatten. Zu den für die Entscheidungen tragenden Gründe ist schon einiges gesagt worden. Ich möchte dies daher nur kurz anreißen. Wie der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, handelt es sich bei dem Wechsel des Wahlmodus von der Einzel- zur Gruppenwahl während des laufenden Wahlverfahrens, ohne dass es von Anfang an bekannt war, um einen Wahlfehler. Hinsichtlich der Frage der Verletzung der Chancengleichheit durch diesen Wechsel kommt es – das ist auch schon mehrfach zitiert worden – auf den Nachweis einer konkreten Verletzung nicht an. Das Vorliegen einer abstrakten Beeinflussung der Chancengleichheit ist ausreichend. Ebenfalls unerheblich ist, ob dieser Wechsel von Teilnehmenden an der Versammlung oder von Bewerberinnen und Bewerbern der Versammlung als Verletzung der Chancengleichheit empfunden wurde oder beanstandet worden ist. Bei der Entscheidung, die Liste der AfD nur beschränkt zuzulassen, handelt es sich, jedenfalls sofern es die Listenplätze 31 bis 61 betrifft, aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs um eine vertretbare Entscheidung. Die nach Auffassung des Verfassungsgerichts unzulässige Streichung der Listenplätze 19 bis 30 hat dieser in seiner Entscheidung selbst aufgehoben, sodass diese nicht mehr Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens sein konnte. Das ist im Grunde der Kern der Rechtsargumente, um die es im Wahlprüfungsverfahren ging. Ich möchte die Gelegenheit jetzt nutzen, auf einige grundsätzliche Dinge einzugehen. Die Wahl von 2019 war die zweite Wahl zum Sächsischen Landtag, an der sich die AfD beteiligt hat. Sie war die zweite Wahl, bei der die AfD durch ihr eigenes Verhalten eine Situation herbeigeführt hat, in der sich der Wahlprüfungsausschuss und das Landesverfassungsgericht mit den Vorgängen zu befassen hatte. Obwohl sie durch den Fall Samtleben gewissermaßen hätte vorgewarnt sein müssen, ist es der AfD erneut nicht gelungen, ein regelkonformes Aufstellungsverfahren durchzuführen. Nachdem der ursprünglich als eintägig geplante Parteitag aus dem Ruder lief und abgebrochen werden musste, wurde mit neuer Tagesordnung, neuer Geschäftsordnung zu einer weiteren Versammlung eingeladen. Das haben wir alles schon gehört. Sie haben eine Änderung des Wahlverfahrens am zweiten Tag beschlossen. Im Anschluss ließ man Monate ungenutzt ins Land gehen, anstatt frühzeitig das Gespräch mit der Landeswahlleiterin zu suchen, um die Mängel des Wahlvorschlags etwa noch beheben zu können. Kurz vor Fristende wurden dann zwei getrennte Listen von vorgeblich zwei getrennten Parteitagen eingereicht, wieder zurückgezogen und als gemeinsame Liste eines gemeinsamen Parteitages wieder eingereicht – all dies kurz vor der Entscheidung des Landeswahlausschusses. Seit jener Sitzung des Landeswahlausschusses haben wir von den Verantwortlichen der AfD jede Menge Vorwürfe gegenüber fast allen Verfahrensbeteiligten gehört: der Landeswahlleiterin, den ehrenamtlichen Mitgliedern des Landeswahlausschusses, dem Innenministerium und seinem Minister bis hin zum Ministerpräsidenten. Was ich nicht vernommen habe, ist die Übernahme von Verantwortung durch die eigentlichen Verursacher. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Was ich nicht vernommen habe, ist Selbstkritik. Ich habe keinen Zweifel daran, dass in den kommenden Wochen weitere Vorwürfe gegen den Wahlprüfungsausschuss und die demokratischen Fraktionen dieses Hauses erhoben werden. Vorboten haben wir heute schon gehört. Dem sehe ich aber, ehrlich gesagt, gelassen entgegen. Stattdessen erleben wir wieder Legendenbildung. Der Wahlprüfungsausschuss hätte nicht richtig geprüft. Sie verwechseln permanent Wahlprüfungs- und Untersuchungsausschuss. Wir hätten wichtige Rechtsfragen nicht beleuchtet, wir hätten keine Begründung geliefert. Sie heben die Verfassung als höchstes Gut hervor und ignorieren völlig die Entscheidung des Verfassungsgerichts als Verfassungsorgan. Dabei lenken sie ein ums andere Mal vom eigenen Versagen ab, und das trifft eigentlich zwei konkrete Personen. Das sind Herr Urban als Vorsitzender und Herr Zwerg als Generalsekretär, die Verantwortung für dieses Verfahren getragen haben und letztlich die Verantwortung jetzt im Umgang mit diesem Desaster zu tragen haben. Es sind nicht die Verfassungsorgane oder die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlausschuss, die sich gegenüber den nicht aufgestellten Personen rechtfertigen müssen, Sie sind es, ganz konkret Sie. Sie müssen sich endlich einmal gerademachen, sich vor die Leute hinstellen, die nicht aufgestellt werden konnten, sich entschuldigen und sagen, dass es Ihre Verantwortung war. Das habe ich bis jetzt nicht gehört. Ich prognostiziere: Wir werden es auch nicht hören, Herr Urban. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Stattdessen das Lied vom angeblichen Kartell der Altparteien. Heute haben Sie es einmal anders bezeichnet. Wie war das? Linkserweiterter Regierungsblock, der sich gegen die AfD verschworen habe. Uns reicht der Blick nach Schleswig-Holstein und Niedersachsen, um zu wissen: Um Sie zu besiegen, braucht es kein Kartell. Das schaffen Sie schon ganz allein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die SPD-Fraktion Kollege Pallas. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde eintreten. Ich frage erst einmal die CDU, ob sie noch einmal reden möchte. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Nein, kein Bedarf.) – Nein. Die AfD? – Kollege Mayer, bitte schön.
Norbert Mayer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Wahlprüfungsausschuss hatte unter anderem den Prüfauftrag, Entscheidungen der Wahlorgane daraufhin zu prüfen, ob sie fehlerhaft waren. Was war geschehen? Ich war damals in Kamenz dabei. Dem Landeswahlausschuss wurden vier konkrete Fragen zur Abstimmung vorgelegt, die sich ausschließlich auf eine einzige Frage konzentrierten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, auf vier Fragen!) Waren die Aufstellungsversammlungen im Februar und die Folgeversammlung im März 2019 als einheitliche Versammlung zu werten oder nicht? Der Landeswahlausschuss sagte Nein, strich die Bewerber Platz 19 bis 61 von der Liste und ließ nur die im Februar aufgestellte Teilliste mit 18 Bewerbern zu. Bereits hier wurde der Landeswahlausschuss ganz gezielt auf die eine einzige Fragestellung hin manipuliert: War es eine einheitliche Aufstellung oder waren es zwei? (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Weitere Beschlüsse zur Liste der AfD erfolgten dort nicht. Die renommierten Staatsrechtslehrer Prof. Sophie und Christoph Schönberger beschrieben diesen Vorgang als demokratische Tragödie für Sachsen, basierend auf Argumenten der Landeswahlleitung, die vorher nirgendwo auftauchten, sondern in Kamenz neu erfunden wurden. Es kommt noch besser. Wenige Tage nach dieser Listenstreichung erfand die Landeswahlleitung nachträglich einen weiteren, frischen Streichungsgrund: Die Änderung des Aufstellungsverfahrens sei Beschlussgrund des Landeswahlausschusses gewesen. Allerdings: Es gibt gar keinen Beschluss des Landeswahlausschusses, der sich mit der Änderung des Aufstellungsverfahrens beschäftigt. Es gab bis dahin weder Rechtsvorschriften noch Rechtsprechung zu diesem Thema. Wir sehen in den genannten Vorgängen massive Manipulationen des Wahlorgans und später des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes durch die Landeswahlleitung. (Zurufe von der CDU und den LINKEN) Der Wahlprüfungsausschuss verweigerte sich mehrheitlich einer Aufklärung dieser Manipulationen. Gerade in Sachsen, der Wiege der friedlichen Revolution 1989, kommt ein derart massiver Angriff (Zurufe von der CDU) auf die Freiheit und Gleichheit der Wahl zum Ausbruch. (Starke Unruhe) Wissen Sie, ich war damals, 1989, hier in Dresden mit vielen anderen auf der Straße. Unsere Sehnsucht hieß Freiheit und Selbstbestimmung. Unsere Sehnsucht hieß: endlich freie Wahlen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber dazu gehören Regeln, auch bei freien Wahlen!) Unsere Sehnsucht hieß: ohne Begrenzung der Kandidaten durch die Obrigkeit, wie das bis dahin in der DDR üblich war, (Unruhe) ohne eine freie Wahl, ohne Manipulation durch Egon Krenz oder heute die Landeswahlleitung. (Beifall bei der AfD – Starke Unruhe) Tragen Sie diese Manipulationen nicht mit! Lassen Sie diesen Angriff auf die Errungenschaften der friedlichen Revolution nicht zu! Lehnen Sie die Beschlussvorlage ab! Danke schön. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Egon Krenz war da nicht mehr dabei!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Mayer von der AfD-Fraktion. Am Mikrofon 4 hat sich unser Fraktionsvorsitzender der CDU in Stellung gebracht. (Heiterkeit) Sie möchten, Herr Hartmann, mit Sicherheit eine Kurzintervention tätigen. Bitte schön.
