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Jörg Kühne

AfD 30.09.2020 Sitzungen 7/14

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten leistet einen wertvollen Beitrag, die Erinnerung an den Terror vergangener Regimes zu bewahren. Gerade im Freistaat Sachsen darf diese Erinnerung nicht einseitig sein. Sie umfasst ebenso die Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wie auch die über 40 Jahre der DDR-Diktatur. Vor wenigen Monaten hat unsere Fraktion an dieser Stelle gefordert, dass sich der Landtag für die Erhaltung unserer Denkmale einsetzt und die Gedenkkultur des Freistaates in ihrer Gesamtheit vor Angriffen bewahrt. Wenn wir von Gesamtheit sprechen, meinen wir genau das: die ganze deutsche Geschichte mit all ihren Höhen und Tiefen. Nicht umsonst haben wir unseren Antrag mit den Worten übertitelt: „Geschichtsvergessenheit entgegentreten“. Wir wollen kein Rosinenpicken betreiben, wenn es um unsere Vergangenheit geht. Wir erinnern uns an das, was unsere Herzen mit Stolz erfüllt, aber auch an das, was uns im Nachhinein sehr beschämt. Entsprechend hätten wir erwartet, dass die Koalition mit der gebotenen Ernsthaftigkeit an das Thema herangeht. Doch leider bieten Sie uns einen Antrag, der vor allem eines ist: inhaltsleer. (Widerspruch bei der CDU) Unter Punkt I beantragen Sie, dass der Landtag so manches feststellen soll, das überhaupt keiner gesonderten Feststellung bedarf, zum Beispiel, was im letzten Evaluationsbericht steht oder dass der Auftrag der Stiftung Sächsische Gedenkstätten in den letzten Jahren inhaltlich, methodisch und örtlich erweitert wurde. Dass die Stiftung ihre Tätigkeit weiterentwickeln muss, um mit dem Lauf der Zeit Schritt zu halten, ist ebenso eine Binsenweisheit. Im eigentlichen Beschlussteil, also unter II, wird die Staatsregierung ersucht, die Stiftung aktiv zu begleiten – also etwas, was die Regierung sowieso schon tut. Solche Allgemeinplätze bringen uns nicht weiter. Die eigentliche politische Frage besteht doch darin, wie die inhaltliche Ausrichtung der Stiftung künftig konkret aussehen soll. Hierzu gibt es zwei unterschiedliche Auffassungen: Die einen erwarten, dass sich die Stiftung mehr auf das Thema Nationalsozialismus verlagert; die anderen wollen, dass die Verbrechen des SED-Regimes im Vordergrund stehen. Dabei müssten eigentlich beide Seiten mit der Arbeit der Stiftung zufrieden sein. In Sachsen gibt es sowohl Gedenkstätten, die an die Verbrechen der NS-Zeit erinnern, als auch solche, die sich intensiv mit dem Thema SED-Diktatur befassen. Um ein paar Beispiele zu nennen: Die Gedenkstätte PirnaSonnenstein erinnert an die Ermordung von etwa 15 000 behinderten Menschen während der NS-Zeit. Die Gedenkstätte Zeithain stellt die Leiden der sowjetischen Kriegsgefangenen zwischen 1941 und 1945 in den Mittelpunkt. Die Gedenkstätte Bautzen erinnert an das ehemalige StasiGefängnis Bautzen II, aber auch an die politischen Gefangenen im Nationalsozialismus. Das DIZ Torgau schlägt mit den Haftanstalten „Fort Zinna“ und Brückenkopf in Torgau einen Bogen von der NS-Militärjustiz über die sowjetischen Speziallager, bis hin zur politischen Haft in der SEDDiktatur. Wie also soll die Ausrichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten künftig aussehen? Ausgerechnet zu dieser wegweisenden Frage finden Sie in Ihrem Antrag leider keine klaren Worte. Aus diesem Grund kann ich meiner Fraktion nur die Enthaltung empfehlen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Kühne von der AfD-Fraktion. Nun hat die Fraktion DIE LINKE das Wort; Kollege Sodann, bitte schön.

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