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Antje Feiks

Die Linke 30.09.2020 Sitzungen 7/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schurig! Auch ich möchte sehr gern mit einem Dank an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten beginnen und ihm sowie seinem Team herzlich danken – sowohl für die tagtägliche Arbeit als auch für den wirklich guten Bericht mit seinem hilfreichen Sachregister. Es zeichnet den Bericht aus, dass man sehr schnell die Dinge findet, nach denen man sucht. Die Lage nach Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und der Justizrichtlinie für Sachsen wird sehr detailliert und sachlich problembezogen dargestellt. Ich finde, dass der Bericht zudem eine gute Weiterbildung in Sachen Datenschutzrecht ermöglicht. Man mag es nicht glauben: Trotz des Themas Datenschutz kommt der Bericht nicht etwa trocken daher, sondern man findet auch viele unterhaltsame Beispiele, die die Problemstellungen im Bereich Datenschutz in fast allen Lebensbereichen anschaulich darstellen. Die heutige Debatte zum Datenschutzbericht gibt einen guten Anlass, wichtige und unausweichliche Zukunftsfragen des Umgangs mit Daten gerade im Zuge von immens ansteigender Datafizierung und Digitalisierung in Sachsen, Europa und der Welt zumindest einmal anzureißen. Sie muss uns Anlass sein, um nach Wegen zu suchen, die damit verbundenen Herausforderungen für den Freistaat Sachsen zeitig genug zu thematisieren und dann auch zügig anzugehen. Die Corona-Pandemie hat den ohnehin schon bestehenden Digitalisierungstrend in wenigen Monaten erheblich beschleunigt. Damit treten grundsätzliche Themen und vor allem auch offene Fragen des Datenschutzes immer deutlicher zutage. Zur Einordnung unserer Perspektive auf Fragen des Datenschutzes und den sich daraus ableitenden Erfordernissen an die Gestaltung gehe ich kurz auf die europäische Perspektive ein; denn ohne die europäischen Entwicklungen kann man bei diesem Thema eben auch nicht über Sachsen reden. Ursula von der Leyen meinte in ihrer Rede zur Lage der Union beim Plenum des Europäischen Parlamentes am 16. September 2020, dass das kommende Jahrzehnt Europas digitale Dekade sein muss und dabei klare Prinzipien zu verfolgen sind, nämlich das Recht auf Privatsphäre und Zugang, freie Meinungsäußerung, freier Datenfluss sowie Cybersicherheit. Daraus ergibt sich ein ständiger und vermutlich auch wachsender Bedarf, Datenschutz an diese Entwicklungen – egal auf welcher Ebene – anzupassen. Weiterhin hat Frau von der Leyen in dieser Rede auf die beschleunigten Entwicklungen im Bereich Digitalisierung, insbesondere mit Blick auf „Konnektivität, digitale Kompetenzen und öffentliche Verwaltung“ verwiesen und angekündigt, dass zur Herstellung eines europäischen digitalen Raumes im Rahmen von „Next Generation EU“ eine europäische Cloud aufgebaut werden soll. Die von ihr dargestellten Ansätze könnten auch tatsächlich zielführend sein, wenn sie konsequent umgesetzt würden. Allerdings hege ich Zweifel daran, dass die ausgerufenen Ziele erreicht werden, wenn doch gleichzeitig verkündet wird, dass mit der neuen Industriestrategie die „Industrie beim doppelten grünen und digitalen Wandel die Führungsrolle“ übernimmt. Mit der Ankündigung, dass es der Markt richten werde und all den bisher gemachten Erfahrungen rücken die richtig gesetzten Ziele in weite Ferne. Das primäre Setzen auf den Markt zur Erreichung eines grundrechtsfreundlichen Umgangs mit Daten unter der Sicherstellung, dass – um im Bild von Frau von der Leyen zu bleiben – der Mensch im Mittelpunkt steht, scheint zu unterstellen, dass die Interessen der Digitalwirtschaft per se eine Garantie für den Schutz einer menschenbezogenen Gestaltung seien. Wir meinen, dass bei diesem Umgang mit dem Thema Datenschutz die Gefahr besteht, dass dieser zu einem Feigenblatt wird. Es ist eher zu erwarten, dass durch die Überantwortung der Durchsetzung des Datenschutzes an die Digitalwirtschaft der tatsächliche Schutz menschlicher und gesellschaftlicher Interessen Zweckdenken und Eigeninteressen zum Opfer fällt. Dass diese Logik der Marktüberlassung nicht funktionieren kann, zeigt sich in der politisch kaum noch beherrschbaren Situation des geradezu selbstherrlichen Umgangs von Datenkraken wie Facebook, Amazon oder Google. Bei