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Sarah Buddeberg

Die Linke 30.09.2020 Sitzungen 7/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit dem Zitat einer Betroffenen aus einer Reportage über häusliche Gewalt beginnen: „Es ging mit Kleinigkeiten los. Er fragte zum Beispiel: ‚Was hast du an? Was machst du? Mit wem sprichst du?‘, und sagte mir dann: ‚Zieh das nicht an, mach das nicht, rede nicht mit diesen Leuten!‘ Dann wurde die Gewalt körperlich. Aber er hat sich hinterher immer entschuldigt, ist weinend zusammengebrochen. […] Manchmal bin ich gegangen, einmal auch in ein Frauenhaus. Aber ich bin immer wieder zurückgekommen […] Wir haben uns dann wieder vertragen […] Aber er war immer noch derselbe. Einmal sagte ich ihm: ‚Fass mich nicht an, hör auf damit‘, und er antwortete: ‚Nein, du bist meine Frau, ich kann machen, was ich will.‘“ Ich habe dieses Beispiel gewählt, um noch einmal deutlich zu machen, worüber wir hier sprechen. Häusliche Gewalt, Stalking-Gewalt gegen Mädchen und Frauen sind bitterer Alltag auch in unserer Gesellschaft. Das reicht von verbaler sexualisierter Belästigung über Beleidigungen, psychische Gewalt, körperliche Gewalt, Zwangsheirat und Stalking bis hin zu schwerer sexualisierter Gewalt sowie im schlimmsten Fall sogar bis zum Mord. Viel zu oft wird das in den Medien sehr einseitig dargestellt – Lucie Hammecke ist schon darauf eingegangen –, dort ist dann die Rede von Einzeltaten oder von Beziehungsdramen, als wäre es das persönliche Schicksal der Betroffenen. Aber das ist nicht so: Diese Gewalt ist der Ausdruck von Geschlechterverhältnissen und somit ein globales Problem, das auch in Deutschland – auch in Sachsen – tief verankert ist. Wenn die AfD eine rassistische Debatte aufmacht, muss ich Ihnen sagen: Das ist leider kein importiertes Problem, das Sie durch Ihre Politik so lösen können. Ansonsten war es sehr wirr, was Ihre Kollegin Schwietzer vorgetragen hat; ich habe gar keine Zeit, auf alles einzugehen. (Einzelbeifall bei den LINKEN) Erschütternd war ein Fall Anfang April im Auwald in Leipzig, als eine 37-Jährige am helllichten Tag von ihrem ehemaligen Lebensgefährten angegriffen wurde. Sie war schwanger und erlag später ihren Verletzungen. Auch ihr Tod ist Teil eines strukturellen Problems, und dieses Problem hat einen Namen: Femizid. Dieser Begriff bezeichnet den Mord an Frauen, der geschieht, weil sie Frauen sind bzw. als solche gesehen oder identifiziert werden. Unsere Aufgabe als Politik muss es doch sein, alles zu tun, um häusliche Gewalt und Femizide zu stoppen. Unser Ziel muss sein: keine mehr! (Beifall bei den LINKEN) Das Instrument dazu haben wir in der Hand: Es ist nämlich die Umsetzung geltenden Rechts, die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Deswegen begrüßen wir, dass die regierungstragenden Fraktionen einen Antrag dazu vorgelegt haben. Nur leider bleibt dieser in der Vorgehensweise und auch im Inhalt hinter den Erwartungen sowie auch hinter den Notwendigkeiten zurück. Wir haben – das wissen Sie wahrscheinlich – als Fraktion DIE LINKE am 9. September dieses Jahres einen sehr umfangreichen Antrag zum Thema Umsetzung der Istanbul-Konvention eingebracht, und am 18. September, also neun Tage später, kam der hier vorliegende schlanke Antrag, der keine Stellungnahme der Staatsregierung erwartet und gleich auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt wurde. Lucie Hammecke hat gegenüber der Zeitung gesagt, das sei ein Arbeitsauftrag an die Staatsregierung. Nun ja – ich habe eher das Gefühl, dieser Antrag kommt im Auftrag der Staatsregierung, um wieder einmal das beschließen zu lassen, was sie ohnehin tun. Und dass sie das tun, das finde ich absolut richtig. Ich möchte auch klarmachen, dass es hier nicht um einen politischen Konkurrenzkampf geht. Wir stimmen dem Antrag zu – schon allein deshalb, weil sich einzelne Punkte wie der Ausbau der Gewaltschutzstrukturen, aber auch die Dunkelfeldstudie ebenso in unserem Antrag wiederfinden und wir diese Forderungen natürlich unterstützen. Das Problem ist nur, dass die inhaltliche Auseinandersetzung und die fachliche Diskussion darüber im Ausschuss nicht möglich waren. Auch die Möglichkeit einer Anhörung fehlt. Dabei stellen sich sehr viele fachliche Fragen: Warum fehlt zum Beispiel der Fokus auf Migrantinnen und Migranten, obwohl es aus der Struktur heraus immer wieder thematisiert wird? Warum fehlt der Punkt Beratung von Kindern und Jugendlichen, obwohl das eine der wesentlichen Weiterentwicklungen in den letzten Jahren war? Das Wort „Stalking“ taucht in Ihrem Antrag überhaupt nicht auf! In Punkt 2 geht es um Berufsgruppen wie Polizei und Justiz. Das ist natürlich total richtig. Aber warum werden hier nicht weitere Berufsgruppen genannt? Ich nenne beispielsweise nur einmal Ärztinnen und Ärzte. Zur Frage, wie die neue Koordinierungsstelle gedacht ist und wo sie angegliedert sein soll: Ergänzt oder ersetzt sie die neue Modellfachstelle der LAG Häusliche Gewalt? Und wie ist sie mit dem Lenkungsausschuss gekoppelt? Wie ist sie konzeptionell und personell ausgestattet? Es fehlt im gesamten Antrag an konkreten und belastbaren Zusagen. Die Zeitschiene ist unklar – einmal abgesehen vom zweijährigen Monitoring, wo ich aber sage: Dafür sehe ich jetzt wirklich keine Notwendigkeit, noch einmal zwei Jahre abzuwarten, um einen Bericht über die Kapazitäten und den Stand der Barrierefreiheit vorzulegen. Diese Zahlen liegen doch vor. Der Personalschlüssel soll reduziert werden; aber es ist nicht konkretisiert, welches Ziel wir eigentlich anstreben. „Ein flächendeckendes Netz landesweiter Interventionsund Koordinierungsstellen“ – was heißt das konkret? Eine pro Landkreis oder Stadt oder eine pro 100 000 Einwohner(innen)? Was wird aus dem Projekt Clearingstelle, über das diskutiert wurde? Ist das vom Tisch oder warum wird es nicht mehr erwähnt? Was ist mit „Plätzen“ gemeint? Ist das die Anzahl der verfügbaren Betten oder der Familienplätze? Letzteres ist ausgerichtet an der Istanbul-Konvention und wäre eine sinnvolle Weiterentwicklung, weil die Anzahl der Familienplätze die Kapazitäten viel besser widerspiegelt. Im Vergleich zu unserem Antrag fehlen zudem etliche wichtige Punkte, die ich nur kurz aufzählen will: Sorgerechts- und Umgangsverfahren, kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung, Verbot der Operation von IntersexKindern sowie die Novellierung des Gewaltschutzgesetzes. Man kann jetzt darüber streiten, ob so etwas mit einem Antrag geschehen muss. Wir haben es so gemacht. Aber der wichtigste Punkt im Antrag fehlt natürlich, und zwar die Frage der Finanzierung. Darauf will ich jetzt noch einmal eingehen. Denn unter Punkt III steht: „… unter Vorbehalt des durch den Sächsischen Landtag verabschiedeten Doppelhaushalts 