Christian Hartmann CDU
Danke, Herr Präsident. Sie haben mein Begehren richtig erraten. – Ich möchte mich in der Sache nicht einbringen, aber ich verwahre mich gegen diesen Klamauk, den ich gerade erlebt habe. (Beifall bei der CDU und der SPD) Die friedliche Revolution 1989 und die ersten freien Wahlen in den Kontext der letzten Landtagswahl zu setzen, da muss an einem schon eine ganze Menge im Leben vorbeigegangen sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich möchte eines deutlich sagen: Man kann an dem Punkt unterschiedliche Rechtsauffassungen haben, die sind hier deutlich zum Ausdruck gebracht worden. Am Ende entscheidet ein ordentliches Gericht in diesem Land, und das ist im Zweifel der Sächsische Verfassungsgerichtshof als höchste Autorität. Aber einen Kontext zu Wahlfälschern von Kommunalwahlen und von Volkskammerwahlen herzustellen und zu Leuten, die einen Staat unterjocht haben, in den Kontext zu setzen, weil man gerade mit den Füßen aufstand und sich eigentlich erwischt fühlt – – Ob es so ist, werden wir demnächst sehen. Ob es Fehler der Wahlleitung waren, wie Sie es gerade so schön zitiert haben, oder ob es Ihr Unvermögen war, das wird ein souveränes Gericht in diesem Land feststellen. Aber ich verwahre mich dagegen. Ich bitte Sie: Verzichten Sie auf ein solches Pathos, das weder Ihnen noch irgendjemand anderem ansteht. Herzlichen Dank. (Starker Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Hartmann von der CDU mit einer Kurzintervention. An Mikrofon 7 Kollege Mayer mit der Erwiderung, vermute ich.
Norbert Mayer AfD
Herr Hartmann, ich war eine Zeit lang in Ihrer Partei, als die noch für Freiheit und Gerechtigkeit eingetreten ist. (Zurufe von der CDU) Ich bin dann in die AfD gegangen, um die Ziele, die wir 1989 auf der Straße verfolgt haben, diese Sehnsucht, damit die erhalten bleibt in dem Land, damit wir eine freiheitlich demokratische Republik bleiben. Die Manipulation eines Wahlorgans ist kein Kinderspiel. (Martin Modschiedler, CDU: Das ist keine Manipulation! – Starke Unruhe) Wenn der Wahlausschuss von der Wahlleitung derart massiv konditioniert wird, da können Sie mal in der Psychologie nachfragen, wie das abläuft. Die haben zwei Stunden genau auf diese vier Fragen, also auf diese eine Geschichte hingewirkt. Die haben die Sicht des Landeswahlausschusses – ich habe es dort erlebt, vielleicht waren Sie auch dabei –, der ehrenamtlichen Mitglieder, genau auf diese eine Frage verengt: Ist es eine Versammlung oder sind es zwei Versammlungen gewesen? Das können Sie auch in den Protokollen nachlesen. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Bitte, diese Manipulation hätte der Wahlprüfungsausschuss untersuchen müssen. Dem hat er sich verweigert. Das ist einfach der Fakt. Wir sind angetreten für eine freie, demokratische und gleiche Wahl. Wenn die nicht stattfindet, müssen wir dagegen protestieren. Das ist der Punkt. Bitte schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Mayer mit der Erwiderung auf die Kurzintervention von Kollegen Hartmann von der CDU. Jetzt steht an Mikrofon 3 Kollege Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE, vermutlich auch mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Mayer. Bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Freiheit der Wahl geht einher mit Rechtsstaatlichkeit des Wahlverfahrens. Zur Rechtsstaatlichkeit des Wahlverfahrens gehört es, dass die Wahlrechtsgrundsätze einzuhalten sind. Dazu gehört es, dass – so hart es klingt – derjenige, der sich nicht daran hält, halt ein Problem hat. Wenn Sie das nicht akzeptieren, sondern die Freiheit der Wahl immer dann haben wollen, wenn Sie Fehler machen, dann haben Sie irgendwann zwischen 1989 und heute so gar nichts verstanden; aber das beweisen Sie ja schon die ganze Zeit in diesem Hohen Hause. Dass Sie jetzt noch mit dem Finger auf andere zeigen mit wirklich abstrusen Vorwürfen, die ich in der Art und Weise wahrscheinlich sonst nur bei Donald Trump verorten könnte, dass Sie mit psychologischen Manipulationen als Vorwurf kommen, dass Sie der Wahlleiterin Prozessbetrug und dergleichen mehr vorwerfen, ist an Schäbigkeit nicht mehr zu überbieten. Haben Sie doch endlich den Arsch in der Hose zu sagen, Sie haben das damals verbockt, ist dumm gelaufen, dann schauen wir mal wie es bei der nächsten Wahl ausgeht, anstatt jetzt permanent mit dem Finger auf andere zu zeigen und Ihre demokratische und rechtsstaatliche Unfähigkeit anderen Leuten in die Schuhe zu schieben; das ist nämlich nicht das, worum es im Wahlprüfungsverfahren geht. Sie banalisieren hier die Rechtsfragen, die Ihre eigenen Prozessvertreter erörtert haben, gerade zu Mutmaßungen über Absurditäten und Verschwörungstheorien. Ich sage Ihnen: Wenn Sie vor den Verfassungsgerichtshof kommen und das alles wieder als große Verschwörungstheorie aufziehen wollen, dann werden Sie dort relativ schnell Schiffbruch erleiden, denn darum geht es nicht. Hier geht es um eine filigrane Rechtsfrage, von der Sie weder Ahnung noch den nötigen Anstand haben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann mit einer Kurzintervention. Herr Mayer, wollen Sie darauf reagieren?
Norbert Mayer AfD
Herr Lippmann, Sie können noch so viel von Verschwörungen reden und sonstwas. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie reden von Verschwörungen!) – Ich rede davon, dass diese Wahlleitung diesen Ausschuss manipuliert hat, das Wahlorgan manipuliert hat. Ich habe hier eine Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Zur Manipulation von Wahlorganen?) – Nein, zu den beiden von der Landeswahlleitung vorgetragenen Gründen für die Listenstreichung, und er hat festgestellt: Außer der danach erfolgten Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes hat es vorher keinerlei Rechtsprechung, weder des Bundes- noch des Landesverfassungsgerichtes, gegeben. (Widerspruch bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Das sind Regeln, die wurden in Kamenz ganz frisch erfunden und da konnten wir diese natürlich gar nicht beachten, weil sie vorher gar nicht da waren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die wurden nicht frisch erfunden! Also ehrlich!) Diese Manipulation zu prüfen wäre Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses gewesen, dem haben Sie sich entzogen. Wir haben darüber im Wahlprüfungsausschuss gesprochen. Wir waren beide im Wahlprüfungsausschuss. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir haben darüber gesprochen. Wir haben Anträge gestellt. Das haben Sie alles abgelehnt. (Widerspruch bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Sie haben sich dieser Aufklärung entzogen. Das ist der Punkt. Mehrheitlich haben Sie gesagt: Wir wollen das gar nicht wissen. Das ist meine Antwort. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Mayer von der AfD-Fraktion mit der Erwiderung. Nun sehe ich Herrn Pallas von der SPD-Fraktion, vermutlich auch mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Kollegen Mayer. Bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Danke, Herr Präsident. Wissen Sie, Herr Mayer, ich habe drei Kinder, zehn der Große und sechs Jahre die Zwillinge. Die sind gerade eingeschult. Es gibt so ein paar Dinge, die ich meinen Kindern, seit sie auf der Welt sind, versuche zu vermitteln. (Widerspruch bei der AfD) – Ja, ich beziehe mich auf seinen Redebeitrag. Punkt 1. Ihr könnt Dinge machen, die ihr gern machen wollt. Aber es gibt bestimmte Regeln und alle halten sich an die Regeln. Punkt 2. Wenn ich Interessen habe und andere haben Interessen, ist es manchmal gut zu argumentieren und auf die Argumente der anderen zu hören. Punkt 3. Wenn ich mit dem Finger auf andere zeige, zeigen sie auf mich zurück. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Herrn Pallas von der SPD-Fraktion. Herr Mayer, wollen Sie erwidern?
Norbert Mayer AfD
Ihre Kinder finden es bestimmt ganz toll, wenn Sie Regeln aufstellen. Ihre Kinder spielen danach – und dann werden sie von Ihnen bestraft, weil Sie sich gerade neue Regeln ausgedacht haben. Dann werden das die Kinder ganz toll finden. – Das ist meine Antwort. Sie können nicht nachträglich Regeln ändern. Die Landeswahlleitung hat neue Regeln eingeführt, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, Sie haben neue Regeln auf Ihrem Parteitag aufgestellt!) Regeln, die sie sich neu ausgedacht hat. Das haben wir anhand der Protokolle nachvollziehen können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Kollegen Mayer. (Unruhe) Jetzt sehe ich eine weitere Kurzintervention. Kollege Gebhardt, bitte schön.
