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Katja Meier

30.09.2020 Sitzungen 7/14

Sie haben in Ihren Wortbeiträgen versucht, die Finanzierung von Schutzeinrichtungen für Frauen gegen die Flüchtlingsunterkünfte auszuspielen, und das ist unlauter. Das sollte nicht zu dieser Debatte gehören. (Jörg Urban, AfD: Die Frage ist nicht beantwortet!) Ich setze meine Rede jetzt fort. Der Antrag der Koalitionsfraktionen, den die Staatsregierung begrüßt, setzt sehr deutlich auf eine quantitative und qualitative Weiterentwicklung des Schutz- und Beratungssystems. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag – der Antrag gibt es ja vor – einiges vorgenommen. Ab Oktober dieses Jahres wird die Landeskoordinierungsstelle zur Istanbul-Konvention in meinem Haus eingerichtet, die die Maßnahmen gegen Gewalt entsprechend planen soll. Man muss erst einmal konkret schauen. Wir haben – und das ist genau die Situation – noch nicht in allen Landkreisen eine Frauenschutzeinrichtung. Aber wo ist genau der richtige Platz? Wo ist der richtige Ort in einem Landkreis? Genau diese Koordinierungsstelle soll dieses leisten. Genauso – ich habe es gerade ausgeführt – vermuten wir eine hohe Dunkelziffer. Hier soll eine Studie Aufklärung schaffen, um die entsprechenden Maßnahmen daraus zu entwickeln. Zudem befindet sich eine bundesweite Monitoring-Stelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte aktuell im Aufbau. Im Juli 2020 – darüber bin ich sehr froh – ist es endlich nach langen Verhandlungen geglückt, die Verwaltungsvereinbarung von Sachsen mit dem Bund zum Investitionsprogramm des Bundes „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu unterzeichnen. Bis zum Jahr 2030 stehen uns jährlich 1,4 Millionen Euro zur Verfügung, denn – wir haben es gehört – die Barrierefreiheit der Einrichtungen ist aktuell nicht umfänglich gewährleistet. Wenn wir schauen, wie viele Frauen mit Behinderungen von sexualisierter Gewalt betroffen sind, brauchen genau diese Frauen auch einen barrierefreien Zugang zu den Einrichtungen, was mit diesen Mitteln sichergestellt werden soll. Im Koalitionsvertrag sowie im Sofortprogramm „Start 2020“ haben wir bereits die entsprechenden Vereinbarungen in Bezug auf den Aufbau der Interventions- und Koordinierungsplätze sowie die Ausweitung der Schutzplätze vereinbart. Notwendig ist eine kontinuierliche, bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Systems, selbstverständlich in Abstimmung mit den Kommunen, aber auch mit den Projektträgern. In diesem Jahr haben wir mit den Vorarbeiten der Vorgängerregierung bereits erreicht, dass im Januar die Interventions- und Koordinierungsstelle in Nordsachsen eingerichtet wurde, ebenso zwei Schutzwohnungen in Torgau und in Delitzsch mit jeweils vier Plätzen. Es gibt – ich hatte es vorhin ausgeführt – zwei Landkreise im Freistaat, in denen es immer noch keine Frauenschutzeinrichtungen gibt: im Erzgebirge und in Nordsachsen. Zumindest haben wir dort sichergestellt, dass es dort Schutzwohnungen gibt, aber das kann nur ein Anfang sein. In konkreter Planung befindet sich derzeit die Erhöhung der Anzahl der Plätze in Dresden und in Leipzig. Wir haben gehört, dass die Ausstattung dort recht gut ist, aber dennoch zeigen die Zahlen, was die Gewalt an Frauen betrifft, dass gerade in den Großstädten Hilfe gesucht wird. In Abstimmung befindet sich aktuell, dass wir eine Interventions- und Koordinierungsstelle im Landkreis Sächsische Schweiz–Osterzgebirge einrichten wollen. Auf die quantitative Weiterentwicklung, die im Antrag ebenfalls angesprochen wird, müssen wir hier ein klares Augenmerk legen. Die Erprobung einer Akut-Aufnahme für Gewaltbetroffene bzw. betroffene Frauen mit einer Clearing-Aufgabe in Leipzig ist derzeit in Vorbereitung. Ebenso in Vorbereitung ist die Evaluierung der Männerschutzwohnungen. Diese sind aktuell als Modellprojekte verankert. Wir wollen gern diese Männerschutzwohnungen evaluieren, um dann aus dieser Evaluation heraus auch eine Regelförderung sicherzustellen. Gesondert zu behandeln – das ist bei einigen Rednerinnen hier angesprochen worden – ist das Thema sexualisierte Gewalt, zum Beispiel in Form von sexueller Belästigung, Nötigung, Vergewaltigung. Sexuelle Belästigung ist die häufigste Form der Gewalt gegen Frauen. Sie tritt eben nicht nur im Kontext häuslicher Gewalt auf. Bisher gibt es aber hier zu wenig spezialisierte Beratungsangebote für Opfer sexualisierter Gewalt in Sachsen. Mit dem Sofortprogramm 2020 haben wir hier eine Anschubfinanzierung bereitgestellt, um in einem Modellprojekt Angebote und Bedarf zu analysieren, sowie erste Maßnahmen ergriffen, um die entsprechenden Lücken zu schließen. Ich glaube, es ist deutlich geworden – das ist auch bei den meisten Rednerinnen deutlich geworden –: Gewaltbetroffene Menschen können bereits auf Angebote von Schutz und Unterstützung zurückgreifen. Aber das reicht nicht. Wir müssen hier weiter dranbleiben und die Schutzeinrichtungen weiter ausbauen. Wir haben hier – auch das haben wir gehört – die Verpflichtungen der Istanbul-Konvention. Das ist für uns maßgeblich. Das ist geltendes Recht. Das ist kein Nice-to-Have, sondern wir haben hier eine rechtliche Verpflichtung. Auch unter erschwerten Rahmenbedingungen – das sage ich hier ganz deutlich –, was die Finanzen angeht, müssen wir hier weitere Schritte gehen, um Prävention und Schutz in Bezug auf häusliche Gewalt in Sachsen sicherzustellen. Dazu ist dieser Antrag ein wichtiger Schritt. Ich darf Sie alle bitten – das ist meine Empfehlung –, diesem Antrag zuzustimmen. Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Frau Staatsministerin Meier. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Wer möchte? – Lucie Hammecke, bitte.

Protokoll ↗