Andreas Heinz
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man macht es sich gelegentlich einfach mit dem Einrennen offener Türen und sollte sich vielleicht mal informieren, was man denn alles so fordert. In der Petition wird verlangt, eine Messstellendichte wie in den Niederlanden oder gar in Österreich zu haben. In den Niederlanden haben wir 25 Messstellen auf 50 Quadratkilometer, und in Österreich haben wir 40 Messstellen auf 50 Quadratkilometer. Das angesprochene Gutachten des Sächsischen Bauernverbandes von Herrn Dr. Hannappel weist in Sachsen eine Messstellendichte von 22 Messstellen auf 50 Quadratkilometern aus. Das heißt also: Wir liegen mit unserer Messstellendichte unter dem, was die neue Düngeverordnung des Bundes vorschreibt. Sie verlangt 50 Messstellen auf 1 000 Quadratkilometer. Wir in Sachsen liegen also, was die Messstellendichte betrifft, deutlich über dem, was der Petent verlangt. Unabhängig davon gilt es, noch die Qualität der einzelnen Messstellen nachzuarbeiten. Dazu wird das Gutachten des Bauernverbandes auch einiges ausführen. Ich hoffe und ich wünsche mir, dass wir nicht vier Jahre dazu brauchen, die als Anpassungszeitraum gedacht sind, sondern dass man das vielleicht auch in zwei Jahren leisten kann. Aus diesem Grunde kann ich nur sagen: All das, was der Petent begehrt, ist in Sachsen längst erfüllt. Insofern ist das Votum des Ausschusses korrekt, und ich bitte um Bestätigung des Ausschussvotums. – Danke. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Heinz von der CDU-Fraktion. Jetzt frage ich noch einmal in die Runde: die Fraktion DIE LINKE? – Kein Redebedarf. BÜNDNISGRÜNE? – Herr Zschocke, bitte schön.
