Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hat sehr deutlich gemacht, dass die demokratischen Fraktionen in diesem Raum, die Probleme erkannt und sie auch sehr klar benannt haben und welche Herausforderungen noch bestehen. Es gibt aber noch andere Fraktionen in diesem Haus, die die Debatte dazu benutzen, einerseits das Thema lächerlich zu machen und andererseits asylsuchende Migrantinnen und Migranten gegen Frauen auszuspielen. Dem sollten wir uns hier ganz klar entgegenstellen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Um es noch einmal sehr deutlich zu machen, und es ist ja in der Debatte sehr klar geworden: Häusliche Gewalt tötet etwa jeden dritten Tag in Deutschland eine Frau. Frau Kuge hat es gesagt: Frauen aus allen Bevölkerungsgruppen sind betroffen, sind Opfer. Häufig ist die Motivation, die Kontrolle über die Partnerin bzw. die ehemalige Partnerin zu gewinnen oder diese zu bestrafen. Frau Buddeberg hat die Tötung der jungen Mutter im Frühjahr dieses Jahres in Leipzig angesprochen. Es ist Realität, selbstverständlich auch in Sachsen. Ich möchte es noch einmal an Zahlen in Sachsen festmachen: 2019 sind 9 000 erfasste Fälle von häuslicher Gewalt zu verzeichnen gewesen. Demgegenüber stehen in Sachsen bisher 15 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen sowie drei Männerschutzwohnungen mit insgesamt 270 Plätzen. Des Weiteren haben wir acht Interventions- und Beratungsstellen sowie drei Täterberatungsstellen. Der Schutz der Beratungseinrichtungen wird gemeinsam – wir haben es gehört – mit den Kommunen finanziert und ist bisher – auch das muss man sehr deutlich benennen – auf ehrenamtliches Engagement genauso wie auf Spenden angewiesen. Frau Hammecke hat es angesprochen: Mit dem ersten Staatenbericht Deutschlands haben wir zur Umsetzung der Istanbul-Konvention nunmehr einen sehr guten Überblick über die Einrichtungen und Maßnahmen in allen Bundesländern, der öffentlich zugänglich ist. Die Empfehlungen des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – kurz Istanbul-Konvention, die jetzt schon in allen Reden angesprochen wurde – sehen einen Familienplatz in Schutzeinrichtungen je 10 000 Einwohner vor. Das einmal auf die sächsische Perspektive, auf Sachsen herunterzubrechen bedeutet, dass wir 400 Schutzplätze in Sachsen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder brauchen. Das bedeutet die Aufstockung um die Hälfte der Plätze, die wir aktuell zur Verfügung haben. Folgendes gehört auch zur Wahrheit dazu: Seit 2016 erleben wir einen Anstieg häuslicher Gewalt, auch hier in Sachsen. Ich hatte die Zahlen genannt: 2019 waren es 9 000 Opfer. 2016 waren es 8 400. Das heißt, 600 Schicksale, 600 Opfer häuslicher Gewalt mehr als in den letzten Jahren. Das spiegelt sich auch in den steigenden Zahlen der Beratungsstellen wider. Das sind die Zahlen, die wir kennen. Das sind die Zahlen oder die Frauen, die Hilfe in den Beratungsstellen suchen, die zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Wir müssen aber auch von einem großen Dunkelfeld ausgehen. (Ivo Teichmann, AfD steht am Mikrofon) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Staatsministerin Meier, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
