Daniela Kuge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Können Sie sich noch an das Jahr 2018 erinnern? Damals veröffentlichte das Bundeskriminalamt die kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt im Jahr 2017. Da gab es fast 140 000 Fälle von Gewalt in Partnerschaften. Damals sagte ich der Presse, dass Gewalt in der Familie ein Tabuthema sei, das die Opfer psychisch belaste. Der Schritt in ein Frauenhaus kann für die Betroffenen ein Schritt zur Lösung sein. Wir in der damaligen Koalition haben für die beiden Jahre 3,5 Millionen Euro im Haushalt für Frauenhäuser vorgesehen. Das waren 750 000 Euro mehr als von der Staatsregierung geplant. Das war ein wichtiger Schritt, den wir gemeinsam beharrlich weitergehen müssen. Noch ein Rückblick: Anfang Februar 2018 trat das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland in Kraft. Damit wurde für den europäischen Raum ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt an Frauen geschaffen. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens – Dann schauen wir auf die römischen Punkte. – Wir stimmen als Erstes über Punkt I ab. Ich bitte um das Handzeichen, wenn Punkt I des Entschließungsantrags zu Drucksache 7/3937 zugestimmt wird. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen ist Punkt I trotzdem so zugestimmt. Wir kommen zu Punkt II. Wer gibt Punkt II des Entschließungsantrags die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist Punkt II zugestimmt. Damit stelle ich jetzt den kompletten Entschließungsantrag zur Abstimmung und bitte um Handzeichen, wer dem Entschließungsantrag zu Drucksache 7/3937, die Zustimmung gibt. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dafür und wenigen Stimmenthaltungen ist dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt gilt somit als beendet. Wir kommen zu sexualisierter Gewalt besser schützen – bedarfsgerecht ausbauen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD einmal in ihrem Leben von psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Betroffen sind Frauen in allen sozialen Schichten. Um häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen, ist die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen erforderlich. Opfer von Partnerschaftsgewalt sind zu über 81 % Frauen. Fast die Hälfte von ihnen hat in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Tatverdächtigen gelebt. Häusliche Gewalt hat viele Erscheinungsformen. Sie reichen von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Betroffenen ignorieren, über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen, Bedrohungen bis hin zu psychischer, physischer und sexueller Misshandlung und Freiheitsberaubung. Umso wichtiger ist es, ein gut ausgebautes Netz an Gewaltschutzeinrichtungen vorhalten zu können. In den letzten Jahren wurden die richtigen Schritte zum Ausbau dieses Netzes unternommen. Diesen Weg wollen wir nun weitergehen und die vorhandenen Kapazitäten der Gewaltschutzeinrichtungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten bedarfsgerecht ausbauen, auch unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit. Zudem soll eine Landeskoordinierungsstelle für Gewaltschutzaufgaben geschaffen werden, die durch ein flächendeckendes landesweites Netz an Intervention- und Koordinierungsstellen ergänzt wird. Nicht nur Frauen sind von häuslicher Gewalt betroffen. Daher soll das Projekt „Männerschutzwohnungen“ evaluiert werden, und es sollen entsprechende Ergebnisse in die Regelstrukturen einbezogen werden. Die Weiterbildung der Polizei soll die Sensibilität für das Thema erhöhen. Die Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt ist sehr hoch. Um hier etwas Klarheit zu bekommen, soll eine Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung vorrangig durch häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt Licht ins Dunkel bringen. Um Opfern Ansprechpartner zur Seite zu stellen, soll ein Konzept für ein landesweites Netz an Beratungsangeboten für Opfer sexualisierter Gewalt durch die Koordinierungsstelle entwickelt werden. Mit dem vorliegenden Antrag werden Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag unmittelbar umgesetzt. Es geht um den besseren Schutz von Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt. Neben einer Reihe von Einzelmaßnahmen soll die Verbesserung des Schutzes durch ein ausreichendes Vorhalten von Plätzen in Gewaltschutzeinrichtungen erreicht werden. Wir als CDU-Fraktion haben uns dafür stark gemacht, dass dies bedarfsgerecht auf Basis eines zweijährigen Monitorings erfolgen soll. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Errichtung einer Landeskoordinierungsstelle für Gewaltschutz. Durch eine zentrale Betreuung von Gewaltschutzthemen erhoffen wir uns eine schnellere und zielgerichtete Verbesserung. Ich bitte alle hier anwesenden Fraktionen, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegin Kuge von der CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Kollegin Hammecke.