Rico Gebhardt Die Linke
Danke schön, Herr Präsident. (Unruhe) – Vielleicht beruhigen sich die Kollegen der AfD-Fraktion. Ich will noch einmal darauf eingehen, was Herr Mayer am Rednerpult gesagt hat. Das ist die Aufgabe einer Kurzintervention. Sie behaupten die ganze Zeit, dass die Landeswahlleiterin oder die Mitglieder des Landeswahlausschusses Sie manipuliert hätten. Sie haben bis zum heutigen Tag nicht akzeptieren können, dass nach einer Aufstellungsversammlung, die im Februar und im März stattgefunden hat – jetzt streiten wir uns nicht darüber, ob das eine oder zwei gewesen sind –, es der Kollege Zwerg, der Kollege Urban und der Kollege Keiler erst am 18. Juni geschafft haben, diese Listen abzugeben. Am 18. Juni! Dann wurden Sie darauf hingewiesen, was Sie ändern sollen. Die Landeswahlleiterin hat Ihnen die ganze Zeit geholfen und Sie stellen sich hier hin und erklären uns, dass Sie manipuliert worden seien? Sie hat versucht, Ihre Fehler zu korrigieren! Ihre letzte Liste haben Sie eine Stunde und 10 Minuten vor Ablauf der Frist abgegeben. Was soll denn da noch jemand korrigieren können? Wer soll sich anschließend noch dafür rechtfertigen müssen? Die Einzigen, die sich rechtfertigen müssen, sind Urban und Zwerg. Sie haben euch verscheißert! Denn sie haben keine ordentliche Liste aufgestellt. (Lebhafter Beifall bei den LINKEN, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Kollegen Gebhardt, Fraktion DIE LINKE. – Herr Mayer, Sie können gern erwidern. Bitte schön.
Norbert Mayer AfD
Herr Gebhardt, Sie können sich gern Ihre Welt so stricken, wie es Ihnen gefällt. (Lachen bei den LINKEN) Das ist ja bekannt von Ihnen. Dass gerade Sie abstreiten, dass es Wahlmanipulation gegeben hat, wundert mich. Sie vertreten die Partei, bei der früher Wahlmanipulation üblich war. Aber nun zu Ihren Vorhaltungen: Wir haben die Liste rechtzeitig eingereicht. Wir hatten sie ein paar Tage vorher eingereicht. Dann gab es daraufhin Hinweise der Landeswahlleitung. Den Hinweisen wurde nachgegangen und eine Liste, die zulassungsfähig war, wurde eingereicht – so, wie das bei anderen Parteien üblich ist. Das ist ein übliches Verfahren. Dann gibt man kurz vor dem Ende die korrigierte Liste ab. Fristgemäß! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, Sie haben vier Listen abgegeben!) – Ich habe Ihnen auch zugehört. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es spricht gerade Herr Mayer. Ich bitte Sie darum, den Geräuschpegel etwas herunterzufahren. – Herr Mayer, fahren Sie fort.
Norbert Mayer AfD
Die AfD hat die Liste fristgemäß eingereicht. Die Vorhaltungen, die die Wahlleitung der AfD gemacht hatte – die wir alle in den Akten nachlesen können, Sie auch –, enthielt nichts vom Wechsel des Wahlverfahrens. Darin stand nur, wir hätten die Formulare nicht richtig ausgefüllt, und es ging um die Frage, ob es ein oder zwei Wahlverfahren gab. Das war das Kernthema der Wahlleitung: ob es ein oder zwei Aufstellungsversammlungen waren. Die Wahlleitung hat es an der Zahl festgemacht, es dürfe nur eine Aufstellungsversammlung geben. Das wurde der AfD vorgehalten. Von einem Wechsel des Wahlverfahrens ist überhaupt keine Rede gewesen. Die Landeswahlleitung hat uns das auch nicht vorgehalten, sondern in der Sitzung des Landeswahlausschusses hatte sie das noch nicht auf der Pfanne. Sie hat sich diesen Grund drei Tage danach einfallen lassen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die zwei Minuten sind um, Herr Mayer. Sie müssen jetzt den letzten Satz formulieren.
Norbert Mayer AfD
Das war eine Neuerfindung. Deswegen ist es eine Manipulation des Ausschusses und des Gerichts gewesen. Deswegen können wir dem nicht zustimmen. Wir wollen das nicht, diese Unfreiheit. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Mayer. Das war die Erwiderung. (Beifall bei der AfD) Nach diesem intensiven Schlagabtausch an den Saalmikrofonen frage ich in die Runde, ob es weiteren Redebedarf gibt. Ich sehe bei der CDU und der SPD noch ein paar Minuten Redezeit. – Das ist nicht der Fall. Dann frage ich die Staatsregierung, ob sie zum Tagesordnungspunkt sprechen möchte. (Roland Ulbrich, AfD, steht am Mikrofon.) – Die AfD-Fraktion hat noch 16 Sekunden. Also, wenn Sie es schaffen. Die Staatsregierung wollte auch nicht zum Thema sprechen. Es geht die Frage an die Berichterstatter des Ausschusses, ob sie noch einmal das Wort ergreifen wollen. Das wäre zum einen Herr Lippmann zu den Drucksachen 7/3863 und 7/3864. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, Herr Präsident, es ist alles gesagt!) Dann frage ich Herrn Dr. Meyer zur Drucksache 7/3865 und Herrn Pallas zu den Drucksachen 7/3866 und 7/3867. (Albrecht Pallas, SPD: Es wurde alles gesagt!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen nun einzeln über die Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses ab; das dauert eine Weile. Wir stimmen zunächst ab über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses in der Drucksache 7/3863. Wer den Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen, bitte? – Danke. Die Stimmenthaltungen, bitte? – Somit ist der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses mit Mehrheit ohne Enthaltungen zugestimmt worden. Wir kommen damit zur Drucksache 7/3864. Wer der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Somit ist auch dieser Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zur Drucksache 7/3864 mit Mehrheit ohne Enthaltungen zugestimmt worden. Damit kommen wir zur Drucksache 7/3865. Wer der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen, bitte? – Das ist das gleiche Ergebnis wie bei den beiden vorangegangenen Drucksachen: Bei vielen Gegenstimmen und ohne Enthaltungen, aber einer Mehrheit an Für-Stimmen ist der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zugestimmt worden. Wir kommen nun zur Drucksache 7/3866. Wer der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte? – Danke. Die Stimmenthaltungen, bitte? – Bei vielen Gegenstimmen und ohne Enthaltungen ist auch dieser Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses somit zugestimmt worden. Wir kommen abschließend zur Drucksache 7/3867. Wer hier der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und gemäß § 17 Abs. 2 und § 52 – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag in Drucksache 7/3445 mit dem Thema „Richtlinie Tierwohl Mutterkuhhaltung fair gestalten“ sowie zur Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft Arbeit und Verkehr zum Antrag in Drucksache 7/3651 mit dem Thema „Kontaktstelle ,Lieferketten‘ evaluieren und weiterentwickeln“ angekündigt. Die Fraktion DIE LINKE hat zudem Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag in Drucksache 7/2153 mit dem Thema „#LeaveNoOneBehind: Jetzt erst recht – Geflüchtete aus Flüchtlingslagern in Griechenland in Sachsen aufnehmen!“ Das Präsidium hat die Redezeit auf insgesamt 10 Minuten pro Fraktion bzw. Staatsregierung festgelegt. Ich erteile zuerst der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/3445 das Wort. Es beginnt Herr Kollege Dornau.
