Valentin Lippmann
Ich würde gerne meine Ausführung beenden, Herr Präsident. Schauen wir einmal, ob es dann noch die Möglichkeit für Herrn Dr. Keiler gibt, seine Zwischenfrage zu stellen. Lassen Sie mich das bitte kurz zur Vollendung bringen. Wenn kein Wahlfehler vorliegt, brauche ich keine Mandatsrelevanz zu prüfen. Da im vorliegenden Fall der Wahlprüfungsausschuss zu der Schlussfolgerung kommt, dass bei der Zurückweisung ab 31 kein Wahlfehler vorliegt, braucht man sich anschließend um die Mandatsrelevanz keine Sorgen mehr zu machen, sondern kann nach dem Abschluss der ersten Stufe sagen, das ist zurückzuweisen. Es bedarf keiner weiteren Prüfung. Der Eingriff in die Chancengleichheit ist derart schwer, dass die Zurückweisung der Landesliste zwingend ist. Dort gibt es auch kein Ermessen. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie den Ansatz verstanden haben. Ich gehe davon aus, dass sich der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit den Fragen detailliert befassen wird. Ich bin zuversichtlich, dass die Argumentation des Wahlprüfungsausschusses dort standhalten wird. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
