Hanka Kliese
Mithilfe der Evaluierung möchten wir schauen, in welchen Bereichen wir unsere Angebote erweitern, ausweiten und verbessern können, wie wir bestehende Strukturen vernetzen können oder wie die Quote der Frauenhausschutzplätze aussieht. Sachsen liegt zum Beispiel nach wie vor unter dem Bundesdurchschnitt. Die Anzahl von Männerschutzwohnungen ist nach wie vor ausbaufähig. Wir sollten über einen Rechtsanspruch auf einen Platz in Frauenschutzhäusern laut nachdenken – dies unabhängig von Wahlen und Doppelhaushaltsentscheidungen. Im Referentenentwurf für ein Gleichstellungsgesetz in der letzten Legislaturperiode, der leider nicht zustande gekommen ist, war dieser Rechtsanspruch auch enthalten. Diesen wieder hineinzunehmen, wäre wichtig und richtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Frauen und auch Männern vor Gewalt ist ein universelles Recht, das wir nicht von der Kassenlage abhängig machen dürfen. In einer Gesellschaft, in der noch bis zum Jahr 1997 die Vergewaltigung in der Ehe nicht unter Strafe stand – übrigens wurde die Strafbarkeit mit 138 Gegenstimmen im Bundestag 1997 verabschiedet –, wäre das ein starkes und wichtiges Zeichen. (Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Für die AfDFraktion spricht bitte Frau Schwietzer.
