Barbara Klepsch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag gibt mir zunächst die Gelegenheit, Sie über die derzeitige Situation der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft – so ist der vollständige Name der Stiftung – zu informieren. Ja, ich sage diesen Titel ganz bewusst, um die Bedeutung des Themas noch einmal zu unterstreichen. Der Stiftungsrat hat in seiner Sondersitzung – der Abg. Fritzsche ist bereits darauf eingegangen – am 21. Juli den Geschäftsführer Siegfried Reiprich mit sofortiger Wirkung freigestellt. Herr Kirste, ich habe ernsthaft überlegt, ob ich auf Ihre Äußerungen eingehe, weil ich, glaube ich, die Letzte wäre, die hier stehen und sich mit einem System identifizieren würde, das 40 Jahre gedauert hat. Ganz im Gegenteil. Aber der Stiftungsrat hat einen einstimmigen Beschluss gefasst – wohl wissend um die Verdienste von Herrn Reiprich. Dennoch sind die Äußerungen, die Herr Reiprich auf Twitter veröffentlicht hat, mit nichts zu rechtfertigen, und Konsequenzen sind daraus zu ziehen. Die Aufgaben eines Geschäftsführers waren und werden nie mit derartigen Äußerungen vereinbar sein. Ich glaube, das ist eine ganz klare Botschaft. Nun möchte ich gern kurz auf die derzeitige Arbeit der Stiftung zu sprechen kommen. Mit Blick auf die Arbeitsfähigkeit der Stiftung hat der Stiftungsrat beschlossen, dass der stellvertretende Geschäftsführer, Sven Riesel, mit sofortiger Wirkung vorläufig alle Aufgaben des Geschäftsführers bis zur Berufung einer neuen Geschäftsführung übernimmt. Ich möchte daher an dieser Stelle Herrn Riesel und dem gesamten Team der Stiftung Danke sagen, da sie in diesem Jahr vor einer großen Herausforderung standen und ihre Arbeit in der Tat engagiert und professionell fortgesetzt haben. Glauben Sie mir, das war in den letzten Wochen und Monaten nicht einfach. Der Stiftungsrat hat bereits die Weichen für die Nachfolge in der Geschäftsführung der Gedenkstättenstiftung gestellt. Auch dort möchte ich für die konstruktive und gemeinschaftliche Ausarbeitung der entsprechenden Eckpunkte, die die Mitglieder des Stiftungsrates erarbeitet haben, einen Dank aussprechen. Der Stiftungsrat hat eine zehnköpfige, paritätisch besetzte Findungskommission namentlich eingesetzt. In ihr arbeiten neben namhaften Expertinnen und Experten auch die Staatssekretärinnen Frau Dr. Gesine Märtens und Frau Dagmar Neukirch mit. Auch dafür ein Dankeschön. Ebenfalls in der Findungskommission vertreten sind die Zuwendungsgeberin der BKM sowie ein Vertreter des Wissenschaftlichen Beirats und ein Vertreter des Stiftungsrates. Ich möchte noch einmal betonen, dass alle vorgeschlagenen Persönlichkeiten ausnahmslos sofort ihre Mitwirkung signalisiert haben. Die erste Sitzung der Findungskommission hat per Telefonkonferenz stattgefunden. Man hat den konkreten Text der Stellenausschreibung formuliert bzw. sich darauf verständigt und die Maßgaben des Stiftungsrates beachtet. Die Stellenausschreibung ist ab morgen auf der Seite der Gedenkstättenstiftung einsehbar und wird auf weiteren einschlägigen Plattformen publiziert. Sie wird ebenfalls in überregionalen Zeitungen erscheinen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Nachbesetzung der Geschäftsführung der Gedenkstättenstiftung ist mit Sicherheit keine leichte Aufgabe. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Frühjahr kommenden Jahres auf der Basis eines Vorschlags der Findungskommission im Stiftungsrat eine gute Nachfolgeentscheidung treffen werden. Bis dahin wird der stellvertretende Geschäftsführer, Sven Riesel, die Geschäfte der Stiftung sowohl nach innen als auch nach außen vertreten, und mein Haus steht ganz eng an seiner Seite. Innerhalb der Stiftung selbst wurden die Gesprächsfäden wieder aufgenommen. Die Informationsketten sind gestärkt. Die Begleitung der Gedenkstätten – gerade jener in freier Trägerschaft – ist im Rahmen der beschränkten personellen Ressourcen der Stiftung intensiviert worden. Der stellvertretende Geschäftsführer setzt die Empfehlungen aus der Evaluation der Gedenkstättenstiftung um und kommt damit einem wichtigen Aspekt, den der hier zur Debatte stehende Antrag intendiert, nach. Er weiß ebenso wie die Staatsregierung um die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Stiftung in dem im Antrag beschriebenen Sinne. Ein zentraler Punkt ist dabei die Erarbeitung einer Entwicklungskonzeption. Mit dieser werden wir gemeinsam mit dem Stiftungsrat und der Geschäftsführung die langfristigen Weichen für eine zeitgemäße Arbeit der Gedenkstättenstiftung auf inhaltlicher und struktureller Ebene stellen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode – durch einen Beschluss vom 5. September 2018 – nicht nur das Ob, sondern auch den Inhalt einer solchen Konzeption vorgegeben. Auf dieser Grundlage ist in der Stiftung ein dezentraler Erarbeitungsprozess bereits in Gang gekommen, dessen Teilergebnisse der Stiftungsrat in der Sitzung im Dezember 2019 positiv gewürdigt hat. Coronabedingte Kontaktbeschränkungen zum einen und die längerfristige Krankheit des Geschäftsführers zum anderen führten dazu, dass Verzögerungen im weiteren Verlauf der Erarbeitung aufgetreten sind. Und ja, es wird ganz besonders deutlich, dass es eine der wichtigsten und dringendsten Aufgaben der zukünftigen Geschäftsführung sein wird, eine Entwicklungskonzeption vorzulegen. Sie soll in Sachsen gut wirken. Sie soll aber auch überregional verstärkt wahrgenommen werden, und zwar positiv und maßgebend. Aber neben den inhaltlichen Positionierungen braucht es dafür auch ausreichende Ressourcen. Auch darüber werden wir in den nächsten Wochen, wenn es um den Haushalt geht, sicherlich diskutieren müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte dem Landtag gern weiter über die Entwicklung der Stiftung berichten, sowohl über die im Juli 2020 in Gang gekommene personelle Veränderung an der Spitze der Stiftung als auch, wenn es um die weitere Entwicklung konzeptioneller Art geht. Vielen Dank auch für Ihre Unterstützung. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Klepsch. Jetzt das Schlusswort von Frau Dr. Maicher. Bitte.
