André Barth
Recht herzlichen Dank. Herr Dr. Meyer, ich habe eine Verständnisfrage. Ich habe Ihnen genau zugehört. Sie haben ausgeführt, das Verfassungsgericht habe festgestellt, dass es ein eigenständiger Wahlfehler sei, dass – wie Sie gesagt haben – während der Wahlhandlung – so haben Sie es ausgeführt – das Wahlverfahren geändert wurde.