2021/2022“. Das ist klar! Das zeigt aber auch, wie vage das ist, was wir hier heute beschließen können. Viel problematischer ist: Es fehlt ein Konzept für die verbindliche Kofinanzierung durch die Kommunen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder darüber diskutiert und es auch vorgeschlagen, den Gewaltschutz und die Finanzierung der Strukturen zur Pflichtaufgabe zu machen – oder dort, wo es notwendig ist, als Land in die 100-ProzentFinanzierung zu gehen. Es sind bestimmt auch noch andere Modelle oder Ansätze möglich; das müsste man diskutieren. Was aber unmöglich ist und wodurch die im Antrag formulierten Ziele auch verunmöglicht werden, ist, die kommunale Kofinanzierung völlig auszublenden. Ohne eine Lösung dieser Frage wird es weder ein flächendeckendes Netz noch eine Ausweitung der Kapazität geben; insbesondere angesichts der klammen Kassen in den Kommunen muss man sagen: Die Kommunen können das nicht in Angriff nehmen, selbst wenn sie wollen. Das müssen wir dringend ändern! Ich habe eingangs ausgeführt, dass häusliche Gewalt, Stalken und Femizide keine Einzelschicksale sind, sondern ein strukturelles Problem. Das findet sich auch im Antrag wieder, nämlich in der Begründung, in der steht: „Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.“ Kollegin Hammecke hat das eben auch noch einmal klargemacht. Das heißt aber dann doch auch, dass es im Umkehrschluss nicht nur um Akuthilfe und Symptombekämpfung gehen kann. Das Ziel muss das Aufbrechen dieser patriarchalen Gesellschaftsstrukturen sein. Das müssen wir nicht machen, denn daran arbeiten viele Vereine und Projekte tagtäglich in Sachsen, zum Beispiel der Landesfrauenrat, der gerade heute einen Fachtag zu Hochrisikofällen bei häuslicher Gewalt durchführt – einer von vielen. Sie haben schon viele Fachtage dazu durchgeführt. Beim Landesfrauenrat wiederum ist an die Fachstelle der LAG der Frauenschutzhäuser und Interventionsstellen Sachsen angegliedert, das Modellprojekt. Um auch noch die LAG „Mädchen und junge Frauen“ zu nennen, die morgen übrigens ihren Geburtstag feiern, sage ich ihnen von dieser Stelle herzlichen Glückwunsch und ganz herzlichen Dank für die großartige Arbeit. Sie machen nämlich gemeinsam mit ihren Mitgliedsvereinen eine Mädchenarbeit mit dem Ziel, Mädchen und junge Frauen zu empowern und sie zu unterstützen, sich zu selbstbewussten, reflektierten Menschen zu entfalten und damit auch gewalttätige Beziehungsmuster zu durchbrechen. Sie machen ganz konkrete Präventionsarbeit, Schulaufklärungsprojekte. Ich nenne nur einmal die sehr guten interaktiven Ausstellungen „Echt fair“ und „Echt krass“. Das Pendant dazu ist dann die LAG „Jungen und Männer, die ebenfalls eine hervorragende geschlechtersensible Arbeit machen, auch in Kooperation mit der LAG „Mädchen und junge Frauen“. Ganz klar ist doch: Wer Gewaltschutz ernst nimmt und ernst meint, setzt nicht den Rotstift bei Gleichstellungsprojekten an. Wie ernst es die Koalition mit dem Kampf gegen häusliche Gewalt und mit der Umsetzung der IstanbulKonvention meint, wird sich in den Haushaltsverhandlungen zeigen. Wir werden Sie an Ihren Taten messen und wünschen Ministerin Meier jetzt schon starke Nerven. Sie werden sie leider brauchen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf von den Fraktionen? – Für die AfD-Fraktion Frau Jost, bitte.

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