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Jörg Markert

CDU 30.09.2020 Sitzungen 7/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schurig. Uns liegt der Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten für die Zeit vom 1. April 2017 bis zum 31. Dezember 2018 vor. Zunächst einmal möchte ich, Herr Schurig, einen herzlichen Dank für diesen Bericht, in dem Sie die Anforderungen und Schwierigkeiten, aber auch die Herangehensweisen Ihrer obersten Staatsbehörde beschreiben, aussprechen. Dieser Dank richtet sich auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – vielen Dank für die geleistete Arbeit in einer schwierigen Zeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) In diesem Bericht wird wiederum ein erheblicher Arbeitsaufwand sichtbar. Insbesondere ist der Bericht auch dadurch gekennzeichnet, dass er einerseits einen Zeitraum vor dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und andererseits einen Zeitraum nach deren Inkrafttreten abbildet. Hierbei zeigt sich ein starker beziehungsweise erheblicher Anstieg der Posteingänge und der zu bearbeitenden Vorgänge. Ihre Arbeitsschwerpunkte ab dem 25. Mai 2018 machen aber auch deutlich, dass Ihr Tätigkeitsfeld vielschichtig ist. Neben der Bearbeitung von Beschwerden und Beratungen enthält er auch kuriose Anfragen. Das Letztere zumindest, Herr Schurig, dürfte in der statistischen Erfassung einer obersten Staatsbehörde relativ einmalig sein. Ich komme aber nun zum Inhalt. Der vorliegende Bericht macht deutlich, dass ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten auf der neuen DatenschutzGrundverordnung beruht, was nicht zuletzt mit der öffentlichen Sensibilisierung für dieses Thema zusammenhängt. Besonders oft kam es zu Beschwerden aufgrund des offenen E-Mail-Verteilerversandes sowie des Fehlversendens von Unterlagen. Es bestand offensichtlich große Unsicherheit darüber, wie zum Beispiel mit der Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung umzugehen ist. Da ist es gut, dass es die Behörde des Datenschutzbeauftragten gibt, um auch bei Unsicherheiten Aufklärungsarbeit leisten zu können. Eine größere Aufmerksamkeit in Ihrem Bericht hat der Bereich der Videoüberwachung eingenommen. Nach wie vor ist es offenbar so, dass installierte Kameras viel Aufmerksamkeit von Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat auf sich ziehen. Das wiederum hat ein aufwendiges Prüfverfahren seitens des Datenschutzbeauftragten zur Folge. Es zeigt sich auch an diesem Beispiel, dass die Sensibilisierung in der Bevölkerung in Fragen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrechts sehr hoch ist. Aus innenpolitischer Sicht zeigt sich in dem Bericht aber auch, dass es zu widerstreitenden Interessen zwischen dem Datenschutz auf der einen und berechtigten Sicherheitsinteressen auf der anderen Seite kommen kann. Im Bericht wird auf die gezielte Schleierfahndung und die datenschutzrechtliche Gefahr der Verbindung von Videoüberwachung und dem Abgleich mit anderen Datenbeständen verwiesen. Hierin zeigt sich im Grunde zweierlei: Es ist immer jede Maßnahme genau zwischen einem Sicherheitsbedürfnis auf der einen und dem größten Maß an Freiheitsrechten auf der anderen Seite abzuwägen. Die Sichtweise der Staatsregierung dazu ist, dass durch den automatisierten Abgleich eine Begrenzung der Eingriffstiefe stattfindet, da es nur bei positiven Treffern im Videoabgleich zur Weiterverfolgung und polizeilicher Kenntnisnahme kommt. Hierzu ist anzumerken, dass der Schutz der Persönlichkeitsrechte zwar im Grunde unangetastet bleiben muss, gleichwohl eine gewisse Eingriffsnotwendigkeit zur konsequenten Verfolgung unabdingbar ist und seitens der CDU durchaus befürwortet wird. Grundsätzlich gehen wir davon aus – Sie sind in Ihren Antworten zu den Fragen der Ausschussmitglieder bereits darauf eingegangen –, dass durch die weitere Digitalisierung vieler Lebensbereiche – etwa im Bereich von Gesundheitsdienstleistungen, aber auch im Bereich von Sicherheit – Ihr Arbeitsaufkommen weiter zunehmen wird. Es muss daher auch unser Ziel sein, dass der Datenschutz in Sachsen, der eben auch dem Schutzbedürfnis der Bürger Rechnung trägt, stark bleibt. Er dient auch dazu, dass politische Entscheidungen auch auf dieser Ebene überprüfbar sind und nicht zuletzt durch den Bericht an den Landtag öffentlich thematisiert werden. Sie beraten neben den Bürgern des Freistaates auch den Sächsischen Landtag und seine Gremien und stehen uns Abgeordneten als Ansprechpartner zur Verfügung. Das ist ein gutes Zusammenwirken. Für die Debatte im Innenausschuss, der sich zweimal mit dem Bericht befasst hat, kann ich feststellen, dass Ihr Bericht dort mit einem einstimmigen Votum zur Kenntnis genommen wurde. Für Ihre Aufgaben, Herr Schurig, wünsche ich Ihnen weiterhin viel Erfolg. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dem Hohen Hause empfehlen wir, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Markert für die CDU-Fraktion. Ich bitte jetzt Herrn Teichmann für die AfD-Fraktion um sein Wort.

Alle Reden von Jörg Markert Protokoll ↗