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unter Ziffer 8 der aufgerufenen Sammeldrucksache empfiehlt der Ausschuss, den Antrag meiner Fraktion abzulehnen. Doch worum geht es? Die Förderrichtlinie Tierwohl Mutterkuhhaltung soll seit diesem Frühjahr die Mutterkuhhaltung bei der besonders nachhaltigen Agrarproduktion unterstützen. Mit der Ausgestaltung der Richtlinie gilt dies allerdings nur für Halter ab 28 Großvieheinheiten. Da in Sachsen aber Mutterkuhhalter mit bis zu neun Tieren allein über 75 % der Haltungen ausmachen und Herden mit Haltungen mit bis zu 20 Tieren über ein Drittel der gesamten Tierbestände im Freistaat stellen, wird hier von vornherein der Großteil der Mutterkuhhalter ausgeschlossen. Die überwiegend kleinteilige Mutterkuhhaltung in Sachsen leistet einen enormen Beitrag zur Landschaftspflege und bietet wirtschaftliche sowie naturschutzfachlich wertvolle – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen, bitte? – Gleiches Ergebnis: Keine Enthaltungen, viele Gegenstimmen, aber eine Mehrheit an Für-Stimmen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zur Drucksache 7/3867 mehrheitlich zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu Berichte der Ausschüsse Abs. 2 der Geschäftsordnung – 7/3938 Perspektiven, besonders in benachteiligten Gebieten. Oft kämpfen diese Mutterkuhhalter im Nebenerwerb mit großem Arbeitseinsatz gegen die steigenden Bodenpreise. Unser Antrag soll diese Fördergrenzen beseitigen und die Fördersätze pro Tier auf 100 Euro anheben, damit alle Betriebe – unabhängig von der Größe – bei der Verbesserung der Haltungsbedingungen einigermaßen angemessen unterstützt werden. Dass diese Richtlinie Ungerechtigkeiten hervorrufen würde, war absehbar. Dass man jetzt die Evaluierung der EU-Richtlinie abwarten und Möglichkeiten zur Senkung der Mindestförderungssumme erwirken könnte, hilft niemandem weiter. Wenn der politische Wille der Regierung für eine gerechte Förderung der Mutterkuhhaltung dagewesen wäre, hätte man diesen Missstand längst beheben können – zur Not auch mit einem landeseigenen Programm. Sich nun hinter EU-Regularien zu verschanzen, meine Damen und Herren, ist nicht glaubhaft. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dornau für die AfD-Fraktion. Nun werden wir die Rederunde mit den weiteren Fraktionen weiterführen. Als Nächstes ist die CDU an der Reihe. Herr von Breitenbuch, bitte.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Mutterkühe ist zurzeit im Lande präsent. Es geht um die Förderung von großen Herden und kleinen Herden. Die großen Herden beginnen bei 28 Kühen. Entsprechend trifft die Förderung zurzeit nur die größeren Betriebe und die Minderzahl der Betriebe. Das heißt, ungefähr 75/80 % der Betriebe werden von dieser Förderung nicht erfasst. Der Sachverhalt ist also richtig, Herr Dornau. Wir sind selbst in der Koalition noch am Arbeiten, und wir wollen versuchen, hier eine ganzheitliche Lösung zu finden, um gerade das, was die Mutterkühe in der Landschaft leisten – gerade die kleinen Gründe und die steilen Hänge, die beweidet werden – berücksichtigen zu können. Das gehört zum Landschaftsbild dazu. Wir wollen das daher nochmals überdenken und entsprechend sind wir diesbezüglich gerade bei der Arbeit. Das ist der Stand, über den ich hier berichten wollte. Herzlichen Dank! (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Breitenbuch von der CDU-Fraktion. Besteht seitens der Fraktion DIE LINKE der Wunsch, dazu zu sprechen? – Das ist nicht der Fall. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Die haben doch eh keine Ahnung!) Sieht die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Gibt es bei der SPD-Fraktion Redebedarf? – Das ist ebenso nicht der Fall. Möchte die Staatsregierung dazu sprechen? – Dies ist auch nicht der Fall. Damit kommen wir zum zweiten Antrag der AfD-Fraktion, zur Drucksache 7/3651. Ich erteile dem Abgeordneten Thumm das Wort.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten im Juniplenum die Debatte „Abhängigkeiten von Lieferketten reduzieren, essenzielle Grundgüter wieder in heimischer Produktion herstellen“. Da haben insbesondere die regierungstragenden Fraktionen kräftig die Werbetrommel für die Kontaktstelle „Lieferketten“ gerührt. Nichts weiter als ein großer Bluff, wie sich nun dank unserer Kleinen Anfrage herausgestellt hat; denn in den ersten Monaten wurde die Kontaktstelle so gut wie gar nicht angefragt. In den Monaten Juni und Juli gab es dann tatsächlich gar keine Anfragen mehr. Erfolg, meine Damen und Herren, sieht anders aus. Wir wollen jedoch, dass die Kontaktstelle zu einem guten Hilfsinstrument für unsere sächsischen Unternehmen wird. Dabei haben wir in unserem Antrag einen mehrstufigen Prozess samt Bewertung und Hilfsangeboten, wofür wir auch eigene Vorschläge unterbreitet haben, eingefordert. Die Staatsregierung will das offenbar nicht. Sie blufft auch in ihrer Antwort auf unseren Antrag weiter. So führt sie aus, dass die Wirtschaftsförderung Sachsen eine breit angelegte, branchenübergreifende Unternehmensbefragung durchführt. Das ist ja schön. Aber eine Veröffentlichung dieser Umfrageergebnisse ist nicht geplant. Das hat die Antwort auf unsere Kleine Anfrage, Drucksache 7/3435 ergeben. Damit bleibt auch diese Information für das Parlament verborgen. Schade für die Staatsregierung. Damit geht auch dieser Bluff nicht auf. Dass die Mitarbeiter der Kontaktstelle wieder vollumfänglich ihre eigentlichen Aufgaben ausüben, wie in der Stellungnahme aufgeführt, ist doch eine weitere Bankrotterklärung ohnegleichen. Meine Damen und Herren! Damit aus der Kontaktstelle „Lieferketten“ mehr als ein großer Bluff wird, bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich beantrage daher die Einzelabstimmung für die Beschlussempfehlung zur Sammeldrucksache 3938, und zwar zu Ziffer 13. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Thumm von der AfD-Fraktion. Möchten die anderen Fraktionen darauf reagieren? – Ja, die CDU-Fraktion. Herr Ritter, bitte schön.
Kay Ritter CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Beginn der Ausbreitung des Coronavirus in Europa wurden Lieferengpässe deutlich. Das ist kein Geheimnis, das wissen auch Sie von der AfD. Sie haben das als Missstand eingeordnet. Als es dann auch im Bundesdurchschnitt zu Lieferengpässen kam, mussten wir natürlich in Sachsen handeln. Der Lösungsansatz war, so wie es der Medienservice Sachsen am 29. April 2020 präsentierte, diese Kontaktservicestelle „Lieferketten“ bei der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH zu installieren. Dorthin können sich Unternehmen wenden und aktuell ihre Störungen und Probleme der Lieferketten darlegen. Sie kritisieren hier, dass in diesem Antrag nur wenige Unternehmen das Angebot angenommen haben. Jetzt könnte man auch sagen: Vielleicht ging es denen auch gar nicht so schlecht. So weit, so gut. Das Ziel der Stelle war und ist es, Unternehmen zu beraten und bei der Initiierung neuer Lieferketten zu helfen. Sie schlagen vor, dass die Unternehmen proaktiv mit dieser Beratungsstelle loslegen sollen. Wie soll denn das funktionieren? Soll jemand aus der Beratungsstelle in Sachsen herumfahren und an jeder Tür klingeln und fragen: Geht es euch schlecht? Wie sollen wir es denn machen? Wir machen es so: Diesen Antrag werden wir auf gar keinen Fall unterstützen und werden an der Auffassung des Ausschusses festhalten. Wir lehnen dies daher ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Ritter von der CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Die Staatsregierung, Herr Dulig noch einmal? – Das sehe ich nicht. Sie können für einen Redebeitrag gern zum Mikrofon gehen und eine Kurzintervention tätigen. Bitte schön.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrter Herr Kollege, wenn Sie unseren Antrag gelesen hätten, was die Evaluation betrifft, könnten Sie feststellen, dass wir zum Beispiel gefordert haben, dem Ergebnis der Evaluation entsprechend sowie aus den bisherigen Erfahrungen, die im Austausch – jetzt hören Sie bitte zu – mit den anderen Bundesländern sowie der Bundeskontaktstelle „Lieferketten“ gesammelt wurden, einen Leitfaden vorzulegen, der konkrete Hilfsangebote enthält und Lösungsansätze aufzeigt, auf die Unternehmen zurückgreifen können. Aber das hat nichts, wie Sie gesagt haben, mit „draußen herumfahren“ zu tun. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Kollegen Thumm. Jetzt die Erwiderung. Kollege Ritter, bitte schön.
Kay Ritter CDU
Herr Kollege Thumm, ich muss darauf ganz kurz antworten. Bevor wir einen Leitfaden entwickeln, dauert es eine gewisse Zeit. Aber die Unternehmen brauchen jetzt Hilfe. Da brauchen wir nicht erst einen Leitfaden, der monatelang dauert. Zunächst ignorieren Sie Corona, aber jetzt gibt es für Sie auf einmal Corona, und Sie wollen irgendetwas zaubern. Also vergessen Sie die Nummer! Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Die Staatsregierung hat auch kein entsprechendes Zeichen gegeben. Somit können wir nach den beiden Anträgen der AfDFraktion nun zum Antrag der Fraktion DIE LINKE übergehen, Drucksache 7/2153. Ich erteile des Wort Frau Kollegin Nagel.
