Dr. Stephan Meyer
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns heute in diesem Hohen Hause mit den Beschlussempfehlungen und Berichten des Wahlprüfungsausschusses zu den Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahlen zum 7. Sächsischen Landtag zu beschäftigen. Sie erinnern sich: Der wesentliche Vorwurf lag darin, dass der Landeswahlausschuss am 5. Juli 2019 die Landesliste der AfD lediglich mit den Listenplätzen 1 bis 18 zugelassen habe und dass dadurch die Wahl – so formulierte es der Einspruchführer – an einem Fehler gelitten habe und ungültig sei. Noch vor der Landtagswahl erhoben der AfDLandesverband sowie weitere Listenkandidaten gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses Verfassungsbeschwerde beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Dort gab man den Beschwerdeführern insoweit recht, dass ausgehend von einer zulassungsfreundlichen Auslegung ein Wahlvorbereitungsfehler in der fehlenden Einheitlichkeit der Listenaufstellungsversammlung nicht erkannt wurde. Bekanntlich ließ der Sächsische Verfassungsgerichtshof (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
