Jörg Urban
Nein. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Der Regierungsblock in diesem Wahlprüfungsausschuss hat sich in trauter Einheit mit seinen linken Verbündeten von Anfang an geweigert, auch nur einen einzigen Zeugen zu vernehmen, anzuhören. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weil es um Rechtsfragen geht!) Der links erweiterte Regierungsblock hat der AfD-Landespartei sogar jedes Rechtsgespräch zum Grundsatz der zulassungsfreundlichen Auslegung explizit verweigert, (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) das Rechtsgespräch zu dem Grundsatz, den der Verfassungsgerichtshof und der Innenminister zu Recht so betonen. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Dabei lagen und liegen Gutachten des Juristischen Dienstes des Landtags und der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vor. Diese stellen übereinstimmend fest: Ein Wahlrechtsgrundsatz, nach dem ein Wechsel des Wahlmodus in der Aufstellungsversammlung unzulässig sei, ob mit oder ohne Vorwarnung, ist in der gesamten Rechtsprechung zum Stand 5. Juli 2019 nicht aufzufinden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aber dem Wahlbewerber AfD wird vorgeworfen, diesen Phantomgrundsatz nicht beachtet zu haben. Schließlich hat es der links erweiterte Regierungsblock in diesem Wahlprüfungsausschuss abgelehnt, auch nur einen Handstreich zu tun, um den Prozessbetrug der damaligen Landeswahlleiterin gegenüber dem Verfassungsgerichtshof über die Gründe der fatalen Entscheidung vom 5. Juli 2019 aufzuklären. Die Gründe waren nämlich nicht der Wechsel des Wahlverfahrens. Jeder Wähler, jeder Bürger muss sich jetzt fragen, was die Vertreter der Regierungsparteien im Wahlprüfungsausschuss mit diesem plumpen rechtswidrigen Vorgehen erreichen wollen. Wollen Sie damit zeigen, dass im Staate Sachsen alles in bester Ordnung sei? Spätestens dann, als die Listenkürzung vom Verfassungsgerichtshof als qualifiziert rechtswidrig erkannt wurde – ich zitiere –: „… auf einer Stufe stehend mit Willkür und Missbrauch …“, spätestens seitdem ist doch jedem klar, dass eben nicht alles in Ordnung ist in diesem Land. Eine seriöse Durchführung der Wahlprüfung hätte die Regierung vor diesem Hintergrund vom unausgesprochenen Verdacht der Verwicklung in die Listenstreichung zumindest etwas entlasten können. Diese Chance haben Sie nicht genutzt; im Gegenteil, Sie haben die bestehenden Zweifel verstärkt. (Beifall bei der AfD) Sie muten dem Freistaat Sachsen nun Teil 2 der Verfassungskrise zu. Sie wollen die demokratiefeindliche Listenkürzung so weit wie irgend möglich mit aller Gewalt aufrechterhalten. Die These von einem Betriebsunfall durch das einsame Handeln einer einzelnen Beamtin verliert dadurch nochmals an Glaubwürdigkeit. (Zuruf von der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren! Drei Jahrzehnte nach dem Ende der DDR-Diktatur hätte ich mir für dieses Land und seine Bürger eine andere Einstellung zu demokratischen Wahlen aufseiten der Regierenden gewünscht. (Zuruf von der CDU: Das ist unverschämt! – Staatsminister Martin Dulig: Sie wollen doch nur von Ihrem eigenen Versagen ablenken! – Weitere Zurufe von der CDU) Auch wenn ich es jetzt bin, der Wasser in den Wein der Feierstimmung dieser Woche gießt: Die Abweisung unserer Wahlbeschwerde ohne eine ernsthafte Prüfung der Beschwerdegründe ist allein Ihre Entscheidung, nicht die unsere, und sie ist eines Parlamentes unwürdig. (Beifall bei der AfD) Wir werden der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses, der quasi seine Arbeit verweigert, selbstverständlich nicht folgen, (Zurufe des Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU) und jeder anständige Demokrat und Parlamentarier sollte es ebenfalls nicht tun. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU)