Juliane Nagel Die Linke
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir haben bewusst unseren Antrag zur Aufnahme von Geflüchteten aus den griechischen Elendslagern noch einmal aus der Sammeldrucksache herausgezogen. Ich sage explizit an dieser Stelle: Wir tun das nicht, um die humanistisch eingestellten Kolleginnen und Kollegen hier im Saal vorzuführen, sondern um den dringenden Handlungsdruck, den wir auch hier in Sachsen haben, zu unterstreichen, vor allem auch vor dem Hintergrund des teuflischen Migrationspaktes der Entrechtung – so nennt es Pro Asyl –, den die EU-Kommission in der vergangenen Woche vorgestellt hat und der ein faktisches Ende des Asylrechts in der EU bedeuten könnte. Unser Antrag datiert vom April dieses Jahres. Schon im Januar haben wir im Plenum ausführlich über die Situation in den griechischen Lagern diskutiert. Ihr Mantra war und ist: Wir nehmen als Sachsen zuerst 20, dann 70 Kinder auf und beteiligen uns mit 150 zusätzlichen Aufnahmen bis 2024 am bundesweiten Resettlement-Programm. Jetzt sollen noch einmal 75 dazukommen. Wenn man nach Königsteiner Schlüssel einmal diese 1 553 Menschen berechnet, die als anerkannte Geflüchtete jetzt aufgenommen werden, ist es genau das, was Sachsen sozusagen mit den 5 % zusteht. Es ist also kein großer Akt. Mit Verlaub, das ist keine Übernahme von Verantwortung in einer humanitären Notlage. Ich sage ganz klar: Das ist ein Hohn, vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die wie eine tickende Zeitbombe über dem völlig überfüllten Lager Moria oder Moria 2 lag und liegt. Es war eine Frage der Zeit, bis Corona ausbricht, in einer Situation, in der es an hygienischen Grundstandards einfach nur mangelt, in der an Mindestabstände nicht zu denken ist und die medizinische Versorgung, gelinde gesagt, prekär ist. So kam es dann: Am 9. September brannte das Lager Moria ab. Vorher war eine Reihe von Corona-Fällen bei Lagerbewohnerinnen attestiert worden. Vollkommen verständlich griff die Angst um sich. Die Bilder und Berichte, die wir von der Brandnacht und den folgenden Tagen sehen konnten, waren sehr erschütternd. Unsere Kollegin Cornelia Ernst war auch selbst vor Ort. Menschen liefen panisch auf die Straße, versuchten sich vor den Flammen zu retten. Menschen waren in der Folge obdachlos auf Feldern. Kinder mussten Abwasser trinken und hatten nichts zu essen und, wie Burkhard Jung treffend und erschüttert auf Facebook feststellte: „Und das mitten in der Europäischen Union.“ Die katastrophalen Zustände und die Polizei haben Tausende Menschen dazu gedrängt, gegen ihren Willen jetzt in das neu errichtete Ersatzlager zu gehen. Die Botschaft zahlreicher Proteste, die Bilder, die zumindest uns, die mich erreicht haben, war: Wir wollen kein neues Lager, wir wollen endlich frei sein. Wir sagen an dieser Stelle klar: Alle Menschen müssen aus Lesbos und nicht nur aus Lesbos evakuiert, in Europa verteilt und das menschenfeindliche System der von der Europäischen Union, also auch uns, verantworteten Hotspots abgeschafft werden. (Beifall bei den LINKEN) Die humanitäre Katastrophe mitten in Europa währt bereits über drei Jahre. Die aktuelle Situation ist nicht mehr und nicht weniger als eine folgerichtige Zuspitzung. Wir alle müssen uns fragen, wie wir das haben dulden können. Denn auch wir tragen Verantwortung als Bundesrepublik, als Land Sachsen und als Kommunen. In diesem Sinne – ich wiederhole es – fordern wir, dass Sachsen es den Bundesländern Berlin und Thüringen gleichtut und ein Landesaufnahmeprogramm für 500 Geflüchtete aus den Hotspots auf den griechischen Inseln auflegt und dafür das Einvernehmen des Bundes einholt. Wir haben also nirgendwo jemals behauptet, wir könnten als Land Sachsen ganz einfach so mal 500 Flüchtlinge aufnehmen. Sie kennen die Rechtsgutachten, auf die wir uns hier beziehen, eines auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder von den Abgeordneten in Auftrag gegeben, die zu dem Schluss kommen, dass dies im europarechtlichen und bundesgesetzlichen Rahmen möglich wäre. Sie kennen wahrscheinlich auch die Debatte aus dem Bundesrat vor circa zwei Wochen, als es um die verbindliche Änderung des Aufenthaltsgesetzes in genau diese Richtung ging. Dass der Weg einfach wäre, sagen wir nicht. Aber wir meinen, dass wir uns in einer sehr dynamischen Situation befinden, in der auch politische Gewissheiten verrückt werden können. Wir wollen, dass Sachsen humanistischer Motor im bundespolitischen Gefüge ist, wie es Thüringen und Berlin, aber auch Bremen oder Nordrhein-Westfalen, wie es mehr als 170 Städte in der Bundesrepublik vormachen, die sich bereit erklärt haben, Schutzbedürftige aufzunehmen. Ich appelliere an Sie aus den demokratischen Fraktionen, bei den derzeit gemachten Zusagen nicht stehen zu bleiben und den Druck auf den Innenminister Seehofer und die Bundeskanzlerin Angela Merkel, die man nicht vergessen darf, zu erhöhen. Wir zählen auch auf Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus der CDU, vor allem auf Ihr christliches Gewissen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an den Bundestagsabgeordneten Ihrer Partei, die sich kurz nach dem Brand von Moria für die Aufnahme von 5 000 Geflüchteten starkgemacht hat! Vergessen Sie nicht: Wir können in Sachsen auf eine starke, empathische Zivilgesellschaft, auf kirchliche Zusammenhänge, auf Wohlfahrtsverbände, die große Erwartungen auf ein starkes Zeichen aus dieser Kenia-Koalition haben, zurückgreifen. Ich schließe langsam mit einem Zitat: „Refugee lives don‘t matter. Das ist das heimliche Motto der Flüchtlingslager in der Ägäis. Man überließ die Flüchtlinge dem Dreck, dem Virus, dem offenen Meer – zur Abschreckung.“ Das schreibt Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“. Der Heribert Prantl, den Frau Köpping kürzlich in einen wissenschaftlichen Beirat für gesellschaftlichen Zusammenhalt berufen hat. Ich zitiere weiter: „… Handeln wir so, wie wir behandelt werden wollen, wenn wir Flüchtlinge wären. Wir würden nicht wollen, dass wir mit der Aussicht auf angebliche europäische Lösungen abgespeist werden.“ Wenn Sie mir vielleicht gleich etwas über gesamteuropäische Lösungen erzählen wollen, entgegne ich Ihnen: Die gibt es nicht – und das wissen Sie ganz genau. (Zuruf von der AfD) Wer jetzt nicht beherzt, humanistisch und unerwartet mutig handelt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Vielen Dank. (Beifall bei den LNKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Nagel von der Linksfraktion. Gibt es seitens der Fraktionen Redebedarf? – Ich frage die CDU, SPD habe ich gesehen, AfD? – Herr Wippel hat Redebedarf angemeldet. Sie haben das Wort. Bitte schön.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! DIE LINKE will illegale Einwanderer aus Moria aufnehmen? Das ist aus deutscher Sicht verantwortungslos und langfristig schädlich. Die Parole „LeaveNoOneBehind“ kommt aus derselben internationalistischen Propagandareihe wie „No Border – No Nation“. Die humanitäre Einfärbung Ihrer Interessen können Sie sich sparen; denn in Wahrheit geht es Ihnen darum, den Strom der Masseneinwanderung nicht abreißen zu lassen. Die Absicht dahinter ist klar: Sie wollen nämlich die gewachsenen Bevölkerungsstrukturen unseres Landes aufbrechen. (Unruhe bei den LINKEN) Sie glauben, dass Ihr gleichmacherisches Gedankengut in einer diversen und bunten Gesellschaft besser aufgeht. Ihr Antrag ist ein Paradebeispiel für die verantwortungslose Gesinnungsethik, die seit Jahren die Politik dieses Landes bestimmt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Verantwortungsvolle Politik fragt aber zunächst nach den Folgen einer Maßnahme und nicht nach deren vermeintlich moralischer Reinheit. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Selbst kurzfristig besorgen Sie das Geschäft der Menschenhändler und Schlepper. Sie besorgen das Geschäft der Brandstifter – (Beifall bei der AfD) der Brandstifter, die sich in das komfortable Deutschland zündeln wollen. Allein das zu wissen und zu ignorieren, es bewusst in Kauf zu nehmen, ist unmoralisch. Die neue wie alte Strategie dahinter lautet: Migranten bringen sich vorsätzlich in Not, um daraus Ansprüche zu erpressen und moralischen Druck aufzubauen. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Die griechische Regierung hat aus gutem Grund deutlich davor gewarnt, den Brandstiftern von Moria auf den Leim zu gehen. Anderenfalls würden auch die anderen Lager brennen – und kaum wurde im Weltmoralamt Deutschland wieder „Wir haben Platz“ gerufen“, da brannte schon das nächste Lager auf Samos. Erlauben Sie mir die Bemerkung: Finden Sie es nicht etwas schizophren? – Sie skandieren einerseits „Wir haben Platz“ und andererseits klagen Sie über Wohnungsnot in unseren Großstädten wie heute Morgen. Das ist pure Heuchelei. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Wir als AfD-Fraktion sind durchaus an einer politisch, wirtschaftlich und kulturell gedeihlichen Entwicklung der Herkunftsländer von Migranten interessiert. Diese wird aber durch die aktuelle westliche Migrationsagenda unterlaufen. Den Ländern wird das für den Strukturaufbau notwendige Humankapital entzogen; denn es gehen generell die fittesten Menschen aus den Ländern auf die lange Reise. Die Politik der offenen Grenzen ist entgegen Ihrer propagandistischen Begleitmusik nicht human. Sie ist zerstörerisch und hilft niemandem. Das gilt sowohl für die Herkunftsländer als auch für die Aufnahmeländer. Die angestammte Bevölkerung gerät kulturell und wirtschaftlich unter Druck. Als Politiker haben wir geschworen und uns vorgenommen, den Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die weitere vermeintliche humanitäre Aufnahme strikt ab. Es wäre stattdessen eher zu diskutieren, inwiefern deutsche Sicherheitsbehörden den griechischen Behörden vor Ort Unterstützung zukommen lassen können, indem man zum Beispiel eine deutsche Abteilung Polizei nach Griechenland abgibt. Das wäre verantwortlich, angemessen und solidarisch. (Beifall bei der AfD –
