Rico Gebhardt
Es tut mir leid, dass ich so schnell gesprochen habe und Herr Ulbrich das wieder nicht verstanden hat. Ich meine, ich habe Ihnen das doch erklärt mit der Straßenverkehrsordnung. Es kommt nicht darauf an, ob es einen konkreten Verstoß gegeben hat, sondern der abstrakte Verstoß ist dadurch eingetreten, dass Sie das Wahlverfahren geändert haben. Da können Sie noch fünfmal erklären – auch wie Herr Urban es vorhin gemacht hat –, es gibt dazu noch gar keine Gerichtsurteile, weil sich bisher alle Parteien an die Regel gehalten haben, außer der AfD in Sachsen. Ob Sie das nun endlich mal einsehen wollen?! Und deswegen können Sie sich noch so oft hier hinstellen und sagen, es lag doch gar kein konkreter Vorgang vor. Es geht um den abstrakten Vorgang, der dort nicht eingehalten worden ist, Herr Ulbrich. (Beifall bei den LINKEN)
