André Barth
Ist es zutreffend, Herr Dr. Meyer, dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom Monat Juli ausgeführt hat, dass der Wechsel des Wahlverfahrens ein eigenständiger Fehler sei, oder ist es nicht zutreffend, dass der Verfassungsgerichtshof lediglich ausgeführt hat, (Zurufe von der CDU) dass es eine rechtliche Ansicht ist, die vertretbar sei, dass dies ein durchgreifender Wahlfehler wäre?