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sie haben keine Ahnung, wovon Sie reden!) DIE LINKE-Grenzen auf und alle rein-Politik ist gescheitert. Deshalb werden wir dabei auch nicht mitmachen. (Zuruf und Empörung der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Wippel von der AfD-Fraktion. Fraktion BÜNDNISGRÜNE? – Frau Cagalj Sejdi; bitte schön.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was ich soeben von der AfD hören musste, ist nicht nur unmoralisch, nicht nur zutiefst beschämend, sondern menschenfeindlich. Schämen Sie sich eigentlich nicht, diesen Blödsinn hier in diesem Haus zu verbreiten? (Sebastian Wippel, AfD: Das ist doch die Wahrheit! – Beifall bei den LINKEN) Kollegin Nagel hat sehr deutlich die humanitäre Katastrophe dargestellt, die wir seit den letzten Wochen erleben und sehen müssen – und das ist kein Ereignis der letzten Wochen und kein Ereignis, bei dem man sagen kann: Ach, da hat jemand was angezündet, da lassen wir gleich mal 12 000 Menschen verrecken. – Das sagen Sie doch! (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein, das sagen Sie! – Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) – Unmöglich. Genau vor diesem Hintergrund – jetzt rede ich – steht es außer Frage, dass wir als GRÜNE, wir als Koalition selbstverständlich bereit sind zu helfen und dass wir selbstverständlich Menschen nach Sachsen holen wollen, um Leben zu retten. Wir als GRÜNE kämpfen innerhalb dieser Koalition genau dafür. Wir haben vereinbart, dass wir mindestens 150 schutzbedürftige Menschen nach Sachsen holen, und wir haben im Juni vereinbart, dass 70 junge Menschen zusätzlich kommen können. Es ist richtig: Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Aber glauben Sie mir: Das war ein hart erkämpfter Tropfen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Der Bund hat mittlerweile die Aufnahmebereitschaft für 150 unbegleitete Minderjährige und weitere 1 553 Eltern mit ihren Kindern erklärt. 75 davon sollen nach Sachsen kommen. Diese Einigung steht in keiner Relation zu der großen humanitären Katastrophe, die wir vor Augen haben – das ist vollkommen richtig. Dennoch bin ich froh um jeden Platz, um jedes einzelne Menschenleben, das wir retten können. Wir wollen nicht bei dieser Vereinbarung bleiben. Wir als GRÜNE wollen mehr. Wir wollen hier mehr Menschen aufnehmen, und wir werden auch weiterhin Druck auf den Bund machen, dass dies geschieht. Eine Aufnahme von Menschen geht im Moment leider nicht ohne den Bund; denn er hat deutlich abgelehnt, Landesaufnahmeprogramme für Griechenland zuzulassen. Um unseren Druck weiter ausüben zu können, müssen wir als Sachsen gemeinsam zeigen, dass wir bereit sind, Geflüchtete bei uns aufzunehmen. Es darf nicht nur bei Zusagen vom Bund bleiben; denn wenn man einmal genau hinschaut, stellt man fest: Von den Menschen, die bereits zugesagt wurden, ist nur ein Bruchteil bei uns angekommen. Dieser Punkt rückt immer weiter in den Hintergrund und wird kaum beachtet. Der Druck muss erhalten bleiben. Es darf nicht nur bei einer Zusage bleiben, die Menschen müssen auch wirklich hierherkommen. Da ist es wichtig, dass Sie als LINKE einen solchen Antrag stellen. Es ist ja die Aufgabe der Opposition, den Finger in die Wunde zu legen. Es ist richtig und gut, dass all die Menschen in den Städten und Kommunen auf die Straße gehen und dafür demonstrieren, dass wir mehr Menschen bei uns aufnehmen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Wir in Sachsen haben Platz, und wir sind bereit zu helfen. Dafür stehen wir auch. Die Ablehnung im Sozialausschuss heißt nicht, dass wir niemanden nach Sachsen holen wollen. Sie heißt, dass wir den Weg gehen, Druck auszuüben und uns alle Mühe und alle Kraft geben, um das auch zu bewirken, um mehr Menschen hierherzuholen. Wir haben Platz, und wir werden diesen Menschen helfen und werden sie aufnehmen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt hat auch die SPD Redebedarf angemeldet. – Kollege Pallas, bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute hier im Plenum den Antrag der LINKEN „Leave no one behind – jetzt erst recht Geflüchtete aus den Flüchtlingslagern in Griechenland in Sachsen aufnehmen“. Ich finde es gut, dass sie den Antrag noch einmal aus der Sammeldrucksache herausgezogen haben, weil es wirklich wichtig ist, das zu diskutieren, über die konkreten Möglichkeiten, über die Frage von symbolischen Handlungen und auch über die Frage konkreter Hilfeleistungen. Für die Gelegenheit danke ich und möchte jetzt die SPD-Position vortragen. Wir hatten den Antrag im Ausschuss. Auch wir haben abgelehnt, wir hatten unsere Gründe dafür. Ich möchte zunächst einmal festhalten: Die SPD findet, Sachsen muss, Sachsen kann und Sachsen wird mehr Menschen aus den Aufnahmelagern auf den griechischen Inseln aufnehmen, als ohnehin über die normalen Verfahren hierherkommen, nur nicht auf dem Weg, den die Linksfraktion vorschlägt. Mit Ihrer Beschreibung haben Sie völlig recht. Sie wissen, dass wir genau wie Sie, die BÜNDNISGRÜNEN und andere Parteien oder Organisationen, sehr genau beobachten, mit Leuten vor Ort sind, unterstützen und ein sehr authentisches Bild davon haben, was da passiert. Umso wichtiger ist uns der Punkt, konkret zu helfen. Wir können es nicht hinnehmen, dass solche Zustände mitten in Europa entstehen. Deshalb haben wir uns als SPD sowohl im Bund als auch im Freistaat innerhalb der Koalition dafür eingesetzt, die Zahl der Menschen, die hier aufgenommen werden sollen, zu erhöhen. In der Koalition im Bund drängt die SPD darauf, dass Bundesinnenminister Seehofer in der aktuellen Situation eben nicht auf die schwerfällige Einigung zwischen mehreren europäischen Mitgliedsstaaten wartet, sondern das zugesagte Kontingent weiter erhöht. Ich denke, da ist auch jetzt noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Es ist gut, dass sich die Union auf Druck der SPD endlich bewegt hat, sodass Deutschland nun weitere 150 Kinder und Jugendliche sowie diese 1 553 Menschen, hauptsächlich Kinder und Familien, in einem eigenständigen Kontingent aufnimmt. Somit können insgesamt, um das noch einmal zusammenzuziehen, mit den Zusagen von Anfang des Jahres im Augenblick ungefähr 2 750 Menschen aus Griechenland Zuflucht in Deutschland finden. Das ist nicht nichts. Das ist gut. Auch aus unserer Sicht ist es damit natürlich nicht getan. Unser Ziel bleibt es, dass sich am Ende alle europäischen Mitgliedsstaaten bei dieser Solidaritätsaktion einbringen. Auch wenn Sie skeptisch sind, Frau Kollegin Nagel, brauchen wir eine dauerhafte Lösung und einen ständigen Hilfemechanismus, sodass wir nicht bei jeder Notlage erst schwerfällige Verhandlungen darüber aufnehmen müssen, wer wie viel Unterstützung leistet. Vielleicht – das ist meine Hoffnung – ist diese humanitäre Katastrophe auf den griechischen Inseln jetzt die Initialzündung, um den festgefahrenen Diskussionsprozess zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem wieder in Gang zu bringen. Darüber hinaus gilt es jetzt, die Aufnahmebereitschaft vieler Bundesländer und Kommunen in Deutschland zu nutzen und Humanität zu zeigen. Natürlich ist es so: Auch Sachsen kann noch mehr Menschen aufnehmen. Wir haben die Kapazitäten, um in einem ersten Schritt 150 Menschen nach Sachsen zu holen. Entsprechend dem Königsteiner Schlüssel werden 75 von den zugesagten 1 553 Geflüchteten im Freistaat unterkommen. Als SPD schlagen wir vor – und das ist der Unterschied zu Ihrem Vorschlag –, dass Sachsen den Bund auffordert, dieses Kontingent um weitere 75 Personen zu erhöhen, die