Doreen Schwietzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Staat kommt die Aufgabe zu, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Dies gilt nicht nur für die Gewalt im öffentlichen Raum. Gerade im häuslichen Umfeld muss es Schutz vor Gewalttaten geben. Daher ist ein starkes Hilfesystem von grundlegender Bedeutung, um den Betroffenen Halt und Schutz zu bieten. Mit Unterzeichnung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, Frauen sowie ihren Kindern, die von Gewalt betroffen sind, einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und umfassende Hilfe zu gewähren. Trotzdem fehlen uns Hunderte Plätze in Frauenhäusern mit der Folge, dass Frauen in der gewaltvollen Beziehung bleiben oder keinen gesicherten Zufluchtsort haben. Der Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention müssen wir unbedingt und umfassend nachkommen. Daher setzen wir als AfD-Fraktion uns dafür ein, dass der Schutz vor Gewalt dauerhaft, flächendeckend und besser finanziert werden muss. Ich möchte Ihnen einige Fakten zum Thema Gewalt gegen Frauen nennen. Aus der Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Dr. Rolf Weigand konnte ich allein für das Jahr 2018 entnehmen, dass in Chemnitz 283 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung registriert und diesbezüglich Ermittlungen aufgenommen wurden. Darunter waren vier Gruppenvergewaltigungen und 37 Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern. Diese nehmen weiter zu. In Dresden waren es 488 Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten. Durchschnittlich gab es damit durchschnittlich circa 1,56 Straftaten pro Tag allein in Dresden. Trauriger Spitzenreiter ist wieder einmal Leipzig. Dort wurden 613 Ermittlungsverfahren wegen Sexualstraftaten aufgenommen. Von den 389 Tatverdächtigen – sie werden es nicht gern hören wollen – waren 278 Deutsche und 111 Ausländer – Tendenz steigend. (Daniela Kuge, CDU, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Kollegin Schwietzer, gestatten Sie eine Nachfrage?
