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Dr. Matthias Rößler

30.09.2020 Sitzungen 7/14

Das hätte ich noch gefragt. Vielen Dank. Damit haben wir schon eine Vorentscheidung getroffen. Noch einmal: Das Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen schreibt im § 5 Abs. 1 Nr. 7 vor, dass zwei Abgeordnete des Sächsischen Landtags als Mitglieder für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gewählt werden. Auch für diese Wahl gilt, dass nach § 15 Abs. 2 Geschäftsordnung für die Feststellung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugrunde zu legen ist. Gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung haben die CDUFraktion und die AfD-Fraktion das Vorschlagsrecht für je ein Kuratoriumsmitglied. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in diesen Drucksachen vor. Ich nenne sie beide: Drucksache 7/3824, Frau Iris Firmenich für die CDU-Fraktion, und Drucksache 7/3827, Frau Martina Jost für die AfDFraktion. Meine Damen und Herren, die Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen mit Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht – die getrennte Abstimmung ist schon angezeigt worden –, dass bei der Wahl der zwei Mitglieder des Sächsischen Landtags für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich kann keinen Widerspruch feststellen. Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Wie ist Sachsen Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Helden auszeichnen und Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 43 Minuten, AfD 35 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle Afrikanische Schweinepest – Antrag der Zunächst hat die Fraktion der CDU das Wort. Das Wort ergreift Frau Kollegin Dr. Schenderlein.

Protokoll ↗