explizit von Sachsen aufgenommen werden. Ich bin recht zuversichtlich, dass man sich innerhalb der Koalition darauf verständigen kann. Denn im Gegensatz zu den Problemen nach dem beispiellosen Akt der Humanität im Jahr 2015 haben wir heute gute Strukturen und gute Abläufe in Verwaltung und Zivilgesellschaft, um das zu bewältigen. Unsere Position zum Antrag der LINKEN haben wir sowohl im Sozialausschuss als auch danach deutlich gemacht. Wir können jetzt von mir aus noch ewig über Landesaufnahmeprogramme debattieren. Klar ist aber, dass im Augenblick weder der Bund noch die CDU hier in Sachsen dem zustimmen werden. Das muss man irgendwann zur Kenntnis nehmen. Die Annahme Ihres Antrages würde jetzt keinen einzigen geflüchteten Menschen aus Griechenland hierherbringen. Wir sollten stattdessen lieber konkret helfen. Daher werbe ich mit Nachdruck für unseren Vorschlag. Ich habe noch eine Bitte an alle: Lassen wir diesen humanistischen Überbietungswettbewerb und die gegenseitigen moralisierenden Anwürfe doch bitte beiseite und kümmern uns stattdessen gemeinsam um konkrete Hilfe für die Menschen vor Ort, für Menschen, die hier in Sachsen Schutz und Perspektive bekommen, für die Organisationen, die in den Lagern in Griechenland und andernorts helfen oder im Mittelmeer Menschen vor dem Ertrinken retten, für die Initiativen, die an vielen Orten in Sachsen für Weltoffenheit, Menschlichkeit und Solidarität einstehen. Es gibt in Sachsen noch einiges zu tun. Packen wir es doch gemeinsam an! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Pallas von der SPD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? Zeit wäre noch. – Die AfD hat Redebedarf angemeldet, die CDU offenbar nicht; dann bitte Kollege Zwerg für die AfDFraktion. Sie haben noch 2 Minuten und 10 Sekunden.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die juristische Debatte zu diesem Antrag wurde bereits geführt und ist im Ausschuss für Gesundheit und Soziales besprochen worden. Die Initiative von Berlin und Thüringen „Entwurf des Gesetzes zur Änderung des § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz zur eigenständigen Aufnahme von Asylbewerbern durch Länder“ ist im Bundesrat im September gescheitert und wird auch von der Bundesregierung abgelehnt. Der Parlamentarische Staatssekretär Stephan Mayer von der CSU äußerte die Kritik an eigenständigen Landesprogrammen, bei denen der Schutzstatus von Ausländern von vornherein zugestanden wird, während durch Bundesprogramme Aufgenommene ein offenes Asylverfahren durchlaufen müssten. Damit findet eine Ungleichbehandlung statt. Dennoch ist mit Blick auf die Geschehnisse der letzten Wochen in Moria auf Lesbos festzuhalten, dass die Flüchtlingskrise weiter im Gange ist und eine europäische Lösung gerade unter deutscher Ratspräsidentschaft nicht in Sicht ist. Die Aussagen des österreichischen Innenministers, der Niederlande und Schwedens sind bekannt: dass man keine Flüchtlinge aufnimmt und sich auch nicht erpressen lässt, wenn Gastrecht missbraucht wird. Mit einem eigenen Landesprogramm in Sachsen würden angesichts mehrerer Tausend Abzuschiebenden wieder Flüchtlinge kommen, deren Aufenthaltsstatus wahrscheinlich ungeklärt ist. Diese würden in ein teures Sozialsystem aufgenommen. Nach Auffassung meiner Fraktion ist die Lösung für Menschen in Flüchtlingslagern nur auf europäischer Ebene zu suchen, also Grenzsicherung, Beendigung des Schlepperwesens, keine Förderung von Ziehfaktoren, Betreiben von Ursachenbekämpfung in Herkunftsländern. Im Antrag der Fraktion DIE LINKE wird von Aufnahmen von Geflüchteten gesprochen. Laut Aussage des UNHCR sind es 30 alleinstehende Kinder unter 14 Jahren. Der überwiegende Teil sind aber männliche Afghanen über 14 Jahre im Bereich UMA. Das heißt, wir haben es hier zu einem großen Teil mit Wirtschafts- und Armutsmigration zu tun. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Zwerg, Ihre Redezeit ist vorbei.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Wer hier die ganze Welt retten will, soll bitte der deutschen Bevölkerung erklären, wie das funktionieren soll. Danke. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die AfD-Fraktion Kollege Zwerg. Gibt es seitens der FraktioTagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung die Aussprache zu einer Petition aus der Sammeldrucksache. Das nen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Die Staatsregierung? – Sehe ich auch nicht. Dann haben wir diesen Abschnitt abgeschlossen. Ich frage nun die AfD-Fraktion – es ist zum Teil bei einem Antrag schon angemeldet worden –, ob über die beiden Beschlussempfehlungen zu den Anträgen einzeln abgestimmt werden soll. So war das Signal. – Jawohl. Ich frage die Fraktion DIE LINKE: Soll über den Antrag einzeln abgestimmt werden? – Nein. Vielen Dank. Da die AfD-Fraktion Einzelabstimmung zu beiden Anträgen begehrt hat, kommen wir nun zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 7/3938 unter Ziffer 8 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/3445. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen habe ich keine gesehen. Ich habe viele Gegenstimmen gesehen, und ich habe eine große Anzahl an DafürStimmen gesehen. Somit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Wir kommen zur Drucksache 7/3938. Unter Ziffer 13 finden Sie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zum Antrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/3651. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Gleiches Ergebnis; viele Gegenstimmen, eine Mehrheit von DafürStimmen. Somit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/3939 betrifft die Petition 07/00398/3 mit dem Titel „Düngeverordnung Messstellennetz“. Die Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion. Ich schlage vor, dass die antragstellende AfD-Fraktion beginnt. Herr Dornau, bitte schön.
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Petition 07/00398/3 – Düngeverordnung Messstellennetz – wird ein feinmaschigeres Messstellennetz im Freistaat Sachsen gefordert. Dies geschah vorrangig mit der Begründung, eine bessere Verursacherermittlung zu gewährleisten. Da mit dem aktuellen Bundesratsbeschluss zur allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten auch das Verursacherprinzip umgesetzt wird, ist dies ab sofort auch im Freistaat Sachsen umzusetzen. Das heißt, dass Stickstoffeinträge nun auch im Verhältnis der Landwirtschaft zuzuordnen sind. Aufgrund langer Stoffwanderungen in tiefere Bodenschichten und Denitrifikation lässt sich der Einfluss der einzelnen Nitratquellen auf die Konzentration im Grundwasser nicht hinreichend quantifizieren. Es gibt belastbare Aussagen, dass sich Konzentrationen von Nitrat im Grundwasser erst nach 20 Jahren und länger ableiten, was übrigens Sachverständige in der Anhörung zur Evaluierung des sächsischen Nitratmessnetzes am 5. März dieses Jahres deutlich gemacht haben. Grundsätzlich kann keine sichere Aussage über den Einfluss der Verursacher gemacht werden, da standortbedingte Überschneidungen – außer landwirtschaftlichen Einträgen und baulichen Mängeln – einzelne Messstellen und Messwerte beeinträchtigen können. Unabhängige Untersuchungen könnten diese Wissenslücke füllen, zum Beispiel mit dem durch den Sächsischen Bauernverband beauftragten Gutachten zur Funktionsfähigkeit des sächsischen Messstellennetzes. Ein ähnliches Gutachten hatte in Nordrhein-Westfalen zu dem Ergebnis geführt, dass ein Teil der Messstellen nicht funktionstüchtig ist. Dieses Gutachten sollte auch unter dem Gesichtspunkt der Aussagekraft einzelner Messstellen und der Messstellendichte abgewartet werden. Außerhalb des Petitionsanliegens stellt sich zunehmend die Frage, welche Effekte durch eine pauschale Reduzierung der Gülle und Gärrestausbringung von 20 % auf die Wasserkörper erreicht werden können. Erkenntnisse aus Dänemark, wo genau diese Einschränkungen über zehn Jahre praktiziert wurden, dokumentieren, dass es zu keiner Reduzierung der Nitratkonzentrationen kam. Gleichwohl führte die Bewirtschaftungsrestriktion zu erheblichen Ertragseinbußen und Qualitätsverlusten bei der Pflanzenproduktion, worauf ein Teil der Einschränkungen, unter anderem die pauschale Unterdüngung, wieder zurückgenommen wurden. Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht sachgerecht, diese Petition für erledigt zu erklären. Vielmehr muss hier im Sinne der betroffenen Landwirte die Handlungsempfehlung lauten: Die Petition wird an die Staatsregierung zur Erwägung überwiesen. Wir können daher dem Ausschussvotum so nicht folgen und werden den Bericht zur Petition 07/00398/3 in der Einzelabstimmung ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dornau von der AfD-Fraktion. Nun frage ich in die Runde. – Die CDU hat Gesprächsbedarf. Herr Heinz, bitte schön.