den jüngsten Auseinandersetzungen wird sehr deutlich, was passiert, wenn man den Bock zum Gärtner gemacht hat. Wir sind überzeugt, dass erfolgversprechende Wege des Datenschutzes bei der Institution des unabhängigen Datenschutzes und seiner Stärkung ansetzen. Wir dürfen auch hier in Sachsen nicht der Illusion folgen, es gebe irgendwelche anderen Kräfte, welche diese Funktion ersatzweise übernehmen könnten. Neben der Stärkung des unabhängigen Datenschutzes muss ein weiterer Schlüssel die Einbeziehung der Menschen sein, denn nur so wird aktiver Datenschutz sichergestellt. Der vorliegende Bericht bietet eine gute Grundlage, den dank der guten Arbeit des Datenschutzbeauftragten erreichten Stand in Sachsen zu festigen. Dabei ist es ganz wesentlich, die konkrete Umsetzung der DatenschutzGrundverordnung und der Justizrichtlinie durch den Datenschutzbeauftragten weiter zu befördern und Auslegungs- sowie Anwendungsprobleme zeitnah zu beheben. Die dazu notwendigen Ressourcen müssen im nächsten Haushalt eingeplant werden. Wenn der Datenschutzbeauftragte auf Nachfrage hin antwortet – er hat es ja vorhin in seinem Bericht noch einmal ausgeführt –, dass der Aufwand für seine Tätigkeit tatsächlich eher zunimmt als abnimmt und der Raum für das Thema Datenschutz auch immer größer wird, dann ist es, so glaube ich, an uns, hier im Parlament bei der Haushaltsdebatte sehr genau darauf zu achten, dass die notwendigen Mittel eingestellt werden. Denn genau das haben wir an dieser Stelle in der Hand! Um noch einmal auf Europa zurückzukommen: Die Entschließung der Datenschutzkonferenz vom 7. November 2018 mit ihrem Appell, die E-Evidence-Verordnung wegen massiver datenschutzrechtlicher Bedenken zu stoppen, ist auch weiter hochaktuell, wie die laufenden Debatten im Europaparlament zeigen. Es handelt sich auch hier mitnichten um ein Sachsen nicht weiter berührendes Problem. Die Folgen dieser Verordnung werden den grenzüberschreitenden Austausch persönlicher Daten von Menschen in Sachsen betreffen, und es ist an Sachsen, den Schutz dieser persönlichen Daten seiner Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Das bedeutet, dass wir uns schon heute auf allen Ebenen dafür einsetzen müssen, dass persönliche Daten auch im Zuge der Strafverfolgung den Grundsätzen des Datenschutzes entsprechend geschützt werden. Hier täte die Staatsregierung gut daran, auch in diesem Punkt die Anregungen der Datenschützer in aktive Politik umzusetzen. Nochmals: Bei der E-Evidence-Verordnung handelt es sich nicht um eine von Sachsen abgehobene, entkoppelte europäische Angelegenheit. Im Gegenteil: Nicht nur, dass der Datenaustausch polizeilicher Daten unmittelbar mit der Bundes- und europäischen Ebene verbunden wird – Stichwort Schengen II –, vielmehr sind auch sächsische Expertinnen und Experten an der Entwicklung neuer Standards der IT-Forensik beteiligt, wie beispielsweise am „EU Horizon 2020“-Projekt mit dem Namen FORMOBILE nachvollzogen werden kann. Federführend ist diesbezüglich die Hochschule Mittweida. Sachsen arbeitet also an der Entwicklung neuer Standards polizeilicher Datenerhebung mit und würde gut daran tun, mit der Umsetzung der Erkenntnisse zum Datenschutz nicht auf eine Anleitung aus Brüssel zu warten, sondern selbst schnell aktiv zu werden. So gut, wie der Bericht des Datenschutzbeauftragten ist, so groß und vielfältig sind unserer Meinung nach auch die Herausforderungen in diesem Bereich. Der Freistaat muss zu einer proaktiven Datenschutzpolitik kommen, und die Staatsregierung muss die Weichen dafür stellen. Konkret bedeutet das, die Arbeitsvoraussetzung des Datenschutzbeauftragten vorausschauend so zu gestalten, dass er den wachsenden Aufgaben gerecht werden kann. Ganz in diesem Sinne unterstützen wir das von ihm vorgeschlagene Kompetenzzentrum für Datenschutz. Wir hoffen, dass sich dann, wenn wir den Haushalt verabschieden, alle an den heutigen Tag und die Debatte erinnern sowie an das, was Herr Schurig uns hier zur Einleitung seines Berichts gesagt hat, sodass wir die notwendigen Entscheidungen treffen können und die nötigen Mittel eingestellt werden. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte jetzt Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN ans Mikrofon.

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