Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident. – Die zwei Minuten reichen nie im Leben aus, darauf zu reagieren, da Sie wieder einmal vollkommen falsch unterwegs sind. Jetzt schieben Sie den nächsten Grund nach. Das Blockwahlverfahren, das in Ihrer Wahlordnung steht, war kein Blockwahlverfahren im Sinne eines Blockwahlverfahrens, sondern im Sinne eines Einzelwahlverfahrens. Daher ist kein Wechsel des Wahlverfahrens entstanden. Interessante Argumentation; habe ich bisher von keinem Ihrer Vertreter und auch nicht in der mündlichen Verhandlung gehört. Es wäre interessant gewesen, das einmal zu diskutieren. Fakt ist aber: Sie haben das Wahlverfahren gewechselt. Jetzt versuchen Sie, sich seit einem Jahr irgendwie hinzubiegen, dass alles seine Richtigkeit hatte, obwohl – und da zitiere ich jetzt den Verfassungsgerichtshof – gilt: „Die Festlegung der Wahlregeln und deren Stabilität über den gesamten Wahlgang hinweg kann auch sonst als demokratischer Grundsatz für die Durchführung eines jeden ordentlichen Wahlverfahrens gelten. Seine Beachtung ist auch dann zu verlangen, wenn eine Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner potenzieller Wahlbewerber konkret nicht nachgewiesen kann oder Einwendungen nicht erhoben werden.“ – Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Sie versuchen, sich im Nachgang irgendetwas schönzufeilen, was Sie einfach dadurch – das muss man hart sagen – versaut haben, dass Sie sich an einfachste Standards nicht gehalten haben, an die sich selbst jede Kleinstpartei in diesem Land gehalten hat. Das ist die Folge des Ganzen. Sie werden diesen Fehler, da bin ich relativ zuversichtlich, nicht mehr durch irgendwelche Wolken kitten können. Die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses, davon gehe ich aus, wird vor Gericht Bestand haben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
