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Nico Brünler

Die Linke 30.09.2020 Sitzungen 7/14

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heute hier zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf hat seinen Ursprung weniger im Gestaltungswillen der Koalitionsfraktionen, sondern mehr im Druck von außen und der Frage, wie EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden oder nicht. Wir haben es bereits mehrfach gehört. Fast auf den Tag genau vor 15 Jahren wurde die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die wechselseitige Anerkennung von Berufsqualifikation verabschiedet. Dies war bis Oktober 2007 in nationales Recht bzw. Länderrecht umzusetzen, also bis vor 13 Jahren. Grundsätzlich ist zu sagen, dass wir als LINKE dieses Vorhaben der EU positiv sehen. Wir haben das damals bereits im Europäischen Parlament deutlich gemacht. Die Richtlinie war die logische Konsequenz zur Harmonisierungspolitik der EU, die zwischenstaatlichen Grenzen abzubauen und den Kontinent zu einem macht; denn eine echte Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den Freiheiten des europäischen Binnenmarktes. Sie verhindert, dass EU-Bürger in anderen Mitgliedstaaten unter ihrer Qualifikation arbeiten müssen und setzt voraus, dass sich jeder mit einem in seinem Land anerkannten Berufsabschluss in jedem anderen EU-Staat verdingen kann. Die Anerkennung von Abschlüssen schützt letztlich auch vor Lohn-Dumping. Ob durch die Richtlinien auch formelle und bürokratische Hindernisse abgebaut wurden und der Zugang und die Ausübung eines reglementierten Berufes in einem anderen EU-Staat verbessert wurde, lag und liegt nicht zuletzt in ihrer Umsetzung vor Ort, auch hier in Sachsen, und da war eben nicht alles gut. Nicht nur, dass der Freistaat die vorgesehenen Fristen nicht eingehalten hat und erst die CDU/FDP-Regierung 2013 überhaupt ein Landesgesetz – das Sächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – dazu auf den Weg brachte, nein, sie machte es nicht im Sinne der EU-Richtlinie. Bereits in einer Überprüfung der EU-weiten Umsetzung der Richtlinie durch das Europäische Parlament aus dem Jahr 2017 wurden Fehler in der Umsetzung festgestellt, nicht nur in Deutschland, aber eben auch hier. Das Sächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist, auch nachdem inzwischen seit 2013 mehrere Änderungen daran vorgenommen wurden, nicht EU-rechtskonform. Nun mögen einige vorbringen – wir haben das bereits gehört –, dass die gleichen Probleme, sowohl die Verzögerung als auch die nichtrichtlinienkonforme Ausgestaltung, auch auf Bundesebene bestanden. Aber das ist nur ein schwacher Trost; denn zwischenzeitlich hat die Europäische Kommission bereits Vertragsverletzungsverfahren in dieser Sache eingeleitet und mit der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs mit einer Vertragsstrafe gedroht. Ergebnis dieses Drucks ist der heute vorliegende Entwurf. Es hat zwar vom Aufforderungsschreiben der Kommission im Januar 2019 bis heute 20 Monate gedauert – eine stolze Zeitspanne, wenn man betrachtet, wie wenig komplex die vorzunehmenden Änderungen am Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz eigentlich sind. Dennoch stimmen wir dem Gesetz heute in der Hoffnung zu, dass nach nunmehr 15 Jahren auch in Sachsen möglich ist, was ursprünglich mit der Richtlinie bezweckt wurde: die Verwirklichung einer materiellen Grundlage der Personenfreizügigkeit für alle Unionsbürger durch die EU-weite Anerkennung im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. Lassen Sie mich gleich noch zum Entschließungsantrag sprechen. Zum vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog aus dem Punkt II des Antrags gibt es wenig zu ergänzen. Dem stimmen wir im Interesse des von mir eingangs Gesagten ebenfalls gern zu. Anders verhält es sich jedoch mit dem Punkt I, insbesondere dem Unterpunkt 2. Wir haben grundsätzliche Kritik am Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes, da es darauf basiert, Zuwanderer nach Nützlichkeitskriterien zu unterscheiden und in Gut und Böse zu teilen. Darum können wir der hier geforderten Feststellung grundsätzlich nicht zustimmen. Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz fehlen sowohl Regelungen zum geplanten Spurwechsel als auch zur Integration von Geflüchteten. Es fehlen flankierende Maßnahmen zur Unterbindung von Konkurrenz und prekärer Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften, aber auch generell von schlechter Entlohnung. Die Skandale der letzten Wochen in der Fleischindustrie sind nur die traurige Spitze des Eisbergs, illustrieren aber recht gut, was ich meine. Darum, Frau Präsidentin, bitten wir für den Entschließungsantrag um punktweise Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Brünler. – Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Ich würde jetzt die Staatsregierung bitten. (Staatsminister Christian Piwarz: Kein Redebedarf!) – Die Staatsregierung hat keinen Redebedarf. Dann können wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“, ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Bildung. Es liegen bis dato keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen daher vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise abzustimmen. Die punktweise Abstimmung galt nur für den Entschließungsantrag? – Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. Ich stelle als Erstes die Überschrift zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung zur Überschrift um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und keinen Stimmenthaltungen ist der Überschrift zugestimmt. Ich rufe jetzt auf Artikel 1, Änderung des Sächsischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, und stelle ihn zur Abstimmung. Wer stimmt Artikel 1 zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist Artikel 1 zugestimmt. Wer gibt Artikel 2, Änderung des Sächsischen Sozialanerkennungsgesetzes, seine Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen ist Artikel 2 auch zugestimmt. Wer stimmt Artikel 3, Inkrafttreten, zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 3 bei sehr vielen Stimmen dafür und einigen Stimmen dagegen auch zugestimmt. Nun stelle ich den Entwurf „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt dem Ganzen die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Damit ist bei sehr vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen der Entwurf als Gesetz beschlossen. Wie wir das gewöhnt sind, meine Damen und Herren: Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird selbstverständlich entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren. – Ich sehe keinen Widerspruch. Wir haben gehört, dass es einen Entschließungsantrag gibt. Sabine Friedel hat meiner Meinung nach vorhin gesagt, dass er schon als eingebracht gilt. Ist dem so? – Er gilt also als eingebracht. Nun ist die Frage, ob es trotzdem zu dem Entschließungsantrag noch Redebedarf gibt. – Das sehe ich nicht. Damit können wir den Entschließungsantrag, Drucksache 7/4007, zur Abstimmung stellen. Die Fraktion DIE LINKE hat darum gebeten, dass wir punktweise abstimmen. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Nur nach römischen Punkten!) Tagesordnungspunkt Betroffene häuslicher und Kapazitäten im Gewaltschutz Drucksache 7/3908, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen wie folgt Stellung nehmen: in der ersten Runde die CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD und DIE LINKE und selbstverständlich die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt für die CDU-Fraktion Kollegen Kuge ans Mikrofon.

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