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Albrecht Pallas

SPD 30.09.2020 Sitzungen 7/14

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Andreas Schurig! Ich freue mich, dass wir heute den Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten 2018 im Landtag diskutieren. Nach langer Zeit konnte mit Andreas Schurig ein Datenschutzbeauftragter seinen Bericht hier im Plenum selbst einbringen. Ich finde das angesichts der wichtigen Rolle, inzwischen noch wichtigeren Rolle des Datenschutzbeauftragten und der Wichtigkeit seiner Aufgaben mehr als angemessen. Ich möchte für die SPD gern einen Grundsatz voranstellen: Wirksamer Datenschutz ist gut für Sachsen. Ein guter Datenschutzstandard sichert nicht nur das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, sondern ist auch ein Standortvorteil für die sächsische Wirtschaft. Gerade die inzwischen nicht mehr ganz so neue Datenschutz-Grundverordnung hat weltweit für einen Schub bei diesem Thema gesorgt. Die DSGVO war ein wichtiger Meilenstein zur Stärkung des Datenschutzes für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, was vor dem 25. Mai 2018 alles behauptet wurde. Angeblich stand wegen der Datenschutz-Grundverordnung der Weltuntergang kurz bevor. Nun, die Sonne ist an diesem Tag – es war ein Freitag – trotzdem aufgegangen, auch an jedem weiteren Tag bis heute. (Zuruf von den LINKEN) Die Unkenrufe haben sich nicht bestätigt, und es waren einfach viele Unsicherheiten und Panikmache dabei. Einige schwarze Schafe haben dabei sicherlich ordentlich Geld gescheffelt. Was sich aber mit der DSGVO bestätigt hat, ist, dass die Leute weltweit mehr über ihre Daten und den Umgang damit wissen wollen und dass sie auch einmal beim Datenschutzbeauftragten nachfragen, ob bestimmte Datenverarbeitungen korrekt sind. Der Bericht des Datenschutzbeauftragten legt dies in Zahlen eindrucksvoll dar. Er hat es selbst eingeführt, auch die Vorredner(innen) haben die Zahlen genannt. Ich möchte zusammenfassend auf den Punkt bringen, dass es zweieinhalb Mal mehr Beschwerden als im Vorjahreszeitraum gegeben hat, dreimal so viele Beratungen und 16-mal so viele Meldungen von Verletzungen des Schutzes persönlicher Daten gemäß Artikel 33 DSGVO. Die Zahlen zeigen: Die DSGVO wirkt. Sie zeigen aber auch: Ein wirksamer Datenschutz bedingt einen wirksamen und handlungsfähigen Datenschutzbeauftragten als unabhängige Aufsichtsbehörde. Als Regierung und Parlament sind wir daher gefordert, dem Datenschutzbeauftragten die notwendige Unterstützung dafür zu geben. Leistungsfähig und wirksam ist der Datenschutzbeauftragte, wenn er ausreichend gutes Personal hat, um die Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft erfüllen zu können. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, den Sächsischen Datenschutzbeauftragten personell und finanziell zu stärken. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, dass die Frage der ausreichenden Personalausstattung durchaus ein Dauerproblem und eine Daueraufgabe im Rahmen der letzten Koalition war. Wenn ich an die letzten Haushaltsverhandlungen denke, bei denen wir – ich sage es einmal flapsig – tröpfchenweise Verbesserungen hart erkämpfen mussten, dann stelle ich fest, dass diese Vereinbarung im Koalitionsvertrag sehr wichtig ist. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass es für uns als SPD – ebenso für die GRÜNEN, wie wir gerade gehört haben – eine wichtige Thematik im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen ist, um mehr Beratungen und Kontrollen durch den Datenschutzbeauftragten zu ermöglichen und die sonstigen gestiegenen Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung zu bewältigen. Dafür gutes Personal zu bekommen ist alles andere als ein Selbstläufer. Der Fachkräftemarkt in dem Bereich ist nahezu leergefegt. Wir müssen auch mit attraktiven Arbeitsbedingungen hier am Standort