Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst für die Debatte bedanken – für die kritischen Anmerkungen, aber auch für diejenigen Anmerkungen, in denen zum Ausdruck kam, dass die Rednerinnen wirklich verstanden haben, wozu es diesen Antrag braucht und warum es so wichtig ist, ihn hier im Landtag jetzt noch einmal zu thematisieren und das Anliegen zu bestärken. Es geht nicht darum, Geschichte in Denkmalen einzubetonieren oder eine Debatte über die problematischen Entwicklungen der letzten Jahre unter dem damaligen Geschäftsführer zu führen, sondern darum, den Blick nach vorn zu richten und besonders – das wird in dem Antrag deutlich – die Breite der Erinnerungslandschaft einzubeziehen. Es geht darum, zukünftig die Gedenkstättenstiftung so weiterzuentwickeln, dass erinnerungskulturelle Akteure, Initiativen, ehrenamtliches Engagement viel stärker einbezogen werden, dass die wissenschaftliche Vernetzung stattfinden kann, dass die Bildungsarbeit eine wesentliche Rolle spielt, dass die Gedenkstättenpädagoginnen und -pädagogen einbezogen werden. All das steht in diesem Antrag. Es reicht aus meiner und unserer Sicht nicht, dass wir dazu einen Koalitionsvertrag haben, der zwischen Parteien verhandelt worden ist, sondern das gilt es auch hier im Landtag zu thematisieren. Deshalb ist das kein Schaufensterantrag, sondern ein wichtiges politisches Signal – auch für den Stiftungsrat, auch für die Stiftungsratsvorsitzende, die die Weiterentwicklung jetzt voranbringen kann. Die wesentlichen Punkte, auch was den Bericht an den Landtag angeht, wollen wir bestärken. Das ist in den letzten Jahren bei der Fortentwicklungskonzeption so nicht der Fall gewesen. Ich danke an der Stelle noch einmal allen erinnerungskulturellen Akteuren. Auch das ist Ziel des Plenums: eine Öffentlichkeit zu schaffen für die wichtige Demokratieund Bildungsarbeit und eben auch für die innovativen Ansätze, die gerade Jugendliche überall in Sachsen einbezieht und diese Bildungsarbeit möglich macht. Deswegen möchte ich nochmal dafür werben, diesen Antrag auch als Signal zu verstehen, dass das ein politischer Auftrag ist, auch wenn die Stiftung unabhängig arbeitet. Ziel ist, diese Bestärkung mit in die entsprechenden Gremien zu nehmen, für Transparenz bei der Weiterentwicklung zu sorgen, den Engagierten damit auch eine Wertschätzung entgegenzubringen. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen, auch innerhalb der Koalition, dass wir das mit diesem Antrag auch weiterhin auf den Weg bringen können und die Ministerin dabei unterstützen, es im Stiftungsrat mit voranzubringen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 7/3830. Wer dieser Drucksache die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei sehr vielen Tagesordnungspunkt Tätigkeitsbericht des Sächsischen Berichtszeitraum: 1. April Drucksache 7/800, Unterrichtung durch Drucksache 7/3631, Beschlussempfehlung und die Stellungnahme Wie es üblich ist, erhält als Erster der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Herr Andreas Schurig, gemäß § 36 a der Geschäftsordnung das Wort. Er hat ausdrücklich darum gebeten, seinen Tätigkeitsbericht im Plenum vorstellen zu können. Das Präsidium hat für Andreas Schurig, für die Fraktionen und die Staatsregierung jeweils eine Redezeit von 10 Minuten festgelegt. Herr Schurig, Sie haben das Wort. Andreas Schurig, Sächsischer Datenschutzbeauftragter: Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute ist eine Premiere für Sie und für mich. (Vereinzelt Beifall des ganzen Hauses) Ich bedanke mich für die Möglichkeit, Ihnen meinen Tätigkeitsbericht auch im Plenum vorstellen zu dürfen. Ich halte dies für eine sinnvolle Ergänzung der parlamentarischen Diskussion. Wie immer umfasst unser Tätigkeitsbericht eine Vielzahl von Fällen und Themen, allerdings, und das wird schon durch die Struktur deutlich, stand ein Thema im Mittelpunkt des Berichtszeitraumes 2018, die DSGVO. Ich verwende bewusst das Kürzel, denn mit diesem Label wurde sie innerhalb kurzer Zeit die bekannteste EU-Verordnung in der deutschen Gesellschaft. Obwohl seit der Veröffentlichung der Verordnung im Europäischen Amtsblatt zwei Jahre vergangen waren, rückte sie erst kurz vor dem 25. Mai 2018 in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Wenn Sie sich erinnern, war das eine Mischung aus Sorge, die teilweise an Panik grenzte, Empörung über zu viel Bürokratie, verbunden mit horrenden Beratungsangeboten als Folge. Dabei waren viele der angesprochenen Regelungen längst im deutschen Datenschutzrecht vorhanden. Es wurde nichts Neues von der EU übergestülpt, sondern die vorhandene Umsetzungslücke des bisherigen deutschen Datenschutzrechts wurde deutlich. Ich war und bin über die Aufregung verwundert. Ich erwarte eigentlich, dass ein Unternehmen, das seine Ge-Stimmen dafür und einigen Stimmenthaltungen gilt die Drucksache 7/3830 als beschlossen. Wir kommen nun zu Datenschutzbeauftragten 2017 bis 31. Dezember 2018 den Sächsischen Datenschutzbeauftragten des Ausschusses für Inneres und Sport, der Staatsregierung schäfte in einer digitalen Gesellschaft realisiert, sich darüber klar ist, was es für Daten verarbeitet und wie das geschieht. Datenschutz ist sowohl im Hinblick auf Kundenbeziehung und auf Geschäftsabläufe essenziell für eine heutige Unternehmenstätigkeit. Die Aufsichtsbehörden wurden durch diese Aufmerksamkeitswelle vor neue Herausforderungen gestellt. Ein Zahlenvergleich möge das belegen. Vom 25. Mai 2017 bis zum 30. November 2017 hatten wir 312 Petitionen, also Eingaben von Personen und 220 schriftliche Beratungen von Unternehmen. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2018 hatten wir 810 Petitionen und 719 schriftliche Beratungen. Das ist eine Steigerung auf ungefähr das Dreifache. Daneben standen die noch ohnehin anfallenden Aufgaben der Aufsichtsbehörden, die Mitwirkung bei der Novellierung der nationalen Rechtsvorschriften. Mein Dank geht an das SMI für die hervorragende Zusammenarbeit (Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller: Kann ich wieder zurückgeben!) und die Einrichtung von neuen Entscheidungssträngen zwischen den Aufsichtsbehörden. Bereits 2016 war absehbar, dass dies zu einer noch stärkeren Belastung der Aufsichtsbehörden führte, die ohnehin schon am Anschlag ihrer Kapazität arbeiteten. In Sachsen war das nicht anders. Meine Mitarbeiter wurden und werden im hohem Maße beansprucht. Ich danke ihnen für ihr Engagement, das sie trotz der Überbelastung zeigten. Auch wenn mir mehr als 30 Mitarbeiter zur Verfügung stehen, muss ich immer noch feststellen, dass eine vollumfängliche Aufgabenerfüllung, die sich am Katalog der Datenschutz-Grundverordnung orientiert, damit nicht möglich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten und Informationen in digitaler Form wächst immer mehr. Damit einher geht ein Beratungs- und Kontrollbedarf, der sich auf einem gleichbleibend hohen Niveau eingepegelt hat. Hat dies alles etwas gebracht?, wurde ich dann immer gefragt, als das zweijährige Jubiläum der DSGVO anstand. In Deutschland war kein großer Umsturz zu erwarten, denn viele rechtliche Anforderungen waren schon vorhanden. Nachdem etwas Zeit seit dem Inkrafttreten der DSGVO verstrichen ist, lassen sich jedoch zumindest zwei Ergebnisse feststellen. Betroffene sind durch die im Zuge der DSGVO erfolgten Benachrichtigungen vielfach auf Datenverarbeitungen hingewiesen worden, die ihnen nicht mehr präsent waren. Sie sind dadurch generell aufmerksamer geworden. Unternehmen haben ihre internen Abläufe überprüft und aufgearbeitet, deutlich mehr als zur Geltungszeit des alten BDSG. Auf der anderen Seite ist deutlich geworden, dass auch ein solch grundlegendes und umfassendes Gesetzeswerk evaluiert und angepasst werden muss. Einzelne Regelungen, wie zum Beispiel die Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen bei der Ersterhebung von Daten, müssen praktikabel ausgestaltet und gegebenenfalls rechtlich angepasst werden. Hier sind Aufsichtsbehörden wie wir und der Gesetzgeber in der Pflicht, Auslegungen bei der anstehenden Evaluation der DSGVO und auch notwendige Änderungen vorzunehmen, die sowohl das Grundrecht der Betroffenen als auch die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen gewährleisten. Eine weitere Erfahrung war, dass viele Unternehmen und öffentliche Stellen in einer durch Digitalisierung geprägten Gesellschaft notwendigerweise immer Dienstleistungen und Produkte verwenden, deren technische Hintergründe für sie nicht mehr durchschaubar sind. Zum Beispiel betreibt ein Sportverein einen Online-Shop für den Fanartikelbetrieb, Restaurants verwenden Reservierungsplattformen. Sie alle sind willig, datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, können aber die verwendeten Dienste und Produkte überhaupt nicht einschätzen. Hier müssen wir Hilfen zur Verfügung stellen: Privacy by Design, Privacy by Default oder Zertifizierungen von Produkten sind dabei Schlagworte. Das ist meines Erachtens eines der vorrangig notwendigen Entwicklungsfelder des Datenschutzes in einer digitalen Gesellschaft. Zum Schluss noch zu meiner Behörde. Auch für sie war die Datenschutzgrundverordnung ein einschneidender Entwicklungsschritt. Wir haben damit weitgehend die Verwaltung, die bisher durch den Sächsischen Landtag gewährleistet wurde, übernommen. Sämtliche Institutionen, die zu einer Dienststelle gehören, waren neu zu bilden, Regelungen für Verfahrensabläufe zu formulieren und die haushälterische Verantwortung zu übernehmen. Diese Übernahme haben wir gut gemeistert. Mein Dank gilt all meinen Mitarbeitern, die sich hierbei engagiert haben. Der Landtagsverwaltung – von der Spitze bis hin zu den einfachen Mitarbeitern – möchte ich ebenfalls für die 26-jährige und immer noch anhaltende Unterstützung danken. Man merkt in einer solchen Situation erst, welche Arbeit darin steckt. (Beifall des ganzen Hauses) Für uns selbst ist dieser Übergang noch nicht abgeschlossen, da noch die Frage der endgültigen Unterbringung offen ist. Hierbei zeichnet sich eine gute Lösung in der Nähe des Landtags ab, die der Beratungsaufgabe des Sächsischen Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Parlament entgegenkommt. Vielen Dank. (Beifall des ganzen Hauses) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an unseren Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig. Ich habe vorhin vergessen zu fragen, ob die Berichterstatterin des Ausschusses, Sabine Friedel, das Wort wünscht. – Nein, dann würden wir jetzt in folgender Reihenfolge in der Aussprache verfahren: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Als Erster spricht für die CDU-Fraktion Kollege Markert.
