Holger Gasse
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen zweiten Beratung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen stellen wir die Rechtmäßigkeit der sächsischen Regelungen her. Nachdem die Europäische Kommission in den Mitgliedsstaaten die Umsetzung dieser Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geprüft hat, stellte sie fest, dass die in Deutschland getroffenen Regelungen des Bundes sowie die entsprechenden Ländergesetze für landesrechtlich geregelte Berufe, zu denen auch das Sächsische Wir kommen jetzt zu Artikel 3, Inkrafttreten. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmenthaltungen ist auch Artikel 3 zugestimmt. Ich stelle nun den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung des Sächsischen Ingenieurgesetzes und des Sächsischen Architektengesetzes an die Richtlinie 2005/36/EG in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Und wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Enthaltungen ist damit der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird selbstverständlich entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, würden wir dem entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 beendet. Wir kommen zu des Entwurfs der Richtlinie 2005/36/EG von Berufsqualifikationen der Fraktionen CDU, GRÜNEN und SPD des Ausschusses für Schule und Bildung Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz gehört, in einem Punkt nicht richtlinienkonform seien, und mahnte die konkretere Umsetzung weiterer Vorschriften der Richtlinie an. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang bereits ein Vertragsverletzungsverfahren in dieser Sache eingeleitet. Um Konsequenzen aus diesem Verfahren für die Bundesrepublik und den Freistaat Sachsen zu vermeiden, hat sich die Koalition auf den nun vorliegenden Gesetzentwurf verständigt. Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Mitgliedern des Ausschusses Schule und Bildung bedanken, welche ein unkompliziertes Verfahren ausdrücklich mitgetragen und somit die heutige zweite Beratung ermöglicht haben. Neben dem heute vorliegenden Gesetzentwurf hat die Koalition darüber hinaus einen Entschließungsantrag vorgelegt, den ich hiermit einbringen und kurz vorstellen möchte. Berufsanerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen Abschlüssen gestalten sich aufgrund der Vielzahl von gesetzlichen Regelungen nicht immer sehr einfach. Gleichwohl ist und bleibt es aber unser Ziel, die hohe Qualität der Berufsausbildung und die Professionalität deutscher Berufsabschlüsse auch weiterhin sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Nicht umsonst genießen deutsche Berufsabschlüsse auch im Ausland eine hohe Anerkennung. Andererseits müssen wir feststellen, dass der Bedarf unserer Wirtschaft nach gut ausgebildeten Fachkräften stetig steigt. Insofern muss es natürlich unser Ziel sein, neben der Weiterentwicklung und gezielten Förderung der Berufsausbildung und Qualifikation auch in verstärktem Maße ausländischen Arbeitern mit entsprechenden beruflichen Kompetenzen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Wir bitten mit dem Entschließungsantrag die Staatsregierung, die Verfahren zur Berufsanerkennung zu beschleunigen und weiter zu professionalisieren und im Rahmen des vom Bund beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern zu erreichen und somit unsere Wirtschaft bei der Sicherung ihres Fachkräftebedarfes zu unterstützen. Neben der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse muss es uns auch darum gehen, individuelle Defizite der Antragsteller zu analysieren und durch gezielte und geeignete Qualifikationsmaßnahmen auszugleichen. Nur so werden wir die hohe Qualität unserer Fachkräfte auch im Rahmen gezielter Zuwanderung beibehalten können. Hierzu – das will ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen – benötigen wir aber auch entsprechendes fachlich ausgebildetes Personal in der sächsischen Kultusverwaltung, welches in der Lage ist, die Verfahren zu beschleunigen und weiter zu professionalisieren, um die bereits bestehende Aufgabe im Interesse schnellerer Beratungsleistung und Verfahrensentscheidung nachhaltig zu bewältigen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf sowie zum vorgelegten Entschließungsantrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Kollege Gasse für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Kollegin Čagalj Sejdi ans Mikrofon.
