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Jörg Urban

AfD 30.09.2020 Sitzungen 7/14

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Kurz vor dem 30. Jahrestag der deutschen Einheit möchte ich Folgendes vorausstellen: Nach Überwindung der SED-Diktatur hat Sachsen heute eine sehr demokratische Verfassung, eine Verfassung, für deren Verteidigung wir als Oppositionsfraktion stehen. Diese Verteidigung macht uns leider seit einiger Zeit viel Arbeit. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die berüchtigte Listenkürzung vom 5. Juli 2019 und ihre Aufarbeitung in der Wahlprüfung sind dabei ein zentraler Punkt. Es ist sehr schade, dass sich der Wahlprüfungsausschuss des Landtags dieser Aufarbeitung vollständig verschlossen hat, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber Herr Urban!) denn – ich zitiere –: „Im Rahmen der nachgelagerten Wahlprüfung obläge es gemäß § 5 Sächsisches Wahlprüfungsgesetz dem Wahlprüfungsausschuss, gegebenenfalls eine konkrete Beeinträchtigung der Wahlchancen einzelner Listenbewerber festzustellen. Im Rahmen der Prüfung wäre zudem auch der vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof betonte Grundsatz der zulassungsfreundlichen Betrachtung zu beachten. Darunter fällt auch die Frage, inwieweit eine gegebenenfalls nur abstrakte Möglichkeit der Beeinträchtigung der Wahlchancen von einzelnen Bewerbern mit der Nichtzulassung der gesamten Teilliste sanktioniert werden könnte; denn dann würden die potenziell Betroffenen gegebenenfalls erst recht beeinträchtigt. Damit würde eine Schutzvorschrift möglicherweise letztlich zum Nachteil der zu Schützenden angewendet werden.“ Das, meine Damen und Herren, war nicht etwa ein Zitat eines Juristen unserer Fraktion, nein, ich habe gerade den amtierenden Innenminister des Freistaates Sachsen zitiert. Ich habe zitiert aus der Stellungnahme von Prof. Wöller an denselben Wahlprüfungsausschuss, der Ihnen heute empfohlen hat, alle Einsprüche vonseiten der AfD-Fraktion zurückzuweisen. Dieser Wahlprüfungsausschuss hat sich vollständig geweigert, seine verfassungsgemäße Arbeit zu tun und diese Dinge aufzuklären. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE und Albrecht Pallas, SPD) Dabei haben die Vertreter des Innenministeriums in der mündlichen Verhandlung vor der Sommerpause nochmals betont: Das Innenministerium sieht keinen Anlass, von der gerade zitierten Stellungnahme des Innenministers in irgendeiner Hinsicht abzurücken. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Der Regierungsblock im Wahlprüfungsausschuss hat ohne jede Begründung, aber in schönster Eintracht mit den Vertretern der Linken die Anforderungen des Innenministers, der Hausspitze der Wahlbehörden, vom Tisch gewischt.

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