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Dr. Stephan Meyer

CDU 30.09.2020 Sitzungen 7/14

Herr Barth, ich habe sowohl aus dem Urteil zitiert als auch aus der Begründung zu diesem Urteil. In der Begründung zu diesem Urteil – ich kann es gern noch einmal vortragen – heißt es – Zitat –: „Der Wechsel des Wahlverfahrens während des Wahlvorgangs begründet für sich genommen einen schweren Fehler.“ Folglich hat der Verfassungsgerichtshof sowohl in seinem Urteil als auch in der Begründung klar festgestellt, dass das Verfahren so, wie Sie es gewählt haben, nicht rechtens ist. Ich möchte deutlich machen, dass das, was ich hier sage, nicht die Worte des Berichterstatters Meyer sind, sondern es sind die Feststellungen des höchsten sächsischen Gerichtes. Das ist hier mit aller Deutlichkeit zu sagen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) entscheiden, was das Verfassungsgericht entschieden hat. Wir bewerten die Gültigkeit entsprechend unserem Wahlprüfungsgesetz. Wir können hier nur das betrachten, was uns objektiv vorliegt. Das hat dieser Wahlprüfungsausschuss in sehr umfangreicher Art, in vielen Sitzungen, auch in einer öffentlichen Sitzung, bei der die Gelegenheit teilzunehmen bestand, getan. (Albrecht Pallas, SPD: Auch für Sie, Herr Barth!) Die Entscheidung des Landeswahlausschusses, die Landesliste zu kürzen, war und ist – jedenfalls nach Ansicht der Mehrheit der Ausschussmitglieder – rechtlich vertretbar. Die Festlegung des Wahlverfahrens vor einer Wahl und deren Stabilität über den gesamten Wahlakt hinweg hat der Verfassungsgerichtshof zutreffend als demokratischen Grundsatz für die Durchführung eines jeden ordentlichen Wahlverfahrens qualifiziert. Ein Abweichen davon qualifiziert schon abstrakt einen so schweren Fehler, dass es auf die Feststellung möglicher konkreter Beeinträchtigungen einzelner Listenkandidaten überhaupt nicht mehr ankommt. (Jörg Urban, AfD: Doch!) Darauf hatte das Gericht bereits hingewiesen. Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund unserer sehr intensiven rechtlichen Diskussion im Ausschuss, auch in der mündlichen Verhandlung, ist der Wahlprüfungsausschuss mehrheitlich zu der Auffassung gelangt, dass die Einsprüche keinen Anlass geben, die durchgeführte Wahl zum 7. Sächsischen Landtag für ungültig zu erklären. Insoweit möchte ich darum bitten, der Empfehlung, die Wahleinsprüche zurückzuweisen, nachzukommen. Ich bitte um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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