Albrecht Pallas
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der Konstituierung des 7. Sächsischen Landtags können heute die letzten Wahlprüfverfahren zu Einsprüchen gegen die Landtagswahlen 2019 ihren Abschluss finden. Nachdem wir in den letzten Monaten bereits einige Einsprüche zurückgewiesen haben, legt der Wahlprüfungsausschuss heute die Beschlussvorlage zu den Wahlprüfbeschwerden im Zusammenhang mit der Landesliste der AfD vor. Die Besonderheit in diesem Verfahren: Der Verfassungsgerichtshof – das haben wir jetzt schon gehört – hat sich bereits mit der Materie befasst und eine Entscheidung getroffen. Deshalb konnten wir auf eine umfangreiche Aufklärung des Sachverhalts im Rahmen der Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof zurückgreifen. Andererseits gilt: Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs binden alle Verfassungsorgane, somit auch den Wahlprüfungsausschuss als Teil des Sächsischen Landtags. Daher war klar, dass wir uns bei der Bewertung der durchaus komplexen Rechtsfragen eng an der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu orientieren hatten. Zu den für die Entscheidungen tragenden Gründe ist schon einiges gesagt worden. Ich möchte dies daher nur kurz anreißen. Wie der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, handelt es sich bei dem Wechsel des Wahlmodus von der Einzel- zur Gruppenwahl während des laufenden Wahlverfahrens, ohne dass es von Anfang an bekannt war, um einen Wahlfehler. Hinsichtlich der Frage der Verletzung der Chancengleichheit durch diesen Wechsel kommt es – das ist auch schon mehrfach zitiert worden – auf den Nachweis einer konkreten Verletzung nicht an. Das Vorliegen einer abstrakten Beeinflussung der Chancengleichheit ist ausreichend. Ebenfalls unerheblich ist, ob dieser Wechsel von Teilnehmenden an der Versammlung oder von Bewerberinnen und Bewerbern der Versammlung als Verletzung der Chancengleichheit empfunden wurde oder beanstandet worden ist. Bei der Entscheidung, die Liste der AfD nur beschränkt zuzulassen, handelt es sich, jedenfalls sofern es die Listenplätze 31 bis 61 betrifft, aus Sicht des Verfassungsgerichtshofs um eine vertretbare Entscheidung. Die nach Auffassung des Verfassungsgerichts unzulässige Streichung der Listenplätze 19 bis 30 hat dieser in seiner Entscheidung selbst aufgehoben, sodass diese nicht mehr Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens sein konnte. Das ist im Grunde der Kern der Rechtsargumente, um die es im Wahlprüfungsverfahren ging. Ich möchte die Gelegenheit jetzt nutzen, auf einige grundsätzliche Dinge einzugehen. Die Wahl von 2019 war die zweite Wahl zum Sächsischen Landtag, an der sich die AfD beteiligt hat. Sie war die zweite Wahl, bei der die AfD durch ihr eigenes Verhalten eine Situation herbeigeführt hat, in der sich der Wahlprüfungsausschuss und das Landesverfassungsgericht mit den Vorgängen zu befassen hatte. Obwohl sie durch den Fall Samtleben gewissermaßen hätte vorgewarnt sein müssen, ist es der AfD erneut nicht gelungen, ein regelkonformes Aufstellungsverfahren durchzuführen. Nachdem der ursprünglich als eintägig geplante Parteitag aus dem Ruder lief und abgebrochen werden musste, wurde mit neuer Tagesordnung, neuer Geschäftsordnung zu einer weiteren Versammlung eingeladen. Das haben wir alles schon gehört. Sie haben eine Änderung des Wahlverfahrens am zweiten Tag beschlossen. Im Anschluss ließ man Monate ungenutzt ins Land gehen, anstatt frühzeitig das Gespräch mit der Landeswahlleiterin zu suchen, um die Mängel des Wahlvorschlags etwa noch beheben zu können. Kurz vor Fristende wurden dann zwei getrennte Listen von vorgeblich zwei getrennten Parteitagen eingereicht, wieder zurückgezogen und als gemeinsame Liste eines gemeinsamen Parteitages wieder eingereicht – all dies kurz vor der Entscheidung des Landeswahlausschusses. Seit jener Sitzung des Landeswahlausschusses haben wir von den Verantwortlichen der AfD jede Menge Vorwürfe gegenüber fast allen Verfahrensbeteiligten gehört: der Landeswahlleiterin, den ehrenamtlichen Mitgliedern des Landeswahlausschusses, dem Innenministerium und seinem Minister bis hin zum Ministerpräsidenten. Was ich nicht vernommen habe, ist die Übernahme von Verantwortung durch die eigentlichen Verursacher. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Was ich nicht vernommen habe, ist Selbstkritik. Ich habe keinen Zweifel daran, dass in den kommenden Wochen weitere Vorwürfe gegen den Wahlprüfungsausschuss und die demokratischen Fraktionen dieses Hauses erhoben werden. Vorboten haben wir heute schon gehört. Dem sehe ich aber, ehrlich gesagt, gelassen entgegen. Stattdessen erleben wir wieder Legendenbildung. Der Wahlprüfungsausschuss hätte nicht richtig geprüft. Sie verwechseln permanent Wahlprüfungs- und Untersuchungsausschuss. Wir hätten wichtige Rechtsfragen nicht beleuchtet, wir hätten keine Begründung geliefert. Sie heben die Verfassung als höchstes Gut hervor und ignorieren völlig die Entscheidung des Verfassungsgerichts als Verfassungsorgan. Dabei lenken sie ein ums andere Mal vom eigenen Versagen ab, und das trifft eigentlich zwei konkrete Personen. Das sind Herr Urban als Vorsitzender und Herr Zwerg als Generalsekretär, die Verantwortung für dieses Verfahren getragen haben und letztlich die Verantwortung jetzt im Umgang mit diesem Desaster zu tragen haben. Es sind nicht die Verfassungsorgane oder die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlausschuss, die sich gegenüber den nicht aufgestellten Personen rechtfertigen müssen, Sie sind es, ganz konkret Sie. Sie müssen sich endlich einmal gerademachen, sich vor die Leute hinstellen, die nicht aufgestellt werden konnten, sich entschuldigen und sagen, dass es Ihre Verantwortung war. Das habe ich bis jetzt nicht gehört. Ich prognostiziere: Wir werden es auch nicht hören, Herr Urban. (Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Stattdessen das Lied vom angeblichen Kartell der Altparteien. Heute haben Sie es einmal anders bezeichnet. Wie war das? Linkserweiterter Regierungsblock, der sich gegen die AfD verschworen habe. Uns reicht der Blick nach Schleswig-Holstein und Niedersachsen, um zu wissen: Um Sie zu besiegen, braucht es kein Kartell. Das schaffen Sie schon ganz allein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war für die SPD-Fraktion Kollege Pallas. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde eintreten. Ich frage erst einmal die CDU, ob sie noch einmal reden möchte. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Nein, kein Bedarf.) – Nein. Die AfD? – Kollege Mayer, bitte schön.