Andreas Heinz CDU
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man macht es sich gelegentlich einfach mit dem Einrennen offener Türen und sollte sich vielleicht mal informieren, was man denn alles so fordert. In der Petition wird verlangt, eine Messstellendichte wie in den Niederlanden oder gar in Österreich zu haben. In den Niederlanden haben wir 25 Messstellen auf 50 Quadratkilometer, und in Österreich haben wir 40 Messstellen auf 50 Quadratkilometer. Das angesprochene Gutachten des Sächsischen Bauernverbandes von Herrn Dr. Hannappel weist in Sachsen eine Messstellendichte von 22 Messstellen auf 50 Quadratkilometern aus. Das heißt also: Wir liegen mit unserer Messstellendichte unter dem, was die neue Düngeverordnung des Bundes vorschreibt. Sie verlangt 50 Messstellen auf 1 000 Quadratkilometer. Wir in Sachsen liegen also, was die Messstellendichte betrifft, deutlich über dem, was der Petent verlangt. Unabhängig davon gilt es, noch die Qualität der einzelnen Messstellen nachzuarbeiten. Dazu wird das Gutachten des Bauernverbandes auch einiges ausführen. Ich hoffe und ich wünsche mir, dass wir nicht vier Jahre dazu brauchen, die als Anpassungszeitraum gedacht sind, sondern dass man das vielleicht auch in zwei Jahren leisten kann. Aus diesem Grunde kann ich nur sagen: All das, was der Petent begehrt, ist in Sachsen längst erfüllt. Insofern ist das Votum des Ausschusses korrekt, und ich bitte um Bestätigung des Ausschussvotums. – Danke. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Heinz von der CDU-Fraktion. Jetzt frage ich noch einmal in die Runde: die Fraktion DIE LINKE? – Kein Redebedarf. BÜNDNISGRÜNE? – Herr Zschocke, bitte schön.
Volkmar Zschocke GRÜNE
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will noch einmal zu der Methode, was die AfD hier macht, etwas sagen. Herr Heinz hat es hier deutlich ausgeführt: Die Petenten gehen davon aus, dass das sächsische Messstellennetz zu grobmaschig sei und es deswegen zu falschen Schlussfolgerungen führe. Wir haben auch gehört, dass das Landesmessnetz eine weitaus höhere Dichte aufweist, als in der Petition dargestellt. Das ist alles plausibel begründet worden; Herr Heinz hat das schon ausgeführt. Wir hatten hier im Landtag eine Anhörung, die sehr ausführlich war. Es ging um den Koalitionsantrag – Sie können sich erinnern – zur Evaluation des Messnetzes. Es gab 20 Antragspunkte. Seit August liegt ein Bericht mit über 30 Seiten der Staatsregierung vor. Das Ministerium hatte zudem Ende 2015, damals noch mit dem Minister Thomas Schmidt an der Spitze, eine Untersuchung zum Entwicklungsbedarf des Landesmessnetzes in Auftrag gegeben. Diese Ergebnisse werden dieses Jahr vorliegen. Des Weiteren gibt es das Gutachten vom Bauernverband; das ist angesprochen worden. Der Bundesrat hat am 18. September endlich die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten verabschiedet. Bis Ende des Jahres ist der Weg frei für die Ausweisung der Gebiete in den Ländern. Es gibt hoffentlich bald Klarheit für die betroffenen Betriebe. Es liegt eigentlich alles vor: die Fakten zu den Nitrateinträgen, die Methodik der Ausweisung von Nitratgebieten. Die Rechtslage ist jetzt weitgehend geklärt. Das ist alles transparent dargestellt. Trotzdem ziehen Sie die Petition ins Plenum, weil es Ihnen eben nicht um die Fakten geht. Es geht Ihnen eben nicht um eine wissenschafts- und faktenbasierte Politik, und das ist auch nicht Ihr Ansatz. Ihnen geht es darum, mit der Enttäuschung zu arbeiten, die bei den Petenten entsteht. Die Petition hat sich erledigt. Die Petenten werden enttäuscht sein, und sobald sich irgendwo Enttäuschung ausbreitet, dann sind Sie zur Stelle. Das haben wir ja bei der neuen Düngeverordnung erlebt. Das ist das Hauptärgernis der enttäuschten und wütenden Bauern gewesen, auch hier vorm Landtag. Sie versuchen natürlich, deren Wut politisch zu instrumentalisieren. Die Lösung eines Problems, wie wir das hier schrittweise angehen, ist nicht der Maßstab für Ihre Politik, sondern immer der Grad der Empörung. Es ist zum Beispiel überhaupt kein Problem für Sie, den breiten Schulterschluss zu konventionellen Landwirten im ländlichen Raum zu suchen, diese dann aber im Umkehrschluss bei der Verpachtung von kommunalen Flächen auszuschließen, wie es zum Beispiel Ihr Kollege Dringenberg im Stadtrat Chemnitz fordert. Denn in einer Stadt gibt es weniger empörte Bauern. Dafür gibt es mehr Empörung von Stadtmenschen, wenn neben ihren Gärten Gülle, Glyphosat und Pflanzenschutzmittel ausgesprüht und verspritzt werden. Sie greifen sich je nach Bedarf mal LINKE-, mal GRÜNE-, mal CDU-Positionen heraus. Hauptsache ist, es gibt ausreichend Empörungspotenzial. Daraus flicken Sie sich dann Ihre sogenannte Landwirtschaftspolitik. Und wenn Sie das alles so sachlich vortragen, dann sage ich Ihnen ganz deutlich: An anderer Stelle, Herr Dornau, machen Sie kein Hehl daraus, dass genau das Ihre Strategie ist. Man muss sich nur einmal Ihre Reden auf Ihren Demos anschauen, wo Sie wirklich jeden Ärger über konkrete Missstände aufnehmen, um diesen dann umzulenken im Sinne von Hass auf die Demokratie, auf den Staat, auf die Bundeskanzlerin, auf Europa. (Oh-Rufe von der AfD – Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD) Da stehen Sie wirklich in einer Reihe mit den Hetzern von Pegida und mit Ihren rechtsextremen Flügelfreunden, Herrn Höcke und Herrn Kalbitz. Um eine sachliche Lösung der Konflikte geht es Ihnen nicht. Es ist auch nicht in Ihrem strategischen Interesse, ein Problem zu lösen. Sie benutzen die Parlamentsrechte, dass man hier noch zu später Stunde zu diesen Petitionen redet. Sie nutzen die Ihnen zustehenden Ressourcen für all diese undemokratischen Interessen. Es ging ja sogar so weit – das haben wir auch im Ausschuss und hier im Plenum erlebt –, dass Sie sogar eine Einschränkung der Eigentums- und Berufsfreiheit durch die neue Düngeverordnung konstruiert haben, um dann mit viel Getöse eine Normenkontrollklage zu fordern, und das auch noch im Bundestag. Eine Normenkontrollklage, Herr Dornau, ist ein wichtiges Rechtsmittel für individuelle Freiheits- und Grundrechte, aber kein Mittel für rechte Propaganda. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD – Hoho! von der AfD) Anstatt um Gemeinwohl und um Verantwortung für die nächsten Generationen geht es Ihnen, wenn Sie hier solche Themen bearbeiten, doch nur um Polarisierung und Spaltung. Ich bin davon überzeugt, dass die übergroße Mehrheit der Petenten und der sächsischen Landwirte diese Strategie durchschaut. (Zuruf von der AfD) Ich bin davon überzeugt, dass sich auch der Bauernverband nicht vor Ihren Karren spannen lässt. Die übergroße Mehrheit fühlt sich dem Gemeinwohl und den Interessen der künftigen Generationen verpflichtet. Die übergroße Mehrheit will sich konstruktiv dem Problem der Nitratbelastung stellen und an Lösungen arbeiten, die auch in der Praxis funktionieren – für alle, für die Landwirte, aber auch für die Wasserversorger und selbstverständlich für die Natur. Protest ist wichtig und richtig, und Empörung ist auch erlaubt. Aber dann müssen wir auch gemeinsam um funktionierende Lösungen streiten und hier miteinander darum ringen, aber dafür sind Sie kein Partner. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Zschocke für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Die Staatsregierung? – Auch nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat zur Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Petition 07/00398/3 mit dem Titel „Düngeverordnung, Messstellennetz“ Einzelabstimmung beantragt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu dieser Petition zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, viele Gegenstimmen, aber die Fürstimmen in der Mehrzahl. Deshalb ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses dementsprechend zugestimmt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren, noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen und des Ergebnisses einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute mit 22 bis 23 Uhr gerechnet, sind aber doch etwas früher 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präsidium tag, den 1. Oktober 2020, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. Die 14. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen allen einen wunderschönen Abend. Vielen Dank. (Schluss der Sitzung: 21:17 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
