Jörg Dornau
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Petition 07/00398/3 – Düngeverordnung Messstellennetz – wird ein feinmaschigeres Messstellennetz im Freistaat Sachsen gefordert. Dies geschah vorrangig mit der Begründung, eine bessere Verursacherermittlung zu gewährleisten. Da mit dem aktuellen Bundesratsbeschluss zur allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten auch das Verursacherprinzip umgesetzt wird, ist dies ab sofort auch im Freistaat Sachsen umzusetzen. Das heißt, dass Stickstoffeinträge nun auch im Verhältnis der Landwirtschaft zuzuordnen sind. Aufgrund langer Stoffwanderungen in tiefere Bodenschichten und Denitrifikation lässt sich der Einfluss der einzelnen Nitratquellen auf die Konzentration im Grundwasser nicht hinreichend quantifizieren. Es gibt belastbare Aussagen, dass sich Konzentrationen von Nitrat im Grundwasser erst nach 20 Jahren und länger ableiten, was übrigens Sachverständige in der Anhörung zur Evaluierung des sächsischen Nitratmessnetzes am 5. März dieses Jahres deutlich gemacht haben. Grundsätzlich kann keine sichere Aussage über den Einfluss der Verursacher gemacht werden, da standortbedingte Überschneidungen – außer landwirtschaftlichen Einträgen und baulichen Mängeln – einzelne Messstellen und Messwerte beeinträchtigen können. Unabhängige Untersuchungen könnten diese Wissenslücke füllen, zum Beispiel mit dem durch den Sächsischen Bauernverband beauftragten Gutachten zur Funktionsfähigkeit des sächsischen Messstellennetzes. Ein ähnliches Gutachten hatte in Nordrhein-Westfalen zu dem Ergebnis geführt, dass ein Teil der Messstellen nicht funktionstüchtig ist. Dieses Gutachten sollte auch unter dem Gesichtspunkt der Aussagekraft einzelner Messstellen und der Messstellendichte abgewartet werden. Außerhalb des Petitionsanliegens stellt sich zunehmend die Frage, welche Effekte durch eine pauschale Reduzierung der Gülle und Gärrestausbringung von 20 % auf die Wasserkörper erreicht werden können. Erkenntnisse aus Dänemark, wo genau diese Einschränkungen über zehn Jahre praktiziert wurden, dokumentieren, dass es zu keiner Reduzierung der Nitratkonzentrationen kam. Gleichwohl führte die Bewirtschaftungsrestriktion zu erheblichen Ertragseinbußen und Qualitätsverlusten bei der Pflanzenproduktion, worauf ein Teil der Einschränkungen, unter anderem die pauschale Unterdüngung, wieder zurückgenommen wurden. Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht sachgerecht, diese Petition für erledigt zu erklären. Vielmehr muss hier im Sinne der betroffenen Landwirte die Handlungsempfehlung lauten: Die Petition wird an die Staatsregierung zur Erwägung überwiesen. Wir können daher dem Ausschussvotum so nicht folgen und werden den Bericht zur Petition 07/00398/3 in der Einzelabstimmung ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dornau von der AfD-Fraktion. Nun frage ich in die Runde. – Die CDU hat Gesprächsbedarf. Herr Heinz, bitte schön.
