Lucie Hammecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zahlen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zeigen, etwa jede vierte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder ehemaligen Lebenspartner. Eine Studie der European Union Agency for Fundamental Rights fand heraus, dass etwa jede dritte Frau in Deutschland einmal in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt durch ihren (ehemaligen) Partner oder eine dritte Person erlebt. Diese Zahlen zeigen eindrücklich, Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Diese Zahlen sind auch nichts Neues. Jedes Jahr, spätestens am 25.11., dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, hören wir die nahezu gleichen erschreckenden Zahlen zu Gewalttaten gegenüber Frauen, meist von Tätern aus ihrem direkten Umfeld verübt. Jedes Jahr zeigen wir darüber die gleiche berechtigte Empörung, aber Empörung reicht nicht, wenn jede dritte Frau in Deutschland schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt geworden ist. Ein Leben ohne Gewalt ist ein Menschenrecht, der Schutz von Frauen eine staatliche Verpflichtung. Gewalt gegen Frauen umschreibt, dass Frauen eben aufgrund ihres Geschlechts von bestimmten Gewaltformen überproportional häufig betroffen und dass die Täter überproportional häufig männlich sind. Gewalt gegen Frauen tritt in verschiedenen Formen auf. Sie zeigt sich zum Beispiel in häuslicher Gewalt zwischen Menschen, die einem Haushalt oder in einer Partnerschaft leben oder auch in sexualisierter Gewalt, einer der häufigsten Erscheinungsformen von Gewalt gegenüber Frauen. Eines steht fest: Gewaltschutz ist ein Thema, das uns alle angeht, und es ist wichtig, es auch hier im Hohen Haus zu thematisieren. Die Istanbul-Konvention, zu deren Umsetzung wir uns im Antrag bekennen, war und ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Die Istanbul-Konvention ist ein umfangreiches Menschenrechtsabkommen zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Die Umsetzungspflicht gilt auch für Sachsen in vollem Umfang. Ein Beispiel, das sich aus der Istanbul-Konvention ergeben hat, von wenigen aber damit assoziiert wird, war das lange überfällige Prinzip „Nein heißt Nein!“ im Strafrecht, das vor wenigen Jahren angepasst wurde. Das war ein sehr entscheidender Schritt für ein Mehr an sexueller Selbstbestimmung von Frauen und für die Stärkung von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Das Strafrecht allein aber kann das Problem nicht lösen. Wir brauchen zusätzlich bestmögliche Präventionen und mehr Opferschutz. Das zeigt auch der von der Bundesregierung am 1. September 2020 vorgelegte erste Staatenbericht. Darin wird das erste Mal berichtet, wie die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Bund und in den Ländern bisher vorangeschritten ist. Und, um es einmal zusammenzufassen: Es ist wirklich noch viel zu tun, um Schutz für Frauen, Kinder und Männer vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen. Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, forderte anlässlich des Anfang September veröffentlichten Berichts, dass in den Bundesministerien und den Bundesländern Gewaltschutz zur Chef(innen)sache gemacht werden muss, damit sich für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen etwas ändert. Der Auftrag ist klar und ich freue mich, dass wir mit unserem Antrag heute ein großes Paket mit weiteren Maßnahmen auf den Weg bringen können, um Frauen, Kinder und Männer ein bisschen besser vor häuslicher und sexualisierter Gewalt zu schützen. Vieles von dem, wozu wir die Staatsregierung auffordern, hat Frau Kuge in ihrem Redebeitrag bereits gesagt. Die Landeskoordinierungsstelle ist dabei, sich mit dem bedarfsgerechten Ausbau der Schutzplätze, den Empfehlungen der Istanbul-Konvention anzunähern. Wir wollen aber auch den Personalschlüssel in den Gewaltschutzeinrichtungen senken, damit Frauen und Kinder mehr individuelle Unterstützung erhalten können. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Verbesserung hinsichtlich der Barrierefreiheit, denn wir dürfen nicht vergessen, dass Frauen mit Behinderung überdurchschnittlich oft von häuslicher Gewalt betroffen sind. Wichtig ist auch, dass wir Weiterbildungen zu sexualisierter und häuslicher Gewalt in der Justiz und der Polizei weiterentwickeln. Personen, die in Kontakt mit Betroffenen kommen, müssen bestmöglich sensibilisiert sein. Menschen in einer Bedrohungslage wie häuslicher Gewalt müssen ernst genommen und sofort geschützt werden. Wir fangen in Sachsen aber auf keinen Fall bei null an. Wir bauen auf Maßnahmen und Netzwerken auf. Sachsen hat in den letzten Jahren bereits ein Stück des Weges zur vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention beschritten. Jetzt geht es darum nicht stehenzubleiben, sondern ein Stück weiterzugehen. So gibt es bereits die modellhafte Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser und Interventions- und Koordinierungsstellen, die mit den Polizeidirektionen kooperieren. Auch wurden zu Beginn des Jahres neue Schutzeinrichtungen in Nordsachsen geschaffen. Doch es fehlt weiterhin an flächendeckenden und vor allem wohnortnahen Hilfestrukturen. Ich danke hier auch der Gleichstellungsministerin, welche gerade während der Corona-Pandemie entsprechende Hilfen zur Verfügung gestellt hat, um mit Soforthilfen Vereine und freie Träger mit dem Ziel der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt zu unterstützen und um deren Beratungsangebote auch in dieser Zeit aufrechtzuerhalten. Eine weitere wichtige Maßnahme ist das gemeinsame Förderprogramm des Bundesministeriums und des Gleichstellungsministeriums in Sachsen „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Gefördert werden mit knapp 6 Millionen Euro der Aus-, Um- und Neubau, der Immobilienkauf sowie die Sanierung von Schutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen oder anderen Einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen. Während Corona war gerade durch die pandemiebedingte häusliche Isolation das Risiko gestiegen, von häuslicher Gewalt betroffen zu sein. Gleichzeitig war es sehr viel schwieriger, an Hilfe zu kommen. Öffentlichkeitskampagnen, wie die des SMJusDEG in Kooperation mit dem Landesfrauenrat, die auf die bestehenden Hilfetelefone hinweisen, waren ein notwendiger und wichtiger Schritt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Bekämpfung gegen Gewalt an Frauen gehört aber auch, uns allen und den Betroffenen klarzumachen, dass es nichts ist, wofür man sich schämen muss. Es kann uns allen passieren. Es ist okay, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Es ist okay, den Täter anzuzeigen. Damit mehr Betroffene sich das trauen, dürfen Fälle von häuslicher Gewalt nicht bagatellisiert oder verharmlost werden. Zu oft lesen wir in Medienberichten vom Familiendrama, wenn eine Frau die Trennung von ihrem Mann mit ihrem Leben bezahlt. Es ist ein Tötungsdelikt, und diese Realität können und müssen wir als Gesellschaft anerkennen, wenn wir wirklich wirksam dagegen vorgehen wollen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegin Hammecke. Jetzt bitte ich für die SPD-Fraktion Frau Kliese. (Unruhe im Saal) Ich würde gerade bei diesem Thema um etwas mehr Ruhe im Saal bitten. Es war jetzt extrem viel Gemurmel. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Wenn wir uns hier gegenseitig erzählen, dass wir mit dem Thema besonders sensibel umgehen müssen, dann wäre es schön, wenn wir uns gegenseitig zuhören.