Dresden diesen Nachteil auflösen helfen. Familienfreundlichkeit und attraktive Teilzeitregelungen sind die Vorteile, mit denen der öffentliche Dienst punkten kann. Der Bericht des Datenschutzbeauftragten und die Erfahrungen der letzten Monate zeigen insbesondere die Notwendigkeit von mehr Beratungskapazität. Der Datenschutzbeauftragte ist darauf bereits in seiner Rede eingegangen, und auch andere Redner(innen) haben das ausgeführt. Uns haben seit Inkrafttreten der DSGVO viele Bürgerinnen und Bürger, speziell Selbstständige oder Vereinsvorstände, angeschrieben, weil sie Fragen zum Datenschutz hatten oder haben. Vielen von ihnen und erst recht den Datenschutzbeauftragten wird es nicht anders gehen. Der Bedarf für Beratungen in Zivilgesellschaft und Wirtschaft ist gestiegen und wird weiter steigen. Daher ist es höchste Zeit, das Thema gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten strukturell und finanziell beherzt anzugehen. Wir als SPD-Fraktion plädieren – nicht erst jetzt, sondern schon länger – für ein neues Kompetenzzentrum für Beratungen beim Datenschutzbeauftragten. Dieses soll insbesondere Firmen und Vereine in Datenschutzfragen beraten. Wir würden damit eine Dienstleistung schaffen, die den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft hilft. Der Vorteil liegt aber auch in einer größeren Transparenz der Aufgabenentwicklung und des Stellenbedarfs in dieser Aufgabe der Beratung. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und global agierender Konzerne, die teilweise personengebundene Daten in Größenordnungen von mehreren Hundert Millionen Datensätzen halten und weltweit bewegen, kann die DSGVO zwar als Meilenstein, aber dennoch nur als Zwischenschritt angesehen werden. Die gesetzgeberischen Herausforderungen bzw. die vor uns liegenden Aufgaben wurden angerissen. Das betrifft auch uns in Sachsen unmittelbar. Im Spannungsfeld zwischen Digitalisierung und Datenschutz betrifft das nicht nur die großen Konzerne im Silicon Valley, die Facebooks und Googles dieser Welt, und die Frage, wie sie mit den Daten ihrer Kundinnen und Kunden umgehen. Auch der Staat muss immer und fortwährend prüfen, ob er mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger angemessen umgeht. Einige Beispiele für Verstöße hat Valentin Lippmann bereits in seiner Rede angesprochen; ich will das nicht wiederholen. Ich möchte aber einen Punkt hervorheben, den ich für sehr markant und wichtig halte. Hierbei geht es um den Stil des Datenschutzbeauftragten, wie er mit solchen Fragen und Problemen umgeht. Ich habe sehr häufig im Innenausschuss oder auch in Gesprächen erlebt, dass er bei Herausforderungen, vor denen auch Sicherheitsbehörden stehen, weil sie mit Daten auch umgehen müssen, nicht zuvorderst als Kontrollinstanz und mit der „harten Hand“ gegen diese Interessen vorgeht, sondern dass er immer versucht, eine Lösung zu finden, wie die Aufgaben der Sicherheitsbehörden und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in ein bestmögliches Verhältnis zu bringen sind. Sehr zielorientiert – dafür möchte ich ausdrücklich noch einmal persönlich danken, da ich das für eine sehr, sehr gute Arbeitsweise und für einen guten Stil halte. Danke schön. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Trotzdem: Im Bereich des Datenschutzes durch den Staat müssen auch wir immer besser werden. Es bleibt für uns hier im Parlament eine Daueraufgabe. Als SPD wollen wir gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten, dem ich auch als Mitglied des Innenausschusses für die konstante und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Parlament herzlich danke, diese Aufgabe konsequent lösen. Ich hoffe, dass Sie dabei im Interesser der Bürgerrechte und der sächsischen Wirtschaft an unserer Seite sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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